1734
insoweit Beförderung, als die Wagen nicht von Personen besetzt 9) * 3 ist und welche bis dabin das Per—
sonengeld bezahlt haben. 6 Von Warschau nach Brzesc- Litewsk. Personenpost: aus Warschau, Sonntag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend, 7 Ubr Abends, in Brzesc Litewsl: Montag, Donnerstag, Freitag und Sonntag, 6 — 7 Ubr Libenda. Personengeld: von Warschau bis Brzesc-Litewsk:
für einen Platz im Wagen. 7 Rub. 30 stop. Silber,
d . =
Auf sämmtlichen vorgedachten Posten bat jeder Reisende 20 Pfund Gepäck frei Für das Uebergewicht sind 5 Kopeken S ro Pfund zu bezablen . 2. die Wr huebeftellung von Plätzen wird den Reiscnden empfoblen, sich dieserbalb nur direlt an die betreffenden Kaiserlich russischen Post - Anstalten zu wenden, die Vermittelung von Zwischenpersonen aber zu vermeiden. mann
In Fällen, wo den Reisenden für die Plätze eine boͤbere er zablung, als der Tarif bestimmt, abgenommen worden ist, baben dieselben bei der Faiserlich russischen Ober-Post⸗ Bebörde in St Petersburg Klage zu fübren. ; , 21 ee von Tauroggen und von Warschau nach St. Petersburg lönnen bei den Faiserlich russischen Most , . Tauroggen und Warschau Plätze durch den Telegraphen . werden, jedoch unter der , m daß der bestellte Plaß au in dem Falle bezahlt werden muß, wenn derselbe in Folge verspaä— teten Eintreffens des Reisenden oder aus einem anderen Grunde nicht benutzt wird. Bei der Aufgabe der telegrapbischen Bestell Depesche müssen zugleich die Kosten für die Rüdantwort, welche von der betreffenden fraiserlich russischen Post Anstalt darüber er— teilt wird, ob der gewünschte Plaß noch zu baben ist oder nicht,
entrichtet werden
Justiz⸗ Ministerium.
Der bisberige Freisrichter von Stiern in Folberg
1. Oltober d. Jab zum Rechts anwalt bei dem Kreisgerichte in Stalh x . 7 21 — 2 ö mit Anweisung seines Wohnfßitzes daselbst, und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu stöslin ernannt worden.
Ministerinm der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗ Angelegenheiten.
t önigliche Universitäts⸗Bibliotrbek.
In der nächsten Woche vom 6. bis 10.
att. i s. Universitäts- Bibliothek in Händen baben, aufgefordert, solche während der angegebenen Zeit darüber ausgestellten Empfangscheine zurüchuliefern. r liche Universitäts⸗Bibliothek bleibt wäbrend der Zeit vom 11. Sep tember bis 15. Oktober ge hleseh
Berlin, den 30. August 1858.
Der stönigliche Gebeime Reni stöniglichen Un!
r. P
gegen
Ministe rium des Innern.
Erlaß vom 5. August 1858 daß sämmtliche, des Visas der fremden Gesandten bedürftigen Reise— pässe künftig, bebufs Beschaff ung desselben, allein
ind
bei dem Ministerium des Innern einzureichen s
ist vom
September e. in den Rachmittagsstunden von ? bis 4 Uhr, sindet die allgemeine Zurüclieferung aller aus der Königlichen Universitäts -Kibliothet öntliebenen Bucher zur Vornahme der vorschriftsmäßigen Revision
Es werden daber alle Diejenigen, welche Bücher aus der bier durch
die Die Köoͤnig—
Verfa ten si machen, daß
auf das bei derartigen Anträgen zu beobachtende die Behörden gleichzeitig darauf aufmerlsam u
[] die zur Visirung vorzulegenden Pässe nicht mebr, wie diel⸗ fach gescheben, anzusammeln und in greßer Anzabl auf ein. mal einzureichen; ͤ
daß die Paͤsse nicht blos unter Couvert, sondern mit einen schriftlichen Antrage, welcher den Namen, Stand und Wohn ort, so wie das Reiseziel enthalten muß, resp. falls m Einem Kerichte zugleich mehrere Pässe vorgelegt werd unter Heifügung einer besonderen, jene Nachrichten enthe tenden Nachweisung einzusenden sind;
daß die Pässe vor der Einreichung mit der eigenhaͤndiage Namens - Unterschrift des Inbabers, und ; diejenigen, welche schon im Gebrauch gewesen sind und 1 einer anderweiten Reise benußt werden sollen, zuvor mit de Visa der Heimatbs, Behörde zu der beabsichtigten Reise , verseben sind. .
Da diese Bestimmungen auf alle von diesseitigen inneren k hörden ausgefertigten Auslands Paäͤsse Bezug baben, so wolle Königliche Regierung dafür Sorge tragen, daß dieselben auch n senntniß derjenigen Paß-Extrabenten gelangen, welche das gesanz schaftliche Paßvisa selbst einzubolen beabfsichtigen.
Berlin, den 5. August 1858.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Sulzer
* Be)
2
An die Fönigliche Regierung zu X.
Finanz Meinisterium.
14. August 1858 — mit Branntwein nach und Luxemburg.
Mit der Föniglich Großberzoglich luxemburgischen Reglern ist die Verabredung getroffen worden, daß beim Ueberganzen— Branntwein aus Preußen, so wie aus den wegen der kumnt weinsteuer mit Preußen in Gemeinschaft stehenden Jellecrems— Staaten nach Luxemburg und umgelebrt, a e. *.
) denjenigen, welche den Kranntwein überführen rin te vergütung an Branntweinsteuer nicht gewährt werden, daze⸗ aber auch . : gegenseitig die seit Erböhung des Maisch st euer sah⸗ Preußen eingetretene Erbebung der Ug‚bergangs unterbleiben soll, sofern die Betheiligten über den zu en denden Branntwein im Lande der Versendung einen lte gangsschein entnehmen und die daraus erwachsenden Ler pflichtungen erfüllen.
Diese Befreiung von der gegenseitigen Erhebung gangs-Abgabe tritt mit dem 1. Dttober d. J. ein. .
Wegen Erlangung von Uebergangsscheinen baben die d tbeiligten sich an die zur Ausfertigung solcher Bezettelungenng maͤchtigten Steuerstellen zu wenden.
Berlin, den 11. August 1858
betreffen?
Verfügung vom Don
den Berkehr
16 der Ued
Zur Vermeidung von Verzögerungen und behufs Einführung eines konformen Verfahrens der Polizei-Behörden bestimme ch hiermit, daß sammtliche, des Visas der fremden Gesandten beduͤrf—
tigen Reisepässe künftig, bebufs dem Ministerium des Innern einzureichen sind.
Die Fönigliche Regierung veranlasse ich, die mit Ausferti
eschaffung desselben, allein bei
gung von Ausgangs- Pässen beaustragten Bebörden biernach an—
4uweisen.
Der Finanz-Meinister don Bodelschwingb
Rel
— 2 122 1 2 helm. 1
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche G r und Praͤsident des Evangelischen Ober stirchenratbs, von Uech! von Rieder Heidersdorf, streis Lauban.
der König
ꝛ . N 9 — * stät erlin, 2. September. Se. Majeste 1 y, B . Sigmaringi—
Allergnädigst gerubt: Dem Fuͤrstlich Hobenzollern— , . Wirklichen Geheimen Rath und Hof- Kammer- T el on Weckberlin die Erlaubniß zur Anlegung des n , g en von Portugal Masestät ihm verliebenen Groß-⸗reuzes des Ordens vom heiligen Jacob zu ertbeilen.
1
—
tliches.
Berlin, 2. September. Ihr der König und die Königin trafen mit d Alepandrine Königliche Hobeit beute Nachmittag . aus Tegernsee bier ein und begaben sich obne Aufentb
Sanssouci.
Micht a Preußen.
um 26 U t nad
ö
1735
Hoheit der Prinz von Preußen nahm
— Se. Königliche den Vortrag des Minister⸗Präͤssdenten
heute Nachmittag 4 Uhr entgegen.
Baden. Karlsruhe, 31. August. Ibhre stöniglichen Hoheiten der Großherzog und die re egm sind, nach Mit⸗ thetlung der „tarlsruher Zeitung“, heute r . von hier ab⸗ gereist, um sich zum Besuch der Schwarzwaͤlder Industrieaussfellung nach Villingen zu begeben. Höchstdieselben werden den ersten und einen Theil des zweiten September daselbst zubringen und an diesem Tage Villingen wieder verlassen, um hierher zurückzukebren.
Baden-Baden, 31. August. Ibre stönigliche Hoheit die Prinzessia von Preußen 'ist gestern Nachmittag wieder bier
angekommen.
Baiern. München, 31. August. Den aus Aschaffenburg hier eingetroffenen Nachrichten Long schreibt man dem „Nürn— berger Eorrespondenten“, wird Se. lajestät der frönig von Grie— chenland übermorgen hier eintreffen, und sich am folgenden Tage zu unseren föniglichen Majestäten nach Berchtesgaden begeben. — Der jüngste Bruder des feaisers von Oesterreich, Erzherzog Lud— wig, wird heute hier eintreffen und sich ohne Aufenthalt nach Possenhofen begeben. — Der oͤsterreichische Botschafter am franzö⸗ sischen Hofe, Frhr. v. Hubner, welcher seit 14 Tagen bei seiner Familie im naben Starnberg verweilt, ist heute Morgen nach Paris zurückgereist.
Nürnberg, 31. August. Ihre Majestäten der König und die Königin von Preußen mit der Prinzessin Alexandrine sind, wie der „Nürnberger Correspondent“ meldet, gestern Abends 8 Uhr mittels eines Extrazuges auf der Rückreise von Tegernsee bier ein— getroffen, haben im Gasthofe zum rothen Roß Absteigegquartier ge—
nach Bamberg fort—
nommen und heute Morgens 10 Uhr die Reise geseßßt. Furz vor der Abfahrt verfügte sich der König mit mehre— ren Herren seines Gefolges zu Fuß nach der St. Sebalds kirche
und nahm dieselbe in Augenschein.
Oesterreich. Wien, J. September. Die „Wiener Zei⸗ tung“ bringt in ihrem amtlichen Theil folgende Kaiserliche Ver— ordnung vom 390. August 1858 (wirksam für alle ronländer mit Aus; nahme des Lombardisch-Venetianischen tönigreiches), betreffend die Durchführung des Münzvertrages vom 71. Januar 1857, mit Beziehung auf die priv. oͤsterreichische Nationalbank; In weiterer Durchführung des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 und namentlich des Art. 22 desselben sinde d Minister und nach Anbörung Meines zu verordnen:
1) Vom 1. November 1858 an darf die
reichische Nationalbank nur auf osterreichische Währung lautende Noten zu 1000, 190 und 106 Fl. ausgeben. Es bleibt ibr aber freigestellt, solche Noten schon vor dem 1. November 1858 zu verwenden. 2) Die privilegirte österreichische Nationalbank ist berpflichtet, ihre auf österreichische Währung lautenden Noten auf Verlangen der Inhaber bei ihrer Hauptkasse in Wien jederzeit gegen doll— wertige Silbermünze einzuloͤsen. 3.
3) Von den auf oͤsterreichische Währung lautenden, im Um— laufe befindlichen Noten muß wenigstens ein Drittel mit gesetzlicher Silbermünze oder Silberbarren, oder nach Umständen und mit Bewilligung Meines Finanzministers tbeilweise auch in Gold— nunzen oder Goldbarren, der Rest aber mil statutenmäßig es komp— tirten oder beliehenen stredits⸗Effekten bedeckt sein. J
; 9) Die Noten der oͤsterreichischen Währung genießen nicht nur das im §. 15 des Patents vom 1. Juli 18467 den Noten der Na— tionalbank überhaupt eingeräumte Privilegium, daß sie von allen oͤffentlichen Kassen angenommen werden, sondern auch die Begünsti— an daß Jedermann verpflichtet ist, sie bei allen in oͤsterreichischer Bäbrung zu leistenden Zahlungen im vollen Nennwerthe anzu— nehmen. ) ; w In dem Maße, als die priv. österreichische Nationalbank die auf oͤsterreichische Währung lautenden Noten hinausgiebt, hat sie die gegenwärtig noch umlaufenden, auf Conventions Münze lautenden Roten einzuziehen.
. Bis dahin sind diese, nach den Bestimmungen der F§. 10 und 3 Meines Patentes vom 27. April 1858 (R. G. B. Rr. 63), in Zahlung anzunehmen. 66 —
6) Für die Einberufung und für das Aufhören des Umlaufes
der auf Conventionsmünze lautenden Noten zu 19090 Fl. wird der 30. Juni 1099 n 50 Jl. , 31. August 1859 z 10 Fl. „31. Oktober
Reichs rathes N achfo gendes
privilegirte oͤster⸗
fesigesetzt.
. 7) Die auf Conventions«-Münze lautenden Noten zu 5, 2 und ꝛ; Fl. sind zan nun an mit thunlichster Beschleunigung auf den Betrag bon höchstens 100 Millionen Gulden herabzumindern Zeitpunkt, in welchem sie einzuberufen und gänzlich aus dem Um⸗ laufe zu ziehen sind, wird nachtraͤglsch festgestellt werden.
Ich nach Vernehmung Meiner
Der
8 Ein aus der Mitte der Hank— Comité von drei M fürstliciͥhen Comm̃ 5 und 7 97) Mit Ende eines im Umlaufe befindlichen Nationalbank öffentlichen.
Wien, den 30. August 1858.
Franz Joseph em. p. Graf Huol-Schauenstein m. p.
Freiherr von Bruck m. p.
Auf Allerhoöͤchste Anordnung: ien , m. p. = August. 1 i Bede loo wird zwischen dem 15. und 20. l a f n n har ,
Großbritannien und Irland. Lond en 31 Auguß. Ibre WMaßsestat die stönigin und Se. stönigliche Hoheit der Prinz: Gemahl sind heute Vormittags um 11 Uhr 40 Minuten in — 6 angekommen, von wo sie sofort nach Portsmouth weiter reisten, um sich daselbst nach Osborne einzuschiffen.
Der Handels-Meinister J. W. Henley aus wieder in London eingektoffen.
Gestern machte eine Deputation E. Bulwer Lytton ihre Postverbindung mit der
Die Actionaite der letzte General Sir John Lawrence ein ward hestätigt. Auf Antrag des Herrn Helps ward ferner ein“ stimmig eine Resolution angenommen, in welcher die schon mit einem Fuße im Grabe stehende Compagnie sich wegen ihrer segens⸗ reichen Thätigkeit selbst bekomplimentirt. .
Man glaubt, daß der atlantische Telegraph dem Publikum nicht vor Ablauf von? 3 Wochen zur Benutzung freigegeben werden wird. Sobald der Tag festgesetzt ißt, wird vermuthlich irgend eine natio— nale Kundgebung zur Feier des Ereignisses angeordnet werden.
. Frankreich. Paris, 1. September. Der Kaiser und die Kaiserin sind diesen Morgen von St. Cloud nach Biarritz abge— reist. Ihre Majestäten begaben sich mittelst der Verbindungsbabn nach dem Bahnhof von Vor. — Der Kaiser besichtigte gestern in Begleitung seines Adjutanten, des Generals Grafen von Goon, das Artillerie- Museum in St. Thomas d' Aquin und begab sich bon dort ins Holz von Vincennes, um die dort in Aus führung begriffenen Verschönerungs, Arbeiten in Augenschein zu nehmen. Der gestrige, Moniteur“ brachte außer mehreren Ernennungen bon Linjen⸗ schiffs und Fregatten-Capitains die Beförderung des Sbersten Brunot zum Brigade⸗ General und beigeordneten General-Inspeftor der Marine an General Fieron's Stelle. Durch Dekret dom 28sten August haben zur Belohnung für ihre gute Haltung bei dem An— griffe und der Einnahme der Forts am Peibo die Schiffs⸗Lieute⸗ nants Gabrielli de Carpegeg, Cafour, Veriot und Ploix den Offi⸗ ziersgrad und 23 andere Marine-Offiziere, Wundärzte und Aspi— anten das Ritterkreuz der Ehrenlegion, so wie 40 st anoniere und Mattosen die Militair⸗Denkmünze erhalten.
Wie der „Indépendance Belge“ von hier geschrieben wird, soll die Regierung einen Gesetz-Entwurf über die Veränderungen in der Preßgesetzgebung in liberalem Sinne vorbereiten. .
Der „Moniteur“ zeigt an, daß bei Lainé in Paris zwei Bil⸗ der: „Napoleon J. auf St. Helena“ und „Napoleon III. empfängt den Besuch der Königin Victoria“, erschienen und zu 5 Fres, für Personen aber, welche die Heleng⸗Medaille besitzen, für blos 3 Fres. ju haben seien. Das amtliche Blatt zeigt ferner an, daß die ersten beiden Lieferungen des neuen Journals „La Noblesse“ erschienen seien, wovon alle 14 Tage eine Nummer ausgegeben wird.
Spanien. M adrid, 24. August. Bie „Gaceta“ kündigt heute den Beschluß der allgemeinen Gesundheits-Junta wegen des Gesundbeitszustandes don Ferrol und anderen spanischen Häfen auf der cantabrischen Küste an, welche sammtlich als gefund erklärt werden. — Den Marine-Beboörden zu Cadiz ist Befehl gegeben worden, in möglich kürzester Zeit alle Transport-⸗striegsschiffe in Bereitschaft zu halten, um zweitausend Mann nach den spanischen übers'eischen Besitzungen zur Ausfüllung der Cadtes zu verschiffen. In Fertol wird das Transportschiff „Ninwa“ ausgerüstet, um unverzüglich striegsbedarf und Lebensmittel nach Fernando⸗Po zu laden. Dasselbe Schiff wird außerdem 500, 000 Realen (125 060 Franken) in Vier-Realen-Stücken, die dieses Jahr geprägt worden sind, einnehmen.
Italien. Turin, August. Wie der „Kölnischen Zeitung“ gemeldet wird, hatte die „Armonia“ am Tage zubor die durch das Gesetz vom 29. Mai betroffenen religiösen Körperschaften aufgefordert, ihre Werthsachen und Rechnungsbücher zu verstecken. Das Blatt wurde sequestrirt, und man scheint der Redactlon wegen Aufforderung zu einer Gesetz-Uebertretung den Prozeß machen zu wollen. J
Noten der und ihrer im §. 3 angeordneten
chischen Bedeckung zu ver—⸗
Belgien. Braͤssel, 31.
ist gestern vom Festlande
dem stolonial-Minister Sir Aufwartung, um ihn zur Herstellung einer Vancouvers Insel zu bewegen. ostindischen Compagnie hielten Versammlung. Der Geschluß Jahrgeld don 7009
gestern ihre durch welchen dem Pfd. ausgesetzt wird,
26.