Triptis Aktiengesellschaft in Triptis (Thüringen) 7. Max Roesler Feinsteingutfabrik, Akt.- Ges., Rodach b. Coburg. Gegründet: 20. Februar 1910. Kapital: RM 196 800.— St.-A., 3200.– V.-A. Grundbesitz: 123 831 qm, davon bebaut 10 456 qm. Häuser: 7 Beamtenwohnhäuser. Dividende ab 1925: je 0 %. Beteiligung: nom. RM 29 840.—. Buchwert der Beteiligungen: RM 1.—. S. Altrohlauer Porzellanfabrik Akt.- Ges., Karlsbad. Gegründet: 1922. Kapital: Kc. 9 000 000.—. Dividende ab 1925/26: 0, 5, 6, 6, 6, 0, 0, 0, 0, 0 %. Beteiligung: nom. Kc. 105 000.—. Die Gesellschaft gehört folgenden Fachgruppen und Verbänden an: Fachgruppe Haushalts- und Zierporzellan mit Fach- untergruppe Geschirrporzellan der Wirtschafts- giruppe Keramische Industrie; Verband deutscher Porzellangeschirrfabriken zur Wahrung keramischer Interessen G. m. b. H., Berlin; Verband für Gebrauchs-, Zier- und Kunstporzellan, Weimar; Verband keramischer Gewerke, Berlin. Statistik. Heutiges Aktienkapital: mom. RM 795 000.– Stammaktien in 1190 Stücken zu je RM 500.– (Nr. 1– 738, 749–1200), 2000 Stücken zu je RM 100.– Mr. 1201–3200), nom. RM 24 000.– Vomugsaktien in 1000 Stücken zu je RM 24.– (Nr. 1–1000) RM 819 000.—– Großßfaktionär: Keramische Werte Aktiengesellschaft, Berlin (9.77 %). Bestand an eigenen Aktien: nom. RM 3200.– (Buchwert RM 1.—). Kapital-Veränderungen, Kurs in % Bezugsrecht Bemerkungen Vorkriegskapital 6.0 erhöht bis 1923 auf M 20.0 1.0 22. 12. 24 (– 18.4) Umstellung auf RM 25:2 3 (– 0.968) „ RM 125:4 RM 1.6 0.032 16. 8. 32 (– 0.01) Einziehung eigener Aktien per 31. 12. 31 „ (– 0.795) Kapitalherabsetzung 2:1 per 31. 12. 31 3 (– 0.008) 4:3 per 31. 12. 31 RM 0.795 0.024 Besondere Rechte: Die Vorzugsaktien erhalten aus dem zur Aus- schüttung von Gewinnanteilen an die Aktionäre zu ver- wendenden Teile des Jahresgewinnes einen Gewinn- anteil von 7 % des auf sie eingezahlten Kapitals, wobei die im Laufe eines Geschäftsjahres ein- gezahlten Beträge anteilig berücksichtigt werden, bevor die (Stamm-) Aktien einen Gewinnanteil erhalten. Reicht jener Teil des Jahresgewinnes nicht aus, so sind die rückständig gebliebenen Vorzugs- gewinnanteile aus dem nämlichen Teil des Jahres- gewinnes der folgenden Geschäftsjahre nachzuzahlen, jedoch erst dann, wenn der Vorzugsgewinnanteil für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr voll bezahlt ist. Bei der Nachzahlung gehen ältere Gewinnanteilreste stets den jüngeren vor. Sie erhalten ferner für jedes angefangene Prozent Dividende, das auf das Stamm- aktienkapital über 10 % hinaus zur Verteilung gelangt, % % als weitere Dividende. Für diese Zusatzdividende finden im übrigen sämtliche für die 7 % feste Vorzugsdividende geltenden Bestimmungen Anwendung. Die (Stamm-) Aktionäre haben einen Gewinnanteil erst dann zu beanspruchen, nachdem vom obenbezeichneten Teile des Jahresgewinnes die zur Zahlung der Vorzugsgewinnanteile und der 453 Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften 1936, V. etwaigen Rückstände auf solche erforderlichen Be träge in Abzug gebracht sind. Im Falle der Auf. lösung der Gesellschaft sowie im Falle der Herab- setzung des Grundkapitals zum Zwecke einer teil- weisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Aktionäre erhalten aus der zur Verteilung an diese verfügbaren Masse die Vorzugsaktien den auf sie eingezahlten Betrag sowie die etwa rückständigen Gewinnanteile, bevor auf die (Stamm-) Aktien etwas entfällt, uierauf die (Stamm-) Aktien den auf sie eingezahlten Betrag, während der Rest nach dem Verhältnise der Aktienbeträge unter sämtliche Aktionäre verteilt wird. Die Umwandlung der Vorzugsaktien in (Stamm-) Aktien ist zulässig, doch bedarf es dazu neben dem mit Zweidrittel-Stimmenmehrheit zu fassenden Be- schlusse der Generalversammlung je eines in geson- derter Abstimmung ebenfalls mit Zweidrittel-Stimmen- mehrheit zu fassenden Beschlusses der Stamm- aktionäre und der Vorzugsaktionäre. Die durch die Umwandlung entstehenden (Stamm-) Aktien erhalten das nämliche Stimmrecht wie die bisherigen (Stamm-) Aktien gleichen Nennbetrages. 7233