1917 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

BekanntmaÖung.

Auf Grund dcr BundesratWetorknung vom “.'-3. September 1915 (NÖQL-Geseßbk. Seite 603) in V-rbinkuna mit 12? Ausführung!- anweimng diefer Vexorknuna vom 27. September 1915 und de_r Ver- ordnung vom 24. Juni 1916 (ReiM-Geseybl. Seite 581) 111 dem Kaufmann Stanislaus Wojciechowkki, bier, Warschauersixaße Nr. 9, dkk Handel mit Leben;. und Futtc-rmitteln aller Art wegen UuzuverläMakekt in bezug aa?" diesZn Handelsbetrieb unter- sagt. -- Die durch das Verfab'en VékUksQÖten baren Buslaaen, ins- besondere die Gebübren für die im § 1 ver erordnunq vorgeschriebene

Bekanntmachung, hat der Betrcffen: z:: Tragen. Gnesen, ten 6. Juli 1917. Die Pciizeivetwaljuvg. Dr. Franck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Vundekkaésv'rorknung rom 23. September 1915 (RIVA S. 603), in erbinduna mit kk! Ausführunnaneiiung dieser Vnorduu-a vom 27. Skptemb-r 1915 und der Vekordnuna Dorn 21. Juri 1916 (N.DBl. S. 581) ist d-m Kaufmann Martin KoWalski, bier, Posewrséraß- Nr. 15, der Handel mit Leben 5- und Futtermitteln aller Axt wegkn Unxuvnlässiqkeit in 595119 auf di-s-n Handelsbetrkkb untetsaat. _ Die durch das Verfabten voxursacksten baan Auslagen, insbesond-te die Gebühren für die im § 1 der Verordnung vorgeschriebene Bekanntmachung, bat ker Be-

troffene zu tragkn. Gnesen, den 6. Juli 1917. Die Polizeiverwaltung. Dr. Franck.

Bekanntmachung.

Tem Bäcker Johann Tvmczinskk in Gnesen, Browbekaer t35117111?“ Nr. 16, wird anf Grund der Bund-sratsverotdnung vom 23. Sevtkmber 1915 (RGW. S. 603) in Verbindung wit der Aus- fübfunqsanweis'!"a vom 27. Sevk-mber1915 und Der Vewrdnung vom24 Jun11916 (RGVKS. 581) der Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln aUer Art sowk- die Ausübuna seives Bäckereib-trlebes weaen Unxuverläsfizkeit in kesug auf diesen Hand-lxb-trieb uyteksagt. *- Die duycb das Verfahren ver- ur'QÖken baren Auslaßkn, insbesox-vere die Webübr-n für kik im ,I 1 dertVerordnung vorgeschriebene Bekanntmacbuvs, hat der Betroffene zu rag'n.

Gnesen, den 7. Juli 1917.

Die Polizeiverwaltung. Dr. F rauck.

Bekanntmachuna.

Der Väck-xwitwe Ida Klua, aekorenen Müller, 51ersklbst, "7 auf'Ger W „B 58 der Verokdnuna vom 29. Kuni 1916 kezw. !] 1 der NekwntmaÖu-g xur Xunbaltuva unqukrlässtaer Personen vom Havdel vom 23. S-wember 1915 dex Betrieb ibrer Väck-rei auf 'die Dauer yon 3 Monat-n vorn 8. d. M. bis -1n- scbli-ßlicb 6. Okioker d. I. unter Auferlegung der Kosten der Ver- öffentliebunq u n ter s a a t.

Regenwalde, den 3. Jul! 1917.

Die Polizeiverwaltung. I. V.: W. Knöpel.

»

Bekanntmachung.

Dem Kobl-nbänk'l" Martin Höhle, gebok-n am 9. Mai 1837 in Naumbura, Kre'is Wolffaam, wohnhaft in Frankfuxt o. M., Müblwiesenstraße 2, wird hierdurch der Hande! mit G-geu- Händen des täal'cbe" Bedarfs, kvsbesondere Nahrunak- und Futtermitt-ln aller Art, ferner toben Naturerzeuanissen, Heiz. und Leuchtstoffen sowie jealkcbe mittelbake oder uvmlitel- bme Beteiliaung an ein-m soläxen Handel wegen Unjuverxäsfigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrikb unters agi.

Frankfurt a. M., den 7. Juli 1917. - Der Polizeipräfident. I. V.: von Klenck.

_ck

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 de? Verordnung des Bundeörats vom 23. S-p*emb-r 1915 (RGW. S. 603) über die Fernbaltung unzuver- läsfiaer 'rsonen vom Handel babe ich dem Kaufmann Gustav Löwen jeln, arborkn am 14. Februar 1866 in Br-cbeubeim,Kre1s Ilesbadev, zurzeit Düsseldorf, Deichsir. 7 wohnhaft, dke Aus- übuna des Handels mit Gegenständen -des täglichen Bedarf! und des Krienßbedarfs, inkbesondere mit Nahrungs- und Genußmitteln, für das gesamte Reicszebiet verboten.

Düsseldorf, den 8. Juli 1917.

Die PolizeiVerwaltung. Der Obstbürgermeisjer. I. V.: Dr. Lebt.

Fliehtamikiches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. Juli 1917.

Seine Majestät der Kaiser und „König empfing, wie „Wolffs Telegrapbenbüro“ meldet, vorgestern abend den öster- reichisch-unamischen Botschafter Prinzen zu Hohenlohe, hörte gestern vormittag den Vortraa des Chefs des Zivilkabinet'ts von Valentini undxdie militärischen Vorträge und empfing den Besuch Seiner Kaiserlichen und KöniglichenÖoheit des Kronprinzen. *

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern vormütag den Präsidenten des Kriegsemäbrunasamts von Batockj und den Leiter der Reichsstelle für Gemüse und Obst OberregierungSrat von Tilly zum Vortrag.

Der BundeSrat versammelte fick) heute zu einer Voll- fißung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Justiz- wesen und für Handel und Vexkehr, der Ausschuß für Justiz- wefen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr Sißungen.

Russische Soldaten, die bei dem Angriff in Ost- aalizien in Gefangenschaft aerieten, erklärterx. wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, einstimmig, daß xich der dortiae Angriff nur dadurch Habe bewerksteUigen laff-n, daß man sie glanben machte, die Deutschen hätten an einem anderen “"kont- abschnitt zuerst den Angriff wied-r aufgenommen. Aus i-sen Gefangenenauxsagen geht zur (Hem'jae hervor, mit welchen Yttetkn l1?th demokratische Rußland seine freien Bürger in den

5 rei . .

oon Kessel, hat unter em 6. d. M. b'etreffend die Regelung der Groß Berlin, erlaüen:

lenverteilung

den Belagemngsszustand, vom 4. Juni 1851 folgendes: 5. Allgmeine Vorschriften.

Berlin, Charlottenburg, Berlin-chhter-berg, Neuköün

Niederbarnim. )

abgibt.

und Anthraztt. , . 1 Jenkner Vrtketts gilt

1 . Koks .;

110 Ganxsteine, 1 111 Koks.

zulässig-

Bescbaffung yon Kohlen übernommen. 4

Summe zu melden: den Bestand am 1. des vorangegangenen Monats,

den am 1. des laufenden Monats vorhandpnen Besiand, unter Angabx des Lieferanten diejenigen Mengen, die tbm tür den vxrxangenen Monat ven diesem ku liefern waren (MoraWratcn res AbichxuffeS) sowie diejenigen Meggen, die darauf tatsäck12ch geliefert_ sind, unter Gegenubex: stellung derjenigen Mengen, dre in den xnjsprechenden Monaten der drei vorangegangenen Jahre gyltefnt find.

Diese Meldungen müffen jederzeit durch Frachtbmfe, Rechnungen odcr Auszeickwungen belkgt wuden können.

Vordxucke für diese Meldungen sind bei ker Koblenabteilung der KriengtsteÜe in den Marken in Empfang zu nehmen.

§ 5.

Jeder Koblenbändler hat für eine möglichst gleichmäßige Verteiluna der ibm zur Verfügung stehenden Kohlcumengen an die Verbraucher Sorge zu nagen.

§ 6.

Koblenbändler, welcke waxgonweise oder in Kabnladunaen Bri- k-tts eapfangen, haben 10 v. H. der eingehenden Mengen Briketts auf Lager zu nehmen, diese gelten bis auf weiteres als beschlagnahmt. Zur Vetfügupg über fie m die Koblenabjeiluna der thieZSamtncUe in den Maxten im CiWernebmen mit den Gemeinden : ugk.

§ 7. Väbofen ist der Verkauf von Kohlen: a. auf den Freilakeglekwn det Bahnböß, 1) a-xßscbald der orknungömäßiaen festen Verkaufsßellen kes Koblenhandels.

§ 8. Der Verkauf auf den Lazerbläyen an Koblenbändler ist nur an solche Perkcnen zoläjsig, welche s1ch als Kokleubändler einwandftei auöwei|en. § 9

Versendungen von Kobl'eu aus dem Bereich des Geltungöaebiets dieser Verordnung sind von dem Lieferanten der Koblenadje'tjung dcr KriegöamlsteUe in den Marken anzuzeigen.

9“? O"!"

§ 10. Verbrauckser, die für nicbtgewerblicke Zwecke Kohlen in den Geltuncsbeteicb dieser Vewrknung selkst einxübxen, babe'n dies vor Eintteffen der Kohlen der Koblenabtkilura rer Kriegäamtsteüe in den Macken ux-tex Angabe rer Menge und Art sowie des Ankunft- Babnbofs over =Oasens telegrapbisck) anzuzeigen.

F 11. Erwerbsleben und industriellen Verbrauchern jeder Art, auch denjeniaen mit einem durchschnltiltchen Monatsvetdrauch von_ mehr als 10 Tonnen Kohlen, ist die Vsrwcndung der Kohlen nur im eigenen Gewerbebetriebe x_esjajtet; jede Weitergabe oder jede andexweittge Vnwendung ist Vertoten.

13. Bestimmungen für Küchen- und Ofenbraud. _ § 12. Fur Kücbem 11_ad Ofenbrand dürfen Kohlen nur gegen Kobleukarten gxmaß dcr fo1genden Bestimmung an V.rbrauch:r abgegeben und von 11mm entnommen werden. § 13. Die Koblenkartkn berechtigen zur Entnahme von Kohlen im ganzen (Heltuxzosbereiä) ker Verordnunx. Die Karten Und nicht übertragbar. _ § 14. Fur Haushaltungen kn chgungen obne Zevtralbeijung und an Inhaber vrn S_efckasxxmumen obne 3er tralbeijung werden Koblenkarien nch1ch folgenden Gtuvpen außgegebcn: Gruxpe 1 1 bxxzdares Zimmer oder Küche, 111 Z. beczbare Zimmer einschließlich Küche,

| 17 4-5 ' ' . - , 7 mehr als 5 heizbare Zimmer einschließlich Küche. Besiebt ein Haushalt in Gruppe 17 und 17 ars wkniaer als

vier Pexsonen, so steht ihm nur eine Koblcukatte der vorhergehenden Gruppe zu. S 15.

Für Haushaltungen in Wo'hnungen mit Zentralbeizungen

wird eine Sondertarte (: s eb * KÜchkmwsckem u geg (n f": Kohlen SU Wasch und

Die Bestimmungen des § 13 finden enlsprccxcnde Anwendung.

§ 16. Vorläufig kürfen böchséeus 05 e eben und t . 13. Auf die Koblenkaften ;; g e:: nommen Truden

fur Gruppe 15 antner, . , ][ 10 . 111 15 . . 117 20 .

. . 7 30 . ; 13. auf die Sonderkarte 15)

für Wascbzwecke: 2 Zentner, bei Hauskaltuugen kon mehr als

_ schs Personen: 3 Zentner,

fur Kuck) nzwccke: :: Zentner, bei Haushaltungen von mehr als sechs Personen: 5 Zentnkr.

Die Koblenbänkl-r können jedoch die Maude von Kohlen (ruf

k Zentner für den Tag und die Kohlenkatte oder die andukatte veschxänfen. .

Der Oberbefehls aber in den Marken, Generaloberst Lol ende Verordnunk, o u

Nack) gemeinsamer Beratung mit den beteiligten Kommunal- verbänden und im Einvernehmen_ mit per StaatZichen Ver- teilungsstelle für Groß Berlin bestimme 1ch zur SjchxrsteUupg der im Intereffe der öffentlichen Stcherhext nothndtgen exn- heitlichen Regelung der Kohlenvertexlung tn Berlm und Umgebung auf Grund des § 91) des Geseßes, betreffend

9 1. Der Gelinnßskerekb kiefer Verordnung umfaßt die S!:Ykrleiése er n-

Scbönsderg und Berlin-Wilmersdorf 1owie dre Landkreise Teltow und § ;.

. Koblenbändler irn Si'xns dieser Verordnung ist jxder, dcr

gewerkSmäßtg mit Kohlen handelt und diese an dt: Verbraucher

Kohlen im Sinn: dieser Verordnung find Steinkohlen jeder Art, Braunkohleu jeder Art, Briketts jetec Art sowie Koks jeder Art

§ .). Abgabe und Entnahme von Kollext an Verbraucher ist bis auf wei'ens nur nach Maßgabe der Besttmmungea dieser Verordnung

Es wird jedoch durch die Regelung keine Gewähr für die

§ - Jeder Koblenbändler 1at_bts zum 15. eines xeden Monqts der Koblcnabteilung der Kriegsamtstelle in den Marken sowie derjenigen

Gemeinde, in der die Koblenbandlung ibren Siv h_at, gesondert füt Kohlen, Keks und Briketts getrennt nach Lagerplaven in je einer

die Eingänge und “xussänge des vorangkgangenen Monats,

„€ 17. W bDisei Kobniu-d odersSeZ-rkiexkarftcn »:xe :; :: pgeme n e au ge te 1 an Grund 1) welcbe _nacb dem Stande vom 15. Juli 1917 nach F?QYYJbupm, eiubeitlrchen thngogens innerhalb kes Gelxungkk-exsichs diese eine. ordnuna a1e1chwaßxq zu_veran'1a1ten find. " Ve:-

Micter und Vermieter smd zu wahrheitsgemäßen YUM pflichtet. en der-

Die Sondexkarten wejken nur auf kescndexcn ;ck:ij d, haltungkvoxstandes (?ngtsieUi. In dem Unnau is: tas Ver begründen und g1ajibkan za mache".

§ 18.

Die Uebermittlung der Fragebogen '.T' *; stellung der Koblen- oder Souderkd'tten ausTLeleVekberaZn' erwxgt durch deu Hausdejiyer oder" seinen Stellrextrctsr E “ZMF alles zur ordnungmaßigea Erledigung Erfotreüjchg'zu LY an a en,

Verlegt ein Verkraucber seinen Wohnst an elnen kes Eekxungkbetekcbs dieser Vetoxdnung, 11)v bat e: dteOÉTMYFWU Sondnkarjen, somit 97 uoch yum Bezuqe von KOÖlen bench» dem Haußbcfißer oder semem Stellvertxeter zurückzugeben. W- WDFFu-swlxe dervxkatxen WTM Filder: ganzen Genunasbmicb ge m gg zu enem on er o ena : ung der Keie dentmmenveu Zeitpunkt. MWM"? Ul

§ 19

Für die bei dem Verbraucher bereits ein ela ert ist eine entsprechende Zahl von Abschnitten bei *NEU-Ze deernKTÜlm oder Sondukatten von der Gemeint): abzutrennen. Srwcit die m“ Grund der Koblen- oder Eonderkarte beziebche Höch11mchnge berkiu bei dem Verbraucher eingelagert ist, kaxf eine Kaas „?ck, aux.“ aebändigt werden. Jvsowe-t dje ekngelagerte Menge, die «(,x Grad der Kobley- oder Sondetkaxte beziehbar: Höäxstmexgx Übersteigt :*“ sie als bejchlagnabmt und darf nicht verbraucht wexden.

§ 20.

Die Koblenkarten find "gesondert nach Gruppen in orf! .; Reibe numeriert aukzuaeben und mit einer der jukäistgenfxsckZZuYex ent1prechenden Amahl von Abjcbuitten von je & Zentner zu keljcbeßx.

§ 21. Bei Abgabe yon Kohlen haben die Koblenbändle: eine ke:

abgegekenen Menge entsprechende Zahl von Abjcvnitten ab- zutrennen. Die abgkttennteu Abschniite

„5 Saus. urknis m

fi-d aufzubewahren und zu je 100

einzusenden, in “der die oblenbandlung ihren Sig bat MJÖMN von Kohlen gcgen bereits abgetrennte Abschnktée ist un. ja a, 2.-

S. Befiimmungen für Zentralheizung und Warmwassu. versorgung.

§ 22 An .!!x-blkn dürfen für Haus- oder Stockwerks-Zentralheizungen ur-d WarmWaffe;versorgungsanlagen vorläufig nicbt mehr an 50 v. H. der m der Zen Vom 1. April 1916 bks 3]. Mäxz 1917 bezogenen Mengen an V::bcaucher abgegeben und von ihnen ent. nommen wecden.

Die seit dem 1. Avril 1917 bereits an den Verbkauche: gelieferten Mengen sind ihm anzurechnen. Soweit dk: nach Abs. 1, xulasfig: Höchs1mcnae von 59111 Verbrau'cher bereits einge- laa-rt ist, „rst eipe weitere Abgabe und Entnahme von Kohlen umu. 1äsfia. anoxeit die eingeloqene Menge die nach Abs. 1 zuläjs'tze Föcbstmenge uderslejgt, gilt Je als beschlagnabmt und darf nicht ver; rauckt werden. .

Fal]! für die Zett_ Dom 1. April 1916 bis 31. März 1917 eine hinter dem Vetbraucb fur die Zeit vom 1. Amit 1915 bw 31. Mär] 1916 exheblicb zurückgeblieben: Belieferung nachgewiesen wird, kann durch Entxcbeidung der Koblenabteiluna der Knegsamtstelle m den Marken im Einvernehmen mit der Wobnfisgemetnde nach Pxükung der Verbältnise kie Höhe der in dieser "Ut als vxrbrauaotanxu- sexendea Mengen abweichend von der tat ächlicb bezogenen Menge fe tgesest werken.

bezu neuen Koblenbändler dunb beso-dere Bescheinigung des fruheren !oblenbändlers nachweisen, welche Mengen in ker Zzit von 1. 95:11 1916 bts_31. Mäx: 1917 bezogen sind. Zu diesem Zwecke hat jeder Koblenbandler_ auf Verlangen seinem“ fyüberen Abnehmer eine Bescheinigung uber die in der Zeit Vom 1. April 1916 vis 31._Mau 1917 von 1th gelieferten Mengen ausxusieUen und auf dieser Bescheinisung dae etwa seit dem 1. Avril 1917 von ibm gxliefetten Mengen zu Vermerken. Dkese Vekcheinigung darf nurfn elner Auß'ferttgung in fortlaufender Reibe nuweriert nußaesteüx werdcn.“ Ste ist unter der gleichcn Nummer dank den Aussteüer in eine ?ikte etnxutraqen. _

Der nene Kodienkandl-r bat dée ibm ekngereicbten Be'ekeink- gungxn mit setuer Firma bandschr17tltch oder durch Stempclauforuck zu zetchuen und aufzubewahren.

§ 24.

zum 1. September _1917 keinen Koblenbändler finden, haben hiexvoa ume! Beifügung einer gemäß § 23 ausgestellten Bescheini-

teilung xu macken.

25. Kann eXn Vexbraurber der? Nachweis über die Höhe sékk“ Vetbrauckäes für die Zeit vom 1. April1916 m 31. Mär: 1917

der Kriegsamlstelle in den Marken im Einvernehmen mit der Wohn-

scbeiniguna aukzusteüen, auf der zu [e: die etwa eingelagerten Mengen an Kohlen zu vermerken find. ck

§ 26. ' * Die Koblenk-änxler find vexpflicbtet, die früheren und dießjäbtks" Lieferungen an tbre Abnehmer jederzeit zu beleaen *" auf Verlan en der Wobnsißgkmeinde des Abaebmexs hierüber 1!ka Vollegung leser Belege Auskunft zu erteilen.

§ 27. , Koblenbändler, die seit dem ]. AM! 1917 an ibre sämMÖm Abnehmer 50 v. H. der vom 1. April 1916 wo 31. März 1917 bt“ zogenen Mengen geliefm haben, haben dies der Koblenabtelluna d“ Kriegsamtsjeüe in den Marken umgehend za berichte“.

1).Bes1immungen für gewerbliche Betriebe mit eine!! monatlichen Du*tchschnittSVerbrauch von höchste"

10 Tonnen Kohlen, mit AuSnabme der Bäckereien- _

§ 28.

Au Kohlen dürfen zu gewerbltcbeu Zwecken für B etriebk- deren DurchskchnittSmouatsoerbrauch 10 Tonnen ni übersteigt, nlicbt mehr als 60 v. H. der in dem entsvrkxhk'".eu Kalenkexvietteliabr des Vorjahres verbraucbtm Mengen M'UW'" ' und abgegebxn wexden, vorbeba1t11ch anderweitiger Regelung W“ ““ Reichsxommxffar für die Koblenverteilun .

Fur die Bebeisuna von (Re!" äst-rJumm verbleibt es [33! d'“. Besiammurgxn der §§ 14, 16, 22 is 27. 171145

_ Falls fur die Vcrgleicbözeit elne hinter dem Bedarfe "b." zuruckaebltebene Bekcf jung nachgewiesen wird, kann nach Praslin? der Verhältniss die Höhe der in jener Zeit als verbraucht W:! skbkndkn Menaen abweichend von der der taisäcblicb MW" Mxngen dmch Entschädmxg der KriegSamtstelle fesxaeskkt werden-

wendünß. Au , Verlangen ist “det Na' we?- tuk'cb

' eine der ab:!“lunq det ri-oxawtstene in“ ken

eidcsftattléche Verstchcrung zu führen. .

kn duxch kke ,

gebündelt bts 15. eines eden Monats derjenigen Gemeinde portofrei

23. ' . * ' Verbraucher, die ibien Kod§1ekhäud1er gewechselt babsn, müssen -

VerbrauÖek, die froß nachgewiesener Bemübuugen bij ,

gung der Koblenabietluna dcr Kriegsamtstelle in den Matten Mit-

urkundlich nicbt erbringen, so bat die Koblenabteiluuü' sxszemeknde nacb Pxüfuna der Vexbältniffe eine entsprechende Be“

29. '. Die Vesiimmunam ker §§ YZ un'“ 25 finden wlsPkLÖ'YbZ:

atken gegenüber abwarten“. .:

5 39.

“die .aobl-nbändlek |„» vsxpflttktet, die frühere un» die!- "5:de BeliLWU-"U „jedetult zu belegen und auf V::- Un ck der KobTenabUUUW der Krisalamtstelle in den. Marken biet- übe? unte! szxxgung..der Belege Auskunft zu erteilen.

onder? Bestimmungen. Ueber an s- un 17. Bes Strafvorsphriften. g g d , . ' 31. äktöräWUZ; vox: U§e1ch|-, Staats-, Gemeinde- ndYelssjdchenbebökden dem mit den gleichen Menaen “",-Kohl," :„sxhen Werden wie in km Zeit vom 1. April1915 bis 31“. Mär. 1916. Das kek : .qu für die Versorgung von öffentlichen Kranken äu ern und Schulen sowie von Bäckereien. - Me Bestimmungen der 512 19, 22 Abf. 2 und 3, §§ 23 51- 23 and 29 Gas 2 finden .ent1prechende Anwendung. - . - * * § “32. er gegenwärtig keine Kohlen besißt, darf ge en W,. abe 2128 Mittelstück: der, für dleyßeit vom 9, 3-41 1917 ab Zülflgen erxchxfleiscbkarte für B-rlin und achbarorke z Zentner Kob1en cn?- n-bmen. Soweit, die Abgabe kes Mittelstückes ber Reichsflekscbkatte nichk nglw .kff,-- ist der Koblenhändler verpflichtet, die erfolgte Lieferung des ? ZUM?" KOMM auf dem Mittelstück der oben- cnanntcn Fleischkatte zu vermerken. Für alle üdrkaen Verbratttber _begknnt dle aleiebe Befugnis gegen Abgabe del Müt-lsiuckes der obengenannlen Fleisäskariemit dem 15. August 1917. Die Dauer 'der Befugnis zur Entnahme ist für alle Verbraucher unbegrenzt.. _ Die Uebertraguna de! Mtttelstucke! der genannten ReWéfleisÜ. karte ist verboten., Die Bestimmungen des 5 21 Abs. 2 findet em- spmkeude AnwenbUng. § 33

Die Geök'eknden find berech1igt und vervfikcbtef, durcb Sti - pxoben die Beobachtung dieser Verordnung zu überwachen. ck

§ 34. In besonderen,;Fäklen kann die Koblenabteilung der Krieg,:- amtfieUe kn den arten im Einvernebmxn mit da Wobnfiyqemeknde Ausnahmen von den Bestimmungen diejec Verordnung zulasfxn.

§ 35. Dke Koblenakteiluna der Kriegsamtstelle k.:nn Koblenbäudlern, d1e gegen viesé-Veeorduung verstoßen, den Fortbetrieb des Handelns unterjagen. *

§ 36. Zuwiderhandlungm gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden mit Gekänanio bis zu 1 Jahr, bez Vorliegen mildernde: Um- stände mit Haft oher Geldstrafe bi! [u 1500 .“ bestraft.

§ 37. Diese Verordnung tritt nut dem Tage der BekauntmaÖung in Kraft- - _ Bejlin, den 6. Juli 1917.

Der Oberbefehlshaber in demMaxken. vou KeUel, Generaloberst.

Bayern. Der Staatßmlnister Dr.- Graf von Herlllna hat sich der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge gestern abend für einige Tage nach Berlin begeben.

' Oesterreitb-Unaarn.

Oer Verjassungsaußschuß des österreichischen Abae- ordnetsnhauses feyte gestern seine Beratungen fort. Der“ Ab- geordnete Dr. Ritter von Onciul steUte, wie „Wolffs Tele- graphenbüro“ mitteilt, einen Antrag, wynach ein aus Vertretern aUer Nationalitäley zusammengesepter Unterausschuß zu entsenden sei. der ;im gemejnsamen Einvernehmen aller Be- jeiligten Leitsävx ür d'ie AuSqestaltung der Ver- fassung aufstellen'so e. Im Unterausschuß werden Beschlüsse nicht gefaßt, sondern nur die Anschauungen der einzelnen Par- teien festgestellt.Z Der Unterausschuß hat das Recht, Fach- männer nach Bedarf zu berufen und anzuhören.

-- Dec Justizausschuß beendete in der gestrigen Sisum die Beratungen des Geschworenenliftengeseßes, hob den gt'f1ßten Beschluß auf, daß die erkten Schwurgerichts- sißungen im NovetUber 1917“ ab uhalten eien und feste den Tag auf Anfang Januar 1918 est. Der Abgeordnxte Ofner beantragte, daß chUe am Tage der Nichtgenebmtguna der kaiserlichen Verordnung über die Einstellung der Geschworenen- gerichte' noch nicht rechtskräftigen Urteile. die stattvomSchwur- Kerkcht von'eine'm Ausnahmeaeticht gefälLt wurden, aufgehobetx werden, und die davonbetroffenen S_trafsachewwieder in den Stand der Voruntexsuchuna treten sollen. .Der Vertreter des Iustizminisiekiums sprach fick) gegen diesen Antrag aus. Nach längerer Erörterung wurde der Antrag angenommen.

* « In der gestrigen Sißung des ungarischen Ab- geordnetenhauses beantwortete .der, Ministerpräsrdent Graf Esterhazy .die. yyy einigen Tagen m der Angelegenheit der auswärtigen _PolUik und des Vexhälinisses zu Oesterreich an' ihn gerichtete Interpellanon des Barons Madarassy-Beck, . indem er laut Bericht/ des „Wolffschen TelegraphenbüroSMausführte:

_ „War halten unverändert fest an drm so glaajeud bewährten Bundnixz der Monar'cbie mit Deutschland. An unsere ehrliche und feste Bundniötraue öetinag selbst der germgsie Arngbn kes Zwekfexs Wk bekakzurekcheu. Die Regierung wilt in dieser Beziehung VöÜtg den Skandpunkt der kongen Regierung, und deshalb ist de_r ungebörte Foxtbeiwnd unserer Bündnispolltit zu betonen. Wir fuhren diesen KUSS als Verteidigungskrieg, und unser Friedensuel ift nicbt Eroberung.

ir [affen unsere Feinde vicht im Zweifel darüber, im O_egentekl, Wir haben vor det ganzen Welt ein "ares Zeugnis abgelegt fur unsere FÜ'dU-Sbkkellsäxaft» Unsexe Feinde wissen dees sebr wobl. Sie Wlffen, daß diese, unsere Bereitsthaft besteht .und ohne ma1a 111165 gar "19" in Zweifel ezoaen werdeii kann. Wir haben unser Frieden!- anaebot in vollem E nvernebmen mit unketen BundSSaenossen _gemacht, w'k haben betont, daß es fit]: um einen für 1ämtliche"krtegfubrenden akteten annehmbmen ebrlskhen Frieden kandeln wurde. und wir aden daduxcb "ein klares Zeugnis für die Friedensberert-

' W" Unserer ganzen Mächteatuppe abgenat. Nicht an uns, sondern

“" Unseren Feinden liegt es, daß der Friede nicht zustande kommt. Auf

Insel?" Feinken"las1et die Veramwottung für die Fortse ung des NIR?“ habe ck für ""Wendia gehalten, dies mit be ouverem

zu betonen; 1 wüu (be a betonen, daß wenn irgend eine „Aevßetung, die seit?“ elnszelnex die gegenwärtige Regierung unterstützender Abgeordnejer getan wird, mit dem soeben Micbneten Standpunkte n1cht übereinstimmen sollte, dies vollkommen Fux kkaenFVerautwouung der Betreffenden ßesobiebt.“ Der Minister- bkafident ejonte sodann betreffs des Ver ltniffeß m Oesterreich. er "?lte eine 'Einmksthun'a in“ die kunnen nXelegeubxitxn ,Qefierteklkk bkbssbädlitb und verweise dakuüf, däß er "er:“!!! ' ,webmals esagt Ea & er stehe auf dem Bodén der 'vua'lksi-ifcben Gleichbetecht avra- wr ba"? es aber * n1cht süß“: cini! i_xineré' ötéxkeübisobe Angelegenheit- lek'" er eine: Stellungnahme egen deu : 119117111111 oder“ gegen die W,“,lchb'7'ÖWU" bkaxaneü' SFM. "Kr“ "bibo 'die Neben» una ge- au nen, daß an d:: sßzchekchcschz Msnißsxkeaxadem nner! ümeucs 7 diejem Standpunkt stehe. (Allgemeiner eb after Beifall.)

Du Antwort wurde einstimmig zur Kenntnis enommm.

Der Abgeordnete Dam lim Madarass - :ck legte Vetwa rung dakegm ein, da seiner jüngsten Inte Uatim eine k tgshe eri che Ubficht untergeschoben werde, und te: Heute ae e'eZ keine Kriegjpolmk, sondern nur eine 8! den!- polink. Er set ubeu-ugt, dak; beuje mit ibm jeder Ungar den Frieden anstrebt. Um aber die es Ziel zu erreichen, müße man [147 darin einig sein, da?: der Friede nur ein die Unvenuck- bZrkeit der ungarifcben Gxenzvfäble und die staatlktbe Unab- bangigkeit sichernde: evxlicher Friede sein könne. Graf Michael Karolyi verwabxte Mb 111 595115 auf die Aub übruvaen des Vor- retn-vs dat-egen daß er wit„seiner Friedensbesne uno die Intereffen dkr Verbandsmächte unterstusen wolle. Die Ereignis: der lesten Tage Häme: ibn vono-omen gerechtfertigt,“ denn im Mittelpunkte _det Kn e in Deutschland stehe dre Friedensjrage. Auch dott wünsche 1-de1mann den Fanden, roch genüge es nicht, den Frieden berbeizusebnen, man müße auth bmdeln. (Rufe recht!: Saarn Sie da! Lloyd George!) Graf Czeruin be1ch1änke sich auch nicht auf bloße Wotje, er set mit Taten hervorgetreten, indem er den Vor- schlaa machte: „.Wir stud bereit, einen Frieden obne Einverleibun en su schließen“. D!: Fmdenssraae 1:1 eine internationale Frage, re Vorbedingung 1ei die Demokratisierung jede! Landes.

Polen. .

In der lexzten VoUsißung des Vorläufigen Staatz- ratxs wurde der von den österreichischmngari1chen Besayungs- behoxden vorgelegte Entwurf einer Saßung der Kreisselbst- verwaltung ,für das_ österreichische BesaßungÉ-qebiet angx nommen. Wte „Wolfss Telegrapbenbüro“ meldet, stimmte der Staatßrat dem Erlaß dieser Saßung in dem Sinne Z:, daß dadurch dle Durchführung der unbedingt notwendig n ende- rung beschleumgi wird, und beschloß, unverzüglich einen einheit- lichen Entwurf für das ganze Land aussuarbeiten.

Großbritannien und Irland.

Im Oberh'ause verlangte Lord Tenterdon die Er- nennung einer Kommission, um die Herstellung von Flugzeugen "u beschleunigen. Er forderte ferner, wie der , Rotterdachhe Courant“ meldet, eine große stehende Flotte von Flugzeugen und Vergeltungßanariffe auf deutsche Städte,

' und fand _es sehr seltsam, daß die Angreifer nicht an der Küste

zurückgetrieben worden seien. Lord Crewe sagte, die Bedürfnisse des Heeres müßten vorgeben. Lord Derby erklärte dem „Reuterschen Büro“ zufolge, das; es nicht richtig sein würde, die augenblicklichen Zahlen der Zu- nahme der Leisxungen von (ugzeugen zu geben. aber er könne dem Hause verstchern, _daß ie von Woche zu Woche und von Monat zu Monat stattfindende erstaunliche Vermehrung derartig sei, daß man daraus auf die äußerste Uebung der Flugzeug- führer schließen könne.

-- Troß der Versicherung des remierminisiers Lloyd George in Glasgow, daß England an ange, ver Tauchboote Herr zu werden, äußert „Daily Ma [“ über die fortgesetzten Sckziffsverluste tiefgehende Vesotgniffe. Nach der Auf- steUung der Admiralität, schreibt die Zeitung, haben unsere Verluste seit März nie unter 15 Großschiffe in der Woche betragen. Das bedeutet. daß wir tagtäglich zwei bis drei Schiffe verlieren. Die Ziffern find indessen unvollständig. Sie schließen die versenkten Schiffe der Verbündeten und Neutralen nicht ein, nach derBehauptung der Demschen auch nicht die von der britischen Regierung gecharterten Schiffe, außerdem nicht die beschädigten Schiffe, die vielleicht Monate !ang aufliegen. Wiexyohl seit den tiefiaen Vexlusten im April eine gewisse Abnahme zu ver- zeichnen ifi, muß die von Baldurs! betonte Tajsache in Betracht gezogen werden, da sich neuerdings die Tauchboote Schiffe mi: größerer Tonnen a [ auksuchen. nicht ersichtlich, ie Gefahr“ 'ist "niclthemeistert. Die Deutschen behaupten, während der ersten drei Sverrmonate monatlich über neunmalhunderttausend Tonnen versenkt zu haben. Sie versenken selbst jetzt nach franZöfischer Angabe 600000 Tonnen. Die Verbündeten hatten am Ia reoanfang 40 Millionen Tonnen, aber wenn die Verluste in dieser Weise weiter gehen, drohen uns sichere Entbehrungen und mögliche: Verderben.

-- Im Unterhaus wurde amtlich mitgeteilt, daß die englische Regierung dem im Haag. zustande gekommenen vor- läufigen Abkommen über die KrieaSgefan enen zuge- stimmt habe. Ferner teilte der Finanzminister * onar Law mit, daß die Regierung die Eipsehung eines besonderen Gerichtshofes aus drei Offizieren und zwei Richtern vor- schlage, der die Haltung, aner in dem Bericht der Unter- suchunqskommisfiou über den mesopotamischen Feldzug beschuldigtezx Personen prüfen solle.

Frankreiéh. .

Der mit der Beantwortung der Fragen des Lolläudisckx- Skandinavischen Ausschusses beauftragte Ausf der Sozialisten hat seine Antwort am 5. d. M. Lertiggestellt. Sie betont, der „Times“ uxolge, Frankreichs „vn estreitbaren Rechtsanspruch auf Elsaßz- Lothringen“, er lärt s1ch aber mit Rücksicht auf den Grundsaß des Selbstbestimmungareckjts aUer Völker damit einve1standen,_ daß die Elsaß-Lothringer über ihr Schicksal durch VolkSabstimmung entscheiden. Die Volks- abstimmun soll nach diesem Vorschlag unter der Ueberwachun der““ GeseUJchaft der „Nationen in dem dem Friedensschluß folgenden Jahre stattfinden.

Rußland.

Wie die „Petersburger Telegrgphenagenlur“ meldet, begab sich eine Abordnung des Arbetter- und Soldatenrats mit Tscheidse an der Spitze nach einer geheimen Beratung mit der Vorläufigen Regierung r-ach Helsingfors, um annOrt und SteÜe die Lage zu studieren und die Fragen aufzuklaren, die fich auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen Rußland und Finnland „beziehen.

-- In Kronstadt nimmt „,Aftonbladet“ zu olge die Zuchtlosigkeit wieder überhand. Der gerichtliche usschuß, der eine Umersuchung über die eingesperrten Offiziere anstellte, ist aus der Stadt wieder abgereist.

Niederlande. ' * einer Meldung der „Nederlandsch Agentsckxap“ ist der

)

Nach

„holländische Segler „Noelfina“ von einem U-Boote nach

Zeebrügge aufgebracht worden.

' Amerika.

Alle europäischen Neutralen die Schweiz aUSge- nommen, haben _nach einer Meldung des „kauwey Notterdamschen Couravts“ aus'Wasbin 'in! gegen das auierika'nische Ayg- fubrvetbot' WIT" 5 angemeldet. Die" Reßimnj bleibt aber bei ihrem ß,

1chiu daß keine Lebensmittel und keine

E!..-

Das- ist. *aus den Verlustlisten-

Tonne Kriegsmaierial aus neutralen Ländern nach Oeutschlaub aehen dürfe; nur wenn die Neutralen f1ch1n Verträgen J:; ErfüUuug dieser Bedingungen verpflichtm, soll das Amfn verbot abgeschwächt werden.

*- Das amerikanische Repräsentantenhauß hat das Gesch angenommen, das den Handelsverkehr mjtZden feindlichen Ländern verbietet.

Affen.

Einer MeldunZ de! „Handelsblades“ zufolge halten republikanische rappen Peking umzingelt, beab- sichtigen aber nicht einzumarschitren. Die Gesandten der fremden Mächte versuchen die Uyterwerfun der noch in Peking anwesenden Anhänger des Kaijers ohne lutvergießen durch- usesen. Tschangh an ist bereit, fich zu er eben, wenn i m eben und Habe zuge1chert wird. Die monat istischen Mini er der Finanzen und des Krieges versuchten aus Peking zn flüchten, wurden aber in Fengtai verhaftet.

Kriegsnathrithten.

Berlin, 11. Juli, Abends. (W. T B.) m Westen vielfach aesteigerte Artiüerietäti keit. m Osten stehen südlich des DncZ'estr deuts e und öster- reichisch-ungarifche Truppen an der ..omnica wieder in Ge- fechtsfühlung mit den Russen.

Nachdem die deutschen Marinetruppen am 10.531111, 8 Uhr Abends, die Engländer-zwischen der Küste und der Straße Lombartzyde-Nieuport unter schweren englischen Ver- lusten an Toten und Gefangenen über die Yser zurückgeworfen batten, Jamo die Artillerietätigkeit in Flandern während der Nacht ab. Nur in der Gegend von Wytschaete war das Feuer in der Nacht aesteigext. Unsere Flieger beleaten die Bahnhöfe Zinke?) der Front und Schleusenanlagen bei Nieuport mit

am en.

An der Arrasfront und in dem Raume von St. Quentin an einzelnen Abschnitten lebhaftes Arliüeriefeuer. Bei Acheville brachte eine unserer Patrouiüen Gefangene ein, während ver- schiedene feindliche Patrouillenunternehmunaen östlich Vermelles, am Südufer der Scarpe und östlich von Gonnelieu scheiterten.

An der Aisne, nur in der Gegend von Craonne zeit- weise lebhaftere Artillerietätigkeit. In der Nacht vom 10. §._um 11. Juli griffen unsere Flieger feindliche Lager, Ortschasten und Anlaaen hinter der zront mit Bomben und Maschinen- gewehren an.

In der Champagne führten wir verschiedene erfolgreiche PatrouiUenunternehmungen durch. In der Nacht vom 9 zum 10. brachen nach kurzem Feuerüberfall Stoßtrupps in die feind- lichen Gräben nörd11ch Netms ein und kehrten mit einer größeren ;Zahl an “Gefangenen und Beute zurück. Eine andere Patrouiüe ?üate südlich Vaudessincourt dem Gegner in seinen stakk be- setzten Gräben empxindliche Verluste zu. 11 der Nacht vom

- 10. zum 11. machte einer unserer Patroui en bei Cemy nach

kurzer Vorbereimng durch Sprenpung und Minenfeuer Ge- fangene". Ebenso brachten unsere Patrouillen südlich Tabure und westlich Vauquois Gefangene ein.

Zwischen Mao; und Mosel war Die Gefechtstätlgkei! gering. An der lothringischen Front herrschte, abgesehen von etwas lebhafterem feindlichén Störungsfeuer, Ruhe.

An der rusfifchen Front war die Gefechtstätigkeit am 10. Juli im allgemeinen geringer. der Gegend von Stanislau fühlte der Russe nur zögernd an unsere neu einac- nommene Linie heran. Er beseyte den geräumten Flecken Halicz.“ Ueberrasckzende Vorstöße in der Gegend von Kosmacz wurden abgewiesen. Das rusfische Feuer war in der Gegend von Brzozany-“Konjuchy und an der Bahn Lemberg-Brody gegen Abend zeitweise gesteigert.

An der übrigen Ostfront hielt sich. die feindliche Artillerieiätigkeit in mäßigen Grenzen. Nur in der Moldau war das feindliche Feuer lebhafter. Im Serethbogen bei Corbul und “Fundeni chanzte der Gegner eifrig.

An der mazedonischen Front unternahmen feindliche

Zieger wiederholt Bombenangriffe auf eines unserer dortigen eldlazarette.

Großes Hauptquartier, 12. Juli. (W. T. V.) Westlicher Kriegsschauplas. Heereßgruppe Kronprinz Rupprecht.

Der Angriff der Marine-Jnfanterie am 10. Juli sten: einen schönen großen Erfolg dar; der Feind hat Gegenangriffe nicht zu führen vermocht.

Die Kampfjätigkeit der Artillerien war gestern in "landern, vor aUem südöstlich von Ypern, an der Ariola- Érout bei Lena und Bullecourt gesteigert.

Mehrere Erkundungßunternehmen wurden von uns erfolg- . reich durchgeführt. ,

Bei Monchy stürmten Stoßlr'upps eines hanseatischen Regiments unter wirkunasvoller Mithilfe von Flammenwerfern eine Reihe englischer Gräben. aus denen'eine größere Zahl von Gefangenen zurückgebracht wurde.

HeereSgruppe Deutscher Kronprinz. In der West-Champa ne und auf dem linken YaakY-Uffer entwickelten fich m Laufe des Tages heftige euer amp e.. Einige AufklärungSgefechte endeten günstig.

Heeresgruppe Herzog Albrecht. Nichts Wesentliches.

Qesilicber Kriegsschauplaß. Front des Generalfeld'marschalls

Prinz “Leopold von Bayern. Wieder war beiRiga, S'morgon und Baranowits'éi hie Feuerlätigkeit lebhaft, umb bei Lack und auf dem o t- aali ischen Kampfxlde 'schwoll fie zeitweilig zu er eblkcher Stör e an, An der chtschara wurden ruslsische aa trupps, am Stochod südöstlich von Kowel feind iche eilangriffe zurück““FiesM'v “| 13.11 tb“ fahr: di R ff 4 m m'“ n : r*,un „at a, ens en a u en K? ?cwaajsea ** '

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Zn? '! “ewt lunam ' «W. die Lsmnlcaftqunn vor; :

*aluu erreichten Vortrup'pm das Westufer des Flusses.