Prahtanschrift: Straßenbahn Heidelberg Fernruf: 23 81/23 82 Poostscheckkonto: Karlsruhe 11542 Bankverbindungen: Allgem. Bankgesellschaft, Filiale Heidel- berg; Südwestbank, Filiale Heidelberg; Bezirkssparkasse Hei- delberg. Glründung: Die Gründung erfolgte am 18. Juli 1887 mit Wirkung vowm 1. Januar 1887 unter Übernahme der seit 1885 bestehenden Heeidelberger Straßen- und Bergbahn-Gesellschaft Leferenz & Co. in Heidelberg mit einem Grundkapital von M 350 000.–. Zweck: Betrieb einer Straßenbahn, einer Bergbahn, eines Omni- busbetriebes und eines Reisebüros und deren weiterer Ausbau. WMPeiter Erwerb und Ausnützung von Konzessionen zum Betrieb von Straßen-, Berg- und Nebenbahnen sowie von Omnibus- betrieben zur Beförderung von Personen und Gütern, Anlage von Fahnen der bezeichneten Art, Vornahme aller zur Errei- ochnhung und Förderung des Gesellschaftszweckes erforderlichen Geschäfte, Beteiligung an gleichen und ähnlichen Unterneh- mungen und Erwerb von solchen. Vorstand: Fritz Bergmeier, Direktor, Heidelberg. Aufsichtsrat: Dr. Hugo Swart, Oberbürgermeister, Heidelberg, Vorsitzer; Johannes Ullmann, Bankdirektor, Heidelberg, stellv. Vorsitzer; Josef Amann, Bürgermeister, Heidelberg; Franz Boöning, Stadtrat, Heidelberg; Otto Höchst, Altstadtrat, Heidel- berg; Otto Bernh. Nuzinger, Altstadtrat, „ Eduard Schmidt-Polex, Bankdirektor, Heidelberg. Abschlußprüfer: Dipl.-Kfm. Dr. Bikterfen und Dipl.- -Kfm. Seitz, Heidelberg. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember. Stimmrecht der Aktien in der H.-V.: Je nom. RM 100.– Stamm- aktie = 1 Stimme, je nom. RM 1000.— Stammaktie = 10 Stim- men, je nom. RM 1000.— Vorzugsaktie = 10 Stimmen, in den bekannten drei Fällen 100 Stimmen. SGiatzungsgemäße Verwendung des Reingewinns: 1. Zunächst werden 5 % des Reingewinnes der gesetzlichen Rücklage so lange überwiesen, bis diese 10 % des Grundkapitals erreicht hat. 2. Alsdann erhalten die Vorstandsmitglieder oder sonstige An- gestellte der Gesellsohaft die ihnen vertragsmäßig zugesicherte Gewinnbeteiligung. 3. Hierauf sind satzungsgemäß etwaige Ge- woinnanteilreste auf die Vorzugsaktien nachzuzahlen. 4. Von dem verbleibenden Reingewinn sind auf die Vorzugsaktien 6 % des auf ihren Nennbetrag eingezahlten Betrages zu verteilen. 5. Sodann entfallen auf die Stammaktien bis zu 4 % ihres Nenn- wertes. 6. Aus dem hiernach noch verbleibenden Reingewinn erhält der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Bestim- mung des § 98 Abs. 3 des Aktiengesetzes eine Gewinnbeteili- gung in Höhe von 10 %. 7. Der Rest wird an die Sfammaktio- näre verteilt, soweit Hauptversammlung keine andere Ver- vendung bestimmt. Zadlstellen: Allgemeine Bankgesellschaft, Filiale Heidelberg; HBRhein-Main- Bank, Filiale Frankfurt; Frankfurter R Frank- . Aufbau und Entwicklung des Unternehmens: 3 Das Unternehmen ist im Jahre 1887 aus der Heidelberger Straßen- und Bergbahn-Gesellschaft Leferenz & Co. in Heidel- berg, die seit dem Jahre 1885 bestand, hervorgegangen. Am 30. März 1890 fand die Betriebseröffnung der Drahtseil- uund Zahnradbahn Kornmarkt–Schloß–Molkenkur Statt. Im Jahre 1902 erfolgte die Umwandlung des Pferdebahnbetrie- bes in elektrischen Betrieb. Am 1. Juli 1905 erwarb die Stadt- gemeinde Heidelberg die Vorortbahn Heidelberg–Rohrbach Leimen–Nußloch–Wiesloch und verpachtete dieselbe an die Gesellschaft. Die Bergbahn Kornmarkt–Schloß–Molkenkur wird seit 13. April 1907 elektrisch betrieben. Die elektrische Bergbahn-Molkenkur–Königstuhl (von der Stadtgemeinde erbaut und an die Gesellschaft verpachtet) wurde am 1. Juni 1907 in Betrieb genommen. Ferner wurden die ebenfalls von der Stadtgemeinde erbauten d an die Gesellschaft verpachteten Straßenbahnen Rohr- ach–Kirchheim am 19. Februar 1910, Karlstor-–-Schlierbach am 1. November 1910, Schlierbach–Neckargemünd am 1. April 1914 und Heidelberg 3...... am 1. April 1919 in Betrieb genommen. Sit der aVevaest (17 a) „ Bergheimer Straße 4 Abgeschlossen: 27. Septémber 1883. Vertragsdauer: Bis 31. De- 1917: Kauf des Verwaltungsgebäudes Bergheimer Straße 4. Am 24. Juli 1923 sind sämtliche der Stadtgemeinde Heidelbet gehörenden Bahnen und Betriebseinrichtungen in das Eigentum der Gesellschaft übergegangen. 1924: Kauf des Hauses Kornmarkt 3. am 10. April 1927 die Linie ...... in Be. trieb genommen. 1928: Ankauf des Hauses Burgweg 4. Im Jahre 1928 wurden 9 Omnibusse für die Aufnahme von Gesellschaftsfahrten angeschafft. 1. 7. 1936: Kauf des Hauses Schneidmühlstraße 2. 1938: Aufnahme der Geschäfte eines Autobus-Reisebüros. 1939: Übernahme der Vertretung des Mitteldeutschen Reise- büros und des Norddeutschen Lloyd. 1940: Übernahme der Heidelberger Rundfahrt- und 0 Verkehrsgesellschaft m. b. H., „Herag“, Heidelberg. Ankauf des Grundstückes Bergheimer Straße 6 (Hinterhaus). Am 3. September 1945 die Straßenbahn Walldorf— Weagh/ Bahnhof von der Stadtgemeinde Walldorf käuflich erworben. Besitz- und Betriebsbeschreibung: 1. Straßenbahn. Linie 1: Hauptbahnhof–Schlierbach, „ 2: Schlachthaus–Handschuhsheim, „ 5: Bismarckplatz- Wieblingen, „ 5: Schlierbach–Neckargemünd, „ 6: Heidelberg–Kirchheim, = „ 8: Heidelberg-– Wiesloch, „ 10: HeidelbergEppelheim, „ 11: HeidelbergSchwetzingen, Linie Walldorf/Stadt- Wiesloch-Walldorf/Bahnhof. 3 2. Bergbahnen. a) Kornmarkt-–Schloß–Molkenkur, b) Molkenkur–Königstuhl. 3. Betriebswerkstätten. 3 Maschinelle Einrichtung: Die Werkstätten sind mit neuzeitlichen Maschinen so weit ausgerüstet, daß nicht nur die Reparaturen, sondern auch größere Umbauten der Wagen vorgenommen wer- den können. 4. Wagenbestand. 42 zweiachsige Motorwagen, 15 vierachsige Motorwagen, 34 zweiachsige Anhängewagen, 18 vierachsige Anhängewagen, 9 Auto-Omnibusse, 4 Bergbahnwagen, 1 elektrische Lokomotive, 1 Motorsprengwagen, 1 Schienenreinigungswagen, 1 Schienen- schleifwagen, 1 Schneepflug, 2 Montagekraftwagen, 3 Montage- wagen, 5 Salzstreuwagen, 1 Lastkraftwagen, 1 tüey 3 sonstige Arbeitswagen. Verträge: 1. Konzessionsvertrag mif dem badischen Ministertum, A. Betr. die Stadtlinien. zember 1952. (Strecke: Bismarckplatz–Handschuhsheim bis 1 März 1954.) Wesentlicher Inhalt: Eine weitere Genehmigun zum Betrieb einer Straßenbahn auf den von der Gesellschaf betriebenen Linien wird ohne Zustimmung derselben nicht er teilt. Wird bis zum Ablauf der Vertragsdauer die Genehmigung nicht erneuert, oder einem anderen Unternehmen verliehen, se ist die Unternehmerin verpflichtet, auf ihre Kosten die Bah anlage aus den Straßen zu beseitigen und den Straßenkör sowie dessen Zubehör nach Anordnung des Stadtrates, im Streit- fall der Staatsaufsichtsbehörde, ae VI stellen. B. Betr. die übrigen Linien: 1. Straßenbahnen: Linie Heidelberg- Wiesloch „ Karlstor–Neckargemünd „ Rohrbach-–Kirchheim „ Heidelberg–Schwetzingen „ Heidelberg– Wieblingen 2. Bergbahnen: Kornmarkt–Molkenkur Molkenkur–Königstuhl