1887 / 101 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 5. Das Gese

Kirche (GesetzSamml. S. 28 wird, wie folgt, abgeändert:

Im Gebiete der preußfchen Monarchie werden wieder kegeln sen diejenigen Orden und ordensähnlichen Kongregationen

er katholischen Kirche, welche sich a. der Aushülfe in der Seelsorge, b. der Uebung der christlichen Nächstenliebe,

e. dem Unterrichte und der Erziehung der weiblichen Jugend in höheren Mädchenschulen und gleichartigen

. Erziehungsanstalten widmen; d. deren Mitglieder ein . Leben führen.

Auf die wieder zuzulassenden Orden und Kongregationen finden in Beziehung auf die Errichtung der einzelnen Nieder⸗ lassungen sowie auf die sonstigen Verhältnisse dieselben gesetz⸗ lichen Bestimmungen Anwendung, welche für die bestehenden

Orden und Kongregationen a h

Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegen⸗ heiten sind ermächtigt, den bestehenden, sowie den wieder zuzu⸗ lassenden Orden und Kongregationen die Ausbildung von

Missionaren für den Dienst im Auslande, sowie zu diesem Behufe die Errichtung von K zu gestatten.

Das vom Staate in Verwahrung und Verwaltung ge— nommene Vermögen der aufgelösten Niederlassungen wird den betreffenden wiedererrichteten Niederlassungen zurückgegeben, sobald dieselben Korporationsrechte besitzen und in rechtsver— bindlicher Weise die Verpflichtung zur Unterhaltung der Mit— glieder der aufgelösten Niederlassungen ühernommen haben. Schon vor der Erfüllung diejer Voraussetzungen kann den— selben die Nutznießung dieses Vermögens gestattet werden.

Artikel 6.

Die S§. 4 bis 19 des Gesetzes über die Verwaltung er— ledigter katholischer Bisthümer vom 209. Mai 1874 (Gesetz— Samml. S. 135) werden aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 29. April 1887.

(. S.) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius.

Friedberg. von Boetticher. von Goßlex.

von Scholz. Bronsart von Schellendorff.

r mu nh, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Tagegelder und Reiselosten der Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Ver— waltung des Staats stehenden Privateisenbahnen.

Wir Wilhelm, v—on Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen auf Grund des §. 12 des Gesetzes vo 1873 (G. S. S. 12) und des Artikels 1 5. 1 b

m 24. März 2 der Ver⸗ ordnung vom 15. April 1876 (G.⸗S. S. 107), betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Stagtsbeamten, unter Äb— änderung der Bestimmungen der §S§. 1 und 2 der Ver— ordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privateisenbahnen, vom 30. Oktober 1876 (G.⸗S. S. 451), was folgt:

J. Steuerleute der Staatseisenbahn-Verwaltung erhalten bei Dienstreisen:

1) An Tagegeldern 6 b

2) An Reisekosten, einschließlich der Kosten der Gepäck— beförderung:

a. bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder Dampf— schiffen gemacht werden können, für das Kilometer 10 und für jeden Zu⸗ und Abgang 2 46

b. bei Dienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückgelegt werden können, für das Kilometer

aben erweislich höhere Reisekosten, als die unter a und h . aufgewendet werden müssen, so werden diese erstattet.

ö fr Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1887 in raft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 14. April 18587. (L. S8.) Wilhelm. Maybach. von Scholz.

Verordnung,

betreffend die Abänderung der Bestimmungen

über die Umzugskosten der Beamten der Staats⸗

eisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privateisenbahnen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen auf Grund des §. 11 des Gesetzes, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Februar 1877 (G.S. S. 15) unter Abänderung der Bestimmungen des 5. 1 der Verordnung, betreffend die Umzugskosten von Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des

Staats stehenden Privateisenbahnen, vom 26. Mai 1877 (GS. S. 173), was folgt: h

L. Steuerleute der Staatseisenbahn⸗Verwaltung erhalten bei

ö. eine Vergütung für Umzugskosten nach folgenden auf allgemeine Kosten 180 M6

. auf Transportkosten für je 16 km 6 b III. Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1887 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen . i 1

Gegeben Berlin, den 15. April 1887.

(. S8.) Wilhelm.

vom 31. Mai 1875, betreffend die geistlichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katholischen

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Universitäts-Musikdirektor Otto Frei⸗ berg in Marburg ist zum außerordentlichen Professor in der w en Fakultät der Universität Göttingen ernannt worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Karalene ist der Lehrer 1 in aus Bromberg als ordentlicher Lehrer angestellt worden.

Ju stiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsgerichts Rath Strewe in Siegen als Landgerichts-Rath an das Landgericht in Münster, der AmtsgerichtsRath Wallmüller in Berlin als Landgerichts⸗ Rath, der Amtsrichter Lion in Berlin, der Amtsrichter Dr. Andrae in Hoyerswerda und der Amtsrichter Linden⸗ * in Berlin als Landrichter an das Landgericht IL in Berlin.

Dem Landgerichts⸗Rath Hübner in Breslau ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Dem Staatsanwalt Dr. Wehner in Brieg ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Der Notar Conen in Montjoie ist in den Landgerichts⸗ ee. Düsseldorf, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Neuß, versetzt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Bunjes bei dem Amtsgericht in Leer, der Rechts⸗ anwalt Drochner bei dem Landgericht in Danzig und der Rechtsanwalt, Justiz-Rath Lange in Striegau bei dem Land— gericht in Schweidnitz.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Landgerichts-Rath a. D. Magser bei dem Ober-Landesgericht in Jena, der Amtsrichter 4. D. Jahns bei dem Landgericht in Gnesen, der Gerichts-Assessor Weisweiler bei dem Amts— gericht in Erkelenz, der Gerichts⸗-Assessor Lamberts bei dem Amtsgericht und bei der Kammer für Handelssachen in M.⸗Gladbach, der Gerichts-Assessor Hager bei dem Amts⸗ gericht in Elmshorn, der Gerichts-Assessor Blumenthal bei dem Amtsgericht in Wittstock, der Gerichts-Assessor Löbker bei dem Landgericht in Münster, der Gerichts⸗Assessor Kausch bei dem Amtsgericht in Uelzen, der Gerichts-Assessor Gustav Meyer bei dem Amtsgericht in Frankenberg und bei dem Landgericht in Marburg.

Der Landgerichts-Rath Voß in Berlin, der Amtsgerichts⸗ Rath Zumfelde in Münster und der Nechtsanwalt und Notar, Justiz Rath Dr. Schulz in Frankfurt a. M. sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Ober-Bergrath von Brunn ist die Stelle eines technischen Mitgliedes bei dem Ober-Bergamt zu Breslau übertragen worden.

Der bisherige Berg-Inspektor zu St. Andreasberg, Berg— Assessor Pe us, ist unter Beilegung des Charakters als Bergmeister zum Berg⸗Nevierbeamten ernannt und mit Ver— waltung des Reviers Sprockhövel, unter Anweisung des Wohn— sitzes in Bommern, betraut;

der Berg Assessor Meuß ist, gleichfalls unter Beilegung des Charakters als Bergmeister, zum Berg-Revierbeamten in Witten ernannt worden.

Der Berg-Assessor Lengemann ist, unter Anweisung seines Wohnsihes in St. Andreasberg, zum Berg⸗Inspektor ernannt worden.

Die Nummer 15 der GesetzSammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9194 das Gesetz, betreffend Abänderungen der kirchen— politischen Gesetze. Vom 29. April 1887. Berlin, den 30. April 1887. Königliches GesetzSammlungs-Amt. Didden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des 5. 17 des Reichsgesetzes gegen die gemein— gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Olto— ber 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in der Genossenschaftsdruckerei Hottingen-Zürich gedruckte Flughlatz mit der Ueberschrift: „Arbenter, Parteigenossen!“ und den Schlußworten: „Hoch die Sozialdemokratie!“ nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist. Berlin, den 30. April 1887. Der Königliche Polizei⸗Präsidenz. Freiherr von Richthofen.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 30. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General-Lieutenant und General à la suite von Derenthall und nahmen die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll, sowie des Staats⸗Ministers von Boetticher entgegen.

Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsitzung zusammen.

Die heutige (14) Plenarsitzung des Herren⸗ hauses, welcher der Justiz-Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, eröffnete der Präsident, Herzog von Ratibor, um 12 Uhr 25 Minuten mit geschäftlichen Mittheilungen.

Erster Gegenstand der Tagesordnung war die einmalige Schlußberath ung über den Gesetzentwurf, betreffend Abände— rungen der Kirchengemeinde, und Synod al⸗ Ordnung für die Provinzen Preußen (Ost- und Westpreußen), Brandenburg, Pommern, Posen,

Maybach. von Scholz.

und der General⸗Synodal-Ordnung für die evan⸗ ilhe⸗ Landeskirche der acht (neun) älteren rovinzen der Monarchie, vom 20. Januar 1876.

Der Berichterstatter Herr Eggeling empfahl die unver⸗ änderte Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, und das Herrenhaus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.

Es folgte die einmalige Schlußberathung des Gesetzent⸗ wurfs über die Aufhebung des Frankfurter Gesetzes vom 1. November 1846, die Breite der Radfelgen des Lastfuhrwerks betreffend, über welchen Herr von Waldow und Reitzenstein berichtete.

Auch diese Vorlage wurde durch debattelose Annahme der Beschlüsse des anderen Hauses erledigt.

An dritter Stelle stand auf der Tagesordnung: der mündliche Bericht der Justikommission über den Gesetz— entwurf, betreffend das Bergwerkseigenthum in den ehemals Großherzoglich und Landgräflich hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen⸗ Nassau.

Der Berichterstatter, Herr Adams, beantragte die unver⸗ änderte Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, und das Herrenhaus genehmigte diesen. Antrag durch en bloe— Annahme der Beschlüsse. (Schluß des Blattes.)

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des n der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (45.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, der Finanz-Minister Dr. von Scholz und zahlreiche Kommissarien beiwohnten, theilte der Prä⸗ sident zunächst den Eingang eines Antrages des Freiherrn von Minnigerode, betreffend die Erhöhung der landwirthschaftlichen Schutzzölle, und eines Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für 1887 88, mit. Darauf trat das Haus in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand war: die Berathung der Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben mit dem Nach— weise von den Etatsüberschreitungen und den der nachträglichen Genehmigung bedürfenden außer— etatsmäßigen Ausgaben für das Jahr vom 1. April 1388586.

Der Abg. Dr. Mitthoff fragte die Regierung, weshalb einem Pächter im Regierungsbezirk Gumbinnen der Pachtgeld⸗ betrag in Höhe von 20 720 466 erlassen worden sei.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗-Regierungs⸗ Rath Jäger erwiderte, daß der betreffende Pächter sich zu einem hohen Pachtzins nur in der Voraussetzung verstanden habe, daß die von seinem Pachtvorgänger angelegte Drainage ordnungsmäßig funktionire. Leider habe sich durch Verschulden des betreffenden Kreisbaubeamten diese Voraus⸗ setzung als eine trügerische erwiesen. In Folge dieser un— verschuldeter Weise erlittenen Schädigungen im Wirthschafts— betriebe sei dem Pächter zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Pachtgeldbetrag von 20 720 (6 erlassen worden.

Das Haus beschloß hierauf, die Ueberschreitungen und die außeretatsmäßigen Ausgaben nachträglich zu genehmigen und , . vorbehaltlich der Rechnungslegung Decharge zu ertheilen.

Es folgte die erste Berathung des Vertrages mit Waldeck vom 2. März 1887, betreffend die Fort— hrung der Verwaltung der är stenthnm en Walbeck und Pyrmont durch Preußen.

Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, wenn Waldeck zu wenig finanzkräftig sei, um sich selbst zu verwalten, so müsse eine Verschmelzung mit Preußen angestrebt werden, natürlich nur durch Vereinbarung mit dem Fürstlichen Hause. In diesen Verhältnissen liege eine Aufforderung an alle einzelnen kleineren Staaten, ja recht vorsichtig zu wirthschaften, damit sie nicht in eine ähnliche Lage kämen wie Waldeck. Die Aufrecht⸗ erhaltung Waldecks sei aber andererseits ein Zeugniß für den guter. Willen, das Föderativprinzip aufrecht zu erhalten, und er werde der Letzte sein, der Preußen daran hindere, dafür Opfer zu bringen. Er hoffe, daß die preußische Regierung bemüht sein werde, die Kosten der Justiz und Verwaltung, sowie aller andern Behörden zu ermäßigen.

Der Abg. von Liebermann beantragte, die Vorlage in einer Kommission finanziell zu prüfen. Seine Partei erkenne es als ein Bedürfniß an, die staatliche Selbständigkeit dieser Fürstenthümer im Reich aufrecht zu erhalten; der erste deutsche Staat müsse auch ein Opfer bringen, um einem solchen kleinen Staate zu helfen. Seine Freunde würden deshalb dem Vertrage zustimmen.

Der Abg. Rumpff erklärte sich ebenfalls für die Vorlage. Als geborener Waldecker müsse er nur wünschen, das geforderte Opfer werde nicht so gebracht, daß es als Almosen für Waldeck erscheine. Die Waldecker seien ein kerniger Volksstamm, der die Sympathie Preußens verdiene, ihre Vorfahren hätten die römischen Legionen im Teutoburger Walde niedergeworfen. Der Abg. Br. Meyer (Breslau) bemerkte, die Worte des Vorredners hätten ihm die Annahme des Staatsvertrages er— schwert. Wenn man statt eines Waldeckers, mit dem man sich bisher habe begnügen müssen, eine ganze Reihe von Nach— kommen der alten Cherusker Mitbürger nennen könnte, so würde das ein Vortheil sein, über welchen er sich nicht vom Flecke weg entscheiden könne. Deshalb schließe er sich in vollster Ueberzeugung dem Antrage auf kommissarische Be⸗ rathung an. .

Der Vertrag wurde darauf der Budgetkommission zur Vorberathung überwiesen.

Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung über die Frage: ob das Mandat des Abg. Geheimen Regierungs-Raths Freiherrn von Zedlitz und Neukirch durch die Ernennung desselben zum Geheimen Ober⸗Regierungs-⸗Rath erloschen sei.

Der Berichterstatter, Abg. Jürgensen, beantragte Namens der Geschäftsordnungskommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Zu erklären, daß das Mandat des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch

durch die Ernennung, desselben zum Geheimen Ober -⸗Regierungs— Rath nicht erloschen sei.

Das Haus beschloß demgemäß.

Es folgte der vierte Bericht der Kommission für die Wahlprüfungen über die Wahl der Abgeordneten Döhring und von Puttkamer-Gr. Plauth im Wahl— bezirk 1 Danzig.

Der Berichterstatter, Abg. Hugo Hermes, beantragte im Namen der Kommission für die Wahlprüfungen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Schlesien und Sachsen, vom 10. September 18733,

1. die Wahl der Abgg. von Puttkamer (Plauth) und Döhring zu beanstanden.

I. Die Wabl der Wahlmänner: Teßmer (Urwahlbezirk 3 Marienburg). Gigentbümer Heinr. Mock in Wolfedorf Niederung, in Wolfsdorf

Lehrer Carl Speiser in W Hein. Mock in Wolfsdorf Niederung

N

A. darüber Beweis zu erheben:

I) ob und in welcher Weise die Landräthe der betheiligten

Kreise bei gemeinschaftlicher Rund

2

sprechungen in Bezug auf die Wahlen verlangt und erhalten haben, durch eldliche Vernehmung der im Proteste ad. I. b benannten Zeugen und Aeußerungen der Landräthe der betheiligten Kreise nach

Mittheilung der Zeugenaussagen; 2) ob Wahlmännern den

worden seien durch eidliche

Sielmann zu Elbing.

B. Die Beweiserhebungen und Aeußerungen der Landräthe dem

Hause mitzutheilen.

C. Fürsorge zu treffen, daß die e mulare zu den Abtheilungslisten nicht ferner in Gebrauch genom⸗

men werden.

D. Dem Hause eine Karte zukommen zu lassen, aus

die Grenzen der im Protest bemänge

sind und eine Auskunft über die Gründe, welche bei

dieser Bezirke obgewaltet haben.

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erhob Protest dagegen,

daß die Wahlprüfungs-Kommissio Wahlmanöver betrachte, wenn

Der Antrag der Kommission wurde hierauf angenommen.

Es folgte die wohner der Gemeinde bitten, den Ausbau der Bahn

Berathung

welche schon der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft konzessionirt worden und bereits zum Bau vorbereitet gewesen sei, nun— mehr endlich auf Staatskosten auszuführen, .

Die Kommission beantragte, die Petition der Regierung als Material zu überweisen, während die Abgg. Vygen und Genossen die Üeberweisung zur Berücksichtigung beantragten,

Für diesen Antrag sprachen sich außer dem Antragsteller auch die Abgg. Biesenbach und Dr. Meyer (Breslau) aus, J ; Freiherr von Minnigerode und

Antrag erklärten und davor

während die Abgg. Rumpff, von Eynern sich gegen den

warnten, im Haufe derartige Spezialwünsche zu welche leicht auch Wünsche von anderer Seite hervorrufen

könnten.

Der Abg. Stengel und der Rath Dr. Micke antrag aus, worauf genommen wurde.

Der Kaiserliche Botscha von Schweinitz, ist von dem Urlaube nach St. Petersburg zurt

letzterer

Der General-Lieutenant

General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und General-Quartiermeister, ist hierher zurückgekehrt.

Göttingen, 29. April. fand in nahme des Rektorats durch den Prinzen Albrecht von P Herzogthums reichen Flagger

Die Stadt hatte

Abend war dem Prinzen von der Studentens

dargebracht worden.

Bayern. München, 28. Prinz-Regent wird die überr

langende Blumen⸗ und Gartenbau⸗Ausstellung der Vayerischen Gartenbaugesellschaft im Königlichen Glaspalast am Sonnabend Vormittag besichtigen und Nachmittags epa train die Reise zum Besuch der Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern antreten.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 29. April. (M. A.) Die Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg⸗

Schwerin, geborene Prinzessin Berliner Meldung zufolge, von d genesen und siedelt Anfang Mai rg dam über.

Tandkreis Elbing) für ungültig, dagegen die Wahl des Wabl manns Behrens (Urwahlbezirk 4 Marienburg) für gültig zu erklãren. III. Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:

wirklichen Aufwand übersteigende Geldbeträge zugesichert und vor oder nach der Wahl ausgezahlt s Vernehmung der ad 12 und b des Protestes benannten Zeugen sowie des ad 2 benannten Rentiers

den Wahlmännern Reisekosten gewährt würden, das ginge gegen sein Gewissen.

Meiersberg,

sprachen sich mit großer (Schluß des Blattes.)

ickgekehrt und hat die Ge— schäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

der Aula der hiesigen Universität, die Ueher⸗

Braunschweig, In der Fei nahmen die sämmtlichen Angehörigen der Universität Theil.

Niederung, Buhnenmeister (jãmmtlich Urwablbezirk 31,

reise von Urwählern Ver⸗

nicht mehr zutreffenden For⸗

welcher lten Urwahlbezirke zu ersehen Neubildung

n es als ein erlaubtes

von Petitionen. Ein— Landkreis Düsseldorf, Wülfrath Ratingen,

erörtern,

Geheime Ober⸗Regierungs—⸗ für den Kommissions— Mehrheit an—

fter am russischen Hofe, ihm Allerhöchst bewilligten

Graf von Waldersee,

W. T. B.) Heute Mittag Se. Königliche Hoheit reußen, Regenten des tat mn ,

ischmuck angelegt. Gestern schaft ein Fackelzug

April. (Allg. Ztg.) Der norgen zur Eröffnung ge—

2 Uhr mit Separat—

von Sachsen⸗Weimar, ist, en Masern jetzt vollständig von Weimar wieder nach

Oesterreich⸗ Ungarn.

nächst gegen die Forderung Steuern, welche weder dem Arbeitsprogramm

und neue Monopole überhaupt

mancherlei anderen Bedenken auch das der Einschränkung des

Privaterwerbs der Bürger spreche. auf die politischen Einwendungen

unb widerlegte dieselben auf das Eingehendste, indem er er—

klärte: die Regierung könne keine als die ihrige betrachten, wohl als Majorität zusammengehen. gaben des Staates und seine Traditionen im Auge behalten,

möge im edelsten Sinne des Wortes eine konservative bleiben, ohne den Fortschritt zu hemmen. (Anhaltender Beifall) Nach dem Schluß der Debatte wurden Herbst und Kathrein zu

Generalrednern gewählt.

Schweiz. Bern, 30. April. der beiden eidgenössische schlossen worden. Ueber die Bundesverfassung behufs Einfü

Niederlande.

Verlängerung Jahr, mit 40 gegen 19 Stimmen

Großbritannien und Irland. (W. T. B) In der heutigen Sitzung des Oberhauses er⸗ klärte Eart of Snskow in Beantwortung einer bezüglichen

Anfrage: die Regierung habe au

Wien, 29. April. Im Abgeordnetenhau se wandte sich heute bei Fortsetzung der Berathung des Budgets der Finanz-Minister zu— einer Erhöhung dem wirthschaftlichen Verhältnisse noch des Reichsraths günstig sei. Der Minister sprach sich ferner gegen das Branntwein⸗Monopol

aber mit der ganzen Rechten

hrung des schutzes wird Volksabstimmung erfolgen. Haag, 29. April.

Zweite Kammer hat den Gesetzentwurf, betreffend die der Dienstzeit der Milizen um ein

(W. T. B.)

der direkten

aus, gegen welche unter

Der Minister ging sodann der verschiedenen Redner ein

einzelne Partei der Rechten

Dieselbe möge die. Auf⸗ politischen und religiösen und die konservative Partei

(W. T. B.) Die Session n Räthe ist heute ge— beschlossene Abänderung der Erfindungs⸗

(W. T. B.) Die

angenommen. London, 29. April.

zur Verbindung der kanadischen Pgeific-Eisenbghn mit Ehina und Japan, einen wöchentlich dreimal statt⸗ findenden Dampferdienst zwischen Vancouver und Hong kong einzurichten, nicht eingehen können, sei aber jetzt mit der Erwägung des Vorschlages beschäftigt, einen monat— lichen Dampferdienst einzurichten.

Griechenland. Athen, 29. April. (W. T. B.. Das Urtheil in dem Prozeß der Offiziere, welche der Desertion bei der vorjährigen Truppenzusammenziehung an der türkischen Grenze angeklagt waren, ist heute gefällt wor—= den. Die Hauptleute Pinos und Lainas sowie der Lieutenant Papacaralambo sind zum Tode und zur Degradation ver⸗ urtheilt, die übrigen Angeklagten freigesprochen worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 390. April. (W. T. B.) Wie die „Neue Zeit“ erfährt, ist der im Reichs⸗ rath eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung einer Steuer von den für Reisen ins Ausland zu er⸗ theilenden Pässen, dahin amen dirt worden, daß die Steuer 12 Kreditrubel pro Person und Monat betragen soll. Der Afrikareisende Junker ist von der Kaiserin empfangen worden.

Amerika. Washington, 27. April. (R. B) Der Kongreß von Nicaragua hat den Menscal'schen Vertrag über den Bau des Nicaraguüa-Kanals genehmigt.

Afrika. Egypten. Kairo, 27. April. (R. B.) Der vom Khedive speziell zur Ueberführung der Leiche des verstorbenen Cherif Pascha ven Triest nach Egypten entsandte Dampfer kam heute Morgen in Alexandria an. Die Leiche wurde sofort ans Land in die Stadt gebracht, wo sie mit großem Pomp beigesetzt wurde.

Zeitungsstimmen.

Die „Berliner Bör en-Zeitung“ schreibt: Der Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Orientalischen Seminars an der hiesigen Universität, wird nun in nächster Woche endlich erledigt werden Daß die Gelegenheit, fremde orienta⸗ lische Sprachen zu erlernen das Seminar soll ja nicht nur Dipl maten zugänglich sein auch für unsere Kaufleute von Interesse werden kann und wird, ist sicher. Schon jetzt wird überall der Vor⸗ sprung, den der deutsche Handel vor dem englischen und französischen errungen hat, auf die Thatfache zurückgeführt, daß der deutsche Kauf mann? die Sprachen der Länder spricht die er mit seinen Waaren aufsucht. Indirekt wird also jede Vermehrung der Gelegenheis, fremde, insbesondere orientalische Sprachen kennen zu lernen, auch zur Ausbreitung unseres Handels beitragen.

Die „Baugewerks⸗-Zeitung“ berichtet:

Bei der Wichtigkeit, welche der dem Reichstage vorliegende Gesetzentwurf über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf alle bei Bauten beschäftigten Personen für die betheiligten Kreise hat, waren die Vorsitzenden der zwölf Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften in Berlin zusammengetreten, um über den Gesetzentwurf vorzuhe— rathen. Den Verhandlungen, welche am 20 und 21. April unter dem Vorsitze des Baumeisters Felisch⸗Berlin stattfanden, wohnten am eiflen Tage auch der Präsident des Reichs-Versicherungsamts Bödiker, sowie an beiden Tagen der bayerische Bezirksamtmann Gräf, als Vertreter des Reichs⸗Versicherungsamts, der Kreisgerichts-Rath Dr. B. Hilse, der Reichstagsabgeordnete Grumbt und der Vorsitzende der Müllerel⸗Berufsgenossenschaft Knönagel bei.. . Der Gesetzentwurf wurde in allen seinen Bestimmungen einer sehr sorgsamen und maß⸗ vollen Prüfung unterzogen, welche den Ernst bewies, mit. welchem die Betheiligten an die Arbeit gingen. In Allgemeinen einigte man sich dahin, daß das Gesetz als ein wohl zerechtigtes anzuerkennen, weil es eine fühlbar hervorgetretene Lücke a iszufüllen bestimmt sei, indem es die große Anzahl. von Personen auch dem Versicherungszwange unterwerfe, welche bei Erdarbeiten oder von Arbeitgebern beschäftigt werden, die nicht Gewerbtreibende eines Baubetriebes seien. Die Meinungen gingen darin auseingnder, ob für den sogenannten Tiefbau eine besondere Beru sgenossenschaft zu bilden sei, oder die Betriebe desselben den bestehenden Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften zuzutheilen wären. Endlich wurde jedoch zu Gunsten der Gesetz⸗ vorlage entschieden. Das Gleiche geschah betreffs der (8. 14 26) in Aussicht genommenen Versicherungsanstalten für die bei anderen Unternehmern als den Baugewerksmeistern beschäftigten Personen. Die Einverleibung derselben in die Genossenschaft selbst wurde als Inzweckmäßig anerkannt und der Gesetzvorlage zugestimmt, welche deren Ueberweifung an die Baugewerks-Berutsgenossenschaften als be⸗ fondere Theile diefer fordert. Abänderungsvarschläge wurden nur zu §§. 6, 8, 14. 20, 22, 24 beschlossen und in Form einer Petition dem Reichstage überreicht .. ..

Im „Düsseldorfer Anzeiger“ lesen wir: .

Während des jüngsten Osterfestes haben in dreien unserer Nach⸗ barländer größere Arbeiterkongresse stattgefunden. Das Ergebniß des belgischen Ärbeiterkongresses ist insofern von Interesse, als sich dort eine formal- Scheidung der revolutionär und der reformatorisch Ge⸗ sinnten vollzogen hat. Die Arbeiterbem gung hat, in Belgien lange Zeit auf rein wirthschaftlichem Boden gestanden. Erst späker gewann die Sozia demokratie Einfluß auf die bel⸗ gifche Bewegung, welcher Einfluß gelegentlich der im vorigen Jahre

die Urheber der berüchtigten catéchismes du peuple, das Heft in die Hände bekamen und die älteren gemäßigteren Führer in den Hinter⸗ grund drängten. Auf dem Osterkongreß nun kam es zu formellem

Partei. Bir e treu geblieben, in denen die vorjährigen Tumulte stattge⸗ funden, womit auf den vielseitig bestrittenen anarchistischen Charakter derselben ein beachtenswerthes Streiflicht fällt. 4 Eine schweizerische Arbeiterversammlung begründete in derselben Zeit einen schweizerischen Arbeiterhund. Auch hier wurde das um— stürzlerische Element bei Seite geschoben, was ebenso bemerkenswerth ist, wie die glänzende Anerkennung, welche die deutsche Sozialreform—⸗ politik durch die Beschlüsse der Delegirten versammlung erhielt. b wohl nämlich die Schweiz dasjenige vielgerühmte Land ist, welches den unseren Sozialdemokraten so begehrenswerth erscheinenden Nor— malarbeitstag, wenigstens in der Gesetzgebung, durchgeführt hat, beschloß man dennoch eine Reihe von Resolutionen, welche gerade die⸗ jenigen Dinge als Forderung aufstellen, mit denen unsere Sozialreform vorgegangen ist. Ein ungarischer Arbeiterkongreß endlich, welcher in Budapest stattfand, genehmigte eine Reihe von Resolutionen, welche soziale und wirthschaftliche Reformen, theils ebenfalls im Geiste unserer n , . , Außerdem aber erklärte man sich ür das allgemeine Stimmrecht. Aus 9 Verlauf dieser Kongresse und mit Rüchscht, darauf, daß auch in Deutschland die gemaͤßigte Richtung ihr Dasein neben der revolutionären behauptet hat mögen auch neuerdings die Herren Sabor, Singer und Hasenelever im Reichstage den Mund noch so voll genommen haben gründet sich die berechtigte Hoff nung, daß innerhalb der sozialdemokratischen Gesammtbewegung die Reformtendenz Boden gegenüber der anarchistischen gewonnen hat. An einem folchen Erfolg dürfte aber das deutsche Sozialistengesetz ebenso urfächlich mitgewirkt haben, wie die neben demselben hergehen

vielfach erörterten bedauerlichen Unruhen im Hennegau sich dereits als fo weitgehend erwies, daß die beiden Gebrüder Döfuisseaux, ;

IJlusscheiden der Defuisseaur'schen Richtung aus der sozialdemokratischen ͤ Dieser Richtung sind bemerkenswerther Weise gerade jene

Ueber die „Berechtigung der politischen Parteien“ ver⸗ breitete sich die „Neue er Zeitung“ in mehreren Artikeln, in deren letztem sie meint: . .

Wenn die stramm geschlossene Parteiorganisation zur Durch · führung eines großen geschichtlichen Umwandlungsprozesses zeitweise nöthig ist, so vergesse man nicht, daß ihre ganze Berechtigung halt doch nut auf einem Ausnahmszustande beruht. Ist. der Umwand. lungsprozeß entschieden .. ., so hat die Fortdauer ihrer strammen Geschlossenbeit abfolut keine innere Berechtigung mehr. Ist der Kampf voräber, so sollen die Schranken fallen, a. soll der normale Zustand wieder eintreten, der zwischen den Bürgern desselben Landes keine unübersteiglichen Schranken duldet. Wird gleichwohl auch in solchen normalen Zeiten die Parteitrommel fort

und fort mit der gleichen Vehemenz gerührt, so macht dies auf jeden wahren Freund des Fortschritts nur einen peinlichen Eindrug. Muß er sich doch sagen, daß diese künstliche Aufregung nur ein Hinderniß jeden Fortschritts ist. Der Parteilärm gleicht dann einer Mühle, die „z Leerem geht. Sie lärmt und klapper, aber mahlt“ nichts. Aber nicht nur die stramme Geschlossenheit der Partei muß nach, der Entscheidung des Kampfes auf⸗ hören? an die Partei selbst muß die Existenzfrage heran · treten. Die Fortdauer der Partei selbst ist nur unter einer Voraus. setzung gerechtfertigt. Diese Voraussetzung ist: daß in dem beendigten Paͤrtelkampfe bestimmte ideale Zielvunkte der Pattei noch nicht erreicht find, und daß sie ihre Kräfte zu einem späteren Anlaufe, zu einem späteren Kampfe sammelt. . . . Hat eine Partei keinen solchen Vorbehalt zu machen oder ist es ihr damit nicht ernst, so thut sie nach Veendigung des Kampfes besser daran, sich einfach außzulösen und die Neubildung einer künftigen Zeit zu überlassen. Sonst läuft sie Gefahr, zu einer Form ohne geistigen Inhalt zu werden, zur Parteimumie zu erstarren.

Statiftische Nachrichten.

Eine düstere Statistik bietet der Jahresbericht dar, welchen der Registrator der Pariser Morgue dem Polizei Präfekten von Paris über die Zahl der im Jahre 1336 eingelieferten Leichen, die Todesursachen ꝛc. erstattet hat. Danach wurden, wie das „Journal des Debats“ mittheilt, im Berichtsjahr 332 Leichen in der Morgue deponirt, und zwar 545 Leichen von Männern, 174 von Frauen und 213 von Reugebornen oder menschliche Leichenreste. Im Jahre 1885 bezifferte sich die Gesammtzahl der Leichen nur auf Ihs, und zwar 504 von Männern, 136 von Frauen und 218. von Reugebornen und Leichenreste Die Todesursachen waren im Jahre 18386: Selbstmorde: 329 Fälle (259 Männer, 70 Frauen), Todtschlag: S0 (60 Männer, 20 Frauen, Unglücksfälle 8): (70 Männer, 19 Frauen), plötzlicher Tod: 74 (46 Männer, 28 Frauen), unbekannte Todes⸗ urfachen: 360 (300 Männer, 0 Frauen). Für das Jahr 18535 waren als Todesurfachen konstatirt: Selbstmorde in 310 Fällen (259 Männer. 5 Frauen), Todtschlag: 15 (29 Männer, 16 Frauen). Unglücksfälle: 79 zs Männer, 11 Frauen), plötzlicher Tod: 80 (64 Männer, 165 Frauen), unbekannte Todesursachen: 344 (285 Männer, 9 Frauen). ÄÜls Todesarten ergaben sich im Jahre 1886: Tod durch Ectrinken in 400 Fällen, natürlicher Tod in 75 Fällen, Ueberfahren durch Wagen 56, Ueberfahren auf der Eisenbahn 12, Zerquetschung durch Taten mit darauf folgendem sofortigem Tode 74, Herabstürzen 42, Schlagfluß 30, Tod durch Schießwaffen 5, durch blanke Waffen 26, durch Vergiftung 20, durch Erhängen 72 durch elektrischen Schlag 2, Todtschlag durch verschiedene Waffen 60, Verbrennung 29, Erschlagen 12, durch Abtreibung der Leibesfrucht 10, unbestimmt h, Krankheiten in 10 Fällen. Die meisten Leichen wurden im Monat Mai eingeliefert, am wenigsten im Dezember. Was den Selbstmord betrifft, so stellten die ledigen Personen das größte Kontingent; dann folgen die verehelichten und an dritter Stelle die verwittweten Per— sonen.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von Franz Siemenroth zu Berlin erschien soeben die T Lieferung des Werkes; „Das gerichtliche Rechnungs⸗ legungswesen in Preußen“. Systematische Zusammenstellung aller die Rechnungslegung bei den Kassen der preun. Justi behörden betreffenden gesetzlichen und administrativen Verschriften. Mit Er⸗ lauterungen und Beispielen herausgegeben von Jᷓghaunes Wallen— zien, Rendant der Königl. Gexichtskasse zu Pleschen, und Heinr. Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. zu Berlin (hon ,,. fTr6). Preis 156 ½ Das Werk von ꝛ. Wollenzien und c. Walter umfaßt, wie schon der Titel besagt, alle auf das Rechnungs⸗ legungswesen bei den Kassen der preuß. Justizbehörden bezuglichen Bestimmungen in ihrer heutigen Gestalt und Geltung. Diese voll⸗ ständig in? ihrer amtlichen Textfasfung wiedergegebenen Be—⸗ stimmungen sind in folgenden drei Theilen systematisch zusam⸗ menagestellt: 1) Das preußische Etatswesen im Allgemeinen; 27) Das gerichtliche Rechnungslegungswesen in Jseinen Grundbestim⸗ mungen; 3) Zusatzbestimmungen über das Rechnungslegungswesen im Bereiche der Justizverwaltung. Von diesen 3 Theilen enthält die J. Lief den 17 Theil vollständig und von 2. Theile die 1. Unter⸗ abtheilung (A. Anweisung der Ober ⸗Rechkungskammer für die Rechnungslegung über die Ausführung des Etats der Justizverwaltung dom 4. Funi 1856, von 5§. 1— 27 oder den 1. u. 2. Abschn., all⸗ gemeine und besondere Bestimmungen für die Rechnungslegung, bis §. NI); die 2. jetzt vorliegende Lief. aber die Fortsetzung des 2. Theils 'das gerichtl. Rechnung legungswesen in Feinen Grundbestimmun gen) von 8. 27 an oder die Fortsetzung des 2. Abschn. (Besondere Bestim⸗ mungen für die Rechnungslegung) der J. Unterabtheil ung, sowie den 3., 4. u. 5. AUbsch. (Ueberreichung, Vorrevision und Abnahme der Rechnungen; Beantwortung und Frledigung der Erinnerungen der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer; Schlußbestimmungen) endlich vom 2. Theile noch einen Teil der 2. Unterabtheilung B. Forinulare zur Anweisung vom . Juni 1886). Sämmtliche Bestimmungsakte sind in dem,. Werk, soweit erforderlich, mit erläuternden Anmerkungen bezw, erklärenden SHinweisen guf Parallelstellen versehen und die Formulare mit an⸗ schaulichen Beispielen ausgestattet. Ferner sind die in der Anweisung vom 4 Juni 1886 in Bezug genommenen anderweiten Vorschriften, soweit thunlich, innerhalb des Textes der Aaweisung an gehöriger Stelle eingeschaltet. Auf diese Weise dürfte mit dem Werke von Wollenzien u. Walter sowohl den Kassenbeamten und Anwärtern im Kaffenfache ein nützliches Hülfsbuch, als auch den richterlichen Vor⸗ standsbeamten ein willkommenes Nachschlagebuch dargeboten werden.

Der Gerichtssaal. Jeitschrift fär Strafrecht, St afprozeß, Gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und dig gesammte Sʒrafrechts. siteratur. Unter ständiger Mitwirkung von Professor Dr; X. v. Bar zu Göttingen, Professor Dr. Alb. Berner zu Berlin, Rechtsanwalt M. Stenglein zu Leipzig, Professor Dr. Albert Teichmann zu Basel, Professor Hr. Em. Ullmann zu Wien und Anderen. Herausgegeben von r. F. v. Holtzendorff, Profesfor der Nechte zu München. Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 13587.) Der Inhalt des Bandes XXIX. Feft 6 ist folgender: J. Abbandlungen. Die Deffentlichkeit des ge⸗ richtlichen Verfahrens. Von Dr. Georg Kleinfeller, Privatdozent in Piünchen. = II. Vermischte Nachrichten aus der Strafrechtpflege. Der 41. Jahresbericht der New-Norker Gefängnißgesellschaft,— Ge— richtliche Praxis in Trunkenheitsfällen. III. Literarische Anzeigen. W. v. Rohland, Festrede zur Jahresfeier der Stiftung der Universität Dorpat am 12. e, 1854. Dorpat 1885. Tnigi Masucei, Studio eritico sulla premeditazione. Napoli 1886.

Von dem Werke „Politische Geschichte der Gegen⸗ wart“ von Professor Wilhelm Müller, in. Tübingen. welches die Geschichte der Jahre 1867 bis 1886 einschließlich in 19 Bänden und zwar jedes Jahr für sich in einem besonderen Bande behandelt. ist im Verlage von Julius Springer in Berlin , 3 soeben der 20. Band, Das Jabr 1886 „erschienen. Dersel be enthält die politische Geschichte des Deutschen Reichs (Seite l bis 158),

f den Antrag Kanadas,

inaugurirte Epoche der Sozialreform.

von Großbritannien und Irland (Seite 168 bis 181), Oesterreich⸗