Sitz der H Postanschrift: Düsseldorf, Postfach 125/126. Drahtanschrift: Mannesrohr. Telegrammkürzer: ABC Code 6 th & 7 th Edition Mosse & Supplement Alpha III, Acme, Privat Code. Fernruf: Sammel-Nr. 2 07 01. Fernschreiber: dssd 0 35 706. Piostscheckkonto: Essen 589 97. Gründung: 16. Juli 1890 als Deutsch-Österreichische Mannes- mannröhren-Werke. Am 31. Oktober 1908 wurde die Firma in die jetzige geändert. Vorstand: Emil Gobbers, Düsseldorf. Aufsichtsrat: Wilhelm Zangen, Düsseldorf, Vorsitzer; Ernst Nell, Düsseldorf, stellv. Vorsitzer; Ferry von Berghes, Eisen- Schmitt, Kreis Wittlich; Hans Brings, Düsseldorf; Dr. Peter Brunswig, Düsseldorf; Dr. Alhard von Burgsdorff, Garath bei Düsseldorf; Dr. Alphonse Ehinger, Basel; Hermann Erl, Gel- Senkirchen; Gustav Wilhelm Köcke, Düsseldorf; Friedrich Carl Siemens, Berlin; Dr. Hermann von Siemens, München; H. W. A. Waring, Cardiff / England; Notar Franz Westhoff, Diüsseldorf; C. R. Wheeler, London / England; Dr. Hermann Wo.iinkhaus, Düsseldorf. Abschlußprüfer: Deutsche Treuhand-Gesellschaft Düsseldorf. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Zahlstellen: Gesellschaftskasse Düsseldorf; Rheinisch-West- fälische Bank. Bochum und Düsseldorf, Essen und Köln; Hes- sische Bank. Frankfurt (Main'; Bayerische Creditbank, Mün- chen; Norddeutsche Bank. Hamburg; RBankhaus Poensgen, Marx & Co., Düsseldorf: Bankhaus C. G. Trinkaus. Düssel- dorf: Barkhaus Burkhardt & Co., Essen; Westfalenbank A.-G., Bochum; Delbrück Schickler & Co., Hamburg. Aufbau und Entwicklung (ab 1944) 1944: Im ersten Halbjahr arbeiteten alle Betriebe mit gleicher Lebhaftigkeit wie vorher, wobei sich Produktion und Förde- rung im allgemeinen auf der Höhe der Vorjahre hielten. In der zweiten Hälfte 1944 wurde die Erzengung srark beein- trächtigt, einmal, weil infolge der verstärkten Luftangriffe Liie Betriebe zum Teil größere Beschädigungen erlitten, zum anderen, weil das Näherrücken der Westfront die Rohstoff- zufuhr und die Energieversorgung ungemein erschwerten. Durch Luftangriffe erlitten im Jahre 1944 die Werke Rath und Grillo Funke sowie die Zeche Consolidation erhebliche Be- schädigungen, während die Schäden bei den übrigen Werken vur unbedeutend waren. Von RM 54,.4 Mill. Kriegsschäden und Erstattungsansprüchen, die innerhalb 1944 an das Reich gesvellt wurden, entfielen auf Rath rund RM 30.0 Mill., auf Zeche Consolidation rund RM 14.8 Mill. und auf Grillo Funke rund RM 2.7 Mill. Die Gesamtforderungen wuchsen bis Ende 1944 auf RM 61,5 Mill. an. 1945: Die Entwicklung an der westlichen Karpffront und die verstärkten Luftangriffe machten einen geordneten Produk- tionsgang nahezu unmöglich. In den Frühjahrsmonaten fehlte jeder engere Kontakt zwischen den verschiedenen Gliedern des Unternehmens. Erst im Sommer 1945, als die Rückkehr der verlagerten Abteilungen im wesentlichen durchgeführt war, konnten Hauptverwaltung und die verbliebenen Betriebe wieder unter der früheren einheitlichen Leitung zusammen- gefaßt werden. Bei den letzten Kampfhandlungen erlitten die Anlagen noch weitere Zerstörungen, vor allem bei den Wer- ken Witten und Grillo Funke sowie der Zeche Consolidation. Die im Jahre 1945 neu eingetretenen Kriegssachschäden ein- echl. der entschädigungsfähigen Nutzungsschäden beziffern auf rund RM 47,9 Mill. Davon entfallen auf das Werk ltten RM 9,8 Mill., auf Grillo Funke RM 10,2 Mill. und auf e Consolidation RM 17,4 Mill. Unter Berücksichtigung erfolgten verhältnismäßig geringfügigen Zahlungen und iften ist der Gesamtanspruch auf rund RM 89, 0 Mill. Die produktionsmäßigen Auswirkungen dieser katastrophalen imstände ergeben sich aus der unten wiedergegebenen Ktionsübersicht. Monnesmonnröhren-Werke werwaltung: (22a) Düsseldort, Ulmenstraße 125 Die Steinkohlenzechen wurden auf Grund des Gesetzes Nr. 5 mit Wirkung vom 22. Dezember 1945 seitens der Mil.-Reg. beschlagnahmt. Die Buchführung der Abteilung Bergbau mußte ab 1. Januar 1946 aus der Gesamtbuchhaltung ausge- sondert und den Zechen übergeben werden, die seitdem unter der Führung der North German Coal Control arbeiten. Das Röhrenwerk Bous-Saar wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1946 unter französische Sequesterverwaltung gestellt und da- mit der Verfügungsgewalt der Gesellschaft entzogen. Das gleiche gilt für die Fabrik feuerfester Produkte in Hönningen und für das Erholungsheim in Traben-Trarbach. Das Ausfuhrgeschäft, das durch die Entwicklung des Krieges während des Jahres 1944 bereits beträchtlich eingeengt wurde, kam im Jahre 1945 völlig zum Erliegen. 1946: Die Betriebe in der britischen Zone wurden gemäß Ge- setz Nr. 52 und Verfügung Nr. 7 unter die Kontrolle der North German Iron and Steel Control bzw. der von dieser geschaf- fenen Treuhandverwaltung gestellt. Sowohl der Kohlenzechenbesitz als auch die Werke und der Erzbergbau in der französischen Zone sind seitdem dem Ein- fluß der Gesellschaft entzogen. Die im Frühjahr 1945 völlig zum Erliegen gekommene Pro- duktion konnte nach Erteilung des Permits schon in der zwei- ten Hälfte 1945 wieder aufgenommen werden. Die Betriebs- erlaubnis blieb für alle Werke aufrecht erhalten, bis auf Werk Großenbaum, das auf Anordnung der Mil.-Reg. am 1. Oktober 1946 stillgelegt werden mußte. Die Hoffnungen, die an die Wiederaufnahme der Produktion geknüpft wurden, erfüllten sich bei weitem nicht, da die vorhandenen Kapazitäten nicht so ausgenutzt werden konnten, wie es zur Erzielung besserer Ergebnisse notwendig gewesen wäre. Kürzungen der Energie- zuteilung, Mangel an Arbeitskräften, sowie Wegfall auslän- discher Fe-reicher Erze waren hierfür in erster Linie aus- schlaggebend. Der zweite Hochofen in Huckingen konnte ab Februar nicht mehr in Betrieb gehalten werden. Die Kapazi- tätsausnutzung der Werke schwankte zwischen 25 und 30 %. Unter den gegebenen Verhältnissen überstieg zwar die Pro- duktion des Berichtsjahres wesentlich die von 1945, blieb jedoch noch weit hinter der des Jahres 1944 zurück (siehe Statistik). Die Beseitigung der Kriegsschäden machte trotz aller Schwie- rigkeiten befriedigende Fortschritte auch bei den besonders schwer beschädigten Werken Rath, Witten und Grillo Funke. Das Ausfuhrgeschäft lag noch vollständig still. 1947: Die bereits erwähnte „Treuhandverwaltung im Auf- trage der North German Iron and Steel Control“ beschränkte sich zunächst auf eine allgemeine Beaufsichtigung. Im Som- mer des Jahres 1947 jedoch ordnete der Controller North German Iron and Steel Control die Entflechtung einzelner werke des Unternehmens an, deren Durchführung der Treu- handverwaltung übertragen wurde. Als folgenschwerste Ein- griffe in den organischen Aufbau des Unternehmens erfolgten am 1. Oktober 1947 die Entflechtung der Heinrich-Bierwes- Hütte in Huckingen und am 1, Dezember 1947 die des Werkes in Großenbaum. Die Entflechtungen gehen bekanntlich auf die Vereinbarung der Alliierten im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 zurück, wonach die übermäßige Konzentration wirtschaft- licher Macht beseitigt werden soll. Die Gesellschaft hat gegen die Entflechtung geltend gemacht daß es sich in ihrem Falle durchaus nicht um eine übermäßige Konzentration wirtschaftlicher Macht im Sinne der genann- ten Vereinbarung handele. Das Unternehmen sei organisch gewachsen und gegliedert und sei zudem nur zu einem un- wesentlichen Teil an der deutschen Steinkohlenförderung sowie Roheisen- und Rohstahlproduktion beteiligt. Die Be- mühungen, einen Verzicht auf die Entflechtungen zu errei- chen, blieben erfolglos; vielmehr wurden auch noch die Röh- renwerke in Rath, Remscheid und Witten mit Wirkung vom 1. März 1948 der Verfügung der Gesellschaft entzogen, ohne daß Einwendungen dagegen Erfolg hatten. Durch diese ein- schneidenden Maßnahmen hat das Unternehmen seine wesentliche betriebliche Grundlage verloren. In allen Fällen wurden von der Treuhandverwaltung für die Verwaltung uned Betriebsführung der genannten Werke neue Gesellschaften gegründet, nämlich für die Heinrich-Bierwes-Hütte die „Hüt-