4 CEIEIrwoRr M― = Staatliche Wirtschaftslenkung und unternehmerisché Von Reichswirtschaftsminister Walther Funk, Präsident der Deutschen Reichsbank Das Handbuch „Wer leitet?' erfaßt vornehmlich a) die Männer der praktischen Wirtschaft, der Aktiengesellschaften und sonstigen Großunternehmen, b) die leitenden Beamten in den wirtschaftlichen Dienststellen von Staat und Partei, c) die Männer der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, die Leiter und Geschäftsführer der Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Diesen drei Gruppen der in der Wirtschaft und für die Wirtschoft Tätigen sind in den nachfolgenden Aeußerungen des Reichswirtschafts- ministers, die wir mit Ermächtigung wiedergeben, klare Aufgaben gestellt worden: — = er neue Stil der staatlich gelenkten Wirtschaft, dessen Ziel es ist, die gesamten Wirtschaftsvorgänge unter einheitlicher Leitung nach einheitlichen Grundsätzen und Richtlinien zusammenzufassen, hat sich erst allmählich herausgebildet. Zum ersten Male sichtbar in Erscheinung getreten bei der Arbeitsbeschaffungsaktion des Jahres 1933, hat er sich im Stadium der Aufrüstung und des Vierjahres- plans weiter ausgestaltet und verfeinert, um in der Kriegswirtschaft seine höchste Bewährung zu erfahren, unbeschadet der einzelnen, nur kriegswirtschaftlich bedingten Organisationsformen und Reglementierungen, die in der Friedenswirt- schaft keinen Platz mehr haben werden und allmählich abgebaut werden müssen. Dabei ist die staatliche Wirtschaftslenkung nicht etwa lediglich eine Begleit- erscheinung der Kriegsvorbereitung und der Kriegsführung, sondern sie ist eine zwingende Folgerung der nationalsozialistischen Staats- und Wirtschaftsauffas- sung. Bereits heute ist sie zu einem festen Bestandteil der deutschen Wirtschafts- politik geworden und findet ihren Ausdruck ebenso in der staatlichen Ordnung des Geld- und Kreditwesens wie in der Lenkung des Außenhandels, in der Planung der Produktion ebenso wie in der Zuteilung der Rohstoffe und Waren. Das System der staatlichen Wirtschaftslenkung beruht auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der staatlichen Wirtschaftsführung, der wirtschaft- lichen Selbstverwaltung und dem privaten Unternehmertum. wWenn auch mit der Verschärfung der Wirtschaftslenkung eine Stärkung der ordnenden Kräfte Hand in Hand ging, so blieb doch die eigene Verantwortung und die freie Entschlußkraft des Unternehmers grundsätzlich bestehen. Gerade für die gewaltigen Aufgaben, die unserer Wirtschaft nach Beendigung des Krieges gestellt sind, brauchen wir die schöpferischen Kräfte, die im deutschen Unter- nehmertum wirksam sind. Ein aktives, wagemutiges Unternehmertum wird immer die Voraussetzung einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik bleiben. Diese Einzelleistungen der Wirtschaft auf ein Gemeinschaftsziel auszurichten und mit den stets wechselnden politischen Erfordernissen abzustimmen, ist die Aufgabe der staatlichen Wirtschaftsführung. Dabei soll sich der Staat, seinem Charakter als oberstes Führungsorgan entsprechend, auf eine planmäßige Leitung aller Wirt-