1825 / 72 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 26 Mar 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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Inland.

Friedrich Leopold von Kircheisen

ward in Berlin geboren am 28. Juni 1749. Sein Vater, Karl David Kircheisen, war Präͤsident des Magistrats und Polizei-Direktor, ein Mann aus— gejeichnet durch Geist und Herz und beruͤhmt durch seine kraftvolle Verwaltung der Polizei der Hauptstadt unter den schwierigsten Verhaͤltnissen und unter den Au— gen Friedrichs. Zu den liebenswuͤrdigsten ihres Ge— schlechts gehoͤrte unseres Kircheisen's Mutter, eine

geborne Lauer, von ihm innigst geliebt und verehrt.

Seine Erziehung und sein Unterricht ward anfaͤnglich Privatlehrern anvertraut; von seinem 13ten Jahre an besuchte er das Gymnasium des grauen Klosters und die letzten zwei Jahre vor der Universitäͤt das Joachims— thalsche Gyhmnasium. Kircheisen genoß alle Vortheile der offentlichen Erziehung, verbunden mit einem fortge— setzten Privat-Unterricht; seine Faͤhigkeiten wurden aus— gebildet und sein Charakter gewann Festigkeit. Aber im Sittlichen hatte er manchen Kampf zu bestehen. Es war die Zeit des siebenjaͤ'hrigen Krieges, große Bege— benheiten folgten schnell aufeinander, Volks und jedes Alter ward davon ergriffen. Sein vaͤ— terliches Haus war der Mittelpunkt aller städtischen Er— eignisse, die Nachrichten des Tages wurden von hieraus weiter verbreitet, die verschiedenartigsten Menschen tra— fen hier zusammen, Empfindungen und Wuͤnsche wur— den gegeneinander ausgecauscht. Der rasche Juͤngling sah sich entbunden von der unmittelbaren Leitung seines vielbeschaͤftigten Vaters, üb die liebende Mutter konnte nur bitten, rathen und warnen. sen den Gefahren jener Zeit untergelegen haben, wenn ihn nicht ein hohes Ehrgefuͤhl von seiner Kindheit an begleitet und ihn zu jeder Abweichung von der Bahn des Rechts und der Moralität unfähig gemacht haͤtte. Die Bestimmung eines JZuristen hatte fuͤr ihn schon als Schuͤler einen ganz besondern Reiz; mit dem höͤchsten Interesse nahm er an dem in der ersten Klasse des Joachimsthalschen Gymnasiums damals eingefuͤhrten Un— terricht uͤber das Naturrecht und die Institutionen Theil, und er erhielt von seinem achtzigjäͤhrigen Lehrer, dem Rektor Dr. Heinäus, bei einer oͤffentlichen Censur das Zeugniß: „ein guter Kopf, koͤnnte fleißiger sein, aber ein guter Jurist wird er dereinst werden.“ Im Jahre 1767 bezog er die Universitaͤt Halle. Seine Leh⸗ rer waren Nettelbladt und Madihn, damals An⸗ tipoden in der Rechtswissenschaft, von denen er dem letztern, wie er oft äußerte, alles Gute verdankte, was er im Richteramte auszuuͤben so reichliche Gelegenheit gehabt hat.

Nach beendigtem akademischen Studium und bestan dener Prufung trat Kircheisen als Referendarius in das Geschäftsleben ein. Der unmittelbar darauf er folgte Tod seines Vaters und die beschräͤnkten Ver⸗ mögensumstäande seiner Mutter forderten ihn dringend auf, fur sich selbst zu sorgen und mit gewissenhaf⸗ ter Anstreugung seinem Ziele entgegen zu gehen. Sehr bald zog er die Aufmerksamkeit des Großkanzlers von Füuͤrst auf sich, nach dessen Vorschlage er, 23 Jahr alt, und im großen Examen tuͤchtig befunden, im Jahre 1773 zugleich mit seinen Freunden, den Grafen von Reuß und von Finkenstein und dem kuͤrzlich ver— storbenen Ransleben zum Kammergerichts Rath er⸗ nannt ward. Seine liebsten Wuͤnsche sah er befriedigt; ihm war ein ehrenvolles Richteramt zu Theil geworden, das seinem thaͤtigsten Geiste die reichlichste Nahrung ver⸗ sprach, seine Lebensbedürfnisse waren gesichert, er ge⸗ noß die Achtung seiner Vorgesetzten und Mitarbeiter und er durfte nicht aus einem geselligen Kreise schei⸗ den, fuͤr den er und der fuͤr ihn geschaffen war. Im

jede Klasse des

So wuͤrde Kirchei⸗ fuͤhrten neuen Gesetzgebung.

mergerichts versetzt und das Jahr darauf erhielt er zu gleich eine Assessorstelle im Ober-Revisions⸗Kollegium.

Im Jahre 1777 schlug ihn das General Direktz, rium an die Stelle des Geheimen Raths Schule zum Geheimen Ober⸗Revisions- Rath vor und der K

Marginale: „wenn er kein Formalist ist, gut.“ Sy viel Ursachen Kircheisen hatte, mit seinem Schicksa zufrieden zu sein, so sollte doch auch sein Weg nicht gan ohne Dornen bleiben. Der leidenschaftliche Eifer de großen Friedrich fuͤr eine unpartheiische Rechtspfleg hatte den Machtspruch in der Muͤller Arnoldschen Sach herbeigefuͤhrt. Kircheisen ward davon auf eine don pelte schmerzliche Weise betroffen. Er hatte selbst q dem Erkenntnisse des Kammergerichts, welches der K! nig fuͤr ungerecht erklärte, Theil genommen und gegg den Muͤller sein Votum abgegeben, und er mußte g erfahren, daß drei seiner Kollegen und nahern Freung— dieses richterlichen Ausspruchs wegen bestraft wurden Erfreulicher waren fuͤr ihn die ersten Jahre der Regh rung Koͤnig Friedrich Wilhelms des Zweit Im Jahre 1787 ward er zum Mitgliede der Gesth Kommission, in demselben Jahre zum Kammergerichtz Direktor ernannt; im Jahre 1788 ward ihm un dem damaligen Kammergerichts- nachherigen Geheim Ober- Tribunals Rath Mayer, die hoͤchst schwierig

Heinrich zu Schwedt uͤbertragen. In dem Zeh raum vom Jahr 1785 bis 1787 fällt Kircheisens erst Theilnahme an den Vorarbeiten zu der von Fris drich beschlossenen und von seinem Nachfolger ausga Nicht allein hatte

einen großen Theil der von dem Kammergericht einga reichten Erinnerungen gegen die einzelnen Theile de entworfenen Gesetzbuchs ausgearbeitet, sondern n ward auch demnaͤchst von dem Großkanzler von Car mer zu den Berathungen uͤber den neuen Entwuf zugezogen, wobei er in Gegenwart Suarez und Kleines den Vortrag hatte. minaldeputation des Kammergerichts blieb indessen Kin eigentliches und liebstes Geschaͤft. Dies war der By den, auf dem er mit nie ermuͤdender Thaͤtigkeit saͤet und der ihm die schoͤnsten Fruͤchte getragen hat. Mil welcher Gewissenhaftigkeit er hier die Pftichten seine Amtes erfuͤllte, wie er Strenge und Humanitaͤt verei nigte, mit welcher Sorgfalt er das Faktum aufklaͤrtt, mit welchem Scharfsinne er das Gesetz anwendete, wi er es verstand, den Eifer seiner Mitarbeiter, das Int resse der seiner Leitung anvertrauten jungen Maͤnn zu wecken und zu erhalten, das wird allen den unvergeßlich bleiben, denen es vergönnt war, in diesu Zeit mit ihm und unter ihm zu arbeiten. Die Erzeug nisse dieser gemeinsamen Thaͤtigkeit verbreiteten durt ihren innern Werth den Ruhm des Gerichtshofes, veoh

dem sie ausgingen und trugen nicht wenig dazu beh der Criminalrechtswissenschaft wieder den Piatz zu sichern der ihr gebuͤhrt, und den sie durch fruͤhere Vernachlaͤs sigung fast ganz eingebuͤßt hatte. Die in Kirch eisent Schule gebildeten Maͤnner wirken noch jetzt in seinen Geiste fort und segnen das Andenken ihres vaͤterlichch Lehrers und Freundes. Im Maͤrz 1792 beehrten des jetzt regierenden nigs Majestät als Kronprinz das Kammergericht mit Ihrem Besuche. Bei dieser Gelegenheit hielt Kirch ei sen eine Anrede, in welcher er uͤber den Werth un die Bedeutung der Preußischen Rechtpflege sprach unh die Wuͤusche und Hoffnungen ausdruͤckte, die seit dem vollstandig und so glänzend in Erfuͤllung gegangen sind.)

„) Diese treffliche Rede findet sich abgedruckt in den Kleinschen Annalen der Gesetzgebung und Rechtsgelehrsam—

Jahre 1775 ward er in den zweiten Senat des Kam *

keit in den Preußischen Staaten, im 9Oten Bande Seite 301.

nig Friedrich genehmigte diesen Antrag durch da nt

Regulirung des Nachlasses des Markgrafen Friedrich

Die Direktion der Crü en Fuͤrstenthuͤmern Ansbach

serigen Staatskanzler Fuͤrsten

bel herkwuͤrdigen Leben e periode.

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naͤmlichen Jahre ward seine Zuftiedenheit wie⸗

öl et durch den unguͤnstigen Eindruck, welchen die ntscheidung des Kammergerichts wider den der Neolo⸗ angeklagten Prediger Schultz zu Gielsdorff auf n König Friedrich Wilhelm den Zweiten gemacht e, und durch die unangenehmen Verfügungen, welche

zwvon die Folge waren. Kircheisen bewieß dabei eben

iel Freimuͤthigkeit, , , * damalige Praͤsident des Kammerge⸗ ats, nachherige Kanzler des Königreichs Preußen, reiherr v. Sch rötter, Noch in dem nämlichen Jahre gc ward ihm der Antrag gemacht, die Stelle des ustitiarius beim General⸗Directorium zu uͤbernehmen, lehnte ihn aus Liebe zu seinen bisherigen Geschaͤften Pedeutender war ein Antrag der von einer andern bite an ihn erging. König Friedrich Wälhel m weite wuͤnschte das wichtige Amt eines Berlini— hen Stadtpraͤsidenten und Polizei Direktors dem tuͤch⸗ zsten Manne anzuvertrauen und er glaubte diesen in ihr als einer Hinsicht in Kircheisen gefunden zu aten. Die Aufforderung war in den gnaͤdigsten Aus rücken abgefaßt. Kircheisen kannte sich indessen zu

ut, um bei allem Gefuͤhl seines Werthes nicht davon berzeugt zu sein, iedigen koͤnnen, kreichen Stadt ichnete Talent,

stwickelt hatte, if d u; wenigstens hatte bei diesem die

daß er die Anspruͤche nicht wuͤrde be— die an den Polizeichef in einer großen gemacht werden muͤssen. Das ausge— welches sein Vater in diesem Amte war auf den Sohn nicht uͤbergegan lange Ausuͤbung s Richteramts, indem sie andere Kraͤfte hervorhob, ie Fähigkeit, in der administrativen Polizei den Platz szufüͤllen, geschwaͤcht. Er bat den Koͤnig, ihn in sei⸗ er Laufbahn zu lassen und wiederholte diese Bitte, als er Antrag erneuert ward. Der damalige Kammerge— schtsrath Eisenberg ward hierauf zu jenem Posten rufen. Im Jahr 1795 erhielt Kirch eisen, welcher mm Vizepraäͤsidenten des Kammergerichts ernannt wor. en war, von dem damaligen dirigirenden Minister in und Bayreuth, dem nach— von Hardenberg den renvollen Auftrag, die Preußische Justiz in diesen neu worbenen Provinzen einzufuͤhren. Daß er auch in iesem wichtigen Geschäft den Erwartungen entsprochen, herden die Einwehner in jenen Provinzen und inson— rheit die Beamten bezeugen können, welche ihn da— als zu beobachten Gelegenheit hatten. Ihm selbst ard der Aufenthalt in Franken und die Auknuͤpfung mancher freundschafttichen Verbindungen zu einer rei, hen Quelle der angenehmsten Erinnerungen. Dessen ngeechtet konnte er sich nicht entschließen, dem Rufe

einer dauernden Anstellung in den gedachten Fuͤr enthümern zu solgen, er kehrte nach Berlin zu ick. Die Thronbesteigung Seiner : egierenden Königs war fuͤr ihn der Anfang einer neuen

igen Auftragen beehrt und im Jahre 1798 in den delstand erhoben. Im August desselben Jahres er— selt er von der Juristen-Fakultaͤt zu Halle die Doktor— uͤrde. Im Jahr 1799 verhandelte er mit den Kur⸗ zäͤrkischen Standen uͤber das Provinzialrecht. Im Jahr so? ward er wieder mit legislatorischen Arbeiten be— haftigt und nach dem Tode des Geheimen Ober Justij— th Baumgarten mußte er dessen Amt als vortragen er Rath beim Großkanzler bis zur anderweitigen Besetzung esselben versehen. Er nahm an der Bearbeitung der nen Criminal- Ordnung bedeutenden Antheil. Im

si ahr 1805 erweiterte sich sein Wirkungskreis durch seine

rnennung zum ersten Praͤsidenten des Kammergerichts. dier trafen ihn die verhaͤngnißvollen Jahre 1806, 1807 nd 1806, aber sie trafen einen Mann, der, wen Dolken an seinem Horizonte heraufziehen, nicht muth 's und verzweifelnd sich und die Seinigen dem Sturm

als Mäßigung. Ihm stand wuͤr⸗

Tage die Pflichten seines Amts zu erfuͤllen. Majestäͤt des jetzt

Er ward mit hoͤchst wich⸗

und Ungewitter Preis giebt. Die Unverletzlichkeit der Rechtspflege lag ihm vor allem am Herzen; ihr brachte er seine Ruhe und Bequemlichkeit zum Opfer und bei den fremden Behoͤrden wußte er sich durch die Wuͤrde seines Amtes, die Festigkeit seines Charakters und seine edle Persoͤnlichkeit Bahn zu verschaffen. In seinem Kreise half er, wo er konnte, und wo Huͤlse nicht moͤg— lich war, da troͤstete er. Der Koͤnig ernannte ihn im Jahr 1809 zum Chef-Praͤsidenten des ganzen Kammer

gerichts mit dem Range eines Geheimen Sta ats⸗Raths,

und bei der ersten Vertheilung der neu gestifteten bei— den Klassen des rothen Adler-Ordens im Januar 1510 wurde er Ritter der dritten Klasse dieses Ordens. Aber noch sollte sein Ziel nicht erreicht sein. Im Juni 1810 uͤbertrugen ihm Se. Majestaͤt das Justiz Departement und ernannten ihn zum Justizminister. Diesem neuen großen Berufe widmete sich Kircheisen mit dem Feuer eines Juͤnglings; seinem scharfen Blicke entgingen die Gebrechen der Rechtspflege nicht, er bewirkte Verbesse⸗ rungen im Einzelnen und im Ganzen; die Mitglieder der Landes-Justiz Collegien verdanken ihm eine erhöhete Einnahme, viele gesetzliche Anordnungen sowohl im ma⸗ teriellen Recht als in den Formen des Verfahrens sind von ihm ausgegangen, manche Hindernisse eines regel⸗ mäßigen Geschaͤftsganges von ihm beseitigt. Die herr⸗ lichen Tage unserer Wiedergeburt entschaͤdigten ihn reich⸗ lich für alle Leiden der Vergangenheit. Er eilte, den Provinzen, die ein ungluͤckliches Schicksal sieben Jahre lang von uns getrennt hatte, das gute deutsche Recht wieder zu verschaffen. Das Jahr 18146 brachte ihm aus der Hauptstadt Frankreichs die Insignien des rothen Adler Ordens erster Klasse als einen Beweis der Zu⸗ friedenheit seines Koͤnigs mit seiner ministeriellen Wirk⸗ famkeit. Im Jahr 1815 nahm ihn die Akademie der nuͤtzlichen Wissenschaften in Erfurt zu ihrem Mitgliede auf. Der von seinen Freunden und Verehrern in Berlin ver an stalteten Feier seiner 50jaͤhrigen Amtsfuͤhrung am 30. Jan. 1821 entzog er seine persöͤnliche Gegenwart aus Bescheiden⸗ heit und aus Besorgniß, daß das Uebermaaß seiner Ge⸗ fuͤhle ihm die Kraft rauben konnte, den ihm bevorste⸗ henden Anstrengungen die Spitze zu bieten. Aber die zahlreichen Beweise des Wohlwollens, der Freundschaft und Anhaͤnglichkeit, die von nahe und fern auf, ihn ber⸗ beistroͤmten, thaten seinem Herzen wohl und ließen ihn auf den langen Weg, den er zuruͤckgelegt hatte, mit Freude und Dank gegen die Vorsehung zuruͤckblicken. Die Gnade des Königs setzte diesem Feste die Krone auf, der Jubelgreis empfing mit einem huldreichen Schrei— ben seines Monarchen den ersten Orden des Reichs. Dem o Gefeierten blieb nun nichts zu wuͤnschen uͤbrig, als daß ihm vergönnt werden moͤge, bis an's Ende seiner Und auch dieser Wunsch sollte ihm gewahrt werden. Kirchei— sen setzte feine Geschaͤfte mit gleichmäßiger Thaͤtigkeit fort, und wenn gleich die Beschwerden des Alters sich einfanden und insbesondere eine Schwäche des Gehoͤrs hn verhinderte an großen Versammlungen Theil zu neh⸗ men; so konnte doch nichts seinem Triebe nach Beschaͤf— tigung Einhalt thun. Im April 1824 begruͤßte er sei⸗ nen wuͤrdigen Freund, den wirklichen Geheimen Rath und Kammergerichts-Praͤsidenten Woldermann am Tage seiner funfzigjährigen Dienstjubelfeier mit einer herzlichen Anrede und nahm an dem Feste des Tages zur Freude aller Anwesenden Theil. Im letzten Jahre

seines Lebens nahmen seine koöͤrperlichen Krafte sichtbar ab; eine Schwache der Fuͤße verhinderte die ihm so nothwendige und zum Beduͤrfniß gewordene Bewegung des Gehens. Dennoch setzte er die Leitung der Ge⸗ schaͤfte ununterbrochen fort; bis am 16. Maͤrz dieses Jahres seine Thaͤtigkeit ein Nervenschlag aufhielt., dessen Folgen am 18. desselben Monats nach Ein Uhr Mit— tags seinem Leben im Jbsten Jahre seines Alters ein