3 Ver einigte Ultrumorinfabriken Aküengesellschaft %% vormals Leverkus, Zeltner & Consorten Sitr der Verwaltung: (22c) Köln (Rhein), Hohenxrollernring 85 Drahtanschrift: Ultra Koelin. Fernruf: 5 22 73. Postscheckkonto: Köln 50875. Bankverbindungen: Girokonto bei der Landeszentralbank von Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Köln; Delbrück von der Heydt & Co., Köln; Rheinisch-Westfälische Bank, Köln. Gründung: Die Gründung erfolgte am 31. Mai 1890 mit Wir- kung ab 1. Januar 1890 unter Übernahme der Firmen „Nürn- berger Ultramarinfabrik Joh. Zeltner“ in Nürnberg, „Ultra- marinfabrik Dr. C. Leverkus & Söhne“ in Leverkusen bei Köln. Zweck: Fabrikation von Ultramarin, von chemischen und anderen Artikeln sowie der Handel mit solchen, auch kann sich die Gesellschaft an Unternehmungen zu gleichen Zwek- ken beteiligen. Erzeugnisse: Ultramarin und Chromoxydgrün; Deckenweiß und Putzmittel. Vorstand: Dr. C. Otto Leverkus, Duisburg, Curtiusstraße 1; C. Erwin Leverkus, Marienberg bei Bensheim (Hessen); Karl Dietrich Leverkus, Weiden bei Köln, Körnerstraße 18. Aufsichtsrat: Alfred Leverkus, Burgpreppach Ufr., Vorsitzer; Rechtsanwalt B. Potthast, Köln, stellv. Vorsitzer; Dr. Arnold Frese, Köln; Detlev Horny, Wurzbachthal. Abschlußprüfer: Dr. Richard Weis, Brühl. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Stimmrecht der Aktien in der H.-V.: Je nom. RM 100.– Stammaktien = 1 Stimme; je nom. RM 100.– Vorzugsaktien = 1 bzw. 20 Stimmen. Satzungsgemäße Verwendung des Reingewinns: Der Gewinn der Gesellschaft, der sich nach Vornahme von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen ergibt – einschließlich der Einstellung in die ge- setzliche Rücklage, die nach Hundertsätzen des endgültigen Gewinns zu berechnen ist –— wird, unbeschadet der über Un- kostenkonto zu verbuchenden Gewährung von zugesicherten Gewinnanteilen an den Vorstand, wie folgt verteilt: 1. Zunächst sind gemäß § 4 der Satzung etwaige Rückstände von Gewinnanteilen aus Vorjahren auf die Vorzugsaktien nachzuzahlen; 2. von dem verbleibenden Gewinn sind auf die Vorzugsaktien 6 % des auf ihren Nennwert eingezahlten Betrages zu ver- teilen; Zaahlstellen: * ――――――― 3. danach entfallen auf die Stammaktien bis zu 4 % des auf die Aktien eingezahlten Betrages; 4. sodann erhält der Aufsichtsrat von dem noch verbleiben- den Gewinn abzüglich eines etwaigen Gewinnvortrages aus dem vorletzten, dem laufenden Geschäftsjahr vorausgegange- nen Jahre die ihm nach § 16 der Satzung zustehende und im übrigen nach § 98 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu berechnende Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 0%; 5. der Rest wird an die Stammaktionäre verteilt, soweit die Hauptversammlung keine andere Verwendung bestimmt. Gesellschaftskasse in Köln; Delbrück von der Heydt & Co., Köln; Rheinisch-Westfälische Bank, Köln; Bayerische Creditbank, München; Delbrück, Schickler & Co., Berlin; B. Metzler seel. Sohn & Co., Frankfurt (Main); Baye- rische Staatsbank, Nürnberg. Aufbau und Entwicklung Bei der Gründung 1890 wurde die Ultramarinfabrik der Firma Dr. C. Leverkus & Söhne, Leverkusen, und die Ultra- marinfabrik Joh. Zeltner, Nürnberg, übernommen. Im selben Jahre noch erfolgte die Aufnahme der Werke „Blaufarben- werk Marienberg“ bei Bensheim, „Sophienau“ bei Eisfeld, „Hannoversche Ultramarinfabrik vorm. Egestorff“ in Hanno- fer-Linden, „Schweinfurter Ultramarinfabrik“ sowie der Fir- men Jordan & Hecht in Goslar, J. Nuppeney & Co. in An- ernach und Gebr. Bahl & Co. in Montabaur. 1906: Kauf der Ultramarinfabrik in Duisburg von der Firma Julius Curtius. 1918: Verkauf des Leverkuser Werkes an die „Farbenfabrik vorm. Friedr. Bayer & Co., Leverkusen-“. 1925/26: Zu Anfang des Geschäftsjahres konnten bessere Ver- Kkaufsmöglichkeiten festgestellt werden. Jedoch ließen infolge der ungünstigen Wirtschaftslage die Auftragseingänge dann nach. Erst seit dem Frühjahr 1926 bewegt sich das Geschäft wieder in normalen Bahnen. 1926/27: Das Geschäftsjahr kann trotz der schwierigen Wirt- schaftslage als befriedigend bezeichnet werden. Die tech- nischen Einrichtungen und die Verkaufsorganisation wurden weiter ausgebaut. 1927/28: Die leichte Besserung im Absatz hielt während des ganzen Jahres an. Das Inlandsgeschäft war befriedigend; das Exportgeschäft scheint sich bessern zu wollen. 1928/29: In der ersten Hälfte des Jahres hielt sich die Be- schäftigung auf normaler Höhe. Der merkliche Rückschlag zu Anfang 1929, der durch den ungewöhnlich harten Winter verursacht wude, konnte erst in den letzten Monaten einiger- maßen wettgemacht werden. 1929/30: Die allgemeine wirtschaftliche Notlage hat sich auch bei der Gesellschaft fühlbar gemacht. Bereits im Herbst 1929 begannen die Aufträge nachzulassen; auch im zweiten Halb- jahr konnte dieser Ausfall nicht wieder eingeholt werden. An Entschädigungen für Kriegsverluste im feindlichen Aus- land sind dem Unternehmen in 1929/30 RM 1 223 669.55 zu- geflossen. Dieser Betrag wurde unter „Rücklage II“ in Reserve gestellt. 1930/31: Der starke Rückgang des Absatzes zwang dazu, wesentliche Einschränkungen in der Produktion durch Ein- führung verkürzter Arbeitszeit und zeitweilige Stillegung von Betriebsstellen vorzunehmen. Aus der Rücklage II wurde eine Zusatzdividende von 1 % gewährt. 1931/32: Weiterer Rückgang des Umsatzes, besonders infolge Darniederliegens der Bauindustrie und deren Nebengewerbe sowie Exporterschwerung durch Zollerhöhung und Devisen- vorschriften des Auslandes. Größere Einbußen bei Effekten und ausländischen Währungen. Der Reserve II wurden RM 391 129.– entnommen zur teilweisen Deckung der Effekten- Verluste und einer zusätzlichen Ausschüttung von 3 % auf die Stammaktien. 1932/33: Verkauf des Kieselweiß-Werkes in Wellheim an die Firma „Siegel & Co. G.m.b. H., Köln“, für RM 125 000.–, nachdem der eigene Bedarf dieses Rohstoffes für lange Jahre vertraglich gesichert wurde. 1936/37: Das Werk in Schweinfurt wurde stillgelegt. 1939/40: Am 31. Mai 1940 fünfzigjähriges Jubiläum. 1940/41: Abstoß einer ausländischen Beteiligung. 1941/42: Übernahme von Beteiligungen an Industrieunterneh- mungen. 1944/45: Durch den Krieg und seine Folgen hat die Gesell- schaft beträchtliche Schäden und Verluste zu verzeichnen. Während die Werke in Hannover-Linden und Duisburg durch Feindeinwirkung sehr stark beschädigt wurden, wurde das Werk Sophienau, das in der russischen Besatzungszone liegt, der Einflußnahme der Gesellschaft ganz entzogen. Das Werk Marienberg bei Bensheim an der Bergstraße ist erhalten geblieben, konnte aber die Produktion nach der Produktionsgenehmigung infolge Kohlenmangel und Mangel an Arbeitern nicht aufnehmen. 1946/47: Der in Thüringen befindliche Betrieb „Sophienau“ wurde zu einem volkseigenen Unternehmen umgewandelt. Die Werke Duisburg und Hannover-Linden befinden sich noch im Wiederaufbau, so daß das Unternehmen auf die Produktion des Werkes Marienberg bei Bensheim angewiesen ist. Die Nachfrage nach den Erzeugnissen der Gesellschaft ist sehr rege. Einschließlich des Werkes in Duisburg, das eine Teilerzeugung wieder aufnehmen konnte, läßt die Beschaf- fenheit der Werksanlagen eine Ausnutzung der Kapazität zu etwa 30 % zu. Laut Beschluß der H.-V. vom 20. 3. 1947 Anderung des Ge- schäftsjahres auf das Kalenderjahr. 621