„ orenstein & Koppe1 Aktaengese 11schaft * Heutiges Grundkapital: RI 26 000 000.— Art der Aktilen: M 22 300 000.– Stannaktien RM 3 700 000.– Vorzugsaktien sämt lich auf den Inhaber lautend. Börsennane: Orenstein & Koppel, notiert in Düs-— seldorf, Frankfurt (Maan) und Hanburg, jewe 1e im Frelverkehr. Öordn.Nr: 65750 65753 (Vorzugsaktien) stücke lung: 14 820 St.-Akt, zu je RI 1 000.— 4 000 St.-Akt. zu je MI 500.— 54 800 St.-Akte zu je RM 100.— 3 700 Vorz .-Akt zu je MI 1 000.— Hoesch A-G.,, Dortmnund. Großaktionär: Besondere Rechte: B5Ie Vorzugsaktien onne Stinmrecht erhalten einen Vorzugsgewinnantei1 bis zu 5% des Nennbetrages. Übersteigt der auf die Stannaktien auszuschütten- de Gewinnante 1 5 %, so erhöht sach auch der Vor- zugsgewinnantei1 auf den gleichen Prozentsatz. Reicht in einen Geschäftsjahr der verteilbare Reingewinn zur Zahlung des Vorzugsgewinnanteils von 5 % nicht aus, so sind die Fehlbeträge ohne zinsen aus den Reingewinn der folgenden Geschäfbts- jahre vor Vertel lung eines Gewinnanteils an die Stannaktionäre nachzuzahlen. Reicht der zur Ver- fügung stehende Reingewinn zur Zahlung der Rück- stände sowie des 5% Vorzugsgewinnanteils des neuen Geschäftsjahres nicht aus, so gelangen zu- nächst die Rückstände auf die Gewinnanteilscheane der Vorzugsaktien nach der Reihenfolge der Ge- schäftsjahre zur Auszahlung; das Recht auf Nach- zahlung ist an den Gewinnanteilschein des Aus-— fal1I jahres geknüpft. Im Falle der Abwicklung der Gesellschaft erhalten die Vorzugsaktien Befrie- digang vor den Stannaktlen bis zur Höhe des ein- gezahlten Nennbetrages der Vorzugsakt ian zuzüglich etwa rückständiger Vorzugsgewinnantei le sowie 5% Zinsen vom Beginn des Geschäftsjahres ab, in dem die GesellIschaft in Abwicklung getreten ist. Alsdann erhalten die Stannaktien Befriedigung b1s zur Höhe des eingezahlten Nennbetrages. An einen sich darüber hinaus ergebenden Abwick lungs- er 16s nehnen die Stannaktien und die Vorzuge- akti en in Verhältnis des eingezahlten Stannaktien kapitals zum eingezahlten Vorzugsaktlenkapital te11. D1e Inhaber von Vorzugsaktien sind berech- tigt, durch eine nat 2monatiger Fräst für Ende Dezember eines jeden Geschäftsjahres (erstna149 zum 31.12.1943), abzugebende Erklärung gegenüber der Gesel Ischaft oder gegenüber den Stel1l1len, die von dieser benannt werden, die Umwand lung threr Vorzugsaktien in Stanmnaktien zu verlangen. Die Gese1 Ischaft ist verpflichtet, insoweit den Untauschverlangen zu entsprechen, vobei dãe Zeit- folge des Eingangs der Untauschanträge bei der GeseI Ischaft oder den von ihr bezeichneten Stel- 1en naßgebend 1st. Soweit die Anträge gleichzel- tig eingegangen saind, erfolgt eine entsprechende Kürzung Sowelt die Umtauschanträge nicht den Be-— trag von nom, RI 50 000.– darsteI len, ist die CeseIIschaft zum Umtausch berechtigt . Die Erklä- rung 18st durch eingeschriebenen Brief unter glei chzeitiger Einreichung der umzuwande Inden Vorzugsaktien abzugeben. Die Vorzugsaktionäre, deren Vorzugsaktien zum Umtausch an Stannaktaen kommen, erhalten den Gewinnantellschein der Stannakti en für das Iaufende Geschäftsjahr gegen den Gewinnantel lschein der ungetauschten Vorzugs- aktien für das laufende Geschäftsjahr. Die Ge- se1Ischaft hat das Recht, die Vorzugsaktien von 1 Januar 1945 ab jederzeit gegen Zahlung von 106 % ihres Nennbetrages zuzügl1ich etwa rücketän- dager und bis zun Värksanwerden der Einziehung Taufender Vorzugsgewinnanteile einzuziehen, s0-— fern der Nennbetrag der Vorzugsaktien infolge Untausches an Stannaktien auf nome RI 500 000.— oder darunter gesunken Ist. Für den Binziehungs- besohlus genügt die einfache Mehrhelt des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapital1s. Die Einziehung ist in der Veise su beschließen, daß s1e auf den Schluß eines Kalenderjahres und nicht trüher als 3 Monate nach Bekanntga be des Ein- zlehungsbeschlußes im Reachsanzeiger wirksan ViIrd Das Recht der von der Einziehung betroffener Vorzugsaktionäre auf Umwand lung ihrer Vor- zugsaktien in Stanmaktien kann dann noch bas zum Väirksanwerden des EBinziehungsbe- schlußes ausgeübt werden Vird der Antrag auf Unmwandlung rechtzeitig geste1 It, 80 werden die umgevwandelten Aktien von der Einziehung nicht ergriffen. Dabei tritt ansteI le des Betrages von nom, RI 50 000.— der Nomänalbetrag von RM 10 000.– Dile GeselIIschaft ist berechtigt, vom 1. Januar 1954 ab dãe Vorzugsaktien ohne Stinnrecht zum Kurse von 110 % einzuziehen. Vorausset zg, zur Vertp-Ber gegeben Ber IInler Zt Prüfste11e : Deuts che Bank, Vest-Ber1in V 35 stichtag: 1. Januar 1950. Eurse:; (Frankfur t/Maan) Letzter M-Kurs: 70 7% „ 69 % (Vorzugsaktien). DIM-Kurse: à) Stanmnaktien 1948 1949 Jan/JIuni Julk Augs- SeE. höchster: 575 111 1.... niedrigster: 5 „ 9 3 10 Iletzter: 5 11 9 10 1950 Ckt Nov. Dez Ane Febr. höchster: .. 36 27 2, niedrigster: 13 16 2 2== 23 Letzter: 15 27 23% b)Vorzugsaktien 1948 1949 JanIIunt Ml aus- 1l. höchster: 475 775 75 41 niedrigster: — 475 77 8 lIetzter: 455 775 % 11 1930 Ckr:. Neve. Dez: 2un-eb- höchster: 13 3 27 23 23 niedrigster: 11 23 20 20 Iletzter: 13 1.. 60 23 Dividenden auf Stannaktiten: 1940 44 42 43 44 43 42 41 in 7: 5 5 oO % Dav. -Sch. Nr. : 4 5 — 6 7 Ü— — — Davidenden auf Voxzugsaktien: 1248 & 42 42 44 42 48 41 4% 231) 3 „ % Dav.-Sch. Nre.: 1 2=% 44....... 1) füur 2 Jahr. Nächstfalliger Dlvidendenschein: Nr. 8 (st. At.) und Nr. 5 (Vorz.-Akt .). Gesetzlaiche Verlährung der Dividendenschedlne: 8 Tag der letzten H.-V.: 1. Juni 1949. 2000