Hochöfen Hüttenbetrieb Meiderich (bisher betrieben durch August Thyssen-Hütte A.-G.). 1. März 1948: Poensgen, Düsseldorf; Thyssen, Mülheim; Thyssen, Dinslaken (bisher betrieben durch Deutsche Röh- renwerke A.-G.). 1. April 1948: Niederrheinische Hütte (isher betrieben durch August Thyssen-Hütte A.-G.). In Juli 1949 war es nach großen Schwierigkeiten wegen der Permiterteilung mit den Vorarbeiten soweit gekommen, daß das Hüttenwerk Dortmunder Union wieder in Betrieb ge- nommen werden konnte. Die bereits am 1. April 1948 für die Wiederinbetriebnahme der Dortmunder Union durch die Treuhandverwaltung neu gegründete Gesellschaft hat den Betrieb nicht übernommen, da keine Regelung für die Finan- zierung des Barbedarfs der Vorräte gefunden werden konnte. Die Gesellschaft hat sich deshalb entschlossen, das Werk durch ihre Dortmund-Hoerder Hüttenverein A.-G. wieder in Betrieb nehmen zu lassen. Auf die noch verbliebenen, von den Tochtergesellschaften betriebenen Hüttenwerke, darunter neben der Dortmunder Union die Bochumer Verein für Gußstahlfabriken A.-G., die Henrichshütte Hattingen der Ruhrstahl A.-G. und die Deut- sche Edelstahlwerke A.-G. entfallen zur Zeit noch 13–14 der derzeitigen Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der bri- hen Zone. Mit Wirkung vom 10. November 1948 wurden von der bri- tischen und amerikanischen Militärregierung die gleichlau- tenden Gesetze Nr. 75 erlassen, die für die weitere Neuord- uung in der Eisenindustrie und im Bergbau völlig neue Örundlagen schufen und für das Schicksal auch der Ver- emigten Stahlwerke bestimmend sind. Danach muß mit 12 underen Montankonzernen auch diese Gesellschaft in Liqui- dation treten. Die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz Nr. 75 stehen noch aus. Neben den Neuordnungsmaßnahmen in der Eisenindustrie t in den letzten Jahren das Problem der Demontage in den Vordergrund. Außler den von der Bandeisenwalzwerke A.-G. Dinslaken be- triebenen Anlagen, die inzwischen völlig demontiert worden eind, wurden auch die Anlagen der Werkzeugmaschinenfabrik agner & Co., Dortmund, im Laufe der Jahre 1946 und 1947 demontiert. Zahlreiche weitere Voll- und Teildemontagen mit seschätzten Demontagekosten von DM 132 000 000.–, denen eiu auf Reparationskonto angerechneter Wert von nur DM 105 000 000.— – bei einem vielfach darüber hinausgehenden zeitwert — gegenübersteht, sind im Zusammenhang mit den Beschränkungen des revidierten Industrieplanes in Aussicht genommen und teilweise schon durchgeführt. Insgesamt wer- den davon bei der Vereinigte Stahlwerke A.-G. 30 Werke be- troffen, wobei die in der Rubrik der Rüstungsfabriken auf- geführten nicht mitgerechnet sind. Wenn es sich zum Teil dabei auch um kleinere Objekte handelt, so steht anderer- seits aber das Schicksal solcher Werke auf dem Spiel, wie der Thyssenhütte Hamborn, die noch immer stilliegt, und der Deutschen Edelstahlwerke Krefeld. Die Verwaltung hofft, daß das Ende 1948 erlassene Ruhr- statut zu keiner Beengung der deutschen Grundstoffindu- strien Kohle und Eisen führt und daß sich die Befürchtungen über die Gefahren, die sich für den deutschen Wettbewerb aus einer einseitigen Kontrolle an der Ruhr ergeben könn- ten, nicht bewahrheiten, sondern daß es recht bald die Grundlage für die so notwendige Zusammenarbeit der Wirt- schaft innerhalb eines möglichst großen Raumes ergibt. Die Gesellschaft schließt ihren Geschäftsbericht mit einem kurzen Rückblick auf die 23jährige erfolgreiche Arbeit des Unternehmens, der nunmehr durch das Gesetz 75 ein Ende gesetzt wird. Entstanden in einer Zeit größter Wirtschaftsnot aus dem Zu- sammenschluß mehrerer montanindustrieller Unternehmen im Jahre 1926, entwickelten sich die Vereinigten Stahl- werke zu einer Produktionsgemeinschaft, die sich das Ziel gesteckt hatte, auf der Grundlage von Arbeitsteilung und Arbeitszusammenfassung die notwendigen durchgreifenden Rationalisierungsmaßnahmen in technischer und wirtschaft- licher Hinsicht zu treffen, die Wirtschaftskraft des Gesamt- unternehmens zu fördern bei gleichzeitiger Wahrung und Erhöhung der Güte der Erzeugnisse. Die Verwaltung glaubt sagen zu dürfen, daß dieses – rein wirtschaftliche – Ziel in unablässigem Bemühen um ein Höchstmaß kaufmännischer, technischer und wissenschaft- licher Arbeitsleistung erreicht wurde. Ohne jemals nach deutschen Begriffen auf irgendeinem Produktionsgebiet eine Monopolstellung zu besitzen oder anzustreben, suchte die Ge- sellschaft dabei in ständiger organisatorischer Fortentwick- lung der unternehmerischen Initiative der Werksleitungen durch weitgehende Verselbständigung der Werksgruppen größtmöglichen Spielraum zu lassen. Man hofft, daß die Er- fahrungen und die Nutzwirkung dieser Arbeit auch künftig- hin nicht ganz vergebens bleiben, sondern auf neuen Grund- lagen auch in die vorgesehene Neuordnung von Bergbau und Eisenindustrie hinüberreichen.