Sitz der Verw Gründung Die Gründung erfolgte am 13. Juni 1921 mt Wirkung ab 1. Januar 1921 aus der J. von Schwarz Aktiengesellschaft, Nürnberg, der Steatit-Aktiengesell- schaft, Lauf a. d. Pegnitz, der Vereinigten Magnesia- Co. und Ernst Hildebrandt Aktiengesellschaft. Berlin- Pankow, und der Firma Jean Stadelmann & Co., Nürn- berg, mit einem Grundkapital von M. 17 500 000.—. Gegenstand des Unternehmens: 1. Erzeugung von Speckstein-, Steatit- und Por- zellanfabrikaten für alle elektrischen Zwecke der Hoch- und Niederspannung; 2. Erzeugung von hochfeuerfesten Körpern für die metallurgische und chemische Industrie sowie Gas- und Azetylenbrennern; 3. Fabrikation und Vertrieb von Widerständen und Zubehörteilen für die Elektro- und Rundfunk- industrie; 4. ferner der Betrieb von Unternehmungen, die sich mit der Erzeugung, Verarbeitung und dem Ver-— trieb gleicher oder ähnlicher Artikel beschäftigen sowie die Beteiligung an solchen. Erzeugnisse: Stanzartikel aus Steatit und Porzellan für die Elektrotechnik, Hochspannungs- und Niederspannungs- Isolatoren, Isolationen für elektrische Zwecke, Zünd- kerzen, Isolationen für Explosions- und Gasmotoren, Gasglühlicht-Magnesia-Ringe, Mundstücke, Stifte und Haken, hochfeuerfeste Körper für die metallurgische und chemische Industrie sowie Gas- und Azetylen- brenner. Hoch- und Niederohmige elektrische Präzi- sionswiderstände, Potentiometer, Kondensatoren, Elektrodosen und sonstige Erzeugnisse für die Hoch- frequenz- und Radiotechnik. Vorstand: Hugo Berenz, Rückersdorf (Bayern); Hans von Mang oldt, Berlin; stel1 v. Vorstandsmitglieder: Dr. Ernst Albers-Schöneberg, Berlin; Otto Freyta g, Berlin; Helmuth C. Rie pk a, Berlin. Aufsichtsrat: Dr. Gert Bahr (Gebr. Arnhold), Berlin, Vorsitzender; Staatssekretär i. R. Dr. Hermann Geib, Mitglied des Vorstandes der Keramische Werte A.G., Berlin, stellv. Vorsitzender; Dr. Bruno Böttcher, Mitglied des Vorstandes der Keramische Werte A.G., Berlin; Kommerzienrat Curt Gretschel, Generaldirektor der Triptis Aktiengesellschaft, Triptis; Dr.-Ing. e. h. Nikolaus Jungeblut, direktor i. R., Berlin-Charlottenburg; Dr. Karl Melien (Gebr. Arnhold), Berlin: General- Oberstleutnant a. D. Max Pfannenstie , Berlin- Steglitz; Reichsminister a. D. Hans von Raumer, Berlin- Grunewald. 395 Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften 1936, V. Berlin-Pankow, Pestalozzistraße 8. Bilanzprüfer für das Geschäftsjahr 1936 Deutsche Revisions- und Treuhand-Gesellschaft zerlin. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember. Generalversammlung Stimmrecht): je nom. RM 100.— Stammaktienkapital 1 Stimme, je nom. RM 20.— Vorzugsaktienkapital 1 Stimme. Reingewinn-Verwendung — 1. zunächst sind mindestens 5 % dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen, solange dieser noch nicht den zehnten Teil des Grundkapitals über- Schreitet; 2. sodann sind etwaige vertragsmäßige Tantiemen an Vorstand und Beamte zu berücksichtigen; von dem verbleibenden Betrage sind bis zu 4 % des Grundkapitals zur Verteilung an die Aktionäre zu verwenden. Hiervon erhalten zunächst die Vorzugsaktionäre 8 % des auf die Vorzugsaktien eingezahlten Kapitals, wobei die im Laufe eines Geschäfts- jahres eingezahlten Beträge anteilig berück- sichtigt werden, bevor die Stammaktien einen Gewinnanteil erhalten. Reicht jener Teil des Jahresgewinnes zur Bezahlung der Vorzugs- Gewinnanteile von 8 % nicht aus, so sind die rückständig gebliebenen Vorzugs-Gewinnanteile aus dem gleichen Teile des Jahresreingewinns der folgenden Geschäftsjahre nachzuzahlen, jedoch erst dann, wenn der Vorzugs-Gewinnanteil für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr voll bezahlt ist. Bei der Nachzahlung gehen ältere Gewinn- anteilreste stets den jüngeren vor. Die Nachzahlungen werden gegen Einreichung desjenigen Gewinnanteilscheines geleistet, der für das Geschäftsjahr ausgefertigt ist, aus dessen Gewinn die Nachzahlungen zu erfolgen haben; 4. der hiernach etwa noch verbleibende Rest wird auf die Stammaktien verteilt; jedoch sind die Vorzugsaktien an einem weiteren Jahresgewinn derart beteiligt, daß ihnen für jedes an die Stammaktien ausgeschüttete angefangene Prozent Dividende ein weiteres halbes Prozent zusteht; 5. von dem verbleibenden Betrage zuzüglich des Betrages etwaiger Tantiemen nach Nr. 2 erhält der Aufsichtsrat eine nach § 245 des HGB. zu berechnende Gewinnbeteiligung von 10 %; 6. der dann noch verbleibende Betrag ist zunächst weiterhin zur Befriedigung der nachzuzahlenden oder für das laufende Geschäftsjahr zu fordern- den Gewinnanteile der Inhaber der Vorzugs- aktien zu verwenden (vgl. Nr. 3), während der – Rest zur Verfügung der Generalversammlung steht. Zahlstellen: Gesellschaftskasse in Berlin; Gebr. Arnhold, Berlin; Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, Nürnberg. 6305