„.―-§―――――――――――――――――§―― ――――――――――――――――― * Drahtanschrift: Bewagstrom. Fernruf: Berlin 42 00 11. Postscheckkonto der Hauptkasse: Berlin NW7 33 122. Bankverbindungen: Berliner Stadtbank, Berlin; Berliner Stadtkontor, Berlin; Brinckmann, Wirtz & Co., Hamburg; Frankfurter Bank, Frankfurt (Main); Burkhardt & Co., Essen; Sal. Oppenheim jun. & Cie., Köln. Gründung: Die Gesellschaft ist hervorgegangen aus der Fu- sion der àa) , Berliner Städtische Elektrizitätswerke A.-G. (BEWAG0), Berlin“ und der b) ,Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BKI), Berlin“. Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung Berlins und anderer Gebiete mit Elektrizität durch Errich- tung und Betrieb elektrowirtschaftlicher Anlagen für Kraft-, Licht- und Wärmezwecke sowie jede weitere Betätigung auf elektrowirtschaftlichem Gebiet und auf verwandten Gebie- ten. Zur Erreichung ihres Zweckes ist die Gesellschaft be- rechtigt, gleichartige oder ähnliche andere Unternehmungen zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen. Die Ge- sellschaft ist ferner berechtigt, Untergesellschaften zur selb- ständigen Durchführung einzelner ihr übertragener Auf- gaben zu bilden sowie Interessengemeinschaftsverträge ab- zuschließen Vorstand: Dr. jur. Ernst Strassmann, Berlin; Rudolf Wissell, Berlin; Prof. Dr. Hans Witte, Berlin. Aufsichtsrat: Prof. Ernst Reuter, Stadtrat, Mitglied des Ma- gistrats von Groß-Berlin, Berlin, Vorsitzer; Dr. Joachim Beutner, Rechtsanwalt und Notar, Berlin, stellv. Vorsitzer; Martin Groppler, Berlin- Weidmannslust, stellv. Vorsitzer; Wilhelm Heyden, Ministerialrat a. D., Mitglied des Vorstands der „Preußische Elektrizitäts-A.-G.', Petershagen / Weser, stellv. Vorsitzer; Johannes Richter, Mitglied des Vorstandes der „Elektrowerke A.-G.“, Berlin, stellv. Vorsitzer; Dr. Hein- rich Acker, Bürgermeister, Mitglied des Magistrats v. Groß- Berlin, Berlin; Otto Bach, Stadtverordneter, Mitglied des Vorstandes der „Elektrowerke A.-G.“, Berlin; Walter Bern- hard, Rechtsanwalt, Berlin-Halensee; Hermann Brekenfeld, Staatsfinanzrat a. D., Treuhänder der „Preußische Bergwerks- und Hütten-A.-G. (Preussag)*', Goslar; Dr. Rudolf Brinck- mann, Bankhaus Brinckmann, Wirtz & Co., Hamburg; Dr. Gotthard Freiherr v. Falkenhausen, Bankhaus Burkhardt & Co., Essen; Dr. Ferdinand Friedensburg, Bürgermeister, Mitglied des Magistrats von Groß-Berlin, Berlin; Dr. Fried- rich Haas, Kämmerer, Mitglied des Magistrats von Groß- Berlin, Berlin; Joachim Heintze, Berlin-Lankwitz; Gustav Klingelhöfer, Stadtrat, Mitglied des Magistrats von Groß- Berlin, Berlin; Clemens Lammers, Berlin-Charlottenburg; Dr. Otto Lenz, Rechtsanwalt und Notar, Berlin-Charlotten- burg; Karl Maron, Stadtverordneter, Berlin-Biesdorf; Paul Pranschke, 1. Betriebsratsvorsitzender der Berliner Kraft- und Licht-(BEWAG)-A.-G., Berlin; Dr. Ernst Runge, Reg.- Baumeister a. D., Berlin-Charlottenburg; Selmar Salinger, Stadtverordneter, Berlin-Charlottenburg; Karl Schirner, Vorsitzer des Vorstands der „Deutsche Erdöl-A.-G.“, Wietze; Kurt Schulz, 2. Betriebsratsvorsitzender der Berliner Kraft- und Licht-(BEWAG)-A.-G.; Dipl.-Ing. Carl-Hubert Schwen- nicke, Stadtverordneter, Berlin-Buchholz; Dr. Albert Stap- Pert, Rechtsanwalt, Heidelberg; Gustav-Adolf Weiss, Gesch.- Führer der „National-Registrierkassen G. m. b. H., Berlin- Neukölln; Fritz Wintermantel, Mitglied des Vorstandes der Norddeutschen Bank, Hamburg; Louis Wolf, Berlin-Schmar- gendorf; Karl Wolter, Mitglied des Vorstandes der „Preußi- sche Elektrizitäts-A.-G.“', Hannover; Werner Zachariae, Reg.- Präsident a. D., Mitglied des Vorstandes der „Preußische Elektrizitäts-A.-G.“, Berlin. Abschlußprüfer: Wird von der Hauptversammlung bestimmt. In 1947/48 Deutsche Treuhandgesellschaft, Berlin-Charlotten- burg. Geschäftsjahr: 1. Juli – 30. Juni. ..W... Berliner Kraft- und Licht- (BEWAG) Aktiengesellscha Sitz der Verwaltung: (1) Berlin W 35, Bendlerstraße 26 (Shellhaus) Stimmrecht der Aktien in der H.-V.: je nom. RM 100.– Aktie der Gruppe A = 1 Stimme, je nom. RM 100.– Aktie der Gruppe B = 2 Stimmen. Die Stimmen der im Besitz der öffentlichen Hand befind- lichen B-Aktien sind in allen Fällen gepoolt. Satzungsgemäße Verwendung des Reingewinns: Bei der Aufstellung der Bilanz dürfen Abschreibungen und Rücklagen bis zu der steuerlich anerkannten Höhe gebildet werden. Bei den Anlagewerten dürfen jedoch Abschreibun- gen und Rücklagen für Erneuerungen nicht mit mehr als insges. 3% der gesamten Herstellungswerte eingesetzt wer- den, soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften sich etwas anderes ergibt. Aus dem sich danach ergebenden Reingewinn sind zunächst die vorgeschriebenen Beträge der gesetzlichen Rücklage zuzuweisen. Der alsdann verbleibende Reingewinn wird so verteilt, daß 1. zunächst die Inhaber der Aktien der Gruppe A bis zu 4,8 % Gewinnanteil, sodann die Inhaber der Aktien der Gruppe B bis zu 4,8% Gewinnanteil auf den Nennbetrag ihrer Aktien erhalten, 2. von dem Überrest der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des § 96 AG einen Gewinnanteil erhält, der für jedes Auf- sichtsratsmitglied 0,5 v. T. beträgt, für den Vorsitzer das Doppelte, für die stellv. Vorsitzer des 1½-fache, 3. hierauf wiederum zunächst die Inhaber der Aktien der Gruppe A bis zu 1, 6% Gewinnanteil, sodann die Inhaber der Aktien der Gruppe B bis zu 1, 6% Gewinnanteil auf den Nennbetrag ihrer Aktien erhalten, 4. endlich die Inhaber der Aktien der Gruppe A nochmals bis zu 1,6% Gewinnanteil, sodann die Inhaber der Aktien der Gruppe B nochmals bis zu 1, 6% Gewinnanteil auf den Nennbetrag ihrer Aktien erhalten. Solange die DAV vom 12. 6. 41 unverändert in Kraft bleibt, treten mit Wirkung vom 1. Juli 1940 an die Stelle der Zif- fern 3 und 4 folgende Bestimmungen: 3. hierauf wiederum zunächst die Inhaber der Aktien der Gruppe A bis zu 1,2 % Gewinnanteil, sodann die Inhaber der Aktien der Gruppe B bis zu 1,2% Gewinnanteil auf den Nennbetrag ihrer Aktien erhalten, 4. hierauf wiederum die Inhaber der Aktien der Gruppe A bis zu 0,5 % Gewinnanteil, dann die Inhaber der Aktien der Gruppe B bis zu 0,5 Gewinnanteil auf den Nennbetrag ihrer Aktien erhalten, 5. endlich die Inhaber der Aktien der Gruppe A nochmals bis zu 1,5% Gewinnanteil, sodann die Inhaber der Aktien der Gruppe B nochmals bis zu 1,5% Gewinnanteil auf den Nennbetrag ihrer Aktien er- halten. Der schließlich noch verbleibende Reingewinn wird an die Inhaber der Aktien der Gruppe A und B nach dem gleichen Hundertsatz auf den Nennbetrag ihrer Aktien ver- teilt. Ein Spitzenbetrag, der einschließlich des Vortrages aus dem Vorjahr des Grundkapitals nicht übersteigt, kann auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zahlstellen: Berlin: Hauptkasse der Gesellschaft, Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 22; Essen: Burkhardt & Co.; Frank- furt: Frankfurter Bank; Hamburg: Brinckmann, Wirtz & Co.; Köln: Sal. Oppenheimer jun. & Cie. Aufbau und Entwicklung = A. Berliner Städtische Elektrizitätswerke Aktiengesellschaft (BEWAqC(). Anfänge der Berliner Stromversorgung und Entwicklung der BEWaG bis zur Fusion mit der BKL. Im Jahre 1883 erfolgte die Gründung der „Deutschen Edison Gesellschaft für angewandte Elektricität“', der Vorgängerin der „Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschaft' (AEG), die im folgenden Jahr durch Vertrag mit der Stadt Berlin die, aller- dings nicht ausschließliche, Konzession zur Versorgung eines Teiles der Stadt mit Elektrizität erwarb. Die Ausübung der Konzession wurde der neugegründeten Gesellschaft „Städti- sche Elektricitäts-Werke“ übertragen, die später Aktienge- sellschaft „Berliner Elektrizitäts-Werke“ (BEW) firmierte. nnnn - ――――――― ―‚§―――――――― ――――‚―――――― KEY―――w =――――――――,, ―――――――― ―――,―――― ―=― ― ― * = = ―