X(. Alrowa Deutsche Strickerei Aktiengesellschaft. Sitz in Lichtenstein-Callnberg. Gegründet: 18./10. 1917 mit Wirkung ab 1./1. 1917; eingetr. 23./1. 1918 in Burgstädt. Die Firma lautete bis 31./3. 1928: C. A. Roscher Nachf. Akt.-Ges. mit Sitz in Markersdorf. Sitz dann bis 13./10. 1932 in Chemnitz. Zweck: Betrieb von Strick- u. Wirkwarenfabriken jeder Art, Betrieb aller mit diesem Zweck zusammen- hängenden oder ihn fördernden Geschäftszweige, insbe- sondere auch der Betrieb anderer Zweige der Tesxtil- industrie. Vorstand: Fabrikdir. C. W. Dietz, Köthensdorf/R. Aufsichtsrat: Vors.: Dir. G. Overbeck (Dresdner Bank), Berlin; Stellv.: Dir. E. Hugo Baumann, Sorau; Gen.-Dir. Gg. Lange, Wüstegiersdorf; Dir. Martin Meiser, B.-Wilmersdorf. Bilanzprüfer für 1935: Treuhand-Vereinigung A.-G., Berlin, Abtlg. Dresden. Entwicklung: 1928 erfolgte der Zusammenschluß der Firma C. A. Roscher Nachfl. A.-G., Markersdorf, mit den Firmen Altmann & Co. G. m. b. H., Lichten- stein-C., Christ. Lud. Wagner, Calw, sowie Stern & Stern &$ Co, m. b. H., Stuttgart. Die FEirma C. A. Roscher Nachfl. A.-G. als aufnehmende Firma änderte ihren Namen in „Alrowa Deutsche Strickerei Aktiengesellschaft, Chemnitz*. Der Sitz wurde nach Chemnitz verlegt. Die Betriebe in Stuttgart u. Neuen- bürg wurden inzwischen verkauft, ebenfalls der in Calw, den die Vorbesitzer übernahmen. Bis Ende des Jahres 1929 war die Zusammenziehung des Maschinen- parks in drei Strickerei-Werken u. einer Trikotagen- Fabrik in Sachsen durchgeführt. In demselben Jahr ging die Ges. eine Interessengemeinschaft mit der Firma Bernhard Altmann, Wien, ein, die 1931 wieder gelöst wurde. Ende 1930 Bilanz-Verlust auf 5 600 000 Reichsmark angewachsen. Die G.-V. vom 18./9. 1931 beschloß Kapitalherabsetz. 1000: 1 von 10 000 000 RM auf 10 000 RM. Sanierungsgewinn: Aus Kap.-Herabsetz. 9 990 000 RM, Auflösung der offenen Reserven 211 749 RM, Nachlässe der Gläubiger 1 947 902 RM; zus. 12 149 651 RM. – Verlust 31./12. 1931: 10 024 572 RM. —– Vom Kapital der Alrowa befand sich der weit- aus größte Teil im Besitz von der Norddeutschen Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei in Bremen sowie deren Tochterges. der Handels Mij. Ultra Mare. Der Konkursverwalter von Nordwolle hat der Kapitalherabsetz. zugestimmt, und zwar erfolgte dies im Rahmen einer Generalbereinigung der Beziehungen zwischen Nordwolle und Alrowa. Die bestehenden Wirtschaftsverpflichtungen wurden bei dieser Gelegen- heit gelöst, so daß Alrowa nunmehr als völlig unab- hängig von der Nordwolle-Konkursmasse angesehen werden kann. Das Kapital wurde auf 750 000 RM er- höht, wobei die neuen Aktien im wesentlichen von Bankseite (vor allem Dresdner Bank) gegen Forde- rungen übernommen wurden. Ferner sollte die Ges. zerlegt werden; sie bestand aus einer Strickerei in Lichtenstein, einer Trikotagenfabrik in Reitzenhain u. im übrigen aus stillgelegten Betrieben. Die Alrowa ist nunmehr zur reinen Strickereigesellschaft gemacht worden; die Trikotagenfabrik ist in eine besondere A.-G. .Trikotagenfabrik Doppelmoppel A.-G., Köthens- dorf-Reitzenhain“ (Kap. 250 000 RM; 30./12. 1933 erhöht auf 350 000 RM) u. die unbenutzten Immobilien in die „Alrowa Grundstücks-G. m. b. H.“' Lichtenstein-C. (Kap. 50 500 RM) eingebracht worden. Grundbesitz: 5540 qm, davon 3075 qm bebaut. Anlagen: Fabrik in Lichtenstein-Callenberg; fer- ner ein Beamtenwohnhaus und ein Mietwohngrundstück ebenfalls in Lichtenstein-Callenberg. – (Die Fabrik Köthensdorf-Reitzenhain wurde in die Trikotagenfabrik Doppelmoppel eingebracht; die Grundstücke in die Alrowa Grundstücks-G. m. b. H. – Fabrik Geyer wurde verkauft.) Beteiligungen: Trikotagenfabrik Doppelmoppel Akt.-Ges., Köthensdorf-Reitzenhain i. Sa. Gegr. 13./10. 1932. – Akt.-Kap.: 350 000 RM. Beteilig.: Majorität. Alrowa Grundstücksgesellschaft m. b. H. in Liqu., Lichtenstein-Callnberg. Gegr. 1933. Kapital: 50 500 RM. Beteilig.: Majorität/ Verbandszugehörigkeit: Wirtschaftsgruppe Textilindustrie, Berlin; Fachuntergruppe Strickerei, Chemnitz. Kapital: 750 000 RM in 750 Aktien zu 1000 RM. Kapitalveränderungen: Urspr. 2 000 000 M, erhöht auf 7 000 000 M. Die Kapi- talumstell. erfolgte lt. G.-V. v. 24./11. 1924 von 7 000 000 Mark auf 2 100 000 Reichsmark. Zwecks Deckung des Verlustes aus 1926 beschloß die G.-V. v. 9./4. 1927 Herabsetz. des Kapitals um 1 575 000 RM auf 525 000 RM durch Zusanimenleg. der Aktien im Verh. 4: 1; sodann Wiedererhöhung um 475 000 RM. — Lt. G.-V. v. 30./3. 1928 Erhöh. um 9 000 000 RM auf 10 000 000 RM durch Ausgabe von 9000 Akt. zu 1000 RM; ausgegeben zu 100 %, – Die G.-V. v. 10./7. 1929 beschloß Umtausch der Aktien zu 300 u. 100 RM in solche zu 1000 RM. Zwecks Sanie- rung beschloß die G.-V. v. 18./9. 1931 Herabsetz. des A.-K. von 10 000 000 RM auf 10 000 RM durch Zusammenleg. der Aktien im Verh. 1000: 1. Eine Wiedererhöhung um 740 000 RM auf 750 000 RM beschloß die G.-V. vom 13/19, 1932. Genußscheine: Gemäß Beschluß der G.-V. vom 13./10. 1932 sind von der Ges. auf den Inhaber lautende Genußscheine im Nennbetrage von 360 000 RM aus- gegeben, und zwar zu folgenden Bedingungen: Je 1000 RM eines Genußscheines erhalten vom 1./1. 1932 an von dem jährlich erzielten Gewinn nach Abführung mindestens des zwanzigsten Teils an die gesetzl. Rück- lage, soweit diese den zehnten Teil des Grundkapitals nicht überschreitet, eine 6 % Vordiv. ohne Nachbezugs- recht vor Ausschüttung einer Div. an die Aktionäre. Die Tilgung der Genußscheine erfolgt zum Nennwert aus dem nach Verteilung der 6 % Vordiv. verbleiben- den Reingewinn in der Weise, das ½0 diese Gewinnes zur Auslosung der Genußscheine verwandt wird. Im Falle der Auflös. der Ges. werden die vorher noch nicht getilgten Genußscheine zum Nennwert aus dem Liquidationserlös vor Ausschüttung des Nennwertes der Aktien an die Aktionäre getilgt. Die G.-V. vom 11./5. 1934 beschloß weitere Ausgabe von 330 000 RM auf den Inhaber lautende Genußscheine mit dem Vorrang von dem gemäß G.-V.-B. vom 13./10. 1932 ausgegebenen Genußscheinen über 360 000 RM, und zwar zu folgenden Bedingungen: Je 1000 RM eines Genußscheines erhalten vom 1./1. 1933 an von dem jährlich erzielten Gewinn nach Abführung mindestens des zwanzigsten Teiles an die gesetzliche Rücklage, soweit diese den zehnten Teil des Grundkapitals nicht überschreitet, eine 6 % Vordiv. ohne Nachbezugsrecht vor Ausschüttung einer Div. an die Inhaber der auf Grund des G.-V.-B. vom 13./10. 1932 ausgegebenen Ge- nußscheine über 360 000 RM und vor Ausschüttung einer Div. an die Aktionäre. Die Tilgung der Genuß- scheine erfolgt zum Nennwert aus dem, nach Verteilung der 6 % Vordiv. verbleibenden Reingewinn in der Weise, daß ¼e% dieses Gewinnes zur Auslosung der Genußscheine über 330 000 RM, ein weiteres /¼o zur Auslosung der Genußscheine über 330 000 RM verwandt wird. Im Fall der Auflösung der Ges. werden die vor- her noch nicht getilgten Genußscheine über 330 000 RM zum Nennwert aus dem Liquidationserlös vor Aus- schüttung des Nennwertes der Genußscheine über 360 000 RM an die Inhaber dieser Genußscheine und der Aktien an die Aktionäre getilgt. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn: 1. mind. den zwanzigsten Teil an die gesetzl. Rücklage, bis diese 10 % des A.-K. beträgt; 2. Zahlung einer 6 % Vordiv. ohne Nachbezugsrecht an die Inhaber der auf Grund des G.-V.-B. vom 11./5. 1934 im Gesamtbetrage von 330 000 RM ausgegebenen Genußscheine; 3. Zahlung einer 6 % Vordiv. ohne Nachbezugsrecht an die In- haber der auf Grund des G.-V.-B. vom 13./10. 1932 im Gesamtbetrage von 360 000 RM ausgegebenen Genuß- scheine; 4. in Höhe von je einem Zehntel des verblei- benden Restes zur Tilgung der Genußscheine über 330 000 RM und 360 000 RM; 5. Zahlung von 4 % auf das eingezahlte A.-K.; 6. Zahlung der satzungsmäßigen Vergütung an die gewählten Mitglieder des Aufsichts- rats; 7. Zahlung einer weiteren Div., soweit nicht die G.-V. eine andere Verwendung, insbesondere zu Ab- schreibungen und Rücklagen jeder Art beschließt. *