1868 / 135 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2362

worden für den Dispositions Fond des Herrn Bundeskanzlers. ist durch die Bemerkungen im vorliegenden Etat Es ist, wie dem Hause erinnerlich sein wird, durch

Diese Erhöhung motivirt. ; . den Etat für 1867 dieser Fond zur Hälfte mit 50090 Thlr, be— willigt worden,

position, das macht zusammen 15,000 Thlr.

Die Ansprüche, die an diesen Fond gemacht werden, sind in den Bemerkungen zu diesem Etat bereits angeführt. Es ist der einzige Fond, äus dem Ausgaben, wie sie z. B. durch die hier tagende Kommission zur Berathung der Prozeßerdnung er— waͤchsen, wie sie ferner erwachsen durch die eingeleitete Enquete über dasHypothekenbankwesen und andere einzelne Zwecke, hestritten werden können. Daß solche Ausgaben auch in Ziff ft nöthig sein werden, wird kaum zu bezweifeln sein. Es ist in der laufenden Session von dem Hause der Antrag gestellt worden, Vorarbeiten für ein gemeinsames Strafrecht ünd für eine gemeinsame Strafprozeßordnung einzuleiten, und diese Vorarbeiten, mag man einen Weg dafür wählen, welchen man wolle, werden ebenso wie die Vorarbeiten für die Prozeßordnung Geldmittel in Anspruch nehmen.

Endlich erscheint auf dem Etat des Bundeskanzleramts ein Posten von 76,000 Thlr. an Pensionen und Unterstützungen für die Offiziere und Beamten der vormals schleswig-holstein— schen Armee und deren Hinterbliebene. Es ist dies der Posten, der auf dem Gesetz beruht, welchem der Reichstag vor einigen Tagen seine Zustimmung gegeben hat.

Nach den Ausführungen des Abg, von Kirchmann nahm der . des Bundeskanzleramts Delbrück, das Wort wie folgt:

Meine Herren! Ich acceptire gern, daß der Herr Abgeord⸗ nete für Breslau anerkannt hat, daß ich gestern mit Bereit— willigkeit diejenigen Fragen beantwortet habe, die bei der Ge— neraldiskussion an mich gestellt wurden, und zu deren Beant⸗ wortung ich im Augenblich in der Lage war. Ich habe das gethan, weil diese Fragen sämmtlich Gegenstände betrafen, deren Erörterung meiner Ansicht nach einen Gegenstand der Beschluß⸗ nahme oder eine Vorbereitung für die Beschlußnahme des Reichstages bilden konnten. Das kann ich in Beziehung auf die von dem Herrn Abgeordneten für Breslau jetzt gestellten Fragen im Allgemeinen nicht anerkennen. Der Herr Bundes— kanzler hat in der vorjährigen Session in der bestimmtesten Weise ertlärt, daß er seinerseits die ihm durch die Verfassung übertragene Verantwortlichkeit in vollem Umfange übernehme, und er hat bis jetzt diese Erklärung vollständig erfüllt. Welche Mittel er einschlägt, im Einvernehmen mit den Herren Ressort— Chefs, mit denen er dahei im Einvernehmen zu handeln hat, um diese Verantwortlichkeit wirklich tragen zu können, das würde, meine Herren, wie ich glaube, einen Gegenstand der Diskussion in diesem Hause dann bilden, wenn es darauf an— käme, die Mittel zu bewilligen, die nöthig sind, um durch per— sonelle oder sachliche Einrichtungen diese Verantwortlichkeit zu realisiren.

Ich erkenne an, daß das Bundeskanzleramt zu den Organen für diesen Zweck gehört, ich bin bereit, wenn behauptet wird, daß die Ausstattung, die hier für das Bundeskanzleramt in Anspruch genommen wird, zu weit geht, die Frage zu diskutiren und Ihnen nachzuweisen, daß die Ausstattung nicht zu weit geht; aber ich glaube nicht, daß eine Verpflichtung vorliegt, hier das Detail der inneren Organisation darzulegen, ein Detail, welches zunächst den Etat nicht afficirt, ein Detail, wel⸗ ches lediglich Einrichtungen betreffen würde, die im Innern der Verwaltung getroffen sind, um die Aufgaben der Verwaltung in der, der Verfassung entsprechenden Weise zu erfüllen. Ich habe gestern in Beziehung auf den Etat bemerkt, in welcher Weise derselbe aufgestellt wird, vorbereitet wird, um dem Bundesrath und demnächst dem Reichstage vorgelegt zu wer— den, ich will dabei nur bemerken, daß der Abgeordnete für Breslau nicht richtig gehört hat, wenn er aus meiner gestrigen Bemerkung entnommen hat, daß beispielsweise der Etat des Kriegsministeriums es würde das für die übrigen Etats auch gelten lediglich der Revision von Seiten des Herrn Finanzministers unterlegen hätte, und daß das Bundeskanzler— amt dabei eine Einwirkung nicht in Anspruch genommen und durch⸗ geführt hätte. Das ist nicht der Fall; ich habe gestern ausdrücklich hervorgehoben, daß das Bundeskanzleramt das Seinige auch gethan 96. und ich kann hinzufügen, daß das in verschiedenen Bezie⸗ ungen mit Entschiedenheit geschehen ist, ich glaube mich aber darauf heschränken zu müssen.

Was die Frage betrifft, wie der Allerhöchste Bundesfeldherr in Beziehung auf die Armeeangelegenheiten seine Entschließungen fassen und vorbereiten will, so muß ich auch das für einen Gegenstand erachten, der lediglich interner Natur ist.“

für 1868 steht er mit 109,000 Thlr. zur Dis- Dieser Betrag

von 15.600 Thlr. ist bis heute schon verausgabt, es wird auch dieser Fond im laufenden Jahre überschritten werden müssen, und es ist deshalb seine Erhöhung für das nächste Jahr nöthig.

des Herrn Grafen von Frankenberg nicht empfehlen. Frage, ob der Norddeutsche Bund dem germanischen Museum

ist, eine Bewilligung zum Zweck der Erwerbung eine stücks für den Bund in Berlin zu machen.

Endlich, was die Frage betrifft, die der Herr Abgeor für Breslau an den jetzigen leidenden DJunfckh Fenn Bundeskanzlers geknüpft hat, so habe ich mich darauf zu In schränken, zu bemerken, daß, wenn im Falle der Entfebnul des Herrn Bundeskanzlers Anordnungen nothwendig 8 diese Anordnungen ausschließlich Sache des Allerhöchsten Bund ö Präsidiums sein werden, und daß ich nicht in der Lage oft. hier . ,, . zu äußern. . 1 Im weiteren Verlauf der Debatte äußerte sich der Präsi des Bundeskanzleramts, Delbrück, 6. 6 bn r bn Grafen von Frankenberg wie folgt: ? Meine Herren! Ich kann Ihnen die Annahme des Antrags

Die

in Nürnberg eine Subvention zu gewähren habe, ist im Schooß des Bundesraths einer eingehenden , , 6. J. zogen worden. Diese Erörterung ist veranlaßt einmal durch die Anregung, welche bei der Etatsberathung in der vorjähri— gen Session in diesem Hause gegeben war, und sie ist ferner ver— anlaßt worden durch eine an Se. Majestät den König von Preußen gerichtete Vorstellung des Vorstandes des ger— manischen Museunis, in welcher der Antrag gestellt war, daß der Norddeutsche Bund und die Süddeutschen Regierungen sich zu einer gemeinsamen Subventionirung des Museums ver— einigen möchten. Dieser Antrag ist dem Bundesrathe zur Er— wägung vorgelegt worden. Der Bundesrath hat seinerseits nicht geglaubt, daß eine Unterstützung dieser Art in den Kreis der k falle. Ich will dabei beiläufig erwäh— nen, indem Der err Antragfteller darauf Bezug genommen hat, daß in Folge des von dem Reichstage in einer der letzten Sitzungen gefaßten Beschlusses wegen einer Subvention für eine Expedition zur Beobachtung der bevorstehenden Sonnenfinster⸗ niß, daß in Folge dieses Beschlusses der Bundesrath, indem er diese Frage erwog, ebenfalls davon ausging, daß eine solche Subvention unzweifelhaft außerhalb des Kreises der Bunde. angelegenheiten liege, daß es sich also nur fragen könne, oh die im Bundesrathe vertretenen Staaten sich entschließen wollten, diese Subvention zu geben und die dafür erforderlichen Bei— träge nach dem Maßstabe der Matrikularbeiträge aufzu— bringen. In diesem Sinne ist mit Einstimmigkeit der Be— schluß gefaßt worden. Indem hiernach für die Expedition zur Beobachtung der Sonnenfinsterniß die gewünschte Subvention in Aussicht steht, ist dieses in Beziehung auf die vorliegende

rage nicht als ein Präcedenzfall anzusehen. Von demselben

Hesichtspunkte ist der Bundesrath bei der Berathung der Frage ausgegangen, ob dem germanischen Museum zu Nürnberg eine Subvention zu bewilligen sei. Unter den gegebenen Umständen hat der Bundesrath Bedenken tragen muüssen auf die Sub— vention einzugehen. Bei der Subvention für Beobachtung der Sonnenfinsterniß handelte es sich nur um eine einmalige Ausgabe, während es sich hier um eine da uernde Subvention handelt. ] Ich kann Sie nur bitten, den Antrag abzulehnen.

Bezüglich des von dem Abg. Hr. Friedenthal einge⸗ brachten Antrags, die Organisation eines Bundes⸗-Konsulats in

i fen betreffend, bemerkte der Geheime Legations-Rath

Wie der Herr Antragsteller bereits hervorgehoben hat, ist die

Errichtung eines Konsulates in eich 6 . Re⸗ gierung wiederholt angeregt worden. Wenn der Sache bisher von Bundeswegen noch nicht näher getreten ist, so liegt das nicht daran, daß Bedenken obgewaltet hätten in Bezug auf die größere oder geringere Dringlichkeit der Errichtung. Der Grund davon liegt wesentlich in einem andern Umstande. Die öster— reichisch Regierung hat früher Bedenken getragen, in Binnen plätzen fremde Konfuln zuzulassen. Es konnte daher bis jetzt auch nicht die Rede davon sein, in Pesth ein Konsulat mit Aussicht auf Erlangung des Exequgtur zu errichten. Neuerlich hat die öster reichische Regierung ihren bisherigen Grundsatz fallen gelassen, und es ist bereits ein französischer Konsuͤl für Pesth er— nannt worden. Es wird daher jetzt auch zulässig sein, die Er— richtung eines Bundeskonsulats daselbst ins Aüge zu fassen. Aus den von dem Herrn Antragsteller zuletzt angegebenen Gründen wird es allerdings nöthig sein, ein besoldetes Kon— sulat dort zu gründen, weil man von einem kaufmännischen Kon, sulat nicht den Erfolg erwarten kann, welcher im Interesse des deutschen Handels und Verkehrs zu erstreben ist.

„Aeber die erste Rate für die Erwerbung eines Grundstücks für den Bund, erklärte sich der Präsident des Bundeskanzler amts Delbrück, nach dem Abgeordneten Gebert, wie folgt;

Meine Herren! Ich bin leider nicht in der Lage, auf die gestellte Frage zu antworten, weil ich in der That dazu in der faktischen Unmöglichkeit bei. Es handelt sich für die verbün deten Regierungen zunächst darum, ob der Reichsta .

Hrund⸗ Erst wenn diese

in ; h . und welcher Preis dafür zu zahlen sein würde. ö.

ö angeinessene

Drundstückes immerhin nicht bloß an die

keiten für de 9. sein wird, sondern auch die Eventualität als eine viel⸗ keicht noch ferner liegende ins Auge, zu fassen sein wird, daß bas zu wählende Grundstück die Möglichkeit gewährt, sei es

bieten, um

auch n angeben zu können, welche man sich als

2363

e . arne g . zrage feststehen wird, kann an die weitere Frage gegangen

welches Grundstück man als das geeignetste ö Wenn die hier im Etat in Vorschlag

e Summe von 156,000 Thlr.

di zei giebt si

t worden ist, als erste Rate bezeichnet ist, so ergieht sich gebrach Herren, welche die Verhältnisse der Berlin in einer Gegend der Stadt, se überhaupt zur Erwerbung eines solchen Grundstückes

ür diejenigen ube ich, für diesenig i der Grundstüͤcke in

Aussicht genommen werden kann, kennen, das ganz von sbst, daß mit einer Summe von 160,000 Thalern allein ein

habe dabei zu erwähnen,

den Bundesrath und das Bundeskanzleramt zu den—

ür sich oder durch andere Combinationen den Raum darzu—

auch ein Gebäude für den Reichstag und das Zoll— parlament darauf zu exrichten. Diese Gesichtspunkte werden z hinlänglich klar machen, daß eine Summe von 159,000 Thaler in der That nur als erste Rate bezeichnet werden kann, wenn man nicht in der Lage ist, eine bestimmte Summe die zweite und viel— leicht dritte Rate denken könnte.

Berlin, 10. Juni. Der dem Reichstage des Norddeutschen Bundes in seiner heutigen Sitzung Seitens des Kanzlers des Rorddeutschen Bundes zugegangene Entwurf eines Gesetzes, be⸗

treffend einige Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten, lautet wie

. . ö sol Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.,

vererdnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ siimmung des Bundesraths und des Reichstages was folgt: §. 1. Ein Bundesangehöriger erleidet durch die Anstellung im Bundesdienste und die etwa damit verbundene Verlegung seines Wohn: sitzes keine Aenderung bezüglich seiner Staatsangehsörigkeit. Auch bleibt bem Bundesbeamten, weicher gußerhalb des heimathlichen Bundes⸗ staats seinen dienstlichen Wohnsitz zu nehmen hat, sein früheres Hei⸗ mathsrecht Gemeindeangehörigkeit, Unterstützungswohnsitz) vorbehalten. 8. 2. Die Heranziehung der Bundesbeamten zu direkten persön⸗ lichnn Steuern aller Art findet ausschließlich an dem Orte statt, wo dieselben ihren dienstlichen Wohnsitz haben. Diese Bestimmung Personen und Konsuln sowie auf deren Personal . §. 3. Hinsichtlich ) der Steuerpflichtigkeit des Diensteinkonmmens, der Wartegelder und Pensionen; 2) der Zulässigkeit einer Beschlag⸗ nahme der Diensteinkünfte, Wartegelder und Pensionen; 3) der Zu— lässigkeit der Executionsvollstreckung in das Vermögen oder gegen die Perfon kommen den aktiven und den aus dem Dienste geschiedenen Fundesbeamten gegenüber diejenigen in der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten enthaltenen Bestinimungen zur Anwendung, welche an ihren Wohnorten für die Staatsbeamten maßgebend sind. Für die jenigen Bundesbeamten deren dienstlicher Wohnsitz außerhalb der Bundesstaaten sich befindet, kommen. hinsichtlich der Zulässigkeit einer Beschlagnahme der Diensteinkünfte die Bestimmungen des preußischen Rechts zur Anwendung. . i n h Begünstigungen, welche nach der Gesetzgebung der ein zelnen Bundesstaaten den Hinterbliebenen der Staatsbegmten hin icht. lich der Besteuerung der aus Staatsfonds oder aus öffentlichen Ver⸗

sorgungskassen denselben gewährten Pensionen, Unterstüͤßungen oder

sonstigen ; d ͤ Hinter⸗ sonstigen Zuwendungen zustehen, finden auch zu Gunsten der lin Don Bundesbeamtten hinsichtlich der denselben aus Bundes. oder Staatsfonds oder aus öffesrigchen Versorgungskassen zufließenden gleichartigen Bezüge Anwendung..

„4. Dieses Gesetz findet auf alle Beamte welche entweder vom Dundechra hi te angestellt oder nach Vorschrift der Bundesverfassung

den Anordnungen des Präsidii Folge zu leisten verpflichtet sind, An⸗ wendung.

/// / /// // e / /// // ///

Statistische Nachrichten.

Nach einer offiziellen Zusammenstellung der Mortalitätsber⸗ hältnisse ö des Jahres 1865 starben in Paris 51 285 ö 263398 männliche und 24,946 weibliche), und zwar 13482 in den

Hospitälern, 37,428 in Privatwohnungen Bl wurden todt gefunden und in der Morgue ausgesetzt.

Von der

Gesammtzahl waren 2Ys926 in Paris Geborene und 23359 Einge.

wanderte.“ Die ärmeren Stadttheile hatten eine größere Sterblichteit in den Privatwohnungen als die wohlhabenden, namentlich ze ge sich ine solche größere Mortalität im 12. l13, 1 ö

XV. Stadttheil.

sonders reich 15. und 12. Stadt-

ben natürlichen Blat⸗ Diphtheritis M45, der eiten 1568, an Krebsübeln

waren der 17., 18. 11.

theil. Dem Typhus erlagen 1162, n 768, dem . . . , holera 6591 ren zymotischen Kranth Krebsut starben ö , n . S399, an anderen constitutionellen Krankheiten 533, an Herzkrankheiten 115 an Lungenkrankheiten 7. 36 an Krankheiten des e Tn und seiner Häute S653 / an Krankheiten des Darmkanals 6820, durch Selbst mord G6 To, nicht konstatirte Todesarten 5ls7 ; Mortalität ausgezeichneten Jahren gehört; allen in Folge von Hungersnoth,

s Grundstück für den Bund nicht zu erwerben ist. daß bei der Wahl eines solchen nöthigen Räumlich-⸗

findet keine Anwendung auf diplomatische

124 in den Gefängnissen,

und An Cholerasterbefällen in den Privatwohnungen be⸗

durch Unglücksfälle Zu den durch eine besondere 17609 mit 29,288 Sterbe⸗ 1794 mit 30,388 Sterbefällen

gleichfalls in Folge von Hungersnoth und von 2269 Hinrichtungen 1814 mit 33,116 Sterbefällen in Folge von Typhus.

London, 5. Juni. Im vorigen Jahre waren 1IILI97/ 865 Ton- nen britisch und i40, 957 Tonnen ausw Schiffe mit Cargos und in Ballast vom Auslande und von den Kolonien in den Häfen des Ver einigten Königreiches eingelaufen. Die auf britischen eingegangenen Cargos beliefen sich auf 9356814 Tonnen, die auf ausländischen 398416634 Tonnen. Davon kamen 55405,103 Tonnen auf britische und 65635 Tonnen auf fremde Dampfer. Während desselhen Jah⸗ res wurden in englischen Häfen 915 Segelschiffe und 295 Dampfer von zusammen 2823590 Tonnen gebaut. Im heimischen Verkehr wa⸗ ren 12,155 Fahrzeuge beschäftigt, theils im heimischen, theils im aus—⸗ wärtigen 1321 und ausschließlich im auswärtigen 3101.

London, 5. Juni. Dem Ausweise des Registerbüreaus für Schifffahrt zufolge haben im Jahre 1867 5283 Matrosen und Passa— giere auf der See ihren Tod gefünden. 2370 dieser Todesfälle waren die Folge von Krankheiten, 1808 Personen gingen bei Schiffbrüchen zu Grunde und 1105 ertranken.

Runst und Wissenschaft.

Breslau, 6. Juni. Der vol kswirthschaftliche Kongreß wird seine diesjährige (zehnte) Versammlung vom 31. August bis 3. September er. in Breslau abhalten. Die Tagesordnung ist in folgender Weise festgestellt: 1) Reform des Hypothekenkredits; 2) Re— form des Bankwesens; 3) Vereinfachung der Zolltarife und Ermitte⸗ lung der Gegenstände, welche einem Eingangszoll überhaupt nicht zu unterwerfen find; 4 Reform des Zollvereinstarifs Eisenzölle, Reis zoll, Zuckerzoll und Zuckersteuer, Tabakszoll und Tabakssteuer, Lumpen⸗ ausführzollß; 5) Grenzen der Verpflichtung des Staates zur Aushülfe bei außergeivöhnlichem Nothstande; 6) das Prinzip für Regelung der Gehälter der öffentlichen Beamten, 7) Staatsaufsicht über ald ö . Die für das Königreich Bayern angefangenen geognostischen Untersuchungs-Arbeiten sollen während des bevorstehenden Sommers auch über einen Theil des Regierungsbezirks von Schwaben, nämlich über die Amtsbezirke Augsburg, Dillingen, Donauwörth, Günzburg, Neuburg, Neu-Ulm, Nördlingen, Wertingen und Zusmarshausen, ausgedehnt werden.

Königliche chauspiele.

Donnerstag, 11. Juni,. Im Opernhause. (128. Vor⸗ stellung). Ellinor, oder: Träumen und Erwachen. Phantasti⸗ sches Vället in 3 Atten und 6 Bildern von Paul Tgglioni. Musik von P. Hertel. Lady Ellinor: Frl. Girod. Anfang 7 Uhr. Mittel ⸗Preise.

Im Schauspielhause.

Freitag, 17. Juni. Im Opernhause. (129. Vorst.) Der Maurer. Sper in 3 Aften. Musik von Auber, Hierauf: Das schlecht bewachte Mädchen. Pantomimisch komisches Ballet in ? Abtheilungen und 4 Bildern nach d'Auberval von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Lisette: Frl. David. Anfang 6 Uhr. Mittel⸗Preise.

Letzte Opern⸗Vorstellung vor den Ferien.

Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.

Keine Vorstellung.

Pro ten- nmel Wanren- KEäörse.

Lzerkäim, 10. Juni. (MWarktpr. nach Ermitt. des K. Politei-Pras.): Von Bis Nittel Von] Bis Mittel thr 6g. pi. Ithr sg. Et. 1 38. 1. sg bf. 18g. Pt. 5 IT dBonnen Nerre S 19 9 2 9. 5 Kartoffeln . 128 9BkRindfleisch Pfd.

] 14 3 Schweine-

1141 9] fleisch

27 6 - 22 3 Hammelfleisech 10G 9 7 6 Kalbfleisch ; 2IButter Pfd. Mandel

. ih == 8 Skier

Nie htamtlieher Getreide beriehn. ze einen loco 76 94 Thlr. pr. 2109 Pfd. aach Qualit, bunter poln. 86

Thir. ab Bahn bez., pr. Juni 76 bis 75 Thlr. bez., Juni- Juli 74-73 Tbir. bez., Juli-August 727 71 Thlr. bez., September - Oktober 70

Thlr. Br.

Weizen Jesmss.

Schek. Netze

Stroh Erbsen Linsen

Her iäisga, 10. Juni.

Ihpfd. 55 -= 55 Thlr. pr. 2000 Pfd. bez, I6 -= 77xfd. i , sh Fr 33. pr. Juni 55 = 56 - 54 Thlr. 535 Thlr. bez. u, 6. Juli- August 546. - 52 Oktober 53- - 544 25 Thlr. ber, ne, à 42 52 Thlr. per 1750 Pfd. galit. 33 3335 Thlr. bez., böhmis eher uni- Juli 30 - 29 Thir. ber., Juli- Oktober 277 - 27 Thlr. ber. Futterwaare 50-54 Chir. Oktober, Oktober-November u- November- Dezember 7 Thlr. . Kare joco 10 Thlr. Br., pr. Juni u. Juni- Juli * Thlr. Br., Juli- August 10 Thlr. Bre, September 0ktober 1014 K Thlr. bez., Oktober- November 1058 Thlr. 5 insl loco 123 Thlr. . 336 Fass 187 LThlr. her., pr. Juni und Juni-Juk 17 bis Thlr. bez., Juli August 18— 7 Thlr. bez.; August- September 18 —18 Thlr. bez., September - Oktober 173— Thlr. ber.