1894 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Beschränkung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich des GutSinventars owie die, AuSdehnung „des fakultativen Anerbenrechts auf die ganze

onarcbte, unter Gewabrung von Kreditvortbeilen für den in die Höferolle emgetra enen GutSeigentbümer betreffen. -

Rittergutsb 13er v o n lo e y - DöUingen betont, daß die angestrebten Mgßregeln auf dem Geb et der Vererbung und Verschuldung nicbt eetgnet seien, den momentanen Notbstand der Landwirtbscbaft zu be- eitigen. Um le teren zu kennzeichnen, führt er Beiypiele der Ueber- scbuldung aus ommern, Posen, Westpreußen, aus der Provinz Sachsen, aus Waldeck an. Er nimmt Stellung zu den Ausführungen der Vorredner und kommt zu dem Erßebniß, Haß er die Einführung des Anerbenrechts als Jutestaterxecht, eme fakultative Verschuldungßgrenze bei vortheilbafter Kredttgewabrung und das Institut der Heimstätte empfiehlt. ' ,

Rittergutsbefi er Wendorff-Zdziechowo bet Gnesen sxxmmt dem General-Land cbafts-Direktor Von zu. „Auch er tft de_r Memung, daß eine geseßliche Verschuldungsgrenze zu emer Mopopoltßerung dßs Grundbeßßes in der Hand letstungs ähiger Kapttaltstkn fahre. Die Rentenform statt der hypothekaris en Vexschulbupg des Grund- eigenthums ist ihm genehm, doch wün cht er eme zxttltche Beschrankung der Rente auf 50 bezw. 20 Jahre, je nachdxm ste bet ficherem oder unsicherem Kredit in Betracht kommt. Fur alle in Ausficht ge- YIWMM Maßregeln zisht er die obltgatorische der fakultatiVen Em-

rung vor. * . , .

Geheimer Ober-Regierungs-Ratb 1313 Tblßl-Berltp fahrt aus, daß eine Steigerung der Gutwarthe ausschxießltch für dre Gegenryart wirke, während eine dauernde Hilfe gegen dteborhandenen Mlßstande in einem Stei en der Grundrente bei gletchzeitigsm Falken oder Wenigstens Ste enbleiben der Jmmobiliarkaufpreise zu erblicken sei. Eine Beschränkung in_ der Vererbung und in der Verschuld- barkeit des Grundbeftßes seien die zu diesem Zwexck anzxz- strebsnden geseßgeberischen Maßnahmen. Ihnen könne nicht dxe Jreiheit des (Grundbefiyes in dem vom General-Landscbafts-Direktor

on und vom Vorredner verstandenen Sinne entgegengehalten werdßn, denn eine unbeschränkte und überspannW Außnußung des Realkredtts Xbe nur in seltenen Fäklen bei einzelnen besonders tüchtigcn Personen

rfol : aufzurveisen, in den meisten zur Schuldknechtschast und nicht zur chuldabstoßung und wirklicher Freiheit des Bsßßes gefßhrt. Zudem komme neben dem Immobilienkredit der PerKsodnalkredtt in

etracht, der, wenn jener eingesckyränkt, d11rchzw€ckmz1ßtge Organi- sation der ibn Vermittelnden Institute der Möglichkeit ettxer umfa en- deten Aanußung entgegcngefübxt Mrden müsse. Unrichtig seyda bei in- fübrun ciner Verschuldunngexchränkung nur reiche Kapitali ten Land- Der wsnig kapitalkräftige andwirth auf den Erwcrb kleinerer Güte'r beschränksn oder als wirthscbafTen. Im letzteren Fal] ' Entgehe er dem mannigfachen Rifiko, Welches der utsergenthümcr laufe, wie dknn der umgskehrtc Zustand, daß der stark Ver- schuldete GutSLigentbümer aÜe Gefahr, welche das Eigc'ntbum an ländlichem Grundbefiß mit fich bringt, zu tragen habe, während der Hypothckcngläubiger, der tbatsächliche Cigsntbümer, davon vöÜig unberührt bleibe, ein unhaltbarer sei und unbsdingf befc-itigt werden müsse. '

Landes-Direktor, Wirklicher Gsbetmer Raxh bon Lebeßow- Berlin bejaht für die Provinz Brandenburg du: Uebe-rschuldung des "ländTichen BLfiZES, füZrt für das Sinken der Rsinerträgc ein Bei- spiel aus eigener Crfa rung an und hält die obligatorische Einführung des Anerbenrecbts als Intestaterbrecht und einer Verschuldnngsgr8nze für dringend geboten.

Nachdem Landschafts-Direktor von Laer:Münster sich gegen 516 Eintragung der Renten statt des Kapitals erklärt, auf Mißstände der Stempelsteuergefeßgebung hingewiesen und stch wiederholt gegen dre Versckxuldungsbcschränkung aus- gesprochen" hatte, trat Profes or ])1'. Schmollcr : Berlin den Ausfuhrungen des Pro effors ])x. Sering bet, in- dem auch er das Anerbenrecht als Jntcstaterbrccht 1111.13 cine fakultative Verschuldungsgrenze bei Gewährung günstiger Kreditbedingungen forderte.

Finanz-Yéinister ])r. Miqucl will nicht bestimmte Vorschlä (: machen, um welche es sich gegenwärtig auch nicht, name-ntücl) ni t für ihn als Minister handeln könnte. Er woÜe nur cinYe thatsäch- liche Mittheilungen zur Beurtheilung eines etwaigen 5 edürfnisses für Teseßgxberisches Einschreiten machsn. Er hob berbor, daß die

wirths at betreiben könnten. müffe !" Pächter

bei tcigenden Bodenprsisen und Rsinerträgxn erträglich gcwesens Schu denlast des ländlichen GrundbEsW-“ss se:t etwa 10 Jahren 581 stabilen oder sinkenden Gutswerthéu zn unberkennbaren Mißständen geführt habe. Da die ländlichen SchU1kcn in den leßten 7 «Jahren um etwa 1 Miüiarde gewachsen seien und in manchen Provinzen bereits eine Ueberscbuldung vieler Gxunbbesiher bestehe, frage es sich, ob nicht die Wesentlichste Ursache dimer Perschuldung, die absolute Ver- schuldun sfreibeit, einzuengen sei. Wahrend in den Landeétbeiken mit ges [offenen Höfen (Hannover, Westfalen, Sck)[LSn»iq-:Oolstein und De en-Naffau zum thsil sowie ThlilC des Ostens dcr Monarchie) die Ver chuldung fich unter 30 0/0 des ermdsteucr-Reinertrags halte und sogar bis 14% finke, sei sie in den übrigen Gebiefen des Staats erheblich größer. Wo tbatsächlich freie Naturaltbcilung in ErbfäÜen an- Jwendet werde, erreiche sie nicht die Föhe, Wie in den msisten Theilen dcs stens, denn durch die üblichs 5 Saltbeilung komme dort die Be- lastun mit Kapitalsschuldkn in Erbfäklczn nicht in Betracht, währmtd im Oßen die meisten Gütér faktisch ganz oder zum großen Theik untheilbar seien, und dabei das Rachj; aÜLr Erben auf gleiche Ab- findung bestehe, was mit Notbw-anigkeit zu erheblichen Schuld- belastungen führen müffe. Dis bedéutendst-Z Verschuldung be- stehe im'Osten beim grö eren "Grundbefixx; bei den bäuer- [ichen BesWern trete six Ert aÜmablich ein, da die Verschuldungs- freiheit erst Verhältnißmaßig kurze “?ck bestehe. Cs [iSIS jetzt erLits *genügendes Material bor, um die olgcn der bestehenden staatlich€n Gsseßgébung beurtbeisen zu könnkn. Es handle 1111) nicht darum, durcb eincn gesehgeberisch-sn Akt Abhilfe zu schaffen; Ls müßte!) vielmehr dxe eanelnen 1lrsach€n der Krisis bekämpft und m langsamer Wtrkung dcr gxssßg€b€rischen und Ver- waltungsmaßnabmen'eine Reform durchge1ührt werden, WS1chL nicht das Interesse eines c'mzelnen Standes, sond€r11 das allgsmkine Staats- Wobl fördere. ' Staats-Mimster ])r. Graf von Zedliy und Trütschlcr- Nieder-Großenborau fübrk das MisZVLrhältniß zwischen 901)- und Reinertrag. des ländlichen Grundbeßßks neben de'r Steig-Zrung dsr Arbettslöhne in erster 5311318 auf dis Erheblicben Lasten zurück, welßbe dem Guthtgsnthüm-Ir durch die Ge- seßgebung auf€rlegt seren (Schul- und Ktrohenlasten, KommunalabgabLn, Invaliditäts- und _Alteréberficherung, Ux1fal1verficherung2c.), und weist im einzclnen aus etgenex Erfahruxt nach, wie trotz der hohen Ent- wickelung der [audwxrtbsÖastlche-„n „Technik“ und der dadurch bewirkten I.)?ehrproduktion cin Smken dsr Reincrträgk zu konstatieren sexi. Er findet den auptgrund für die ungünstige Lage der Grundbeßtzer des Oxens der Monarchie in der akizugroßen Entfernung der Produktionsstc'llen vom Abnahmeort der ,Produkte. Auf eine günstige Bxfißstandßberthsilnng innerhalb der einzelnen Landesthéile will er bei enxer Betrachtung der wirthschaft- lichen Verhältnisse des Grundbestßeß em großes Gewrcbt gelcgt wissen und hebt hervor, da“ da, wo wie tm Osten eine GrundefitZkateaorie zu sehr prävaliere, itte! und nge gcsnndkn werden müßen, _dieselbe theilweise der fehlenden Kategorie (Aufforstun- gen landwirtbscbaftlick) nicht nutzbaren Bodens„ Unnvandluug nicht leistun sfähigen Großaxun'dbefißks m Gütcr mittlercn Umfangcks). Fakultative Etnrtckptuxxgxn' auf deux Gebiete des - Kreditwesens seien unwirksam; dagkgen 16,1eme„korporaWEÉZusajnmsn- fassung des ganzen Grundbefi es Mit oblt atorxscher Cmfüuung einer VZrsckyuldungsgrenze zur Be erung der chuldverhaltmffe drmchnd ge oten. , Die Verhandlung wurde alsdann auf heute Vormrttag

10 Uhr vsrtagt.

zuzuführcn

Der Regierungs-Affessor Dr. Kühnert u Düsseldorf ist an die Königliche Regierung zu Cassel ve eßt umz der Re- Yerungs-Affessor ])r. Grolmazt zu Essen der " Koniglichen

egierung zu Düsseldorf zur werteten dtenstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der zur Zeit mit der Vertretun des Landraths in Birn- baum, Regierungsbezirk Posen, beau fragte Regierungs-Affeffor von Bernuth ist dem Landrath des Kretses Rees, Regierungs- bezirk Düsseldorf, und der neuernannte Regierungs-Affeffor ])r. Schoen aus Königsber dem Landrath des Kreises Schlochau, Regierungsbezirk arienwerder, bis auf weiteres zur Hilfeleistung in den landräjhlichen Geschäften zugetheilt worden.

Die RegierungSNeferendarc ])1'. Fur. Graf vonKosPoxh aus Hannover, von Roeder aus Frankfurt a. O., Marttn Suche aus Gumbinnen, Hexmann von Numohr aus Erfurt, von T Szka aus Königsberg und Krause aus Marienwerder ha en die zweite StaatsPrüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine wollte S. M. Kbt. „Lorclcy“, Kommandant Korvetten-Kapitän Grolp, am 28. Mai von Galaß nach Konstantinopel und wird S, M. Kbt. „Iltis“, Kommandant Korvetten-Kapitän Graf von Baudisstn, am 30. Mai von Shanghai nach Kobe in See gehen.

Bayern.

Die Kaiserin von Oesterreick) ist Inkognito in München eingetroffen.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold wird, der „Ang. Zig.“ zufolge, als Gencral-Inspekteur vom 4. bls 7. Juni Truppentheilc der 117. Armec-„Jnspcktionä in Erfurt„ Rudolstadt, Gcra und Altenburq bestehtigen. In den drct leßtgcnanntcn Städten wird der Prinz (Gast der betreffenden Landesherren: Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg- Rudolstadt, Seiner Durchlaucht OLE Fürsten Reuß ]üngerer Lime und Seiner Hoheit ch Hkrzogs von Sachsen-Altcnburg, scxn. Am 8. Juni trifft Seine Königliche Hoheit in Berlm em, wohin sich an demselben Ta es auch Ihre Kaisexliche und Königliche Hohkit dic Prinze sm Gisela auS Munchen be- geben wird.

Die Kammer der Reichsräthehatchfter1zdas GLsLH 11er die Abänderung der pfälzischen emctnde-Ord: nunq unter Streichung der von der Kammer dcr Abgeordneten eingefügten Vorschrift des Wahlkuvcrts bei den Gemeinde: wahlén angenommen und sodann den Nachtrag zum Kultus-Etat berathcn; im Laufe der Erortcrung gab der Ober-Konsistoria[:Präsident Stählin dem Wunsch Ausdruck, die Stolgebühren nach dem Vorgang Hessens, Sachsens und Preußens abzulössn. _

Die Kammer der Abgcordnetcn lehnte in thrsr gestrigen Si ung mit großer Mehrheit die qudcrung von 435000916. ?fir den Ankauf der Theresienwxysc bei dem Bavaria:Dcnkmal für AusstellungSzwecke ab. DW Mehrzahl der Redncr erklärte dies als eine Aufgabe dsr Hauptstabt, nicht des Staats. Der Abg. Grillenberger erklärte slch dagegen, damit Nicht das bayerische Ausstellungswesen nock) mehr in München zentralifisrt und WWW!) Fanesondere Nürnberg geschädigt werde. Dsr Finanz-Mmister Pr.

reihcrr von Riedel erwiderte, Nürnberg könne gewiß mcht

lagen, da die [chte aügcmeine LandeE-Ausstcllung dort statt- gefunden habe und die nächste 1898 dort stattfmdcn werde. Die Kammer genehmigte weiterhin Mittel für den neuen vierten Präparanden-Kursus der Lehrerbildungsanstalten. Die Abgg. Schubert und ])1', Andree“? wünschten Ein: führung einer fremden Sprache in dic Bildung der Lehrcr

im strengsten

und bedauerten, daß der Minister hisrauf nicht cingsgangsn sei.

Sachsen.

Seine Könis liche Hohcit-der Prinz Georg hat sich am Sonntag zu In pizicrungen im Bereich des 1'. ArmesMorpE nach Schlesien begeben. _ _ .

Wie das „Dr. J.“ meldet, hat s1ch Ihre Kaiserliche und Königliche Hohkit die Prinzessin Friedrich August einc leichte Verbrennung am rechten Auge zugezogen. Wenn hic Verchung auch nur eine unbedeutende in, so wird slch doch eine Schonung von acht bis vierzehn Tagen, nothwcndig machen. Anfänglich-vorhandene Schmerzen haben sick) wesentlich ermäßigt. Ficber ist nicht vorhhnden.

Heffen.

Am 27. d. M. fand in Mainz, wie mir dortigen Lokal: blältcrn entnehmen, die feierliche Besichtigung dcs neu exrichte- ten Geschäftshauses dcr Rcichsbaukstclle in der Kaissr: straße durch einen erlesenen Kreis hochstehendcr und_angcschencr Persönlichkeiten statt. Der Rcichsbank-Präftdc»nt Wirk11chcGeheime Rath ])1'. Koch war dazu von einer VorstandSbeamtcn-Konfcrcnz in Frankfurt a. M. herüber gekommen. Aus Darmstadt waren der Staats-Minifter inger Und der Finanz-Ministcr Weber sowie derMinistcrial- ath Emmerling erschienen. Aus Mamz waren anwesendder Gencraldcr Infanterie von Holleben, Gouver- neur von Mainz, der (53c11c-ral-Major Sjchart von S1charts: hoff, Kommandant von Main, dcr Großherzogliche Pro: vinzia1:Direkwr, Geheime RMZ Rothe, der Landgerichts: Präsident Lippold nebst den LandgerichtS-Dircktoren und dem Vorsißcndcn dcr Kamm-Zr für Handelssachen, der Erste StaatScmwalt und Vank-Jusiitiar Ewald, Regierungs- Rath O1“. Wolf, Tclcgraps1cn:Direktor Meter, Steuer-Rath von Buri, Postdirekwr Marizh, ferner der ürgermxister 1)r. Gaßner mit dem Bcigeordnct-en Kommerzicn-Rath Remert und Ist vollzählig die Handelskammer, an ihrer SpiHe der

räsidcnt, Geheime Kommerzicn-Rath Michel. Nachdem die Vc1sammelten sich in dem großen then (Heschäftssaal gruppiert lattcn, begrüßte dieselben zunächst der Wirkliche Gehexme Rath 5Éré'isident1)1'.K?0ch. Der Erste Vorstandsboamte, Bank-Direktor Kretschmer gab sodann eine Usbersicht dcr Entwickchmg der Reichsbankstcüe seit ihrer Errichtung im Herbst 1875 und der ausführende Architekt, Re ierungs-Baumcister Havestadt ausBerlin,cine Veschrcibun der eschichte dechubaues,welchcr hierauf in allen Theilen bexszickstigt und als schön und zweck: entsprechend befunden wurde. Um 2 Uhrfand ein von der Handels: kammer aus Anlaß der Anwesenheit des Reichsbank-Präsidentcn veranstaltetes Dinkr in dcr „Ligdertafel“ statt, zu welchem sämmtliche vorgenannten Thcilnehmer und zahlreiche andere Notabilitäten der Stadt, insbesondere des Handelsstandes, im ganzen 80 Personcn, erschienen waren. Der Handelskammer:

Prästdent, Ge eim_e KommerziemRath Michel brachte das o auf Seine ZNa eftät den Kaiser und Seine KönigYch2 Hoheit den Gro heron, sodgnn das auf die Ehren äste, insonderheit den Rei sban - rästdenten aus, welcher mit e nem Toast auf die Hande skammer dankte. Ferner sprachen noch der Staats-Minister Finger und der Gouverneur von .Holleben,* welcher leßtere 'die Reichsbank als die einnehmende, das Heer als die ausaebende Jnstqn laumq in Gegensaß brachte und zu geeigneter Zeit einen ftcßer einköslichen Wechsel _aulf Mainz F ziehen in Ausstcht stellte, _ der Provinzial-Dtre tor, der ürgermeister, der Bankdirektor Kretschmer und _manche andere. Um 8 Uhr Abends erreichte das schöne Fei unter allseitiger BeHriedigung ein Ende. Alles_ schied un“'er dem Eindruck, da die Reichsbank in Mainz eme für das Wirth: schaftsleben der Stadt und des Landes ersprießliche Stätte gefunden habe und mit demselben unzertrennlich verwachsen sei.

Oesterreiéh - Ungarn.

Heute Mittag erfolgte in der Hofburg unter dcm iiblichen Zeremoniell die Renunziation der Erzherzogin Maria Immaculata in Anwesenheit des Kaisers, sämmtlicher in Wien weilenden Erzherzoge, des rinzen August Leopold von Cobur , des Fürst-Erzbischo s, der Hoßchargen, sowie der öyterreichtihcn und der ungarischen Minitcr. Die Ver: zichtSurkunde wurde vom Minister des Kaiserlichen Hausrs Grafen Kälnoky verlesen.

Der StaatSeisenbahnrath, der gestern Vormittag durch den Handels-Minister Grafen Wurmbrand eröxfnet wurde, hat, nach einer MeldUng des „W. T. B.“, getern Abend seine Berathungen wieder geschlosßen.

Jm österreichtschen Abgeor nctcnhause fetzt? „cstern der Präsident auf Grund einer ministeriellen Zuschrift est, daß die Wahlen zu den Delegationen am 1. Juni stattzufinden hätten. Zn Beantwortung der J nterp e ll atio nen Wrabcß und Noske bezüglich der Vertheilung dcs Flugblattcs „Das Vaterunser in dcr Zudennoth“ durch den éPfarrck Deckert, sowie bezüglich der vcrleßendcn Thäti keit des lthercn durch M*.ßbrauch dcr Kanzel hob der Mznitcr: Präfident Fürst Windischgräß hervor, drei offenbar schon vor längerer Zeit gehaltene Predigten Dcckert's seien in der Monatsschrift „Sendbotc des heiligen Josefs“ in den Monaten Oktober, November und Dezember 1893 abgedruckt worden; darin sei auch das „Vaterunser in der Judcnnoth“ enthalten gewesen. Der StaatSanwalt habe in dem vorgelegten Yflichtexemplar keinen Grund zum Vorgehen erblickt. Als absr

eckert das „Vaterunser in der Iudennoth“ als Flugschrtft habe erscheinen lassen, habe die StaatSanwaljschaft das Flug: blatt wegen dessen demonstrativcr Aufschrift und wegen der Schlußbemcrkung sowie me an dcr bei eipem Flugblatt zu besorgcndcn größeren crbreitnng konfoziercn lassen. Außerdem sei Dcckcrt wegen unbefugten Vertheilens von Druckschriften strafakrichtlich verurtheilt worden. Bezüglich des Inhalts der Dcckert'schen Predigten habe die Staats- anwaltschaft keinen Anlaß zum Einschreiten gefunden, Nach der Einbringung der Interpeüationcn habe er es für (M: gemessen erachtet, mit der kirchlichsn Behörde, der Deckert be: züglich sLiUCk bcruflichcn Thätigkeit Untergeordnck sexi, «'m Einvernehmen zu suchen. Das Fürsterzbischöflichc Ordinariat stehe der Thätigkeit Deckcrt's keincswegs gleichgüitig qegcnüber. Es" habe zwar keincn Anlaß zum V0rgehcn,gegcn Deckert auf Grund der kirchlichen GescY gefunden, [edoch Deckert angewiesen, künftigh'm bei seinen rcdigten dcr Heilig; keit des Amts und des Orts stets eingedenk zu sein. Nachdem sich das Strafgericht mit dym Vorfall inncrhalb seines Wirkungskreiscs bcfaßt und dcm (Hosch in der ihm nothwendig und möglich crschcincnden Weist Achtung verschafft habe, sei fük die Regierung 6111 Amlaß zu einer weiteren Verfügun? in dieser Angelegenheit nicht gegcbcn. Er sche sich voran aßt, hinzuzufügkn, daß die Regierung ihrem lebhaften Bedauern Ausdruck würde gxben müsstn, wenn seitsns einer mit dem ernsten Amt des Seelsorger?) betrauten Persönlichkeit bei gottes: dienstlichen Handlungen Töne leidenschaftlichcr Unduldsamkeik angeschlagen würden, die, anklingcnd an lebhaft crörtcrtc Parteifragcn dcs öffentlich-xn Lebens, zumal in dcr gsgen: wäxtigcn, von verschiedenen Widersprüchen erfüllten “Zcit geeignet sein müßten, die in 11391th Kreisen vorhandrnc Beunmxhigung zu steigern. DasHaueZ nahm sodann das Gosch wc'gen Ausdehnung ocr Unfallversichcrung mit den vochrrcnhause vorgcnommcnsn Acndcrungcn cm und trat in die Debatte über die Prcßreform ein. Der Justiz:Ministcr (Gra? Schönborn war der Ansicht, das; die zwischen dem Aus chuß und der Rogikrung bc*i'1glich dcr Konfiskalions: bestimmungcn und bezüglich der lngabc der bcanstandctcn Stollen konfisziertcr Artike1 bestLhcnchDiffcrcnzen nicht so ernst seien, daß durch sic dar:"- Zustandckommcn dcs Gcschcs gehindert werden könne, erklärte jedoch, ohne aaf dic Frage des objxf: tiven Verfahrens näher cinzugshen, die Re "terung müßte weitere, prinzipielle Asnderungcn bezü lich dcrchfzgesehgchng Uon dEr Beantwortung der Frage aWängig machen, inmicmcit auf die Judikatur dcr Gcschworcncngcrichtc verzichtet wcrdcxx solle. Die'ser Standpunkt sei nicht reaktionär; cr verweise aus die Preßzuständc in Dcxrtschland, wo die Judikatur hinsichtlich der Presse größtenthcils in den Händen der VerufSrichtcr (Lege, und Die deutsche Prcssc sei in ihrer Entfaltung, Ent: Wickelung, in der Art und Wkise ihrer Redaktion und Verbreitnng gewiß nicht zu uvterschäycn, sondern zu den bedcntcndsten wurnalistischcn Gcsammtcrschcinmx en der Yutk cn Welt zu zählen. Den Himvcis auf die un cdingtc

rcßJrciheit in Frankreich beantwortete der Minister mit ber Erklärung, daß die französische Presse auf politischem Gcbrxt und auch sonst Erscheinungen gczcitigt habe, dre gewiß von keinem Mitglieds des Hauses gebiüigt werden könnten. (chhaftcr Bcifall.) DLL? Minister des Innern Marquis Bacquehkm erklärte, die Regierung qlaube, die Kolportage nicht freigeben zn könnkn, weil das Prcßgefeß die für eine Ueberwachung der Kolportage noth- wendrgen Garantien nicht _gcmähre. Auch in Deutschland hätten die Erfahrungen zu emer EinschränkunJ dcr Kolportggi' geführt. Schlicßlick) wies der Minister die Bewuptung zuruck- daß in Böhmen die Behörden die Presse beherrschten.

Dcr Volkswirthschaftsau§schuß hat danandels- vertrag mit Rußland nach längerer Debatte angenommen-

Großbritaunien und Irland.

Das Oberhaus hat, wie „W. T. B.“ berichtet, gestérn die erste Lesung der Bill Über die Marken der aus ZZZM Auslande stammenden Waaren angenommen. _ „QM Unterhaus c erklärte der Parlamentssekrctär des Auswärngcn

Sir E. Grey, daß dre d_em Con ostaat pachtweise überlaffenen Gebiete m die britt che Emflußsp äre fielen, wie fie dur das englis ;deutscbe A kymmen, egen das keine in * frika interesxerte Macht Emspruchxr oben habe, festgestellt worden Lei. DW. erkung des engltschen Vertrags mit dem Con o: taat s_er dte, daß der Congostaat die englische Em- ffußspbare anerkannt habe, wie sie bereits von Italien und Deutschlanh ancr'kannt sei, unter besonderer Berücksichtigung der Anxpruche, dte Egypten und die Türkei haben könnten. Das A kqmmen Englands mit dem Congostaat berühre in keiner Welse das _Vorkaufswcht Frankreichs, denn die Wirkungen des Vertrggs würden nur so lange bestehen, als der König von Belgwn oder seine Nachfolger Souveräne des Congosiaats bleiben würden. Die Verträge mit Deutschland und Italien

“bestimmten die Einflußsphäre Englands.

“Frankreich.

Dupuy hat nunmehr, wie „W. T. V.“ berichtet, formell den „Auftrag zur Kabinetsbildung übernommen; Delcasséz, Felxx Faure und Varth9u würden in das Ministerium eintreten; Poincaré. habe slch bereit erklärt, das Finanz- Mtnisterium zu übernehmen.

Der Senqt und dieDeputirtcnkammer hielten gestern nur wenige Mmutcn währende Sißungcn ab und vcrtagten steh sodgnn bis zum Donnerstag.

WW der „Temps“ meldet, hat der INinister-Präfident CastmirjPSrier bei dep Kabineten von London und Brüssel m Betreff des ]Üngst zwischen Großbritannien und "dem Congostaat abgeschlossenen Vertrags Vorbehalte gemacht.

Italien.

Bei der estern von der Deputirtenkammer fort- geseßtqn Beratßung der Finanzmaßrcgeln unterzog der Deputtrte Fagiuoli die von dem inanz:Ministcr Sonnino vorgeschlagenen Maßregeln einem erglcich mit den Be- schlussc'n der Finanzkommisfion und erklärte dem „W. T. B.“ zufolge, cr halte es für billig, daß d'ie Kammer untcr ausdrücklichkm Vorbkhalt bezüg- lrch einzelner Maßnahmen die Einzelberathung dcr Voxlage. vornehme. Der Deputirte Eugenio Valli billrgte dtc Erhöhung der Rentenstcuer, ve'rwarf dagegen jede Erhohung der (Grundsteuer. Dcr Dcputirte Angelo Valli gab den Vorschlägen des Ministeriums den Vorzug vor den Beschlüssen her Kommission, da die rauhe Wahrhcit besser sei, als Paüiatrvmittel und homöopathische Kurmcthodcn. Der Dcputirtc Rossi (Mailand) sprach gegen den Entwurf. Die weitcre Berathung wurde sodann auf heute vertagt.

, Zu Ehren der Offtzikre des: in Venedig anwesenden brttiscbcn (Heschwaders fand, wic „H. T. B,“ berichtct, qestcrn Abend daselbst cine Soirée bei dem Kommandanten bes S_chepartcm-xnts statt,wclcher der Admiral Seymour und Zahlchthet? Offiziere bciwohntcn. Der MarcuSplaH war festlich

e cu 8.

Spanien.

Die Deputirtenkammer hat nach cinsr Meldung des „W. T. B.“ gestern mi? (51 gegen 14 Stimmen den Art. 1 des Gesetzentwurfs 1":er die Explosivsto ffe angenommen.

Belgien.

Gestern Vormittag 10 Uhr fand im Königlichen Palais in Brüssel die Vermählung des Prinzen Karl Anton von Hohenzollern mit der Prinzessin Josephine von Belgien statt. Unter den zahlreichen Gästen befanden sich auch, wie „W, T. B.“ bcrichtet, der GencrabAdjutant Seiner Majkftäk des Deutschen Kaiscrs Gcncral=Oberst Freiherr von LUS, der Vcrtrctcr dsr Königin Victoria von Großbritannien General Gartner, der deutsche Ge- sandte Graf von Alvenslebsn, der rumänische (Gesandte BengeScu, die. Minister, sowie zahlreiche Deputirte und Senatoren. Die Zsremonic fand in dem prächtig geschmückten blauen Salon statt. Der feierliche Eintritt der Hohen Herrschaften erfolgte um 10 Uhr. Zuerst tratkn der König der Belgier Und ie Königin vor) Sachsen cin, ihnen folgten der Kémig von Rumänien und die _Königin der Belgier, dcr ürst von Hohenzollern, dic (Hräfm von Flandern und der “rinz Friedrich Leopold von Preußsn. Der Bräuti am hatte seiner Großmutter, der Öürstin-Wittwc von Hohcnzo ern den Arm gcrcicht, während die Frinzessm-Vraut von ihrem Vater, dem Grafen von Flandern,

eleitet wurde. Der Bürgermeister von BrüssclBuM nahm die Ziviltrauunq vor. In seiner Ansprache an das ncuvcrmähltc Paar herzlichen (Gefühlen und Wünschen der Bevölkerung Ausdruck. Um 101/2 Uhr begab sich der Zug in dcn wcißen Salon, wo die kirchliche Feier stattfand. Die Messe wurde

qab er den

vom Erzbischof von Mecheln zelebriert. Der Erzbischof richtete eine längere Ansprache an die Ncuvermählfcn. Um 12 Uhr Mittags war die Feierlichkeit beendet. Der Erzbischof nnd der Klerus begleiteten dcn Königlichcn Zug bis vor die Kapelle. Nach der Trauung fand ein Frühstück statt. Nach: mittags reisten die Neuvermähltcn nach Köln ab.

Heute Abend giebt der deutsche Gesandte Graf von Alvensleben cin Diner zu Ehren des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, «Höchstwclchcr heute 2158115 11 Uhr Brüssel wieder verläßt.

Schtvedeu und Nortvegen.

D;.c Kommission des Storihings Fr Untersuchung der außergewöhnlichen militärischen : eranstaltun- gen in den Jahren 1894 und 1898 hat, wie „W. T. B.“ aus Christiania meldet, gestern ihren Bericht vorgelegt, worin festgestellt wird, daß im Jahre 1894 vcrsthisdene hohe Beamte des Heeres und der Flotte 30000 Gewehre unbrauchbar ge: macht und gleichzeiti in Christiania die Kanonen in Ordnung gebracht hätten; in Sorten scicn die Kriegsschiffe kkar gemacht und dies alles möglichst geheim aUsZcführt worden. Damalige Beamte, und zwar der AdmiralKovcn, der (Hensral Wergeland, die Staatsräthe Munthc Und Johansen,“ dcr Waffcnfabrix- Dirsktor Prag hätten aus ei ener Jnitiatwe crklaxt, daß fze ohne Befchl der höheren chördcn gehandelt hatten. Dtc Kommission bezeichnet dieses gleichzeitg]? Vorgxhen ohne ge- meinsamen Befehl aks unerklärlich und ßnbct dre abgegebenen Erklärungen ungeeignet, besonders bkzugltck) dcs Ursprzm'gs Und des Zwecks dieser Veranstaltungen, Ebenso, unerklarltch fmdet die Kommission das Auftreten des Admwalß Koch tm Jahre 1893 ohne Befehl von oder Berathung mxt 1rgend Jemandem. Bulgarien.

Der §Frinz und die Prinzessin Fcrdißand von Sachsen-G'oburg sind, wie „W. T. B.“ bcrtchtet, hche Nacht wieder in Sofia eingetroffen und vom Hofstaat sowre mehreren Ministern auf dem Bahnhof empfangen worden.

Amerika.

Wie „,W. T., B.“ aus Washinu berichtet, hat der Senat dte Berathung der ö'ü? auf etalle beendet und die Berathung des Kapitels , olzzölle“ begonnen. Die Demo- kraten hoffen, daß die definitive Abstimmung am 15. Juni statifinden werde.

Parlamentaräsche Nachrichten.

_ Das Herrenhaus trat heute zu seiner 15. Plenar- stßung zusamme_n.

Der „Präszdent Fürst zu Stolberg-Wernigerode eroffnetc dte'StHung, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angenleg'enhetten 131“. Bosse beiwohnte, um 21/4 Uhr mit geschaftltchen Mittheilungen.

Neu inn das Haus einqetreten_ist Seine Hoheit derHerzog Ernst ("S_unther zu Sck1eswrg-Holstein, welcher von dem Prastdenten begrüßt wurde und sofort den Eid auf die Verfassung leistete.

„Erster Gegenstand dxr Tageßordnung war der mündliche Bericht der Kommisston für kommunale An ele enheiten über den Gesehentwurf, betreffend das uYegehalt der Lehrex und Lehrerinnen gn den öffentlichen nicht- staatlrchen mxttleren Schulen und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen.

Bei Schluß des Blattes nahm der Berichterstatter Ober: Bürgermeister Martins das Wort.

_ Nach amtlicher Feststellung erhielten bei der am 24. d. M. im 28. sächsisschen Wahlkreise (Plauen) vor- Zenommeney Reichstags-Ersahwahl von den abgegebenen “0585 Sttmmen Alwin Gertsch (Sozialdemokrat) 9919 Sttmmen, erhelm Uebel éKartcllkandidat) 6000 Stimmen, Max Schubert (dyutschkon ervativ) 2687 und Arnold von Schwarze (freismnigeVolkspartei) 1999 Stimmen. ES hat somtt eine Stichwahl zwischen Gkrisch und Uebel stattzufmden.

_ Die Kommisfion des Herrenhauses für den Staats- battshaltszEtat und für Finanz-Angelegenheitkn hat in Bezug auf „„die Finanzlage des preußischen Staats“, in Erledxgung des ihr in der Plenarsisung des Herrenhauses am 28. Aprik 1894 ertheilten Auftrages, folgenden An- trag, der demnächst in einer Plenarfißung zur Ver- hanblung kommen sol], gesteklt: Das Herrenhaus one beschließen, zu Erklaren: 1) Die dauernde OrdnUng der Staatsfinanzen Vsrlangt, daf; cine feste Abgrenzung der Bciträge Prsußens für die Bedürfnisse des Reichs Erfolgt und daß letzteres nicht allein für die Aufbringung der für seine Aufgaben nothwsndÉg-én Mittel aus den ihm reichs- bkrfaffunJStnäßig zustkhcnden Qneüen, sondern auch für Ueber- weisungsn an die Einzelstaaten in Liner dicx Matrikularumlagen übsrstexgenden Höhe Sorge trägt. 2) Es ist Eine angemesseneSchu1dem tilgung auf gesetzlicher Grundlage zu erstreben. 3) Es ist eine Aenderung des Geseßes vom 27. März 1882 herbeizuführen, Welche bie 1":er Cinén bestimmten Bétraq hinausgehenden Ueberschüffe der Staats-Eisenbahnberrvaltung der Verwendung für aÜgemeine Staats- VLrwaltungszWCcke entzieht.

_ Auf der Tagksordnung der 74. PlenarsißunZJdes Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, 31. Mar (5 eginn: Vor- mittags 11 Uhr) stche-én: dis erste und zweite Berathung des born Herrenbause zu erwartendsn (Gesehentwurfs, betreffend die (Errichtung Lines Amtherichjs in der G2n:91ndc Kalkberge-Nüdersdorf; das Ver- zcichniß solcher Petitionkn, WLlc'hL von den Kommisfionen zur Er- örterunZ im ?)[Snum nicht für geeignet erachtet smd; fcrner ein Berichf dcr Wa ,lprü ungskommission und Kommitßonsbericbte über Petitionen.

Nr. 21 des „Zentralblatts der Bauverwaltung", her- auSgegkben im Ministsrium der öffentlichen Arbcxiten, vom 26. Mai hat folgenden Inhalt: Landhaus in Eisenach. _ Das Bankvesen dsr Stadt Berli11(Sch1uß)._ Geheimer Ober-Regikrungs- Rath H. Oberbeck in Berlin +. _ Eröffnung des neuen Haupt- bahnhofes in Köln. _ Vermischtes: Preisbewerbung für einen Brunnen in Kubvbacb. _ Wallot's Ernknnung zum Mitglied der GeseÜscbaft „San Luca" in Rom., _ Aussteklung bei dem Kon rkß für den Kirchenbau dé's Protestantismus. _ Nachtrag zur" Vau-Éolizeiordnupg für Bérlin. _ Bssucbsziffer der chbnischen Hochschule in Braunschwetcß. _ Hünengrab in Rynarzewo. _ Materialsckyleuse für Luftdru - gründungen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach F" 151 W Prexxßisckpkn AÜgemeinen Berggcseßcs born 24. Juni 1865 müffen Ansprüche auf Ersaß cinés durch den Berg- bau Verursachten Schadkns, Mlche fick) nicht auf Vertrag gründen, bon dLm Bsscbädi tsn in nerba1b drei Jahren, nachdem das Daskin und dEr Urhe cr dss Schad€ns zu seiner Wissénschaft „elanht find, durch gerichtTicbe Klug? geltsxid «911161be wkrden, widrigen- LW sie vczrjäbrt smd. In Bezug aus diese BEstimmung hat das REWE €richt, 17. Ziviksenat, dmr]; Urthsi's Vom 7. Fsbruar 1894 aus- gsspro en, daß dsr kajährungslauf Erst mit dem Zeitpunkte anfängt, in melch€m dcr Gcschädigte das Dasein und den Urbebkr des Sabadkns bo11ständig sicher weiß und dies in einem anzustr€ngend0n Prozcffe nachzuweiscn vermag. Das Vorhandensein dteser Wissenschaft wird in der Regkbanzunehtyen sCin, wenn der Geschädigte dem VertretLr der Berggewerkschaft exklart, daß er den Grund der Beschädigung in dem Bergbau derselberx bestmxmt crblicke und deshalb Schadenöersaß beanspruchc, und der Geschadtgtcmcbt nachqueisSn vkrmag, daß er diese Erklärung abgegeben habe, "ohne wirklich von dcr unbcdingtkn Rechtmäßigkeit scines Anspruchs uber- zerugt zu sein. „DiE gesetzliche Verpfltchtung dc's Bergwerksbesxyers aus § 148 des 2111» Berggeseyks feht Voraus, daß dem Gxundetgen- thümer an ssinkm Grundeigcvthum ein Schade erwachsen set, ynbdaß zwi'schen diesem S adcn und dcm Betriabe des Bergbaues em ursachltcber Zu ammcnbang be tehk. Von _dieskn Voraussetzungen des AnspruxsZs muß der Beschädigt: Wissenschaft crlangtbaben, wcnn ngM ihn dxe erxabryng be'ginncn soll, und zwar mus; die! Wisssnschaft, wie das, R81chsgertcht in vielcn Entscheidnngkn an;]enommcn hat, [9 vollständtg xmd Reher sein, daß kr sogleich zur Erhebung der Klags zu schreiten nn stande ist. Dic Schwwrigkeixen res Beweisks können dabei nicht gußer Be- tracht gelassen Werdkn. Sind fie: to gxofz, daß der Betyets voraus- f1cht1ich ein günstiges Er ebniß nicht liefern wxrd, und tft sich der Kläger dessen bewußt, Fo féblt ihm die fichere Kemxtntß der „zur 3 rozeßführung nöthigen GrundlaZ-Zn, und mag kann nxcht bon elner «Zissenschaft des Beschädigten in dem borerwahnten Stunt: sprechen, sondern nur von unsicheren, vagen Meinungen und Mutbmaßungen, die einen vorsichtigen Mann yicht bestimmen “werben, zur Erhebung der Klage zu schreiten. _ Der Kläger hat nun frethch m den Briefen vom 1.0. Oktobsr und 17. Nobember 1883 auf das besttmmtxste angesprochen, daß er den Grund der Beschädigung des Hauses 111 dem Bergbau der Bekkagten erblicke; dgbei hat er fich auf dre Lage 'der Baue be- rufen und auf Sachberstandige, derkn Gutachten, er eingeholt habe. Der Berufungsrichter ebt nicht fehl, wenn er hieraus folgert, daß der Kläge'r Von dem orhandsnsein und den Ursachen "des Schadxnö schon zu jc'ner Zeit Kennfniß gehabt habe, und er verstoßt auch mcht

gegen ,die Grundsätze von der Beweislast, wenn er diesen Bevoelk- ergebmffen geLGenüber bom Kläger, der seine Kenntniß leu net, den Beweis des egeythetls fordert. Aber der Berufungßrich er über*' FFW??? der Klager einen solchen Gegenbeweis angetreten hat.. . .'

_ _Die ?usamnxenstelsung zweier Waaren eichen,“ welche einzeln f r_verschtedene„Anwendungögebiete als 'Freézeicben bxnuyt werben konnen, zu xtnem Gesammtzeichen macht, nach emem Urtbetl bes ReicHSgenchts, 1. ivilsenats, vom 24. ebruar 1894, dteses n1cht zu einem Fretzei en; läßt sich das Ge ammt- zeichen nur d1zrch Anwendung anderer Aufmerksamkeit von einem arxbern geschußtxn Waarenzet n unterscheiden, so darf das er- wahnte Gesammxzexcben mcbtbenußt werden. _ Der Kaufmann S. batte Waaren unter emer Marke" tn Verkehr gebracht, welck22el von einer der' Zuma H. und R. geschujzten Marke nur durch nwendun be- onderer Aufmerksamkett zu unterscheiden war. H. und R. kßagten auf Grund der §§ 13, 18" des Markenschutzgese es gegen S. mit dem Anfrage, daß Beklagter fur nicht berechtigt erk ärt werde, die Marke zu gebrauchen. S. t'nacbte, dagegen eltend, daß eine Marke aus der Zusammenstellung emes m Maro o gebräuchli en Frei eichens und des deutschen Retch§adlers, dessen Benußun?) durch den lelerbö sten“ Erlaßxvom 16._ Marz 1872 freigegeben L, estehe und demnach e en- fczlls Lm Jrerzexcben set, dessen Gebrau ihm nicht untersagt werden konne. Dtesex Auflsaffung schwß fich das BerufungSgericht an, welches demzufolge dle, Kage abwtes. Auf die Revision der Klägerin hob da§ Retchsgerzcht das Berufun Surthekl auf, indem es be- gr'undenb ausführte: „. . . Ein alk, wo Zeichen, die als Frei- zetcben tm Sinne des § 10 Abs. 2 des Gesexes über den Marken- |th vom 30. Novembex 1874 zu erachten nd,_ lediglich als rei- zercben benußt werden, „ltegt rztcht vor, vielmehr ist durch willkür übe Zusammenste'Uung „zweter Zetchen, die für vöÜig verschiedene An- wendungsézebtete ernzeln als Freizeichen benutzt Werden könnten, ein neues Ge arymtzeicben geschaffen. Deshalb bedarf es einer Prüfung urxd Entschezdung der_ ange, ob das neu geschaffene Gesammtzeickpen mrt dem fur dre Klagerm gefcbüßten Waarenzeichen im Sinne des 18" des Markenschu geséßeß berrvecbselungsfähi ist. _ _ Die rwagung des, Beru ungßrrcbters, daß 613 U!) die Klägerin se'lbst zuzuschretben habxkn würde, wenn mit Rücksicht auf dxe " Auswahl der emzelnen Bestandtheile des für fie Zeschußten Zeichens Für den Beklagten sich die Möglichkeit ergeben "abe, durch bloße Zu ammcnsteUung von Freizeichn ein verwechsekungs- fahrges'Gesammtxetchen zu schaffen, beruht auf Verkennung der Er- forberntffe bon Treu und Glauben im Verkehr. Dem Gewerbe- treibenden, der ern Waarenzeicben auswählt, kann nicht die Pfticht auferlegf werden, anderen, dre etwa einen unlauteren Wettbewerb unternkbmsn solltcn,' die gesehwidrige Nachahmung des Zkichens zu crscbwercn. Man„w1rd im Gegentbeil davon auSzugeben haben, daß nach dsn Grundsa enkvon Trku und Gkauben der GeWerbetreibsnde, der tm Wettbewer mit anderen ein Waarenzeicben wählt, seinerseits Vorsorgs zu trsffen hat, daß „eim: Verlesung der durch Eintragung YFMLZFFM bererts geseßmaßtg erworbenkn Rechte vermieden w:rd.'

Entscheidungen des Ober-Verivaltuugsgerichts.

_ Der § 11 des Gesetzes," betreffend die Anlegung und Ver- anderung von Straßen und Plaßen in Städten und ländlichen Ort- schaften„ pom 2. Jul: 1875 scbretbt box, daß mit der Offenlegun des Flu_ tltxnenpkans 8 daselbst) eine BesÖränkung der Zau- fret ett des Grundeigentbümers dahin eintritt, „daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus versagt werden kön_nen“. Damit ist, nach einem Urtbeil des Ober-Verwaltungs- Sektéhtß, 17. Senats, Vom 2. März 1894, diejenige Grenze bezeichnet uber wuchs btnaus das Geseß eine Beschränkung der Baufreiheit durÖ Festseßung von S_traßen- und Baufluchtlinien nicht zulassen will und Übex Welche bmaus derarti e Beschränkungen daher auch durch [thZBlZerorbnungen ni t eingeführt werdkn können.

_ DicortsstatutarischeBelastung derAdjazenten einer neu angelegten Straße, sobald fieGebäude an der neuen Straße errichten, mtt dyn Herstellungskostkn für die Straße, tritt, nach einem Urtbetl „des Obcr-VerwaltungMerickyts, 11. Senats, vom 9. März 1894, sry„wenn die Gebäude nach der Festseßun der Bau- flucbtltnren der nkuet) Straße errichtet Werden, gleiniel ob diese neue Stxaße zur Zeit der Bebauung schon wirklich ber- gestcllt xst 0er erst später hergestellt wird. .Der yon dem_ Revifionsklager hervorgehobene Umstand , daß ein er- bebltcher , Zeitraum zwischen der Fluchtlinienfeftsehung und der wirkltcben HersteUung der Straße gelegen habe, steht der Anwendung des § 6 des Ortsstatuts nichts entgegen; denn der § 15 des Vauflucbtengeseßes vom 2. Juli 1875 gestattet die statutarische Belastung deés Eigentbümers, welcher nach dem Beginn der §Eln- lxgung der neucn Straße ein Gebäude an derselben errichtet; und dre Anlegung beainnt jedenfalls schon mit der Fluckptlinien- fests eßung. Wenn dsr Kläger betont, die Bauflu tlinien möchten wohl auf der Karte stcb befinden, diese Karte sei aber nicbt zugänglich gewesen, so genügt die Hinweisung auf die nach de'n §§ 7 und 8 des éesYesMom 2. JUN 1875 stattfindende Offenlegung dos Plans.“ 11 5.

Kunst und Wissenschaft.

Dkk Wirklichs Ober-Konfistoriak-Nntb, Propst 1). Brücknkt: begebt_ hcutc das 25 jährige Iubi1äum als ordentkichsr Honorar- Profsmoc an der Berliner Unierfität.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Malta,

Durch Verordnung dsr Lokalböhörde in Malta ist die für Her- künfte bon Konstantinopel angsordnete Quarantäns aufgehoben worden, doch haben sich Rsisende Von dort bei ihrer Ankunft tn Malta zu malden und unterliegkn während 15 Tagen einsr arztlichkn Béobachtung. (Vsrgl. .R-Anz.“ Nr. 10 vom 12. Januar.)

Schiveden. __

Durch Bekanntmachung dss Königlich s wedtj en Koxnuxerz- KoÜegiums vom 24. d. M. ist die Stadt Bret _nebt den ubrige'n Theilen des Departements Finistbre für choleraVexkeucht, dage en dre Pbilippinsn-Jnsekgruppe für rein von Cholera erklart wordkn. Vergl. .R.-Anz.* Nr. 83 vom 9. April.)

Verkehrs-Anftalten.

Am Sonntag, 3.Juni, kommt ein Sonderzug zu ermäßigten Fahrpreisen von Berlin nach Dresden_ und Schandau übcr Elsterwerda zur Beförderung. Der Zug fahrt 7,05 Bm. vom Anbalt-Dresdener Bahnhof ab und tri t m Drssben-Altstadt 11,50, in Schandau 1,03 Nm. ein. Die Fa rkarjknpretse betrageq: von Berlin nach Dresden 9 «ck 11., 6 «M 111. Klasse, vyn Bexluv nach Schandau 11,40 „FQ U., 7,60 „M 111. Klasse. [Zur Kmder' tm Alter Von 4 bis 10 Jahren werden Fahrkarxen zum glben Prexse veraus- abt. Die Rückfahrt kann innerhqlb 8 Tagen, der Schnellzugen gegen

ösung von Zuschlagkarten, beliebig über Röderau oder Zossen er- folgen. Freigepäck wird nicht genZährt. Fahrtunterbrechung tft nur bei der Rückfahrt in Dresden zulasfia. Der Faßrkartenverkauf erfolgt Vom 31. Mai ab an den Fabrfarten-AuSggbejte en auf dem Anhalt- Dresdener Bahnhof und den Bahnhöfen xtedrtchstra e unix Alexander- Pla von 9 bis 1 Vormittags und 3 ts 6 Uhr acbmttta s. Bex dcr ?Fabrkartcn - Außgabesteüe auf dem Anhalt - Dreödener abnbos wird der Verkauf bis zur Abfahrt des Zuges fortgeseßt, bei den