Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank). Sitz in Berlin W8, Wilhelmstraße 67. Gegründet: Lt. Gesetz vom 18./7. 1925 erfolgte die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kredit- anstalt. Die Notwendigkeit der Gründung des Insti- tuts resultierte in erster Linie aus dem Kreditbedarf der Landwirtschaft, der sich nicht zuletzt durch die auf Grund des Dawes-Abkommens im Gesetz über die Liquidierung des Umlaufes an Rentenbankscheinen fest- gelegte Vorschrift, daß die gemäß § 16 der Renten- bankverordnung gewährten Kredite bis zum 1./12. 1927 abgewickelt sein müssen, ergab, ein Kreditbedarf, der von den vorhandenen Instituten allein nicht hätte be- friedigt werden können, da die Abdeckung einer Rentenmark-Schuld von rd. 800 Mill. M in knapp 3 Jah- ren seitens der Landwirtschaft unmöglich gewesen wäre. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und steht unter Aufsicht des Reiches, welches hierzu 2 Kommis- sare bestellt. Diese haben, mit den Vollmachten aus- gestattet, über die Einhaltung der Durchführungs- bestimmungen zu wachen. Ernannt werden diese beiden Kommissare von dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bzw. vom Reichsminister der Finanzen. Zweck: Beschaffung und Gewährung von Krediten für Zwecke der deutschen Landwirtschaft in allen ihren Zweigen unter Einschluß der Förderung der Boden- kultur und landwirtschaftlichen Siedlung; Devisen im Einvernehmen mit der Reichsbank zu kaufen und zu verkaufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; verfügbare Kassenbestände durch kurz- fristige Anlage bei sicheren Bankfirmen nutzbar an- zulegen. Vorstand: Geh. Finanzrat Dr. Hermann Kißler, B.-Zehlendorf; Dr. Walter Szagunn, B.-Dahlem; Dr. jur. Dr. rer pol. Gustav Wichtermann, B.-Lichterfelde; Stellv.: Dr. Gerhard Kokotkiewicz, B.-Zehlendorf. Verwaltungsrat: Vors.: Ministerpräsident a. D. Granzow (Präsident d. Deutschen Rentenbank), Berlin. Von der Anstaltsversammlung berufen: Johann Deininger, M. d. R. (Landesobmann der Landesbauern- schaft Bayern), München; Freiherr Bernd von Kanne- Breitenhaupt (Verwalt.-Amtsführer des Reichsnähr— standes), Berlin; Staatsrat Wilhelm Meinberg (kReichs- obmann d. Reichsnährstandes), Berlin; Staatsrat Helmut Reinke (Sonderbeauftragter für Landarbeiterfragen), Berlin; Dr. Hermann Reischle (Stabsamtsleiter des Reichsnährstandes), Berlin; Freiherr von Gumppenberg (Reichsbeauftragter f. die deutsche Schafzucht), Berlin; Dr. Richard Wagner (Landesbauernpräsident im Hess. Staatsministerium, Landesbauernführer der Landes- bauernschaft Hessen), Darmstadt; Wilhelm Bloedorn (Landesbauernführer der Landesbauernschaft Pomm.), Stettin; Wilhelm Habbes (Landesbauernführer der Landesbauernschaft Westfalen), M. d. R., Afferde i. W.; Dr. Korte (Reichshauptabteilungsleiter III des Reichs- nährstandes), Berlin; Arnold Wilhelm Trumpf (Präsi- dent des Reichsverbandes deutscher landwirtschaftlicher Genossenschaften, Raiffeisen, e. V.), Berlin; Herbert Daßler (Präsident der Reichsstelle für Getreide, Futter- mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse), Berlin; Karl Vetter (Generalinspekteur des Reichsnähr— standes), M. d. R., Berlin; Landrat Johann Slawik, Oppeln; von der Reichsregierung berufen: Staatssekre- tär Herbert Backe (Reichs- u. Preuß. Ministerium für Ernährung u. Landwirtschaft), Berlin; Frhr. Kuno v. Eltz (Landesbauernführer der Landesbauernschaft Rhein- land), Burg Wahn b. Portz; R.-A. Graf Rüdiger v. d. Goltz, Berlin; Dr. Hans Helferich (Präsid. d. Deutschen Zentralgenossenschaftskasse), Berlin; Dr. Küchenthal (Präsident der Braunschweigischen Staatsbank), Braun- schweig; Staatssekretär Georg Schuberth (Bayer. Staats- ministerium für Wirtschaft), München; Dr. Heinrich Meier (Vorst. des Landwirtschaftl. Kreditver.), Dresden; Egbert Otto, Bauer, M. d. R., Rosenau b. Allenstein (Ostpr.); Geh. Justizrat Josef Schreyer (Dir. der Bayer. Hyp.- u. Wechselbank), München; Kurt Zschirnt (Vors. der Hauptvereinigung der deutschen Getreidewirt- schaft). Berlin; Ministerialdir. Rudolf Harmening u. Preull. Ministerium für Ernährung und Mas... 37 Hauptabt. 1 berufen: Ahrs d ei ungsleiter I d. Reichs- 2 3 Hans-Adalbert „ 8% 3.... hinzu- % Heintze (Präsident des Sparkass d Giroverbandes), Berlin; Moritz Lipp. Bankdirektor, Berlin; Riecke, Staats- minister a. D., Ministerialdirektor, Berlin/Detmold. Anstaltsversammlung: 70 Mitglieder, die von den Hauptabteilungen des Reichsnährstandes berufen werden, und zwar von der Hauptabteilung I 25 Mit- glieder, von der Hauptabteilung II 10 Mitglieder, von m..??? g 5 Mitglieder. Die Mit- glieder der Anstaltsversammlung werden jeweils für 5 Geschäftsjahre berufen. Die Anstaltsversammlung hat innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres über die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlust-Rechnung, die ihr inner- halb dieser Frist vom Vorstand und Verwaltungs-Rat mit einem den Vermögensstand und die Geschäftslage der R.-K.-A. darlegenden Berichte vorzulegen ist, über die Entlastung des Vorstandes und des Verwal- tungs-Rats sowie über die Verwendung des Rein- gewinns nach Maßgabe des Gesetzes Beschluß zu fassen. Kommissare der Reichsregierung: Minist.- Rat Dr. Quassowski, Vertr.: Minist.-Rat Dr. Düring; Ministerialrat Bayrhoffer, Vertr.: Ministerialrat Prause. Aufgabenkreis: Die Anstalt ist Spitzeninstitut der deutschen landwirtschaftlichen Kreditorganisatio- nen. Ihre Aufgabe ist die Beschaffung und Ge- währung von Krediten für Zwecke der deutschen Landwirtschaft in allen ihren Zweigen. Nach dem Grundgesetz kann die Anstalt zu diesem Zwecke ver- zinsliche Darlehen gewähren, und zwar: 1. langfristige Darlehen gegen Abtretung oder Verpfändung von Grundpfandrechten an die öffentlich-rechtlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden privatrechtlichen Real- kreditinstitute, die das landwirtschaftliche Realkredit- geschäft pflegen, und an die Spitzenorganisationen von öffentlich-rechtlichen, das landwirtschaftliche Real- kreditgeschäft pflegenden Sparkassen, 2. kurzfristige Darlehen an in dem Grundgesetz namentlich auf- geführte Personalkreditinstitute, 3. Darlehen an private und öffentliche Unternehmungen, deren Ge— schäftsbetrieb für die Förderung des Absatzes land- wirtschaftlicher Erzeugnisse von allgemeiner Be- deutung ist, 4. Darlehen an Länder und an von der Reichsregierung oder den Landesregierungen bezeich- nete Organisationen für Zwecke der Förderung der Bodenkultur und landwirtschaftlichen Siedlung. — Die hierzu erforderlichen Mittel kann sich die Anstalt beschaffen a) mit Genehmigung der Reichsregierung durch Ausgabe von verzinslichen Schuldverschreibun- gen auf den Inhaber bis zum achtfachen Betrag ihres Kapitals, b) durch Aufnahme von Darlehen unter Ausschluß des Depositengeschäftes und der In- anspruchnahme des offenen Geldmarktes. Ferner kann sie Devisen im Einvernehmen mit der Reichsbank kaufen oder verkaufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, und verfügbare Kassenbestände durch kurzfristige Anlage bei sicheren Bankfirmen nutzbar machen. Endlich ist die Anstalt befugt, sich an privaten und öffentlichen Unter- nehmungen, deren Geschäftsbetrieb für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse von all- gemeiner Bedeutung ist, sowie an der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse und anderen, den land- wirtschaftlichen Kredit pflegenden Anstalten von zen- tralem Charakter zu beteiligen, wenn der Verwal- tungsrat mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmen eine Beteiligung beschließt. Bei Gewährung von Darlehen zwecks Ver- sorgung der Landwirtschaft mit Personalkredit sind 6681