1858 / 151 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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151. Berlin, Freitag, den 2. Juli

Ce. Majestät der König haben Allergnadigst geruht: Allerhöchster Erlaß vom 7. Juni 1858 betreffend Dem Ober- Konsistorial« Rath hr. Marot zu Berlin den die Genehmigung des Nachtrags zu dem, un ter Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem 30. Juni 1856 Allerhächst bestätigten Statut dem Major und etsten Offizier vom Stamm des Train-Bataillons der Magdeburger Privatbant des Garde Corps, Henny, den Rothen Adler⸗-Orden dritter Rlasse . Schleif zdtischen Volüei— sssar Piel mit der Schleie, und dem städtischen Hol hei Fommissarius Piel Unter WWiederanschluß der Anlagen Ibres Gerichts vom henke zu Zeiß das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; 28 Mar b. J a,, gh bier mn , , Den Wirklichen Legations⸗ Rath und vortragenden Rath im 1. * *. **. 836 . * 66 1 . n . Ven eg. . der Magdeburger Privatbank in der General ⸗Versammlung vom M inisterium der auswärtigen Angelegenheiten, don Bülow, zum 323. Pähl d. J wegen Abänderung des von Mir unter dem Geheimen Legations Katb; so wie I. Juni 1856 bestätigten Statuts Gesetz⸗Sammlung für 1856, Die Regierungs- und Hauraͤthe Malberg uud Th. Weis, Seite 6z7 gefaßten Beschlüsse und ermächtige Sie, den bei⸗ haut zu Berlin, zu Mitgliedern der technischen Bau-Deputation liegenden, nach diesen Beschlüssen abgefaßten Nachtrag zu jenem zu ernennen; Statut (a) nebst diesem Meinen Erlaß durch die Gesetz Sammlung Dem Haupt-Steuer⸗-Amts Rendanten Marten in Dortmund zur offentlichen enntniß zu bringen. den Charakter als Rechnungs-Ratbh zu ertheilen; und Berlin, den 7. Juni 1858.

Dem Steuer-Erbeber Wenzel zu Creuznach im Regierungs· U an. rkR340 ir, e ö en, Bezirk Eobleng den Eharatter als Rechnungs- Rath zu verleihen. Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestat des Königs:

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4.

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Prinz von Preußen.

von der Heydt. Simons,. von Bodelschwingd.

Allerhochstet Erlaß vom 31. Mai 1858 betref⸗— An

fend die Verleibung der fis kalischen Vorrechte für den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗ den Justiz⸗Minister und den Finanz-Meinister. Chaussee von Vicht, im Aachener Landkreise, über

Mausbach und Gressenich nach Schevenhütte, im ——

Kreisfe Düren, Regierungsbezirk Aachen. Nachtrag zu dem, unter dem 30. Juni 1856 Allerböchst bestätigten Statut der Magdeburger Privatbank (Gesetz Sammlung für 1856 Seite 637).

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Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Vicht, im Aachener Landkreise, . aber Mausbach und Gressenich nach Schevenhätte, im Kreise Duren, ( Die Bestimmungen des §. 15 Nr. 1 und 4 werden aufgehoben und Regierungsbezirk Aachen, genebmigt babe, bestimme Ich hierdurch, treten an deren Stelle nachstebende Bestimmungen daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee ersorderlichen 1) Gezogene und trockene Wechsel, die im nlande zahlbar sind, zu Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau— diskantiren und Wechsel auf Kläße des Aus lar des zu laufen. Die und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats—⸗ zur Dis kentirung oder zum Kauf angebotenen spizre 2 Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur Anwendung 4 . 4 e n , 4 1 kommen sollen. Zugleich will Ich der Gemeinde Gressenich gegen . ö giegel wwenigstens drei solide Verbundene Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße 16 aer ser . , , mar mne, , das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun⸗ drücklichem. in jedem einzelnen Falle besonders einzubolender Ein⸗ gen des für die Staats -Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ drüfarkdunsfe awlschen den vollzkchenden Tircitor und, den Leiden Parifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen nach S. A des Statuts der Direction zugeordnzten Mitgliedern des über die Befreiungen und der sonstigen, die Erhebung betreffen⸗ Verwaltungsrathes für die Bank erworben werden. ; den zusaͤtzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den ) Das Incasso von Wechseln, Geld Anweisungen Rechnungen und Staats⸗Chausseen von Ihnen angewendet werden, verleihen. Auch Effekten, die in der Provinĩ Sachsen zablban w * ere egen und ? . ; T z sliche und unverzinsliche Kapitalien obne Verbriefung, jedoch sollen die dem Chausseegeld - Tarife vom 29. Februar 1840 ange— . fangs Bescheinigungen, die nur auf den Namen des Ein— bängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei— Vergehen , r . kn erer, ne, w. und mit! den Eigenthümern der auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. eb hergesial einkassirten oder angenommenen Gelder und Effekten Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-⸗Sammlung zur in Hiroverkehr zu treten. Die verzinslichen Kapitalien dürfen nur öoͤffentlichen sKenntniß zu, bringen. unter Vorbehalt einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten Berlin, den 31. Mai 1858. für beide Theile angenommen werden, niemals aber den Betrag des . Grundkapitals der Bank übersteigen. Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestãͤt des sKtonigs: 2) Dem 1 15 ist am Schlusse folgende Bestimmung zuzuseßen: Vom 30 Juni CC nr, urn. Es st derselben jedoch gestattet. Agenturen innerbalt der Weizen loes 58 - 14 Thlr. Roggen in steigender Richtung gehandelt. Rüböl behauptet. Spi— Prinz von Preußen. Provin) zu , n . . . . * ü at Roggen loco N. 48 Thlr., Juni- Juli 477 473 Thlr. ber., Juli ritus loco 1 Thlr. besser, Termine animirt und wesentlich höher. Bank, besor gen tonnen 2. n nen zom er waltungs raihe z August 47 - 187 Thlr. ber., Sepiember- Oktober 18-49 49 Thlr. bez. ; . . gebenden ¶Instt uction 1 ie 26m d ung der bei i nen bra eren von der Heydt. von Bodelschwingh. Noten , , . 2 4 nach Maßgabe ihrer S Baarbestände und ihrer Bedürfmsse bewirkt. . An 3) Die §§. 18 und 20 werden aufgehoben und durch nachstehende Be⸗

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten stihmungen ersetzt . . (Rudolph Decker.) und den Finanz-Minister. 5. 18. Die Noten dürfen nur auf Beträge von zehn Thalern, jwan—