1825 / 92 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 21 Apr 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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das Gesetz. Er betrachtete dasselbe als eine nothwen⸗ also auf das S

dige Egan ge ag brechen der auf die Besitzer von Naftionalgütern fuͤr höͤchst wichtig, niedergeschrieben. Werth wiedergegeben werden konne, Er vertheidigte ferner die Emigrirten gegen alle fruͤherhin gegen sie

Verlusten an Grundbesitz gegeben wird, entschuldigte er durch die Unmoͤglichkeit, eine Entschaͤdigung fuͤr alle Staat habe das R Verluste zu geben. Der Vicomte von Chateau⸗ briant. Ich kann wede hoͤrten Redner, das Gesetz ganz verwerfen, dem zweiten es unbedingt loben. der Entschaͤdigung billige ist zu bekannt, als daß es noͤthig waͤre, mich in dieser Hinsicht weitlaͤufig auszu— lassen. Ueber die Grundsaͤtze, unterstuͤtzen, bin ich mit dem Berichterstatter der Com- mission vollkommen einverstanden. Das heilige Recht des Eigenthums soll geehrt werden; hierauf beruht das ganze Gesetz. Man vertheidige es allo nicht, indem ö 1 man eine ganze Classe von Franzosen angreift, welche, Zwischen Dioele weit entfernt die Ucheber der Gräuel in der Nevolu— tionszeit zu sein, sich als gute Buͤrger zeigen, und das Feld, das ste gekauft, fruchtbar gemacht haben durch ihren Fleiß. Aber eben so wenig wie es erlaubt ist, bei

beim Tadel desselben, seine Angriffe auf die Emigrirten richten. Huͤten wir uns davor, die Franzosem in zwei Classen scheiden zu wollen, die Einen Getreue, die Au—⸗

Franzosen find 30 Jahr unterdrückt worden; die unter ihnen, die dem Koͤnige getreu waren, sind auch treu gen aus dem elben

Frankreich auch Treue gegen den König war. ü ging der Redner zum Tadel des Gesetzes uͤber; er suchte ist, auszufuͤhren, daß dessen einzelne Bestimmungen auf 4 Fiktionen beruhen, und zwar: Fiktion hinsichts der

teln, um die einzelnen Summen der Entschaͤdigung fest⸗

werden folle; endlich Fiktion rücksichtlich der fuͤr die Liquidation bestimmten Zeit. ilegiu Weise das Einzelne des Gesetzes tadelnd durchgegangen Heresie sind eben war, schloß er, indem er sich vorbehtelt, die Amen de⸗ ments zu unterstuͤtzen, die zur Verbesserung desselben beitragen könnten.

Hr. Royer⸗Collard einen wichtigen Vortrag gegen das Gesetz wegen der Heiligthumsschaͤndungen— Welches Verbrechen, sagte er, fen? das Sacrilegium. Wie wird dies Verbrechen im Gesetze definikt? Als eine Entweihnng der heiligen Ho— stien, als eine Thätlichkeit (voie de fait) gegen die geweihten Hostien. Wir Catholiken wissen durch un, sern Glauben, daß die geweihten Hostien nicht mehr das sind, was sie ans scheinen, sondern Jesus Christus, der Heilige der Heiligen, Gott und Mensch, unsichtbar und gegenwartig in unserm erhabensten Mysterio. Das Sacrileginm besteht also, nach dem Gesetze, in ciner aun Jefas selbst ausgeübten Thaͤtlichkeit. Das Gesetz setzt

vels an der Majestät Gottes, und zum andern, daß dies Verbrechen ausdrücklich an das Dogma der leib— lichen Gegenwart Christi gekr ein Frevel gegen Gott in manchen Fallen auch ein Fre⸗ vel gegen die Menschen ist. nicht, den das gegenwärtige Gesetz bestrafen will, son⸗ dern recht eigenlich der Erstere.

cin Sacrilegium gegen dieselbe eine ganz unverstaͤnd⸗ morgen. liche Sache, ein undenkbares Ding. Besteht man Rente 102. 15.

aerilegium, so hat man auch das Var, staͤt in unsern Gesetzbuͤchen Tan hat dem Gesetz einen religisch da das Gesetz unbegraͤnzt in kann es diesen Glauben auch he Todes strafen unterstuͤtzen. der Staat habe eine Religion, wie jeder einzelne Mensch? Oder behauptet man, ng echt zu entscheiden, welche Religin Was ma

ing der Charte, und haͤlt es in Beziehung brechen der beleidigten Ma

indem allein dadurch diesen Guͤtern ihr eigentlicher Glauben beigemessen, un Wwerrß n Staate herrscht, so fehlen und ihn durch

vorgebrachte Beschuldigungen. Den Vorzug, der den man etwa behaupten,

Vil

die wahre sei? dieses waͤre eine Laͤsterung. ist nur die Religion bevorrechu Christus hu

r mit dem ersten, der eben ge⸗ Religion des Staates nennt, noch mit welche am meisten ausgebreitet, am meisten Daß ich das Princip ist. Sonst ist hierunter nichts gemeint. nichts veraͤndert in der bestehenden Ordnung der Ge sellfschaft, er hat den Regierungen dieser Erde nicht welche es hauptsaͤchlich genommen, nichts gegeben, weil sein Reich, wie g dieser Welt ist. Ist aber jetzt h so ist es immer s den der Roͤmische Senat! war also wirklich Gott. (KLaͤrm

tian und den Christen befand sich h des Dioeletign

selbst sagt, nicht von Religion des Staates allei gewesen; und Claudius, den Göttern zahlte,

n wahr,

Wahrheit also unstreitig auf der Seite (der Laͤrm nimmt zu). Aber bleiben wir bei dem 6 setz, welches wir berathen. ist leider die christliche Religi der Vertheidigung des Gesetzes, die Besitzer von Emi— tholiken und Protestanten; Dog: grirten guͤtern anzugreifen, eben so wenig darf man, Gegenwart Christi ist also nur diesseits der Meeregh Wahrheit, jenseits ist er Irrthum,

Wahrheit ist also durch das Gemurre, Unterbrechung). dern Ungetreue zu nennen. Sagen wir vielmehr: die mich wohl nicht, oder sie w in

ö ! ö ich bekaͤmpfe, zuruͤckschrecken, wie sie vor den Folgerum zuruͤckschaudern. ; —ĩ egen Frankreich gewesen, eben so wie die Treue gegen und Sie aufmerksam machen . gem in Nun daß wenn die Wahrheit in der Religion des Staate die Wahrheit bei jeder politischen Umwälzung «n Ist nicht ein Gesetz, wa gotteslaͤsterlich? D Folgen dieses Prinz

Seit drei Jahrhundert on zerrissen, zwischen Ku das Dogma der leiblichn

Idolatrie. (heftige

Meer begraͤnzt. Die Unterbrecher versteh rden vor dem Prinzip, da

Hierin muß ig aber noch weiter gehn

umgewandelt werden wird. . 5 Grundsäuͤtzen beruht

vll igkeit d rschäbigung; Fiktion in den Mit- betrachten wir noch andere Vollständigkeit der Entschädigung; F ö. Wahrheit 6 und darf nicht ,,

itt Fonds, mit welchen entschädigt bald es also gesetzlich eine religisse

i n , . ] giebt, so wird bald nicht blos das im Gesetz desinimz denn Blasphemie un so strafwuͤrdige Frevel gegen ju ist auch jener Schriß Euer Gesetz Er hat Recht wenn Dogma der catht

ah rhei

Nachdem er auf diese Sacrilegium bestraft werden,

Wahrheit. In dieser Beziehung steller ganz consequent, be , betruͤgerisch, gottlos.

irten-⸗Kammer hielt vor sestern verlangt, daß sobald ein einziges ee d, , , . 4 ! 3 schen Religion zum bargertiche Gesetze wird, auch ganze Religion füͤr wahr und jede andere si daß sie einen Theil du chen muͤsst

e politischen un . n Dieser Schriftstel n wie es ihm beliebt, das Schiff entweder durch

der da sagt:

soll das vorliegende Gesetz bestra— falsch erklart werde, Constitution des Staates ausma

und von da sich ausbreiten in allx buͤrgerlichen Institutionen. hat den Schleier zerrissen und unwillkuͤhrlich uns Folge jener Prinzipien gezeigt, die religiöͤse Wahrheit wird auf Wahrheit sich des Gesetzes bemaäͤch schalten wird; dann werden wir zwische tie und zwischen dem Atheismus ge Charte bewahrt uns, Gott sei Dank, f . zinmal die Bestrafung des Fre. native, denn sie beschuͤtzt alle alse zwei Sachen fest s einm Een ng ö haͤlt die Priester aller christlichen Confessionen. wir die Eharte fest und fliehen die uns angebot che Ruͤckwi

daß nachdem das Gest genommen haben, di tigen und uͤber alt chen der Theoen drängt sein. noch vor dieser Alta Religionen, und unte

iuͤpft sei. Ich weiß, daß Theocratie, die nicht einmal das Verdien

religiss zu sein, sondern nur eine politil Dieser Letztere ist es aber kung deckt. Hr. Miron v. L Epinay und Hr. J garol haben noch fuͤr das Gesetz ges Denn, wenn auch ein zung wurde durch eine Rede des

ptochen, die Ministers d Frevel gegen die Gesell schaft denkbar ist, so ist geistlichen Angelegenheiten beendigt.

102. 5.

beide in Pall Mall.

s dem auswärtigen Amte nach Brüssel abgefertig ud Tags vorher war einer nach Paris abgegangen.

pischen dem atlantischen und dem stillen Meere ir

sen Kenntniß gebracht worden ist, hat man die Suͤd

m n Gnatimala, welche sehr wohl erkennt, was fuͤr un

de Schiffe zu entrichten haben. Einer unserer vor—

Ort und Stelle zu entwerfen.

thun. Diejenigen, welche an Patentstuͤhlen arbeiten,

winn durch die verbesserte Maschinerie.

In der letzten Sitzung der Southwark Auxiliar— welgesellschaft wurde angezeigt, daß unter den Ver⸗ benen, welche sich die Verbreitung der Bibel beson— Is angelegen sein ließen, sich Lord Byron und der fstorbene Konig der Sandwich-Inseln befinden, erste— „als er sich in fremden Landern aufhielt und letzte— als er in London residirte, und mehrere tausend beln nach seinen Inseln sandte. In Blackwall wird gegenwärtig eine Kriegsscha— ausgeruͤstet, um gegen die Mahratten Piraten zu waen, welche an den Kuͤsten von Batavia schwaͤrmen. e Schaluppe, die erste ihrer Art, vereint die Kraft Segelns mit der des Dampfes, und der Capitain

oder durch Dampf, oder durch Segel und Dampf mmengenommen forttreiben. Die Schaufeln der ider, welche das Schiff mittelst des Dampfes treiben, wen mit der groͤßten Leichtigkeit, gleich einem Da⸗ ma Fächer, zusammen gefaltet werden.

Vom Mayn, 16. April. In der Nacht vom 12. kam die Leiche der Frau Fuͤrstin von Metternich, nach Boͤhmen gebracht wird, durch Frankfurt

süch. Regierungsblatts enthält eine Bekanntmachung Ministeriums des Innern und der Justiz, nach der Se. Koͤnigl. Hoh. der Großherzog beschlossen

Sin, neben dem an der Landes-Universitaͤt zu Gießen

allemeine wissenschaftliche Zwecke bestehenden Lehr der Forstwissenschaft, zugleich noch eine besondere, die Bilvung des künftigen Forst-Verwaltungs-Per bestimmte oͤffenttiche Forst⸗-Lehranstalt zu errich

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London, 12. April. Se Maj. werden im Laufe s ten und mit der Landes- Hohen Schule zu vereinigen. seses Monats zwei Levers halten, namlich am 20. und Als Direktor steht derselben der ordentliche Professor

der Forstwissenschaft an der Landes-Universität vor.

* . * * 3 Freitag Nachts ward ein Königsbote mit Depeschen Der Vortrag der theoretischen Forstwissenschaft liegt

t dem Direktor ob, welcher hierbei durch einen praktischen Huͤlfslehrer unterstützt wird. Dem letzteren ist zugleich

Es bestaͤtigt sich, daß eine Compagnie englischer die praktische Unterweisung zer Forstakademiker in den Bpitalisten die Ausführung des beab sichteten Kanals

umliegenden Revieren des Forsts Gießen uͤbertragen. Die Anstalt steht unter der obersten Leitung und Dis—

slge eines, mit der Regierung von GSuatimala abge⸗ ziplinar⸗ Gewalt der Universität. Jeder Inlaͤnder, der hlossenen Vertrags, unternehmen wird. Nach dem, sich zu ciner demnächstigen Anstellung in der Staats as bereits hinsichtlich des Unternehmens zur öoͤffentli, Forstverwaltung ausbilden will, soll das Forstfach in

„dem vorgeschriebenen Umfange auf der Landes-Univer—

ste des Nicaragua-Sees und zwar gerade den Punkt, sität studiren. Der fuͤr die Anstalt festgesetzte Unter⸗ schen der beruͤhmte Humboldt als den guͤnstigsten, zur richtsplan enthalt einen Vorbereitungskursus, sodann öffnung einer Verbindung zwischen beiden Meeren einen theoretischen und einen praktischen Kursus ꝛc.

zeichnet hat, zur Ausfuͤhrung gewählt. Der zu gra⸗ Aus der Schweiz, 12. April. In Bern sind nde Kanal ist nicht mehr als 13 bis 14 engl. Meilen seit acht Tagen die Kommissarien fuüͤr die Unterhand ng und soll breit und tief genug werden, um Schiffe lungen mit dem Grafen von Liedekerke, uͤber einige groͤßten Tonnengehalt zu tragen. Die Regierung Verhaͤltnisse der Rechtspflege bei den kapitulirten Re⸗

gimentern in koͤnigl. niederländischem Dieuste, ver sam—

Heucre Vortheile ihr aus diesem Kanale, sowohl in melt. 5

blitischer als in kommereieller Hinsicht erwachsen muͤs⸗ Der große Rath des Standes Appenzell der Innern bewilligt den Unternehmern angemessene Privilegien; Rhoden hat am 29. Marz, mit Stimmenmehrheit, die nrer anderen werden dieselben vierzig Jahre lang das Lieferung einer Kompagnie in die projektirten Regi⸗ sschließliche Recht haben, Dampfschiffe aus dem St. menter fuͤr den königlich neapolitanischen Dienst be— kan Strome und dem Nicaragua See zu halten. schlo ssen.

habhaͤngig von den ungeheueren Vortheilen dieses sioilegirten Verkehrs wird die Compagnie zwei Drit⸗ fle der Abgabe beziehen, welche alle den Kanal passi—

Weg unter dem Bett der Them se. Die Bibliotheque universelle theilt uber diesen

glichstin Ingenieurs steht im Begriff, sich nach jenen interessanten Gegenstand folgendes Schreiben mit: zenden einzuschiffen, um den Plan zur Ausfuͤhrung Genf, den 3. December 15824. Das Unteruehmen,

die beiden Ufer eines Flusses durch einen unterirdischen

Die Weber von Conventty haben alle Haͤnde voll Weg zu verbinden, hat an sich Etwas so außerordent—

liches, daß man gern die Gruͤnde vernehmen mag, wo—

erben wöchentlich Z bis A Pf, wogegen die, welche durch man bewogen worden ist, diesen Gedanken in den gewohnlichen alten Stuͤhlen arbeiten, nicht mehr vollem Ernste zu hegen. Von denjenigen, die Londons 10 Schilling wöchentlich erhalten; so groß ist der Lage kennen, werden diese Grunde leichter begriffen

werden. . . Die Themse theilt London in zwei sehr ungleiche Theile; oder richtiger gesagt: die Stadt selbst liegt auf dem nöoͤrdlichen und linken Flußufer, während sich suͤd— warts auf dem rechten Ufer nur Vorstädte erheben. Da indessen diese Verstädte sehr volkreich sind und viele Fabriken enthalten, uͤbrigens auch ein sehr lebhafter Berkehr zwischen London und dem platten Lande, suͤd— lich der Themse, statt findet, so werden die vorhande⸗ nen sechs Bruͤcken, welche beide Ufer verbinden, stark benutzt.

Blickt man auf den Plan von London, so faͤllt es gleich auf, daß alle diese Bruͤcken an einem Theile der Stadt angehäuft sind, wahrend sie an andern Theilen ganz fehlen. Die London-Bruͤcke liegt am meisten un⸗ terwärts. Aber unterhalb derselben dehnen sich an dei— den Ufern des Flusses, bis auf eine Strecke von 2 eng⸗ lischen Meilen, sehr weitläufige Stadtviertel aus, zwi⸗ schen denen ein fortbestehendes Communicationsmittel gar nicht vorhanden ist. Die Ursache hiervon liegt in dem großen Nutzen, den London aus der freien Schif— fahrt der Themse zieht. Dieser Strom kann von seiner Mändung in die Ser herauf bis zur ersten Bruͤcke (London Bracke) wie ein ungeheurer Hafen angesehun

Die so eben erschienene Nr. 18. des Großberzogl. werden, in welchem die Kriegsschiffe jeder Größe sich

vor den Arsenälen und vor den Werften aufstellen, wahrend der Fluß höher hinauf, von unzähligen Kauf— fahrtheischiffen wimmelt. Letztere laufen entweder in die am linken Ufer liegenden prächtigen Docken ein; oder sie fahren nach dem Zollhause, um ihre Ladungen dort besichtigen zu lassen, und sie dann in die Werk— staͤrten des thätigen Southwark (des müdlichen Theils der Stadt, am rechten Ufer) niederzulegen; oder endlich

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