1917 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

474. Lisie.

Slädtisber Grundbesik.

Krets Hagenau Gemetnde Bad Niederbronn.

Hof, Wohnhaus, Stadt, Steinstraße Nr. 3 (91 qm), des 1) Weyer- müller, Friedrich Eduard, fcamösisher Offizier in "Marokko, 2) Weyermüller, Emil Viktor, Buchhalter in Paris, in Erber- gemein|chaft des neuen Rechts je zur Hälfte (Verwalter : Bürger- metster Müller in Bad Niederbronn).

Straßburg, den 4. Juli 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ift für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

475. Liste.

Städtisher Grundbesiß. Kreis Molsheim Gemeinde Wasselnheim. Hof, 2 Wohnhäuser, Magazin (07,35 a) der. Vautrain, Stefan, Ebe- frau, Julte geb. Fortwenger, in Nar.cy (Verwalter: Gerichtsvoll- zieher Sur in Wasselnheim).

Gemeinde Rosheim.

Hof, 2 Wohnhäuser, Nebengebäude (14,10 a), Garten, Löwenstraße, grünes Viertel Nr. 44 (33,75 a) des Braun, Marie Franz Gaston, Generaleinnehmec a. D. in Versailles, und Ehefrau Elisabeth Aucerne, in Gütergemeinschaft zur Hälfte und Mit- eigentümer, Miteigentümer ter anderen Hälfte {s der vorgenannte Ehemann Braun allein (Verwalter: Notar Johaentges in Mole-

heim).

Aer, Reben und Garten (96,24 a) des Braun, Marie Franz Gaston, Versailles, Generaletnnehmer a. D., und Ehefrau Elisa- beth Aucerne in Gütergemeinschaft (Verwalter : derselbe).

Straßburg, den 5. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Dem Inhaber der Firma J. Mainzer, Kaufmann Max Paul Mainzer in Plauen, ist die Wiederaufnahme des Tommissionsweise betriebenen Handels mit Garnen gestattet worden.

Plauen, den 8. Juli 1917.

Der Stadtrat. Mette.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Königlich Sälhsiichen Ministertums des Innern vom 9. Oktober 1915 wird dem Wollhändler Vaul Weller in Kirchberg i. Sa. und dessen Ehefrau, Ella Weller, get. ckel, in Kirchberg i. Sa.°der Handel mtt Wolle, Woll- abfällen, Lumpen, Kunstwolle, Stoffabfällen, Wirk- waren usw. unter)agt, weil Tatsachen vorliegen, die ihre Unzu- verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb dartun.

Kirchberg i. Sa., am 6. Jult 1917.

Der Rat der Stadt, Dr. Sch{lotte, Bürgermeister.

Bekanntmachung,

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Unzuverläffigkeit von mir untersagt worden. L Eisenach, den 27. Juni 1917.

Der Großherzoglich S. Bezirksdircektor. I. V.: Graef.

Bekanntmachung.

Auf Grund bon § 1 der Bundesratsbekanntmahung zur Fern- baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23, September 1915 in Verbindung mit der Ministerialverordnung vom 16. Oktober 1916 babe ih d-m Fleischermeister Karl Geiling in Bad Sulza urd dem Fletshermeister Hugo Koch in Buttstädt den Ge- werbebetrieb des Handels mit Fleisch und Fleishwaren wegen Unzuverlässigkeit untersagt.

Apolda, den 5. Juli 1917.

Der Großherzogl. E Vietr des 11. Verwaltungsbezi:ks. nig.

Die von heute ab ur Ausgabe gelangenden Nummern 125 und 126 des Reichs-Geseß blatts enthalten

Nummer 125 unter

Nr. 5921 eine Bekanntmachung über Miet- und Fracht- pernne für deutsche Kauffahrteischiffe, vom 5. Juli 1917, untér

Nr. 5922 eine Bekanntmachung über den Beitritt Chinas zu fünf weiteren auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907, vom 30, Juni 1917, unter

Nr. 5923 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900, vom 3. Juli 1917, und unter

Nr. 5924 eine Bekanntmachung über die Durchfuhr von Zudckerwaren, vom 5. Juli 1917,

Nummer 126 unter

Nr. 5925 eine Verordnung, betreffend die JInkraft- seßung der die Besteuerung des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften des Geseßés vom 8. April 1917, vom- 4. Juli: 1917, und unter

Ne. 5926 eine Bekanntmachung über die Erstreckung von OS In gegenüber Kriegsteilnehmern, vom 5. Juli

Berlin W. 9, den 7. Juli 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat von Manteuffel zum Landrat zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Köntgs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Süchteln getroffenen Wahl den Webereivesizer Ling daselbst als unbejoldeten Beigeord- neten der Stadt Süchteln für die gesezlihe Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.

Ministerium des Königlichen Hauses. Der Witwe Luise Swoboda, geb. Kunze, Jnhaberin der Firma J. C. Schmidt in Berlin, ist das Prädikat einer Königlichen Hoflieferantin verliehen worden.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinishen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Prausniß, dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald Dr. Zadow sowie den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Geheimen Regierungsrat a. D. Dr. Friedensburg, Dr. Schaade, Dr. Beutell und Dr. Guttmann und dem Privatdozenten in der philo- sophishen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Harms ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Als Sachverständiger zur Ausführung von Pflanzenunter- suhungen beim Hauptzollamt in Liebau ist der Apotheker Dr. Lux in Liebau ernannt worden.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrat von Manteuffel ist das Landratzamt im Kreise Delißsch übertragen worden.

Bekanntmachung.

Der Händlerin Eva Gottschalk in Hevdekrug ist wegen Unzuveclässigkeit durch Beschluß der Entscheidungsstelle vom 28. Fe- bruar 1917 die Erlaubnis zum Handel mit Lebens- und &uttermitteln von sofort entzogen worden.

Heydekrug, den 26. Juni 1917. Der Landrat. Dr. Fuhrmann.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Slkgismund Gundermann, Breslau- Tiergartensiraße 19, ist jeder Handel mtt fetthaltigen und fettlosen Waschmitteln sowie mit Lebens- und Futter- mitteln aller Art wegen Unzuverlässiakeit gemäß § 1 der Bundes- ratsverordnung vom 23. September 1915 untersagt worden.

Breólau, den 3. Juli 1917.

Der Polizeip:äsident. von Miquel.

Bekanntmathung.

Dem Kaufmarn Ewald Schob, Inhaber der Firma Ewald Schob Nachfg., wird hierdurch der Handel mit Lebensmitteln und Futtermitteln jeder Art wegen Unzuverlässigkeit entzoger. Die Koflen der Bekarntmachung hat Schob zu tra,en.

Zeit, den 5. Jult 1917.

Die Polizeiverwaltung. Kelp.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBI. S. 603) ist dem Kaufmann Wilhelm Grewe, hier, Hammerstraße 25, bis auf weiteres ter Handel mit Shuh- waren und Schuhbreparaturen untersagt wo den. Grewe hat die Kosten der Bekanntmachung zu erstatten.

Münster, den 27. Juni 1917.

Die Polífzeiverwa!tung. I. V. : Dr. Krüsmann.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBVIl. S. 603) ||st dem Schubmacher Bernhard Schieber, Dortwund, Brückstraße 13, Inhaber der Besoblanstalt Hansa, hier, Prinzipalmarkt 24, bis auf weiteres der Handel mit Schuh- waren und Schuhreparaturen untersagt wordzn. Schieber hat die Kosten der Bekanntmachung zu erstatten.

Münster, den 27. Juni 1917. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Krüsnann.

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Bekanntmag@tGung.

Dem DObstbändler Friedrih Oster, geboren am 30. Iuli 1863 in Mainaschaff, und dessen Tochter Luise Oster, geboren am 28. Februar 1892 in Frarkfurt a. M., beide wobnhaft in Frank- furt a. M., Einhorngasse 8, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglidhen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aler Art, fzrner roben Naturerzeugnissen, Hetlz- und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solch-n Handel wegen Unzuveulässigkeit tn bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 5. Juli 1917.

Der Poltzeipräsident. I, V.: von Kler ck.

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Bekanntmachun g.-

Dur Bescheid vom 8. Juni 1917 habe ih der Ebefrau des Heinrich Landwehr, JIobanna geb. Behrens, hierselbst, Gneisenausiraße Nr. 5, den Handel mit Lebens8- und Futter- mitteln aller Art, Gegenständen des täglicden Bedarfs, wie auch die Vermittlertätigkeit hierfür unterjagt.

Essen, den 6. Juli 1917.

Die \tädtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Meyer.

Bekanntmachung.

Durs Bescheid vom. 11. Junt 1917 habe ich bem Wirt und Meßger Karl Schmelter hierselbst, Pferdebabnflraße Nr. 3, die Berabreichung von kalten und warmen peisen tin jctnem Mesiaurattiontbetriehe und den Handel mit Ledens- und Futtermiiteln aller Art, Gegenständen des

täglihen Bedarfs, wie auH dle Vermittlertätigkeit bierfüy untersfagk. : Essen, den 6. Jult 1917. Die \tädtisckde Polizeiverwaltung. Der Oberbürgecmeister. I. A.: Dr. Meyer.

Bekanntmachung,

Dur Besbeid vem 12. Mai 1917 habe ich der Ekefrau deg Wilhelm Böhmer, Maria geb. Klagenar, bierielvst, Je, hannetstraße 17, den Handel mit Lebens- und Xuttermiiteln aller Art, Gegenitänden des täglicheu Bedarfs, wie au die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 6. Juli 1917.

Die städtishe Polizeiverwaltung.

Der Oberbürgermeistec. I. A.: Dr. Meyer.

Bekanntmachung.

Auf Erund der Bundesratsverordnuvg vom 22. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Han-el (RGBl. S. 603), habe ih der Ehefrau des Karl Berxkens, Zdg geb. Nöcker, von hier durch Verfügung vom kbeuttaen Tage den Handel mit Lebens- und Futtermitteln wegen Unzuverlässi j feit in bezug auf diesen Handelöbetrieb untersagt.

Hilden, den 4. Juli 1917. s Die Polij¡eiverwaltung. Der Bürgermeister. Heitlant.

Nichkamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Juli 1917.

Gestern nahmittag hat unter dem Vorsißb Seiner Majestät des Kaisers und Königs im Reichskanzler- palais eine Sißung des Kronrats stattgesunden, an der außer den preußischen Staatsministern auch die Staatssekretäre der Reichsämter teilnahmen.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts und die militärishen Vorträge entgegen. i

Der in Frankrei kriegs8gefangene stellvertretende G ou- verneur von Togo, Major von Doering, der bis zu seiner Gefangennahme die Landesverteidigunastruppe in Togo führte, wird nah einer Meldung des „Wolffschen Telegrapheu- büros“ von der französischen Regierung seit kurzer Zeit ohne jede Berechtigung nicht mehr als Krieg®sgefangener an- erkannt. Er wurde aus dem Offiziergefangenenlager nah dem Zivilgefangenenlager Labastide St. Pierre ver- bracht, wo er in völlig unwürdiger Weise untergebracht ist“ und behandelt wird. Von der deutschen Negierung wurde seine sofortinze Rücksührung in ein Offiziers gefangenenlager gefordert und dabei mitgeteilt, daß, wenn diese Forderuna niht bis zu einem bestimmten Tage erfüllt wäre, 3 kriegs8gefangene französishe Stabs- offiziere in Deuschland ebenfalls in ein Zivilgefangenenlager verbraht und dort aenau ebenso wie Major von Doering be- handelt würden. Da die gesezte Frist ohne eine Antwort der Nen Regierung verstrich, trat die angedrohte Gegen- maßregel in Kraft. Sie wird erst wieder aufgehoben werden, rh e von Doering in ein Offiziergefangenenlager zurü: gekehrt ist.

Bedauerlicherweise hat sich bei Mannschaften, die zum Feinde übergelaufen sind, gezeigt, daß sie von der Ansicht miß- leitet worden sind, daß Ueberläufer nah dem Friedens\chluß begnadigt würden. Dies ist ein verhängnisvoller JFrrtum. Bereits in dem im Armeeoerordnungsblatt Ne. 23 vom 2. Juni 1917 veröffentlihten Erloß des Kriegsministeriums vom 29. Mai 1917, betr. Rückkehr von Fahnenflüchtigen, ist darauf hinge- wiesen, daß von den in diesem Erlaß den zurückehrenden Fahnenflüchtigen gemachten Zusicherungen Ueberläufer zum Feinde ausgeschlossen sind. Wie aber auch aegen die nicht fristgemäß aus neutralen Ländern zurückehrenden Fahnenflüchtigen keine Rück sicht mehr geübt werden wird, trifft diese umsomehr auf Ueber- läufer zum Feinde zu. Das Verbrechen des Ueberlaufens ist ein so shweres und verräterishes, daß gegen diese Leute zu keiner Zeit irgend welhé Gnade geübt werden wird. Die ganze Stwere des Geseyés wird die Ueberläufer zum Feinde wie auch die sonstigen Fahnenflüchtiaen, die dem. Erlaß des Krieg8ministeriums vom 29 Mai 1917 feine Folge leisten, auch nah dem Kriege treffen. Da der ernähnte Erlaß an- scheinend nicht genügend bekannt geworden ijt, sei er hier.noh- mals mitgeteilt:

„Seine Veajesiät der Kaiser und König haben Folgendes zu befehlen geruht: Um den während des Krieges fahnenflücbtig oe- wordene», im Auslande si authaltenden Manr schaften Getegenbeit zur Rückkehr und Sükne zu geben, wird ihnen, wenn sie pnge- sâumt, jedoch \pätesiens innerhalb 6 Wcchen nach Veröffeutlichung dieser Bekanntmahung im Armee-Verordvungtbl.tt, also bis 15, Juli 1917, roch wäbrend des jeßgigen Krieges zurück- kehren und si bei der nôchsten zu erreihenden Grenzfelle zvm Dienste meldeo, nah Durchführuyg des ge:tchtlihen Verfahrens Strafausshub mit d:r Auesicht auf Begnadigur g zugesichert, folls sie ih einer solhen im weiteren Ve! lauf des Krieges duch ihr Ver- halten würdig erweisen. Von der Avordr ung der Untersuckungthaft ist grundsäblich abzusehen, ebenso ind bt st-hende Haftbefeble tuguasten

der innerhalb der gesteckten Frist h Meldenten grunt\äßlich aufe zuheben. }

Ausaeshlossen von Vorsteh-ndem sind Ueberläufer zum Feiade. Ferner haken nibt |r-fgewäß zucückeh1ende Fahner flüchtige auf einen späteren allgemeinen Suraferiaß nicht zu rcchnev, vielmehr wird ihre Kusdürgerung erfolger. pi

Die Meisten der nach dem neutralen Ausland Geflüchteten, auf die sih der Erlaß bezieht, werden in augenblickliher seelischer Verirrung, hervorgerufên durch starke seelishe Ein- drücke des Krieges, oder in der Hoffnung auf einen allgemeinen Straferlaß nah dem Kriege gehandelt haben und sich der Tragweite ihrer unüberlegten Handlung und ihrer R rage erst nah vollführter Flucht bewußt geworden sein. Wer den Mut zur Rückfkehr bis jeßt nicht gefunden hat, sollte die sich nur einmal bietende Gelegenheit, unter alnngeZ Vedingunaen wieder Aufnahme im Vaterlande zu finden, nicht vorübergehen lassen. Anderenfalls wird diesen Leuten, als Abirüunige geächtet, ihres Deutschtums entkleidet, ihr Vater-

«e immer verschlossen. Besonders die in Deutschland and f i Angehörigen der Fahneustüchtigen sollten die Ge- rie N erfassen, sie zur Rüllehr zu bewegen, fie der Familie, fi

¡her die sie vielfach Kummer und Elend gebracht haben, wieder 1 zuzuführen.

eutigen Tage ist eine Bekanntmachung (Nr. W. II1T. 700 An S N. A.), betreffend Höchstpreise für Spinn- 0 ter aller Art sowie Papiergarne und -bindfäden, ait dur die die bisher für die bezeichneten Gegen- e in Kraft gewesenen Bestimmungen der Bekanntmachung m W, III. 4700/12. 16. K. R. A. abgeändert werden. Die E Höchstpreisbetkanntmachung enthält wesentliche T ungen gegenüber der bisher in Geltung gewesenen, Ee ch nit nur auf die Héhe der Preise beziehen. Jng- de dere sind die Höchstpreise abgestuft, je nachdem die Ver- ia durch den Hersteller oder dur einen Händler erfolgt. äuß Die Bekanntmachung enthält außer 2 Preistafeln eine anze Reihe von Einzelbestimmungen. Jhr Wortlaut ist p den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei-

ehörden einzusehen.

Die der Heeresverwaltung erteilte Ermächtigung zur Be-

chlung einer besonderen Vergütung von 100 M für die Tonne bafer, der aus den belassenen Mengen freiwillig abgeliefert vird, läuft am 15. Juli 1917 ab. Für den Hafer aus der Emte 1916, der nah dem 15. Juli 1917 abgeliefert wird, sann, wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, in allen Fällen nur mehr der Höchstpreis gezahlt werden. Land- wirten, die aus den ihnen belassenen Mengen noch freiwillig afer ghliefern wollen, muß daher dringendst nahegelegt werden, ¡es sofort zu lun. E E bezüglich der noch zu bewirkenden Gerstenablieferungen ¡t Yeschleunigung geboten, da die Zuschläge, die bisher von der Paldtgerftengaidnt bezahlt wurden, voraussichtlich auch in nächster Zeit in Wegfall kommen werden.

_ Oesterreich-Ungarn.

Die Vertrauensmänner der ts\chechisch - sozial- demokratishen Partei haben eine Entschließung an- genommen, wona zur Herbeiführung einer nationalen Ver- fändigung zwischen Deu1schen und Tschechen die Reichsra1s- abgeordnesen aus Böhmen mit den Rechten einer verfassung- gebenden Landesversammlung betraut werden sollen, um die ganze nationale Frage zu erörtern auf Grund des Selbst- hesimmungsrehts der Nationen.

Polen.

Der vorläufige Staatsrat des Königreichs Polen hat m das polnishe Heer laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“/ folgenden Aufruf gerichtet :

Soldaten! Nachdem der nalionale Charakter des polrischen Feeres gewäh1leiftet ist“ Und die 1nuwgänglihen Bedirgungen seiner (itwidlurg festgelegt sind, habt ihr in den näbsten Taaen die grunt- [jeide Soldaterpflick@t zu erfüllen, den polnishen Fahneneid abzu- leg in, Als rech1\chafffer e, pflibttreue Krieger und Verteidicer des Yeterlandes, das na elnem. JIahrbundert der Knechischaft zum ver- loenen selbitändkgen slaatliden Dasein .wi derauferstebt, babt ihr daz ftrlihe Gelöbnis t'euen, ebrliden, urerschütterlihen Dierstes für des Vaterland dem Köniareib Polen und dem zulünttigen König ablegen. Was eur?n ritteriihen- Vo: fahren in den Kämpfen um Freiheit und Fülle nationalen Lebens nicht zuteil ceworden ist, wird eid als gesh'chG1lide Gerechligfeit zutei, zum Lobn für die kühne Lat, für das opferbereite Blut und für das eiserr.e Auseharren in ttelmütigen Absichten. Im felerlihen Augevblick auf der ae!SGiht- ln Hôbe unter dem Kreuze Trargutts wird euer Gelöbats di: nattonalen Grabhügel freud!g e1weden, und die Sehnsucht ver unfrelen Väter und- Vorväter wird euch die so lanae erwarteten Vorie der polni\chen Eideeformel nahsprehen. In Reih und @lied ver Cl] sterden werden si neben den mit dem Ruhme zweijähriger Kimpte bit ck ea nie versagenden Leatcncn au die neu ausgebobeven Eoldaten aufstellen, wee \sich im Dienst einarbeiten unter dem woc- samen Luge und der Obhut der älteren Waffenbrüder, jener ritte1- lien Sor, die sich ncch votbehaltles und in lobenêwerter Opferwilligkeit auf den ersten Ruf des Vaterlavdes hin unter das Banner des kämpferden Polens stellte und den kühnen seareiden LTafen der polniscen Leaionen etne grovitene Grund- lage gab, Und diejenigen, die mit d. m polnisGen Heere noch rit du Eid, sondern durch Tat und L ete zum Vaterland verbvnden find, mêg'n w'ssen, daß ter vorläufige Staatsrat auch fernerhin trüber waGen wird, daß der unzerrei! bare Zusammerbana ur.d die Ünbeit der Legionen, die durch das gemeinsam vercofsene Blut upd Ne gemeinsom durclebte Qual des Warters auf die nationale Norgen'ôte befestigt sind, in vollem Maße und bis zum Ende des kriegerischen Ringens bewahrt we1 den.

Niemojowski, Kronmars(all.

Infolge

vorgestern abend eingetretenen Unwetters lnnte die Vereidigung der Offiziere, Unteroffiziere ind Mannschaften polnischer Staatsangehörigkeit iht auf dem Ploy am Trauguttkreuz vorgenommen verden, sondern mußte in der Kaserne des Jnfanterie- egiments erfolgen. Dort hat sie gestern Vormittag in feier- licher Weise in Gegenwart des Kronma:schalls, des Vize- tonmarshalls und anderer Mitglieder des vorläufigen Staatsrats siattgefunden. Das in Warschau in Besazung jefende 3. Jnfanterieregiment und Abteilungen des Legions- mmandos sowie Abordnungen von in der Provinz stehenden Tuppenteilen haben teilgenommen.

an der Vollsizung des vorläufigen Staatsrats d 7. Zuli wurde der Entwurf einer Selbstverwaltung der „reise für deni Teil des Königreichs Polen, der unter öster- eihisch-ungarisher Besezung steht, durchberaten und ange- „ommen, "Angenommen wurde ferner ein vom pustdepartes b, ènt unterbreileter Entwurf elner Verteilung der Gerichts- achôrden, Ferner wurde ein Gutachten über einen Verordnungs- fe l betreffend den Handel mit Papieren, erstattet, die in fingelihen Ländern nah dem 15. August 1915 ausgegeben der d schließlich wurde beschlossen, einen Aufruf zu erlassen,

r Freiwillige zum Eintritt in das polnische Heer aufrust.

Großbritannien und Jrland.

nach Der Premierminister Lloyd George hat gestern abend geheimer ¡a eeldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in abgegeben. bung eine Erklärung über die redit: eidigung in de, Die englischen Blätter geben die britischen Verluste M leßten Monaten nach ben anitlichen Verlustlisten folgender- März: 1707 „Februar: 1216 Offiziere und 16277 Mann,

d: 1765 Offiziere und 28 709 Mann, April: 4381 Offiziere

und 31 619 Mann, Mai: 5991 Offiziere und 107 105 Manu, Zuni: 3601 Offiziere und 115279 Mann. Außerdem hat die ólolle im Juni 31 Offiziere und 1234 Mann verloren.

j Rußland.

Die „Rjetsh“ teilt mit, daß das ersle russishe Ma- shinengewehrregaiment sowie einige andere Truppen- abteilungen eine Kundgebung gegen die Vorläufige Regierung und für einen baldigen Frieden erlassen hätten. Die Art, dies Ziel zu erreichen, ist nah der Kund- aebuna ein Angriff gegen die kämpfenden Truppen im Rücken. Der Arbeiter- und Soldatenrat warnt daher die Soldaten und die Bevölkerung vor solchen anarchistishen Aufrufen und ver- langt sofortige Anzeige, 1oo solche Aufwiegler auftreten.

Der ukrainische Zentralrat hat derselben Quelle zufolge beschlossen, daß keine Befehle der Vorläufigen Regierung ausgejührt werden dürfen, bevor der Rat ihnen selbst zuge-

stimmt hat. Jtalien.

Der General Ameglio ist dieser Tage in Rom einge- troffen und hatte dem „Secolo“ zufolge mit dem Kolonial- minister Colosimo wichtige Besprehungen über Tripolis und die Cyrenaica betreffende Fragen.

Griechenland.

Die im Juni 1915 gewählte Volksvertretung ist dem „Daily Telegraph“ zufolge auf den 25. Juli einberufen worden.

Rumänien.

Als Ergebnis der bisherigen Maßnahmen der Militärverwaltung ist eine erfreuliche Wiederbelebung des Handels in den besezten Gebieten festzustellen. Wie das Wiener „K. K. Telegraphen-Korrespondenzbüro“ mitteilt, trägt in erster Linie hierzu bei, daß die Militärverwaltung die von ihr übernommenen Waren den Verkäufern bar bezahlt, wodurch eine verhältnismäßig große Geldflüssigkeit im Lande herrscht. Die Wiederaufnahme eines beschränkten Postverkehrs sowie der Abbau des Moratoriums wirken in gleicher Nichtung fördernd. Mit Rücksicht auf den zwischen den beseßten Gebieten der Mittelmächte zu erwartenden starken Verkehr, für den vor- bereitende Maßnahmen bereits getroffen sind, ist die Errichtung einer Valutazentrale in Aussicht genommen, die nah dem Muster der in Oesterreih-Ungarn und Deutschland bestehenden gleihen Einrichtungen Zahlungen von und nach dem besetzten Gebiete vermitteln wird. Bei den für die wir1schaftlihe Lage in Rumänien so wichtigen Ernteergebnissen ist mit Befriedigung festzustellen, daß die Ernteaussichten andauernd gut sind. Die zu Ende gehende Ausfuhr alter Bestände an Getreide wird in einigen Wochen von der diesjährigen Ernte abgelöst werden.

Die Kammer hat, dem „Secolo“ zufolge, mit 130 gegen 14 Stimmen die Verfassungsänderung, die allgemeines Stimmrecht, Enteignung großer Landgüter und Landoerteilung an Bauern vorsieht, angenommen.

Kriegsnaÿrichten.

Berlin, 9. Juli, Abends. (W. T. B,)

Vom We sten nichts Neues.

Jm Osten haben die Russen an der Straße Kalusz— Stanislau von Neuem angegriffen; ihre Kräfte wurden durch Gegenstoß zum Stehen gebracht. L

Nördlich des Dnjestr keine befonderen Ereignisse.

An der Ostfront kämpften die deutshen Batterien bei Zborow und Brzezany am 8. Juli mit erkennbarem Erfolg. er Bahnhof Krzywe östlih von Brzezany wurde in Brand ge- schossen, wodur mehrere Stunden dauernde Explosionen hervor- getusen wurden. Aboesehen von dem Frontabschuitt bei Stanislau, wo der russischen Uebermacht eine unbedeutende örtliche Ein- bvhtung der Frovt gelang, waren die Kämvfe am gestrigen Tage weniger hestig. Jn den Karpathen herrschte nur am Ludowa 1nd am Smotrek lebhaftere Gefechtstätigkeit. Eine feindliche Abteilung, die sih unter dem Schutze von starkem Jnfanterie- und Maschinengewehrfeuer vorzuschieben versuchte, wurde unter {weren Verlusten een, ebhastes feind- liches ArtiUeriefeuer lag auf den Stellungen nordöstlih von Focsani und zwischen Fundeni und Braila.

An der Westfront lebte das feindliche Feuer bei Ypern, Wytschaete und Armentières erst gegen Abend auf. Jn der Nacht zum 9 Juli wurden südöstlih und südlich von Ypern mehrfach feindliche Patrouillen, die sih nach kurzen Feuer- überfällen zu nähern versuchten, abgewiesen, . wobei wir Ge- fangene zurücfbehiellen. Auch an der Arrasfront steigerte sich das Feuer erst gegen Abend und in der Noht. 12 Uhr Mitternachts brachte der Gegner vor unseren Gräben südlich des La Bassée-Kanals Sprengladungen zur Entzündung, ohne jedoch Schaden anzurichten. Unsere Patrouillen und Stoß- trupps holien an verschiedenen Stellen Gefangene aus den feindlichen Gräben, während wir starke feindliche Patrouillen nördlih Fresnoy und nördlich Cherisy abwiesen. Ein Fessel- ballon wurde von unseren Fliegern abgeschossen. :

Bei dem siegreihen Vorsloß südlich Parany—Filain, wo die Unsrigen ein feindlihes Grabensyslem von 31/5 Kilo- meter Breite eroberten und über 800 Gefangene machten, stießen unsere Stoßtrupps3 weit über das gesteckte Ziel hinaus in die hinteren feindlihen Gräben vor. Bet den er- bitterten Kämpfen erlitt der Franzose \{chwere Verluste. Während der Nacht lag die neueroberte Stellung unter leb- „haftem : feindlichen - Feuer. - Gegen - 10 Uhr. Abends versuchte der Franzose ohne Arilillerievorbereitung vorzustoßen. Der Angriff brach jedo ras in unserem Feuer zusammen. Gleich- zeitige Angriffsvorbereitungen östlich der Royère-Ferme wurden durch unser Feuer im Keime erstickt. G i

‘In der Westhampagne shwoll das feindliche Artillerie- feuer am Hochberge im Laufe des Nachmittags zu beträcht- liher Stärke an. Unser Vernichtungsfeuer auf - die aufge- füllten französishen Gräben untetband ein Vorbrechen des Feindes.

Großes Hauptquartier, 10. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplagy. Heeresgruppe Kronpring Rupprecht.

Jn Flandern erreichte der Artilleriekampf an der Küste, im Abschnitt von Yper n und östlich ‘von Wytshaete größere

Stärke als in den Vortagen. Ein Vorstoß englischer Jnfanterie südwestlih von Hollebefe wurde zitrückgewiesen. Auch nords östlih von Messines, bei Lens und Fresnoy sowie nord- westlich von St. Quentin spielten sih Erkundungsgefechte ab.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Längs des Chemin-des-Dames nahm Abends da3 Feuer an Heftigkeit zu. Nachts wurden Teilangrisfe der Franzosen fsüdlich von Courtecon und südöstlih von Cerny abgeschlagen. Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine besonderen Ereignisse.

Oestlicher KriegsschauplaLt. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Bei Riga, Dünaburg und Smorgon hat die Gefechts- tätigkeit sich gesteigert. Bei der

Heeresgruppe des Generalobersten von Boehm-Ermolli

blieben die Russen zwischen Strypa und Dnjestr ziemlih un» tätig. Unternehmungen unserer Sturmtrupps brachten an mehreren Stellen Gewinn an Gefangenen und Beute. Nach Abschluß der Kämpfe, die fih gestern nordwestlih von Stanislau ent- wicelten, wurden unsere Truppen hinter den Unterlauf des Lukowica-Baches zurückgenommen.

Im Bereich der anderen Armeen keine größeren Kampf- handlungen. Magzedonische Front.

Die Lage ist unverändert.

Jm Monat Juni war das Ergebnis der Kämpfe gegen die feindlihen Luftstreitkräfte gut. Unsere Gegner haben 220 Flugzeuge und 33 Fesselballone duch Einwirkung unserer Waffen verloren. Von den Flugs abweh1 fanonen wurden 60 feindlihe Flieger abgeschcssen, der Rest wurde in Luftkämpfen zum Absturz gebracht.

Unser Verlust beträgt 58 Flugzeuge und 3 Fesse ls

ballone. i Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Pesterreichish-ungarisher Bericht. Wien, 9. Juli. (W.T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicher Kriegsschauplay.

Jn den Karpathen und an der oberen Bystrzyzca Solotwinska fühlten die Russen mit stärkeren Aufklärungs- abteilung?n vor. Nordwesilih von Stanislau mußte gestern noch zweitägigem erbittérien Ringen die erste Stellung un'erer Verteidigungszanlagen dem Feinde überlassen werden. Eine Erweiterung des russishen Geländegewinns wurde durch das Eingreifen von Neserven verhindert. Nördlih des Dnjester, namentlich auf galizishem Boden, slarke Artillerietätigkeit.

Jtalienischer Kriegsschauplay. Bei Vodice wurde ein italienischer Vorstoß abgewiesen,

Südöstliher Kriegsschauplagz. Unverändert. Der Chef des Generalstakt es.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 9. Juli. (W. T. B.) Amtlicher Generalslabs- bericht.

Mazedonische Front: An der Tschervena Stena und bei Dobropolie war die Artillerietätigkeit leb- hafter. Jm Cernabogen drang bei Paralowo einer unserer Stoßtrupps in die italienishen Gräben ein und holte daraus Gefangene vom italienishen FJnfanterieregiment Nr. 61. An der unteren Struma zerstreuten wir bei Ormanli eine beriitene enaglishe Abteilung. An der übrigen Front shwache Kampftätigkeit. Bei Patrich schossen die Unterleutnants Balan und Uzunow nach harinäckigem Kampfe mit sechs Flugzeugen ein englisches ab, dessen Führer, Hauptmann Odvier, gefangen genommen wurde.

Rumänische Front: estlih von Mahmudia ver- suchten feindlihe Abteilungen, sich auf Fahrzeugen unserem Uferzu’ nähern; “sie wurdèn“ durh Feuer“ vertrieben. QOestlich von Tulcea Gewehrfeuer.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 9. Juli. (W. T. B.) Amlliter Heeresberich!.

Im linken Abslnitt der Kaukasusfront außer der üblihen Patrouillentätigkeit an mehreren Stellen etwas leb haftes Artilleriefeuer.

An der Sinaifront wurden am 8. Juli zwei feindliche Flugzeuge im Luftkampf zum Absturz gcbracht. Einzelheiten fehlen noch.

Der Krieg gur See.

Berlin, 9. Juli. (W. T. B.) Durchch kriegerische Maßnahmen der Mittelmächte ist nah den eingegangenen Meldungen im Monat Juni an Handels\chiffsraum über eine Million Br.-R.-T. verjenkt worden. Diese Erfolge des U-Bootkrieges rechtfertigen volles Vertrauen in die unausbleiblihe und entscheidende Wirkung auf unsere

Gegner. Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Berlin, 9. Juli (W. T. B.) Eines unserer Unters eeboote hat im Atlantischen Ozean wiederum 31500 r.-R.-D. vernichtet. Unter den versenkten Schiffen befanden

sih das bewaffnete englische Hilfskriegs\chiff „Sylvia“, ein Offizier gefangen aenommen, der bewaffnete englische Dampfer „Amakura“ mit Stückgutladung, ein bewaffneter eng-

lischer Dampfer vom Aussehen des Dampfers „Minnèwaska zwei ddie unbekärinte Dampfer, davon einer bewaffnet, dev