Internationale Gesellschaft für Chemische Unternehmungen A.-G. (I. G. Chemie) Produktion: Norgesalpeter (Kalksalpeter), Natronsalpeter, Natrium-, Kalknitrat, Ammoniumnitrit, Salpetersäure, Kalkammonsalpeter. Reinstickstoff-Produktion: 1926/27. 35 000 t (1928/29 vergrößert auf rund 90 000 t). Beschäftigte: rd. 2400. 1930/31 1931/32 1932/33 1933/34 1934/35 Stammakt. – 3 % „ 2 Vorzugsakt. 8 % 8 % 8% 923993 0 % Dividenden: Börsen-Notiz: in Oslo und Paris. 3. Durand & Huguenin A.-G., Anilin- frarbenfabriken, Basel. Kapital: schweiz. Fr. 2 000 000.—–. Zweck: Herstellung und Verkauf von chemischen Produk- ten und Farbstoffen. Dividenden: 1930 1931 1932 1933 1934 1935 13 % 3% 12 % Börsen-Notiz: in Basel. 4. Teerfarben Aktien-Gesellschaft, Zürich. Kapital: schweiz. Fr. 500 000.—. Zweck: Verkaufsorganisation für Farbenprodukte. Verträge. Dividendengarantie-Vertrag mit der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M. Abgeschlossen: 15./16. Mai 1929. Wesentlicher Inhalt: Zur Unterstützung und Durchführung der inter- nationalen Verhandlungen und der Ausgestaltung der im Ausland angeknüpften Beziehungen hat sich die Vermittlung einer größeren ausländischen Gesellschaft als zweckmäßig erwiesen. Im Juni 1928 wurde daher die „Internationale Gesellschaft für chemische Unter- nehmungen (I. G. Chemie), Basel, gegründet. Sie ist eine Holding-Gesellschaft schweizerischen Rechts. Ihr Aktienkapital von 20 Mill. sfr. wurde 1929 auf 250 Mill. sfr. Stammaktien und 40 Mill. sfr. 6 % kumulative, im Liquidationsfall mit 10 % Agio rück- zahlbare Vorzugsaktien erhöht. Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Industrie- und Handelsunternehmungen aller Art, besonders der chemischen Branche im In- und Aus- land. Die Verbindung zwischen der I. G. Chemie, Basel, und der I. G. Farbenindustrie A.-G. ist in der Weise hergestellt worden, daß in der Generalversammlung vom 20. Februar 1929 ein Dividendengarantievertrag mit beiderseitigen Rechten und Pflichten vereinbart wurde. Danach garantiert die I. G. Farbenindustrie A.-G. der I. G. Chemie, Basel, für deren Stammaktien eine Dividende in der Höhe desjenigen Dividenden- satzes, den die I. G. Farbenindustrie A.-G. für das Geschäftsjahr auf ihre Stammaktien ohne Abzug er Kapitalertragsteuer in Goldmark verteilt. Solange das Stammaktienkapital der I. G. Chemie, Basel, nicht voll einbezahlt ist, gilt die Dividende als in der Weise garantiert, daß von dem der Dividende der I. G. Farben für voll einbezahlte Aktien entsprechenden Frankenbetrage 5 % des nicht einbezahlten Betrages, berechnet vom Beginn des Geschäftsjahres ab pro rata temporis, abgezogen werden. Uebersteigt während der Dauer der Garantie der verteilbare Rein- gewinn der I. G. Chemie den zur Verteilung der garantierten Dividende erforderlichen Betrag, so wird dieser Mehrgewinn einem Dividenden-Ergänzungs- fonds so lange gutgeschrieben, als dieser nicht 20 % 7204 des Stammaktienkapitals erreicht hat. Erreicht in einem Jahre das erzielte Ergebnis nicht den zur Verteilung der garantierten Dividende erforder- lichen Betrag, so kann die I. G. Farben die Erfüllung ihrer Garantieverpflichtung solange ver- weigern, als die I. G. Chemie in der Lage ist, den Fehlbetrag aus dem Dividendenergänzungsfonds zu decken. Sollte die I. G. Farbenindustrie A.-G. während der Dauer des Garantievertrages ihren Stammaktionären ein Bezugsrecht einräumen oder ihnen außer der Dividende eine sonstige Ver- günstigung zukommen lassen, so ist sie verpflichtet, die Besitzer von Stammaktien der I. G. Chemie, Basel, in sinngemäßer Weise zu berücksichtigen. (Auf 500 Schweizer Franken nom. Stammaktien der I. G. Chemie entfällt der Wert von Bezugsrechten bDzw. Vergünstigungen auf RM 400.– nom. Stammaktien der I. G. Farben.) Die Garantie der I. G. Farben ist erteilt worden für die Dauer des Bestehens der I. G. Chemie, Basel. Jedoch ist die I. G. Farben berechtigt, ihre Garantie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, frühestens zum 31. De- zember 1938, zu kündigen. Im Falle der Kündigung hat jeder Besitzer von Stammaktien der I. G. Chemie, Basel, bis zum 30. Juni des auf den Ablauf der Garantie folgenden Jahres einen unentziehbaren An- spruch gegenüber der I. G. Farben auf Umtausch seiner Aktien in Stammaktien der I. G. Farben in dem Verhältnis nom. Fr. 500.— Stammaktien I. G. Chemie zu nom. RM 400.— Stammaktien I. G. Farben. Die erwähnte Kündigung kann nur aus- gesprochen werden auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung der I. G. Farben, der gleichzeitig die etwa erforderliche Erhöhung ihres Stammaktien- kapitals genehmigt. – Die I. G. Chemie, Basel, hat der I. G. Farbenindustrie A.-G. oder einer von dieser zu benennenden Stelle die Option eingeräumt, jederzeit, auch wiederholt, ganz oder teilweise die Ueberlassung der Beteiligungen und Effekten zum Buchwert und die gleichzeitige Herauszahlung der auf dem Konto „Rückstellung für Beteiligungen und Effekten“' etwa angesammelten Beträge zu fordern. =―――§Ä―§‚§― * 3..