Drahtanschrift: Frankfurterbank. Fernruf: Nr. 5 33 24, 4 20 57, 4 45 41. Postscheckkonto: Frankfurt (Main) 154. Landeszentralbank von Hessen Frankfurt (Main), Giro-Konto Nr. 4/39. Gründung: Die Gründung erfolgte am 11. April 1854 als Notenbank der Freien Reichsstadt Frankfurt (Main) mit einem Grundkapital von süddeutschen Gulden 10 000 000.—–. Zweck: Der Betrieb von Bankgeschäften. – Außenhandelsbank. —– Die Gesellschaft ist befugt: 1. Gelder, vor allem im Depositen-, Kontokorrent-, Giro-, Scheck- und Sparverkehr entgegenzunehmen und die damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu besorgen; 2. Dar- lehen aufzunehmen; 3. Wechsel und Schecks für eigene und fremde Rechnung zu kaufen, zu verkaufen und zu diskontie- ren; 4. Wertpapiere, Edelmetalle und Devisen für eigene oder fremde Rechnung zu kaufen oder zu verkaufen; 5. Wert- gegenstände in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen; 6. das Emissions- und das Konsortialgeschäft zu betreiben; 7. zinsbare Darlehen und Kredite zu gewähren. Die Gewäh- rung von Darlehen und Krediten ist an nähere Bestimmungen des Kreditausschusses des Aufsichtsrates sebunden, die in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung nieder- gelegt sind. Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, grund- stücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken ist der Gesellschaft gestattet. Andere als die vorstehend aufgeführten Geschäfte sind nur zulässig, wenn sie vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung oder ausdrücklich schriftlich genehmigt sind. Vorstand: Hans Heinrich Hauck, Frankfurt (Main); Dr. Her- mann Jannsen. Frankfurt (Main); Hans Nolte, Frankfurt (Main); Feinrich Wenner, Frankfurt (Main), stellv. Vorstands- mitglied. * Aufsichtsrat: Direktor Ernst Bernau (Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt vormals Roessler), Frankfurt (Main), Vor- sitzer; Landesbankdirektor Dr. Hermann Stein (Nassauische Landesbank), Wiesbaden, stellv. Vorsitzer; Arthur v. Mumm, Eggstädt (Obb.); Richard von Szilvinyi, Frankfurt (Main). Abschlußprüfer: Allgemeine Revisions- und Verwaltungs- Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Stimmrecht der Aktien in der Hauptversammlung: Je nom. RM 100.–— Stammaktie = 1 Stimme; RM 100.– Vorzugsaktie = 1 Stimme. Satzungsgemäße Verwendung des Reingewinns: Der Reingewinn, der sich nach Vornahme von Abschreibun- gen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen — einschließlich der Einstellung in die gesetzliche Rücklage und des Gewinnvortrages auf neue Rechnung — ergibt, wird wie folgt verteilt: 1. Zunächst werden bis zu 6% auf den eingezahlten Betrag der Vorzugsaktien als Gewinnanteil an die Vorzugsaktionäre und hiernach bis zu 4 % des eingezahlten Stammaktienkapi- tals als Gewinnanteil an die Stammaktionäre verteilt. Inso- weit in einem Jahr der Gewinnanteil der Vorzugsaktien aus- fällt, ist er aus den Gewinnen späterer Jahre vor Ausschüt- tung irgendwelchen anderen Gewinnanteils nachzuzahlen. 2. Aus dem hiernach noch verbleibenden Reingewinn erhält der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 98 Abs. 3 des Aktiengesetzes eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 %; auf die Gewinnbeteiligung ist die dem Auf- sichtsrat satzungsgemäß zu gewährende feste Verzütung in Hohe von RM 3000.– anzurechnen. 3. Der Rest wird an die Stammaktionäre verteilt. soweit die Hauptversammlung keine andere Verwendung bestimmt. Bei usgabe neuer Aktien kann der Beginn der Gewinnvertei- lung abweichend von § 53 Abs. 2 des Aktiengesetzes festge- setzt werden. Zahlstelle: Gesellschaftskasse, Frankfurt (Main). je nom. Frunkfurter Bankt Sitr der Verwaltung: (16) Frankfurt (Main), Neue Mainzer Straße 69 „ Aufbau und Entwicklung Am 11. April 1854 erteilte der Rat der Freien Stadt Frank- furt auf Antrag der Bankfirmen Rothschild und Grunelius und auf Antrag der ein Jahr vorher als Girostelle entstan denen Frankfurter Vereinskasse die Konzession zur Errich- tung einer Frankfurter Bank mit der Aufgabe der Inkasso- und Umlaufsregelung und mit dem Rechte der Notenaus- gabe. Bei der allen Frankfurter Bürgern offenstehenden Zeichnung wurde eine sechzehnfache Überzeichnung des auf- gelegten Gründungskapitals erzielt. 1863 wurde das Notenrecht, wofür die Bank der Stadt ein zinsloses Darlehen von Gulden 1 000 000.– zu gewähren hatte, von Gulden 20 000 000.– auf Gulden 30 000 000.– erhöht. Im Jahre 1871 wurde in Frankfurt die Filiale der Preußischen Bank errichtet, aus der 1876 die Reichsbankhauptstelle und 1883 die Abrechnungsstelle entstand, so daß die Gesellschaft sich anderen Geschäftszweigen zuwenden mußte und nun- mehr vornehmlich das Giro- und Inkassogeschäft pflegte. 1899 wurde der Bank die Mündelsicherheit verliehen. Im Jahre 1900 gab die Bank das Notenprivileg freiwillig auf und erhielt vom Rechtsnachfolger der Stadt Frankfurt. dem Preußischen Staat, das dieser gewährte Guldendarlehen mi M 1 714 286.– am 2. Januar 1902 zurückgezahlt. Im November 1922 wurde mit der Deutschen Vereinsbank, Frankfurt (Main), ein Interessengemeinschaftsvertrag ge- schlossen, der im Februar 1926 mit Wirkung ab 1. Januar 1925 aufgehoben wurde. Im Mai 1925 wurde mit der Preußischen Staatsbank (See- handlung), die nom. RM 400 000.– des Gesellschaftskapitals fest übernommen hatte, ein Abkommen des Inhalts ge- schlossen, daß); die Frankfurter Bank ihr für Rechnung der Seehandlung übergebene Wechsel und Bankakzepte am glei chen Tage voll auszahlt. Am 1. Dezember 1925 trat der lokale Effekten-Giroverkehr in Wirksamkeit, dem ein Jahr später der Ferngiroverkehr folgte. Unter Führung des Berliner Kassenvereins schlossen sich die Girobanken in Berlin, Dresden. Düsseldorf (früher Essen), Frankfurt, Hamburg und Köln zu einer Arbeitsge- meinschaft zusammen, die auf diese Weise eine sehr wesent Üüche Vereinfachung und Verbilligung des interurbanen Effektenverkehrs ermöglichte. Späterhin schlossen sich an die Girobanken in Breslau, Leipzig, München, Stuttgart un Wien. 1928 erfuhr die Verbindung mit der Seehandlung eine weiter Vertiefung, so daß die Bank nunmehr nicht nur in der Lage war, dauernd Diskonten in größeren Beträgen hereinzuneh- men, sondern infolge Zuflusses weiterer Gelder auch auf die Tagesgeldsätze in Frankfurt und Berlin ausgleichend einzu wirken. Seit Dezember 1928 fungierte die Bank auch als Treuhänder für Reichsschuldbuchforderungen in der Form. daß über di- auf den Namen der Bank eingetragenen Forderungen in gleicher Form wie im Effekten-Giroverkehr verfügt werden kann. * Im Jahre 1930 hat die Bank ihre Tätigkeit als Vermittlungs- stelle der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) in Frank furt (Main) weiter ausgebaut und so den Geldausgleich zwi- schen Berlin und Frankfurt in steigendem Maße erleichtert 1932: Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Wertmind rungen im Vermögen der Bank (siehe Kapitalentwicklung). 1938: Abschaffung des zwölffachen Mehrstimmrechts der nom. RM 14 000.– Vorzugsaktien. Im gleichen Jahre wurde der Vorstand ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren das Grundkapital bis zu RM 4 000 000.– zu erhöhen. 1939: Die Hauptversammlung vom 27. April 1939 beschloß eine Satzungsänderung dergestalt. daß die Geschäfte der Wertpapiersammelbank räumlich, sachlich und personell den übrigen Abteilungen der Bank getrennt wurden. „ 1942: Übergang der Geschäfte der Wertpapiersammelbank- Abteilung und des Inkasso-, Giro- und Abrechnungsverkehrs auf die Reichsbankhauptstelle Frankfurt (Main) unter nahme der Belegschaftsmitglieder dieser Abteilungen dur die Reichsbank.