Leinöl per 100 kg — loco — 4, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Standard white) ver 105 Kg mit Faß in Posten von 109 Ctr. — Ter- mine geschãftslos. Gek. — Ctr. Kündigungspr. — 4 Loco — S, ver diesen Monat — M, per August⸗ September — per September Oktober —, per Ok⸗ tober ⸗ November —. Spiritus per 100 1 à 10090 — 10009 1 00 Termine flau. Gek. — J. Kündigungspreis —, loco mit Faß —, per diesen Monat, per Juni⸗Juli und per Juli⸗August 36,8 — 36,3 — 36,4 bez., per August⸗ September 37,6 – 37, bez. ver September Oktober 38,2 — 37,8 bez., ver Oktober ⸗November 33.4— 38 bez., per November ⸗Dezember 38.5 — 38.2 bez, per Dezember⸗Januar —,, per Januar⸗Februar 1887 6 Spiritus per 100 1 à 10000 — 10000 loco ohne Faß 37,3 bez. J. Wehenmehl Nr. 00 22, 25 — 20, 75, Nr. O 20,75 bis 19,25 bez. Roggenmehl Nr. Ou. 1 18,00 — 17,50, do. feine Marken Nr. O u. 1 19,25 — 18,00 bez. Nr. 0 18 höher als Nr. O und 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack. Stettin, 24. Juni. (2. CL. S.) Gerreide⸗ markt. Weizen fest, loes 14400 — 155,00, pe. Juni⸗Juli 155,00, pr. September ⸗ Oktober 155,0. Roggen unverändert, loco 122.90 — 127,00, ver Juni⸗Juli 127,00, pr. September⸗Oktober 129,00. Rüböl ruhig, vr. Juni⸗Juli 4350. pr. Septem⸗ ber · Vktober 43,20. Spiritus behauptet, loco 37, 30, pr. Juni⸗Juli 37,20. pr. August⸗September 38, 00, pr. September⸗Oktober 38,89. Petroleum versteuert. loco Uance 16 * Tara 10,85.
Beslau, 25. Juni. (W. T. B.) Getreide: markt. Spiriitus pr. 100 1 1090,υ pr. Juni⸗Juli 36, 80, do. pr. Aug.⸗Septbr. 36,50, do. pr. Septbr. Oktbr. 37, 9. Weizen —. Noggen pr. Juni⸗Juli 133,90, do. pr. Juli⸗August 132,00, pr. Septbr.⸗ Oktober 13450. Rüböl loco pr. Juni 44,50 do. pr. Septbr.⸗Oktbr. 44,50. Zink: Hohenlohe⸗Marke 13,60 bez. — Wetter: schön.
Köln, 24. Juni. (W. T. B.) Heute findet des katholischen Festtags wegen kein Getreidemarkt statt.
Bremen, 24. Juni. (W. T. B.) Petroleum , sehr fest. Standard white loco 6, 990 Br.
Hamburg, 24. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. eizen loco ruhig, holsteinischer loco 154,90 bis 160,09. Roggen loco ruhig. mecklen⸗ burgischer loco 138,090 bis 145,00, russischer loco ruhig, 100,00 bis 102,99. Hafer und Gerste still. Rübsl still, loco 41,99. Spiritus still, pr. Juni 233 Br.. vr. Juli⸗August 231 Kr., pr. August⸗ September 2441 Br., vr. September⸗Oktober 25 Br. Kaffee fest, ruhig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum leblos, Standard white loco 6,55 Br., 6,45 Gd., vr. August⸗Dezember 6.75 Gd. — Wetter: Ver—⸗ änderlich.
Pest, 24. Juni. (W. T. B.) Des katholischen 1 wegen findet heute kein Produktenmarkt a
Amfterdam, 24. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. November 211. Roggen pr. Oktober 129.
Amsterdam, 24. Juni. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 593.
Antwerpen, 24. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Weizen behauptet. Roggen fest. Hafer unverändert. Gerste ruhig.
Antwerpen, 24. Juni. (W. T. B.) Petro—⸗ leum markt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type
weiß, loco 16tz bez, 166 Br., vr. Juli 166 Br. pr. September 166 Br., pr. September⸗Dezember
173 Br. Fest. London, 24. Juni. (W. T. B.) Havanna⸗ Rüben ⸗Rohzucker
zucker Nr. 12 123 nominell, 101 matt.
London, 24. Juni. (W. T. B.) An der Küste angeboten 17 Weizenladungen. — Wetter: Schön.
Glasgom, 24 Juni. (W. T. B.) Roheisen. (Schluß. Mixed numbers warrants 38 sh. 63 d.
Liverpool, 24. Juni. (W. T. B.) Baum wolle (Schlußbericht). Umsatz 10060 B., davon für Spekulation und Export 1905 B. Stetig. Middl. amerikanische Lieferung: Juli⸗August Hs /. Werth, August⸗September 57ss Verkäuferpreis, Oktober⸗ November 5 d. Werth.
Liverpool, 24. Juni. (W. T. B.) (Offizielle No⸗
tirungen Upland good ordinary 44, Upland low middling 4151s, Upland middling z, Orleans good ordinary 43 is, Orleans low middling 5, Orleans middling hs / is, Orleans middling fair His is, Ceara fair ot, Ceara good fair dis, Pernam fair h7si, . good fair Hirns, Bahia fair hz, Maceio fair Hz,
aranham fair o, Egypt; brown fair his / is, Egyptian hrown, good fair 73, Egyptian brown good 7, Egyptian white fair Hz, Egvvtian white good fair 65, Egyptian white good 63, M. G. ien, good 45, M. G. Broach, fine 4. Dhollera fair 33. Dhollerah good fair 33, Dhollerah good 45ñ16, Dhollerah fine 44, Oomra fair 37/is, Domra kon fair 31316, Oomra good 45/16, Oomra fine 4R,
cinde good fair 35, Bengal good fair 33, Bengal good 37, Bengal fine 4314, Tinnevelly good fair 49ͤ16, Western good fair 33, Western good 48/18, Peru rough fair t, Peru rough good fair 6 / 1s, Peru rough good 6, Peru fmooth fair 5t, Peru smooth good fair Heis, Peru moder. rough fair 5, Peru moder. rough good fair 53, Peru moder. rough good Hi ik.
Paris, 24. Juni. (W. T. GB.) Produkten markt. Weizen ruhig, pr. Juni 21,30. pr. Juli 21,30, pr. Juli⸗August 21,50, pr. September⸗ Dezember 2240. Mehl 12 Marques träge, vr. Juni 46,75, pr. Juli 47,25, pr. Juli⸗August 47,50, pr. September⸗Dezember 48,50. Rübsl ruhig, pr. Juni od, M, vr. Juli 54,00, pr. Juli⸗August 54,90, pr. September Dezember 55.50. Spiritus matt, vr. Juni 46,00, pr. Juli 45,25, vr. Juli⸗August 45,50, pr. September ⸗ Dezember 43.75.
Varis, 24. Juni. (W. T. B.) Rohzucker 380 ruhig, loco 31,50. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 yr. 100 9 pr. Juni 34,30, pr. Juli 34,56, pr. Juli August 34,50, pr. Oktober ⸗ Januar 35.86.
Nem⸗York, 24. Juni. (B. T. B) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New-⸗Jork 97, do. in New⸗Orleans 85. Raff. Petroleum 70 00 Abel Test in New⸗HJork 7 Gd, do. in Philadelphia t Gd., rohes Petroleum in New⸗Nork 6, do. Pipe line Certificates — Doll. 683 G. Mebl 3 Doll. 10 C. Rother Winterweizen loco — Doll. 85 C., pr. Juni nom, pr. Juli — D. 843 G., pr. August — Doll. 84 C. Mais (New) 49. Zucker
6,60, do. Robe und Brothers 6,50. Getreidefracht 4.
Berlin. Central ⸗Markthalle, den 25. Juni (Markthallenbericht von J. Sandmann.) Die Zufuhr wurde heute durch die von außerhalb einge⸗ gangenen Aufträge zum großen Theil aufgenommen. Die Versorgung der Provinzen verursacht, 29 die Waaren in Berlin wieder einen günstigeren Preisstand erreichen. Wild und Geflügel sind leicht in jedem Posten abzugeben, und größere Zufuhren darin er⸗ wünscht. Rehe bringen 120 = 166 3 p. Kg., junge Gänse 3— 4 , junge Hühner 50 — 80 3, alte 125— 160 , junge Enten 1—1,20 S, pro Stäck, Tauben 76-30 3 pro Paar, lebend. Obst und Gemüse: Erdbeeren 50— 70 ,. Kohlrabi 0, 75 — 1,50 A6 pro Schock, Karotten 2, 75 —1,50 AM pro Kiepe. Tomaten 1,20 — 1,50 M, Gurken 18— 25 3 pro Stück, russische Gurken, welche frisch in Salz gelegt, ein begehrtes Kompot bilden, sowie Pfirsische, Aprikosen und Birnen sind avisirt. Butter unver⸗ andert, J. 956 =* 156, II. 75 -S 35, III. S5 -= 60.-= 65 S pro Ctr. Käse, echter schweizer, 70 — 80, J. imitirter 0 - 60, II. 40 —- 45. Echter Holländer 65 — 80, rheinischer 45— 70, Backsteinkäse JI. 16— 20, II. 19-14 6 pro Ctr. Eier kosten 2, 0h ( pro Schock nach Börsenusance. Fische, Ostseelachs 1—1,20 S6 pro Pfd., Steinbutte 80–— 1,00 S6, See⸗ zunge 1ñ—1,40 S pro Kg., Schellfisch 20— 32 , Zander 80-160 3, Scholle 18— 30 , Hechte 1— 1.20 S0, Aale 1,‚40—1,80 S pro Kg., Makrele 40 - 60 3 pro Stück.
Berlin, den 25. Juni. Die Marktpreise des Kartoffel⸗Spiritus per 10 000 ½υο q nach Tralles (100 Liter à 100 0υά), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 18. Juni 13885 u. 36,7 * * * 375 ö ö 38 - 38, * * 377 . ü. 37,4 ⸗ wd Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Frankfurt a. M., 24. Juni. (Getreide- und Produktenbericht von. Joseph — trauß.)
Im Getreidegeschäft wirkte diese zweifelhafte Witterung vor der Ernte befestigend, doch erstreckte sich die bessere Haltung mehr auf die Stimmung als auf die Preise, da große Veränderungen der selben auf den kontinentalen Märkten nicht stattge⸗ funden haben. — Die Feldberichte aus hiesiger Um— gegend lauten weniger günstig und da dieselben nun
Sreck 63.
auch von befugten und außerordentlich vertrauten Seiten herrübren, fängt man mehr und mehr an, ihnen Glauben zu schenken und sich für hiesige und sonstige gute Weizensorten zu interessiren. Ab unserer Umgegend 171 —18 M gern genommen, fremde Sorten von 1714 —194 M. Roggen ver⸗ kehrte in recht angenehmer Stimmung; hies. Land⸗ waare und prima russischer begehrt; Preise konnten sich langsam bessern. Ab uns. Umgegend 144 —15. 4, russischer 144 — „ Gerste. Der Verkauf für bessere Qualitäten gestaltete sich zu letzten Preisen nicht schwierig, da zu Versandzwecken gute Frage bestand, geringe Sorten anhaltend vernachlässigt. Brauerwaare 144 —155 4M, mittel 13— 135 (, Mahlgerste 12 „ Hafer läßt noch die gewünschte Regsamkeit vermissen und bei den kleinen Ab⸗ schlüssen haben Preisveränderungen nicht stattgefunden. Die Notiz bleibt für stark beregneten, mit Geruch 12 ½, mittel 13—14 S6, prima 14 M Raps 24 — 4 Mais, buntes (mired) 11 S, ge⸗ schrotetes 13 4 Heu, pr. Centner 3,20 — 4 S, Stroh, 220 — 50 S, langsam steigend. Erbsen 18 1M Wicken 144 —15 S Roggenkleie 49 — 110, Weizenkleie 4 30 M pr. Centner (bei Ab⸗ nahme von 200 Centnern an), Malzkeime 4.20 M pr. Centner, Moostorfstreu, prima 130 S6 Spelzen⸗ spreu 1,560 é Rü böl im Detail 50 M — Mehl, zufolge der häufigen Niederschläge stellenweise mehr Beachtung. Auf Lieferung wurden pr. September⸗ Dezember westfälische und norddeutsche Weizenmehle Nr. 00 à 214 ah Mühlen (Fracht ca. 125 —= 40 M0 bis hierher) an Händler gethan. Unsere ersten hie sigen Mühlen gehen vorsichtig vor und sind nicht verkaufslustig. Roggenmehl O01 anhaltend dringend offerirt. Hiesiges Weizenmehl Nr. O 315 — 335 M, Nr. 1 27—285 M6, Nr. 2 25— 263 M Nr. 3 23— 243 6. Nr. 4 17 —18 606, Nr. 5 15 — 1645 M06, hies. Milchbrod⸗ u. Brodmehl im Verbande 49—53 MS, norddeutsche und westfälische Weizen⸗ mehle Nr. 00 23— 24 M6 Roggenmehl Nr. O chies.) 231 —243 66, Nr. O1 211 — 22 ÆS, Nr. 1 19 — 205 S 6, Nr. 2 17 .
Eisenbahn⸗Einnahmen.
Italienisches Mittelmeer ⸗Eisenbahnnetz. Wahrend der 2. Dekade des Juni 1886 nach pro— visorischer Ermittelung für den Personenverkehr 12530788 Fri, für den Güterverkehr 2342931 Fr. Extrgordinaria 14 345 Fr., zus. 3 587 164 Fr. Königlich Württembergische Staats⸗-Eisen⸗ bahnen. Im Mai er. 2455 648 Sυ (4 S086 M), bis ult. Mai er. 4739 242 S (4 31 443 06) Mecklenburgische Südbahn. Im Mai er. 22 404 M (— 665 ½ ), bis ult. Mai er. 113 597 M 25 509 A4)
Sz.
— S Y —
.
Bar. auf 0 Gr DX su. d. Meeressp. red. in Millim
Stationen.
Temperatur in O Celsius
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Hapgranda ; St. Petersbg. Moskau ...
Cork, Queens⸗ . J K . amburg .. winemünde Neufahrwasser Memel
J Münster.. . Karlsruhe.. Wiesbaden. München .. Chemnitz .. ,,, ö Breslau ...
heiter 4 wolkig 1 wolkig L halb bed.
wolkig bedeckt?) wolkig?) bedeckt halb bed. bedeckt) halb bed. ) halb bed. oh wolkenlos wolkig wolkig halb bed. heiter wolkig halb bed. wolkenlos wolkig
bedeckt?) bedeckt)
Ile d Mx. k . still bedeckt
) Seegang schwach. 2) See ruhig. ) Seegang schwach. ) Trübe. 5) Böig. 6) Seegang mäßig. 7) See ruhig. 8) See ruhig.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen eordnet: I) Nord⸗CEurgpa, 2) Küstenzone von Irland is Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4 Süd⸗Euroyg. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skalg für die Wind stärke: 1 — leiser Zug, 2 S leicht, 3 schwach, 4 — ui 5 S frisch, 6 — stark, 7 2 steif, 8 — stürmisch 5 — Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — heftiger Sturm, 12 —
Orkan.
Uebersicht der Witterung: Ein barometrisches Maximum von etwa 77 mm liegt über dem Alpengebiete, eine umfangreiche De⸗ pression unter 743 mm. über Skandinavien. Bei meist schwacher südwestlicher und westlicher Luft—⸗ strömung hat die Bewölkung über Central⸗Europa abgenommen und ist die Tempergtur allenthalben im Steigen begriffen. Grünberg hatte gestern Ge⸗ witter mit Hagel. Die oberen Wolken ziehen über Deutschland rechts vom Unterwinde. Deutsche Seewarte.
Theater.
Deutsches Theater. Sonnabend: Des Meeres und der Liebe Wellen.
, ö. Die Welt, in der man sich lang⸗ veilt.
Montag: König Lear.
de w o r — — r — E C . X NQ N
Victoria- Theater. Sonnabend: Zum 63. Male:
Amor. Großes Ausstattungsballet von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Scene gesetzt von Ettore Coppini von der Scalg in Mailand. 8 Uhr:; Großer Triumphzug Julius Gäsagr's, ausgeführt von 750 Personen. Anfang 7 Uhr. Sommer⸗Preise.
Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater.
Direktion: Jultus Fritzsche. Chausseestraße 25 — 25.
Sonnabend: Zum 140. Male: Der Higeuner⸗
baron. Operette in 3 Akten nach einer Er⸗
zählung von M. Jokai und J. Schnitzer. Mufik von
Johann Strauß.
Bei günstiger Witterung im elektrisch beleuchteten
Sommergarten von 6 Uhr ab: Concert.
( Sonntag: Zum 141. Male: Der Zigeuner⸗ aron.
AUrolls Theater. Sonnabend: Der Trom—⸗
peter von Säkkingen.
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor— stellung, Abends bei brillanter elektrischer Beleuch— tung des Sommergartens: Großes Doppel⸗-Concert. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.
Sonntag; Gastspiel der Frau Carlotta Grossi und des Großherzogl. hess. Hofopernsängers Hrn. Ludwig Baer. Robert der Teufel. Isabella: Fr. Grossi, Robert: Hr. Baer.)
Täglich Gemälde ⸗Ausstellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vor—⸗ mittags 10 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. Entrée 50 B und von 4 Uhr an bis zur letzten Pause der Opern⸗Vorstellung, Entrée inkl. Theater 1 M
. Belle - Alliance - Theater. Sonnabend: Bastspiel des Hrn. Emil Thomas. Zum 22. Male: Das Paradies. Gesangsposse in 4 Akten v. Leon Treptow und L. Herrmann. Musik von J. Goellrich. Akt 3: Im klassischen Dreieck: La Orquesta Es panola. Im prachtvollen Sommergarten: Internationales Vokal⸗ und Instrumental⸗-Concert. Ta. Orquesta HEspaiola. Das Musikeorps des Kaiser Alexander Garde⸗Grengdier⸗ Regiments Nr. 1 (in Uniform) Königl. Musidirektor Hr. Jänisch und die verstärkte Hauskapelle. Auftreten von Schnab'ls⸗Original Wiener Trio, der ungarischen Liedersängerinnen, Geschw. Taciano, und der Jubiläums-Neger⸗ k Clifton (3 Damen und 2 Herrens. Abends: Brillante Illumination durch 20 000 Gas—⸗ . .
nfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. ĩ .
Familien ⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Schulze m. Hrn. Prof. Dr. H. H. Vendt (Heidelberg). d ö. Verehelicht: Hr. Geh. exped. Sekretär H. Heyde mit Frl. Elisabeth Fittbogen (Bernau). — Hr. Kaiserl. Botschafts⸗Rath Freiherr v. Thielmann mit Frl. Gräfin Roß (Dresden).
Geboren: Fin Sohn: 36. Dr. Johannes Schmidt (Brandenburg 4. H.). — Hrn. Tandrath Robert- Tornow LLabiau). — Eine Tochter: Hrn. Prof. Dr. Franken (Jena).
Gestorben: Hr. Oberst⸗Lieuten. z. D. Hans von Hagen (Erfurt). — Hr. Kammerherr Karl von Jena (Nettelbeck ') — Fr. Henriette Konstanze von Falkenstein, geb. Gruner (Groß⸗3Zschocher).
jair reftning Muscovades) 41313. Kaffee Fair io⸗) 95. Schmalz (Wilcox) 6,55, do. Fairbanks
Am Mittwoch, den 390. d. M. findet die letzte Vorstellung in dieser Saison statt.
isses Kölnische Prinatbank.
Uebersicht vom 23. Juni 1886.
an m , Activa. bend, , M 687. Reichskassenscheinne 33 Noten anderer Banken.. 61, 006 Wechselbestand . K 6,310,000 Lombard⸗Forderungen 578, 900
Effecten 46,5 in. Activa 2416 Grundkapital. . 166 34000, 12Qe 2 a O Umlaufende Noten 1,539, 630 Täglich fällige Verbindlichkeiten-. 451, 800 An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich keiten . 2, 092, 900 20 000
Sonstige Passiva . ECyentuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln 6 184,B300. —.
Bank für Süddeutschland.
(16530 Stand am 23. Juni 1886. Activa.
zas ai.
b *)
d. 17d, po 28 35,710
I. Casse:
1) Metallbestand ; 2) Reichskassenscheine. 3) Noten anderer Banken 604, 700 — Gesammter Cassenbestand JD TT v . Bestand an Wechseln. .. 18, 630,563 35 Lombardforderungen S878, 060 — Eigene Effecten. 4 O70, 082 33 Immobilien.. 433, 159 79 Sonstige Activa 2, Sp 0 30
. Passiva.
¶Actiencapital 11 / III. Immobilien⸗Amortisationsfonds 97,696 72 IJ. Mark⸗Noten in Umlauf. . . . 147700, 600 — V. Nicht präsentirte Noten in alter
94,470 —
, . VI. Täglich fällige Guthaben 23, 755 77 VII. 321, 723 18
Diverse Passiva X dss Xs v;
Eventuelle Verbindlichkeiten aus zum Incasso gegebenen im Inlande zahlbaren Wechseln: M 1,969,481. 74.
lh. 672, 300 - 1,775,280 38 *
* L B — 1 Leipziger Kassenverein.
Geschäfts⸗Uebersicht vom 23. Juni 1886. 165251 Activa. Metallbestannd 460 1.029 1413. Bestand an Reichskassenscheinen . 22, 085.
Noten anderer Banken 521, 400. Sonstige Kassenbestände ... 10,721. Bestand an 2 H 3,712,423.
. Lom bardforderungen. 1,370,294. ö o 1.543. ö sonstigen Aktiven. 9365, 203.
; Passiva. Das Grundkapital . Der Reservefond . ö Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen täglich fälligen Ver bindlichkeiten: a. Giro⸗Creditoren b. Check⸗Depositen. ; Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten. . Die sonstigen Passieen... 88,610. 6 Weiter begebene im Inlande zahlbare Wechsel: ö 6 D gr. S6. Die Direktion des Leipziger Kassenvereins.
16628
1,094,350. 519.259.
345,222.
Bremer Bauk.
Uebersicht vom 23. Juni 1886. Act va.
Metallbestand . 1tp 1,335,209. Reichskassenscheinde .. 2,040. Noten anderer Banken.. h8 000. Gesammt⸗Kassenbestand 60 JJ 577. Giro⸗Conto b. d. Reichsbank . 200,548. 76 k 30,571,599. Lombardforderungen . 1,945,907. Effecten ĩ 1,490,512.
J 1,198,208. 9: Immobilien u. Mobilien. , 300,000. Passĩ va. Grundkapital p 16,507,000. 1
891,935. n, 3,417,800. Sonstige, täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiteni ..... An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiten. .. Creditoren J Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, nach dem 23. Juni fälligen Wechseln... .
Commerz⸗Bank in Lübeck.
Status am 23. Juni 1886.
Activa.
, a n nn, 54 3, 980. ; 234, 660.
h, 065. 2, 268, 891. 151,445. 1,217,566. Sh, 359. 1,444,370.
cp 2, 400, 000. 103,035.
Debitoren
15,517,419. 311,292.
1, 268, 638.
(16526 Netallbestand Reichskassenscheine. Noten anderer Banken. Sonstige Kassenbestände. Wechselbestand. ; Lombardforderungen. , Täglich fällige Guthaben Sonstige Ach va Passiva.
Grundeapital w Banknoten im Umlauf... 131,000. Sonstige täglich fällige Verbind⸗ 1 1, 183,866. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten ö 2,394,497. Sonstige Passiva. z 117,164.
, im Inlande zahl⸗
bare Wechseeeꝛl ... . . 4 13,630.
Königlich
— fur 23m
Mn 148.
gas Abonnrunient hreträgt 4 450 3
das Vierteljahr.
rtionspreiz für den Raum einer Aruchzeile 30 .
Alle pen. Wan alten nehmen Genelung an;
für Gerlin außer Arn Post - Anstalten auch dir Expr
Berlin, Sonnabend,
—
— —
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Superintendenten a. D., Pfarrer Klapp zu Rasten⸗ den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Oberst⸗ entz, bisher Bezirks⸗Commandeur ulda) 1. Hessischen e n . ittergutsbesitzer Gerlich au
Freise Schwetz den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu
burg, Lieutenant 4. D. von P
des 2. Bataillons (F Nr. 81, und dem R
verleihen.
Bankau im
Deutsches
Bekanntmachung, effend die Ausführung des Gesetzes 66 über die Beseitigung von An⸗ steckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen. Vom 20. Juni 1886.
Der Bundesrath hat in , der Sʒ
25. Februar 1876
Gesetzes vom 25. Februar 1816,
von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen sReichs⸗Gesetzbl. S. 163), und unter Aufhebung der Bekannt⸗ vom 6. Mai 1876 (Central⸗Blatt für das Deutsche
Reich S. 251), nachstehende Festsetzungen getroffen:
machung
J. Zu 8
1) Die Beschlußnahme über die Zulassung von Ausnahmen ; 6 f und 2 des Gesetzes begründeten Ver⸗ pflichtung bleibt dem Bundes rath vorbehalten. Denjenigen Eisenbahnverwaltungen, . einer im Auslande belegenen Station endet, kann jedoch von der Regierung des deutschen Grenzstaagtes gestattet ren. die Desinfektion der Wagen vor deren Wiedereingang im Ar sofern , . ., für eine ungsmäßige Ausführung geboten werden. ; bn ae n, ö. e Bundesraths über die Zulas⸗ . , . 6. Inlande erfolgt auf Grund der von den betheiligten Landes- in ,, n,, Nachweise darüber, daß dergleichen
von der durch die 8.
lande vorzunehmen,
2) Die Beschlußnahme sung und den Umfang von
Ausnahmen im Hinblick auf den sundheitszustand der betreffenden Gegenden unbedenklich,
vorhanden sind. Die Verpflichtung zur
zur Reinigung der, Wagen und maligem Gebrauch (siehe unten II
und fl Ziffer 5) bleibt jedoch auch dann bestehen, wenn Aus⸗ nahmen von einer eigentlichen Desinfizirung der
werden.
Geräthschaften zugelassen II. Zu 8
Für die von den Landes regietungen zu erlassenden näheren Bestimmungen über das anzuordnende . über Ort
und Zeit der zu bewirkenden Des
Höhe der zu erhebenden Gebühren
maßgebend:
1) Kein der Desinfektion unterliegender leerer Wagen der Desinfektion in irgend eine Be— Auf einer an dem Wagen be⸗ sestigten Tafel oder 3 anderer i mn, er Weise ist mit einer deutlichen Inschrift zu vermerken ꝛ ! Der Vermerk ist nach erfolgter Desin
I Insoweit nicht Ausnahmen für den Verkehr mit dem
darf vor Beendigung nutzung genommen werden.
desinfiziren ist. zu entfernen.
Auslande zugelassen werden (1 daß , welche zur
5.1 des Gefetzes bezeichneten Thierarten nach dem Auslande gedient , der Entladung behufs Vornahme der . infektion nach derjenigen inländischen Grenzstation zurück⸗ gelangen, über welche sie ausgegangen sind.
3) Die Desinfektion ist an dem
Ab⸗ lsbald nach Entleerung der r . inn n m n, ö. der Station des ?
im Verkehr mit dem einganges alsbald nach Ankunft längstens binnen 24 Stunden zu Imhm Interesse einer zweckmä samen Kontrole kann jedoch die auf Anordnung oder mit
werden.
bestimmte Desinfektionsstation ein
und die Frist zu bestimmen, Vagen ö. geschafft und darf die Dauer von 48 tladung bis zu dem nicht überschreiten.
Für Srte, an welchen mehrere,
verbundene Eisenbahnen münden, die Vornahme der Desinfektion erforderlichen Einrichtungen vor
sowie in den Fällen des 8. 3 Absatz ? des Gesetzes darüber, daß die dort angegebenen Voraussetzungen
Beseitigung der Streumaterialien, des Düngers, der Reste von 2 . u. s. w., sowie
ßigen Ausführung und wirk⸗
enehmigung der Landesregierung an einzelnen Stationen aer rr e r , nfs l.
Fä ist für jede Eise : j e e nn, . allemal zu bezeichnen innerhalb welcher die entladenen desinfizirt werden Stunden — vom Zei l der Vollendung der Desinfektion —
der Wagen, soweit die dazu
Reich.
vom
3 und 4 des etreffend die Beseitigung
3
deren Betrieb auf
us⸗
derzeitigen allgemeinen Ge⸗ Thierarten in bestimmten
Geräthschaften nach jedes⸗
Ziffer 4 Absätze 1, 4 und 5 Wagen und
1
infektionen, sowie über die sind nachstehende Normen
daß der . zu
ektion
1), ist Fürsorge zu treffen, eförderung einer der im
Orte der Entladung Wagen — ieder⸗ der Wagen —, und zwar bewirken.
Vornahme der Desinfektion
müssen. Diese Zeitpunkte der
durch Schienenstränge kann angeordnet werden, daß
Desinfektionsanstalten zu centralisiren ist. Sind an solchen Srten Einrichtungen der bezeichneten Art gar nicht oder nicht in genügendem Maße vorhanden, so ist auf deren Herstellung beziehungsweise Vervollständigung thunlichst hinzuwirken. Die nach den Desinfettionsstationen oder Deginfektions⸗ anstalten überzuführenden Wagen sind, soweit ihre Einrichtung es gestattet, zur Verhütung einer liebertragun von An⸗ steckungsstoffen durch Entfallen von Heräthschaften, Stroh, Dünger c. sorgfältig geschlossen zu halten.
Es ist statthaft, die Reinigung und Desinfektion der zur Beförderung von Vieh in Einzelsendungen benutzten Gepäck— wagen oder Hundecoupeés nicht auf jeder Zwischenstation, ö. welcher einzelne Viehstücke entladen werden, sondern erst au derjenigen inländischen Statign vorzunehmen, auf welcher der betreffende Wagen zur vollständigen Entleerung und Aus— rangirung gelangt. Bei Beförderung von Vieh mit Gepäck— stücken oder Gütern in einem und demselben Wagenrgum sind Vorkehrungen zu treffen, welche die Gefahr einer Infektion ausschließen.
4. Der eigentlichen Desinfektion der Wagen muß stets die Beseitigung der Streumaterialien, des . der Reste von Anbindesträngen u, s. w. sowie eine gründ ö. des Wagens durch heißes Wasser vorangehen. o letzteres nicht in genügender Menge zu beschaffen ist, darf auch unter Druck ausströmendes kaltes Wasser verwendet werden; jedoch muß zuvor zum Zweck der *,, der anhaftenden Un⸗ reinigkeiten eine Abspulung mittelst Hwßen Wassers erfolgen. Die Reinigung ist nur dann als eine usreichende anzusehen, wenn durch sie alle von dem stattgehabten Viehtransport her⸗ rührenden . vollstõndig bes tigt sind 4
Die Desihfektion selbst muß bewirkt werden; . a. 5 i ne Verhältnissen durch Waschen der Decken und Wände mit einer auf mindestens
böden, Fußböden zu deren Herstellung
50 Grad Celsius erhitzten Sodalauge : wenigstens 2 ig Soda auf 100 1 Wasser verwendet sind;
5. in Fällen einer wirklichen Infektion des Wagens durch Rinderpest, Milzbrand oder Maul⸗ und Klauenseuche, oder des dringenden Verdachtes einer solchen Infeltion durch sorgfältiges Bepinseln der Fußböden, Decken und Wände mit ,, Karbolfäurelösung. Die letztere ist durch Mischen von 1 Theil der im Handel als 100prozentige Karbolsäure oder Acidum carhojieum depuratum bezeichneten Karbolsäure mit 18 Theilen Wasser unter häufigem Umrühren 6 .
Diese Art der Desinfektion () ist in der Regel nur auf ann n der zuständigen Polizeibehörde, ohne solche An⸗ ordnung jedoch auch dann vorzunehmen, wenn die Bahn⸗ beamten von Umständen Kenntniß erlangen, welche es zweifel⸗ los machen, daß eine wirkliche Infektion des Wagens durch Rinderpest, Milzbrand oder Maul- und Klauenseuche vorliegt, oder welche den dringenden Verdacht einer solchen ö begründen. Der Landes⸗-Polizeibehörde bleibt vorbehalten, diefe Art der Desinfektion (b auch in anderen Fällen anzu⸗ ordnen, wenn sie solches zur , der Verschleppung der oben bezeichneten Seuchen für unerläß ich erachtet.
Bei gepolsterten Wagen ist die Polsterung, welche ent⸗ fernbar sein muß, in ausreichender Weise zu reinigen. Hat eine wirkliche Infektion des Wagens durch eine übertragbare Seuche statigefunden, oder liegt der dringende Verdacht einer solchen Infektion vor, so muß die Polsterung verbrannt werden. Der Wagen selbst ist in der zu Absatz 1 bis 3 angegebenen Weise zu behandeln. Ausländische Wagen, deren Polsterung nicht entfernbar ist, dürfen im Inlande nicht wieder beladen
n. ö. . e n, im Absatz 1 angegebene Reinigung 2 vorbehaltlich der Bestimmungen im Absatz 2b und Absatz 3, als aus— reichende Desinfektion in denjenigen Fällen, in welchen im Eisenbahnwagen nur einzelne Stücke Kleinvieh in Kisten oder Käfigen befördert worden sind, sofern * Zeit des Gebrauchs die betreffenden Kisten mit wasserdichten Fußböden, festen Wänden und aus Latten mit den für die Athmung der Thiere nothwendigen Zwischenräumen hergestellten Deckeln, die Käfige mit“ wasserdichlen Fußböden und von unten bis mindestens zur ganzen Höhe der Thiere mit festen Wänden versehen waren, and eine Verunreinigung des Wagens durch Streu⸗ materialien, Futter, Dünger, Exkremente u. s. w. nicht wahr⸗ nehmbar ist. .
5) In gleicher Weise wie die zum Transport benutzten Wagen . die bei Verladung und Beförderung der Thiere zum Füttern, Tränken, Befestigen oder zu sonstigen Zwecken benutzten Geräthschaften der Eisenbahnverwaltungen zu reinigen
infiziren. . 7 e , Rampen und Einladebrücken der Eisenhahn— verwaltungen müssen, sofern . Viehverladung benutzt, tag ich mindestens einmal unter ent prechender Anwendung der Vor⸗ schriften in Ziffer 4 gereinigt und desinfizirt werden. .
6) Feste Rampen, sowie die Vieh⸗Ein⸗ und Ausladeplätze und die Viehhöfe der Eisenbahnverwaltungen sind stets von Streumateriälten, Dünger u. . w. gesäubert zu halten. Rampen mit undurchlassendem oden, sowie feste hölzerne
7 Eine Desinfektion der unter . 6 erwähnten An⸗ lagen ist allgemein oder für den Verkehr mit einzelnen der im §. 1 des Gesetzes bezeichneten Thierarten oder fim gewisse Gegenden nur anzuordnen, wenn nach den Verhä missen eine beslimmte Gefahr der Verbreitung von Seuchen vorliegt. Das in solchen Fällen anzuwendende Desinfektions versghren ist unter sinngemäßer Anwendung der unter Ziffer 4 festgestellten Normen in den zu erlassenden Bestimmungen näher zu bezeichnen. Für Fälle einer wirklichen Infektion oder des dringenden Verdachts einer solchen sind etwaige weitergehende rr, ,, nach Maßgabe der fur solche Fälle bestehenden besonderen Bestimmungen von den zuständigen Polizeibehörden anzuordnen. Nampen mit undurchlassendem Boden, sowie feste . Rampen mussen
orhandensein der in Ziffer 4 Absatz 2b und Absatz 3
beim ; der dort angegebenen Weise
bezeichneten Voraussetzungen in desinfizirt werden. ;
&) Streumaterialien, Dünger u. s. w. sind zu sammeln und so aufzubewahren, daß Vieh damit nicht in Berührung kommen kann.
Die Abfuhr des Düngers darf nicht unter Anwendung von Rindviehgespannen geschehen und müß in dichten Wagen, Fässern u. s. w. erfolgen, so daß eine Verunreini ung der Straßen, Wege u. s. w. mit Düngertheilen nicht stattfinden kann, : . Dünger von Thieren, welche an Rinderpest oder Milz⸗ brand leiden, muß verbrannt oder gekocht oder so tief ver⸗ n e eng daß er mit einer mindestens 1 m hohen Erd⸗
icht bedeckt ist. V— ö hoh er von maul⸗ oder klauenseuchekranken Thieren kann statt deffen mit einer fünfprozentigen Karbolsäurelbsung fr 4 Absatz 2 P), Lecter vollständiger Durchmischung der etzteren mit dem Dünger, desinfizirt werden. .
9) Bei Bemessung der von den a n ne für die Desinfektion zu erhebenden Gebührensätze 8. 2 Abs. 2 des Gesetzes) ist davon n gen, daß letztere lediglich be⸗ stimmt find, eine Ersatzleistung für die durch die Desinfektion bedingten außerordentlichen Aufwendungen zu gewähren.
ür die der eigentlichen Desinfektion vorangehende, oder ohne Rückficht auf dieselbe vorzunehmende Reinigun (J Ziffer 2 Absatz 2, 1 Ziffer 4 Absaͤtze , 4 und 6, Ziffer 5, gif 6 . eine Entschädigung nicht statt.
Die Gebühren sind re, , von der Größe der Ent⸗ fernung, welche der Viehtransport durchlaufen hat, unter Be⸗ rücksichtlgung der durchschnittlichen Beträge der Selbstkosten für alle Stationen im Bereiche einer und derselben Eisenbahn⸗ verwaltung in gleicher Höhe und zwar in Einem Satze ledig⸗ lich für den Wagen festzusetzen. .
10) Die Eisenbahnverwaltungen haben dafür zu sorgen, daß die Arbeiten, welche zur Beseitigung von Ansteckun 8⸗ stoffen bei . innerhalb ihres Geschäfts bereiches vorzunehmen sind, unter verantwortlicher Aufsicht ausgeführt werden. —
11) Die Eisenbahn⸗-Aufsichtsbehörden haben im Einver⸗ nehmen mit den , Kontroleinrichtungen zu treffen, welche geeignet sind, die strenge Durchführung des Gesetzes und der zu dessen Ausführung erlassenen Vorschriften überall sicherzustellen.
Berlin, den 20. Juni 1886.
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Am 1. Juli wird das Postamt Nr. 34 aus dem Ge⸗ bäude des Königlichen Ostbahnhofs nach dem Hause „Franl⸗ furter Allee 103“ und das . Nr. 93 (gweigstelle des Postamts Nr. 34) von der Größen Frankfurterstraße 131 in das Gebäude des „Königlichen Ostbahnhofs. und zwar in die bisher von dem Postamt Nr. 34 benutzten Räume ,
Das Postamt Nr. 34 führt 6. die Bezeichnung „Postamt Rr. 34 (Frankfurter Allee)“, das Postamt gr. 53 die Bezeichnung „Postamt Nr. 99 (Ostbahn⸗
o 7 h Werl C., den 24. Juni 1886. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath. Schiffmann.
Die Nummer 21 der ,, welche von heute
ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter ö
Nr. 9l36 die Verordnung, betreffend din m n men für deutsche Ansiedelungen in den Provinzen reußen und Posen. Vom 21. Juni 1886.
Berlin, den 26. Juni 1886. 6. n m Gesetz⸗Sammlungs⸗ Amt. Didden.
Rampen sind, sofern zur Viehverladung benutzt, täglich minde⸗
handen sind, in bestimmten
stens einmal mit Wasser zu spülen.