―――― * ― ――――――――― // .. *** Versorgungsgebietes folgende vertragliche Erhöhung auf RM 22,25 Mill. erfahren. Die Stadt Berlin hat sich ein Rückkaufsrecht vorbehalten, das erstmalig am 30. Juli 1956 und sodann zum 30. Juni jedes fünften auf das Jahr 1956 folgenden Jahres mit sechs- monatiger Frist ausgeübt werden kann. Die Festsetzung des Kaufpreises erfolgt durch eine Schiedsgutachterkommission nach den Bestimmungen des § 22 des Gesellschaftsvertrages der Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft, in dem auch der Umfang der dem Kaufrecht der Stadt unterliegen- den Gegenstände festgesetzt ist. Falls die Stadt im Jahre 1956 oder später von ihrem Kauf- recht Gebrauch macht, ist sie verpflichtet, jedem Aktionär der Gesellschaft seine Aktien auf Erfordern abzukaufen. Der Kaufpreis für jede Aktie besteht aus: a) GM 91,2 für je RM 100.– Aktiennennbetrag zuzüglich b) einer jährlichen Ver- zinsung von GM 8.— auf je RM 100.— Aktiennennbetrag von dem Beginn der Dividendenberechtigung bis zum Stich- tag oder dem etwaigen früheren Ankauf der Aktie, abzüglich der auf die Aktie von dem Beginn ihrer Dividendenberech- tigung bis zu dem Stichtage oder dem etwaigen früheren Ankauf der Aktie beschlossenen Dividenden (in Goldmark nach den betreffenden Fälligkeitstagen der Dividenden um- gerechnet). Weder bei der Verzinsung noch bei den Dividen- den sind Zinsen zu berücksichtigen. Jeder Aktionär ist berechtigt, seine Aktien gem. der vor- stehenden Bestimmung der Stadt anzubieten, sobald die Stadt das Kaufrecht ausgeübt hat, und behält diese Berechtigung bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dem Stichtag. Im Falle der Abwicklung der Gesellschaft erhalten von dem nach Berichtigung der Schulden verbliebenen Vermögen der Gesellschaft zunächst die Inhaber der Aktien der Gruppe A 80% des Nennwertes ihrer Aktien, alsdann die Inhaber der Aktien der Gruppe B 80 % des Nennwertes ihrer Aktien in Goldmark umgerechnet. Der alsdann verfügbare Überschuß wird auf die Inheber beider Aktiengruppen im gleichen Hundertsatz auf den Nennwert ihrer Aktien verteilt. Statistik Kapitalentwicklung: Gründungskapital RM 160,0 Mill. In- haber-Aktien Gruppe A; RM 80,0 Mill. Namens-Aktien Gruppe B. Lt. H.-V. vom 22. 12. 42 Kapitalberichtigung gem. DAV. vom 12. 6. 41 um 25 % = RM 40, 0 Mill. Inhaber-Aktien Gruppe A und RM 20,0 Mill. Namens-Aktien Gruppe B auf RM 200,0 Mill. Inhaber-Aktien Gruppe A und RM 100, 0 Mill. Namens-Aktien Gruppe B zum 30. Juni 1941 durch Ausgabe von Zusatzaktien. Die zur Durchführung der Kapitalberich- tigung erforderlichen Beträge wurden wie folgt gewonnen: Durch Heraufschreibung auf Kohlenabbau-Gerechtigkeiten RM 310 539.28, auf Materialien RM 2 100 000.– und auf son- stige Forderungen RM 1 255 884.25, ferner durch Auflösung des Dividendenergänzungskontos RM 9,6 Mill., durch Ent- nahme aus den Wertberichtigungen RM 39 265 064.47, aus Rückstellungen für Steuern RM 6 868 512.– und aus den Po- sten Rechnungsabgrenzung RM 600 000.–. Der für die Pausch- steuern erforderliche Betrag in Höhe von RM 6, 0 Mill. wurde dem Reingewinn des Jahres 1940/41 entnommen und dann dem Konto „sonstige Verbindlichkeiten“ zugeschrieben. Die gleiche H.-V. beschloß die für die Kapitalberichtigung be- dingten Satzungsänderungen unter Aufrechterhaltung der Mitgliedschaftsrechte mit den gesellschaftlichen Beziehungen der Aktionäre und der verschiedenen Aktiengruppen zuein- ander sowie der schuldrechtlichen Beziehungen der Gesell- schaft zur Stadt Berlin. Heutiges Grundkapital: RM 200 000 000.– Inhaberaktien der Gruppe A; RM 100 000 000.— Namensaktien der Gruppe B. Börsenname: Berliner Kraft- und Licht- (BEWAG) A.-G. Notiert an der Börse: Frankfurt Main). Ordn.-Nummer der Aktien: 53 030. Stückelung: 394 000 Stücke (Inhaberaktien, Gruppe A) zu je RM 500.– (Nr. 1–320 000, 520 001–594 000); 30 000 Stücke desgl. zu je RM 100.– (Nr. 594 001–624 000); 200 000 Stücke Namensaktien Gruppe B zu je RM 500.– (Nr. 320 001– 520 000). Lieferbare Stücke: Lieferbar sind sämtliche nom. RM 200 Mill. Aktien der Gruppe A. Großaktionäre: Magistrat von Groß-Berlin, Elektrowerke A.-G., Preußische Elektrizitäts A.-G., Societe Financiere de Transports et d'Entreprises Industrielles (Sofina) S. A. Brüssel. Grundbesitz: 1938/39 1945/46 1946/47 a) gesamt: qam 1 149 027 1 441 734 1 413 042 b) bebaut: am 1 094 254 1 312 030 1 313 338 Belegschaft: 5 036 handwerklich Tätige am 30. 6. 47. 2 863 kaufm. u. techn. Tätige (einschl. Lehrlinge) * 140 Hilfskräfte (Kohlenplatzarb.) insgesamt: 8 039 Beschäftigte Jahresumsatz: (in Mill. RM) 120 letzter Juli Aug. Sept. Kurse: 1939 1946 1947 RM-Kurs 1948 1948 1948 höchster: 167 145 150,5 — 13 10 8 niedrigster: 146 57 86 – 6 (= 6,5 letzter: 157 115,85 150,5 103 10,5 7,75 ―― Stopkurs: 161,5 %. OÖOkt. Nov. Denz. Jan. Febr. März April 1948 1948 1948 1949 1949 1949 1949 nhöchster: 7.5 7 6,75 %2 9,5 13 niedrigster: 6,125 6,5 6 6,5 6,5 7,25 7 letzter: 7 6,75 6,5 6,87 9,5 7,25 13 Dividenden auf Stammaktien: 38/39 39/40 40/41 41/42 42/43 in %0: 101) 101) 62) 6 6 Nr. d. Div.-Scheines: 10 11 == 13 14 43/44 44/45 45/46 46/47 47/48 in 0%: 4,8 0 0 0 0 Nr. d. Div.-Scheines: 15 — — 1) Davon 2 % an Anleihestock. 2) Auf das berichtigte Kapital. Verjährung der Div.-Scheine: Nach 4 Jahren. Eine Auszahlung von Dividende ohne Vorlage der Dividen- denscheine erfolgt z. Z. nicht. Anleihestockbestand: RM 4 876 509.50. Anleihen. 1. sfrs. 8 701 000.– 4½ Schuldverschreibungen, fällig am 1. November 1945. Hervorgegangen aus den am 1. November 1940 zur Rück- zahlung fällig gewordenen 7 % Schuldverschreibungen von 1925 durch Annahme der den ausländischen Besitzern ange- botenen Prolongation um fünf tilgungsfreie Jahre. 2. § 20 000 000.– 6¼ %, mit Tilgungsfonds ausgestattete Gold- schuldverschreibungen vom Dezember 1926. Laufzeit: 25 Jahre. Tilgung: Ab 1. Juni 1929 halbjährlich mit rd. $ 430 000.—. 3. $ 15 000 000.— 6½ % mit Tilgungsfonds ausgestattete Schuldverschreibungen vom Febr. 1929. Laufzeit: 30 Jahre. Tilgung: Ab 1. August 1929 halbjährlich durch Auslosung zu Pari. 4. §$ 15 000 000.– 60%, mit Ankauffonds versehene Schuldver- schreibungen vom April 1930. Laufzeit: 25 Jahre. Tilgung: Die Anleihe ist mit einem Ankaufsfonds ausgestattet, dem halbjährlich § 155 000.– zugeführt werden und der zum Rückkauf der Bonds zu oder unter pari vom 1. April 1931 an dient. 5, Reichsmark-Teilschuldverschreibungen von 1934. Gekün- digt zum 31. 3. 45. In Umtausch gegen Dollar-Schuldver- schreibungen wurden Anfang 1934 ausgegeben: a) RM 6 132 000.— 423¾% Reichsmark- Teilschuldverschreibungen, fällig 1951; gekündigt zur Rückzahlung zum Nennwert zum 5, Dezember 1940; b) RM 14 853 000.– 4¾% Reichsmark-Teil- schuldverschreibungen, fällig 1949; c) RM 8 160 000 4/% Reichsmark-Schuldverschreibungen, fällig 1955. (Einzelheiten sind aus den demnächst in diesem Werk erscheinenden Emissionsberichten ersichtlich). Tag der letzten H.-V.: 6. Mai 1949. 1005