Sitr der Verwaltung: (17b) Wehr (Baden) Drahtanschrift: Wehra, Wehrbaden. Fernruf: 210, 310. ostscheckkonten: Karlsruhe 55 91, Freiburg 6 54. Bankverbindungen: J. A. Krebs, Freiburg 1. Br.; Oberrheint- sche Bank, Säckingen; Sparkasse Wehr; Landeszentralbank von Baden, Säckingen (Kto.-Nr. 578/832). Gründung. 1870 gegründet unter der Firma Neflin & Rupp als Pantoffelstoffweberei, später Möbelstoffweberei. 1908 Aufnahme der Teppichweberei. A.-G. seit 25. Januar 1922 mit Wirkung ab 1. Öktober 1921; eingetragen am 1. Februar 1922. Erwerb und Weiterführung der von der Kom.-Ges. Zweck: wWehr betriebenen Teppich- und Möbel- Neflin & Rupp in stoffweberei. Haupterzeugnisse: Rutenmokett, Doppelmokett, Boucle- und elourteppiche, Läufer, Kokosläufer. Vorstand: Alfred Hauber, Wehr 1. B., Albert Rupp, Wehr B. Aufsichtsrat: Bankier Adolf Krebs, Freiburg i. Br., Vorsitzer; Landeskommissär a. D. P. Schwörer, Freiburg 1. Br., Dr.-Ing. Hch. Brenzinger, Freiburg i- Br. Abschlußprüfer: Rheinische Treuhand A.-G., Mannheim. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Stimmrecht der Aktien in der H.-V.: nom. RM 200.– Aktie = 1 Stimme. tzungsgemäße Verwendung des Reingewinns. Zunächst rhalten die Aktionäre eine Dividende bis zu 4 % des Nenn- wertes ihrer Aktien. Von dem hiernach noch verbleibenden Reingewinn erhält der A.-R. unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 98 Abs. 4 des AG. eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 %, auf welche die nach § 8 der Satzung zu gewährende feste Vergütung anzurechnen ist. Der restliche Reingewinn steht zur Verfügung der H.-V. Die Mitgslieder des A.-R. beziehen eine feste jährliche Ver- auütung von je DM 1500.–, der Vorsitzer von DM 3000.—–, zahlbar in vierteljährlichen Raten (§ 8 der Satzung). die Kriegsentwicklung bedingt, wurden Möbelstoffe, opiche und Läufer nur in geringem Umfange hergestellt. r das Inlandsgeschäft wurden in der Hauptsache Gewebe Papiergarnen produziert. Aus kriegsbedingten Gründen die Gesellschaft eine Arbeitsgemeinschaft mit der CIBA G., Basel, ein. Die eigene Fabrikation wurde dadurch nicht Jahre 1944 wurden in erster Linie Flachgewebe (gruppen- remder Artikel) angefertigt. Der Export war gegenüber 1943 tiegen. Fabrikation lief bis zum Tag der Besetzung im April Bis August 1945 stand das Werk vollkommen still. Die Arbeit wurde nur mit wenigen Kräften wieder aufgenom- men. Die Schlosserei wurde auf die Herstellung von Herden für Holzgasgeneratoren und den Einbau dieser in die = zeuge umgestellt. Eine lose Arbeitsgemeinschaft mit der Firma Gisbert Wacker Gm.b. H., Darmstadt, wurde einge- gangen. 1946 gelang es durch Vermittlung einer Schweizer Firm. einen großen Auftrag im Lohnveredelungsverfahren herein- zunehmen, der durch Verzögerungen zum größten Teil erst 1947 erledigt werden konnte. Besltr- und Betriebsbeschreibung Der Besitz und die Anlagen bestehen aus der Möbelstoffabrik der Teppichfabrik, der Färberei und den Werkstätten (Schlosserei und Schreinerei), dem Verwaltungsgebäude, Kesselhaus und den Werkswohnungen. Einzelne Gebäude wurden durch Fliegerbeschuß geringfüglt beschädigt. Die Betriebseinrichtungen sind vollkommen erhalten geblieben. Die Gesellschaft gehört folgendem Verband an: Verband der Badischen Textilindustrie. Kapitalentwicklung: Urspr. M 7/0 Mill.; 1923: Erhöht M 21,0 Mill.; 1924: Umstellung von M 21,0 Mill. RM 840 000.—. Heutiges Grundkapital: RM 840 000.—–. Art der Aktien: Inhaberaktien und Namensaktien. auf auf Börsenname: Wehra A.-G. Notiert in: Freiburg i. Br. Stückelung: 3640 Inhaberaktien zu je RM 200.—– Ör. 1–2394700 360 Namensaktien zu je RM 200.– (Nr. 1–360). Ausgabedatum: April 1929. Großaktionäre: Vorstandsmitglieder. Grundbesitz: Ende) 1939 1945 1946 1947 a) gesamt: unverändert 38 075 am p) bebaut: unverändert 19 021 am Belegschaft: a) Arbeiter: 417 99 140 192 b) Angestellte: 37 14 17 22 letzter Kurse: Ende 1946 1947 RM-Kurs 75 90 90 Seit Juli 1948 keine Notierunß Dividenden: 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 in %: 5 5 5 5 5 5 0 Nächstfälliger Dividendenschein Nr. 11. Verjährung der Dividendenscheine: Gesetzliche Frist. ividenden- Die Auszahlung der Dividende ohne Vorlage des D scheines für nicht greifbare Stücke erfolgt gegen entsprechen- den Revers der depothaltenden Bank. Tag der letzten H.-V.: 8. Juni 1948. Der Abschluß 1947 wurde durch gemeinsamen Beschluß von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt. 7