Die Zeitschriften der VeI AGsCEskttschafr REcHr UND WIRETSscHAFT MsH, BelDEIBERC Beltiebs Betater Zehntogedienst för Wirtschaofts-, Steuer-, Arbeits- und Soziolrecht . 20. Johrgong, monatlich (3 Ausgaben) 0Ö0M 9,30. Der „Befriebs-Beroter' stellt för die Gebiete des Wirtschofts-, Steuer-, Arbeits- und Soziolrechfs die Verbindung zwischen Wirtschoftsproxis und der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschoft her. De Frlosse, Entscheidungen usw.) das Wichtigste för das Wirtschoftsleben aus, stellt es in knapper, klor verständ- „Betriebs-Beroter“ wählt aus der erdröckenden fölle der Informotionsunterlogen (Gesetze, Verordnungen, [icher Form dor und erläutert es für den proktischen Gebrouch. Der Stil des „Befriebs-Beroters“ ist zü einem Begriff för die Wirtschoftsproxis geworden: Mit einem Mindestf- aufwond on Zeit erfährt der Leser dos Wesentliche. Außenwirtschaftsdiensf desBettiebsBeraters Mit Beilage „Der Außenwirtschoffs-Beroter“ . 11. Jahrgong, monatlich (2 Ausgoben) DM 9,—, Der Außenwirtschoftsdienst' ist die Ergönzung zum „Betriebs-Beroter“ för olle Iateressenten mit Auslaonds- beziehungen. Er enthält Aofsätze, Gerichtsentscheidungen, Informationen und Berichte z20 wirtschafts-, steuer-, orbeifs- und soziolrechflichen Frogen der deutschen Außenwirtschoft und der Furopäöischen Wirtschoftsgemein- schaft. Zo seinen Mitorbeitern gehören nomhofte Sochkenner des In- und Auslondes. Dje Beiluge „Der Außenwirtschoffts-Berater“ trögt durch aktuelle Informotionen und Berichte dozo bei, die Cennfnis der Wirtschoft in den FEntwicklungsländern Södostosiens, des Vorderen Orients, Afrikos und Lotein- amerikaos zu vertiefen und zu erweitern. Der Steuerberater Herdosgegeben vom Bundesverbond der Steverberoter e. V. mit Beilage Amtſiche Mitteilungen der Boundes- steberberoterkommer . 16. Jahrgong, vierteljährlich (3 Ausgoben) DM 6,75. „Der Steverberoter“ unterrichtet öÜber die ergongenen und zo erwartenden gesetzgeberischen Moßnohmen, macht in gedräöngter Körze duf Abhondlungen in verschiedenen Steberzeitschriften aufmerksom und gibt eine stöndige Informotion vom Geschehen quf dem Gebiete des Steberrechts. Insbesondere finden Sie eine Übersicht öber amflich nicht veröffentlichte BFH-Urteile. VfFRtA&GSCFEFSEL ScHafr „RECHr UND èWIRETSCHAfr' MRH HEIDEIBFRG . PpoSTfach 1960