1876 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

um 10 Uhr Vormittags statteten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften die Gratulationen ab, hierauf folgten der Prinzliche Hofstaat, die Ober⸗Hofchargen, die hier anwe⸗

11 bestimmt: . „Die Unterstützungen müssen im Falle der Arbeitsunfähigkeit des

Unterstützungs berechtigten auf die Dauer von mindestens dreizehn Wochen gewährt werden, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht früher

senden Sin ich leiten Ginge eme, e, K fe. un ihr Ende erreicht. Sie müssen während dieser Zeit täglich für der Commandeur. sowie die hier anwesenden Offiziere des ian mindestens die Hälfte, für Frauen mindestens ein Drit-

1. Wesffälischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 7, dessen Chef Ihre Königliche Hoheit ist. Die Glückwünsche des Reichs kanzlers und der Fürstin von Bismarck, welche durch Krankheit am per⸗ sönlichen Erscheinen verhindert waren, nahm Ihre Königliche Hoheit von der Comtesse Marie von Bismarck huldvoll ent⸗ egen. 6 Zu der im Prinzlichen Palais stattfindenden Abendunter⸗ haltung waren über 200 Einladungen ergangen. Um 9 Uhr 1 erschienen Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin-Königin. Nachdem die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften den Thee eingenommen hatten, begaben Allerhöchst⸗ und Höchstdie selben Sich mit den übrigen Gästen in die Gallerie des Palais, woselbst unter Musikbegleitung eine Vorstellung der von dem General⸗-Intendanten der Königlichen Schauspiele, Kammerherrn von Hülsen, arranzirten lebenden Bilder staättfand. Das Pro⸗ gramm umfaßte in zwei Abtheilungen zehn, in künstlerischer Vollendung zur Anschauung gebrachte Darstellungen, und zwar:

theil des Lohnbetrages erreichen, welcher zur Zeit der Errichtung der Kasse an dem Orte ihres Sitzes nach dem Urtheil der dortigen Gemeindebehörde gewöhnlichen Tagearbeitern im Jahresdurchschnitt

gezahlt wird.

Auf den Betrag der Unterstützungen, jedoch höchstens bis zu zwei

Drittheilen desselben, darf die Gewährung der ärztlichen Behandlung und der Arzneien angerechnet werden.

An die Stelle jeder sonstigen Unterstützung kann die Verpflegung einer Krankenanstalt treten.“ ; Der Abg. Motteler beantragte, den ersten Absatz dahin ab⸗

zuändern, daß die Frauen nicht mindestens ein Drittheil, sondern, ebenso wie die Männer, mindestens die Hälfte des durchschnittlichen Lohnbetrages erhalten sollen. Der Referent Dr. Oppenheim bat, gestützt auf statistische Zahlen, diesen Antrag im Interesse der Kassen abzulehnen. Das Haus verwarf das Amendement und nahm den 8§. 11 mit der vom Abg. Dr. Weber beantragten Modifikation an, daß an Stelle der Worte „zur Zeit der Errichtung der Kasse“ gesetzt

l. Abtheilung. I) Arm und reich. Nach Kurella. wird: „zur Zeit der Fesistellung des Statuts“.

Comtesse Jenny Pückler, Fräulein Elly von Prillwitz, Se. Durch⸗ laucht Prinz Egon von Ratibor und der junge Graf Willy Perpon⸗ cher. Musik von Meyerbeer. 2) Paldlestrina. Nach Heilbuth. Gräfin Paula Limburg⸗Styrum, Fräulein Marianne von Wallen⸗ berg, Se. Durchlaucht Prinz Friedrich von Hohenzollern, Graf Georg Lüttichau und Graf Wilhelm Hohenau. Musik von Gluck. 3) Kalabresisches Hirtenpaar. Nach Angeli. Frau Adele von Kurowska und Se. Durchlaucht Prinz Philipp Hohen⸗

Die §§. 16 und 20 wurden gleichzeitig zur Diskussivn ge⸗

stellt. Sie lauten:

§. 16. Die Kasse muß einen von der Generalversammlung

gewählten Vorstand haben, durch welchen sie gerichtlich und außer= gerichtlich vertreten wird. Arbeitgeber, welch Zuschüsse zu der Kasse leisten, haben Anspruch auf Vertretung im Vorstaade unter Berück— sichtigung des Maßes ihrer Zuschüsse. Mehr als ein Drittel der Stimmen darf hnen jedech im Vorstande nicht eingeräumt werden.

§. 20. In der Generalversammlung hat jedes anwesende Mit⸗

lohe. Musik von Thomas. 4) Lupus in fabula. Nach glied, welches großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte

Gaiser. Gräfin Helene Harrach, Comtesse Rose Schulenburg, ö Fräulein Aglas von Senden, Fräulein Louise von Boyen und

t, eine Stimme. Mitglieder, welche mit den Beiträgen im Rück⸗

stande sind, können ven der Theilnahme an der Abstimmung ausge—

Herr Egbert von der Asseburg. Musik von Donizetti, 5) Will⸗ schieffen werden.

kommen. Nach Becker. Grafin Josephine Dönhoff. Mufik von Weber.

Die Generalversammlung kann auch aus Delegirten gebildet

II. Abtheilung. 6) Ekkehard. Nach Herterich. Ihre werden, welche aus der Mitte der stimmfähigen Mitglieder zu wählen

Königliche Hoheit Prinzessin Marie, Ihre Königliche Hoheit

sind; die Zahl der zu wählenden Delegirten muß jedoch mindestens

. 1 ier ũ s dreißig betragen. Prinzessin Elisabeth und Herr Dietrich von Hülsen. Musik von ö welche Zu chisse gh der Kasse leisten, haben Anspruch

Wagner. 7 Die Macht des Gesanges. Nach Roeßler.

Fräulein Dorothea von Hülsen, Herr Max von Blumenthal.

uf Stimmberechtigung. Das Maß dieser Stimmberechtigung ist

unter Berücksichtigung ihrer Zuschüsse feftzustellen; die Zahl ihrer

Victoria von Bonin und Derr Georg von Hülsen, Stimmen darf jedoch die Hätte der den Mitgliedern der Kasse' zu = Musik von Schubert. 3) Ein Bouquet. Nach Blaas. ssehenden Stimmen nicht überfteigen.

hre Durchlaucht Elisabeth Carolath, Comtesse Isidore Bünau, Fräulein Agnes von Losn und Se. Durchlaucht Prinz Reuß XVIII.

Hans von Schlippenbach, Herr Max von Ziegler, Herr Alexander von Rosenberg, Graf Conrad Lüttichau, Heer Oscar von Rabe, Graf Wilhelm Douglas, Herr Hans von Wurmb, Werner und Paula von Geißler. Musik von Mozart. 10 Abgeblitzt.

und König und die Kaiserin-Königin verließen um ca. 123 Uhr das Prinzliche Palais.

Nachricht, der Reichskanzler habe bei Sr. Majestät dem

Kaiser Vortrag gehalten, ist unrichtig. Fürst Bismarck ist eingetretene Aenderung dritten Personen nur dann entgegengesetzt wer⸗ noch unwohl, und haben Se. Majestät denselben gestern, zur den, wenn bewiesen wird, daß ste letzteren bekannt war.

Entgegennahme eines Vortrags, mit Allerhöchstihrem Besuch zu

Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für

Achenbach und Ministerial-Rath v Riedel, sowie der Geheime Regierungs⸗Rath Nieberding und mehrere andere Kommissarien beiwohnten, setzte das Haus die Berathung des Gesetzentwurfs über die gegenseitigen Hülfskassen fort. 5. 7 lautet:

„Das Recht auf Unterstützung aus der Kasse beginnt für sämmt⸗ liche Mitglieder spätestens mit dem Ablaufe der dreizehnten auf den Beitritt folgenden Woche. Für die erste Woche nach dem Beginne der Krankheit kann die Gewährung einer Unterstützung ausgeschlossen werden. Der Ausschluß der Unterstützungen in Fällen bestimmter Krankheiten ist unzulässig, mit Ausnahme solcher Krankheiten, welche sich ein Mitglied durch grobe Verschuldung zugezogen hat.“

Der Abg. Grumbrecht beantragte, die letzten Worte: „mit Ausnahme solcher Krankheiten, welche sich ein Mitglied durch grobe Verschuldung zugezogen hat“, zu streichen.

Der Abg. Dr. Webs ky schlug vor, dem ersten Absatz folgenden Zusatz zu geben:

„Dasselbe verbleibt den Mitgliedern auch nach dem Austritt oder Ausschluß für den nach Absatz 1 festgesetzten Zeitraum. Diese nach— trägliche Unterstützung wird jedoch nicht länger gewährt, als die Mit— gliedschaft selbst gedauert hat.“

Der Abg. Reimer befürwortete das Amendement Grumbrecht. Die Frage, ob eine Krankheit durch grobe Verschuldung ver— anlaßt sei oder nicht, sei schwer festzustellen, überdies der Begriff grobe Verschuldung“ so dehnbar, daß er zu außerordentlich vielen Prozessen führen würde. Die etwaige Absicht, gewisse

rankheiten von der Unterstützung auszuschließen sei durchaus verwerflich, da diese Uebel dadurch nur verschleppt und zum Nach⸗ iheil des allgemeinen Gesundheitszustandes weiter verpflanzt wür— den. Er bitte, das Amendement Grumbrecht anzunehmen und gleich⸗ Ritig den zweiten Absatz durch die Bestimmung zu ersetzen, daß die Unterstützung von Beginn der strankheit an wochen⸗ oder monatweise gewährt werde. Der Abg. Grumbrecht bat, die Entscheidung der Frage, ob gewisse Krankheiten von der Unterstützung auszu⸗ schließen seien, den Gründern der Kassen selbst zu überlassen. Der Abg. Irhr. v. Heereman trat dem Amendement Grumbrecht gleichfalls bei. Ziehe ein Kassenmitglied sich eine Krankheit durch

robes Verschulden zu, so werde die Kasse schon selbst Gelegen⸗ 5 finden, dasselbe auszuschließen.

Der Abg. Dr. Bamberger machte den Abg. Dr. Websky auf die unzuträglichen Folgen des zweiten Satzes seines An⸗ tages gufmerksam, worauf der Abg. Dr. Websky diesen Theil seines Amendements zurũckzog.

Bei der Absttimmung wurde 5. 7 mit dem Amendement Grumbrecht angenommen.

Die S5. 5 bis 19 (Bemessung der Höhe der Beiträge, Cession des Anspruchs auf Unterstũtzung 24 wurden ohne Debatte un⸗ verandert genehmigt.

Der Abg. Vahlteich beantragte hierzu mehrere Amendements,

B die den Zweck haben, die Vertretung der Arbeiter im Vorstande Musik von Hertel. D Tilly in Rothenburg. Nach Schuch, und in der Generalversammlung enger zu begrenzen und das Frau Camilla von Heyden, Baronesse Lory Saurma, Graf für die Stimmberechtigung in der Generalversammlung festge⸗ setzte Minimalalter auf 18 Jahre herabzusetzen.

Der Abg. Grumbrecht wünschte, daß im §. 20, Absatz 2,

das Wort „Delegirten“ durch „Abgeordneten“ ersetzt wird.

1 Nachdem Abg. Sonnemann den ersten Theil der Anträge

fach Gaißler. Fräulein Adolphine von Bonin und Graf Her- des Abg. Vahlteich mit Rücksicht auf den an sich schon über—

mann Schwerin. Musik von Boeildieu. . wiegenden Einfluß der Arbeitgeber unterstützt hatte, während der Der Vorstellung folgte ein Souper an kleinen Tischen, Referent Dr. Oppenheim die unveränderte Annahme der Kom—

welches gegen 12 Uhr beendet war. Ihre Majestäten der Kaiser missionsvorlage empfahl, trat das Haus der nach dem Antrage

Grumbrecht modisizirten Fassung der letzteren bei.

5 17 lautet in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse:

ie , r,. des nrg, . . ö. 31 . w Ab ö j mensetzung des Vorstandes eingetretene Aenderung ist der Gemeinde—

Die gestern Abend, von mehreren Zeitungen gebrachte behörde, in deren Bezirt die Kasse ihren Sitz hut, anzumelden. Ist die Anmeldung nicht geschehen, so kann eine in der Zusammensetzung

Zur Legitimation des Vorstandes bei den das Hypothekenwesen beehren geruht. ; betreffenden und allen sonstigen Geschäften, welche beglaubigte Akte erfordern, genügt das Zeugniß der Gemeindebehörde, daß die darin

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für ö Personen als die ind.

Hierzu beantragte Abg. Grumbrecht:

aswes ñ Si l U) in der zweiten Zeile des ersten Absatzes statt der Worte: „der ,,, e n . ; Gem na ib d ehr e, zu setzen: fe, Vorstande der Ge— Der Bericht über die gestrige Tagessitzung des meinde; Deutschen Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage. 2 . ö. . k ö 5 ; auch den das Hypotheken- un rundschuld vesen betreffenden, genü In. der AÄbendsitzung, welcher am Zische des das Zeu gniß diz Vorstan des ber Gemeinde, . die . k Bundesraths die Bundes⸗Bevollmächtigten, Staats⸗Minister Dr. Personen zur Zeit als Mitglieder des Vorstandes angemeldet seien.“ Der Abg. Dr. Schulze (Delitzsch) warnte davor, die bis⸗ herige Praxis der Beglaubigung von Vorständen zu Eintragun— gen in öffentliche Register noch mehr zu erleichtern, als dies im Handelsgesetzbuch geschehen sei, wonach sich die Vorstände von Handelsvereinigungen offiziell als solche bei den Aufsichts⸗ behörden melden müssen, um zu öffentlichen Eintragungen legi⸗ timirt zu werden. Er wünschte von den Regierungen eine Er—⸗ klärung, welche Praxis sie bei den Vorständen der Hülfskassen einschlagen werden. Der Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Nieber⸗ ding erklärte, man brauche hier nicht so streng zu sein, wie bei den Handelsvereinigungen, bei denen es sich um bedeutendere Vermögens objekte handelte. Uebrigens bleibe es den Gemeinde⸗ vorständen nach dem vorliegenden Gesetze unbenommen, sich bei etwaigem Zweifel die Legitimation der Kassenvorstände vorlegen

zu lassen.

Das Haus nahm den §. 17 mit den beiden Amendements

Grumbrecht an.

Der nächste von der Kommission eingeschaltete 5. 17a.

lautet:

Die Befugniß des Vorstandes, die Kasse nach Außen zu ver— treten, wird durch in den Statuten enthaltene Vollmacht be stimmt. Durch die innerhalb der Grenzen dieser Vollmacht im Namen der Kaffe vom Voꝛstande abgeschlossenen Geschäfte wird die Kasse ver

pflichtet und berechtigt.“

Dieser Paragraph wurde trotz des Widerspruchs des Abg.

Grumbrecht, der dessen Streichung beantragte, angenommen. S. 22 bestimmt:

„Die Einnahmen und Ausgaben der Kasse sind von allen den Zwecken der Kasse fremden Vereinnahmungen und Verautzgabungen getrennt festzustellen und zu verrechnen; ebenso sind Bestände gesondert

zu verwahren.

Verfügbare Gelder dürfen, außer in öffentliggen Sparkassen, nur

ebenso wie die Gelder Bevormundeter angelegt werden.“

Der Abg. Rickert bat, die Regierungsvorlage wiederherzu⸗ stellen und demgemäß im zweiten Absatz hinter den Worten öffentlichen Sparkassen“ einzuschalten: „und in den durch das Statut bezeichneten Banken“. Der Abg. Frhr. v. Heereman sowie der Referent empfahlen dringend, bei der Kommissions⸗ vorlage stehen zu bleiben, namentlich da in neuester Zeit selbst unter den genossenschaftlich organisirten Kreditvereinen und Volksbanken bedenkliche Erscheinungen nicht ausgeblieben seien.

Nach Ablehnung des Amendements Rickert wurde §. 22

unverändert angenommen. S. 25 lautet:

Die Kasse ist verpflichtet, in den vorgeschriebenen Fristen und nach den vorgeschriebenen Formularen Nebersichten über die Mitglie⸗

Aa, betonte aber in Bezug auf den ersten Punkt der daß die Reichsregierung stets bemüht seren Verhältnissen günsii⸗ Die italienische Regierung verfolge ; sondern rein finanzielle Tendenzen, und S sei Hoffnung vorhanden, daß beim erneuten Abschluß eines Handels vertrages diese Materie im Interesse beider Länder werde ge⸗ regelt werden. In Bezug auf den zweiten Punkt hätten bis jetzt mit der englischen Regierung keine Verhandlun die Reichsregierung warde aber jede Minule w die Aussicht gewähren würde,

der, über die Krankheits. und Sterbefälle, über die verrechneten Bei⸗ trags⸗ und Unterstützungslage der höheren Verwaltungsbehörde, sowie einen Rechnungsabschluß der Auffichtsbehörde einzusenden. der Aufsichtsbehörde auf Erfordern das Auss ligung an einer Kasse gesetzlich verpflichteten eder Der Abg. Grumbrecht beantragte, in Uehereinstimmung mit der Regierungsvorlage die Worte: Kasse gesetzlich verpflichteten zu sireichen.

Das Haus trat diesem Antrage bei.

S. 27 bestimmt: . ; Die Schließung einer Kasse erfolgt auf Betreiben der höheren Verwaltungsbehörde oder des vierten Theiles der Mitglieder, durch Urtheil des Gerichtes, bei welchem die Kasse ihren ordentlichen Sitz hat: 1) wenn mehr als ein Viertheil der Mitglieder mit der Einzahlung im Rücstande ist und trotz ergangener Auffor= derung der Aufsichtz behörde weder die Beitreibung der fälligen Bei⸗ träge noch der Ausschluß der säumigen Mitglieder erfolgt; 2 wenn die Kasse trotz ergangener Aufforderung der Aufsichtsbehörde vier Wochen mit Zahlung fälliger nicht streitiger Unterstützungen im Rück stande ist; 3) wenn die Generalversammlung einer gesetzwidrigen Ver⸗ wendung aus dem Vermögen der Kasse ihre Zustimmung ertheilt hat; 4 wenn im Fall des §. A innerhalb einer von der höheren angemessen zu bestimmenden Frist für d Herstellung des Gleichgewichts zwischen den Verpflichtungen und Ein- nahmen der Kasse nicht Sorge getragen ist. Das Gericht kann wäh⸗ rend des Verfahrens auf Antrag der höheren Verwa Aufsichtsbehörde ermächtigen, Tie Mitglieder des Vorstandes und Aus⸗ schusses zu entlassen und die Obliegenheiten derselben durch von ihr ernannte Personen wahrzunehmen; in gleicher Weise kann dasselbe anordnen, daß neue Mitglieder nicht aufgenommen werden dürfen. aung des Konkursverfahrens über eine Kasse hat die Schlie⸗ Gesetzes zur Folge.“

Hierzu beantragte 1) Abg. Grumbrecht: .

15. dem ersten Satze des Paragraphen, der Regierungs vorlage entsprechend, folgende Fassung zu geben: „Die Schließung einer Kasse kann durch die höhere Verwaltungshehörde erfolgen: J) wenn u. s. w. swie in den Beschlüssen der Kommission bis zum Schlusse der Nr. “, 2 nach der Nr. 4 nachstehende Absätze folgen zu lassen:; Gegen die Maßregeln der Verwaltungsbehörde ist der Rekurs zulässig; wegen des Verfahrens und der Behörden gelten die Vorschriften der 585. 20 Die Eröffnung des Konkurs verfah⸗ rens über eine Lasse hat die Schließung kraft Gesetzes zur Folge.“ 2) Abg. Heyl: als Nr. 5 einzuschieben: . »Wenn gegen die Vorschrift des 8. 6 den Mitgliedern die Be—⸗ theiligung an politischen Gesellschaften oder Vereinen zur Bedin⸗ gung gestellt wird, oder der Ausschluß von Mitgliedern gegen die Vor⸗ schrift des §. 15 erfolgt.“ ; . . Der Abg. Grumbrecht hielt die Verwaltungsbehörden für die Schließung der Kassen zu verfügen, zumal sie bereits mit der Beurtheilung der Gesetzmäßigkeit der Statuten betraut seien und man ungerechte Urtheile der höheren Verwaltungsbehörden nicht präsumiren könne. .

Der Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Nieber⸗ ding meinte, daß die Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit des Statuts eine reine Thatfrage, während die Entscheidung über die Schließung eine Rechtsfrage sei. ; von den Verwaltungsbehörden, letztere von den ordentlichen Ge⸗ Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) machte auf die Schwierigkeiten aufmerksam,

Nterpellation, resen sei, Italien gegenüber ein un es Verhältniß herzustellen. icht schutz zöllnerische,

iden der zur Bethei⸗ itglieder anzuzeigen.“

„zur Beiheiligung an einer

gen stattgefunden, ahrnehmen, welche mit Erfolg auf die Sache zurück⸗ Endlich entgegnete der Staats-Minister Dr. Del« daß die Hamburger Behörde nicht in deutschem ausgeführten Spiritus Ur⸗ gen. Auch sei es schwierig, dem Ken— schen unterzuschieben. Haus in eine Bespre⸗ ollmächtigte Minister⸗ ng der Hamburg ̃ . er er den Grund einer schen Spritfabrikation nicht erkennen konnte, 6nahmestellung Hamburgs ihm den Spiritus schland versagen dürfte. Nach einigen Bemer⸗ ten, auf welche der Präsident des

brück auf die dritte Frage, der Lage sei, von dem als sprungszeugnisse zu verlan ner russischen Spiritus für

Auf Antrag des Abg. Kiepert trat das chung der Interpellation ein. Der Bundesbey resident Dr. Krüger vertheidigte die Stellu Regierung zu der Spiritusfrage, in welch Schädigung der deut so daß man bei der A transport durth Deut kungen des Interpellan Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, Kiepert um die Einsetzung Landwirthen

geruchlosen deut

Verwaltungsbehörde

igsbehörde die Reichs kanzler⸗

replizirte, bat der Abg. einer Enquétekommission von Exzpor— und Regierungsbeamten, um die vor—

befriedigenden Interpellation

das Haus, die Kaiser Wilhelm-Stiftung deutschen Reichs postverwaltung, zweite Lesung passirt hatte, entwurfs wegen Abänderung betreffend die Gründun fonds, über.

Die Reichs tags Kommi

der Entwürfe eines Gerich einer Strafprozeß⸗Ordnun

Ordnung nebst Einführu

Sitzung vom 2. Februar die Berathung uber

Strafprozeßordnung, welcher von der für die

erforderlichen Stimmenzahl gg. Becker, Lasker verlangt Stimmeneinheit, daneben, daß, wenn sich Hauptverhandlung vor g zu wiederholen sei, Abstimmung daß nach dem Abschluß jedoch Stimmeneinheit

endlich verlangt, daß, wenn bei einer nachtheiligen Ent— Mitglied sich in der Mehrheit befinden zweite Antrag mit Stimmengleichheit ab⸗ gelehnt war, fand der erste mit 14 gegen 12 Stimmen An— gleichfalls ausgesetzt gewesenen §. 264 Abs. 2 g des Abg. Struckmann angensmmen: „Bei geklagten nachtheiligen Entscheidung (der Ge— daß dieselbe mit einer Mehrheit von gefaßt worden ist. ausgedrückt g. Herz ein Zusatz

Schluß des Gesetzentwurf, Angehörigen der ohne Debatte die erste und zur zweiten Berathung des Gesetz=

des Gesetzes vom 23. Mai 1875, g und Verwaltung des Reichs⸗-Invaliden⸗

und 21 der Gewerbe⸗rOdnung.

ssion zur Vorberathung ts ver fassungs⸗Gesetzes, g und einer Eivilprozeß— ngsgesetzen S. 222 der vollständig geeignet, der Schuldfrage 3 wie über die dazu gestellten Anträge der Ab und Reichen sperger fort. Der erste Antrag der zweite gleichfalls, bestimmt aber Stimmenmehrheit ergeben habe, dem Schöffengerichte in einer Besetzun Erstece ressortire mit Recht theiligten Schöffen mitwirken dürfe, wiederholten Hauptverhandlung nöthig sein solle; der dritte Antrag

nur Stimmenmehrheit vorhanden fei, scheidung das richterliche Nachdem der

den Rheinlanden dem Abg. Grum⸗ Verwaltungs⸗ ordentlichen Gerichte Der Abg. Duncker hielt es gleichfalls für sehr bedenklich, den Verwaltungsbehörden, denen man nach den bisherigen Erfah⸗ rungen kein übergroßes Vertrauen schenken könne, so weitgehende Befugnisse einzuräumen, wie der Antrag Grumbrecht beabsichtige. Der Referent bekämpfte sämmtliche Amendements und bat die Vorlage der Kommission, die allen Bedürfnissen gerecht werde, unverändert zu genehmigen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Abg. Grum⸗ brecht und mit demselben 8

§. 32 setzt für die Mitglieder des Vorstandes oder des Ausschusses, welche den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwider⸗ handeln, eine Geldstrafe bis zu 300 66 fest. Der Abg. Vahl⸗ teich hält es für bedenklich, durch solche Straffestsetzungen die Neigungen zur Uebernahme von Stellen im Vorstande oder im Ausschusse zu schwächen. Im Interesse der Kassen selbst sei eine solche Bestimmung zu beseitigen.

Der Paragraph wurde ohne weitere Debatte angenommen.

§. 35 der Kommissionsvorlage bestimmt:

Landesrechtliche Bestimmungen, durch welche Hülfskassen auf Gegenseitigkeit nur mit Genehmigung einer Staatsbehörde errichtet werden dürfen, werden hinsichtlich solcher Krankenkassen, deren Unter⸗ stützungen nicht über die durch 5§. 12 bestimmten Grenzen hinaus⸗ gehen, aufgehoben.

-Der Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Nieber⸗ ding bat, diesen neuen, aus der Initiative der Kommission her⸗ vorgegangenen Paragraphen abzulehnen, weil derselbe namentlich gegen die in Preußen noch gültigen Gesetze gerichtet sei, wonach gegenseitige Hülfskassen einer besonderen behördlichen Genehmi⸗ Der Entwurf habe sich mit voller Absicht auf welches Bedürfniß Schon deshalb sei jeder weniger zufällige Uebergriff auf andere Fragen Prinzipien „eingeschriebenen“ Trotz des Widerspruchs des Referenten trat das Haus mit geringer Majorität den Ausführungen des Bun⸗ deskommissars bei und lehnte

Der Gesetzentwurf war hiermit erledigt. Dr. Hänel theilte dem Hause mit, daß der Präsident v. Forcken⸗ beck soeben telegraphisch in seine Heimath abberufen sei und daß er selbst deshalb die Leitung der Geschafte bis auf Weiteres in seine Hand genommen habe. Schluß II Uhr.

In der heutigen (45.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der General⸗ Postmeister Dr. Stephan, der hanseatische Ministerresident Dr. Krüger und mehrere Kommissarien beiwohnten, motivirte der Abg. v. Kardorff seine Interpellation, welche lautet:

I) Glaubt die Reichsregierun

Regierungs vorlage

wurde ein Antra jeder dem An schworenen) ist mindestens J; der Stimmen darf das

nchen, Geschworenen im Falle günstigere Meinung den noch rückständigen §§. 158 und 161 fanden kein Sodann schritt die Kommission zur Berath Beschluß des Reichstags ihr überwiesenen wegen des Zeugnißzwanges. wurde aber ni ob die Kommi ausarbeiten oder die Strafprozeßordnung Die Kommission entschied si heit, aus Rücksicht auf di tagssefsion und au dem Zeugnißzwan den letzteren Weg.

. Am 5. d. Mts. Soirée bei dem Reichskanzler Fürs

In Gemäßheit eines Beschlusses des internationalen Ge— sundheitsrathes in Alexandrien ist nunmehr tischen Häfen die Quarantäne vom 18. Januar d. J. aufgehobe

Nach Allerhöchster Bestimmung tragen die Offiziere des nbahn⸗Regiments, welche in demselben an mtlich die für dasselbe festgesetzte Uniform. Offizie fen bei dem Eisenbahn⸗-Regiment nicht eingestellt

Die Prüfungstermine für Lehrer an Mittel— für Rektoren sollen nach einem Cirkular— nisters der geistlichen z. Angelegenheiten in der— der Prüfungstermine für vorgeschrieben ist, vor dem chstfolgende Jahr von den und vor diesem Zeitpunkt damit dieselben durch das di waltung veröffentlicht werden chzeitig soll die Veröffentlichung durch geeignete Bezüglich der Veröffent⸗ gierungs⸗ Amtsblätter behält §. 3 der Prüfungsordnung für Prüfungsordnung für Rektoren

anzugeben, Im Uebrigen Stimmenverhältniß

222 auf Antrag des Ab Bezug auf mildernde mit Stimmenmehrheit zu gleichheit aber die dem Angeklagten Vorzug haben solle.

itglieder des Vorstandes angemeldet 27 angenommen. uischi eiden

der Stimmen Die gleichfalls en Widerspruch.

2) dem letzten Absatze des Paragraphen folgende Fassung ung der durch

„Zur Legitimation des Vorstandes bei allen Geschäften, In die materielle Seite der Frage

cht eingegangen, sondern nur darüber diskutirt, sonderes Gesetz wegen dieser Frage Frage demnächst bei zweiter Lesung der lte Erwägung ziehen wolle. ch mit überwiegender Stimmenmehr— die nur noch kurze Dauer der Reichs⸗ f den innigen Zusammenhang der Frage mit g in der Strafprozeßordnung überhaupt, für

ssion ein be

in wiederho

eine parlamentarische en Bismarck statt.

gung bedürfen. ein ganz bestimmtes Gebiet beschränkt, dringendste

auch in den ägyp⸗

auch das für Provenienzen aus Syrien

legislativen Regelung beschränke. mehr oder abzulehnen. festzustellen als die, Kassen bezögen.

nicht der

sich auf die gestellt sind,

r⸗Aspiranten

Der Vize⸗Präsident Restriht des nchꝛn

selben Weise, Lehrerinnen und Sch 1. Dezember jedes Jahres für das Provinzial⸗Schulkolleglen festgesetzt dem Minister angezeigt werden, Centralblatt für die Unterrichtsver

es hinsichtlich ulvorsteherinnen

1 bewirkt werden. lichung dieser Termine durch die Re es bei der Bestimmung des Lehrer an Mittelschulen und der sein Bewenden.

In der vorgestrigen Nummer d. Bl. befindet sich in dem el, betreffend das Ober-Verwaltun Spalte 3), ein sinnentstellender muß daselbst heißen: Das O diese Auffaffung reprobirt und Ausdruck „anhängig gemacht mung nur dahin verstanden werden könne, waltungs streitverfahren durch die förmlich spruchs gegen eine bereits ergangene Ent

Provinzialorg

in Aussicht stellen zu können, daß bei dem bevorstehenden Neuabschlusse der Handelsvertraͤge die jenigen Benachtheiligungen beseitigt werden, welchen der deutsche Sprit⸗Im⸗ port nach Italign bisher unterlag? . ; 27) Welche Maßnahmen glaubt die Reichsregierung treffen zu kön⸗ nen, um den durch das englische Zollsystem herbeigeführten Erschwe⸗ rungen des Importes deutschen Sprits nach England wirksam zu

3) Sind der Reichsregierung diejenigen Nachtheile bekannt, welche der dentschen Spritindustrie daraus erwachsen, daß aus dem hafen Hamburg große Quantitäten russischen Sprits als deutscher Sprit exportirt werden, und wie glaubt die Reichtzregierung even- tualiter diesen Nachtheilen entgegen treten zu können?“

gsgericht (Seite 2, Druckfehler; der betreffende Satz ber Verwaltungsgericht hat ausgeführt, daß der allgemeine im Sinne jener Gesetzesbestim⸗ daß ein (nicht im) Ver⸗ e Erhebung des Wider⸗ scheidung der Ver⸗

gehörige Untersuchung) trichinenhaltiges Fleisch verkauft, ist einem demzufolge an der Trichinose Erkrankten gegenüber schadenersatzpflichtig. (Erkenntniß des Ober⸗Tribunat s, J. Senat, vom 14. Zanuar d. J.). .

Die „Kölnische Zeitung“ veröffentlicht den französischer Text der zwischen den Nordmächten 29 * 9 4 in. Konstantinopel überreichten Reform vor schlãge des Grafen Andrassy, sowie die deutsche Uebersetzung derselten. Wir werden das Schriftstück morgen sowohl im Original, wie in der Uebersetzung wiedergeben.

Kiel, 3. Februar. (Kieler Ztg.) In der nächsten Zeit werden zwei für die Reichsmarine neuerbaute Schiffe, die Pan⸗ zerfregatte Preußen“ und die Glattdeckkorvette Fre ia⸗⸗ von Swinemünde resp. von Danzig nach Wilhelms— haven, ihrem Stationgorte, übergeführt werden. Die Panzer⸗ fregatte Preußen“, auf der Werft der Aktiengesellschaft ‚Vul⸗ kan“ in Stettin erbaut, ist das erste größere Thurmschiff der Flotte; sie führt in jedem ihrer beiden Drehthürme 2 Kruz psche 26 Centimeter⸗Kanonen. Die „Preußen“ ist ein Schwesterschiff der beiden in Kiel resp. Wilhelmshaven im Bau begriffenen Panzerthurmschiffe „Friedrich der Große“ und „Großer Kurfurst.“ Die „Freia“ ist ein Schwesterschiff der beiden augenblicklich in Ostasien stationirten Korvetten „Ariadne“ und „Luise“, wenn auch von größeren Dimensionen, als diese; sie ist auf große Schnelligkeit gebaut und verspricht, eines der schönsten Schiff⸗ der Marine zu werden.

Bayern. München, 2. Februar. (Corr. v. u. f. D.) Der König hat gestern Abend 7 Uhr der Familie des Prinzen Luitpold einen anderthalbstündigen Besuch und hierauf der Prinzessin Adalbert einen solchen ab⸗ gestattet. Beim pragmatischen Personal des Königlichen Postdienstes haben mehrfache Aenderungen stattgefunden.

(Allg. Ztg.) Nach neunwöchigem Krankenlager ist der Feld— zeugmeister Karl Ritter v. Brodefser am 2. Morgens kurz vor 5 Uhr gestorben. Derselbe war als Sohn eines Sber— Feuerwerkers am 16. Juli 1795 zu YMannheim geboren, und bereits am 6. Mai 1804, demnach als neunjähriger Knabe, als Tambour in die Artillerie eingetreten. Am 10. August 1813 war der Verstorbene zum Lieutenant befördert worden, am 1. Juni 1823 wurde er Ober⸗Lieutenant, am 24. Juni 1833 Hauptmann. Am 4. Mai 1848 zum Oberst-Lieutenant befördert, wurde er schon am 13. November 18560 Oberst und Kommandant des neuerrichteten reitenden Artilleri⸗— Regiments, dann am 1. August 1856 General⸗Major und Brigadier und am 6. Mai 1863 Kommandant des Artillerie— Corps. Am 29. Mai 1864 zum General⸗-Lieutenant befördert, wurde er am 5. Mai 1870 zum Oberst⸗Inhaber des zweiten Artillerie— Regiments und am 1. April 1872 zum Inspeltor der Artillerie und des Trains ernannt. Nach nahezu siebenzigjährigem aktiven Dienst in der Armee wurde v. Brodesser am 8. Mai 1873 unter Verleihung des Charakters als Feldzeugmeister mit Pension zur Dispofition gestellt. Der Verstorbene, dem mehrere hohe Orden und am 1. September 1866 das Prädikat „Excellenz“ verliehen wurde, hatte die Feldzüge von 1805 bis 1869 gegen Oesterreich, 1813 und 1814 gegen Rußland, 1815 gegen Frankreich und ebenso den Krieg von 1866 mitgemacht, und sich während des Krieges 1870/71 als Chef der bayerischen Artillerie durch die Ausrüstung und Ausbildung derselben unvergängliche Verdienste erworben. Das feierliche Leichenbegängniß wird am Freitag Nachmittags stattfinden, und zu demselben eine Deputation des zweiten Artillerie⸗Regiments, dessen Oberst-Inhaber der Verstor⸗ bene war, aus Würzburg hierher kommen.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 4. Februar Nach dem soeben von der „Weim. Ztg.“ veröffentlichten Pro⸗ gramme zu der Feierlichkeit der Vermählung der Prin— zessin Marie Alexandrine, Herzogin zu Sachsen, mit dem Prinzen Heinrich II. Reuß am 6. Februar 1876 findet die Schließung der Civilehe vor dem Sitandesamte, vertreten durch den Departements-Chef des Großherzoglichen Hauses, Vor— mittags 11 Uhr im Großherzoglichen Residenzschloß im engsten Kreise statt. Um 11 Uhr versammeln sich die durch Stellung, Rang und besondere Einladung hierzu berechtigten Herren und Damen in der Schloßkapelle. Um 2 Uhr beginnt das Glocken— geläute, worauf die Prinzessin Braut in die Zimmer der Großherzogin geleitet wird, in welchen sich die sämmtlichen Höchsten Herrschaften be⸗ reits befinden. Hier wird von der Ober⸗Hofmeisterin der Großher— zogin die Krone auf einem Sammetkissen überreicht und selbige von Ihrer Königlichen Hoheit auf dem Haupte der Hohen Braut befestigt. Hierauf wird Se. Durchlaucht der Prinz Bräutigam von dem Erbgroßherzog unter Begleitung des persönlichen Dienstes gleichfalls in die Zimmer der Großherzogin geführt, von wo aus Sich dann die Höchsten Herrschaften in üblicher Weise nach der Goethegallerie verfügen. Der Zug begiebt sich von da über die Fürstliche Tribüne in den Mitkelraum der Kapelle. Vor dem Altar empfängt der Ober-Hosprediger, assistirt von dem Hofprediger und einem zweiten Geistlichen das Hohe Brautpaar. Dasselbe tritt vor die an den Stufen des Altars befindliche Kniebank, während die beiden Damen der Durchlauchtigsten Braut hinter derselben stehen bleiben und die Höchsten Herrschaften einen Halbkreis um das Brautpaar bilden. Hinter den Höchsten Herrschaften rangiren sich die Damen und Herren, vom Dienst. Die kirchliche Handlung wird eingeleitet durch einen kurzen Gesang von dem vor der Orgel aufgestellten Chor. Es folgt die Trauung. Nach dem Wechseln der Ringe werden abermals die Glocken geläutet. Ein kurzer Gesang beschließt die kirchliche Feier. Die Hohen Neuvermählten, begleitet von sämmtlichen Höchsten Herrschaften, ziehen sich nun in die inneren Apartements der Erbgroßherzogin zurück, worauf Höchstdieselben im Schillerzim⸗ mer und in der Goethegallerie Cercle machen. Die Tafel findet im großen Saal statt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Pest, 3. Februar. Die Beerdi⸗ gung Deaks hat heute unter allgemeiner Betheiligung stattge habt. Neben zahllosen Deputationen aus dem Lande und Theil⸗ nehmern aus allen Klassen der hiesigen Bevölkerung, wohnten der Erzherzog Josef und die Erzherzogin Klotilde, fo wie der General⸗Adjutant des Kaisers, Baron Mondel, der Trauerfeier⸗ lichkeit in Person bei. Der Präsident des Unterhauses, Ghyczy, hielt am Sarge des Verstorbenen eine ergreifende Grabrede.

Schweiz. Bern, 1. Februar. Als Resultat der vor gestrigen Volksabstimmung im Kanton Sch affhausen über die Verfassungsrevifion ergaben sich fur Fortsetzung der Lokalrevision 2653 gegen 2402 Stimmen. —er Bu nde sta th

Staats. Minister waltungsbehörde,

; durch die Anstellung der Klage im Verwal⸗ tungsstreit verfahre

Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, n, in Gang gebracht sei.

Dr. Delbrück, erkannte die Wichtigkeit der Spritfabrikation

bewilligte in seiner letzten Sitzung für Schutzbauten und Auf⸗

Ein Fleischer, welcher fahrlässiger Weise (d. h. ohne

forstungen vom Jahre 1875 an die Kantone Uri Fr. 1555. 25; St. Gallen r. Jo. 33; Graubünden Fr. S0, 177 70, Tessm Fr. 27 974 und an Wallis für Entsumpfungsbauten Fr. 10515. 43 und für Rhöne⸗Eindammung Fr. 36, 125.

= 3. Februar. (. 3.) Der Bundesrath hat die Unterschriften gegen das Banknotengesetz in außerordent⸗ licher Sitzung dem Departement des Innern zur nochmaligen Prüfung überwiesen. n

Niederlande. Haag, 31. Januar. Der neue Kriegs⸗ Minister, Hr. Klerck, wird morgen sein Amt antreten. Das Widderthurmschiff „Prins Hendrik“ hat jetzt die Wei⸗

sung erhalten, um Mitte März nach den niederländischen Kolonien in Ostindien abzufahren.

Großbritannien und Irland. London, 2. Februar. A. A. C) Am nächsten Sonnabend findet in Osborne un? ter dem Vorsitz der Königin ein Conseil statt, in welchem Ihrer Majestät die anläßlich der Parlamentseröffnung zu hal⸗ tende Thronrede zur Genehmigung unterbreitet werden wird. Die London Gazette“ meldet die Ernennung des achtbaren Francis Richard Plum ett, jetzigen Sekretärs der Legation in Jeddo, zum Sekretär der Legation in Washington.

3.. Februar. (W. T. B.) Der Herzog von Edin— burgh nritt demnächst auf die Tauer von 2 Jahren ein Kom⸗ mando zur See an.

Frankreich. Versailles, 3. Februar. (W. T. B.) Die Permanenz⸗ommisfion beschloß heute, am 24 d wieder zusammenzutreten und in dieser Sitzung die Formalitäten fest— zustellen unter welchen die Uebertragung der Gewalten, die der Nationalversammlung bisher zustanden, an die beiden neuen Kammern vor sich gehen soll.

Mit Ausnahme der noch ausstehenden vier Wahlen der Ko— lonien Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französisch⸗ Indien ist das Ergebniß der Senatorenwahlen in den ein— zelnen Departements vom ‚J. des Deb.“, welches die Ernannten in Nadikale, gemäßigte Republikaner, Monarchisten und Bona— partisten eintheilt, in der nachstehenden Weise zusammengestellt.

Departement Seine: de Freyeinet, gemäßigter Republikaner, Tolain, Radikaler, Hérold, gemäßigter Republ.kaner (im ersten Wahl⸗ gange), Victor Hugo, Radikaler, Peyrat, Radikaler (im zweiten, resp. drift M * . 9H k 1 ö 93 3 ö dritten Wahlgange). Ain: Bonnet, gem. Rep. Robin, gem. Rep. Risne: Henti Martin, Waddington, Saint Vallier, sämmtlich gem. Rep. Al lier: de Chantemerle, Barn Vegucg und Martenot, sämmilich Bonapartisten Nieder ⸗Alpen: Michel, Monarchist, Du Chaffaut, Nonarchist. Hb er-Alen: de Ventavon, Tapier Blank, beide zem— Rep. See Alpen: Defly, Garnier, beide gem. Rꝛp. Ardache: Rampon, gem. Rep., Tailhand, Mon. Arden nes: Toupet de Vignes, Cunin Gridaine, beide gem. Rep. Ariege: Arnault, gem. en. (im ersten Wahl auge), Vigaroumy, gem. Rey. (im zweiten Wahlgange). Aube: Gahot, Masson de Morfontaine, beide gem. Rep. Aude: Béraldi, Lambert de Sainte-Croix, beide Mon. Aveyron: Meyran, Bon,, Delsol, Boisse, beide Ron. Belfort: Thiers, gem. Rep. Rböne⸗Mündungen: Challemel Lacour, Egg. Pelletan, Esgquiros, sämmtlich Rad. Calvados: Paulmier, Bocher, de Saint Pierre, saͤmmtlich gem. Rep. Cantal; Esquitou de Parieu, Bon., Bertrand, gem. Rep. Charente: Andis, Bon, Hennesspn, gem. Rep. Charente -Infsrieure: Vast Vimenux. Boffinton, Roy ⸗de Loulay, sammtl. Bon. Cher: Henri Fournier, Herzog de Rivisre, beide Men. Corrs ze: Lafond de Saint ⸗Mür, Brunet, beide Ben. Corsica: Galleni d Istria, Valsri, beide Bon; Cöte⸗d' Or: Lacomme, Mazeau, beide gem. Rep. Cotes du? Nord: Allenou, Bon., de Champagny, de Trédencuc, Admiral de Kerjégu, fämmtl. Mon. Creuse: Fayolle, Palotte, beide gem. Rep. Dordogne: Magne Paul Dupont, Bon. Dauffel, Mon. Doubs: Monnot-NArbilleur, Onder, beide gem. Rep. Dröme: Malens, Rad., Lamorte, gem. Rep. Eure: Herzog de Broglie, Mon., Admiral La Roncière - le-Noury, Bon. Eure - et- Loire: Delacroix, Labiche, beide gem. Rep. Finist s re: R. de Keriégu, Soubigou, de Fosanz, de Raisnts, sämmtlich Mon— Gard: Laget, Rad., Bonneféy⸗Sibour, Oberst Meinadier, gem Rep. Haute Garonne: Sacaze, Bon,, General Pourcet, gem Rep., de Belcastel, Mon. Gerg: Batbie, Mon, Lacave⸗Laplagne, gem. Rep. Gironde: Hubert⸗Delisle, Béhie, Raoul Duval (der ältere), sämmtl. Bon., de Pelleport, Mon. Herault: Bonafous, Pag zy, beide Bon., de Rodez-Bénavent, Mon. Ille et Vilaine: Greyart General Loysel, de Kergariou, Mon. Indre: de Bondy, Louis Cls— ment, Mon. Indreet-Loire: de Duinemont, Ben, Houssard, gem. Rep. Il ere: Michal ⸗Ladichére, Apmard⸗Duvernay, Brillier gem. Rep. Jura: Thurel, Tamisier, gem. Rep. Lande: de Ravignam, de Gavardie, Ben. Loire: de Meaux, de Montgolfier, Mon., Arbelle, gem. Rep. Loire et-Cher: Bo— zärian, gem. Rep., Riffault, Mon. Haute ⸗Loire: Ed⸗ mond de Lafayette, Jacotin, gem. Rep. Loire⸗Inférieure: Ge— neral Espivent de la Villebgisnet, de Lareinty, de la Vrignais, sämmtlich Mon. Loiret: Dumesnil, gem. Rep., Jahan, Bon. Lot: Marschall Canrobert, Bon., Depeyre, Mon. Lot et- Garonne; Noubel. Bon., de Bastard, Mon. Lozsre: de Colombet, de Cham— btun, Mon. Maineet⸗ Loire: Leon Le Guay, Achille Joubert, General d'Andigns, Mon. Manche: Graf Daru, Bon., de Saint— Germain, d'Auxais, Men. Marne: General Boiffonnet, Dauphinot, gem. Rep. Haute ⸗Marne: General Pelissier, Robert⸗Dehault, gem. Rep. Mayenne: General Duboys-Fiesnay, gem. Rep, Bernard Dutreil, Mon. Meurthe - et⸗Moselle: Bernard, Varroy, gem. Rep. Meuse: Salmon, Mon., Bompard, gem. Rep. Morbihan: de Kerdrel, de Keéridec, de la Mon neraye, sämmtlich Mon. Nievre: General d Ezpeuilles, Bon,, de Bouisls, Mon. Nord: Maurice, de Staplande, Mon, Brame, Mailliet, Bon, d Hespel, gem. Rep. Oise: de Malherbe, Aubre— lique, Oberst d'Andlau, sämmtl gem. Rep. Orne: Poriquet, Bon, de la Secotière, de Flers, Mon. Pas -⸗de Calais: Paris, Du— brulle, de Rosamelle, sämmtl. Mon., Huguet, gem. Rep. Puy de Dome: de Barante, Salneuve, gem. Rep., Mege, Bon. Nieder Pyrenäen: de Gontaut ⸗Biron, Mon., de Lestapis, Daguenet, gem. Rep. Ober ⸗Pyrenäen: Cazalaz, Adnet, Mon. Sst-Pyrenäen: Emanuel Arago, gem. Rep., Pierre Lefrane, Rad. Rhone: Jules Fabre, Mangini, Perret, Valentin, sämmtl. gem. Rep. Saone et Loire: Charles, Rolland, Pernette, General Guillemaut, gem. Rep. Haute Sabne: Dufournel, Jobard, gem. Rep. Sarthe: de Tal⸗ houst, Vétillard, Mon.; Caillauxr, gem. Rep. Savoyen: Baron d Alexandry, Dupasquier, Bon. Dber Savoyen: de Chaumontel, Chardon, gem. Rep. Seine et Marne: Foucher de⸗Careil, Adam, gem. Rep. Seine Inf érieure: Pouyer⸗Quertier, Ancel, Gen erai Robert, Mon.; Rouland. Bon. Seine et ⸗Oise; Leon Say, Feray, Gilbert Boucher, gem. Rep. Deux Se vres: Monnet, Taillefert, Mon. Somme: Admiral Dompierre d Hornoy, Monz; de Rainneville, Dauphin, gem. Rep. Tarn: Espinaffe, Mon.; Desvo ising⸗Laver niere, gem. Rep. Tarn⸗et Ggronne; de Preissac, Bon.; de Li⸗ mairac, Mon. Var: Charles Brun, gem. Rep.; Ferrouillat, Rad. Vaucluse: Granier, Bon.; Elzéar Pin, gem. Rep. Vendée: Gaudineau, de Cornulier, Vandier, sämmtl. Mon. Vienne: Bour— beau, Bon; General Ladmirault, Mon. Haut⸗Vienne: Teifferer = de Bort, de Peyramont, gem. Rep. Vogesen: Claude, Claudot, Georges, gem. Rep. Monne: Edouard Charton, H. Ribiere, gem. Rep. Algier; Lelisvre, gem. Rep. Constantine: Lucet, gem. Rep. Oran: Pomel, gem. Rep.

Spanien. (W. T. B. Nach über Paris, 3. Februar, Abends, eingegangenen Nachrichten haben die spanischen Reg ierungs⸗

truppen Lesaca und Echalar (nordwestlich von Pampelona)