Dritte Beilage schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 22. März ö 1876.
— — „ ' In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragangen und Löschungen in den Handels und Zeichenregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht: 9
I) Patente, vi : 8 z schrie Submissionstermine 27 die U⸗ ram e mn j M) die von den Reichs, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionste ö 2) die Nlehersicht der anstehenden Vonkurs-⸗Termine, ö ) die an, m Fahrplan Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,
3) die Vakanzen - Liste der durch Militär -⸗Anwärter zu besetzeaden Stellen, I) die liebersicht he? Haupt- Cifen bahn ⸗Uerbinbungen Berlins
4 die Uehersicht vakanter Stellen für Nicht-⸗Müitär-Anwärter, 10 die Uebersicht der Testehenden Postdampffchiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Länder, 5 die Uebersicht der anste benden Subhastationstermine, 115 das Ta n Ver rehrgblatt —
6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof ⸗ Güter und Staate ⸗Domänen, sowie anderer Landgüter, das Telegraphen · Verkeh r
zum Dent 71
* 9 —
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register
Das Central⸗Handels Register für das Deutsche Reich k uud Auslandes, sowig durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, auch durch die Expedition: SW. Wi
Buchhandlungen, für Berlin
———
Ann durch alle Post-Anstalten des Jn⸗ SW., Königgrätzerftraße 109, und alle lhelmstraße 32, bezogen werben.
5§5. 6 des Geseßes aber den Markenschnn vom 30 Novem her 18
Abonnement beträgt 1 M 50 3 für das Vie
Insertionspreie für den Raum einer Druckzeile 80 5.
74, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
für das Deutsche Reich. 0.
Das Central-Handels Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das
rteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 8. —
*
Das brasilianische Dekret vom 23. Oktober
1875, betreffend den Markenschutz, lautet nach der „Allg. Deutschen Zeitung“ für Brafilien: Art. 1. Es wird jedem Fabrikanten und Kauf— mann das Recht zuerkannt, die Produkte seiner Fabri— kation und seines Handels mit Zeichen zu versehen, die sie von denen jeder andern Abstammung unter— scheiden. Die Marke kann aus dem Namen des Fabrikanten oder Kaufmanns in unterscheidender Form, aus der Firma oder Gesellschaftsunterschrift, oder aus irgend welchen andern Benennungen, Sinn— bildern, Abdrücken, Siegel, Petschaft, Stempel, er— habenem Druck und Umhüllung jeder Art bestehen, durch welche die Produkte der Fabrik oder die Gegen⸗ stände des Handels von andern zu unterscheiden sind. Art. 2. Niemand kann sich auf Grund dieses Gesetzes das ausschlienliche Eigenthum der Marke vindiziren, ohne daß er vorher auf dem Handels⸗ tribunal oder Handelsgericht seines Wohnortes das Modell der Marke registrirt, und den Registerschein in den Zeitungen veröffentlicht hat, in denen die Amtssachen veröffentlicht werden. Art. 3. Vehufs dieser Registrirung hat der Fa⸗ brikant oder sein besonderer Bevollmächtigter zwei Exemplare des Modells vorzulegen, von welchem ihm das eine mit der Bescheinigung der Registrirung zurückgegeben, das andere in ein eigens dazu be⸗ stimmtes Buch eingeklebt werden soll, welches zu diesem Zweck auf dem Handelstribunal oder Handels⸗ gericht vorhanden sein soll. Das Modell soll aus einer Zeichnung oder einem Abdruck der angenomme— nen Marke bestehen. Art. 4. Die Registrirung soll in der Reihenfolge geschehen wie die Exemplare vorgelegt werden, indem der betreffende Beamte den Tag und die Stunde der
Vorlage certifizirt, und enthalten:
1) das Datum der Vorlage des Modells;
2) den Namen des Eigenthümers der Marke und des Bevollmächtigten, der die Einregistrirung beantragte;
2) das Gewerbe und den Wohnort des Eigen— thümers und die Art der Industrie, für welche die Marke vestimmt ist. Alle diese Erklärungen sind auch in der Urkunde zu verzeichnen, welche dem Eigenthümer des Modells zugestellt wird.
Art, 5. Ohne daß die Registrirung der Marke dargethan ist, kann keinerlei gerichtliche Verfolgung gegen die Aneignung oder betrügerische Nachahmung derselben eingeleitet werden. Boch bleibt den Be— schädigten das Recht der Entschädigung mittelst Civilklage, die ihnen zusteht.
Art. 6. Es soll bestraft werben mit einfacher Gefängnißhaft von 1 bis zu 6 Mouaten und einer Geldstrafe von 5 bis 20 Prozent des verurfachten oder möglichen Schadens:
I) dersenige, der eine Industrie⸗ oder Handelsmarke nachmacht, die in gehöriger Weise auf dem Handels⸗Tribunal oder Handelsgericht regi⸗ strirt ist;
2) derjenige, der sich nachgemachter Marken bedient;
83) derjenige, der betrügerischer Weise für die Pro—⸗ dukte seiner Fabrikation oder für die Gegen— stände seines Handels Marken verwendet, die einem Andern gehören;
derjenige, der Produkte verkauft oder zum Ver— kaufe ausstellt, die mit nachgemachten oder er— schlichenen Marken gezeichnet sind, wenn er von diesem Umstande Kenntniß hat.
Art. 7. Es soll bestraft werden mit einem bis zu drei Mongten Gefängniß und einer Geldstrafe von 5 bis zu 20 Prozent des verursachten oder möglichen Schadens:
I) derjenige, der, ohne sie nachzumachen, fremde Marken in betrügerischer Weise Ferart nach— ahmt, daß er dadurch den Kaufer tärschen kann;
2) derjenige, der in derselben Absicht und unter denselben Bedingungen sich nachgeahmter Marken bedient. .
Art. 8. Die Mitschulbigen bei diesen Vergehen sollen nach den Regeln des Art. 36 des Strafgesetz⸗ buch bestraft werden.
Art. 9. Außer den Strafen, von denen die vor— hergehenden Artitel handeln, bleibt den Beschädigten in jedem Falle das Recht auf gerechten Schadenersatz garantirt, das in Gemäßheit der gegenwärtig in Kraft n n Gesetzgebung verwirklicht wer den soll. ;
Art. 109. Auf Antrag derselben Beschädigten sollen ausländische Produkte, welche nachgeahmte bder nach- gemachte Marken inländischer Fabriken führen, wenn der Betrug oder die Aneigaung bewiesen ist, in den Zollämtern nicht durchgelassen (4espachado) werden, ohne daß diese Marken auf Kosten des Empfängers vorher zerstört werden, selbft wenn dadurch die Üm⸗ hüllungen oder die Waaren beschaͤdigt werden.
Art. 11. Die Konfiskation von Produkten, welche nachgemachte oder nachgeahmte Marken führen, ist verboten; jedoch kann der beschädigte Theil die Be⸗ schlaͤgnahme und Hinterlegung dieser Produkte bean- tragen, bis zur endgültigen Entscheidung der Civil⸗ oder Kriminalklage, um so die Höhe der betreffenden Entschädigung festfetzen zu können.
Einziger Paragraph. Die Vernichtung der Marken im Falle des Art. 0 oder die Beschlagnahme und Hinterlegung der Waaren, im Falle des Art. 1 ist von der Entscheidung des Handelstribunals oder
Art. 12 Wenn zwei oder mehr gleiche Marken von verschiedenen Individuen dem Handelstribunal oder Handelsgericht zum Registriren vorgelegt wer— den, so soll diejenige Marke, die eine längere Existenz aufzuweisen hat, den Vorzug haben, oder, wenn keine derselben bisher existirte, diejenige, welche die Priori- tät in der Vorlage hat (Art. 4). Wenn alle jedoch zu gleicher Zeit zum Registriren vorgelegt werden, so sollen sie nicht registrirt werden, bis sie abgeän⸗ dert sind.
Art. 13. Die gesetzliche Wirksamkeit der Re⸗ gistrirung soll 15 Jahre dauern und es muß nach Ablauf dieser Frist die Registrirung erneuert werden, wenn das ausschließliche Eigenthum der Marke in Gemäßheit dieses Gesetzes aufrecht erhalten bleiben soll. Bei den Uebertragungen der Fabriken, sowie bei den eintretenden Veränderungen in den Gesell— schaftefirmen, muß, wenn die Marke fortbestehen soll, in der Registrirung die betreffende Veränderung notirt werden, wovon dem Fabrikanten oder Kauf⸗— mann Abschrift zu geben und welche durch die Presse zu veröffentlichen ist.
Art. 14. Für die Registrirung soll dieselbe Taxe gelten, welche für die Registrirung der Kontrakte von Handelsgesellschaften festgesetzt ist.
Art. 15. Es werden nicht als Marken zugelassen diejenigen, die ausschließlich aus Ziffern oder Buch⸗— staben zufammengesetzt sind, und ebensowenig Bilder und Darstellungen von Gegenständen, die ein Aerger— niß verursachen können.
Art. 16 Dieses Gesetz ist auch auf die Auslän⸗ der anwendbar, die in Brasilien Industrie⸗ oder Handelsetablissements besitzen.
Art. IJ. Diejenigen Ausländer oder Brasilianer, deren Industrie⸗ oder Handelsetablissements sich außerhalb Brasiliens befinden, sollen ebenfalls die Vergünstigung dieses Gesetz's für die Produkte dieser Etablissements genießen, wenn in den Ländern, in denen sie wohnhaft sind, durch diplomatische Kon— ventionen die Reciprozität für die hrasilianischen Marken gewährt wurde. In diesem Falle soll die Hinterlegung der ausländischen Marken auf der Kanzlei des Handelstribunals zu Rio de Janeiro stattfinden. Art. 18. aufgehoben. Gegeben im Palast zu Rio de Janeiro, den 23.
Oktober 1875. (L. 8.) Gez. Dom Pehro I.
Die entgegengesetzten Verfügungen sind
Gandels⸗Negister
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sach sen, dem Königreich Württe berg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnahends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver— öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz. teren monatlich.
A Eαοlα . Bekanntmachung.
Laut Beschluß vom 8. und bezügl. 10. März ds. Is. ist in das Handelsregister der unterzeichneten Behörde Bd. J. Fol. 484 eingetragen worden die
Firma: R. Becker in Apolda. Inhaber: Christian Friedrich Theodor Walther daselbst. . Apolda, den 109. März 1876. Großherzogl. S. Justizamt. Michel.
Apoll. Bekanntmachung. In das Handelsregister der unterzeichneten Be⸗ hörde ist Bd. J. Fol. 485 laut Beschluß vom heu— tigen Tage eingetragen worden die Firma: A. Richter in Apolda. Inhaber: Albert Franz Ludwig Richter daselbst. Apolda, den 13. März 1876. Großherzoglich S. Justizamt. Michel.
Eockhumn. Handelsregister
des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Der Helzhändler Wilhelm Dietzel zu Herne hat für seine zu Herne bestehende, unter der Nr. 278 des Firmenregisters mit der Firma W. Dietzel ein⸗ getragene, Handelsniederlassung den Landwirth Hein— rich Klüsener in den zu Altenhöfen bei Herne als Prokuristen bestellt, was am 16. März 18756 unter Nr. 132 des Prokurenregisters vermerkt ist. oclhannrmm. Dandelsregister
des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Die unter Nr. 291 des Firmenregisters eingetra⸗
gene Firma:
Ph. Julius Mayer Firmeninhaber der Kaufinann Philipp Julius Mayer zu Bochum) ist gelöscht am 16 März 1876.
Co ekannmn. Handelsrenister
des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Die unter Nr. 425 des Firmenregisters eingetra—⸗ gene Firma M. Brand K Cie (Firmeninhaber der
Handelsgerichts abhängig.
r alm nn, Bekanntmachung.
In unserem Firmenregister ist heute unter Nr. 184 die Firma E. Kleineidam zu Breslau und die verehrlichte Kaufmann Emilie Kleineidam, geb. Lücke, hierselbst als deren Inhaberin eingetragen worden.
Breslau, den 15. März 1876.
Königliches Kreisgericht.
JI. Abtheilung. Cohlemæ In dem Handels- (Gesellschafts) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ift heute unter Nr. 473, wo die offene Handels⸗ gesellschaft unter der Firma „Gebrüder Sinn“ mit dem Sitze in Coblenz eingetragen steht, ver— merkt worden, daß diese Gesellschaft in Folge güt— licher Einigung der Betheiligten mit dem gestrigen Tage zu bestehen aufgehört hat, daß der Mitgesell— schafter Albert Lätke, Kaufmann, zu Coblenz wohn— haft, das von der Gesellschaft geführte Handels— geschäft von heute an unter der Firma „Alb. Lütke mit der Niederlassung in Coblenz fortführt, der auch die Attiva und Passiva der Gesellschaft übernom— men hat.
Demgemäß ist heute unter Nr. 3312 des Han deln (Firmen.) Registers des hiesigen Königlichen Handelsgerichts der genannte Albert Lütke als In⸗ haber der Firma „Alb Lütke“, mit der Nieder⸗ lassung in Coblenz, eingetragen worden.
Coblenz, den 15. März 1576 ;
Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Daemgen.
FEIaton. Bekanntmachung. ; Die sab Nr. 3 des hiesigen Gesellschaftsregisters eingetragene Gesellschaft: Bejach und Goldschmidt zu Flatow ist auf Verfügung von heute gelöscht. Flatow, den 13. März 1876. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Cleraskhanrg. Bekanntmachung. . In unser Firmenregister ist unter Nr. 1118 die
Firma: „H. Müllenhoff“
zu Flensburg und als deren Inhaber der Kaufmann Hermann Maaßen Müllenhoff daselbst heute ein— getragen. ; . Branche:; „Leinen, Weißwaaren⸗, Wäsche⸗ und Bettengeschäft.“ Flensburg, den 18. März 1876.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Frans Cagkt a. CG. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. O. Die unter Nr. 5904 unseres Firmenregifters ein— getragene Firma W. Reimann, Firmeninhaber Kupferschmiedemeister und Fabrikbesttzer Johann Leberecht Wilhelm Reimann zu Frankfurt 4. O, ist gelöscht zufolge Verfügung vom 17 März 1876 an demselben Tage.
FrænmłkefanKt a. G. Handelsregister
des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. O.
In unser Gesellschaftsregister ist zufolge Verfügung
vom 17. März 1876 an demselben Tage Folgende
eingetragen worden:
Laufende Nr.: 162.
Firmg der Gesellschaft: W. Reimann und Söhne.
Sitz: Frankfurt 4. O.
Rechtsverhälinisse:
Kaufmann Max Brand zu Bochum) ist gelsscht am 16. März 1876.
Hattingen. In unser Firmenregister ist am
an mmm,
ö 1) unter Nr. 128:
die Firma: Friedrich Schulte und als deren Inhaber: der Tuchfabrikant Blankenstein; 2) unter Nr. 129:
die Firma: Ernst Quabeck und als deren Inhaber: . der Kaufmann Ernst Quabeck zu Hattingen; 3) unter Nr. 130: die Firma:
Friedrich Schulte zu
Carl Bachmann und als deren Inhaber: ; der Papierfabrikant Carl Bachmann junior zu Holthausen; 4) unter Nr. 131: die Firma: F. Brinkmann und als deren Inhaber: . der Bierbrauereibesitzer Friedrich Brinkmann zu Herbede. ! Hattingen, den 11. März 1876. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
H athens Gr.. Bekanntmachung. ‚ In das hiesige Firmenregister ist unter Nr. 168 der Kaufmann Gustav Salinger zu Rathenow,
Ort der Niederlassung: Rathenow,
Firma: Gustav Salinger, ; eingetragen zufolge Verfügung vom 16. März 1876 am 16. März 1876.
Rathenow, den 16. März 1876. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Spandau. Bekanntmachung.
Unter Nr. 37 des Gesellschaftsregisters des unter⸗ zeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 16 März d. J. eingetragen:
Firma:
Kettner et Comp.
Sitz der Gesellschaft:
Velten.
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:
Die Gesellschafter sind die Töpfer: I) Wilhelm Krause, Adolph Eipel, Herrmann Pritzkow, Herrmann Kettner, August Ahrendt, Friedrich Thiele, Carl Otto, Herrmann Otto, Wilhelm Otto, Friedrich Bergemann, zu Velten, 1I) Rudolph Gentz zu Hennigsdorf, 123 Wilhelm Barthel zu Marwitz.
Die Gesellschaft hat am 10. Mai 1875 begonnen. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht nur dem Töpfer Wilhelm Krause und dem Töpfer Adolph Eipel und zwar in der Art zu, daß beide nur in Gemeinschaft dieses Recht auszuüben und die Firma der Gesellschaft zu zeichnen berechtigt sind. Spandau, den 16. März 1876.
Königliches Kreisgericht. Pescatore. VW ehlann. Bekanntmachung. „In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolze Verfügung vom 14. März 1876 am 16. Mär 1876 Nachstehendes eingetragen:
Die Gesellschafter sind: 1 2 8. 4. I) Wilhelm Reimann, 8 Bezeichnung Ort Bezeich⸗ 2) Gustav Reimann, S des der nung 3) Franz Reimann. 4 2 Firma⸗ Nieder⸗ der Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1876 be⸗ 85 Inhabers. lassung. Firma. gonnen. k 260 Kaufmann August Allenburg A. Wokulat. ¶CIatꝝ. Bekanntmachung. Wokulat Das Erlöschen der Firma des Kaufmanns Carl 261 Kaufmann Herrmann Allenburg Herrman Ihler zu Glatz „Julius Braun“ und der für diese Kobbert Kohbert. Firma dem Kaufmann Friedrich Barchewitz in Glatz 262 Kaufmann Herrmann Norden⸗ Herrm. ertheilten Prokura ist zufolge Verfügung von heut Waschkuhn burg Waschkuhn. bei Nummer 8 des Firmen⸗ und bei Nummer 32 263 Kaufmann Friedrich Norden- Fr. Froese. des Prokurenregisters vermerkt worden. Froese burg Glatz, den 14. März 1876. ̃ 264 Mühlenbesitzer Ru Norden⸗ R. Huebner. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. dolf Huebner burg ö ae 3a 265 Kaufmann Wilhelm Norden. W. Scheffler. Hrammowverr. In das hiesige Handelsregister ißt Scheffler burg heute Blatt 2439 eingetragen die Firma: 266 Gastwirth Gustav Hochlin ; G Unruh. E. Bendix Unruh denberg und als Ort der Niederlassung: Hannover; als In⸗ 267 Kaufmann. Igrael Gerdanen Israel Men⸗ haberin: Ehefrau des Kaufmanns Bernhard Bendix, Mendel del. Emma, geb. Seelig, zu Hannover; Pro urist ist 268 Kaufmann Otto Wehlau Stto Laude. Kaufmann Bernhard Bendix zu Hannover; jetzt: Laude Handel mit Schmierge!, Schleif-Fabrikaten und son⸗· 269 Müller Carl Bruenn— Grune · C. Bruenn⸗ stigen technischen Artikeln. . lein mühle bei lein. Geschäftslokal: Schillerstraße Nr. 30. Kuglackn Hannoner, den 16. März 1856. Ado Kaufmann Ferdinand Maldszen Ferd. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Dömke Doemkte. Hoyer. (Han. 963 / 3) 271 Kaufmann. Albert Wehlau Arbert Mat⸗ Matschuck schuck.
Wehlau, den 14. März 1876.
1I. März 1876 Folgendes eingetrag en;
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.