Homburger Hochbahn Aktiengesellschuft Sitz der Verwaltung: 24a) Hamburg 1, Steinstraße 20 Drahtanschrift: Hochbahn. Fernruf: Sammel-Nummer 33 10 41. Postscheckkonto: Hamburg 179 00. Bankverbindungen: Norddeutsche Bank in Hamburg, Ham- burg; Hamburger Kreditbank, Hamburg; Hansa-Bank, Ham- burg; Hamburgische Landesbank – Girozentrale –; Ver- einsbank in Hamburg; Landeszentralbank der Hansestadt Hamburg, Hamburg; Bankhaus Schröder Gebr. & Co., Ham- burg; Bankhaus Brinckmann, Wirtz & Co., Hamburg. Gründung: Die Gründung erfolgte am 27. Mai 1911 mit Wir- kung ab 9. Oktober 1911 mit einem Grundkapital von M 15 000 000.–. Zweck: Die Herstellung und der Betrieb von Schnellbahn- linien und von elektrisch betriebenen Güterbahnen in und um Hamburg, der Erwerb, der Ausbau und der Betrieb von Unternehmungen, die dem Stadt- und Vorortverkehr in und um Hamburg oder beiden dienen, namentlich von Straßen- bahnen, sowie der Bau und Betrieb von neuen Straßenbah- nen in und um Hamburg, die Einrichtung und der Betrieb von Kraftwagenlinien in und um Hamburg, die Einrichtung und der Betrieb der dem öffentlichen Verkehr dienenden Schiffahrt auf der Alster und der Elbe, der Bau und Betrieb von Werkstätten für die Herstellung von Fahrzeugen jeder Art und deren Zubehör sowie die Ausnutzung dieser Werk- stätten für die Erzeugung aller Gegenstände, die in ihnen hergestellt werden können, und der Betrieb aller mit diesen der Gesellschaft in Verbindung stehenden Ge- schäfte. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, derartige Unterneh- mungen zu pachten oder ihr gehörige zu verpachten oder sich an derartigen Unternehmungen in irgendeiner Form zu beteiligen. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Ausführung des Vertrages, welchen die Hamburger Hoch- bahn Aktiengesellschaft mit der Finanzdeputation der Freien und Hansestadt Hamburg zur Förderung der öffentlichen Verkehrsinteressen am 3. Juli 1918 abgeschlossen hat, mit sämtlichen mit dem Hamburgischen Staat und der Hanse- stadt Hamburg vereinbarten Nachträgen und Abänderungen. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind für die Gesell- schaft so maßgebend, als ob sie einen Teil der Satzung bildeten. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann die Gesellschaft auch solche Geschäfte betreiben, welche außerhalb des mit dem Hamburgischen Staat abgeschlossenen Vertrages liegen. Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft: Die Gesellschaft besitzt und betreibt z. Z. folgende Verkehrs- unternehmungen: 1. Die Hoch- und Untergrundbahn in Hamburg, bestehend aus einer Ringlinie mit Abzweigungen nach Eimsbüttel, ― Rothenburgsort und Jungfernstieg; Bahnlänge 883 km; 2. das Straßenbahnnetz der früheren Straßen-Eisenbahn- Gesellschaft in Hamburg sowie der früheren Hamburg-Alto- naer Centralbahn-Gesellschaft, Bahnlänge 158,752 km; * 3. die Personenschiffahrt auf der Alster im Sommer- und Winterverkehr mit zwei Linien und einer Fähre, Linien- länge 10,4 km. Die Schleppschiffahrt wird durch die Firma Lütgens & Reimers mit ihren eigenen Schleppfahrzeugen betrieben. Die Gesellschaft erhält eine Abgabe von der Bruttoschleppeinnahme; 4. einen Autobusbetrieb von 14 Taglinien, gesamte Strecken- 81,5 km, außerdem Gesellschaftsfahrten; 1 Obuslinie 7 * 5. die Walddörferbahn. Der Betrieb auf der Strecke Barm- beck–Volksdorf–Groß-Hansdorf und Volksdorf-–Wohldorf GStaatliche Walddörferbahn) wurde von der Gesellschaft während der Zeit vom 6. September 1920 bis 31. März 1934 für Rechnung des Hamburgischen Staates geführt. Seit dem 1. April 1934 führt die Gesellschaft diesen Betrieb mit Zuschußgewährung der Stadt für eigene Rechnung. Bahn- länge 30,777 km; 32 Handbuch III 6. die Langenhorner Bahn, Bahnlänge 7,732 km. Der Betrieb auf der Strecke Ohlsdorf–Ochsenzoll (Staatliche Langen- horner Bahn) wurde von der Gesellschaft während der Zeit vom 1. Juli 1921 bis 22. Mai 1925 für Rechnung des Ham- burgischen Staates geführt. Seit dieser Zeit führt die Ge- sellschaft diesen Betrieb in Tarifeinheit mit dem Hochbahn- betrieb für eigene Rechnung. Vorstand: Direktor Dr.-Ing. Friedrich Lademann, Hamburg (Vorsitzer); Direktor Max Jäger, Hamburg; Direktor Max Mross, Hamburg. Aufsichtsrat: Vorsitzer: Bürgermeister Max Brauer, Ham- burg; 1. stellvertretender Vorsitzer: Senator Dr. Walter Dudek, Hamburg; 2. stellvertretender Vorsitzer: Direktor i. R. Charles Liez, Hamburg-Blankenese; Direktor i. R. Dr.-Ing. e. h. Wilhelm Stein, Hamburg; Dr. Friedrich Schlanbusch (Direktor der Hamburgischen Landesbank), Hamburg; J. F. wWilhelm Schröder, Bankier (i. Fa. Schröder Gebr. & Co., Hamburg), Hamburg; Geh. Legationsrat a. D. Dr. Hermann Bücher (Vorstandsmitglied der AEG), Frankfurt (Main); Dr.- Ing. Heinz Göschel, Erlangen (Siemens-Schuckert-Werke A.-G., Erlangen); Hugo Scharnberg, Hamburg (Direktor der Hamburger Kreditbank, Hamburg); Direktor Herbert Spie- sen (Vorstand der Hafen-Dampfschiffahrt A.-G., Hamburg), Hamburg; Direktor Kurt von Dietlein (i. Fa. H. C. Stülcken & Sohn, Hamburg), Hamburg; Georg Hildebrandt, Hamburg- Farmsen; Senator Dr. Walter Dudek, Hamburg; Richard Haeussler (Direktor der Norddeutschen Bank), Hamburg;- Immanuel Sihler (Direktor der H. E. W.), Hamburg. Abschlußprüfer: Treuhand Vereinigung A.-G., Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Stimmrecht der Aktien in der H.-V.: Je nom. RM 500.– A-, B- und C-Aktien = 1 Stimme, die nom. RM 260 000.– (= 1 B-Vorzugsaktie) = 48 900 Stimmen. Satzungsgemäße Verwendung des Reingewinns: Die Gewinnverteilung ist nach den gesetzlichen Bestimmun- gen und nach dem mit dem Staate Hamburg geschlossenen Vertrag vorzunehmen und zwar wie folgt: Nach Deckung aller Verwaltungskosten, Unterhaltungs- und Betriebsausgaben einschließlich der Ausgaben für Versiche- rungen und Wohlfahrtszwecke, der Steuern und Hypotheken- schuld- und Schuldverschreibungszinsen sowie nach Rück- stellung der Beträge für Abschreibungen, Erneuerung und für außergewöhnliche Ausgaben im Betriebe und ferner nach Vornahme der Einlagen in die gesetzliche Rücklage und nach Zahlung der Anteile an Vorstand und Angestellte wird der Reingewinn der Gesellschaft unter die Aktiengrup- ben so verteilt, daß der Gewinnanteil auf jede B-Aktie solange um 1 % geringer ist, als derjenige auf eine A-Aktie und doppelt so groß ist, wie derjenige auf eine C-Aktie, bis der auf die B-Aktien entfallende Gewinnanteil auf 5 % des Nennwertes dieser Aktie angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Gewinn- anteil an die A-Aktien, 5 % Gewinnanteil an die B-Aktien und 2½ % Gewinnanteil an die C-Aktien und nach Ge- währung des satzungsmäßigen Anteiles an den Aufsichts- rat noch verbleibt, ist zu einem Viertel von der Gesellschaft an den Staat abzuführen. Die anderen drei Viertel werden zunächst zur Erhöhung des Gewinnanteils aller Aktienarten verwendet, dergestalt, daß die A-Aktien und die B-Aktien je ein weiteres %, die C-Aktien weitere 1½ Gewinn- anteil erhalten. Von dem alsdann noch verbleibenden Rein- gewinn erhalten die B-Aktien bis zu 1 weiteres %, die C-Aktien bis zu weiteren 3 % Gewinnanteil, so daß alsdann alle Aktien gleichmäßig 7 % Gewinnanteil erhalten. Die Hansestadt Hamburg übernimmt den Aktionären gegen- über die Gewähr für einen jährlichen Gewinnanteil von 5 % der A-Aktien und wird etwaige Fehlbeträge der Gesell- schaft zur Verteilung an die Aktionäre zur Verfügung stel- len. In gleicher Weise übernimmt die Hansestadt Hamburg die Gewähr für die Verzinsung und Tilgung der Teilschuld- verschreibungen mit Ausnahme einer im Jahre 1928 erfolg- ten Ausgabe von Schuldverschreibungen in Gesamthöhe von U. S. A.-Dollar 8 Millionen. 1595