1886 / 193 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Zeitungs stimmen.

Neue Preußische Zeitung schließt ihren letzten „Wirthschaftlichen Wochenbericht“ mit folgender Be⸗

, scheint, als sollten die freihändlerischen Raben n be s⸗ sehr über den wirthschaftlichen Rückgang in Zolge 2 n . lärmen, neuerdings in Verlegenheit gesetzt werden. Sel t die fr 6 sische Finanzgestaltung hat im Jull einen Anflug von Besserung g

wonnen.

Artikel X.

Die Hohen vertragschließenden Theile sind jedoch darüber

einverstanden, daß, falls r. Sr. Hoheit dem Sultan und den mit Zanzibar im Vertragsverhältniß stehenden Mächten später ein Uebereinkommen darüber zu Stande kommen sollte, daß den in den Hafen von Zanzibar einlaufenden Schiffen Tonnengelder oder Hafenabgaben auferlegt werden, damit diese Gelder unter der Kontrole eines besonderen Comités ausschließlich zur Verbesserung des Hafens, der Ankerplätze, Anlage und Bedienung von Leuchtthürmen 2c. verwendet werden, die am Schlusse des vorstehenden Artikels enthaltene Klausel nicht dahin auszulegen ist, daß deutsche Fahrzeuge von dieser eventuellen . beziehungsweise von der Zahlung von Tonnengeldern befreit sein sollen, falls

die Deutsche Regierung ihre Zustimmung zu derselben ertheilt haben wird.

i i nat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 1187 Die Nummer 28 des . welche von heute * . verspãteter An schluß ag 8 Die ,, nner, ,, zwischen dem Den en . Sultan von . bemsciben Monat des Warsahres zerspatetz an . Gzbar. Vom. 20. 2 5 n betreffend die Ermäßigung eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehen 9 3 ö Nr. 6 , . ung anzibar erwähnten, in 193 273 n, a gie n ier ug . efõ S829, oder O, . 40 Proz. wen lar vom Taback zu erhebenden Zolles. Vom 11. August i w. . . V 142 in demselben Monat des Vorjahres ö Berlin, dere ff . 16. Amt . nge eine Gruppirung der Eisenbahnen nach . n n. 3 den auf je eine Anschlußversäumniß entfallenden Jugver⸗ Didden. spätungen vorgenommen, so kommen in erster Reihe, die Main Neckar⸗Eisenbahn 633 Anschlußversäumnisse auf ö spätungen) mit 155, die Bahnstrecken im Bezirk 6 a. lichen Eisenbahn⸗Direktion Köln srechtsrheinisch) . 6 schlußversäumnisse auf 243 Verspätungen) mit 1, r, g, ,,,, ä nit 1,75, die Bahn 3 König⸗ er nge et gr tuin Hannover (115 in,, nisse auf 208 Verspätungen) mit 1451; während die 6 z ; strecken im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion . (15 Anschlußversaumnisse auf 200 Verspätungen) e. die Unterelbische Eisenbahn 1 An schlußoer umi. auf . spätungen) mit 16,00, die Württembergischen Staa 8 . ahnen m An schln bes säummmie anf 100 ,, llenz der JustizMinister Dr 50 00 die letzten 6 n,, , . 3 ; . Srcellenz der ö ; Rersnz nschlußve un . d. ö . . a r n e, w w, noch Anschlußversäumnisse vorge— Der „Dussel dorfer Anzeiger bringt unter der

eberschri Der Freisi und die Sozialreform“ folgenden kommen sind. . Ueberschrift „Der Freisinn 3 Der Dampfer „Roma“ mit der abgelösten Be⸗

Artikel: ö . . S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Bismarck“ und S. M. Um die Bedeutung des immer stärkeren Amrachsens der Freunde satzun M. Kreuzer⸗Fregatte larck“ und S. M . „Nautilus“ ist am 18. August c. in Singapore

der beiden ersten großen Sozialgesetze, der Kranken⸗ und der Unfall⸗ eingetroffen und beabsichtigt, am 20. August c. die Heimreise fortzusetzen.

versicherung, und der sich mehrenden Stimmen aus allen Kreisen des ; ö V Elsaß⸗Lothringen. Metz, 18. August. (W. T. B.)

i f ischen Erf jener Gesetze jetzt schon Volkes, welche die großen praktischen Erfolge jener et jet on ,. doll zu würdigen, muß man sich erinnern, welchem außer Der hiesige Bischof Dupont des Loges ist heute früh 2 Uhr gestorben.

den Schiffsführer oder Hausbewohner wenden, welche die nöthigen Maßregeln ergreifen sollen, um, soweit Bedenken dagegen nicht vorliegen, die Wiederergreifung derselben durch Behörden des Sultans zu ermöglichen. Artikel XVI.

Die Angehörigen des Deutschen Reichs genießen innerhalb

des Gebietes Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar das Recht der Exterritorialität. . Die Behörden Sr. Hoheit des Sultans haben sich in Streitigkeiten, welche zwischen deutschen Reichsangehörigen untereinander und zwischen ihnen und Angehörigen anderer christlicher Nationen entstehen, nicht einzumischen; solche Streitigkeiten, mögen sie civil⸗ oder strafrechtlicher Natur sein, sollen vielmehr durch die zuständigen Konsularbehörden ent⸗ schieden werden. Die Untersuchung und Bestrafung von straf— baren Handlungen, deren deutsche Unterthanen, die sich inner⸗

Artikel XI. halb des Gebietes Sr. . des Sultans aufhalten, etwa Was die Erhebung der in Artikel VII und VIII stipulirten cult werden, ist den Behörden Sr. Hoheit entzogen und

Werthzölle betrifft, so soll es in das Belieben der deutschen den deutschen Konsularbehörden ausdrücklich vorbehalten. Unterthanen gestellt sein, dieselben in baarem Gelde oder da, Wenn Zwistigkeiten zwischen einem Unterthan Sr. Hoheit wo die Beschaffenheit der Waaren es gestattet, in Natur zu des Sultans oder einer durch Konsuln bei Sr. Hoheit nicht entrichten. vertretenen, nichtchristlichen Nation und einem Angehörigen

Als Werth der zu verzollenden Waaren und Güter soll des Deutschen Reichs entstehen, so soll, falls der deutsche Unter⸗ der Marktwerth, den dieselben zur Zeit der Zollerhebung bei than der Kläger ist, die Angelegenheit von der höchsten Be— Baarzahlung haben, maßgebend sein. Bei fremden Importen hörde Sr. Hoheit des Sultans oder einer von derselben be— soll der Werthbestimmung der Marktpreis, den die betreffende onder dazu ernannten Person gehört und entschieden werden. Waare zur Zeit der Zollerhebung bei Baarzahlung in Zanzibar Die desfallsigen Verhandlungen und die Entscheidung sollen hat, zu Grunde gelegt werden. jedoch nur dann als rechtsgültig erachtet werden, wenn dem

Entsteht über den Werth der zu verzollenden Waaren deutschen Konsul oder seinem Stellvertreter von denselben Meinungsverschiedenheit zwischen einem deutschen Angehörigen Anzeige . und Gelegenheit gegeben worden ist, selbst

und der Zollbehörde, so soll der Werth durch zwei Sach- oder durch eine von ihm dazu abgeordnete Person denselben verständige, von welchen jede Partei je einen ernennt, fest⸗

gesetzt und der ermittelte Werth für beide Theile maßgebend

sein. Können sich die Sachverständigen über den Werth nicht

einigen, so sollen sie einen Obmann erwählen, dessen Werth—

festsetzung alsdann als endgültig entscheidend anzusehen ist. Artikel XII.

Ueber die zollamtliche Behandlung von land- und fluß— wärts transitirenden Gütern bleiben Verhandlungen zwischen Sr. Hoheit dem Sultan und der Regierung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, eventuell in Verbindung mit den übrigen Signatarmächten der Congo-Konferenz, vorbehalten. Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar verpflichtet sich jedoch schon hiermit, dafür Sorge zu tragen und seine Beamten dahin zu instruiren, daß der Expedition solcher tran— sitirender Waaren und Güter beim Ein und Ausgang, wie in dem Gebiete Sr. Hoheit des Sultans keinerlei unnöthige Hindernisse in den Weg gelegt und daß solche Waaren und Güter im Besonderen nicht chikanöserweise unnöthigen Zollformalitäten oder Vorschriften unterworfen werden. Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar wird ferner dafür Sorge tragen, daß ein den Anforderungen des Waaren— 3 entsprechendes Zollgebäude, mit geeigneten, den Schutz der Waaren gegen Diebstahl, Feuersgefahr oder Verderb sicherstellenden Lagerräumen, errichtet werde. Die Festsetzung der Bedingungen, unter welchen von den in diesem Zollgebäude niedergelegten Waaren Lagermiethe und in welcher Höhe zu zahlen ist, bleibt einer besonderen Vereinbarung Sr. Hoheit des Sultans mit den Vertretern der mit Zanzibar in Vertrags— verhältniß stehenden Mächte vorbehalten.

Artikel XIII.

Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Vertrage verein— barten Zollbestimmungen sollen, soweit deutsche Unterthanen dabei betheiligt sind, auf desfallsige Anzeige der Zollbehörden, von der zuständigen deutschen Konsularbehörde untersucht und, falls der Betreffende für schuldig befunden wird, bestraft werden. Die für solche Zollvergehen Seitens der deutschen Konsularbehörden erkannten Geldstrafen, ebenso wie Waaren oder Güter, auf deren Konfiskation dieserhalb etwa erkannt wird, sollen der Regierung Sr. Hoheit des Sultans über—

wiesen werden. Artikel XIV. Wenn ein deutsches Schiff einen Hafen in den Besitzungen Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar als Nothhafen an— läuft, sollen die Lokalbehörden alle nöthige Hülfe gewähren, um das Schiff in den Stand zu setzen, seine Schäden auszu⸗ bessern und seine Reise fortzusetzen. Sollte ein deutsches Schiff an der Küste oder den Inseln des Gebietes Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar Schiff— bruch leiden, so sollen Sr. Hoheit Behörden an den nächst⸗ liegenden Orten, sobald sie davon Kenntniß erhalten, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel aufbieten, um gegen Berge— lohn das Schiff, seine Ladung, wie die an Bord befindlichen Menschen zu retten; sie sollen den geretteten Personen Schutz

Artikel XXIV.

Der gegenwärtige Vertrag ist in je zwei Exemplaren in

deutscher, arabischer und englischer Sprache ausgefertigt worden. . Alle diese Ausfertigungen haben denselben Sinn und die gleiche Bedeutung; sollten jedoch Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des deutschen und arabischen Textes an irgend einer Stelle eintreten, so soll die englische Ausfertigung als allein maßgebend angesehen werden.

Der gegenwärtige Vertrag soll , . und sollen die Ratifikations⸗Urkunden sobald als thunlich in Zanzibar aus. getauscht werden. .

Der Vertrag solUl am 19. August 1886 und, falls der Austausch der Ratifikations⸗Urkunden aus irgend einem Grunde erst nach diesem Zeitpunkt erfolgen sollte, vierzehn Tage nach erfolgtem Austausch der Ratifikations⸗-Urkunden in Kraft treten

Nach Ablauf von fünfzehn Jahren, vom Tage der Rati:. fikation dieses Vertrages an gerechnet, können die Hohen Gerichts-Referendar Otto von Exxleben zu vertragschließenden Theile eine Revision des gegenwärtigen an. die Kammerjunker⸗Würde zu verleihen. Vertrages beantragen, um diejenigen Abänderungen, Zusatze srstenr —̃ . ht: und Verbesserungen daran vorzunehmen, welche die Erfahrung ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Maurermeister Friedrich Stolte zu Genthin das

als nöthig oder wünschenswerth dargethan haben sollte. ; kidikat eines Königlichen Hof⸗Maurermeisters zu verleihen.

Die soeben reröffentlichte deutsche Handelestatistit aber hat im ersten Halbjahr 1886 eine entschiedene Vermehrung der Ausfubt· werthe gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorhahres ausgewiesen. Der Handel hat also Grund. befriedigt zu sein 3 fen hinfichtlich des ziffermäßigen Nückganges des ler. *. Jahre 1 385 erkennen können, daß es sich e, , d. um ö . 6 ine verhältnißmäßig allzugroße Ausdehnung im Vorlahre äandelte, k . hat das Jahr 1885 keinen .

i es läßt sich sogar zeisen, daß der Handelsgewi erlitten; aber es läßt sich sogar nach weisen. ,

utschen Kaufleute im Jahre 1885 theilweise größer we .

1 daß die deutsche Ausfuhr auf dem internationalen 3 markt theilweise besser 3 , e. ö.

i ; isse billi ; zaren. 8

isten fremden Erzeugnisse billiger zu haben waren,. rien kenn. 6 uffenbar! damit zusammen, daß unsere , 2 hältnisse durch unsere et ige . ,,,, als zuvor mit dem finanziellen un em Ke du lten, D ) lands in ein entsprechendes werfen ger n n , wache, si i e öthi a si iser eigener Ve sind nicht mehr genöthigt, da sich unser dee, , n n n g . h fere Erzeugnisse zu jedem Preis auf dem interna n Mar R und dies macht unsere handelspolitische Stellung günstiger, so daß wir' uns durch die Schwankungen handelsstatistischer Ziffern nicht hin und herwerfen zu lassen brauchen.

Königreich Preußen. se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

K

Ein solcher Antrag muß jedoch ein Jahr vor Ablauf des Vertrages angekündigt werden, widrigenfalls der Vertrag als stillschweigend auf weitere zehn Jahre verlängert enn e werden soll.

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.

So geschehen zu Zanzibar den zwanzigsten Dezember des Jahres Eintausend achthundertundfünfundachtzig, entspreched dem dreizehnten Tage des Monats Rabi-⸗-al-Avval in dem Jahre Eintausend dreihundertunddrei.

Angekommen: rriedberg aus Ems.

k

. beizuwohnen. Erscheint dagegen ein ö Reichsangehöriger in solchen Zwistigkeiten als der Verklagte, so soll die Sache vor den zuständigen Kaiserlich deutschen Konsul gebracht und von ö, n. eziehungsweise dem Konsulargericht, entschieden werden. Auf Requisition der deutschen Konsulatsbehörde soll die Regierung Sr. Hoheit derselben, zur Vornahme von Verhaf— tungen oder anderer Amtshandlungen, Polizeihülfe zur Ver—

fügung stellen. Artikel XVII.

Unterthanen Sr. Hoheit des Sultans oder Angehörige durch Konsuln bei Sr. Hoheit nicht vertretener, nichtchrist⸗ licher Nationen, welche innerhalb der Besitzungen Sr. Hoheit als Bedienstete bei deutschen Reichsangehörigen angestellt sind, sollen denselben Schutz wie die letzteren selbst genießen. Sollten dieselben jedoch eines Vergehens oder Verbrechens be— schuldigt werden, so sollen sie, sofern hinreichende Verdachts⸗ gründe gegen sie nachgewiesen werden, von ihren deutschen Dienstherren eventuell durch das deutsche Konsulat den Be— hörden Sr. Hoheit des Sultans zur Bestrafung überwiesen und zu diesem Zweck aus dem Dienst der deutschen Unter—

Personalveränderung en. Königlich BPreußische Armee.

die Kronprinzessin großen Königs einen ü Lorbeerkranz

. 10.

n n

Erläuternde Bemerkungen.

Die Hohen vertragschließenden Theile sind darüber ein— verstanden: I) daß alle Waaren und Landeserzeugnisse aus dem Sultanat von Zanzibar und den westlich des Küstengebietes des letzteren belegenen Territorien des Festlandes, welche in dem vorstehenden Tarife nicht verzeichnet sind, zollfrei sind und mit keinem Zolle belegt werden dürfen; 2) daß, falls Waaren und Landeserzeugnisse, welche in dem vorstehenden Tarife verzeichnet sind, von einem aus⸗ ländischen Hafen über See in das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar eingeführt werden, solche Waaren und Landeserzeugnisse nur dem im Art. VII des Vertrages fest.

Knorr. . ) jtäts-Corps im Monat Juli 1856 3 e Iertchden Gedanken diefer Sozialreform Nachweisung, der beim Sanitãts g ö ö iche en die leitenden Gedanken dieser Soz Mohamed ben Salem ben Mohamed. ö ,, rden l cen n Til f, . ͤ . 8. ö. R S8, Stabsarzt be . . ; . 9 ijchritte in der Gesetze ig gethan ö * . . . sech Monate zum Kajserlichen waren, ehe die erften großen Schitte. in deren , um 1. * ö ) de 91 89 . dorw f . 1 . ur . ö k— 42 ee obligatorische Krankenversicherung wurde der Vorwurf der im Artikel VIII und anderweit im Vertrage erwähnten XIII. (Königlich Württembergisches) , erhoben, daß sie den Arbeitern, die alles Heil nur von der freien Spezialzölle, welche Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar von GSrnennungen, Beförderungen ughs fr lch ugt er ) r. HJ ; 2 8 ens z gel . n r Dec. . . ö 6 (690 in der Noth des täglichen ebens unzule gliche ,. ö erheben berechtigt ist, welche aus seinen eigenen Gebieten oder FK. de Sn 1 enn, Hirn. Hanne er gehn, Cesterreich⸗ Ungarn. Wien, 1. August. (Vn. Abdp) follten, eine neue Steuer, eine „Krankensteuer“, auferlege. Unte de ) selbe em frikanis v j . 4. der Res. des Drag. Negls. ct. , ö 4 j ? esetz z i elche e, 3 ; t d Eomp. Chef im Fuß-Art Bat. Nr. 13, Erz herzo gin Henriette Maria I‚nmaculata hat vor⸗ versucht, um , fen . u ,,, . Gortenbach, Hauptm. und Comp. Eh r er, Gee, r im jerf si e ie Organisirun er Kassen R , . o ad valorem ö. . seiner bisher, Uniform, Güntter, Sec. Lt. im gestern hierselbst stattgefunden. die Organisirung n., r T n ge. 2) Kopa 16 , . ; zar die Feindschaf en die Unfallversicherung; Jie ; ĩ ; . ! . der „Patria dei Friuli, ist der Zusammén tritt r n 3 Dir tg reg ken er ef dzasten and gehen Len 4) Nelken, einschließlich . Pro⸗ . Verifizirung der Grenzen zwischen Oesterreich un meist geger aer ö veniens der Insel Zanzibar .. 30 H Verstaatli ler Industrien und der Vernichtung der pr ö Verstaatlichung aher 3 Jährend für das Krankenversicherungs— 6) Orseille aus Aichtamtliches. . 7 si oi diirch eefifliher ch le we . 3 zwischen Kismaju und Worschech, D ö tsches Rei ch Großbritannien und Irland. London, 17. August. 9 en ih Hiller er d ' sinsallbeificherunggeset ; De un ; 3e . von außerhalb. anf enbe eute Rachmittag von Osborne . enügenden Anhalt für ein in jeder Beziehung ab⸗ thanen entlassen werden. 7) Ebenholz d Frinzeffin, von zhattenberg h Edi 6. abgereist, um die ,,, n sil und Königlichen Hoheiten der Kronprinz un? 4 auf. der Insel Wight . lich, schon jetzt herausgestellt; aber ebenso bestimmt läßt sich behaupten Wenn ein innerhalb des Gebietes. Sr. Hoheit des 13) Ale Art einheimischen Tabacks hronprinzeffin begaben Sich mihs er, fr l feng . 383 ialist? Willigins erklärte heute vor dem . Iüohhgehe dle, uf. der das Refsrmwerk errichtet ist, sich als Sultans von Zanzibar domizilirter Angehöriger des Deutschen 19 Häute dem Prinzen Heinrich, welcher am Morgen um G4 Uh 6 Der Sozialist. 13. d. M. auferlegte Geldstrafe i fie Rm mn, der r ; än Km! ohzenen. Palais eingetroffen war, sowie mit den Richter, daß er die ihm am ö. desu Krwartungen erfüllen wird. Dis e güte nr f . gesammte Cigenthum desselhen in Beschlag nehmen, um es 195 en . , Königlichen sd, um der 1zbeönh n nmhrt Der fozialdemokratische Bund Krantenkassen geben, wie fuͤr. einzelne Wezirhe unter die Gläubiger des Kridars, nach Maßgabe der Bestim⸗ 133 Fan . mittag 10½ Uhr in die Garnisonkirche zu Potsdam, , Gefängniß a zgeführt. w , 9m ersammlung h ö . nfs * Berufsgenoffenfchaften mit aur d ; mittag . 2. . ; Friedrich II. sowie der darauf beruft für nächsten Sonntag eine Monstrever ; Unfallversicherung werden umsaßt 62 2 erussg ĩ , ,, bringen , J x nh eä, en Freilass Wil. 247 162 Betrieben und 3 086719 Arbeitern, 44 die Stelle der ! . 6 ; dd 3. ? ; . e e len, die die Freilassung Wu 3 66 ah ef j ö Artikel XIX. 16 Mais, Negerkorn, Mawele, Linsen, sowie alle] das Düisla— Ihre Kaiserliche Hoheit lutionen zorg gen a . n Parteien fordern. engen? Arbeitern vertretende Ausführungs behörden. mit Wenn ein Unterthan Sr. Hoheit des Sultans von ahnlichen Korn, oder Hüssenferücht, fowest sie night ö legte bei der Feier auf den Sarg des liams' und Freiheit des hält grehtrbckern. zu denen noch dicsenigen Versongn hinzulammen 7 „O1 * . . ö ö 6 FF Ab⸗ Begm ; . 1 : . s 35 Gts ver Sitz ö j er die Zurückziehung der . standes! geforat ft. Durch das Gesetz vom deutschen Reichsangehörigen verweigert oder sich derselben zu J 3 Cts. per Diisla, , engl. Jleger breiteter Nachrichten über die ; . ird von Hagchßrige des Soldatenftandes, gesorgt ist, Durch das Getz. vom ] rweigert l n [S 3sss⸗ 3 gl. Neger nieder. ö . er—⸗ ; t zentral-Asien wird von Angehörige . e , ,. Forstwirthschaft unter die entziehen sucht, so sollen die Behörden Sr. Hoheit des 17) Reis ungeschälter Bei der darauf folgenden Parade führte Se. Faiser? grenzung skammissign in Ee 6 ghtgt d. S, ift. auch. die Land; und Forftwirthsch ö , ö. 19 Kamele 2 Doll, Pferde 16 Doll. Rindvieh 1 Doll, Schafe . Zurückzi er afghanischen Grenzkom— en bussahrigen Berichten der Handelskammern, in denen zur Erlangung der Zahlung des schuldigen Betrages gewähren. ) und Ziegen 25 . Stück. h m Sr. Majestät vorbei. Sich der Kronprinz mit sofortige ee n,, det ch , wegen des In den diesiährigen —ͤ ; iegt, u lewe In der gleichen Weise wird der deutsche Konsul den Rach Beendigung der Parade begab Sich der Kronprinz mit mission nicht beschlosen. sie l überhaupt die Reformgesetz berühren, ihr , ö . i, , n, , Die Handelskammer für Altena un Un ö . J . in Unterhand lungen. der Praxis warm anerkannt. Die He . Hülfe und Erleichterung gewähren, um Zahlung berechtigter ih II. in Sans souci. g inzli errschaften war der . 1a . a, n , K in Bezug . sser denkenden Arbeiter Forderungen der Ersteren gegen Angehörige des Deutschen Zum Diner bei den Kronprinzlichen Herrscha Bis zum Eintreffen der? n ) schön anfangen, sich zu bekehren und die besser denkenden Arbe 6 ; WPersone ; . e ber bestehe die Absicht, die führung: Die großartige Organisation ist, wie . . ; ö . Wer Prasihent Graf Jedlig und mehrere andere Personen Peschl̃i, gefaßt We . ien zurkckehren zu don deß, lin aihzersichen mn gn, Died are e e, , , , . .Wenn ein Angehöriger des Deutschen Reichs verstirbt, geladen. Kommission vor ö von alen Snmtne wit verhältnißinäßig geringen Schwierigkeiten ine mit Hinterlassung von Vermögen innerhalb des Gebietes Sr. en k see n e en und, ohne daß Mängel derselben zu . ; . 3 e eben gesetz . 3 Werk der Sozialreform sich bis ; . Vormittag nach Kiel zurückbegeben l . ng (er gab ün'ets besteht ! Ee une ente d och nge Werk (er Sohn befugt sein, das von dem Verstorbenen hinterlassene Ver— legenheiten ernannte ,, k mögen in Empfang zu nehmen und darüber nach M ö ith. laß g ö gien, mn . Sir Michael Hicks-Beach, Mr, Matthews und. Mr. Smith läßt. ) bie arbeitenden Klassen jedem andern Lande vorgusgekemmen Artikel XXI Der Ausschuß 96 am Sonnabend seine erste Sitzung. . Die Häuser, Wohnungen, Magazine und sonstigen Räum—

8 83 ; in , Kriegs Ministe⸗ iten ten e ., Mmretretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Kriegs M st begegneten und welche Schwierigkeiten im Reichstage zu überwinden if i Allen Gegnern voran marschirten die Freisinnigen. Tarif imdheitsamt kommandirt. Allen Gegr . Selbsthülfe, fortschrei er Bildung und anderen schönen, aber eee, . . ba ö ⸗. Pr. Lt. der Selbstbülfe, fortschreitender g den darin aufgeführten Waaren und Landeserzeugnissen zu n Beurlaubtenstande, 8. Au gust. Scholl. * . n J 233 5 srchen verstorb ö 8 r Gewerkvereinler wurde Alles ted lkigungen. Im aktiven Heere, S. August. Das Leichenbegängniß der zu Traunkirchen verstorbenen der Führung des Hauptes der Gewerkvereinler legenen Territorien in seine Häfen eingebracht werden. bb ide bewilligt ngen, ; 144 3 zefeitigen sollten. Noch erbitterter ; 4j illi z 5 st. (Prag. ; einer Meldung hindern und den Versicherungszhanq; bescitigen sollte 3) G ö 1 = dert. Regt. Rr. 13, der Abfchied bewilligt. Görz, 15. August, (Prag. tg. Nach hindern ummt J 2 1 . n. . ö fon f 4 A der . ; ; 9 af chu 6 versicherung. Das Gesetz sollte den Anfang - Italien eingesetzten Kommifsion wegen der Cholera ver— Ausschluß der Privatversich 5) Sesamsaat . . 12 ; den istrikten / a6. bi, ,, fen . (W. T. B.) Die Königin ist mit dem Prinzen und. der Die Zeit der praktischen Bethätigung für die beiden Gesetze ist ,, Prenßzen. Berlin, 18 August. Ih re Kaiserlichen 1. ömhnzefs'ha bieten. Kleinere Mängel haben sich, wie natür—= Artikel XVIII. s) BVourties (Holzbalken). ö. desth schlie endes Urtheil gu eiten, nhei dortige Aus stel lung zu, besuchen. t ift JJ y. ulldratesesen hat und auch in der Zukunft die gehegten dom . ö ficher und fest erwiesen ha Reich zahlungsunfähig wird, soll der deutsche Konsul das 1I5 Rhinoceroshörner und Hippopo— . ) sür ? Monate ins ; . ö ö zuhrsi ei estern Vor- n Hahlen könne; er wurde deshalb für Frinzessinnen Töchtern, Königlichen Hoheiten, ges nicht bezahlen könne; antenkessgh eßzebfs, rr ln, Ganten erfreuliches Bild; von der ö 13) Kauris . f mungen der deutschen Konkursordnung, zur Vertheilung zu ö. zkatz ĩ cher Reso⸗ 1 r. ; fo nem 2 Platz zusammen, in we e tern, , n , . 16 dnn fe 12 ' bplgenden Parade beizuwohnen. 9 Trafalgar-Platz z s Werl ee r ffn fte vorstünde bei den in staatlichen Betrieben be . . 3 5 , . fh hf W. T. B.) Bezüglich gestern ver— zu. n ,, , z Zanzibar die Zahlung einer berechtigten Forderung eines anderweit in dem Tarif benannt, und erzollts 36d bpfund nan, Höchftderselben eigenhändig geflochtenen August. (B. 3. X) R fuͤr die durch das Sesetz, betreffend die Füärsctge für Beamte und . ,, ; ; ; ; ; len Behörd vol ö . 1 Doll. I6 korn enthalten. ͤ , , , te . ; itaetheilt:; die Regierung habe die ; . mn db'sichtrung gestellt worden. Sultans dem deutschen Gläubiger 6. Hülfe und Erleichterung . . liche Hoheit der Kronprinz das Erste Garde-Regiment amtlicher Seite mitgetheilt: d 9g knall. und Krankenversicherung gestellt word z j) or s vo 6 . dies vi 9 oweit h . koseng zteker es Bus in doch Fer liberale und freihändlerische Geist überwiegt, wirz. . 2 . . J . ) 2 ö ö 5 * 3 ri 2 4 * 1 ( 6 àA Unterthanen Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar jede dem Prinzen Heinrich nach dem Sterbezimmer König Fried⸗ noch unabgegrenzten Theils in de . ae, , e ,., ; . Slpé berichtet, daß viele ursprüngliche Gegner des Krankenkassengesetzes z Sir E 7 ; er Zurückzi Grenzkommission kein ,,,, Reichs zu erlangen. zroßbritannische Botschafter, Sir Edward Mallet, zum Thee uf Las Datum der Jurückiichung der ĩ einn Segnungen wohl empfinden. Die Kieler Handelskammer sagt Artikel XX. e . . von allen Seiten anerkam , it der Prinz Heinrich hat Sich heute saffen . f ; Se. Königliche Hoheit der Prinz Hein ; . . Do ung der irischen An ge⸗ Hoheit des Sultans von Zanzibar, so soll der deutsche Konsul A. C) Der zun erg ihung der Sozi . j D 4f 8 Randolph Churchill sausrtrefflich bewährt hat und für die Zukunft das Beste erwarten aus dem Marquis von Salisbury. Lerd Randolph, Churchill, kahn . Gesetz gebung ist Deutschland in der Für⸗ der deutschen Gesetze zu verfügen. ; j i 1 mee ̃ : 5 ficht zu bezweife zin dieser Beziehung das . , elche es steht wohl nicht zu bezweifeln, daß in Für die bevorstehende Ersatzwahl in Leith, welche und e lichkeiten, welche innerhalb des Gebietes Sr. Hoheit des

i z Fabrikati bertheilen Die Lage der Fabrikation von Schuhs eile Et fie . im Regierungsbezirk

f i sche Rei f Zeit hinaus die führende Rolle behalten stone's erforderlich geworden, Deutsche Reich auf lange Ze

. . r , , . 8 8 e, . K

. *.

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und Beistand gewähren und ihnen dazu behülflich sein, den Sitz der nächsten Kaiserlich deutschen Konsulatsbehörde zu er— reichen; sie sollen ferner dafür Sorge tragen, daß die ge— borgenen Güter sichergestellt und demnächst dem Eigenthümer oder dem Schiffsführer oder Schiffsagenten oder dem Kaiser— lichen Konsul beziehungsweise dessen Bevollmächtigten aus— geliefert werden.

Die gedachten Behörden werden ferner dafür Sorge tra— gen, daß die nächste Kaiserlich deutsche Konsulatsbehörde des Schleunigsten von dem Schiffsunfall ,, wird

Sollte ein an der Küste oder den Inseln des Sultanats von , . gestrandetes deutsches Schiff geplündert werden, so haben die Behörden Sr. Hoheit des Sultans, sobald sie davon Kenntniß erhalten, dem Schiffe nach befsten Kräften ungesäumt Beistand zu leisten und für die Verfolgung und n . der Plünderer, wie für die Wiedererlangung der geraubten Güter, soweit dieselben in das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans gebracht worden, Sorge zu tragen.

Wenn ein Schiff Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar oder seiner Unterthanen einen deutschen Hafen als Nothhafen anlaufen oder an der deutschen Küste Schiffbruch leiden sollte, so soll demselben ganz die gleiche Hülfe und Unterstützung Seitens der deutschen Behörden gewährt werden.

Artikel XV.

Wenn Matrosen oder andere m eines Kriegs⸗ oder Handelsschiffes des Deutschen Reichs desertiren, so sollen die Behörden Sr. 3 des Sultans von Zanzibar, auf Requisition des deutschen Konjularbeamten oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, des . die erforderlichen Schritte thun, um die Deserteure zu ergreifen und in die Hände des Konsularbeamten oder Schiffsführers zurückzuliefern. Gleicher⸗ weise können, wenn Deserteure von Schiffen Sr. Hoheit des Sultans oder seiner Unterthanen sich in die Häuser oder auf die Schiffe deutscher Unterthanen flüchten sollten, die Orts— behörden Sr. Hoheit sich an den deutschen Konsularbeamten

Sultans Angehörige des Deutschen Reichs oder Personen, die in festen Diensten der Ersteren stehen, innehaben, sollen von den Behörden oder Beamten Sr. Hoheit des Sultans, ohne die Zustimmung des Besitzers, weder betreten, noch einer amt— lichen Untersuchung unterzogen werden; es sei denn, daß der deutsche Konsul oder sein Stellvertreter seine Genehmigung dazu ertheilt haben sollte. . Artikel XXII.

Den Angehörigen der Hohen vertragschließenden Theile werden in dem Gebiete des anderen Theiles Gewissensfreiheit und religiöse Duldung ausdrücklich gewährleistet. Die freie und öffentliche Ausübung aller Kulte, das Recht der Er— bauung gottesdienstlicher Gebäude und die Einrichtung von Missionen, welcher Art Kultus dieselben angehören mögen, soll. keinerlei Beschränkung noch, Hinderung unterliegen. Missionare, Gelehrte, Forscher, sowie ihr Gefolge, ihre Habe und ihre Sammlungen bilden den Gegenstand eines besonderen Schutzes der Hohen vertragschließenden Theile.

Artikel XXIII Die Hohen vertragschließenden Theile sind des Weiteren dahin übereingekommen, daß, falls zwischen Sr. Hoheit dem Sultan und den Mächten, mit welchen Se. Hoheit in einem Vertragsverhältniß steht oder demnächst stehen wird, später ein Uebereinkommen dahin zu Stande kommen sollte, daß die Ein⸗ wohner einer bestimmten Stadt oder eines bestimmten Distrikts ohne Unterschied der Nationalität zu Abgaben, welche aus— schließlich zur Förderung von Gemeinde- oder gesundheitlichen Interessen zu verwenden sind, herangezogen werden können, und daß die Festsetzung und die Verwendung dieser Abgaben der Kontrole eines besonderen Comités unterliegt, die Schluß— bestimmung des Artikels 1X dieses Vertrages nicht dahin aus— zulegen ist, daß deutsche Unterthanen von der Zahlung solcher Gemeindeabgaben befreit sein sollen, zu deren Einführung die Kaiserlich deutsche Regierung, als Mitkontrahentin jenes

oder, wenn ein solcher an dem Orte nicht vorhanden ist, an

eventuellen Uebereinkommens, ihre Zustimmung ertheilt

gesetzten Eingangszolle unterliegen; 3) daß die Abgaben, welche von Bodenerzeugnissen er— hoben werden, die von dem Grundeigenthum innerhalb der Gebiete Sr. Hoheit des Sultans gewonnen werden, welches vor Abschluß des gegenwärtigen Vertrages sich im Besitze von Fremden befindet, in keiner Weise durch die Be stimmungen des gegenwärtigen Vertrages berührt werden sollen.

Knorr. Mohamed ben Salem ben Mohamed.

Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden, und die Aus— wechselung der Ratifikations-Urkunden hat zu Zanzibar am 5. Juli 1886 stattgefunden.

e gn ht n chu... betreffend die Ermäßigung des in dem Handels— vertrage mit Zanzibar erwähnten, in Zanzibar vom Taback zu erhebenden Zolles.

Vom 11. August 1886.

In dem mit dem Handelsvertrage mit Zanzibar vom 20. Dezember 1885 veröffentlichten Tarife derjenigen Spezial⸗ zölle, welche Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar von den darin aufgeführten Waaren und Landeserzeugnissen zu erheben berechtigt ist (Reichs⸗Gesetzbl. von 1886 S. 261) ist unter Ziffer 9 für alle Ärt einheimischen Tabacks der Zollsätz von 25 Proz. ad valorem aufgeführt. ; In Folge nachträglicher Verständigung ist dieser Zollsat von Sr. Hoheit dem Sultan von Zanzibar mittelst Verzicht leistungs- Erklärung, datirt Zanzibar, den 21. Mai 1886, für die Dauer der Handelsverträge' mit dem Deutschenm Reich und mit Großbritannien auf 5 Proz. ad vaiorem ermäßigt worden.

Dies wird hierdurch zur mien Kenntniß gebracht. Berlin, den 11. August 1886.

Der Reichskanzler. Im Auftrage:

haben sollte.

Graf von Berchem.

üssel! äßt einem Reskript des Ministers des Innern, , m ö zufolge, eine Eins n ö Arbeitszweiges in den Strafanstalten gebo . scheinen. Die Regierungen sind deshalb, ö Bezirk Verträge Seitens Jer Strafanstalts⸗ . ö. siber Arbeiten der gedachten Art geschlossen, ersucht , 1 dieselben möglichst bald zu kündigen und nicht wieder erneuern.

i e d stücken,

Haftet eine Hr pothek auf mehreren Grun cken, von ö . ö. ab arion gelangt ist und einen . preis ergeben hat, der san ge tt enn . 8 ebe gang is inem Urtheil des Reichsg K 6. . Piheh ' der Hypgthefglgübiger nich verpflichtet sich aus den Kaufgeldern des i ng, ö stücks bezahlt zu machen; vielmehr kann er unter Derzi ht⸗ leistung auf seine Befriedigung aus den Kaufgeldern die i, zusolge zur Bezahlung nach eingetragener Schulden verwen werden) sich an die übrigen ihm verpfändeten Grundstücke wegen seiner Forderung halten.

der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der 96*4 Beilage veröffentlichten Nachweisung über 46 im Monat Juni d. J. auf deutschen n ,,. lich der bayerischen) beförderten Züge und. . 66. spätungen wurden auf 38 größeren Dahn n g, 21 . komplexen mit einer Gesammtbetriebs lange von . ö! ? ö. befördert: An fahrplanmäßigen Zügen; 1 . . und Schnellzüge, 134 062 Personenzüge, 60 194 gemischte g und 1606454 Güterzüge; an au ßer fahrpla ö m n ügen: 958 Courier⸗ Schnell⸗, Personen⸗ und. gemis hte ö und 19 331 Güter-, Materialien⸗ und , ,, Im anzen wurden 18 095131 Achskilometer bewegt, von . 2432 347 234 Achskilometer auf die sahrplanmäßigen Züge . Personenbeförderung entfallen. Es ,, von ö. 209 001 kel rern zig, orie, Schnell-, Personen⸗ 1

ch die Doppel wahl Gladf . gewon r, n. ahn fen, darunter der frühere ,, sowie ein Gladstonianer Namens Munro Fergusson, als didaten aufgetreten.

rankreich. 367 3 as“ theilt den Blättern folgende Dehes Mons ⸗sous-Vaudrey, 15. August. Die kapelle der Stadt a . ö. Republik ein Ständchen dab— , fand zu Ehren des Herrn Grévy statt.

mit den 3 „Es lebe ik!“ begrüßten, . ö ; ö n 3 Abendblätter bringen solgende Note Der Kriegs⸗-Minister, General Boulanger, 1 8 Äufforderung durch der auf offener Straße Broschüre „Biographie und Boulanger“ ergehen lassen.

feilgebotenen

Diese Aufforderung hat zun

verbieten.

rar . . . 17. August. (W. T. B.) Von den 83 General räthen, deren Sitzung gestern eröffnet wurde, 72 republikanische und 11 konservative Bureaux.

Rußland und Polen. Kronstadt, sichtigte eingehend das Fort Konstantin.

auf dem Kreuzer „Asia“ nach Kop enhagen abgereist.

i 6 nnn, (Fr C Paris, 16. August, 6 h f. Musik⸗ dem Präsidenten der Eine große volksthümliche Der⸗ se 8 zweitausend Personen bei, welche ihn selben wohnten mehr als 3 39 ir ö

hat ö Geri strecker en Drucker

n Gerichtsvollstrecker an den Dru 9 und verkauften Waffenthaten des Generals e

l i Verkauf dieser schüre zu g zerbreitung und den Verkauf dieser Brof nüre z weh ern en, . hat er den Polizei Präfekten gebeten, alle in Umlauf besindlichen Broschüren konfisziren zu

wählten

17. August. (W. T. B.) Der chinefische Gesandte, Marquis Tieng, machte bei seiner gestrigen Anwesenheit hierselbst. dem 3 Kommandanten, Vize⸗Admiral Schwarz, einen Besuch und be⸗

Der Kronprinz von Griechenland ist heute Abend

schaf 3 Senuffchen Reichs wird.“ Wie an den besten Crrungenschaften des Deutschen Reichs, so hat auch an dieser der Freisinn keinen Antheil.

; 5 s ) . 1 4 Die „Berliner Börsen-Zeitung“ berichtet: s D 5 5 I 14 21 u Im Geschäftsleben unserer Stadt berrscht . recht lebhafte Thätigkeit, namentlich sind diejenigen Branchen gu 3. schaftigt welche Salson⸗ und Modeartikel fabriziren, unter 1 t s wieder in erster Reihe die Konfektion, welche eine br e 1 ã ig. keit entfaltet. Nachdem in den letzten Wochen unser De,. a sächlich von ausländifchen Käufern, namentlich 6 . . . 6 ; 5 52 394 3 ö ; ische esuch zorde zar, sind es jetzt hauptsachlich u ind englischen, besucht worden war, ir icht. bauptsächlich db, Einkäufer, welche in großer Anzahl bereits hier ein gtro fg n oder boch in den nächsten Wochen hier eintreffen werden. ö. . teinigten S e elches im Großen und Ganzen nun⸗ H den Vereinigten Staaten, welches im Grof und Gn ꝛᷣ chr bis Duf noch zu erwartende Nachbestellungen beendet ist, hat 6 diesmal ganz vorzüglich gestaltet und ist in seinen Ersolgen demjenige der beften Jahre an die Seite zu stellen; noch in den , ertheilte der Käufer einer Firma in Philadelphia ,. . auf mehrere Hunderttausend Mark beziffern, aher auch al e ngen hier gewesenen Käufer, von denen eine große Am ahl n , 6 zum ersten Male besuchten, . ertheilten . . ö. ö. j ĩ ie zuv be ig ist ö ö en, wie nie zuvor. Ebenso günstie i d stellungen, des * englifchen Geschäftes zu, berichten, das gleich Verlauf des englischen Geschaftes zu, e,. w Don Anfang der Saison an lebhaft einsetzte, 6 . in keiner Weise nachgelassen hat, im e,, . e 28 Rachbestellungen. ein, die ö,, . schäftsgang schließen lassen. e. . , * eingehe die Konfektion zu ihren He satze Ländern eingehen, welche die Konfetti ihren d bia hgebieten 2. eingehe n. ünstigen Verlauf des Wintergeschäfts vor einen recht günstigen Verlaul, Wintergeschäfts zählt, lassen einen * 8 3 , ssehe emäß werden auch die Einkäufe einger! aussehen und demgemaß werden, au ber, , . sche aufer e bis jetzt unseren Markt begingen, Von den deutschen Käufern, die bis z . wurd 1irsich iu Herkstartikeln, zu denen hauptsächlich Regen. wurde namentlich in Herbstar 21 ; saächli e. ä z ? ind, sehr flott gekauft, wie denn aug mäntel ju zählen sind, sehr flott, gekaust, wier ge 3 der Verkehr im Allgemeinen, welcher bis jezt im kalandi ben He etzieft wurde, besser ist als in früheren Jahren, trotz der erhe ihen Zunahme der Konkurtenz. Wenn auch g , le ewöhnli „und strenge Winter die Läger gelichtet da d des ewöhnlich lange und strene lter die Lager gelichtzt 6. am de. Bedarf intenfiver als sonst auftritt, so ist doch aus de jalb der Bedarf intensiver als sonf tritt, e ist doch enen erbeblich vermehrten Umsätzen, trotz des Wachsens der Selbst

Hi 2892 oder 1,38 Proz. (gegen emischten Zügen im Ganzen 2802 oder. 1, 3 . n de sckhen Monat des Vorjahres und O37 Proz.

i er soe zähnten Zunahme fabrikation in den Provinzen und der soeben erwähnten 3