3698 An den Bildungs⸗ und Erziehungs⸗A1Anstalten zu Droyssig wärtig noch nicht angeben Folge der großen Betheili⸗ ist die Lehrerin Plunien desinitiv angestellt worden. . deutschen Kunst und 7 hat eine Erweiterung 8 ᷣ er für das Deutsche Keich bestimmten Räume hei der Gengral= Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Direktion der Ausstellung beantragt werden müßen. Eine Ent . schließung ist hierauf noch nicht er olgt. Die Kommission wird Bekanntmachung, nachdem diese vegan gen ist, die bezüglichen Arbeiten möglich betreffend die . , Staatsanleihe beschleunigen und sobgld als irgend thunlich die Aussteller mi
In der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ den nothwendigen Mittheilungen verleben — wirkten Verloosung von Schuldverschreibungen der 4 pro⸗ 3 preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1856 sind die in er Änlage (a4 verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken gekün digt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1873 ab täglich, mit Ausschluß der Sonn- und JFesttäge, und der zu den Kassenrevisionen nöthigen Zeit in ben Stunden von - 1 Ahr be der Staats · schulden ˖ Vlgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, gegen Quittung und Rückgäbe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Januar 1873 fälligen Zins- coupons Ser. V. Nr. 3 bis 8 nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind. e = ᷣ Die Einlsfung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs -Hauptkassen, sowie bei der Kreis- kasse in Frankfurt a. M. und den Bezirks-Hauptkassen in Han⸗ nover, Ssnabrück und Lünebur bewirkt werden. Zu diesem wecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und lons einer dieser Kassen mittelst gehöri aufgestellter Ver⸗ zeichnisse einzureichen, welche sie der Staatoͤschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen, und nach erfolgter Feststellung die 3 zu besorgen hat. - Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit⸗ abzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten. . . ormulare zu den Verzeichnissen und Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. ö Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Sch ul d⸗ verschreibun gen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. * Berlin, den 15. Juni 1872. Haupt- Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.
Berlin, den 18. Juni 182... t . Königliche dandetorñmi ih . die Wiener Weltausstellung. Moser.
nichtamtliches. Deutsches Nei ch.
Preußen. Berlin, 19. Juni; Sc . der Kaifer und König arbeiteten heute Vormittag mit dem Eivil⸗ Kabinette, hörten den Vortrag des Staatssekretärs von Thile, empfingen Ihre Königlichen zoheiten den Prinzen Earl und den Prinzen Friedrich der Niederlande und nahmen die Mel- dung des kon mandirenden Generals des XIV. Armee ⸗ Corps, Generals der Infanterie von Werder, entgegen. Mit dem 12 Uhrzuge begãben Se. Majestät Allerhöchstsich nach Potsdam. Bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin fand gessern auf Schloß Sanssouci ein Diner statt, an welchem bie Königin Mutter von Bayern nebst Gefolge und die Mit- glieder der Königlichen Familie theilnahmen. J — Se. Königliche eh der Prinz Friedrich der Niederlande ist heute 3. 6e. Uhr mit der Lehrter Bahn hier eingetroffen und hat während der Zeit seines Besuchs am hiefigen Hofe im niederländischen Palais Wohnung genommen.
— Der Bundes rath, der Ausschuß desselben für Eisen⸗ bahnen, Post und Telegraphen und die vereinigten Ausschüsse für das Scewesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen ab.
— Das an den Reichskanzler . Schreiben des Prä⸗ sidenten des Reichstages, wonach der Reichstag den Entwurf ines Milltär⸗Strafgefetzsuches für das Deutsche Reich in ver äanderter Fassung angenommen und zugleich beschlossen hat, zu den §§. 35 und 26 den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, I) zu veranlassen, daß eine saͤchverständige und umfassende Unter⸗ suchung darüber an estellt werde, welche Einwirkung auf die Gesundheit die Vollstreckung des mittleren und des strengen Arrestes ausübe, ob und inwieweit 2 Wirkungen wahrzunehmen sind, welche mit der besonderen Art der Er- nährung und des Aufenthaltes zusammenhängen; Y) das Ergeb⸗ niß dieser Untersuchung zur Kenntniß des Reichstages zu hrin⸗ gen, ist in der Sitzung vom 9. d. M. dem Bundesrathe vorgelegt worden. Letzterer hat beschlossen, ) dem Gesetz⸗Ent⸗ wurf in der vom Reichstage angenommenen Fassung zuzu⸗ stimmen, Y die vom Reichttage gefaßten Resolutionen dem Reichskanzler⸗Amt zu überweisen.
— Auf den Antrag des Ausschusses für Rechnu 2 hat der Bundesrath in der Sitzung vom 11. d. Mts. be⸗ schlossen, daß der Gesammt betrag, welcher nach §. 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871, die Feststellung des Haushaltsetats für 1577 betreffend, der Reichskasse aus der französischen Kriegs⸗ entschädigung zur Deckung der Einnahme⸗Ausfälle bei Kap. und 8 des Reichs⸗Haushaltsetats für 1872 zu überweisen ist,
Belm, den , Juni öff. 315721, 000 auf Hh snrd2 ,, 19 Thlr. festzustelen sei.
Königlich Preüßisches Haupt-Bank Direktorium. — In der gestrigen, um 2 Uhr eröffneten () Plengr— Boesfe. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. i enng des Reichstages, welcher am Tische des Bundes- Koch. von Koenen. ralhs der Staats- Minister Delbrück und der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Here beiwohnten, wurde nach einem einleitenden Vortrage des Letzteren der Gefetzentwurf, betreffend die Uebernahme der Wilöhelm-⸗Luxemburg-⸗-Eisen bahnen, in erster und zweiter Lesung . . = In der heutigen ( 8) Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des undesrathes die Staats-Minister Del⸗ bruck, Hr. Fäustle, v. Bülow, der Präsident Dr. Friedberg, Oberst Fries und andere Bevollmächtigte, sowie mehrere Kom⸗ missare beiwohnten, wurden in dritter Lesung die Gesetz⸗ entiwürfe, betreffend die ö der Wilhelm⸗Luxzem⸗ burg⸗Eisenbahnen die Verp lichtung deu tscher Kauf⸗ welche ihre Betheiligung rechtzeitig, das heißt bis zum 1. Mai fahrteischiffe zur Mitnahme hülfsbedürftiger See⸗ dieses Jahres angemeldet haben, zur Ausstellung zu . leute und' der Entwurf einer Seemann s⸗-Ordn ung unver⸗ sind, sofern nicht etwa das Programm die angemeldeten Ge⸗ ändert nach den Beschlüssen der zweiten n genehmigt und genflände von der Ausstellung ausschließt. Die Größe und ebensg in definitiver Abstimmung die ne, würfe, betreffend Art des Raumes, welcher den einzelnen Ausstellern gewährt die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen werden kann, läßt sich zum Bedauern der Kommifsion gegen- Reiches für das Jahr 1873 und die Feststellung eines
a. , Ist der heutigen Nummer dieses Blattes beigefügt.
BPreußische Bank. Wochen ⸗ Ueber sicht der Preußischen Bank vom 15. Juni 1872. Aktiva. . 1) Geprägtes Geld und Barren Thlr. I7 9,680,000 3 Kassenanweisungen, Privat⸗ Banknoten und Darlehnskassenscheine 3) Wechsel⸗Bestände 4 Lombard⸗Bestände 5 Staatspapiere, dis kontirte Schatzanweisun en, verschiedene Forderungen und
Passiva. 6) Banknoten im Umlauf Thlr. 230,199,000 Depositen⸗Kapitalien . 22,843,000 83 Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des
Giro⸗Verkehrs
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des XIV. Armee⸗Corps, von Wer der, von Karlsruhe.
Der unterzeichneten Kommission geht neuerdings vielfach die Anfrage zu, ob die für die iener Ausstellung eingereichte Anmeldung berücksichtigt, ins besondere auch der darin gefor⸗ derte Raum bewilligt worden sei. Sie nimmt hieraus zu der Bekanntmachung Veranlaffung, daß diejenigen Interessenten,
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Nachtrages zum Reichs haushalts⸗ Etat für 1872 end⸗ iltig angenommen. Hierauf trat das Haus in die dritte
rathung des Gesetz Entwurfs, betreffend die Beschränkung des Rechts zum Aufenthalt der Jesuiten im Deutschen Reiche, in Verbindung mit der Nachweisung der in den einzelnen Bundesstaaten über die ee, es Personenstandes gel⸗ tenden Vorschriften. — Gegen die Vorlage nahm zu⸗ nächst der Abg. Lasker das Wort, um dagegen zu pro⸗ testiren, daß man deutsche Bürger polizeilichen Ver⸗ folgungen preisgebe und sie jedes en , beraube. Der Abg. Br. Dove suchte, gestützt auf die Aussprüche anerkannt bedeutender Kanonisten, nachzuweisen, daß man die Jesuiten wegen ihres Unterthanen⸗Verhältnisses zu einem auswärtigen Oberhaupt nicht als deutsche Staa sbürger betrachten könne. Der Abg. Dr. Reichensperger Erefeld) bestritt die Staats⸗ gefährlichkeit des Jesuitenordens, die durch keine Thatsachen nachgewiesen sei. — Bei Schluß des Blattes dauerte die Be⸗ rathung fort.
Durch die Cirkularverfügungen vom 8. Juni 1812
19. Juni und 25. Oktober 1867 ist für die Jahresnachweisun⸗ en uͤber die Geschäftsergebnisse der öffentlichen Feuer⸗ o zietäten des Inlandes ein bestimmtes Schema vor— eschrieben. Es hat sich als nöthig erwiesen, dasselbe in einigen unkten zu ergänzen und zugleich — zur möglichsten Vermin⸗ derung von Schreibwerk—= mit demjenigen Schema möglichst in Uebereinstimmung zu bringen, nach welchem die statistischen Uebersichten für den Ausschuß der Vereinigung öffentlicher Feuerversicherungs ⸗Anstalten in Deutschland« zusammengestellt werden. Ser Minister des Innern hat demzufolge für die gedachten Nachweisungen ein neues Formular aufstellen lassen und den Ober⸗Präsidien zur weiteren Veranlassung zugefertigt.
Die Polizeiverwaltung einer rheinischen Stadt hat sich bei dem Handels⸗Ministerium darüber beschwert, daß ein Bürgermeister es abgelehnt habe, ein von ihr auf Grund des §. 168 der Gewerbe⸗Ordnung erlassenes Resolut, durch welches Arbeiterinnen zur Wiederaufnahme der ohne Kündi⸗ gung eingestellten Arbeit verurtheilt waren, durch Er⸗ theilung eines Zwangspasses und event. durch Ver⸗ fügung des Transports zu vollstrecken, und daß die Königliche Regierun auf erhobene Beschwerde dieses Verfahren gebilligt habe. Der Handel s⸗Minister hat Diese Beschwerde ais unbegründet zurückgewiesen, weil die im §. 108 eit. erwähnten Streitigkeiten privatrechtlicher Natur sind. Die in denselben von der Gemeindebehörde, bezw. einem ewerblichen Schiedsgerichte, als einem Spezialgerichte erlassenen
ntscheidungen dürfen demnach nicht durch solche Mittel voll⸗ streckt werden, welche den Verwaltungsbehörden zur Durchfüh⸗ rung ihrer polizeilichen Verfügungen gegeben sind, es können
vielmehr nur die für die Vollstreckung von Eivilerkenntnissen
gesetzlich vorgeschriebenen Cxekutionsarten zur Anwendung gebracht werden. Mit welchen Mitteln eine auf Fortsetzung des Arbeits⸗ oder Lehrverhältnisses lautende Entscheidung zu vollstrecken ist, muß somit nach den in den verschiedenen Landestheilen geltenden Be⸗
stimmungen Über die Exekution der auf Leistung einer Hand⸗
lung lautenden Civilerkenntnisse beurtheilt werden. Die zwangs⸗ weise Zurückführung des Arbeiters oder Lehrlings zu dem Arbeitgeber oder Lehrherrn kann zur Vollstreckung einer solchen Entscheidung weder in dem Geltungsbereiche des Rheinischen Rechtes, noch in demjenigen der allgemeinen Gerichtsordnung verwandt werden, da im ersteren eine esecutig ad faciendum überhaupt nicht, in dem letzteren nach der Verordnung vom 4 März 1834 8.9 wenigstens nicht dieser Modus derselben zu⸗ lässig ist.
— In der gestrigen Sitzung der Konferenz zur Be⸗ rathung von Fragen aus dem Gebiete des Semi⸗ nar- und Volksschulwesens wurde den Mitgliedern ein Gesuch des Vereins für das Wohl der aus der Schule ent. lassenen Jugend zur Errichtung von Fortbildungsschulen neb einem Statut und einem Bericht dieses Vereins mitgetheilt. Seitens des Vorsitzenden, Staats Minister Pr. Falk, wurde bestimmt, daß auͤßer den Herren Weiß, Kellner, Arnold, Dr. Schirm, Bock, Lange noch Hr. Arnold an den Berathungen der Subkommission für Fortbildungsschulen Theil nehmen solle.
Die Subkommiffion für Mittelschulen, an deren letzteren Berathung auch Hr. Doerpfeld Theil genommen, hat folgende Thesen aufgestellt: .
1) Die Mittelschule hat die als berechtigt anzuerkennenden Er⸗ ziehungs- und ÜUnterrichtsbedürfnisse für die männliche und weibliche Jugend des mittleren Bürgerstandes zu hefriedigen.
2) Diefelbe wird gegen Zahlung eines Schulgeldes besucht; sie beruht in Anschluß an die Volksschule auf elementarer Grundlage / vertieft und erweitert sodann nach ihrer Abzweigung von derselben deren Unterrichtsgegenstände, erstrebt eine für jenen Stand ausrei— chende Vorbildung und verzichtet vorläufig unter Festhaltung ihres
Selbstzweckes auf Erlangung der den höheren Schulen zuerkannten
vr, , m, 3 Eine in den Mittelschulen überall zu erstrebende allgemeine
Durchbildung wird außer deren Verwerthung in der r n,. bildung eine den besonderen örtlichen oder prop nziellen Verhältnissen entsprechende besondere Fachbildung zu fördern und die auf dem Ge— biet des Gewerbes, der Technit, der Landwirthschaft, des Seelebens 9 nothwendig sich here us siellenden Anforderungen zu befriedigen aben.
4) Nach dem Maße dieser Anforderungen wird die Dauer des Schul⸗ besuchs fest geseztzz werden; in der Regel wird dieser nach vollendetem 15. Lebensjahre des Schülers abschließen.
565) Vie Unterrichtsgegenstände der Mittelschule sind nach Anleitung
eines detaillirten Lehrplanes: a) Religionsunterricht. b) Deutsche und eine lebende freinde Sprache. c) Geschichte, d) Geographie. e) Na⸗ turbeschreibung. f) Naturlehre (Physik, Saen e 8) Mathematik (Algebra, Geometrie, descriptive Geometrie). 5. chreiben. i) Zeich⸗ nen inel. gewerbliches Zeichnen. E) Singen. ) Turnen. m) eib⸗ liche Handarbeiten.
6. Die Anstellung des Dirigenten und der an den Mittelschulen beschäftigten Lehrer bedingt nicht ein Fakultätsstudium , sondern die Vorlage eines Qualifikationsattestes für die Unterrichtsertheilung in den angegebenen Lehrfächern.
Die Thesen wurden berathen, nachdem Herr Baher den Stand⸗
unkt und die Ansichten der Subkommission eingehend dar⸗ ef hatte. Die Versammlung ging einstimmig von der nsicht aus, daß die Mittelschulen dem Bedürfnisse des sog. Mittelstandes entsprechen, aber keine besondere Fachbildung eben solle, dieselbe nur berücksichtigen könne. Streitig war auptsächlich, ob in der Mittelschule eine fremde lebende Sprache oder Lateinisch elehrt werden könne oder müsse. Die Bera⸗ thung über Nr. 12, 13 der Anhaltspunkte schlug der Minister vor, bis zuletzt zu lassen, weil es am wenigsten schaden würde, wenn gar dieser Theil (Schulaufsichtz etwa aus Mangel an Zeit nicht mehr durchbergthen werden könne.
Darauf wurde die Berathung über die Schullehrer⸗Semi⸗ narien begonnen.
= Die diesjährige Schießübung der Garde⸗Artil⸗ lerie⸗Brigade wird Montag, den 15. Juli er. beginnen und Freitag, den 16. August cr. mit einem Prämienschießen ihr Ende erreichen. Vor der eigentlichen Schießübung werden stattfinden: vom Garde- Feld- Artillerie Regiment: ein einleitendes Belehrungsschießen am 13. und 15. Juni er., ein Elementar-Scharfschießen am 18, 20, 22. und 25. Juni er, ein batterieweises Scharfschießen gegen die bewegliche Schei be am 1, 8, 10. und 12. Juli er., jedesmal Nachmittags von 3 Uhr ab, endlich die Anfertigung der Munition; von der 1. Garde⸗Festüngs⸗Abtheilung: der Bau einer Batterie und eines Mörser⸗Emplacements im Laufgraben, sowie die Anfertigung der Munition.
— Die zu den Kavallerie⸗Besichtigungen hier eingetroffe⸗ nen ö st err eichi schen Stabsoffiziere haben sich gestern bei Sr. Majestt dem Kaiser und König verabschiedet und kehren morgen nach Wien zurück.
— Wie das „Wochenblatt der Johanniter ⸗Ordens⸗Balley Brandenburg« berichtet, ist im Rittersaale des Johan⸗ niterschlosses zu Sonnenburg in diesen Tagen die Ge⸗ dächtnißtafel aufgestellt worden, welche gemäß des Beschlusses des Kapitels des Johanniterordens vom 15. Juni 1871 dem Andenken der in Folge ihrer Thätigkeit bei der Krankenpflege im Kriege 1870 —– 71 gestorbenen Johanniter gewidmet worden ist. Diese Tafel von schwarzem Marmor, 415, Fuß hoch 2*. Fuͤß breit, trägt oben das Johanniterkreuz von weißem Mar⸗ mor und folgende Inschrist in lateinischen Lettern: Zum ehrenden Gedächtniß. In Ausübung ihrer Ritterpflicht bei der Krankenpflege im Kriege . Frankreich 1870 -= 71 starben die Johanniter: (folgen die Namen der 7 Ritter).
— Am . Abend gegen 9 Uhr fand in dem Saale des Vereinslokals Bie feierliche Enthüllung der marmornen Gedenktafel statt, welche der Verein junger Kaufleute von Berlin zu Ehren seiner im Kriege gegen Frankxeich 1370 bis 71 gefallenen Vereinsgenossen gestiftet hatte. Professor Foß hielt die Weihrede.
— Am 22. dieses Monats, dem Jahrestage des Eisen⸗ bahnunglücks bei Zschortau, wird die feierliche Enthüllung des von dem Delitzscher Kreise den verunglückten Soldaten des 1. Pommerschen Grenadier⸗ Regiment Nr. 2, König Friedrich
Wilhelm IV., gewidmeten Denkmals stattfinden.
— Der kommandirende General des XIV. Armee⸗Corps (Baden), General der Infanterie von Werder, ist gestern von Karlsruhe hier eingetroffen, wird kurze Zeit hier verweilen und sich demnächst nach Königsberg i. Pr. begeben.