Gegründet: 27. Januar 1937. Kapital: . Braunkohlen- und Briketwerke Roddergrube A.-G. Brünl b. Koöln. Gegründet: 10. November 1908. Kapital: RM 72 000 000.—. Grubenfelder: 56 698 737 qm. Anlagen: 5 Tagebaue, Brikettfabriken, 4 elektrische Zentralen. Dividende ab 1934: 18*), 18*)0 bzw. 6 %6, 18*) bzw. 6%, 18 bzw. 6 %, 18 bzw. 6 %%, 18 bzw. 6%% (auf nom. RM 18 Mill. Aktien 2. Serie ab 1. Juli 1935); 6 für beide Aktiengattungen auf das berichtigte Kapital, 6 /% auf das berichtigte Kapital, da- von 25 % an Treuhandstock. 1942–44: je 6 %. ) Davon 10 % an Anleihestock (für nom. RM 149 400.— (1934) bzw. nom. RM 122 000.– (1935) bzw. nom. RM 116 400.— (1936–1939) nicht gebundene Aktien). Ausschüttung aus dem Anleihestock 1934–1936: 27,3 %. Beteiligung: rd. 45,85% (gemeinsam mit RWE 99 %), I.-G.- und Dividenden-Garantie-Vertrag. 6. Vereinigungsgesellschaft Rheinischer werke m. b. H., Köln. Gegründet: 22. Februar 1902. Kapital: RM 12 000 000.– Anteile. Zweck: Bergbau, Schiffahrt, Handel, Beteiligungen. Beteiligung: 52.96¾ = nom. RM 6 355 200.—– (weitere 47,04 % bei Roddergrube A.-G.). 7, Union Rheinische Braunkohlen Kraftstoff Aktiengesell- schaft, Köln. Braunkohlenberg- Stammaktien, RM 45 000 000.—– RM 90 000 000.– 4¾ An- 5 % Anleihe (umgetauscht in nom. RM 45 000 000.– leihe von 1942), RM 60 000 000.— 4 Anleihe. Zweck: Herstellung und Verarbeitung von Kraftstoffen aus Rnheinischer Braunkohle. Beteiligung: 41,2 % = nom. RM 37 121 000.– (weitere 31,8 % bei Roddergrube A.-G.). S. Rheinische Braunkohlentiefbaugesellschaft m. b. H., Köln. Gegründet: 29. März 1939. Kapital: RM 280 000.—–- Zweck: Zunächst Forschungs- und Planungsgesellschaft. Beteiligung: nom. RM 40 000.– = 14.3 %. Buchwert der Beteiligungen am 31. März 1948: RM 103 9387 601.37. I1. Dividenden-Garantievertrag Braunkohlen- Verträge und Briket- werke Roddergrube Aktiengesellschaft – Rheinische Aktien- gesellschaft für Braunkohlenbergbau und Brikettfabrikation. Abgeschlossen: 31. März 1933, geändert 15. Dez. 1941. Vertragsdauer: 50 Jahre, ab 1. April 1932. Wesentlicher Inhalt: Die Roddergrube garantiert den jewei- ligen Aktionären des auf RM 120 000 000.— berechtigten Grundkapitals von Rheinbraun, und zwar jedem e nen, soweit sie nicht kraft Gesetzes oder kraft Verzichts von dem Dividenden-Bezugsrecht ausgeschlossen sind, eine jährliche Dividende in Höhe von neun Zehntel des Hundertsatzes, den RWft auf seine Stammaktien ausschüttet. mindestens aber jährlich 7,2 . Sollte das RWE eine Kapitalberichtigung vor- nehmen, so ist für die Dividenden-Garantie der Hundertsatz maßgebend, der sich ergibt, wenn der vom RWfr ausgeschüt- tete Dividendenbetrag auf sein Grundkapital vor der Kapital- berichtigung bezogen wird. Bei Ende des Vertrages hat jeder Aktionär der Rheinbraun auf dessen Aktien sich die Divi- dendengarantie bezieht, das Wahlrecht. die Lieferung von nom. RM 6 000.– RWE-Aktien für nom. RM 5 000.– Rhein- braun- Aktien zu verlangen oder aber für eine Rheinbraun- Aktie 135 %., Sollte das RWE eine Kapitalberichtigung vor- nehmen, so tritt für das Umtauschverhältnis an Stelle des Betrages von nom. RM 6 000.— RWE-Aktien derjenige Nenn- betrag, der bei den Anteilseignern des RWz nach Durch- führung der Kapitalberichtigung an Stelle eines Betrages von nom. RM 6 000.– getreten ist. Die Roddergrube ihrerseits kann, wenn der Rheinbraun-Aktionär Austausch gegen Aktien gewählt hat, statt dessen 141 % leisten, also das Aktien- umtauschrecht in bar auch ihrerseits ablösen, jedoch zu einem höheren Kurse, als wenn der Aktionär selbst Bar- zahlung verlangt. Eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages erfordert einen Beschluß der beiderseitigen Generalversammlungen mit Dreiviertelmehrheit. Eine Fusion von Rheinbraun mit einer anderen Gesellschaft führt zur Auflösung des Vertrages. wird der Vertrag vorzeitig aufgehoben oder die Vertrags- dauer geändert oder wird zum Nacnhteil der Rheinbraun- 7 tionäre die Dividendengarantie oder die Verpflichtung der Roddergrube zur Aktienübernahme hat = einzelne Aktionär von Rheinbraun das gleiche Recht, wie er es sonst bei Ablauf des Vertrages hätte und wie es oben ausgeführt ist. Die Verteilung des Gewinnes wird so vorgenommen, daß Rheinbraun eine Bilanz aufstellt, auf Grund derer die garantierte Dividende nach Deckung aller Unkosten zu ihrer Verfügung bleibt, während ein etwaiger weiterer Überschuß an die Roddergrube fällt. Dafür hat die Roddergrube die Verpflichtung, soweit der eigene Gewinn von Rheinbraun nicht ausreichen sollte, die garantierte Dividende zu ver- — * Fehlbetrag den Aktionären von Rheinbraun zu Eine Sicherung der Rheinbraun-Aktionäre ist für die Fälle vorgesehen daß durch Gewährung von Bezugsrechten oder sonstigen Vorteilen oder durch eine sonstige Maßnahme beim RWE die Dividendengarantie der Aktionäre von Rheinbraun beeinträchtigt werden sollte. In diesem Falle hat jeder ― von : nach näherer Maßgabe des Ver- Anspruch auf einen Ausgleich durch echende Anderung der ―== Zugunsten der Aktionäre von Rheinbraun ist ferner vorge- sehen, daß Buchgewinne aus der Veräußerung derzeit bei Rheinbraun vorhandener Vermögenswerte von jährlich mehr als RM 700 000.– nicht an Roddergrube fallen, sondern bei Rheinbraun einem Ausgleichkonto zugeführt werden. Aus diesem Ausgleichkonto wird, soweit es nicht zur Deckung früherer Verluste oder zur Auffüllung der garantierten Divi- dende erforderlich ist, eine Zusatzdividende bis zu 1,8 % jöhrlich verteilt. 2. Verträge mit Tochtergesellschaften. Wesentlicher Inhalt: Die Tochtergesellschaften Gewerkschaft Beisselsgrube, Gewerkschaft des Braunkohlenbergwerks Louise und Clarenberg A.-G. für Kohlen- und Tonindustrie sind verpflichtet, die ihnen überwiesenen Aufträge zur Lie- ferung von Kohlen und Briketts auszuführen, wogegen innen die Gesellschaft die zur Aufrechterhaltung des Betrie- bes, zur Ausführung der Aufträge sowie zum Ausgleich für die Abnützung der Anlagen erforderlichen Beträge zur Ver- fügung stellt. Diese Tochtergesellschaften werden als Betriebsabteilungen der Muttergesellschaft behandelt; sie weisen daher auch keine eigenen Erfolgberechnungen aus (nur der Saldo ihrer Geldabrechnung mit der Muttergesellschaft erscheint in deren Bilanz). Die Gesellschaft gehört folgendem Verband an: Verein Rhei- nischer Braunkohlenbergwerke e. V., Köln. Kapitalveränderungen: Kapital vor 1914 M 32,0 Mill. Stamm- aktien, erhöht bis 1923 um M 168,0 Mill. Stammaktien und M 24,0 Mill. Vorzugsaktien auf M 200, 0 Mill. Stammaktien und M 24, 0 Mill. Vorzugsaktien. am 30. 10. 1924 Umstellung im Verhältnis 10:3 auf RM 60.0 Mill. Stammaktien und RM 7,2 Mill. Vorzugsaktien. am 27. 7. 1929 Umwandlung der Vorzugsaktien in Stamm aktien unter Zuzahlung von 130 %, ferner Erhöhung des Stammkapitals um RM 9,6 Mill., den alten Aktionären im Verhältnis 7:1 zum Kurse von 130 % mit Dividendenberech- tigung ab 1. 4. 1929 angeboten, weiter um RM 4,2 Mill. zum Kurse von 100 % (o. B.) an Gewerkschaft Geretzhoven. Am 2. 8. 1932 Kapitalherabsetzung in erleichterter Form durch Einziehung von RM 6,1 Mill. eigener Aktien. Von den eingezogenen Aktien stammen nom. RM 7 500 000.– aus der Kapitalerhöhung vom 13. Juli 1923; die restlichen einge- zahlten nom. RM 600 000.– Aktien sind ein Teilbetrag der Aktien, die die Gewerkschaft Geretzhoven durch die Kapital- erhöhung vom 27. Juli 1929 auf Grund der vorerwähnten nom. RRI 7 500 000.– Aktien bezogen hat. Da sämtliche ein- gezahlten Aktien bei der Gesellschaft zum Nennwert unter „Forderungen an Tochtergesellschaften“ verbucht standen, ist durch die Einziehung weder ein Buchgewinn noch ein Buchverlust entstanden. Am 19. 12. 1941 Herabsetzung des Stammaktienkapitals durch Einziehung von nom. RM 900 000.— eigener Aktien, sodann Kapitalberichtigung am 23. 12. 1941 gemäß DAV vom 12. 6. 1941 um RM 48,0 Mill. auf RM 120,0 Mill. – Der für die Berichtigung einschl. Pauschsteuer benötigte Betrag ergibt sich durch a) Erhöhung der wertansätze bei Bergwerksgerechtsamen, Grundstücken und sonstigen Werksanlagen RM 9 282 958.88; 7