schaftskräfte beschränken. Er soll nur dann selbst wirtschaften, wenn es sich um staatspolitisch und sozial unbedingt notwendige Aufgaben handelt, die die Privat- wirtschaft nicht durchzuführen in der Lage ist. Aber auch dann muß ein gesamt- wirtschaftlicher Nutzen entstehen, und es müssen gesunde und gerechte Wettbe- werbsverhältnisse gewahrt bleiben. Was für den Staat gilt, gilt in gleicher Weise auch für die Partei und ihre Organisationen. Zwischen dem dynamischen Element des Unternehmertums und dem mehr statischen Element des staatlichen Apparates erstreckt sich der Bereich der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, der beide Wesenszüge in sich vereinigt. Vom Staat empfängt sie ihre festen Grundsätze und ihre wirtschaftspolitischen Richtlinien, vom Unterneh- mertum die Beweglichkeit und die Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse des Tages. Die staatlich gelenkte Wirtschaft kann ihre Aufgabe nur dann erfüllen, wenn Zzwi- schen diesen drei Komponenten eine gesunde Relation besteht; nur so wird sie vor allem auch ihr wichtigstes Ziel erreichen können: die Lebensnotwendigkeiten des Deutschen Volkes zu sichern durch die Erhaltung einer krisenfreien und blockade- festen deutschen Nationalwirtschaft.“ (Aufsatz „Wirtschaftslenkung –— ein nationalsozialistischer Grund- satz“' in „Die Deutsche Volkswirtschaft“', 2. Septemberheft 1911) „Wenn die Privatwirtschaft risikolos wird, dann gibt sie sich selbst auf. Dann braucht man nämlich keine Privatwirtschaft mehr] Die höhere Verzinsung ist ja gerade in dem größeren Risiko begründet. Wenn die private Wirtschaft kein Risiko mehr haben und kein Risiko mehr übernehmen will, dann kämen wir zu einer Art konzessionierter Apothekenwirtschaft. Und ich habe wirklich keine Neigung und auch kein Talent für den Posten eines Generalapothekers von Großdeutschlandl Der ewige Ruf nach Reichsgarantien ist geradezu ein Armutszeugnis für die Pri- vatinitiative und die Verantwortungsfreudigkeit der Privatwirtschaft.“ (In der Hauptversammlung der Deutschen Reichsbank vom 12. März 1941) „Wenn der Staat einen Unternehmer in der Weise ehrt, wie das hier (anläßlich des 70. Geburtstages von Generaldirektor Ernst Poensgen) geschieht, so findet damit nicht nur die einzelne Persönlichkeit eine verdiente Anerkennung, sondern es wird damit auch zum Ausdruck gebracht, daß die Staatspolitik die Persönlichkeitswerte allgemein anerkennt. Das Führerprinzip des nationalsozialistischen Staates stellt den Wert der Persönlichkeit klar heraus. Der schöpferische Geist des Menschen soll die vorhandenen Kräfte und Energien zur höchsten Entfaltung bringen. Die private Initiative und die eigene Verantwortung sollen in der Wirtschaft dem Unternehmer die beste Ausnutzung seiner Fähigkeiten und damit die höchste Steigerung seiner Leistungen ermöglichen. Da der Wert der Arbeit bei dem einzelnen Menschen ver- schieden ist, muß auch der Entgelt für die Leistungen verschieden sein. Wenn je- mand mehr leisten soll, muß er auch eine größere Erfolgsmöglichkeit haben. Auf der anderen Seite darf aber der einzelne nichts tun, was der Allgemeinheit keinen Nutzen bringt oder ihr gar schadet. Es muß also Sinn und Ziel aller Arbeit auf das Wohl der Volksgemeinschaft ausgerichtet sein. Erst in der Synthese dieser beiden Grundprinzipien, also der freien Wirtschaftsinitiative und der volksverpflichteten Wirtschaft, wird der höchste wirtschaftliche Nutzen erzielt, erst dann kann die Wirt- schaft ihre letzte Aufgabe erfüllen, die darin besteht, dem Volke die bestmöglichen Lebensbedingungen zu schaffen. Nur wenn man diese beiden Grundsätze konse- duent durchführt, tritt auch der Erfolg ein. Unsere nationalsozialistische Wirtschaft kann diesen Erfolg gerade jetzt im Kriege in bewundernswerter Weise unter Beweis stellen. Denn unter der Beachtung und allgemeinen Anerkennung dieser Grund- sätze war es möglich, die gewaltige Produktivität und die außerordentliche Viel- seitigkeit und Beweglichkeit in unserer Kriegswirtschaft zu erreichen, die zu den unvergleichlichen Küstungsergebnissen geführt hat. (Rede anläßlich der Ueberreichung des Aäles an General- direktor Ernst Poensgen am 17. Okt. 1941 zu dessen 70. Geburtstag) 3