Briefanschrift: München 1, Schalterfach. Drahtanschrift: Handelsbank München. Fernruf: Orts- und Fernverkehr 4 46 57. Postscheckkonto: München 180. Bankverbindungen: Landeszentralbank von Bayern, Mün- chen, Kontonummer 6/211; Bayerische Staatsbank, München; Bayerische Vereinsbank, München. Gründung: 4. Juni 1869. Konzession vom 11. April 1869; für die Bodenkreditanstalt 25. April und 14. Juli 1871. Zweck: Gewährung von hypothekarischen Darlehen, ferner Erwerb, Veräußerung und Beleihung von Hypotheken, Ge- währung nichthypothekarischer Darlehen an inländische Kör- perschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnunter- nehmen gegen Verpfändung der Bahn; Ausgabe von Schuld- verschreibungen auf Grund der erworbenen Hypotheken (Hypothekenpfandbriefe), Ausgabe von Schuldverschreibun- gen auf Grund der an inländische Körperschaften des öffent- lichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährlei- stung durch eine solche Körperschaft gewährten Darlehen (Kommunalobligationen), Ausgabe von Schuldverschreibun- en auf Grund der gegen Verpfändung der Bahn oder gegen ernahme der vollen Gewährleistung durch eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts an Kleinbahnunterneh- mungen gewährten Darlehen (Kleinbahn-Obligationen). Der Geschäftsbetrieb der Bayerischen Handelsbank Boden- kreditanstalt unterliegt außer den Vorschriften des Hypo- thekbankgesetzes den Bestimmungen einer Geschäftsordnung, welche vom A.-R. festzusetzen ist und der Genehmigung der Staatsregierung bedarf. Vorstand: Gottfried Schmitt, München; Erhard Thron, Mün- chen. Kommissar der Bayerischen Staatsregierung: Dr. Georg Heil- mann, Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft. Treuhänder: Fritz Ganz im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Stellvertreter des Treuhänders: Dr. Bernhard Kern, Assessor im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Aufsichtsrat: Kommerzienrat August Bauch, München, Vor- sitzer; Dr. Wilhelm Biber, München, stellv. Vorsitzer; Dr. Otto Gessler, Reichsminister a. D., Lindenberg (Allgäu); Dr. ing. e. h. Dr. jur. Otto Kämper, Marienhof (Steiermark) Dr. Friedrich Lindner, Gräfelfing; Dr. jur. et rer. pol. Wilhelm Schmidt, Hof; Otto Freiherr Schirndinger von Schirnding, Regensburg: Staatsrat a. D. Ernst Rattenhuber, München. Abschlußprüfer: Bayerische Treuhand-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Stimmrecht der Aktien in der H.-V.: je nom. RM 100.– = 1 Stimme. Satzungsgemäße Verwendung des Reingewinns: Der bilanzmäßige Reingewinn wird verwendet wie folgt: Es werden, soweit der Jahresgewinn ausreicht, bis zu 4 % des eingezahlten Grundkapitals für die Aktionäre in Abzug ge- bracht. Sodann Tantieme von 10 % für den Aufsichtsrat. Über den Rest verfügt die Hauptversammlung. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Bayerische Vereinsbank München und Nürnberg und Filialen; die Niederlassungen der Bayerischen Staatsbank; die Bayerische Discontobank in München und deren Filialen und die Nachfolgebanken der tschen Bank mit Niederlassungen. Aufbau und Entwicklung Die Bank hatte früher drei Abteilungen: 1. Bankabteilung; Hypothekenabteilung; III Lagerhaus-Abteilung. Das Lagerhaus ist im Herbst 1920 an die „Bavaria-, Lager- haus- und Transport-Gesellschaft m.b. H.' verkauft worden. Die Bankabteilung ging auf Grund einer laut H.-V. vom Bayerische Hundelsbonk Bodenkreditunstult Sitz der Verwaltung: (13b) München, ludwigstraße 9 31. 3. 1921 beschlossenen Interessengemeinschaft mit der Bayerischen Vereinsbank und der Vereinsbank in Nürnberg auf die Bayer. Vereinsbank über. Die Bayer. Handelsbank erhielt den Gegenwert in der Höhe ihres Grundkapitals und Reserven in Vorzugsaktien der Bayerischen Vereinsbank, die zu dem Zweck ihr Kapital erhöhte. Den Aktionären der Bayerischen Handelsbank wurde ferner der Umtausch ihrer Aktien in solche der Bayerischen Vereinsbank auf paritätis scher Grundlage (1:1) 1. Juni bis 30. Juni angeboten. Auch die Filialen wurden mit der Bayerischen Vereinsbank ver- einigt. Die Bayerische Handelsbank betreibt weiterhin le- diglich das Bodenkredit- und Kommunaldarlehensgeschäft. Der zwischen der Bayerischen Handelsbank, der Bayerischen Vereinsbank und der Vereinsbank Nürnberg abgeschlossene I. G.-Vertrag wurde 1937 aufgehoben. Besitz- und Betriebsbeschreibung Die Bank besitzt 2 Grundstücke, die mit RM 122 544.95 Eigentümergrundschulden belastet sind, von denen RM 39 700.– zur Pfandbriefdeckung verwendet werden. Bilanz wert (31. 12. 1947) RM 65 991.95. Beteiligungen 1. Bayerische Vereinsbank, München. Gegründet: 1869. Kapital: RM 31 050 000.–. Beteiligung: 3,4 %% = RM 1 050 000.—. 2. Deutsche Bau- und Bodenbank A.-G., Berlin. Gegründet: 1923. Kapital: RM 34 300 000.–. Beteiligung: RM 100 000.–. 3. Westfälische Heimstätte GmblI., Dortmund. Beteiligung: RM 50 000.—. 4. Bayerische Landessiedlungs GmblI., München. Beteiligung: RM 500 000.—. 5. Aufbaugesellschaft Bayern Gmbfl., München. Beteiligung: RM 50 000.—–. Buchwert der Beteiligungen (31. 12. 1947): RM 1 751 003.–. Die Gesellschaft gehört an: Arbeitsgemeinschaft des privaten Hypothekenbankgewerbes Frankfurt (Main), Arbeitsgemein- schaft süddeutscher Hypothekenbanken, München. Verband der privaten Kreditinstitute in Bayern e. V. in München. Statistik Kapitalentwicklung: Urspr. M 10 285 714.29, erhöht bis 1923 auf M 65 000 000.–. Lt. H.-V. vom 24. 3. 1925 Kapital-Umstel- lung von M 65,0 Mill. auf RM 3 250 000.– (20:1). Lt. H.-V. vom 26. 11. 1926 Kapitalerhöhung um RM 2 000 000.–. Laut H.-V. vom 15. 11. 1927 weitere Erhöhung um RM 1 750 000.— auf RM 7 000 000.–. Lt. H.-V. vom 16. 3. 1928 Erhöhung um RM 3 000 000.– und lt. H.-V. vom 18. 12. 1928 Erhöhung RM 4 000 000.–. . Heutiges Grundkapital: RM 14 000 000.—. Art der Aktien: Stammaktien (Können auf Namen gestellt werden). Börsenname: Bayerische Handelsbank. Notiert in: München. Ordn.-Nr.: 80190. stückelung: 500 Stücke zu je RM 100.– (Nr. 1–500), 13 950 Stücke zu je RM 1000.– (Nr. 1–13950). Lieferbar sind sämtliche Aktien. „ Großaktionär: Bayerische Vereinsbank, München. Pfandbriefe: Die Ausgabe von Pfandbriefen erfolgte auf Grund staatlicher Genehmigung. Nach Verordnung des Reichsministers der Justiz vom 7. 5. 1940 sowie derjenigen der Reichsregierung vom 29. 10. 1940 sind die Hypotheken- pfandbriefe der Bayerischen Handelsbank im Reichsgebiet zur Anlegung von Mündelgeld zugelassen. In Bayern ist in ihnen bereits seit 1899 die Anlage von Mündelgeld und seit 1905 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftun- gen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen sowie der sonstigen, nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stittungen statthaft; sie sind unter die im Lombardverkehr