33 temberg-Baden zur Verfügung gestellt. Bereits im Jahre 1944 wurde das Kraftwerk Feudenheim so- wie das Kraftwerk Lauffen bei Luftangriffen getroffen. im gleichen Jahre wurde das Verwaltungsgebäude der Gesell- schaft durch Bomben zerstört. Im ersten Vierteljahr 1945 entstanden an den Kraftwerks- anlagen teils durch Luftangriffe, teils durch Sprengungen Kriegsschäden. Ende März bezw. Anfang April wurden die Anlagen der Gesellschaft durch amerikanische Truppen be- setzt. Sofort nach der Besetzung konnte die Stromerzeugung in allen Werken wieder aufgenommen werden. Die Behebung der Kriegsschäden wurden soweit gefördert, daß am Ende des Jahres 1945 alle Anlagen wieder als vollwertig angesehen werden konnten. Die Bauarbeiten an den unfertigen Staustufen Lauffen (Ar- beitsbeginn 1938) und Horkheim (Arbeitsbeginn 1939) konnten im Jahre 1945 nicht fortgesetzt werden. Der Güterverkehr auf dem Neckar kam durch die gesprengten Brücken und Stege völlig zum Erliegen und konnte erst im Dezember 1945 in beschränktem Maße wieder anlaufen. Die Bauarbeiten an den Staustufen Lauffen, Horkheim und Aldingen, die schon seit dem Zusammenbruch ruhen, konn- ten auch 1946 nicht wieder aufgenommen werden. Um die an diesen drei Staustufen fertigen Bauteile vor Schäden zu be- wahren, hat die Gesellschaft Pläne für den vorläufigen Fer- tigbau ausarbeiten lassen. Die Arbeiten an dem Wiederaufbau der Dienstsiedlung beim Kraftwerk Feudenheim b. Mannheim, die bei einem Flieger- angriff im Jahre 1943 völlig zerstört wurde, sind soweit fort- geschritten, daß mit ihrer Fertigstellung bis Ende 1947 ge- rechnet werden kann. Als Ersatz für das durch Fliegerangriff zerstörte Verwal- tungsgebäude in der Birkenwaldstraße 38 in Stuttgart, baute die Gesellschaft das von ihr im März 1945 gemietete Gebäude Panoramastraße 33, das im April 1945 ausbrannte, wieder auf. Der Güterverkehr auf dem Neckar bis Heilbronn kam im März 1946 wieder in Gang. Die Ausräumung von Brücken- trümmern aus der Fahrrinne war bis Mai 1946 soweit fort- geschritten, daß die volle Wassertiefe auf der gesamten Strecke wieder vorhanden ist. Die Gesellschaft wurde am 8. Juni 1945 gemäß Gesetz Nr. 52 der Militärregierung unter Vermögenskontrolle gestellt. Am 7, Februar 1946 wurde Präsident Dr.-Ing. e. h. Otto Konz, der bis 31. März 1938 als 1. Vorstandsmitglied der Gesell- schaft tätig gewesen und am 1. April 1938 in den Ruhestand versetzt worden war, von der amerikanischen Militärregie- rung zum Treuhänder der Gesellschaft ernannt. Am 31. Ja- nuar 1947 wurde die Gesellschaft aus der Vermögenskontrolle entlassen und mit dem gleichen Tage übernahm der seit- herige Treuhänder den Vorsitz des Vorstandes der Gesell- Scehaft. ―――――――― Besitz- und Betrlebsbeschreibung Anlagen: 19 Kraftwerke, davon 3 verpachtet, für weitere 4 das Ausnutzungsrecht übertragen. Buchwert dieser 19 Werke am 31. 12. 1947 rund RM 35,2 Mill. Die durchschnittliche Gesamtjahreserzeugung der 19 ausge- bauten Kraftwerke beträgt rund 350 Mio. kWh. Zum weiteren Ausbau vorgesehen sind die Wasserkraftwerke Besigheim, Hessigheim, Obertürkheim und Altbach mit einer mittleren Gesamtjahreserzeugung von 50 Mio. KWh. Stromabgabe aus den von der Gesellschaft selbst betriebenen Kraftwerken an: „Großkraftwerk Mannheim A.-G.“, „Baden- werk Karlsruhe“, ,Portland-Cement-Werke, Heidelberg, „Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk“, Essen, „Hessi- sche Elektrizitäts-A.-G.*', Darmstadt, „Energie-Versorgung Schwaben A.-G.*', Stuttgart und „Württembergisches Port- land-Cement-Werk zu Lauffen“ in Heilbronn a. N. * Verträge: Stromlieferungsverträge: Bei den von der Gesellschaft selbst betriebenen Kraftwerken wird der Strom auf Grund lang- fristiger Stromlieferungsverträge abgegeben, die mit dem Ende der Konzessionsdauer — 31. Dezember 2034 — bezw. eeinige Jahre vorher ablaufen. Die Stromabnehmer haben für diese Werke die jährlichen Aufwendungen für Verzinsung Uuund Tilgung des Anlagekapitals, die jährlichen Ausgaben für Bedienung, Instandhaltung, Erneuerung sowie die Steuern und Abgaben zu ersetzen, so daß die Neckar-A.-G. von jedem Risiko, soweit es diese Kraftwerke anlangt, entlastet ist. Pachtverträge: Drei Kraftwerke sind auf die Dauer von 25, 30 und 35 Jahre verpachtet. d seit 1945 vom Lande würt- ―――,― ― 0 * M― * Ausnutzungsverträge: Vier Kraftwerke sind nach ihrer Er- stellung durch die Gesellschaft Elektrizitätsversorgungsunter- nehmen, denen vertraglich u. a. die Finanzierung der Bau- kosten oblag, langfristig zur Ausnutzung der Wasserkräfte überlassen worden. Die Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung der Werke gehen während der Vertrags- dauer, die in einem Falle im Jahre 2001 und in den übrigen Fällen im Jahre 2034 endigt, zu Lasten dieser Elektrizitäts- versorgungsunternehmen. Die Gesellschaft gehört folgenden Verbänden an: Verband der Elektrizitätswerke Württemberg-Baden (e. V.) Stuttgart; wWürtt. Wasserwirtschaftsverband E. V., Stuttgart. Statistik Kapitalentwicklung: Urspr. M 300 000 000.– in 2 Gattungen 1. 240 000 Aktien Gruppe A, von denen 160 000 vom Reich, 80 000 vom Land Württemberg und von württembergischen Amtskörperschaften und Gemeinden übernommen wurden; 2. 60 000 Aktien Gruppe B von denen 17500 vom Land Baden, 2500 vom Land Hessen oder von öffentlich-rechtlichen Kör- perschaften dieser Länder, der Rest von sonstigen Zeichnern übernommen wurden. 1922: Erhöhung um M 260, 0 Mill. auf M 560,0 Mill., übernom- men vom Reich und von den Ländern Württemberg, Baden und Hessen. 1923: Weiter erhöht um M 2 600,0 Mill. 1924: Umstellung von M 3 160 000 000.– auf RM 1 200 000.. Die vom Reich und den Ländern übernommenen Aktien im Gesamtnennbetrag von M 2860 Mill. wurden gegen RM 65 780.– eingezogen, so daß für die Umstellung M 300,0 Mill. in 300 000 Aktien zu je M 1 000.– in Betracht kamen, denen ein Reinvermögen von RM 1 200 000.—– gegenüberstand, so daß sich die Zusammenlegung im Verhältnis 250:1 in 60 000 Aktien zu RM 20.— ergab. 1925: Erhöhung um RM 4 160 000.– in 41 600 Aktien zu je RM 100.–. Die neuen Aktien wurden vom Reich und den Ländern Württemberg, Baden und Hessen übernommen, die jedoch insoweit auf den Bezug verzichteten, als etwa andere Aktionäre neue Aktien zu beziehen wünschten. 1930: weitere Erhöhung um RM 7 640 000.— auf RM 13 000 000. – durch Ausgabe von 7 640 Aktien zu RM 1 000.–, ausgegeben zu 100 %. Die Erhöhung wurde in der Weise durchgeführt, daß das Reich und die Länder Württemberg, Baden und Hessen einen Teilbetrag der jedem von ihnen aus dem mit der Gesellschaft abgeschlossenen Darlehensvertrag von 1927 gegen die Neckar-A.-G. zustehenden Forderungen einbrachten und gegen die neuen Aktien verrechneten, und zwar das Reich RM 4 860 000.–, Württemberg RM 2 330 000.–, Baden RM 420 000.– und Hessen RM 30 000.—- 1932: Erhöhung um RM 9 000 000.– auf RM 22 000 000.—. Das Reich und die Länder Württemberg, Baden und Hessen brachten einen Teilbetrag, der ihnen gegen die Gesellschaft zustehenden Forderungen ein und verrechneten diese Be- träge gegen die neuen Aktien. Heutiges Grundkapital: RM 22 000 000.—- Art der Aktien: Stammaktien. Stückelung: 53 600 Stücke zu je RM 100.— (Nr. 1–53 600), 16 640 Stücke zu je RM 1 000.– (Nr. 1–16 640). Großaktionäre: Deutsches Reich (63, 475 %); Land Württem- berg (29,408 %); Land Baden (65, 480 %%); Land Hessen (0,544 %); öffentl.-rechtl. Körperschaften (1, 093 %). Der Verwaltungsrat für Verkehr des Vereinigten Wirtschafts- gebietes hatte in seiner 11. Sitzung am 30,/31. Mai 1947 be- schlossen, die Gesellschafterrechte des Deutschen Reiches an der Neckar-Aktiengesellschaft auf sich bezw. die Haupt- verwaltung der Binnenschiffahrt zu übernehmen. Ent- sprechend diesem Beschluß hat das Zweimächte-Kontrollamt am 26. April 1948 die Treuhänderschaft für die Anteile des Reichs an der Neckar-Aktiengesellschaft auf die Verwaltung für Verkehr übertragen. Dadurch fällt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes die Aufgabe zu, sich an der weiteren Finanzierung der Bauten der Neckar-Aktiengesell- schaft auf Grund der bestehenden Verträge zu beteiligen. Anleihen 5% Schuldverschreibungen von 1921 und 5 % Schuldschein- darlehen von 1921: Beide Anleihen gekündigt zum 1. April 1941. 5 % Goldanleihe von 1923: Gekündigt zum 1. Mai 1941. 4% (früher 5%) Schuldscheindarlehen von 1921: Gekündigt zum 1. August 1945. ―― ― ........ .. .. 74 * ―