feld A.-G. für Bergbau und Hüttenbetrieb und Verlegung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr ab 1. Januar 1940 unter Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres für die Zeit vom ten im Tauschwege erworbenen und bereits an verschiede- nen Stellen des Unternehmens vorhandenen Besitzes an Braunkohle in einer neugegründeten Tochtergesellschaft, der „Braunkohlenwerke Salzdetfurth A.-G.“, Berlin. Der in die neue Gesellschaft eingebrachte Werks- und Felderbesitz entstammt zum erheblichen Teil direkt (Hallesche Pfänner- Schaft) und indirekt (über den Tausch gegen Gewerkschaft Sachsen) der Mansfeld A.-G., die mit Wirkung vom 1. Januar 1940 gegen Überlassung der sämtlichen Kuxe der Gewerk- schaft Sachsen und der dazugehörigen Gewerkschaften betriebe der Bornaer Kohlenwerke sowie den hieran ansto- hßhenden mitteldeutschen Teil der Niederlausitzer Kohlen- werke, d. h. die Werke Kraft I, II, III, ferner die Bleichert' schen Braunkohlenwerke A.-G., Neukirchen-Wyhra, mit allem Zubehör (Gruben, Brikettfabriken, Schwelereien, Vor- Lräate usw.) erhielt, zu einem anderen wichtigen Teil aus der Hauptgesellschaft Salzdetfurth Aktiengesellschaft direkt tmehrere größere Felder) und in Verbindung mit dem Bar- aufwand bei dem Tauschgeschäft, und schließlich der Rest (Felder) aus den Alkaliwerken Westeregeln. Den Vertrieb der Erzeugnisse besorgte im Rahmen der Syndikatsbestim- mungen die ebenfalls neugegründete Kohlenhandel Salzdet- furth G.m. b. H. mit dem Sitz in Leipzig. Von dem Besitz an eigenen Aktien (nom. RM 7 677 600.—) wurde der größte Teil im Rumpfgeschäftsjahr 1939 verkauft, während der Rest zu dem nachstehend erwähnten Umtausch gegen Mansfeld-Aktien Verwendung gefunden hat. Ende 1939: Umtauschangebot der Salzdetfurth Aktiengesell- Sschaft, gerichtet an die außenstehenden Mansfeld-Aktionäre, wonach die Mansfelder Aktionäre Zug um Zug für je RM 1 000.– Mansfeld-Aktien mit Dividendenschein für 1939 je RM 1 000.– an der Börse lieferbare Salzdetfurth-Aktien mit Dividendenschein ab 1. Juli 1939 sowie als Ausgleich eine Barauszahlung von je RM 40.– für die nom. RM 1000.— Mans- feld-Aktien erhalten. Ferner verpflichtet sich Mansfeld, den Mansfeld-Aktionären, die ihre Aktien zu behalten wünsch- ten, für die Jahre 1940 und 1941 die jeweilige Salzdetfurth- Dividende und von da ab eine feste Dividende von 6 % zu zahlen. Im Verfolg dieses Umtausch-Angebotes wurden bis zum 31. Dezember 1939 nom. RM 4 466 100.–— Mansfeld- Aktien hereingenommen. Einschließlich eines schon vor dem offiziellen Angebot eingetauschten Postens und der im neuen Geschäftsjahr 1940 umgetauschten Aktien stellt sich der Gesamtbesitz der Salzdetfurth Aktiengesellschaft an Mans- eld-Aktien Anfang Mai 1940 auf ca. 98 % des Grundkapitals der Gesellschaft. In Verbindung hiermit Neuabschluß von Gewinn- und Verlustübernahmeverträgen mit der Mansfeld A.-G. und der neugegründeten Braunkohlenwerke Salzdet- furth A.-G. 1940: Da die Hauptbeteiligungsgesellschaften durch den Abschluß von Gewinn- und Verlustübernahmeverträgen eine wirtschaftliche Einheit mit der Salzdetfurth Aktiengesell- schaft bilden, erstattet Salzdetfurth Aktiengesellschaft von jetzt ab einen Gesamtbericht über die Arbeitsgebiete. 41: Laut A.-R.-Beschluß vom 27. September 1941 Kapital- berichtigung gemäß DAV. vom 12. 6. 41 um 40 % (siehe apitalentwicklung). 1944/46: Die wirtschaftlichen Folgen des verlorenen Krieges waren für das Unternehmen von tief einschneidender Wir- kung. Bei Kriegsende befand sich die Geschäftsführung an verschiedenen Orten der Provinz Sachsen, weil die Bomben- angriffe auf Berlin ein längeres Verbleiben dort nicht gestat- teten. Die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt übernahm die Gesellschaft in ihre Verfügungsgewalt. Sie entließ Vorstand und Aufsichtsrat und setzte neue Verwaltungsorgane ein. Später setzte sie einen Treuhänder ein, dem die Vollmachten des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Hauptversamm- lung übertragen wurden. Das Land Sachsen erkannte die Rechte des Treuhänders für die in Sachsen befindlichen Braunkohlenwerke Salzdetfurth nicht an und ernannte für diese Werke einen besonderen Treuhänder. Für die in der –―――― Zone gelegenen Werke wurden russische Offiziere als Generaldirektoren eingesetzt, welche zunächst nur die Produktionskontrolle ausübten. Mitte 1946 erfolgte dann die Übernahme der meisten Werke durch russische Gesellschaf- ten. Bei der Überführung der Werke in das Eigentum sowjetrussischer Aktiengesellschaften wurde das gesamte 1. Juli bis 31. Dezember 1939. Zusammenfassung des gesam- Sachsen IIIa und IV an die Reichswerke, die Braunkohlen- Anlage- und Vorratsvermögen erfaßt. Verbindlichkeiten, die vor dem 8. 5. 1945 entstanden waren, wurden nicht mit über- nommen. Die späteren Enteignungsmaßnahmen der sowjet- russisch besetzten Länder erstreckten sich auf das noch ver- bliebene Vermögen und auf das Vermögen, soweit es von der Besatzungsmacht nicht in Anspruch genommen oder aus sowjetrussischem Besitz wieder freigegeben wurde, wobei gleichfalls die Übernahme von Verbindlichkeiten der vorge- nannten Art ausgeschlossen war. Um die im Westen gelegenen Kaliwerke unabhängig von den Maßnahmen des Ostens verwalten zu können, wurde eine Verwaltungsgesellschaft gegründet, nämlich die „Vereinigte Kaliwerke und Steinsalzbetriebe Salzdetfurth G.m. b. H.“, der die selbständige Verfügungsgewalt über die westlichen Werke übertragen wurde. Die auf Veranlassung des alten A.-R. am 21. 12. 1946 abge- haltene Hauptversammlung beschloß die Sitzverlegung von Berlin nach Bad Salzdetfurth und die Bestellung neuer Auf- sichtsrats- und Vorstandsmitglieder. Einen entsprechenden Beschluß faßte auch dle „Vereinigte Kaliwerke Salzdetfurth A.-G.“. Damit konnte die vorher 80 ―― Verwaltungsgesellschaft ihre Tätigkeit wieder ein- stellen. Es ist der Gesellschaft nicht gelungen, das umfangreiche Archiv der Verwaltung und das Buchwerk aus der Ostzone nach dem Westen zu schaffen. Von den zuständigen Stellen des Ostens wurde die Herausgabe verweigert und den verbliebenen Stellen auch jeglicher Verkehr mit der West- zone untersagt. Die im Besitz der Tochtergesellschaft „Vereinigte Kaliwerke Salzdetfurth A.-G.“ befindlichen, in der Ostzone gelegenen werke Sollstedt, Roßleben und Aschersleben verflelen der Beschlagnahme. In der Westzone verblieben das größte werk dieser Tochtergesellschaft „Hattorf' und das beste werk „Salzdetfurth“ sowie als drittes Werk „Hansa“. Die beiden ersten Werke hatten bis Ende 1948 die normale Produktion nahezu erreicht, während „Hansa-“ die gewünschte Produktionshöhe noch nicht ganz erlangte. Dieses Werk ist durch größeren Bombenschaden in der Entwicklung stärker gehemmt gewesen. Im Frühjahr 1948 wurde auf dem früher stillgelegten Werk „Sigmundshall“' die Förderung wieder aufgenömmen. Die Tochtergesellschaft „Braunkohlenwerke Salzdetfurth A.-G. hat ihren sehr wertvollen Besitz in der Ostzone nahezu vollständig verloren. Bei der Tochtergesellschaft „Mansfeld A.-G.“ ist fast der gesamte Besitz von der Landesregierung Sachsen-Anhalt enteignet worden. Das sehr wertvolle Kupfer- und Messing- werk in Hettstedt ist in russischen Besitz übergegangen. Die „Mansfeld A.-G.“ hat ihren Sitz von Eisleben nach Hannover verlegt. Seitens der Ostbehörden ist die Löschung der alten Mansfeld A.-G. im Handelsregister verfügt worden. Die dieser Tochtergesellschaft gehörige „Kurhessische Kupferschieferbergbau G. m. b. H.“ hat ebenfalls die Sitzver- legung von Eisleben nach Hannover beschlossen und neue Verwaltungsorgane bestellt. Seitens der hessischen Landes- regierung bzw. des Amtes für Vermögenskontrolle ist ein Treuhänder eingesetzt worden. Die Verhandlungen wegen Freigabe dieses Werkes sind in der Schwebe. Außer dieser Beteiligung und ihrer Steinkohlenzeche Mansfeld in Langen- dreer (s. u.) verfugt die Mansfeld A.-G. in den Westzonen neben einigem Wertpapierbesitz noch über ihre Beteiligungen an der „Franz Bahner A.-G.“, Düsseldorf und an der „Mon- tangesellschaft m. b. H.“ in Berlin, die am 15. 2. 1949 gleich- falls beschlossen hat, ihren Sitz von Berlin nach Hannover zu verlegen. Beteiligungen 1. Kaligruppe Vereinigte Kaliwerke Salzdetfurth A.-G., Bad Salzdetfurth (füher Berlin). Gegründet: 30. Dezember 1937 (mit Wirkung ab 1. 1. 1937). Kapital: RM 36 400 000.–. Zweck: Erwerb und Betrieb von Kalibergwerken und Fabri- ken sowie von Anlagen zur Gewinnung von Nebenerzeug- nissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, neue Geschäfts- zweige aufzunehmen, Zweigniederlassungen im In- und Auslande zu errichten, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen sowie Interessengemeinschaften mit anderen Unternehmungen abzuschließen.