Drahtanschrift: Lanzwerk Mannheim. Fernruf: Verwaltung D 4, 9, Sammel-Nr. 435 55, Werk Sammel-Nr. 450 81. Postscheckkonto: Karlsruhe 178 00. Bankverbindungen: Landeszentralbank von Württemberg- Baden, Mannheim; Südwestbank, Mannheim. Gründung: Die Gründung erfolgte am 3. Dezember 1925 mit einem Grundkapital von RM 12 000 000.–. Die Gesellschaft ist hervorgegangen aus der im Jahre 1859 gegründeten Offe- nen Handelsgesellschaft Heinrich Lanz. Hannover, Kiel, Köln, Zweigstellen bestehen in Berlin, Magdeburg, München. Ein Zweigwerk für die Herstellung von Heu- und Getreide- erntemaschinen sowie Ersatzteilen hierzu befindet sich in Zweibrücken. Zweck: Betrieb einer Maschinenfabrik sowie von Fabriken und Unternehmungen jeder Art im Gebiete der Maschinen- fabrikation. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu Geschäften jeglicher Art befugt, insbesondere auch zum Er- werb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Beteili- gung an fremden Unternehmungen gleicher oder verwandter Art, sowie zur Errichtung von Zweigniederlassungen an allen Otrten des In- und Auslandes. Überhaupt ist die Gesellschaft berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Förderung der Gesellschaftszwecke notwendig oder nützlich erscheinen. Insbesondere darf sie auch Interessengemeinschaftsverträge ――― Firmen schließen, die Maschinenfabrikation be- eiben. Es werden erzeugt: in Mannheim: ,Bulldog“-Rohölschlepper für Landwirtschaft und Straßenverkehr, Dreschmaschinen, Strohpressen, Ma- schinen für die Hackfruchternte; in Zweibrücken: Heu- und Getreide-Erntemaschinen. Vorstand: Dr. jur. Ludolf Schwenkow, Heidelberg; Professor Dr.-Ing. Wilhelm Knolle, Heidelberg. Aufsichtsrat: Max H. Schmid, Vorsitzer des Vorstandes der Zellstofffabrik Waldhof, Wiesbaden, Vorsitzer; Philipp Frank, Direktor der Südwestbank Mannheim, stellv. Vorsitzer; Kom- merzienrat Dr. Carl Jahr, Mannheim; Dr. jur. Wilhelm Klein- herne, Vorstandsmitglied der Maschinenfabrik Grevenbroich A.-G. und Maschinenfabrik Buckau R. Wolf A.-G. Greven- broich; Wilhelm Werhahn, Kaufmann, Neuß a. Rh. A.-G., Abschlußprüfer: Treuhandgesellschaft Mannheim. Rheinische Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Stimmrecht der Aktien in der Hauptversammlung: Je nom. RM 1000.– Aktie = 1 Stimme. Satzungsgemäße Verwendung des Reingewinns: Der Reingewinn, der sich nach Vornahme von Abschrei- bungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen einschließlich der Einstellung in die gesetzliche Rücklage und des Gewinnvortrages auf neue Rechnung ergibt. wird wie foilgt verteilt: a) zunächst werden auf die Aktien bis zu 4 als Gewinnanteil ausgeschüttet; b) sodann erhält der Aufsichtsrat den ihm satzungsgemäß zustehenden Anteil am Jahresgewinn; c) der Rest wird an die Aktionäre verteilt, so- == Hauptversammlung keine andere Verwendung be- Zahlstellen: Südwestbank, Mannheim; Hessische Bank, Frank- (Main). naelnnich Lanz Akllengeselschat Sitz der Verwaltung: (17) Mannhelm, D 4, 9 Aufbau und Entwicklung 1925: Anläßlich der Gründung wurde die bisher von der offenen Handelsgesellschaft Heinrich Lanz, Mannheim, be- triebene Maschinenfabrik mit Grundstücken zum Werte von RM 12 000 000.– übernommen. 1927: Die seit 1924 mit der Firma R. Wolf A.-G. in Magde- burg-Buckau (jetzt Maschinenfabrik Buckau — R. Wolf) b stehende Interessengemeinschaft wurde auf Grund freund- schaftlicher Vereinbarung mit Wirkung ab 1. Juli 1927 ar gelöst; lediglich die Bestimmung hinsichtlich Aufteilung de Fabrikationsprogrammes blieb weiterhin in Kraft. Auf Grund des Vertrages über die Aufteilung des Fabrikationsprogram- mes übernahm die Gesellschaft den gesamten Dreschmaschi nen- und Schlepperbau, die R. Wolf A.-G. dagegen den s samten Lokomobil- und stationären Motorenbau. Die bis- herige Erzeugung gleichartiger Maschinen an getrennten Pro duktionsstätten wurde dadurch vermieden. April 1931 üÜbernahm die Gesellschaft mit Wirkung ab 1. Mal 1931 von der ,„Vereinigte Fabriken landwirtschaftlicher Ma- schinen vormals Epple & Buxbaum“, Augsburg, die teilweise Produktion und den gesamten Vertrieb der bisher von Epple & Buxbaum hergestellten Erzeugnisse. Die Wirtschaftskrise ― zu einem weiteren bedeutenden Rückgang des A satzes. 1932: Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer Unkosten- senkung beschloß die Hauptversammlung vom 13. Mai 1932 Fusion mit der Tochtergesellschaft, der Lanz-Wery Ma- schinenfabrik A.-G. Zweibrücken. Die Vereinbarung mit der Maschinenfabrik Buckau R. Wolf A.-G. in Magdeburg, wo- nach die Heinrich Lanz A.-G. an diese Firma für die A hebung des Interessengemeinschaftsvertrages noch für ein Reihe von Jahren bestimmte Zahlungen zu leisten hatte, gegen einmalige Abfindung aufgehoben worden. 1937: Ausbau der Werke in Mannheim und Zweibrücken. 1938: Erwerb von 33 914 am Gelände in Mannheim und zirka 95% der Aktien der Hofherr-Schrantz-Clayton-Shuttleworth A.-G. in Wien, sowie Schließung eines Organvertrages mit dieser Firma. 1939: Erwerb von Geschäftsgrundstücken für die Zweig- niederlassungen in Hannover und Köln. Kauf von Grund. stücken zur Abrundung des Fabrikgeländes. Erwerb eine Parkgrundstückes. Der Luftkrieg richtete im Werk Mannheim schwerste Ge- bäudeschäden an, während der Maschinenpark weniger schwer gelitten hat. Die Wiederherstellung der beschädigten Baulichkeiten, Maschinen und Anlagen erfolgte unter Einsat- aller erdenklichen Mittel. Seit dem Zusammenbruch hat die Gesellschaft alles g ta um die den derzeitigen Verhältnissen angepaßte Fabrika- tionsfläche wieder herzustellen. Auch die sonstigen technischen und organisatorischen Vor- aussetzungen für wirtschaftlich tragbare Herstellkosten sind geschaffen worden. = Betrlebsbeschrelbung 1. Werk Mannheim: Es umfaßt eine moderne Gießerei mit automatischer Sandauf- bereitung, eine Schmiede, Blechbearbeitungswerkstätten fü Fein-, Mittel- und Grobbleche mit Stahlgestellbau, Holzbe arbeitungswerkstätten mit moderner Holztrocknungsanlage ausgedehnte Werkstätten für die mechanische Bearbeitun. mit modernen Maschinen für die spanabhebende Verfor m darunter einen Betrieb für Zahnradfertigung, Warm behandlungsanlage, Gruppen- und Zusammenbauwerkstätt =