Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank), Berlin. unter der Voraussetzung der Stellung der erforderl. Kreditunterlagen zu berücksichten: folg. Kredit- institute: Deutsche Zentralgenossenschaftskasse, Central- Landschafts-Bank, 3„ Landesbankenzentrale A.-G., die Staatsbanken der Länder, bis Dez. 1935 (Aufhebung d. Privatnotenbank-Privilegs) die Privatnotenbanken der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg u. Baden, Deut- sche Girozentrale, Deutsche Landvolkbank A.-G., Zen- trale Deutscher Getreidekreditbanken A.-G., Bank für Landwirtschaft A.-G., Berlin, Landmannbank A.-G., Berlin, Deutsche Gartenbau-Kredit A.-G., Berlin, Heim- bank A.-G. (Firma jetzt Georg Fromberg & Co. A.-G.), Berlin. – Die Personalkredite werden gegen die in der Satzung bestimmten Sicherheiten gewährt. Beteiligungen: Bank für Landwirtschaft A.-G., Berlin. – A.-K.: 3 000 000 RM; Beteiligung: 50 %. Central-Landschaft für die Preußischen Staaten, Berlin. — Stammvermögen: 15 000 000 RM; Zweck: Die Central-Landschaft ist eine Körperschaft des öffent- lichen Rechts und ein gemeinnütziger Verband zur Förderung und Verbilligung des Idw. Kredits unter Ausschluß des Erwerbszweckes, insbes. durch gemein- same Ausgabe u. gemeinsamen Absatz von landschaft- lichen Central-Pfandbriefen; Beteiligung: 80 % (restl. 20 % bei den verbundenen landschaftl. Kreditanstalten). Central-Landschafts-Bank, Berlin. — Gegr.: 1931; Kapital: 5 400 000 RM; Zweck: Vornehmlich landw. Personalkredit- Rentenbank- auch Deutschen insbesondere Mitteln der Kreditgeschäft, gewährungen aus Kreditanstalt; Beteiligung: 88.61 %. Deutsche Boden-Kultur A.-G., Berlin. — A.-K.: 20 000 000 RM; Zweck: Die Deutsche Boden-Kultur A.-G. (.,Debokulag'') dient vornehmlich der Förderung und Finanzierung von landwirtschaftlichen Melio- rationen, im weiteren Sinne der Verbreiterung der landwirtschaftlichen Ernährungsgrundlage und der Entlastung des Arbeitsmarktes; Beteiligung: 4 %. Holzwirtschaftsbank A.-G. in Liqu., A.-K.: 2 000 000 RM; Beteiligung: 52 %. Landvolkbank A.-G., Berlin. – A.-K.: Zweck: Bankgeschäfte jeder Art, ins- forstwirtschaftl. Natur; Beteiligung: Deutsche Berlin. — Deutsche 3 000 000 RM; sre land- u. 662% ― Mühlenvereinigung A.-G.. Berlin. — A.-K.: 7 000 000 RM; Beteiligungen: Hefftsche Kunst- mühle A.-G., Mannheim, Wittener Walzenmühle A.-G., Duisburg, Mühlenwerke F. Kiesekamp A.-G., Münster, Crefelder Mühlenwerke A.-G., Krefeld. Dortmunder Mühlenwerke A.-G., Dortmund, Rosiny-Mühlen A.-G., Duisburg, Frankfurter Mühlenwerke A.-G., Frank- furt a. M.; Beteiligung: 50 % (restl. 50 % bei Deutsche Zentralgenossenschaftskasse, Berlin). Zentralgenossenschaftskasse, Berlin. — 100 110 000 RM; Beteilig.: 5 000 000 RM RM bei Deutsches Reich. 40 Mill. RM 15 110 000 RM bei Verbandskassen). Finanzierungsgesellschaft für Landmaschinen A.-G., Deutsche Grundkap.: (weitere 40 Mill. bei Land Preußen, Berlin. – A.-K.: 2 000 000 RM; Beteilig.: 50 % (weitere 50 % bei Deutsche Girozentrale-Deutsche Kommunal- bank, Deutsche Zentralgenossenschaftskasse, Reichs- Privat-Bank A.-G., Dresdner Bank). Commerz- u. Disconto-Ges., kredit-Ges. A.-G., Deutsche Bank u. Osthafenmühlen A.-G., Berlin. A.-K.: 2 000 000 RM; Beteiligung: 50 % (restl. 50 % bei Deutsche Zentral- genossenschaftskasse, Berlin). Rosiny-Mühlen A.-G.. RM; Beteiligung: 43.03 Duisburg. — A.-K.: 2 000 000 (weitere 43.03 %bei Deutsche Zentralgenossenschaftskasse, Berlin. und 4.3 % bei Deutsche Mühlenvereinigung A.-G., Berlin). Süddeutsche Holzwirtschaftsbank A.-G., München. — A.-K.: 2 010 000 RM; Beteiligung: 12.14 % Zentrale Deutscher Getreide-Kreditbanken A.-G., Berliu. – A.-K.: 1 000 000 RM; Beteiligung: 51 %. Zentrale für Bodenkulturkredit, Körperschaft des öf- fentl. Rechts. – Zweck: Umwandl. der v. der Deutschen 6682 Rentenbank-Kreditanstalt und von anderen Stellen ge- währten Meliorationszwischenkredite in langfristige An- leihen; Beteiligung: Einlage von 1 500 000 RM. Gesellschaft für Getreidehandel A.-G., Berlin. –— A.-K.: 10 000 000 RM; Zweck: Handel mit Getreide, Futtermitteln, Sämereien u. a. Niederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Auslande. Minori- tätsbeteiligungen an verschiedenen Mühlen der Dtsch. Mühlenvereinigung A.-G., Mehrheitsbeteiligung bei der Oeynhauser Mühfenwerke Carl Koch A.-G., Oeyn- hausen; Beteiligung: 49.82 % (weitere 49.82 % bei Deutsche Zentralgenossenschaftskasse, Berlin). Landwirtschaftliche Betriebsprüfungsstelle G. m. b. H., Berlin. – Kapital: 20 000 RM; Zweck: Prüfung und Ueberwachung häuerlicher und landwirtschaftlicher Betriebe, sowie damit zusammenhängende Aufgaben; Beteiligung: 15 000 RM. Saatgut-Erzeugungs-Gesellschaft m. b. H., Berlin. –— Kapital: 500 000 RM; Zweck: In der Hauptsache züch- terische Fortentwicklung, Vermehrung und Absatz der bitterstoffreien sog. „Süßlupine“'; Beteiligung: 59.74 %. Kapital: 450 000 000 RM. Kapitalveränderungen: Urspr. 170 000 000 RM bei der Konstituierung (über- wiesen von der Deutschen Rentenbank). – 1925 Erhöhung um 25 000 000 RM, die der Anstalt von der Reichsbank aus Grundschuldzinsen (als Rücküberweisung aus dem Til- gungsfonds) zur Verfügung gestellt wurden. Das Kap. der R.-K.-A. wird aus den ihr bei der Erricht. gemäß § 9 des Gesetzes über die Liqu. des Umlaufs an Rentenbank- scheinen überwiesenen Mitteln der Deutschen Rentenbank gebildet. Es erhöht sich um die Beträge, die ihr gemäß § 9 des vorgenannten Gesetzes seitens der Reichsbank aus den aufkommenden Grundschuldzinsen der Rentenbank jährlich zurücküberwiesen werden. Weitere Zuweisungen „ aus dem jährlichen Reingewinn der Reichsbank. Es wächst eventl. durch Einnahmen aus eigenen Mitteln. Sobald das Kap. zuzüglich der Rücklagen, aber ausschließ- lich der Sonderrücklagen zur Sicherung der Inhaber von Schuldv erschreibungen den Betrag von 500 000 000 RM er- reicht hat, dürfen weitere Beträge aus dem Reingewinn dem Kapital nur auf Grund eines besonderen Gesetzes Zu- geführt werden. Durch die Verordn. des Reichspräsidenten zur Siche- rung von Wirtschaft u. Finanzen v. 1./12. 1930 hat das Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbank- scheinen vom 30./8. 1924 verschiedene Aenderungen erfah- ren (s. auch Abhandl. der Deutschen Rentenbank), Davon ist diejenige für die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt im Hinblick auf ihre Kapitalbildung von einschneidender Bedeutung, wonach mit Wirkung v. 1./4. 1930 an die Grundschuidzinsen einstweilen außer Hebung gesetzt wor- den sind. Damit ist seit diesem Zeitpunkt für die Anstalt der ihr seit ihrer Errichtung nach § 9 des alten Liquidier.- Gesetzes jährlich in Höhe von 25 000 000 RM als Kapital- zuwachs zugeflossene Betrag aus Grundschuldzinsen ent- fallen. Die Deutsche Rentenbank bleibt aber auch nach dem abgeänderten § 9 des Liquidier.-Gesetzes berechtigt, ihr Vermögen oder Teile davon auf die Anstalt zu über- tragen. Gemäß dem ihr zustehenden Rechte hat sich die Deutsche Rentenbank verpflichtet, nach Abschluß der Ge- schäftsjahre 1929 u. 1930 je 25 000 000 RM aus ihrem Vermögen auf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt zu übertragen. Die erste Uebertragung erfolgte 1930, die zweite 1931. – Lt. G.-V.-B. v. 7./4. 1933 Kapital erhöht um 5 000 000 RM auf 450 000 000 RM aus dem Rein- gewinn des Geschäftsjahres 1932. Da im Jahre 1934 die Höchstgrenze für Kapital u. lionen RM) erreicht wurde, wurde ein Teil des Rein- gewinnes der Jahre 1934 und 1935 (13,7 Mill. RM und 7 Mill. RM) einem bei der Dtsch. Rentenbank-Kredit- anstalt verwalteten Sondervermögen zugeführt, das zur Förderung der deutschen Landwirtschaft bestimmt ist. Schuldverschreibungen: Die R.-K.-A. kann mit Genehmig. der Reichsregier. zur Beschaffung von Mitteln zur Kreditgewähr. für die Landwirtschaft ver- zinsl. Schuldverschr. auf den Inhaber bis zum Sfachen Betrag ihres Kap. ausgeben. Die Schuldverschr. müssen in voller Höhe gedeckt sein durch Pfandbr. staatl., landschaftl., kommunaler oder anderer unter Sstaatl. Aufsicht stehender Bodenkreditinstitute Deutschlands u. deutscher Hyp.-Banken oder durch Hyp., die für die vorbezeichneten Kreditinstitute oder für öffentl.-rechtl. gesetzlich vorgeschriebene Hauptrücklage (500 Mil-