1923 / 109 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 May 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Kb abe vom erte (Hundertteile e nicbt zu den feinQarbeiteta-n Scbmuckgegen- fänden usw. der Nr. 7a Ébören oder durch die erb'mduu mit anderen Stoßen unter andere Nummern allen; Blanaluminium (Aluminium- folie) (Druck)"latten 1. Nr. 87417) ....... 1 850 ierber gehörige? Mamolmlagermetal] . . . . . 1 860 ierber gehöriges Weikßmetall, rob 864 ickelmünzen. . . . . 2

878c Xatronenbüljen aus Kupfer oder_Mess1ng . . . . 88 nopfmacberwaren (auch mit Emlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Gold- oder Silbergksvinst obne Beimischuné1 von anderen Gespinsten. mit Kern_aus Spmnwffen . . . . 88-15 -: andere Warcn (Rownkräme 1. Nr. 8855) . . . 885c -: andere Waren . 888 Knovfmacberware'n (auéh mit Einlagen von Hon, Bein, Horn, Ledcr) aus Gespmstcn aus unedlen Metanen oder aus Legierungen unedlsr Metall'e (außgenommen Alumininnzgcsvinst, „obne Bet- mischung von anderen Gewinsten mtr Kern aus Spinnstoffen) ' M Blankscheite (Planchetten. auch aus (Fasern). chder= federn, Brucbbänder und äbnlicx Waren aus un: edlen Metallen oder aus Legierungßn unedler Metalle, ganz oder teilweise mit Gespmsten oder Gesvinstwaren überspannen oder überz_ xn . . . J " 89111 Elektrtsiermaschincn; Modelle von Ma) men uzxd Schiffen aus unedlen Metallen oder aus Lxgxe- rungkn unedler Metalle; Schrittzäblez“. und abn- liclxe TaschenzäbWere obne Uhrwerke; andere Zählwerfe (mit Außnabme der Kontronaffen 891g) sowie selbsttätige Meß- und :)?egistriervmrichtunaen ohne Uhrwerk; bvdrometriscbe Instruments (Ju- strumente zur Messung der Wafferaesckywindikaxut. Regtstrierpegel) obne Uhrwerke; (Hcschwindig Ms- mcffßr für Fahrzeuge obne UbsWkaS; alle diese, soweit fie nicht durch ihre Vkrbindungen unter (111061? Nummern fallen _ . . Ole Reifxzenge, Linienfkdern (Reißfsdern); aucb Raßxale (Rostrale), Storch1chnäbel. T€ilmaschiyen =schetben und Transv-orteure, mathematische Instrumknte; Instrumente zur mechanischen Inte ration (Playi- meter, Inte ratoren); alle diese, oweit s1e mcbt xulxcb ihre erbindungen unter andere Nummern a en . . . . „ld Optische Meßinstrumente, ,x. B. Polarisations- instrumente usw., Bussolen, Kompasse, astro- nomische Fernrohre und andere astronomi1che, geodätische, nautische, geophyfikalisÖe urxd meteoro- logjrcbe Instrumente, alle diese, sowett sie nicht xulxéh ihre Verbindungen unter andere Nummern (1 en . . . . . . Ulk Chirurgische Instrumente, sonyeit fie nicht durch ihre Verbindungen unter andsre Nummern faÜen . . 2 "11 Präzisionswagen; Instrumente für Metrologie und Eichwcssen, barometrische, kalorimetrifche, thermo- metrische und chemische Instrumente ...... 2 byßka1i1che Lebravvarate ........... ! ndfeuerwaffkn aller Art, auch Luftgewehre, aus unedlen Metaüen oder aus Legierungen unkdler M'etaÜe, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit fie nicht dadurch unter andere Nummexa faklen; Läufe und Schäfte zu Handfeuerwaffen - mit eingefügten oder beigepackten Schlössern, Schloßkasten oder Verfcblu stücken . . . !" Bügel, Federn, Hähne und äufe, auch Teile 5011 solchen sowie andere Teile von Judfeuerwaffen (aus;;enommen Schlösser und erschlußstücke), aus unedlen Metallen oder aus Legierungen un- edler Metalle, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere - Nummern fallen, rok) und bearbeitet "8 Schlösser und Verschlußstücke, auch Teile don solchen, zu Handxeuerwaffen m ungenorgeln (Harmoniums), Harmoniumzungen . 1 [aviaturcn (Tastaturen und sonstige als solche

Krifnummer

lll".

***-*-

-------------

Ml IB

erkennbare Teile für ungenorgeln ....... !

M Klaviere aÜer Art: mit einer FabrikationSnummer vom 1. April 1920 ab ........ . . 1 andere .............. . . b Pianoplatteu aus Eisenguß ......... 1

andere als solche erkennbare Teile von Klavieren aller Art, mit Auénabme der unter 940 ge- nannten ................ ! Ma Klaviermecvaniken, auch für automatische Klaviere (mit Ausnahme der Stittwalzen tür leßtere der

Nr. 94313/c) ................ 2 OW Klaviaturen (Klavierklaviaturen), auch für auto- matische Klaviere ..... _ ......... 2 ck Klavierbämmer ................ ! Spielwerke (Spieldosenwerke) ohne Gehäuse bei

einem Reingewicbte des Stückes von 500 I oder darunter und als solche erkennbare Teile davon; andere mechanische Spielwetke, nicht unter 943c fallend. fertige Spieldosen sowie Vorrichtungen : mechanischen Wiedergabe von Tonstückeu Pbonola, Pianola usw.) und als solche erkenn- re Teile davvn; Musiknoten für mechan11che Spielwerke oder für Vorrichtungen zur mecha- uixcben Wiedergabe von Tonstücken (MufikroUen, Notwscbeiben) ............ . . 1 .at Aristons, Dreborgeln, Orches1rions und andere ähn- liche mechanische Spielwerke und als so1che erkenn- bare Teile daVon .............. 1

Artikel 2. Diese Bekannlmacbung tritt mit dem 17. Mai 1923 in Kraft. Berlin, den 11. Mai 1923.

Dec Reichswi ckaftsminist'er. Der Rei Sminister der Finanzen. FA.: Dr. eichardt. : von Brandt.

Verordnung

zur Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Milch.

Vom 9. Mai 1923,

Auf GMK) der Verordnung über KriegSmaßnas)me1(1HZ-r Sicherunq dsr VolkSernährun vom 22.9.9111 1916 (N 1. S. 401 )/18. August 1917 (R Vl. S. ZW) und des § 41 der Bekanntmachung uber Speisefette vom 20. Juli 1916 (RGW. S. 755) wird verordnet:

Dic Nsrmdnung über den Verkehr mit Milch vom 30. Avril 1921 (97.652,51. S. 498) in der Fassunsz der Verordnungen vom 22. Juli" 1921, 19. Noyember 1921 und . Dezember 1922 (RGVl. 1921 S. 598, 1360; 1922 1 S. 922) wird, wie folgt, geändert:

1. § 2 Abs. 1 Nr. 1 erhält folaende Fasan : '

1. Voümich), Magermilch und So ne in ewerbltcben Betrieben wr Herstellung von anderen Erzeugni en als von Butter und Käse, insbesondere auch zur Herstellung von Dauer- mikh, zn Wenden.

2. § 3 Abs. 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: '

3. daß die der Verteikmgöregelung unterliegende Mtlch bestimmten Erfassungs- und Vettexlunaßfttllen zugeführt wird;

sollen Personen aus dem Kreise der Fürsorgeemp gezogen Werden.

Yehieden Werden.

es Fürsorgeempfängers, die ihm von dritker Seite zufließenden Unterhaltsbeträge und die Möglichkeiten, die ihm Verbließcne Arbeitskraft zu verroerten, sind angemessen zu berücksichtigen. Bedürftigkeit [011 nicht deshalb verneint w-erden, 111611 der Fürsorge- 'etenckx1fänger Von Dritten unterstützt wird, die ihm gegenüber keine r

Regeln der Le _ Zeigt und eine dauernde Unfähig eit zu einer geordneten wirt-

ßf) auf Grund des Geseßes über Notstan

unterßü ungen gewährt Werden. sichtlich änger, so sollen die UnterstüZ

Zeit im voraus festgesetzt und ur ahlung an ewiesen Werden, vorbehaltlich jeroeil'tger Nach rü?ung mit Rücksi t auf die Ver- änderUng der maßgebenden Wertes.

Zw?

He1zs „„ besonderen Fallen konnen au Erkrankungen ist für eine ve und von Arzneien und Heilbehandlnng Sorge zu tragen.

Bex Fung derbiUigLen Lebenx- e

Wohnun Fürjorae eistungen unmittelbar an die Heime und Anstalten gewährt Werden.

Werden. _ korgeemp-fängers nur ausnahmsjveüe und nur insomeit in An-

3. Dem § 3 Abs. 2 wird folgcndo V01schrist angcf'i'rgt: '

4. daß die der Verteilungsxeaklung 111118r1te'gt'nde Mück) eincr gestgneten Béarbcitung unte'kWorfcn 111115.

4. Dem § 3 werden folgende Vorschrijten' angkfngt: .

Die Kmnmnnalverbände und Gememden können fernex mxt Zustimmung der Landeszentra1bebörden arxordnen, daß dre an der Verteilungsregelung Beteilichn zum "Inch? desAuéßleicbs bei verscHieden hoben Unkosten 0521552511112.th zur Ho 2 dßs Bktrages der erwarten Kosten an sie abzuführen haben. Dm Beträge sind zur Deckung der [1111011211 dec Valtctwngs- regelung und zur Verbilligung Don Mtlcb'zn 1101129111111. "Der Rcich§minisicr für Ernährung und LanthtsÖaÉt kann nahere Bestimmungen TkLffLU. _ _

Die Beitreibung der in Ab). 3 genannten GeWbetrag'e so- wie sonstiger bei der Durcbfübrung eincr géregeltcn Bertetlung entstébcnden Kosten erfolst nacb 1:211 141112312ch111chen Voc- schriften über das Verwaltungszwangsvsrfal)ran.

d. In § 5 Abs. 2 werden die Worte „15. Mai 1923“ durch die Worte „15. Mai 1924“ 6112151.- "

6. In § 611 Abs. 1 werdsn die Worte „23111111 oder Kass“ durch die Worte „Batter, Vnttsrscömalz oder Ka12“ “ersetzt.

7. § 12- erhält folgande Fassung: _

Die Vorsckyrittkn disser Verordnung" 9911811 11111,“ fur Kub- milcb, die V011christen des § 2 auch “fur Vollnulch, Mager- milch und (Fahne von Ziegen und_Schafen.

Auf Dauermilcb finden die Vorfchrtften der Verordnung, vor-

behaltlich der Vorschrift im § 2 Abs. 1 Nr. 1, keine AnWendung.

Berlin, den 9, Mai 1923.

Der Reich§minister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Lu t 1) er.

Richtlinien für die Kleinrentnerfürsorge.

Auf Grund des § 3 des Geseßes über Kleinrentnerft'xrsorge

vom 4. Februar 1923 (Reichsgosexzbl. ] Seite 104) werden mit Zustimmung tags für sozrale Angelegenheiten und für den ?auZH-alt folgenDe Richtlinien über Art, Umfang und Durchfüxung der KlLin- renTn-erfürsorgL feftges-eßt:

des Re1chsra1s und der AusschÜffe d-es Reichs-

Zu § 1: ' 1. Die Landesregierungcn treffen die 511: die gleichmäßig?

DurYühx-ung dcr chiurxentnerfürsorge erforderlichen Anordnungen.

ie können ni 1 nur die gesamte Fürsorge, sondern auch

einzelne AuFabenge iete selbst übernehmen.

2. Die andeSregierungen können die von den Ländern über-

nommene, dée Gememden und Gemeindeverbände die ihnen ob-

lie ende Fürsorge unter ihrer Verantkoortlichkeit durch Ein-

ri tungen der freien Wohlfahrtspflege durchführen, es sei denn,

daß Landesgejeye entgegenstehen.

bände der frexen Wohlfahrtspflege zur Mitarbeit bei der Fürsorge

herangngen Werden. 3.

In der Regel sollen die Ver-

er Anjrag auf ürsorge ist von dem Fürsorgesuchenden

selbst oder seinem geseßli en Vertreter, im Behinderunngalle yon einem Beauftragten zu stellen. einem Vertreter in Em fang genommen Werden, so hat er die Vertretungsbefugnis na queisen und auf Verlangen eine Voll- macht vorzulegen.

Sollen die Fürsorgeleistungen Von

4. Bei Festsetzung von Art und Höhe der Fürßorgelcistungen

5. Bei der Durchführung größ2rer allgemeiner Hilfsmaß-

nahmen sollen bewährte Selbsthilfevereinigungen der Fürsorge- empfänger Weitgehend beteiligt Werden.

Zu § 2: 1. Ob Bedürftigkeit voüiegt, soll ohne Exxgherzigkeix extt- Die Einkommens-_ und VermogenZVerhaltmsse

tliche oder sittliche Verpflichtung dazu haben.

2. Als erWerbsunfähig ist ein Fürsorgeempfänger dann an-

zusehen, Wenn er infolge korperlicher oder geisti er Gebrechen nicht nur Vorübergehend außerétande ist, durch Ar eit 6111011 Wesenl- lichen Beitrag zu den Ko ten seiner Lebensführung zu verdienen.

3. Eigene oder fremde Vorsorge ist nicht nur dann anzunehmen,

Wenn RechtSaanrücb-e des Fürsorgeempfängers zum ZWeck seiner künftigen Verxorgung begründet Worden sind, sondern auch dann, Wenn die kün tige Versorgung auf Grund einer längeren tatsäch- lichen Verxor ng als gesichert erscheinen konnle. ' '

4. Zif . “3 gelten entsprechend für Personen, die sich ohne

eigenes Veerusden eine Versor ung noch nrcht gesichert haben, obgleich ste s1

errungen hatten, in der ihnen dies ohne GeldentWertung oder ohne sonstige Kriegsfolgen möglich geWesen wäre.

durch jahrelange rbett eine wirtschaftliche Stellung

5. Als Verxéulden gelten Verstöße gegen allgemein anerkannte- nshaltung, die sic? in gewisser Beständigkeit ge-

chaftLichen Lebensführung herbeigeführt haben. Zu § 3: 1. Die Fürsorge sol! fich der Fürsorße für Sozialrentner, Wie Lmaßnahmen zur Unter- ßung Von Rentenempfängern der InVaLiden- und Angestellten-

verfi "erung vom 7. Dezember 1921 (Reichsgesetzbl. Seite 1533) und im ege der außerordenrlichen NottundSmaßnahmen geübt wird, nach Art und Umfang angletchen.

- ie Angleichung lToll nicht ein-

em. Die “Unterstützung muß sich den Ver äTtnissen des

örmi

Einzelsa es anpassen und aus der Eigenart des Notstandes' heraus dle Mtttel zur Abhilfe Wählen; sie kann in Geld oder Sarl)- leistungen b

etehen.

2. Die Fürsorge kann in einmaligen oder laufenden Geld- Dauert der Notstand voraus- ungsbeträge für angemeffene

erhältnisse, insbesondere des Gesk-

Neben reinen Geldunterstüßungen kommen insbesondere die edarfs und Zuschüsse für Wohn-

ow;e BeihilfM zum Ankauf von LebensmUtekvorräten und fen und zur Beschaffung von Kleidern in Betracht. In DarleZzen gewährt Werden. Bei

illigte eschaff1mg ärztlicher Hilfe

Befinden sickHZFürsorgeempfän er in Hennen oder Anstalten in oder erpflegnng, so ann ein angemessener Teil der

3. Bei der Gervöhrung laufender Unterstüßungen ist gleich-

Firig dafür zu sor en, daß auch die Erträge des Vermögens zur

des Le enSunterhaltH in er Stamm des Vermögens

eeigneter Weise verWend-zt

estreitun arf bei Lebzeiten des Für-

prucb genommen werde» als es dem Vermögen und Alter des

Fürsorgeempfängers und seinen _sonstigcn Verhältnissen entspricht und die Heranztehung billige'thse VLrlangt Werden kann.

Auf unterhaltsberechtigte Angehörige, die beim Tode des Für-

sorgeempfängers selbst der öffentlichen Fürsorge anheim fallen

würden, kst Rücksicht zu nehmen. Eben-so [Find Geschwistxr und andere Personen u berücksichti en, mti enen der Fursorge- empfänger in [911112 iche: Gemeins aft lebt oder die ihn ohne Rechts-

änger [)eran- -

pflichf. oder über eine _solche 51111123 und ohne _emspxe e leistung, Wenn auch Viellclckä m Ernmrtung emer ZUYÉJUGEW"

Tochwe en, mxtehrftüßeY so ?? pf1xgen.s f" de [ UL bon ““ ie exanzte ung e - ermogen ur n an end , unterhalt kann auch durch den Abschluß von RienteYÖY 1- erf-ULenV ß 1) ckck H'Lfs ß RK

. ex gro eren au eror cn : en 1 ma na men des Fürsorgeempfängers, deren Kostcxn den Vetta l12er quYnsken lichen Fürsorgclcistungcn cines zWermonatigen Zeitraumes [„Im-. stcixxen, ist regelmäßig Vorsorge_zu treffen, daß das VMUögen mV“. crangezogen wird, und daß m;.ßbesondere xine seinerzeitige Erb, tattung aus dem Nachlaß des FursorFemp angers fest eleg: Wix; ei sonstigen inbesondere laufeydxn me ti": ungen it das Bx langen nach Erstattung/nur zulassés, Wenn un insoWeLt das Ver" mögen über den jeWe1ligen HerntFenssteuerjreien Betrag hinaux: cht oder der Verzicht auf dte E- tattuy steh nach den gejamxe erhältnissen des Fürsorgeempfangers m t rechtßertigen l'aßx, B3 einer derartigen Heranziehurzg des Vermogens v er des Nachlasses sind die bei der Vermögenssteuer zugelassenen Ausna men bezü lich dcs Varvermögens, des Haxxsrats usw. zu berücksi tigen. g

Von der Erstattung kann uberhaztpt abgesehen werden, Wenn sie eine offensichtlickée Härte bedeuxet, mee ondere wenn bedürftig, Abkömmlmge und onstige nach thfer 3 s. 2 zu berücksichtigen,), Personen vorhanden smd. _

SoWeit Fürsorgeleistungen einer Gememde, einem Gemeinde. verband oder einem Lande erstattet Werden, sind sie von ihnen

wieder 5T": Zjvecke der Kleinrentnerfürsorge zu verWenden, Die -

zurückfa enden Mittel dürfen nicht _auf dieuAnteile angerechnet Werden, Welche die Gemeinde, Gememdeverbande oder Länder an den Koten dem Reiche gegenüber zu tra er) haben.

5. ie KleinrenMerfürsorge kann atx m de.): Form der Unter- stützung von Einrichtungen erfolgen, d1e unmtttelbar der Klein- rentnerfürsorge dienen. Hierfür komrxten 11. a. in Betracht: Ein- richtungen zur Arbeitsbeschaffung forme Hetme und Anstalten, di: bedürftLge oder kranke Klemrentner aufnehmen und verpflegen,

Zu § 6:

1. Fürsor emaßnahmen, an deren Kosxen daZ Reick) sich be- teiligen muß, 9Haben sich im Rahmen der 1111 Retch§haushalt zur Verfügung gestellten Mittel zu balken. "

2. Von den im Rcich§haushakt zur Verfugung gestelltcn Mitteln Werden 90 VH an die Länder verteilt, und zwar % nach der Gesamt. eimvohncrzahl, % auf die im OrtsklassenVerzeikhnis zum Reichs. besoldun Sgcscß genanmcn Orte der OrtsklasWn 14. bis ]) derart daß auf ie EinWohner der OrtsklaYe 1». 25 vH, 13 20 115,0 10 1.5 mehr entfallen als auf die EinWo nér der Oxtsklasse ]). Maß. gebend sind die Ergebnisse der neuesten VokkSzahlun .

3. Von den Reichsmitt-eln bleiben 10 vH zur erfügung de] Reick)sarbeitsministers. Er wird darauZMxsonderI sylche ZWecke unter tüYen, deren Bedeutung für die Kle_1nrentncrfursorge über das ebtet eines Landes oder einer preußischen §4310111115 hinauz- geht. Er kann daraus Ländern oder Gemetndcéverbanden, die durch die Aufwendungen für leistungZschWache Gememden besondcrs stark belastet Werden, Beihilfen leisten. Er kann daraus ferner im

Benehmen mit den so 1 beteiligten Reichsminiéßtkexn Unten stüßUngen an nicht 111 Deutschland Wohnende etchsdeutschc geWähren.

.Der Reick)sarbeitsminister kann. aus den Mitteln auch Ländern, in denen infolge außergenxö nlichex Umstande erhöhte Auftvendnngen erforderlich sind, Zuschus e geWahren.

4. Die hiernach auf die einzelnen Lander entfallendxn Beträge Werden den Ländern vorschußWeise ,übertvie ex. Dre Weiter- verteilung an die Gemeinden oder Gemeindevuer ande 1st Sach? der Länder. Die Gemeinden oder Gcmeindeberbande rechnen led1glich mit den Ländérn ab. ' ' -

5. Der Reichsarbeitsminister und, soWeix d1eser _Yeme Anordx nungen trifft, die obersten Landesbehörden können nahere 2111011- nung-en über die Form der Abrechnun der von den Gememden verauslagtén Unterstüßungsbeträge erla serx. , '

6. In aÜen Fälken - ausgenommen m den in .Z1ff. 8 211511

enannten -- muß sich das Land oder, ,eine Gemc111d2_oder e'm &emeindeberband mit 20 vH an den Agßbendungen begexlrgen, da! Land jedenfalls dann, Wenn es die Fnrsorge odxr einzelne Au- gabengebiete selbst übernimmt. AufWendun en, bet denen das ni der Fall ist, dürfen dem Reich nicht angere net werden.

Zu § 9: Die Liin-dey 1011er» sich beim VerjvaltungHVerfalsen gegenseitig Rechtshilfe gejvähren. Zu § 11: _

Kr fDiese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Juni 1923 in a t. _

Reichsmittel, die vor dem 1. Juni 1928 den Ländern zur„Ver- fügung gestellt, aber noch nicht- aufgebraucht worden sind, konnen

ieser Richtlinien aufgebraucht werden. , - Berlin, den 9. Mai 1923. * Der Reichsarbeitsministck I. „V.;, Dr. Gxib.

gabe

Bekanntmachung.

Die der Berliner Kra tmehl G. m. b. H. in Schmargen- dorf durchxErlaß vom 12. ezember 1922 -- 17/3 111.741“- erteilte. Genehmigung zur Herstellung des Michfuttermtttslk

Kraftfuttermehl“ - veröffentlicht im Deutschen „eichsan1eigck- Jahr an 1923, Nr. 16 - wird“ infolge Abanderung“ dee herste enZen Firma in „Kraftfuttermittel 912G- Berlin 77. 50, Kurfürstendamm 17, auf diese Frrma ubev- tragen. ' * '

Berlin, den 9. Mai 1923.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft-

I. A.: Niklas.i .

Uebersicht , der Prägung von ReicXJSmünzen in den 17eutschen Münzstätten 6 Ende April 1923. .___-_ L L_“- f Zweibuztdexx; e 1. Im MonatApril1923 sind geprägt worden in: "MMW 9/1- ' . 9036625009 YYY::-:va-a:qoo'ooo 1188MW Müldenbktken. . . a o . o 1 a . .“ . . hWMM STUUJUTT --ooooooo-oao- MMM Karlsruhe . 0 . . . . . o o d a . . . 5236000“ Hamburg......--'-.....- 173 Summe 1: 12 302 287209 2. Vorher Waren geprägt') . . . . . , , , 10966015F 3. Gesamtprägung ..... . . . . . . . . 23268 302

Berlin, den 9. Mai 19V. s , S Hanptbuchha-lterei dos Rei sfinanzmini termm . I. A.: Kth.

*) Vergl. den „Reichsanzeigu“ vom 20. April1923 Nr. 91,

' ...-......

von Kuen und den GemeindeVLrbänden und Gemeinden nach Maß“- *

Entscheidungen der Filmprüfstelle in München in der Zeit vom 18. April bis einschließlich 5. Mai 1923.

W _“- „&ck- Datum Y ZLgelassen ; Ernuu ll- . Ursprungs- Länge der 5 3.3 3 Z oäaffeu nacb xm! Ursprungsfirma A2 111 »- :.».5. .. n ragse et land Akte kn U]. Ent- Z Z? HSZ "Z Z &?TTM W scheidung Z. ZI ZL Z Didem, ,- . , 1923 April Rhein . . . . ..... „Ful Ftim- und Licht- . ulag' tl . dL“ t- 1 * "'" "" MY-WG. Stuttgart sviet-Y-FGÜ' É'Juug'Zx J" cmd 2 441 18. 1121 + Muscle: der Dreizehn von Men Ba [_ck mges. m. b. H., WM, Ijlmges. m. b. H., 1. 252 19_ 1122 + . !1 11 en t lands Stickstoffbsdustrie Badische Anilin- und Vadis e A '1' . d N:! MWM" fck Sodafabrik. Ludwigs- SokaabrWM LWwigs- ' ' “M P' "23 + ““W"“ keinen, 11 hätt bafen a. Rb. 11an a. Rh. . berger ngen e en , 1923, i „?WNTZU'“ . .......... STEFFIKW G.m.b.H., SÖekIexZijm GMBH, . Bors? hPa 1124 + » UU en und ' kur in Bad Wörishofen . . National Lebr- u. Werbe- National Le 'r- 1.553 be- 2 572

eine Kuewp Film A.-G., München Film 21.151, Özeüanen !- 1125 + '

München, den 8. Mai 1923.

Fihnprüfstelle München. Dr. L e i b i g.

“'“-““_-

Bekanntmachung

- die "AUSgabe von Schuldversä reibun en uber auf den Inhaber. ) g

Mit Ministerialentsck)ließung von heute ist genehmigt rden, daß die St'adtgemetnde Aschaffenburg zum eiligen Reichsbankd12kontsaß abzüglich 2 vH, jedoch mit mimdcsjens 8, Höchstens 16 vH verzinsliche Sch1tldverfchreibungen „„; den Jnkleer tm Gesmntvetrage von 300 Millionen Mark, „1 zwar Siuckc zu 5000, 10 000, 20 000 und 50000 „16, in 11 21911051 bringk.

Münchn, den 8. Mai 1923.

Baykrisch-ZS Staatsministcrium ch Innern. J. A.: Graf von Spreti.

Bekanntmachung

über die AuSgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber. *

«13 der Kre_,iS,Niederbayern zum 'emetligen Reichsbank- “skontsaß abzuglch) 2 vH, jedoch mit 5öchstens 15 UL) und 111111121115 7 vH verzinßlicbe Sckzuldverschreibungen auf den 11111191“ 1111 Gesamtbetrage von 300 MiUionen Mark, und uathückszu 10 000.76und 50000 .“, in den Verkehr bringt.

München, den 9. Mai 1923.

BaysriTckMS StaatSMinisterium des Innern. I A : Graf von Spreti.

Preußen.

Dem Kreise Wittlage ist auf Grund des Geseßes vom 5:11:11 1874 (Geseßsamml. S. 221) an Grund der Er- 1131ig11ng ch vormaligen Königs durch Erlaß des Staats- 1111011111112 vom 29. April 1915 das Recht verliehen worden, 1 zur chUliLrUng und Instandscßnng der Hunte erforderlichen mm) und Boden im Wege der Enteignung zu erwerben.

111.9111111g2verfahren vom 26. Juni 1922 (Geseßsamml. ._211) wzrd nunmehr bestimmt, daß die Vorschrift dieses Wes der der Ausübung des vorstehend genannten Ent- gnurzgsrcclss Anwendung zu finden hat, soweit es sick) dabei xn dte Hxxxxtestreckén von dEr Einmündung des Wimmerbaches 11 zur 5311132 in der Laudstraße Wehrendorf-Voßmfe und von 112123111116 bis zur Hunteburger Mühle handelt.

Berlin, den 23. April 1923.

Das Preußische Staatsministerinm. Dr. Wendorff.

Im Auftrage des MiniZerxs für Handel und Gewerbe. ern.

krdurck) an) Grund des (Heseßes vom 11. Juni 1874 (Geseß- ami. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau von ochsvannung§leitunxxen sowie von Orts-, Umspann- UUd SCHUT- tionen erforderliche, im Kreise Lüchow belegene Grund- LMkUm im Wege_ der Enteignung zu erwerben oder,so1veit u? MMW, mti einer dauernden Beschränkung zu belasten, 1"„sxa-cztltclxz Grundstücke und staatliche Rechte an fremden 113111111111 findet dieses Recht keine AnwendUng. r*)-=iL_lcl)letig wird auf Grund des § 1 des (9e1exzes über ein sélnfachtes Enteignungsverfabren vom 26. Juli 1922 Sseslzsamm'l. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrißten dieses Hes hex der Ausübung des vorstehend verlie enen Ent-

K|

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden,

Ams Grund 1125 § 1 des (55916329 über vereinfachtes '

Dem Kreis e Lüchow, Regierungsbezirk Lüneburg, wird '

AuMa men yon dem Verbot können nur mit Genehmigung des Herrn -andw1rtschast§m1nifters zugelassen werden.

Trier, den 17. April 1923. Der RegieMngSpräsident.

Bekanntmachung. ) Auf Grund der Vekannimachung zur Fernbalfung unquLrläsfiger

: 611011211 vom Handel Vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) .be lch der Handlerin Marie Heinemann, geb. Speer, 1_n Berlin-Licbterfelde, Ferdinandstraße 24, durch Ver- fugungxom heutigen Tage den H a n 1) el mit G e g e 11 st ("1 n d e n d e-s t a g 1 111) e n B e d a r t 15 Wegen Unzuverlä1s'1gkéit in bezug auf dieren Handelsbetrieb u n t e r s a g t.

Berlin, den 12. April 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung 97. I. V.: Dr. Hinckel.

? Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun unzuverlässiger

sonen vom Handel vom 23. September 1915 (5 GBL. S. 603)

be ich dem Händler Willi N ickchen in Berlin-Neu-

k 5 l l n , Richardstr. 54, durch Verfügung vom heutigen Tage den

Handel mit Geg_enständen des täglichen Bedarfs

Wegen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u n t e r s a g t.

Berün, den 25. April 1923.

Der Polizeipräfidenj. Abteimeg 97. I. V.: Dr. H in ck e [.

__

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unquerlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGVl. S. 603) habe ich dem Händ ler Max Kloßnick und dessen Ehe- ,frau, Helene geb.Rudo1pb, in Berlin, Pücklerstraße 11, durch Verfügung Vom heutigen Tage den H a n d e l m i _t G e g e n - ständ en des täglichen Bedarfs in bezug auf die1en Handels- betrieb untersagt.

Berlin, den 30. April 1923.

Der Polizeipräfident. Abteilung 97. I. V.: Dr. Hinckel. W

Riäxtamtliches.

Deutsches Reich.

. Der Reichsrat hält am Montag, den 14. Mai 1923, 7 6 Uhr Nachmittags, im ReicthagSgebäude cine Vollsnzung ab.

Die Ausfuhrmindeftpreise smd geändert für Erdfxnben sowie für Salmiakgeift 0,910 nach Nordqmertka. Taheres durch dre Außenhandelssteüe Chemie in Berlin 97. 10.

Deutscher Reichstag. 350. Sißung vom 9. Mai 1923.

N a ck t r a g. Die Rede, die der Reichsinan minisbex Dr. Hermes im Laufe der Beraiu seines k&niße-riumß im Awschluß an 1312 Ausführungen des bg. Böhm-München (B. Vp.) gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm:

Jm Beantxvortung der Interpellation Nr. 5772 darf ich Ihnen fokgendes unterbreiten. Ueber die allgemeinen Ursachen, Welche für die Bemegung der DeVXsenkurfe iw den leßten' Monaten maßgebewd chesen sind, "habe ich bereits im Haushaltsausf-chuß des Reichstags

Z"]:"JNechtS anzurULnden sind.

Berim, yon 7. Mai 1923.

lxTas.“, Preußische Staatswinisterium.

Wr Minister für Handel und Gewerbe. J. M.: Jaques.

(nisterium für Landwirtschaft, Domänenx und Forsten. '

IÖLOlWrförsterstelle Ma debur erf ' ' 1121» . orth un Regie- ;,x;i„['13*r§k Magdeburg ist zum ?. Juli 923 oder später zu Werbungen müssen bis zum 1. Juni 1923 eingehen. WE; Obérförsterstelle Torgelow im Regierungs- "lffen [1.911,11 tft zum 1. Juli 1923 zu beseßen. Bewerbungen “3011111 5. Juni 1923 eingeben.

Vick)senchenpolizeiliche Anordnung.

MRZ??- Weschalseuche zurzeit in Elsaß-Lothringen in bedroh- ;s91,chleMe herrscht. wird auf Grund des 7 des Reiche"-

nslnnjngcwßks vom 16. Juni 1909 - R 1. 519 _- mit FM.?"UI des Herr_n Ministers "r Landwirtschaft, Domänen

Ein-hxn 51"? Berbutung der 'nschleppung dieser Seuche ck für 01111)" DUkchfuhr von Stuten und Hengsten aus Frank- 9" Umfang des Regiermdgbbejtrks Trier für die

eingehende Darlegungen gemacht. Unmittelbar nach den Vorgängen, die Anlaß zu der Vorliegendcn Interpellation gegekben haben, hat die Reichsdreg=ierung Ermittkungen bei den am Devisenhandel be- Kilig-ten wichtigsten Kreisen em-geüitet, wm eine erstellung herbei- zuführen. DaZ Ergebnis liegt noch nicht Vor, so daß eiw sicheres Urtéil zurzeit noch nicht gemonnen Werden kann. Die bereits ein- geleiteten Ermit-angen- Werden auf der Grundlage der Verordmmg, betreffend Maßnahmen gegen die Valutaspekwl-atiow, fortgeführt Werden, WLL-che zusamqnen mät dem Enttvurf der Wechselstubew verordmmg gestern im Pbenum des Reichs'vats verabschiedet woxden ist. Nachdem diese Bestimmungen nun in Kraft getreten- smd, ist die Reichsbank in der Lage, jederzeit und bei jedermann über vor- handene Bestände Aufklärung zu verlangen wnd unwirtschaftlick) er-

; Worbene Devisenbestäwde an sich zu zéehm. Das Verbot bon Merck-

eräufen km AuUand -- _ (Fortgeseyte Unterbrechungen von den Koumumfften. -- Gwcke dos Präsbdente-n. - Vizepräsident Dr. Bell: Herr Abgeordneter Makzahn, Sie haben nicht das Wort! - Erneute Unterbrechungen- bei den Kommunisten. -- Lachen und Zumfe vechts und in der Mitte.).

Das Verbot von Markverkäufen im Ausland außer durch die zugelaffenen Banden, d1'e Ueberwachung der durch diese getätigten Markyerkäufe sowie der gesamten Eigengeschäfte der Banken wird es ermöglichen, künftig ein kkareres Bild Lider die am Börjenmarkf tätigen Einflüsse zu gewinnen und gegen etwa auFtrekende Miß- stände einzuFchreite-n. Nuch die Reichsbarrk w1rd einer den Interessen

U . * N der Seuchengefahr verboten.

!

der Gesamtheit zutviderlauftnden- Betätigung von Sonderinteresse- mit allen ihr zu Gebote stehenden Mittekn auch unter Ankoenduna sckxärfsder Restriktionen entgegentreten.

Ick möch.-te an dieser Stelle noch ein kurzes Wort zu den Aus“- führungen des Herrn ngeordneten Lange-Hegexmann sagen. Er hat gemeint, daß der ganze Apparat der Reichsbank dock) Wohl efjvch zu bürokratisch sei, und hat an dem Verfahren im einzelnen ziemlich Weitgehende Kritik geübt. Ich bin der Meinung, daß es bsi jeder retrospektidcn Betrachtung über derartig Weitgreifende Maßxmhmen, Wie sie hier 1111111291, leicht ist, an diesem oder jencm Deka?! au- zuscycn. Jch identifiziere mich durch?- nicht mit jeder MMU- maßnohme, die in der Stützungsaktion der Mark getroffen Worden ist. Aber das eine muß dock) im Interesse der Loyalität und de: Gerechtigkeit fesbgesteklt werden, daß die 2115011 in khrer, Gexamtheik richtig e'mgvstellt War; und Wir alle, das ganze Land hat Anlaß, der RcichZDa-nk dafür Dank zu wissen, daß sie in- außerordentliche: Bereitichqst und mit großem Nachdruck sich in den Dienst diefer Stüßungsakk-ion gesteUt hat und daß sie dadurch dem ganzen Nuhr! athermpf einsn äußerst Wertvolwn Mcnst erWiesen hat, RUTH??? xegierung und Rcichsbank Werden auch in der Zukunft 1105 der gegenwärtigen gxoßen- Schw1€rigkeiten nichts unterlassen in der Richtwng einer Weiteren. nachdrücklichen StiiYung der Mark.

Nur ein kurzes Wort noch zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr, Fischer über die allgemeine Finanzlage. Er hat auf meine Außführungen “rm Hauptausschuß verWiesen; sie im einzelnen zu wicdcrhvlen, möchche ich mir im Augenblick versagen. Aber das eine kann doch keinem Zweifel unterliegen: so trostlos und" so cknst unsere gegenwärtige Finanz- und WirtschaftslagL ist, 11) sehr bin ich doch nach Wie vor der Meinung, daß die leßtcn Keime, die in unserer Wirtschaft ruhen, gesund sind, und dccß das gegenwärtig katastrophaL zugespißte BDW, da;; wir vor un? haben, 501 (1112111 das Ergebnis einer Politik ist, dée die GegMstite betrieben hat, die speziell Fränkreich und Bélgien betrieben haben (Zustämmrmg), und die nicht nnr 919211 die LCb-MZ-Mtrzcln der 138111115211 Wiykx'éhaß und dsr déutsckxn Finanzen gerichtet ist, sondern ebenso schr gcgen die chenZkvurzeln der europäischcn Wirtschaft. (Ernewte lebhafte Zustimmung.) Wir 1125611 g-crade wiedsc in diesen Tagerc mit Schrecken und Schaudern erlebt, wie abgrundtief diese Politik fit!] in den- Schrcckcnsurteilerr von Werdkn erniedrigen konnte. Wir alle sind uns darum einig, daß dieser Weg nux zmn Verderben führen kann, nicht nur zum Vkrdsrben der deutschen- Wirtschaft, sondem znm V-crdchen dcr europäischcn Wirtschaft. (Zustimnmng) Wir müssen daher nach wie vor alle?; daranseßcn, unsere ganzen Kräfke dafür einseßLn, daß endlich 2111111111 2111 Boden geWonnen Wird fü: eim». Wirklich sachliche und dauernde europäische Lösung der ganzen Fragen, i-nsbesondsre der Reparationsfraße, von: dcren 5671.12qu gender Rechmg ja leYten Endes der Auflmw 932111111);st abhängt.

Es liegt mir dabek fern, [)en-te irgendwie zum AuZdrnck bringen zu Wolken., daß wir nun mit den einzelnen: Maßnahmen bis zu dem AwgenVlick Warten müssen, Wo diese befriedigende Regelung des Reparation-spvobxems eingetreten ist. Ick stimme dem Herm" geordneten Dr. Fischer darin zu: es gibt auch heute noch Mögächx kciten. Aber er w-ird mix nicht übelnehmen, Wenn- ich sage: so seht ich mich über seine sta-rke JnitiatiVe auf dem Gebiet der steuerldchen Maßnahmen frsus, so sshr Weiß er doch (noch, Wie berechtigten, saclj- lickxen ZWeifeln seine Anregungen- begegnet find, u-nd er hat ja doch, Wenn auch nicht schriftlich, so doch mündlich GeLegenheit erhal-“ten, s1ch über das Ergebnis der Sachberständigenderatung sehr eingeben!!" zu informieren. Ick habe mich, offnm gestanden, etlvas gerounderl über den starken Nachdmxck, demder Herr Abgeordnete Dr. Fischer heute in seine Ausführwngen hinekngeleg-t hat. Ich Wube, es War. doch ein leichtes Mißthäthi-Z zw11'chen diesem Nachdruck und den tatsächlichen Möglichkeiten, d've in der Sache liegen, zu deren Be- wrkei'lung nach alkew Richtungen“, glaube kh, Wir die Genua:- bereits geliefert hatten. (Whg. Dr. Fischer [Köln]: Alko Sie léhneu die weitere Prüfung ab!)

351. Sißung vom 11. Mai 1923, Nachmittagx: 2 Ubr. (Bericht dess Rachricbtenbüros des Vexeins deutscher Zéitungsmrkegekj

Vor Eintritt in die Tageßordnung widmet Vräkidmé L öbe dem plößlick) an den Folgen einer Grippe Verstorbenen

Abg. Edlen von Braun (D. Nat.) folgenden Nachruk, dM die' *

Mitglieder stehend anhören:

„Der Be torbene hat nach einer überaus exfolgr-xickJ-M LNK"- bahn in den . hren von 1916 bis 1919 sich besondere Vexdienste als Leiter des deutschen Krt'UYer-wäyrungoamts erworksn und 5.9.“ auch späker im ReichsauD-schuß fur die deutsche Landwirkchft in überaus erfolgreickzer Weise tatig «Wesen. eine besondere Ebmxng wurde zujeil, als ihn der vorl" : Reickzswirtstbxr'tchar einstimmn] zum Vorfißenden wählte. Sei m hat er Zn SCMU Körperschaften rübrig gew'rrkt. Ick) danke anen, das; S?: 1"th zu seinen (55an von den Pläßen erhoben haben.“

Auf dk? Tagesordnung steht zunäckyst die 51118112 11:15 521111 Lesung des GssßßentWUrfes über eine 1115€1**Ér- gänzung des Besoldungsgeseßes. Dc:7**'»:1'e entkvurf entspricht der vom R2ichstag geäußerten 2155-51», die

') MFAWnabme der durch Sverrdruck hervorgehobenxn Reds! der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben smd.

., „. ...,-_“-