Drahtanschrift: Bayernwerk München. Fernruf: Ortsverkehr 36 24 01, 622 11, 622 12, Fernverkehr 36 24 05. Fernschreiber: 063 863. Postscheckkonto: München 292 98. Bankverbindungen: Bayerische Staatsbank, München, Konto- Nr. 408 33; Landeszentralbank von Bayern, München, Konto- Nr. 6/827. Gründung: Die Gesellschaft wurde am 5. April 1921 vom Staate Bayern mit einem Grundkapital von M 100,0 Mill. gegründet. Die Gründung der am 1. Oktober 1942 mit der Bayernwerk A.-G. verschmolzenen Gesellschaften Mittlere Isar A.-G., München und Walchenseewerk A.-G. München. erfolgte am 5. Januar 1921 mit einem Aktienkapital von 70 bzw. 50 Mill. Mark. Zweck: Versorgung des rechtsrheinischen Bayern und be- nachbarter Gebiete mit elektrischer Energie. Die Gesellschaft ist befugt, Anlagen zur Erzeugung und Verteilung elektri- scher Energie zu errichten und zu betreiben sowie alle dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäfte vorzunehmen, insbesondere elektrische Energie zu bekziehen und abzugeben, ferner sich an verwandten Unter- nehmungen zu beteiligen. Vorstand: Dipl.-Ing. Leonhard Wolf, München, Vorsitzer; Regierungsbaumeister Aloys Reinauer, München; Dr.-Ing. Adolf Schmolz, München; Oberregierungsrat a. D. Oskar Haberstumpf, München. = Zentraltreuhänder: Dipl.-Ing. Leonhard Wolf, München. Aufsichtsrat: Adolf Wächter, Geheimer Rat, Höhenkirchen bei München, Vorsitzer; Dr. Hans Müller, Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. München, stellv. Vorsitzer; Dr. Otto Eckmeier, Ministerialrat. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, München; Franz Fischer, Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium des Innern (oOberste Baubehörde), München; Hugo Geiger, Staatssekre- tär, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft. München; Martin Heckner, Ingenieur, München; Dr. Karl Max Freiherr von Hellingrath, Präsident der Bayerischen Staatsbank. Mün- chen; Dipl.-Ing. Max Heydmann. Oberreichsbahnrat. Mün- chen; Dr. Johann Georg Kraus, Staatsminister der Finanzen. München; Heinrich Krehle. Staatsminister für Arbeit und soziale Fürsorge, München; Hans Ritter von Lex. Ministerial- direktor. Bayerisches Staatsministerium des Innern, Mün- chen; Dipl.-Ing. Eugen Lippl. Abteilungspräsident. Bayeri- sches Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten, Mün- chen; Heinrich Nibler. Reichsbahndirektor, München (seeit 25. Oktober 1948); Dr. Georg Rotzoll, Mitglied des Vorstandes der Elektrowerke A.-G., Berlin; Dr. Hanns Seidel. Staats- minister für Wirtschaft. München (seit 25. Oktober 1948): Dr. Ludger Westrick, Vorsitzer des Vorstandes der Vereinigte Aluminiumwerke A.-G., Berlin; Hans Ziegler, Oberbürger- meister a. D., Nürnberg. Abschlußprüfer: Süddeutsche Treuhand-Gesellschaft A.-G. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München. Geschäftsjahr: 1. Oktober bis 30. September. Stimmrecht der Aktien in der Hauptversammlung: Jede Aktie gewährt eine Stimme Satzungsgemäße Verwendung des Reingewinns: Der im Jahresabschluß ausgewiesene Reingewinn wird wie bolzt verwendet: 1. 5 % sind in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis diese en zehnten Teil des Grundkapitals erreicht; 2. weitere Beträge können durch Beschluß der Hauptver- sammlung von der Verteilung ausgeschlossen werden; * vom Rest werden bis zu 4 des eingezahlten Aktienkapi- tals als Gewinnanteil ausgeschüttet; 4. über den dann verbleibenden Rest verfügt die Haupt- * 1618 Bayemwerk Akllengesellschalt Buyerlsche Landeselektrlzitätsversorgung Sitr der Verwaltung: (13b) München 2, Blutenburgstraße 6, BZ Schalterfach = Aufbau und Entwicklung Nach dem Plan des Altmeisters der Elektrotechnilt D Oskar von Miller beschloß die Bayerische Staatsregle 1918/19, drei für Bayerns Elektrizitätsversorgung und für Elektrisierung der Bahnen grundlegende Werke: das Walchenseewerk, die Mittlere Isar und die Großstrom- vertellungsanlagen des Bayernwerks in Angriff zu nchmen um die Netze der bestehenden Elektrizitätswerke und landzentralen durch ein großes, das ganze Land überp nendes Hochvoltnetz, das Bayernwerk, zusammenzufas- und mit den großen, hauptsächlich im Süden des Landes t- legenen natürlichen Energiequellen zu verbinden. Im Jahre 1921 wurden diese staatlichen Unternehmungen er Erleichterung der Finanzierung in die Form von Aktie gesellschaften gebracht. Die beiden Kraftwerksgesellschaften Mittlere Isar A-G. — Walchenseewerk A.-G. wurden zum 1. Oktober 1942 ―= Bayernwerk A.-G. verschmolzen. Das Aktienkapital der 0%= selischaft wurde aus diesem Anlaß auf 50 Mill. RM erh und befindet sich zu 60 %% im Besitz des bayerischen Staß und zu 40% im Besitz der ehemals reichseigenen Verein Industrie-Unternehmungen A.-G., Berlin. Im ersten Betriebsjahre (das Bayernwerk nahm am 26, nuar 1924 den Betrieb auf) bildete hauptsächlich das Wal- chenseekraftwerk das Rückgrat des Bayernwerkes. 1924 kam als weitere Hauptkraftquelle der erste Ausbau der wasserkraftanlagen der mittleren Isar in Betrieb, 1929 =― zwelter Ausbau. Mit der Tiroler Wasserkraftwerke A.-G. in Innsbruck wurde 1926 bzw. 1927 ein langfristiger Strom lieferungsvertrag abgeschlossen (Lieferung aus dem Achen seekraftwerk und dem Sillwerk). 1928/30 wurde von der Untere Iller A.-G., an der die Bayern werk A.-G., Lech-Elektrizitätswerke A.-G. und der Bezrk- verband Schwaben beteiligt sind, der Ausbau von zwei Lau kraftwerken an der unteren Iller in Angriff genommen Herbst 1930 wurden diese fertiggestellt. Außerdem hat — Bayernwerk A.-G. bei Schwandorf in der Oberpfalz A- Braunkohlenkraftwerk errichtet, das 1930 den Betrieb à nahm und dessen Kohlenbasis durch Aktien der Bayeri — Braunkohlen-Industrie A.-G. in ihren Besltz überße gangen ist Schnesnch wurde zur Förderung der Großschiffahrtssträße Rhein-Main-Donau noch ein Vertrag mit der Nhein-Malr Donau A.-G. abgeschlossen, durch den sich die Bayernwer A.-G. verpflichtete, die Energie der 13 Mainstaustufen, die zwischen Aschaffenburg und Würzburg errichtet werden, a zunehmen. Das Bayernwerk liefert im allgemeinen Energie nicht un mittelbar an Selbstverbraucher, sondern nur an Großstrom- verteiler (s. unter „Verträge“). Es unterscheidet hierbei zwi- schen gesicherten und ungesicherten Lieferungen. Bei den ersteren wird den Abnehmern ständig eine vertraglich ver- einbarte Leistung zur Verfügung gestellt, die letzteren Wer- den zu entsprechend ermäßigten Preisen nur in Zeiten reich- licher Wasserführung in den Wasserkraftanlagen des D=. ernwerkes an bayerische und außerbayerische Werke m eigenen Wärmekraftanlagen abgegeben, deren Energieerzeu- gung dann in dem jeweils vereinbarten Ausmaße einge- schränkt wird. Außerdem nimmt das Bayernwerk noch den Überschußstrom aus den Wasserkraftwerken seiner Abneh- mer in dem jeweils möglichen Umfange auf. Die Stromlieferungsbedingungen des Bayernwerks sind für seine Abnehmer unabhängig von deren Lage zu den Kraft- quellen und unter sonst gleichen Verhältnissen einheitüch Für Bayern soll auf diesem Wege die wirtschaftliche Unguns seiner geographischen Lage durch seine ebenso billige Ener- gieversorgung der Stromverteiler wie in den mit Kohlen- schätzen gesegneten Teilen des Reiches möglichst wettsc macht werden. Die Uberlandwerke werden dadurch in die Lage versetzt, ihre Geldmittel ausschließlich auf den Ausbau der Leitungsnetze und der Anschlußanlagen zu konzentrieren, während die Beschaffung der Energie Aufgabe des Bayern- werks ist. Die bayerischen Groß-Uberlandwerke einschließlich Sstadtwerke München – Elektrizitätswerke –— bilden (