Rheinische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Mannheim Der Wert der Erzeugungs- und Stromverteilungs- anlagen der Elektrizitätswerke stieg durch den nor- malen Ausbau von RM 6 345 000.– auf RM 6 518 500.–. Die auf dem Konto Kurzlebige Wirtschaftsgüter verbuchten Mobilien, Werkzeuge und Fahrzeuge stehen nach Abschreibung von RM 133 512.– noch mit RM 1.— zu Buch. Der Buchwert der Beteiligungen hat sich durch die Abtretung eines Postens von RM 800 000.– an das 1935 geschaffene selbständige Zweckvermögen des Unterstützungsfonds“ um diesen Betrag verringert. Die in der vorigen Bilanz mit RM 128 780.– aus- gewiesenen eigenen Aktien wurden im Berichtsjahre veräußert; der RM 141 231.60 betragende Erlös ist den Betriebsmitteln zugeflossen. Die hypothekarisch gesicherten Forderungen haben durch Rückzahlungen eine Verminderung um RM 619 627.– erfahren. Die Forderungen an abhängige Gesellschaften sind dadurch gestiegen, daß einer Tochtergesellschaft ein Darlehen zur Abdeckung eines Bankkredites ein- geräumt wurde. Im Zusammenhang hiermit steht die Verringerung der sonstigen Forderungen. Die verfügbaren Mittel an Bankguthaben, Kasse, Wechsel, Schecks und Anlageeffekten belaufen sich 7024 auf rund RM 2 500 000.– gegen RM 1 406 000.– im Vorjahre. Bürgschaften und Hinterlegungen sind um rund 1 Million Reichsmark zurückgegangen und betragen am Bilanzstichtage RM 1 320 042.—. Das Obligo aus begebenen Wechseln und Schecks beziffert sich auf RM 148 135.90. Der in den bisherigen Bilanzen der Gesellschaft ausgewiesene Unterstützungsfonds, der Ende 1935 die Höhe von RM 1 500 000.— erreicht hat, ist mit Wirkung ab 1. Januar 1935 in ein selbständiges Zweckvermögen umgewandelt worden und erscheint infolgedessen nicht mehr in der Vermögensauf- stellung. Dieses Zweckvermögen wird durch den je- weiligen Aufsichtsratsvorsitzenden verwaltet und dient, wie bisher, zur Sicherung der Ansprüche der Pensionsberechtigten. Angesichts dieser Sicher- stellung der Pensionsansprüche durch Bildung eines selbständigen Zweckvermögens erübrigt sich eine Passivierung dieser Pensionsansprüche in der Bilanz. Die unter den Passiven mit RM 642 923.– ange- führten Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die erforderlichen Rückstellungen für Steuern und sonstige aus dem Berichtsjahre herrührenden Ver- pflichtungen. ――― ――― ――‚‚‚―‚‚‚‚ .......―