Magdeburger Straßen-Eisenbahn-Gesellschaft Schi ei igungswagen wurde eine Schlammablade- bindung über den Sedanring hergestellt, 80 daß der aene Zwischen dem Betriebsbahnhof bisherige Leerlauf der Wagen auf dem Umwege über Wilhelmstadt und der Endstelle der Linie 5 am die Große Diesdorfer Straße–Arndtstraße in Weg- Schlachthof wurde eine direkte eingleisige Ver- fall kommt. Grundbesitz: Besitz- und Betriebsbeschreibung. Die der Gesellschaft gehörenden Grundstücke haben eine Größe von 83 860 qm, wovon 35 010 qm bebaut sind. I1. Straßenbahnbetrieb (ohne Vorortbahn). Gesamtlänge: 100,05 km. Betriebslänge: 63, 63 km. Linien: Sudenburg–Neue Neustadt, 1 Wagen mit Schweißmaschine. Die elektrische Energie wird von den Magdeburger Versorgungsbetrieben A.-G. geliefert. 2. Kraftwagenbetrieb. Gesamtlänge: 12.42 km. Buckau–-Kaiser-Wilhelm-Platz, ――― Diesdorf—Alte Neustadt, Friedrichstadt – Stadion – Flughafen – Heyroths- Olvenstedter Straße–Friedrichstadt, berge, Schlachthof–Leipziger Straße–Hopfengarten, Rathaus–Herrenkrug N Neustadt-–Rothensee. Hauptbahnhof–werder (Theaterstraße), Wasa ― 7= 7 Kaiser-Wilhelm-Tlatz-Rotehom, 7 Autobusse mit Vergasermaschinen, Sudenburg–Lemsdorf (Zubringerlinie), Sudenburg (Straßenbahndepot)–1ndustriegelände, 3 Autobusse mit Dieselmotoren. Schönebeck–Hauptbahnhof, 2..... 7 Hauptbahnhof–racau. 1 E. Betriebsanlagen und Wagenpark: „%% 144 Triebwagen, 5 .. 129 Beiwagen, 2 Benzinturmwagen, Elektroturmwagen. 3. Häuser. 1 Werkstättengebäude, 4 Betriebsbahnhöfe, 1 Verwaltungsgebäude, 1 Wohngebäude. 1 Lehrwagen, 5 Werkstattgerätewagen, 1 Unfallgerätelore, 3 Materialloren, 1 Sprengwagen, 1 Schienenreinigungswagen, Verträge. 1. Konzessionsvertrag mit der Stadt Magdeburg. Vertragsdauer: 16. 10. 1907, verlängert bis 31. 12. Uebernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). 1949. Die Stadt ist jedoch auch berechtigt. unter Ver- Wesentlicher Inhalt: Die Gesellschaft ist verpflichtet, zicht auf ihr Uebernahmerecht, die gänzliche oder an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Betrag von 30 Pf. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. Ausgeschlossen von dieser Beitragspflächt sind die- jenigen Strecken der Straßenbahn, auf denen eine Unterhaltung und Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt ist berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmalige Abfindung von M. 1 200 000.— zu ver- langen, welcher Betrag durch Schreiben vom 5. Juli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Januar 1900. Durch Vertrag vom 25. Juli 1918 hat sich die Gesellschaft verpflichtet, der Stadt außer der durch Zahlung der Pauschalsumme ab- gegoltenen Leistungen von 30 Pf. für das Quadrat- meter vom 1. August 1918 einen Aufpreis von 20 Pf. für das Quadratmeter zu zahlen. Uebersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Größe von 100 000 qm, so tritt für das Mehr eine „ 63 50 Pf. für das Quadratmeter wleder ein. Die Stadt Magdebur hi M. 112 691.—– 1930 = RI 42f 9507 ehielt 1913 Nach Ablauf der Konzessionen fällt die Bahn- anlage im Stadtbezirk, die elektrische Strecken- ausrüstung sowie die sämtlichen Wagen mit Aus- nahme der in den letzten 5 Jahren angeschafften unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadt- gemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande zur Zeit der 6338 teilweise Beseitigung aller auf oder im öffentlichen Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mäßige Instandhaltung der letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Ja- nuar 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach auf- genommener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör käuflich erwerben, erstmalig 1935. Der Uebernahme- breis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und deés Nutzwertes. Der Taxwert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Uebernahme befindet. Der Nutzungs- wert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und un- günstigste Jahr außer Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, daß dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Uebernahme am 1. Ja- nuar 1915 mit dem 30 fachen Betrage, am 1. Januar 1920 mit dem 25 fachen Betrage, am 1. Januar 1925 mit dem 20 fachen Betrage, am 1. Januar 1930 mit dem 16 fachen Betrage, am 1. Januar 1935 mit dem 12 fachen Betrage, am 1. Januar 1940 mit dem 8 fachen Betrage, am 1. Januar 1945 mit dem 4 fachen Betrage. Der sich nach vorstehender Be- rechnung ergebende Nutzungswert darf nicht ge- ringer sein als der Nutzungswert nach dem Durch- schnitt der letzten 10 Jahre. Kaufpreis mindestens 139 des Nennwertes des Aktienkapitals, höchstens 80 %. In der außerordentlichen Generalversammlung vom 19. 7. 1918 wurde der neue mit der Stadt-