aterne das 1 its von der Stad Reecht zur Verlegung von Leitungen im gesamten Stadtgebiet erhalten hatte, wurde 1915 von ihr in eigene Verwaltung ge- nommen und trug nunmehr den Namen „Städtische Elektri- zitätswerke Berlin“ (StEW). –— Damals bestanden die Kraft- werke Mauerstraße, Schiffbauerdamm, Spandauer Straße, Oberspree, Moabit und Rummelsburg. Einige Jahre nach Schaffung der Einheitsgemeinde Berlin wurden aus verwal- tungstechnischen Gründen die bisher unter städtischer Regie Stehenden ,StEW- umgewandelt in die Firma „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges. (BEWAG(). – Die Gründung erfolgte am 24. November 1923. Das ausschließ- lich in den Händen der Stadt Berlin befindliche Gründungs- kapital belief sich auf M 100 000 000.– und wurde 1924 auf RM 15,0 Mill. umgestellt. Sämtliche von der BEWAG be- triebenen Anlagen und verwalteten Grundstücke befanden sich im Eigentum der Stadt Berlin und waren der BEWAG durch Pachtvertrag zur nutzbringenden Verwertung gegen einen jährlichen Pachtzins übergeben worden. Die Durch- führung der Bauten wurde durch langfristige Anleihen fl- nanziert. Im Verlauf von fast 7½ Jahren, d. h. bis zur Grün- doung der BKL (s. nachstehend), hatte sich der Wert der An- lagen unter Berücksichtigung der auf ihnen ruhenden Lasten eeinschließlich des Wertes von nom. RM 15 Mill. Aktien auf insgesamt rd. RM 560 Mill. erhöht. Die BEWAG( versorgte den größten Teil der Stadt Berlin mit Elektrizität. Sie war seit ihrer Gründung am 24. November 1923 ein reines Betriebs- und Verkaufsunternehmen, das die Erzeugungs- und Verteilungsanlagen, die bis zum Mai 1931 der Stadt Berlin, dann der BKL gehörten, pachtweise betrieb. Mit dem Geschäftsjahr 1931 hatte in der Entwicklung der BEwad ein neuer Abschnitt begonnen. Die Stadt Berlin, die bisherige alleinige Aktionärin, brachte im Mai 1931 u. a. das gesamte Grundkapital der BEwWAGd (RM 15 Mill.) in die neu gegründete „ Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesell- schaft' (BKI) ein. Die gesamte Betriebsführung verblieb weiter der BEWAG. Der zwischen ihr und der Stadt Berlin im Jahre 1923 ge- schlossene Pachtvertrag blieb bestehen. Verpächterin war also der BEWAGd gegenüber die Stadt Berlin. – Daneben hatte die BKL auch ihrerseits der BEWAd gegenüber die Pflichten einer Verpächterin gemäß dem Pachtvertrag über- nommen. Die der BFWAdG von der Stadt Berlin eingeräumten Rechte blieben aufrechterhalten und gingen den entsprechenden Rechten der BKL aus dem Konzessionsvertrage vor. Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 ist die BEWAdG mit der BkKIL. zusammengelegt worden. Die Fusionsgesellschaft firmiert: „Berliner Kraft- und Licht (BEWAG)-Aktiengesell- schaft“. ――――――――― ― — . ―‚§――――――§―‚§‚‚‚====―――――,―――――――― ―― ―― =―§―――――§――――――――― B. Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BKI). Die Gesellschaft wurde am 11. Mai 1931 mit einem Kapital von RM 240 Mill. gegründet, um die bisher im Eigentum der Stadt Berlin stehenden und von der „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges. (BEWAG)“ betriebenen Elek- trizitätswerke der Stadt, unter Beteiligung der letzteren sowie der reichseigenen „Elektrowerke Aktiengesellschaft“ Uuundc der „Preußische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft“ als ge- mischtwirtschaftliches Unternehmen zu erwerben. Die Gründer waren: 1. die Stadtgemeinde Berlin; 2. die „Elektrowerke Aktiengesellschaft“; 3. die „Preußische Elek- krizitätswerke Aktiengesellschaft“ in Berlin; 4. die Preu- Bische Staatsbank (See-Handlung) in Berlin; 5. die Reichs- KRredit-Gesellschaft Aktiengesellschaft in Berlin. Woährend die RM 80 Mill. Namensaktien der Gruppe B von der öffentlichen Hand übernommen wurden, sind die RM 160 Mill. Inhaberaktien der Gruppe A zum börsenmäßigen Handel zugelassen. Die Stadtgemeinde Berlin brachte nach dem Stande und mit Wirkung vom 1. Januar 1931 in die Gesellschaft ein: a) Sämtliche Aktien der ,Berliner Städtische Elektrizitäts- werke Akt.-Ges. (BEWAG()“ mit Dividendenberechtigung vom 11.§PNJanuar 1931 an; b) alle dem Unternehmen der BEWAG dienenden, aber nicht im Eigentum der BEWAG( stehenden Anlagen und die damit zusammenhängenden Rechte, Anwartschaften, Beteiligungen und sonstigen Vermögensobjekte; ceh alle sonstigen der Stadt gehörigen, der Berliner Strom- erzeugung, -verteilung oder -weiterleitung sowie damit ver- bundenen Zwecken dienenden oder für sie bestimmten An- lagen, Rechte, Anwartschaften, Beteiligungen und sonstigen ermögensobjekte. „ ad das ― Bei der Gründung der Gesellschaft ist diesen Anlagen nach Berücksichtigung der auf ihnen ruhenden Lasten einschließ- lich des Wertes von/ nom. RM 15 Mill. BEWAG-Aktien ein Gesamtwert von rund RM 560 Mill. zugrundegelegt worden. Die Stadtgemeinde Berlin übertrug weiterhin der Gesellschaft nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und des ihm beigefügten Konzessionsvertrages das ausschließliche Recht zur Versorgung des gesamten gegenwärtigen Stadt- gebietes und seiner späteren Erweiterungen mit elektrischer Energie. Bestehende Konzessionsverträge werden hierdurch nicht berührt. Als Gegenwert für die vorstehend aufgeführten Vermögens- werte hat es die Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesell- schaft übernommen, 1. die Verpflichtungen der Stadt Berlin gegenüber der BEWAG aus dem Kapitalverpflichtungskonto im Gesamtbetrage von RM 320 444 796.61 ihrerseits zu er- füllen und die Stadt von allen diesen Ansprüchen der BEWaAG freizustellen, 2. der Stadt Berlin RM 30 Mill. Aktien Gruppe B der Gesellschaft zum Kurse von 105 des Nenn- betrages zu überlassen, 3. an die Stadt Berlin RM 208 500 000.— zu zahlen, und zwar RM 180 Mill. 3 Tage nach Übertragung der Aktien der BEWAG und Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister, RM 28,5 Mill. nach Eintragung der Ge- sellschaft im Grundbuch als Eigentümerin sämtlicher bei der Gründung von der Stadt übernommenen Grundstücke, beide Beträge zuzüglich 7½ % Zinsen vom 1. Januar 1931 ab. Die Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft hat ferner die Verpflichtung übernommen, die Stadt Berlin von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die der Stadt bei Ablauf des seinerzeit mit der BEWAG geschlossenen Pachtvertrages, insbesondere von der weiteren Verzinsung und Tilgung der Schuldverschreibungen der BEWAG erwachsen wären. Des- gleichen hat die „Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesell- schaft' es übernommen, die Stadt Berlin von ihren Ver- pflichtungen aus ihren Bürgschaften für die BEWAG bezüg- lich der 7 Franken-Anleihe von 1925, die sfrs. 27 675 000.– betrugen, und bezüglich von Notstandsdarlehen bis zur Höhe von RM 2,6 Mill. freizuhalten. C. Fusion BKL – BEWaG. Das Verhältnis der BKL zu der Tochtergesellschaft, der „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges.“, hat im Jahre 1934 eine grundlegende Anderung erfahren. Die seit Gründung der BKL bestehende Verschachtelung der beiden Gesellschaften zeitigte besonders ungünstige Verhältnisse in verwaltungstechnischer Hinsicht, denn das bisherige Neben- einander der beiden Gesellschaften erforderte eine doppelte Organisation bezüglich Aufsichtsrat und Generalversamm- lung, die, verbunden mit der doppelten Bilanzierung in halb- jährigem Abstand eine Fülle kostspieliger, vermeidbarer Ar- beiten zur Folge hatte; zudem ergaben sich auch Nachteile steuerlicher Art. Zur Behebung aller dieser Nachteile hat die ordentliche G.-V. der BEWACG am 23. November 1934 beschlossen, die „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges.“ mit der „Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft“ durch Über- tragung des Vermögens der BEWAG auf die BKL als allei- nigen Gesellschafter der BEWAG unter Ausschluß der Li- quidation und unter Zugrundelegung der Bilanz der BEWAG vom 31. Dezember 1933 gem. § 8 des Gesetzes über die Um- wandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934 zusam- menzulegen. Infolge dieser Transaktion ging das gesamte Ge- schäft der BEWAG mit Wirkung vom 1. Januar 1934 auf die BKL über. Die fusionierte Gesellschaft führt die Firma „Ber- liner Kraft- und Licht (BEWAGÖ)-Aktiengesellschaft“. D. Verschmelzung der „Elektricitätswerk Südwest A.-G.“ mit der „BEWAG'“, Übernahme des Berliner Versorgungsgebietes der „Märkisches Elektricitätswerk A.-G.“ Die H.-V. vom 1. April 1938 beschloß die Übernahme des Vermögens der „Elektricitätswerk Südwest A.-G.“ unter Aus- schluß der Abwicklung im Wege der Verschmelzung, gemäß dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934 unter Zugrundelegung der Umwandlungs- bilanz vom 31. Dezember 1937. Den außenstehenden Aktio- nären von „Südwest“' wurde eine Barabfindung von 110 % für ihre Anteile gewährt. Die BKL (BEWAG) besaß bekannt- lich eine größere Minderheitsbeteiligung von „Südwest“ und erwarb im Zeitpunkt der Verschmelzung die Aktienmehrheit (RM 34, 4 Mill.) von „Südwest“' aus dem Besitz der Stadt Ber- lin. Der Kaufpreis wurde von der Stadt zu angemessenen Bedingungen gestundet. Die Verschmelzung wurde mit Wir- kung vom 1. Januar 1938 durchgeführt und im Zusammen- hang mit der Erweiterung des Konzessionsgebietes (Versor- gung der Ortsteile Schöneberg, Wilmersdorf und Schmargen- dorf) eine Neuregelung der Konzessionsabgabe und ihres