Sachsenwerk, Licht- und Kraft-Aktiengesellschaft, Dresden Statistik. Heutiges Aktienkapital: nom. RM 4 250 000.– Stammaktien in 3500 Stücken zu je RM 1000.— (Nr. 1–3500),* 7500 Stücken zu je RM 100.– (Nr. 1–7500),*) nom. RM 37 500.– Vorzugsaktien Lit. A in 1500 Stücken zu je RM 25.—, nom. RM 750 000.– Vorzugsaktien Lit. B in 7500 Stücken zu je RM 100.— RM 5 037 500.— *) davon die Aktien Nr. 1–3400 zu je RM 1000.– und Nr. 1–4100 zu je RM 100.— mit dem Vermerk „Dividendengarantie abgelöst“. Großaktionär: Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft, Berlin (über 50 % der Stammaktien, sämtliche Vorzugsaktien Lit. A und der größte Teil der Vorzugsaktien Lit. B). Kapital-Veränderungen. Vorzugs- Vorz.- Kurs 3 8 Rg- aktien Aktien in Benzugsrecht Bemerkungen = Lit. A ILit B % Vorkriegskapital 4.25 bis 31. 7. 23 erhöht auf M 344.0 6.0 19. 12. 24 (– 335.4) (– 5.85) Umstellung auf Reichsmark 40: 1 RM 8.6 0.15 26. 6. 26 3.0 105 0 . zur Zeichnung aufgelegt zu 105 % 21. 5. 28 –— 2.4 114 323 £― Dividende 1928 ― 3.0 o. B. zunächst geschaffen als Optionsaktien für die ę-Anl. v. 1928; 1930 davon 3.0 zum Umtausch gegen 3.0 Pöge- 5 + 2.0 Aktien und 2.0 an ABEG 14. 6. 30 – 1.0 o. B zum Umtausch weiterer 1.0 Pöge-Aktien 17.0 0.15 3.0 ―― (– 12.75) (– 0.1125) (–2.25) Kapitalherabsetzung 4:1 RM 7.25 0.0375 0.75 Besondere Rechte: Die Vorzugsaktien Lit. A haben vor den mit einfacher Stimmenmehrheit zu fassenden Be Vorzugsaktien B und den Stammaktien ein Vorrecht schlusse der Generalversammlung je eines in ge. auf einen Gewinnanteil von 7 % mit Nachzahlungs- sonderter Abstimmung ebenfalls mit einfacher pflicht, wobei ältere Gewinnanteilreste stets den Stimmenmehrheit zu fassenden Beschlusses der den jüngeren vorgehen. Die Nachzahlungen werden gegen Einreichung desjenigen Gewinnanteilscheines geleistet, der für das Geschäftsjahr ausgefertigt ist, aus dessen Gewinn die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Einen weiteren Gewinnanteil als 7 % des Nennbetrages der Stücke haben die Inhaber der Vorzugsaktien Lit. A nicht zu beanspruchen. Die Vorzugsaktien Lit. B haben vor den Stammaktien ein Vorrecht auf einen Gewinnanteil von 8 % der eingezahlten Beträge mit Nachzahlungs- pflicht. Sie erhalten ferner auf jedes auf die Stamm- aktien zur Ausschüttung gelangende angefangene Prozent Dividende ein weiteres * % Zusatzdividende. Im übrigen finden auf die Vorzugsdividende der Vorzugsaktien Lit. B sämtliche für die Vorzugs- dividende der Vorzugsaktien Lit. A getroffenen Be- stimmungen sinnentsprechend Anwendung. Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stamm- aktien ist zulässig, doch bedarf es dazu neben dem Stammaktionäre und der Vorzugsaktionäre Lit. A und Lit. B. Die durch die Umwandlung entstehenden Stammaktien erhalten das nämliche Stimmrecht wie die bisherigen Stammaktien gleichen Nennbetrages. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft sowie im Falle der Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der teilweisen Rückzahlung an die Aktionäre erhalten aus der zur Verteilung an diese verfügbaren Masse zuerst die Vorzugsaktien Lit. A den auf sie eingezahlten Betrag sowie die etwa rückständigen Gewinnanteile, dann die Vorzugsaktien Lit. B 120 % des auf sie eingezahlten Betrages sowie die etwa rückständigen Gewinnanteile, bevor auf die Stamm- aktien etwas entfällt. Alsdann erhalten die Stamm- aktien den auf sie eingezahlten Betrag; der etwa verbleibende Ueberschuß wird auf die Vorzugsaktien Lit. A und die Stammaktien nach Verhältnis der auf sie eingezahlten Beträge verteilt. = Anleihen. Zinssatz ..... ..... u. Aufnahmejahr Betrag Rückzahlbar per 31. 12. 1935 Bemerkungen 7J % von 1928 $ 250 000.–.– 1. November RM Option auf RM 5 Mill. Aktien (auf Aus- ((durch 193B5 551 070.— Übung verzichtet). Rückzahlung jährl. Teil- Grundschuld (? 1.–.– = beträge v. 5000 bis 50 000 ? bei 3-monat. gesichert) RMM 20.41) Kündigungstfrist seitens d. Schuldners mögl. 1935 £ 223 000.– zurückgezahlt. 6599 0 K.―― §Ras. = Ls 1