rankfurt a. M., 8. August. Getreide mar ktherickt ron Foserpb Strauß. Der Verkehr war wenig rege, die Hal · tung für Weijen matt, neuer ab unserer Umgegend 19 - , rrei bier 18 A, vorjãbriger 185 Æ für Export bezablt, tussische Sorten zoßt - 215 M Roggen, Umsãätze beschrãnkt. Tenden; sest, biesiger neuer 165.4, ruffißjche Sorten 16. * In Gerste war das Angebot jurũckbaltend, schöne Qualitäten in beschränktem Maße offerirt. Ried, Wetterauer und Franken (Ochsenfurter Gau) 17 —-19 4 Fremde Sorten wurden weit über Cours notirt. Oafer hat seine seitkerige Festigkeit unverkürjt aufrecht erhalten, 15H — * , exquifise 182 1 M, neuer tariren 14. - 2 4A. Mais (mixed) andauernd sest 123 * Fbilifalreter obne ausgesprochene Tendenz. Raps z , — Nebl: Hiesiges Weizenmekl Nr. O 331 —· 34 4. Rr. 1 30— 1 , Nr. 2 255 — 266 Æ6. Nr. 3 211 — 253 1, HJir. 21— 27 M, Nr. 5 I7— 18 6 Milchbrot: und Brotmebl im Verbande C -— 55 , norddeuische und wetfälische Weizenmeble Rr. 65 26 27 66 Hieñß ges Roggenmehl Nr. O 26 — 27 . Nr. O1 2425 n, Rr. 1 3 —4 ., Nr. ? 18— 186 46. Weizenkleie S M Roggenkleie — * * Sxelzsꝑren 2,49 * Rüböl im Detail 72 — 74 M Oökige Preise verfteken sich rer 100 kg ab bier, bäufig auch loco auswärtiger Stationen. ; . Londen, 7. August. Die seit einigen Tagen in den Svinne⸗ reien des Oldlamdistrikts eingetrztenen Arbeitse in- fchränkungen sind ron ganz bedeutendem Umfange; mehr als 150 Fabriken baben dieselbe bereits eingeführt, und zwar durch vollständiges Feiern während jeder iweiten Woche. Auch in den Distrikten von Staleobridge, Afsrton und Moßlery bat die Bewegung Fortschritte gemacht. Ein einbeitliches Borgeben der Webereien ist allerdings gescheitert, trotzdem feiern nicht wenig Stähle augenbliglich der arbeiten nur in keschränkter Zeit, namentlich in Preston, Great Harwood, sowie in
Nord · Lancashire. ö . London, 8. August. (W. T. B.) An der Küfte 1 Weijen ladung angeboten. . . - Bradford, 8. August. (W. T. B.) Wolle fest. Auf Exxort⸗ ordres von Amerika Garne feft. Eubmissionen im Auslande.
L Desterreich. . 28. August. Mittags. Wien. K. K. Eeneral ⸗ Direktion der
ᷣsterreichischen Staats bahnen.
Auf der aus Staatsmitteln zu erbauenden Eisenbabnlinie Jast—
Rzeszow ist die Ausführung des Unter-, Ober- und Sochbaues aus- schließlich der Lieferung des eisernen Neberbaues der Brüchen, der Oberbaumaterialien, der mechanischen Ausrüftung für die
—
vergeben.
oder im Ganzen. H Voranschlag: 2 084234 Fl. Näheres an Ort und Stelle.
H. Spanien. 1) 3. Sextember 1889, 2 Uhr Nachmittags. de Correéos 7 Telègraphs, Madrid. Claudio Coello 30 00 Stück mit Metallplatten bezogene Zinkerlinder.
Direccion general Nr. 18:
7) 4. September 1889, 2 Uhr Nachmittags. 30 t Kupferritriol. 5 oM vom Gesammtwertb. .
Nähere Bedingungen in sranischker Srracke beim Reichs ⸗An⸗ zeiger.
Verkehrs ⸗Anftalten.
In der und 7. d. M. in München abgebaltenen XXI Sitzung des baverischen Eisenbahnrathes wurde ketreffs der Winterfahrordnung 1889 80 u. a. beschlessen, auf der Strecke Pafsau—Aschaffenburg den Schnelliug 137 iu be- schleunigen, um durch dessen früberes Anbringen in Aschaffenburg bezw. des Anschlußzuges (über Frankfurt a. M. Hauptbahnbof) in Köln den Anschluß an den dortselbst um 427 Nachm. abgehenden Vlissinger Schnellzug zu erreichen und dadurch eine direkte und rasche Ver⸗ bindung zwischen Wien und London berzustellen. ;
Hamburg, 8. August. (W. T. B.) Die Postdampfer Rhenania“ und . Italia“ der Oam burg ⸗Ameritanischen Pacdetfabrt / Attiergesellschaft sind, von Ham burg tem- mend, ersterer berte in St. Thomas, letzterer an demselben Tage 10 Uhr Morgens in New -JYork eingetroffen. ĩ
— 9. August. (W. T. B.) Der Postdampfer Hammonia“ der Ham burg · Amerikanischen Packet abrt / Atiengeiell ˖ schaft ist, von Hamburg kemmend, gestern Nachmittag 2 Uhr in New ⸗ York eingetroffen. . .
London, 8. August. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Mexican“ ist gestern auf der Heimreise von Caretewn ab- egangen. — Der Castle⸗Dampfer , Tavmouth Castle r ist ente auf der Heimreise in Lon don angekommen
am 6.
Wasser ⸗· beschaffungs ⸗Anlagen und der Gebäudeausrästung im Offertwege zu . ; . . Die Bauvergebung erfolgt auf Nachmaß, getrennt nach Baulocrsen 121 430.
182 019.
Voranschlag S060 Peseten vro 1000 Stück. Kaution 5 rom Gesammimwertbe. Dieselbe Beböõrde: Voranschlag 630 Pesetas pro Tonne. Kaution 16512.
Theater und Mufik.
Kroll's Theater.. .
Die gestrige Auffübrung der Lustigen Weiber von Wind for“ gestaltete sich zu einer recht gelungenen und fand bei dem Publikum lebbafte Anerkennung. Frl. von Vabsiel rom Hoftheater in Deffau ift den Berlinern noch vom vorigen Sommer her bekannt. Geftern gab sie die Rolle der Frau Flutb und wußte sich als jsolche aufs Reue die Gunst der Zuhörer zu erwerben. Die Dame verfügt Iber ein woblklingend es Organ, welches namentlich in der Hõbe von durch dringender Kraft und abgerundeter Fülle ift; ibre Stimme kat eine gute Scule genoffen, o daß sie auch schwierigen Aufgaben gewachsen ift. As Frau Flutb rerftand sie es, das Uebermüthige und Necische dieser Figur nefflich zum Ausdruck zu bringen und so nicht nur durch ibren Gesang, fondern auch durch ihr Spiel zu erfreuen. Auch von Fr. Heink, welche die Frau Reich gab, läßt sich wieder Vortkeilbaftes berichten. Wir haben diese begabte Künftlerin schon in den verschiedensten Rollen gesehen und müssen sagen, daß sie eine außerordentliche Gewandtheit besitzt, sich in jeder. Partie zurecht ˖ zufinden und daraus em as zu machen. Als Falftaff saben wir Hrn. Riemann, der gleickfalls eine erprobte Kraft ist und auch mit dieser Rolle wieder eine seiner ansprechenden Leistungen bot., Auch Hr. Fricke ertledigte fich feirer Aufgabe gut und ebenso warten die kleineren Rollen gut besetzt. ö .
In der morgen stattfindenden Neuauffübrung von Maurer und Schle fer‘ giebt Fr. Heink die Madame Bertrand. Frl. Schacks singt die Henriette, Frl. Jelineck die Irma, den Maurer Roger giebt Hr. Brffard, den Sckloffer Baptist Hr. Nebe, den Offizier Leon Hr. Gerhardt. Am Senntag bat Bötel wieder das Wert. Er tritt abermals als BVoffillon auf und Tie Kammersängerin Frl von Vabsel singt diesmal die Madelaine. Für Montag ist eine Viederbolung der Silvana“ angekũndigt.
Mannigfaltiges.
Preußische Klassenlotterie.
Ohne Gewähr.) 96) ö iehung der 4 Klasse
Bei der gestern fortgesetzten 3
180. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in
der Nachmitlags⸗Ziehung: .
J . von . M auf Nr. 152 389.
1 Gewinn von 30 900 M6 auf Nr. 187 651.
1 Gewinn von 19000 6 auf Nr. 33 692 .
3 Gewinne von 5000 M auf Nr. 12 014. 30 512. 46573. 75 0556. X 4158. 171261. . .
30 Gewinne von 3000 6 auf Nr. 6757. 13419. 23179. 26909. 28 241. 34 209. 46 987. 58 991. 68 948. 81 122. 84 251. S5 152. 107572. 114945.
133 925. 134 461. 135 861. 141 975. 147191. 157 030. 166 955. 171 925. 176255. 178 605. 183711. 39 Gewinne von 1500 66 auf Nr. 14. 3364. 9232. 25 755. 36 287. 36 649. 49 060. 50 036. 52 511. 52 727. 56ß 175. 57 822. 62 609. 70 984. 75 M24. S7 566. 93 235. 168 180. 114139. 114599. 116915. 124238. 136 289. 139 834. 145 734. 154254. 155 875. 157277. 162 710. 171 945. 173 684. 174 488. 175 697. 177 625. 178 991. 184382. 186208. 185 418. .
43 Gewinne von 500 S auf Nr. 2467. 49.77. S485. 13 825. 25277. 27790. 29 653. 37 828. 41 473. 43 782. 45 602. 49 353. 50 308. 63 292. 65 833. 71 559 82774. 84 360. S5 277. S5 526. 89 006. 91 649. 95 502. 109 792. 110 589. 110608. 110735. 114807. 120215. 12829. 131 156. 1358 964. 142 602. 142 869. 146 943. 153 185. 153 504. 156 538. 157 994. 158 9669. 164533. 169 201. 181 212.
Bei der heute sortgesetzten Ziehung der 4 Klasse 160. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vor⸗ mittags⸗Ziehung: . ö
1 Gewinn von 150 900 M auf Nr. 60 835...
2 Gewinne von 10 000 M auf Nr. M0 826. 171 3684.
2 Gewinne von 5000 S auf Nr. 348. 92 045. .
45 Gewinne von 3000 6 auf Nr. 11 322. 11555. 13 561. 17167. 20678. 39 255. 44008. 48 976. 51 164. 51 544. 53 818. 55277. 60 376. 60 469. 65 994. 70 809. S4 031. S8 458. 91 453. 91 961. 91 835. 93 0911. 94145. 98 893. 118011. 126 495. 127524. 130 636. 132512. 136 235. 137157. 138 2066. 146 773. 162152. 183973. 164 558. 165 730. 166 344. 170 046. 172970. 178913. 182 885. 182 920. 184 786. 188 162.
64 775.
153 632.
46 Gewinne von 1500 S auf Nr. 6300. 6329 11807. 13157. 25 071. 26 774 28120. 39 162. 41 419. 465 668. 45775. 49 599. 49974. 54557. 57 8094. 59165. 60 735. 65073. 69020. 72 886. 77 024. 77 473. 98 24 1060 833. 100 922. 103043. 104145. 113183. 116345. 131 059. 131 572. 136 6094. 141 899. 142 820. 145 404 151 154. 154 028. 160 631. 162 600. 173 77. 174383. 177 403. 185 047. 185763. 185 939. 188053.
4 Gewinne von 500 6 auf Nr. 45869. 19181. 12379. 28 921. 31 388. 37321. 38316. 41 506. 45 45. 51 615. 55 970. 63794. 64318. 68 543. I0 X27. 2362. 73 055. 73 193. 81 846. 93 702. 977 715. 99 T6. 108 989. 110 8093. 112 590. 113200. 113779. 114359. 11664. 121 172. 125 940. 130367. 135 246. 137112. 140655. 147155. 148 943. 149 738. 152511. 154 3483. 157 20. 162 688. 165 342. 165 709. 169 462. 177 473. 187 875.
Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich bat zwar mit Rücksicht auf feine Trauer gebeten, von effiziellen Sffentlichen Emrpfangefeierlichkeiten abzuseben; gleichwobl wollen die Bewohner
und Eigentbümer der Gekäute in der Einzugsstraße rom Brander.
burger Thore bis zum Föniglichen Schlofse und seiner Umgebung den Besuch des österreichischen Kaisers dadurch ehren, daß stie der Einzugsstraße ein festliches Gewand darch Bekränzung und Anlegung eines reichen Flaggenschmucks geben. Wie ein biesiges Blatt melder, bat sich ein Ausschuß zu diesem Zweck gebildet.
Die zuftballonfabrten im Landes ⸗ Au sstellangs park haben das Interesse weiter Kreise wachgerufen. Demräckst werden auch Nachtfabrten um 8 Ubr Abends in Scene gesetzt werder, wäbrend welcher Versuche mit Leuchtschiffen und elektrischen Apparaten vorgenommen werden sollen.
Die am 19. d. M. zu eröffnende Phbotographische Judi-⸗ läumsautstellung in der Königlichen Kriegsakademie hat in den letziin Wochen durch nachträgliche Anmeldungen solchen Zuwacks erfabren, daß der disronikle Raum bereits überschritten 1F. Sendungen aus Mittel Amerika kö troffen, welche der Ausstellung, über das ursprungliche Pro⸗ gramm kinausgebend, den Charakter einer internationalen ver- seiben. Von ganz besonderem Interesse find aber die neuerdings beimischerfeits der Ausftellung gemachten Zuwendungen. So hat
Afrika ꝛc. sind einge ⸗˖
Hr. Dr. Gäßfeld, der Se. Majestät den Kaiser nach dem Norkkax
duktion von Militärkarten nachträglich gische l KReollektivausfstellung.
begleitete, die unterwegs Cefertigten Aufnabmen der Aut stellung zur Disposition gestellt. Ferner bat der General⸗ stab Proben der Anwendung Photographie zur Reyr angemeldet. Die Bel⸗ Gesellschaft für Pbhotograrkie betbeiligt sich durch eiae Selbst Frankreich wird durch seine erte Reyro⸗
der
duktionsanstalt Gouvil u. CC. (jetzt Valladon), vertreten sein. Es bestebt die Abscht, die Arsstellung schon vor der offiziellen Eröffnung
kefiiegen. jucher,
Massengräͤbern vereinigt werden,
zur Zeit des Besucks des Kaisers von Desterreich, dem Publikum, so⸗ weit sie vollendet ist, zugänglich zu machen.
Dortmund, 8. August. (Rbein⸗Westf. Ztg.) Eine größere J 1 s 3 27 . Anzabl Platzarbeiter auf dem Hösch'schen Werke stellte
n man
keute Morgen wegen angeblicher Lohndifferenz di Arbeit ein und
erkielt auf Verlangen ibre Abkehr. Einzelne Arbeiter gingen sräter
zu Gewaltthäͤtigkeiken über, sodaß die bin ugeiogenen Polijeit eamten gejwungen waren, von der blanken Waffe Gebrauch zu machen. Zwei
der Hauxtrubestõrer wurden verhaftet.
Saarbrücken, 6. August. (Schwäb. Merk) Am heutigen Jahrestage der Scklacht von Sricheren war der Besuch des Schiacktfeldes ein sehr lebkafter. Namentlich kamen zablreiche Ver= eine und Schulen aus der Umgegend, um die denkwürdigsten Stellen auftufuchen. Die meisten besichligten die Gemälde im bie sigen Rathhause, erstiegen sodann den alten Exerzier pia und schlossen ibte Wanderung. durch einen Besnch im Ekrentbale, wo gegen 500 beim Sturm auf die Spicherer Höke gefallene oder sräter in den Lajarethen rer storbene Krieger begraben liegen. Auch die Folfterböhe, auf der am 19. Juli 1870 der erste Zusammensteß mit dem Feinde ftattfand, und die dachfeil, Sicherer Höhe wurden riel lach Einen erfreulichen Eindruck macht es auf den Be. Gräber sich ausnabmslos in gutem Stande besnden. Der Fürsorge verschiedener Vereine in Der Um ˖ gegend ift es zu verdanken, daß am beutigen Jabreẽtage sämmtliche Gräber (über 250) mit frischen Kränzen geschmückt werden konnten. Im vorigen Jahre verlautete, es jollen die Ueberreste der in Einzelgtäbern auf preutischem Gebiete beigesegten Seoldaten in um an den Ünterbaltungekosten fraren Uu können. Dicser Plan stieß aber auf so allgemeinen Rider. spruch, daß man ihn wenigstens vorläufig wieder aufgegeben hat.
daß die
„/
t vom 9. August, vorwiegend Morgens l witter.
beiter Altkirch und Friedrichshafen batten beute früh Ge—⸗
obne erhebliche Niederschläge.
Zelle Alliance Theater.
Sigmund Schlesinger.
D s Se 3 1 — Deuts He Scewarte. Im herrlichen Sommergarten:
Sommernachts ⸗ Fest.
Wetter
Bar. auf 0 Gr.
su. d. Meeressp.
red. in Millim. Cempera'r t
Mullagbmore ͤ Aberdeen. 2 wolkig Chriftiansund 7 5 Regen Kovenbagen. 7 2 bedeckt Stockholm. 75 2 heiter
araranda . Regen
t Petersburg 1 wolkig
K ; 1 wolkenlos 14
Fort. Sueens.
, 3 wollig 14 Cherbourg. wolkig 15
K 2 wolkig :
1 1 halb bed.
burg. 3 wolfig
winemünde 3 balb bed. Neufabrwasser 4 halb bed.
6 bedeckt
heiter
I heiter
I heiter still heiter
Z wolkig
Afrika.
A. Raida. 77 Ubr.
Sonnabend:
. 8 e 56
8
8
Sonntag:
6G* 6
Concert
1 halb bed.
I bedeckt
1 wolkenlos 3 wonten et! 1s 1 wolkenlos 2
Uebersicht der Witterung. Barometrische Minima liegen westli von Schott ⸗ land und über Finnland. während der Luftdrrd über Mittel · uroxa hoch und gleicmäßig rertheilt ist. Bei schwachen, nur im Nordosten frischen, an der Käüfte meift westlichen, im Binnenlande umlaufenden Winden ist das Wetter in Dentschland kübl und
8 ga 6
Sch losser.
Lonjumean.
8
Theater ⸗Anzeigen. Victoria Theater.
Zeitgemälde in 12 Bilzern von Mos ;kowski und Rich. Natbanson Ballet von C.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
JTriedrich Wil helmstãdtisches Theater. Neu einstudirt: Girofle⸗Girofla. Komische Oper in 3 Akten von Albert Vanloo und Eugen Leterrier. Musik ven Charles Lecocg.
Im vrachtrollen Par? um 6 Uhr:; Bi Parkfest. Brzantinische Nacht mit großem Karagois (Schatten sriel), unter Mitwirkung von 4 Masik ; corps. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumental Köünstlern Auftreten der Wiener Die lustige Mirz! (Marie Koblassa). Concerts 6 Ubr. Anfang der Vorstelluna 7 Ubr. Im Theater: Im rrachtvollen Park: Auftreten der Wiener Liedersãngerin Die
luftige Mirjl· (Marie Koblassa) still heiter 14 Wiener Nachtigallen Geschwister Reichmann. treten der Gesangs⸗ und Instrumental ⸗Kunftler.
LEroll's Theater. Sonnabend: Maurer und
Senntag: Gastfspiel des Hrn. Heinrich Bötel und Frl. Margaretbe v. Vabsel.
Taͤglich: Bei günstigem Wetter ver und nach der Vorftellung, Abends bei brillanter eleltr. Belenchtung des Sommer gartens, großes Dor vel ⸗ Concert. Anfang 5t, der Vorftellung 7 Ubr.
blissements. des Theaters 74 Uhr.
Stanley in . . Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Al. Musik ron C. Anfang
Sonnabend:
Severini. treten sämmtlicher Spezialitäten.
Sonnabend: Die junge Garde.
terte tbeilweise von G. Görß. Roth. Anfang 74 Ubr.
Brillantes Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Lieder sãngerin Beginn des
Giroflè Gixofla.
rotes Gsite· Dor pe. Abends 76 Uhr:
Sonnabend: 3 Male. Unser Gast. Schwank in 4 Akten von ,
Sroßes Militãr Dopxel⸗ Cor cert. Auftreten sammtlicher Sxeiialitäten. — Brillante Illumination des ganzen Garten- Eta⸗ Anfang des Concerts 6 Uhr.
Im herrlichen Sommergarten: Großes Militär ⸗ Dor vel · Concert. Gast piel der L rujsischen National · Sänger ⸗ und Tänzer Gesellschaft Iwanow‘.
Adolph Ernst- Theater. Dresdenerftraße 72. Gesangẽpesse in 4 Akten von Ed. Jacobson und Leop. Ely. Gesangẽ⸗ Musik von Franz
In Vorbereitung: Flotte Weiber. Gesangẽposse in 4 Atten von Leon Trertow. Y. Gystarv Görß. Musik von Franz Roth. (Norität)!)
MWissenschaftliches Theater der Mrania,
Anstalt für volksth Naturkunde. Sonnabend Gustav Amberg:
Verlobt: Frl. Margaretbe von Koeller mit, orn. Ober · Lande? gerichts · Reterendar Georg von Loeper Magda Moriz Eichborn mit Premict⸗Llentenant. Friedrich Erdmann — Frl. Marie Junabeim mit Hrn. Fabrikanten A. Dregerboff Charlottenburg- Berlin). — Frl. Wanda Becker mit Hrn, 6. Otto Hoebne Prauknitz . — Frl. Käthe Mert kaufen mit Hen. Königl. Domänenpächter Dan. Hod strok Manchen lora. — Frl. Anna Schmidt mit Prn. Pfarrer Andreas Gbrecht (Kafel— Breuna). — Frl. Constanze Boettcher mit Pr. Stadt⸗Baumeister Paul Cosack (Jena). . Verebelicht: Hr. Paul Schubert mit Frl. Wie Sckneider (Breslau). — Hr. Kaufmann griß Schüle mit Fil. Marie Mohr (Meßkirch i Geboren:; Ein Sohn? Hrn. Dr. Narlft: (Trachenberg) — Hrn. Lehre S. Darin Däßons. = Org. Wifted Krauß Stuten, — Irn. Königl. Reg Baumeister Hahner * a. Rh.). — Drn. Suftap Engel (Berlin). Eine Tochter; Hrn. Arnold Stein Berlin — Hrn. Dr. Julius Schinkel (Leiy⸗ Gest or ben: Hr. Justijrath Wilb. Hrn. Hauptmann vo
Zum
Hrn.
Zehnte großes Breslau).
Anfang
Auf⸗
Couplets von
Akuftik.
der * Auf ·
Auftreten
25565 Meine Ech öniger,
Verlobung
Der Postillon von Burg,
Berlobte.
Treuen.
Familien⸗Nachrichten.
mit Fräulein Anna Tochter des verstorbenen Herrn Schöniger und deen Gemahlin Caroline, Meisel, beebre ich mich ergebenst anzuzeigen. Reg Bei. Magdeburg, im August 1889.
Albert Haseloff, Militãt · Tuch · Fabrik · Besitzer.
Anna Schöniger
Albert Saseloff
(Darmstadt). — Frau Pastor Marie Raub. get Lohmann (Kladow ei giddichowxꝛ — Frau M. garetbe Naglo, geb. Bourjan (Berlin). Kaufmann Erich Rochel (Aschersleben).
,,
Redacteur: J. V.: Dr. H. Klee. Berlin: — Verlag der Crpedition (3. V.: Heidrich
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Anftalt, Berlin 8m, Wilbeimftraße Nr. 33.
Drei Beilagen (einschließlich Borsen · Beilage
geb.
Burg.
Reyre ·
erdnung besti
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
M 182.
Erste Beilage 2. Pre
Berlin, Freitag, den 9. August
——
— Königreich Preußen.
Gesetz, zetreffend die Fürsorge für die Wittwen und Faifen der Geistlichen der evangelischen Landes— S tirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie.
Vom 15. Juli 1889.
Bir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Land— ages der Monarchie, für den Geltungsbereich des Gesetzes, ereffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Frovinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876 (GesetzSamml. S. 125), was folgt: Artikel 1.
Die Vertretung und Verwaltung des nach dem anliegenden girchengesetz begründeten Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds raelt sich nach Artikel 19 des Gesetzes vom 3. Juni 1875 Zeset⸗ Samml. S. 125) beziehungaweise §. 25 des anliegenden Kirchengesetzes.
Artikel 2.
Dem Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche wird vom 1. Oktober 1889 ab Seitens des Staats eine dauernde, halbjährlich im Voraus zahlbare Rente m Betrage von jährlich 800 000 M überwiesen.
Der Fonds übernimmt dagegen alle Verpflichtungen, zelche der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt gegenüber den gegenwärtigen und den künftigen Wittwen der im Dienst der Landeskirche verstorbenen Geistlichen einschließlich der Emeriten bis dahin obgelegen haben.
Demselben werden von diesem Zeitpunkt ab die Wittwen⸗ gassenbeiträge der bis dahin versicherten Geistlichen überwiesen, much gehen auf ihn die sonstigen hiermit in Zusammenhang 1 Rechte der Allgemeinen Wittwen-Verpflegungs⸗ enstalt über.
Die Einziehung der Beiträge kann fortan in denselben Formen stattfinden, wie die der Pfarrbeiträge (§8§. 23 be⸗ sihungsweise 135 des anliegenden Kirchengesetzes).
Diejenigen Geistlichen, welche den im 5. 23 Absatz 1 da⸗ jelbst gedachten Verzicht nicht aussprechen, sind berechtigt, aus dem Versicherungsverhältniß, in welchem sie bisher zur Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt gestanden haben, uszuscheiden.
Artikel 3.
Den Geistlichen der evangelischen Landeskirche ist vom 1. Oktober 1389 ab der Beitritt zur Allgemeinen Wittwen⸗ Verpflegungsanstalt nicht mehr gestattet. Der Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche ist verpflichtet, die von diesem Zeitpunkt ab bis zum 1. April 1891 in der Provinz Westfalen und in der Rheinprovinz angestellten Geistlichen nach denselben Bestim⸗ mungen in Bezug auf ihre Wittwen zu versichern, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes für die Aufnahme in ie Allgemeine Wittwenverpflegungzanstalt gelten. Diese Verpflichtung kann durch den Evangelischen Ober-⸗-Kirchenrath mer Mitwirkung des General⸗Synodalvorstandes nach Maß⸗ zabe des Artikels 19 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 auf die s zum 1. April 1892 angestellten Geistlichen erstrecht werden. Die Vorschrift des Artikels 2 Absatz 4 findet auch in diesen Fällen Anwendung. Mit derselben Maßgabe bleibt die Verpflichtung dieser Geistlichen zur Versicherung ihrer Frauen bei dem Pfarr— Dittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche be⸗
ehen. Artikel 4.
Gegen die Entscheidung des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ nthz über die Höhe der nach §§. 15, 15, 17, 20, 23, 24 des liegenden Kirchengesetzes an den Pfarrwittwen⸗- und Waisen⸗ bonds der evangelischen Landeskirche zu leistenden Beiträge sndet der Rechtsweg nicht statt.
Artikel 5. Die Beiträge der Geistlichen beziehungsweise ihrer Hinter⸗ kliebenen und der kirchlichen Stellen an den Pfarrwittwen— nd Waisenfonds der . Landeskirche, sowie die an denselben nach Artikel 2 und 3 zu entrichtenden Wittwen⸗ leffenbeiträge können im Wege des Verwaltungszwangs⸗ derfahrens beigetrieben werden.
Artikel 6. Der nach dem anliegenden Kirchengesetz gewährte An⸗ tuch auf Wittwen⸗ und Waisengeld kann mit rechtlicher Birkung weder abgetreten, noch verpfändet, noch sonst über— dagen werden. Artikel .
Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath bestimmt unter Aus⸗
Fluß des Rechtsweges, an wen die Zahlung des Wittwen—
, een elbes nach dem anliegenden Kirchengeseßz gültig en ist.
Im Uebrigen findet wegen der Ansprüche auf Wittwen⸗ Ind Waisengeld gegen die Entscheidung des Evangelischen Sber⸗Kirchenraths der Rechtsweg nur nach Maßgabe des Beseges vom 24. Mai 15651 (Gesetz Samml. S. 24 statt.
Artikel 8.
Dieses Gesetz tritt für den Geltungsbereich der Kirchen- einde und Synodalordnung vom 19. September 18573 Dejez Samml. S. 41) am 1. Oktober 1889 in Kraft.
Si. die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz kommen
stimmungen des Artikels? Absatz? bis 4 und Artikels 3
ne ken demselben Tage an in Anwendung. . Der Zeitpunkt, zu welchem in diesen Provinzen das Gesetz
in vollem Umfange in Kraft tritt, wird durch Königliche Ver⸗
mmt⸗
Artikel 9. Nit der Ausführung des Artikels 2 Absatz 1 bis 3 dieses kczes werden der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten
und der Finanz⸗Minister beauftragt.
. ö
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben an Bord Meiner Jacht „Hohenzollern“, Dront⸗ heim, den 15. Juli 1889.
(L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck von Boetticher. von Maybach. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler.
von Scholz. Herrfurth. von Schelling. von Verdy.
Kirchengesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen.
Vom 15. Juli 1889.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der General-Synode und nach— dem durch die Erklarung Unseres Staats-Ministeriums fest— gestellt worden, daß gegen dieses Gesetz von Staatswegen nichts zu erinnern ist, sowie nach erfolgter Zustimmung Unseres Staats-Ministeriums zur Erhebung der in den 88. 14 bis 18 beziehungsweise 29 dieses Gesetzes festgesetzten Abgaben und Beiträge und zu der in 5. 19 daselbst beschlossenen Umlage, für die evangelische Landeskirche der alteren Provinzen, was folgt: 8 1
Die Wittwen und die hinterbliebenen, noch nicht achtzehn Jahre alten ehelichen Kinder derjenigen Geistlichen der evan⸗ gelischen Landeskirche, welchen zur Zeit ihres Ablebens gemäß den 8§. 1 und 19 Absatz? des Kirchengesetzes vom 25. Januar 1380 (Kirchliches Gesetäz und Verordnungsblatt S. 37) der Anspruch zusteht, bei Versetzung in den Ruhestand ein lebens—⸗ längliches Ruhegehalt aus dem Pensionsfonds der evangelischen Landeskirche zu empfangen oder im Falle ihrer Versetzung auf eine andere Stelle nach der neuen Pensionsordnung behandelt zu werden, sowie derjenigen, welche nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ruhestand versetzt werden und zur Zeit ihres Ablebens das gesetz liche Ruhegehalt beziehen, erhalten Wittwen⸗ und Waisengeld nach Maßgabe der in §§. 3 ff. nachstehenden Bestimmungen. ö
In Fällen, wo das kirchliche Interesse es wünschenswerth erscheinen läßt, ist der Epangelische Dber⸗irchenrath ermächtigt, auf Grund besonderer Vereinbarungen die Gewährung eines solchen Wittwen⸗ und Waisengeldes bis zur Höhe des nach 8§. 3 bis 5 zulässigen Mindestbetrages auch für die Hinter⸗ dliebenen derjenigen Geistlichen zuzusichern, welche entweder aus Anlaß ihres Dienstes in der inneren oder äußeren Mission nach §. 3 Absatz? des Kirchengesetzes vom 26. Januar 1880 in die neue Pensionsordnung eingetreten dder unter Bestätigung Seitens des Evangelischen Ober-Kirchenraths bei einer der evangelischen Landeskirche angeschlossenen deutschen evangelischen Gemeinde außerhalb Deutschlands angestellt find. Die Er⸗ füllung der von den Betheiligten übernommenen Verpflich⸗ tungen bis zum Ableben des betreffenden Geifstlichen bildet die rechtliche Voraussetzung für die Gewährung des Wittwen⸗ und Waisengeldes. ö
83
Das Wittwengeld besteßt in dem dritten Theile des— jenigen nach den Bestimmungen des Kirchengesetzes vom 23z. Januar 1880 berechneten Ruhegehalts, zu welchem der verstorbene Geistliche gegenüber dem Pensionsfonds der Landes⸗ kirche berechtigt gewesen ist oder berechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand versetzt beziehungs— weise zur Zeit seiner früheren Emeritirung der neuen Pensions— ordnung unterworfen gewesen wäre.
Das Wittwengeld soll jedoch, vorbehaltlich der in 85. 5, 7 und 18 . Beschränkungen, mindestens 600 * be⸗ tragen und 1200 nicht uÜbersteigen.
§. 4.
Das Waisengeld beträgt:
I) für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Geistlichen zum Bezuge des Wittwengeldes berechtigt war, ein Fünftel des Wittwengeldes für jedes Kind;
3 für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Geistlichen zum Bezuge von Wittwengeld en. berechtigt war, ein Drittel des Wittwengeldes für jedes
ind. 8. 5.
Wittwen⸗- und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zu⸗ sammen den Betrag der Pension übersteigen, zu welcher der Verstorbene unter den in 8. 3 Absatz 1 bezeichneten Voraus setzungen berechtigt gewesen ist oder 6, gewesen sein würde, wenn er am ö in den Ruhefstand versetzt wäre.
Bei Anwendung dieser Beschränkung werden das Wittwen⸗ und das Waisengeld verhältnißmaßig gekürzt.
§. 6
D . .
Bei dem Ausscheiden eines Wittwen⸗ oder Waisengeld⸗ berechtigten erhöht sich das Wittwen⸗ oder Waisengeld der verbleibenden Berechtigten von dem nächstfolgenden Kalender⸗ vierteljahr an insoweit, als sie sich noch nicht im vollen Genuß der ihnen nach 8§. 3 bis 5 gebührenden Beträge befinden.
. War die Wittwe mehr als fünfzehn . jnger als der Verstorbene, so wird das nach Maßgabe der §§. 3 und 5 berechnete Wittwengeld für jedes ane . Jahr des Altersunterschiedes über fünfzehn bis einschließlich fünfund— zwanzig Jahre um ein Vierzigstel gekürzt.
Auf den nach 5. 4 zu berechnenden Betrag des Waisen⸗ geldes sind diese Kürzungen 13 Wittwengeldes ohne Einfluß.
Keinen Anspruch auf Witiwengeld hat die Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Geistlichen innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben geschlossen war, und die kirchliche Aufsichtsbehörde durch einen nach Anhörung der Kreis- Synode zu fassenden Beschluß die Ueberzeugung ausspricht, daß die Eheschließung zu dem Zweck erfolgt sei, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen.
Keinen Anspruch auf Wittwen⸗ und Waisengeld haben die Wittwen und die hinterbliebenen Kinder eines Geistlichen aus einer Ehe, welche erst nach dessen Versetzung in den Ruhestand geschlossen ist. 3
8. 9
Das Wittwen- und Waisengeld wird von wittwen⸗ und Waisensonds der evangelischen gezahlt.
Auf dasselbe werden jedoch diejenigen dauernden Bezüge angerechnet, welche der Wittwe und den Waisen eines Geist— lichen mit Rücksicht auf dessen kirchliches Amt aus anderen als privatrechtlichen Titeln zustehen. Als solche kommen hauptsächlich in Betracht örtliche Vfarrwittthümer, Diözesan— und andere Verbands⸗Pfarrwittwenkassen, sowie provinzial⸗ rechtliche Einrichtungen, nach welchen den Hinterbliebenen von Geistlichen nach Ablauf der Gnadenzeit dauernde Bezüge von der Kirchengemeinde oder aus son igen kirchlichen Mitteln, z. B. der Pfarrpfründe, zustehen.
Darüber, welche Bezüge demgemäß auf das Wittwen— und Waisengeld in Anrechnung zu bringen sind, bestimmt der Evangelische Ober⸗Kirchenrath vergl. 5. 25 Absatz 2).
S. 10.
Die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes aus dem Pfarrwittwen- und Waisenfonds der evangelischen Landes kirche beginnt mit dem Ablauf der den Hinterbliebenen von Pfarrern und Emeriten zustehenden Gnadenzeit und erfolgt für jedes Kalendervierteljahr im letzten Monate desselben bei der Kasse des Provinzial⸗Konsistoriums oder nach Verlangen der Be—⸗ rechtigten auf deren Gefahr und Kosten durch die Post gegen Vorlegung gehörig bescheinigter Quittungen. An wen die y. gültig zu leisten ist, bestimmt der Evangelische Ober—
irchenrath (v3rgl. 5. 25 Absatz 2).
Der Anspruch auf die Leistung des einzelnen Theilbetrages ron Wittwen- und Waisengeld erlischt, wenn derselbe wahrend vier Jahren von Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Theilbetrag fallig geworden ist, nicht abgeboben ist, zu Gunsten des Pfarrwittwen⸗- und Waisenfonds.
Die Beschränkung der Befugniß zur Abtretung und Ver— pfändung des Wittwen- und Waisengeldes bleibt staatsgesetz⸗ licher Regelung vorbehalten.
S. 11.
Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisen⸗ geldes erlischt:
L. für j eden Berechtigten mit Ablauf des Monats,
I) in welchem er sich verheirathet oder stirbt,
2) in welchem ihm der Anspruch wegen unwürdigen Wandels nach Anhörung des durch das letzte Amt des verstorbenen Geistlichen bezeichneten Kreis⸗Synodal⸗ vorstandes und Konsistoriums durch Beschluß des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths entzogen wird;
. II. für jede Waise außerdem mit Ablauf des Monats, in welchem fie das achtzehnte w vollendet.
dem Pfarr⸗ Landeskirche
. = D —
Dem Pfarrwittwen⸗- und Waisenfends der evangelischen Landeskirche stehen zur Erfüllung der ihm obliegenden Ver— pflichtungen, abgesehen von den der evangelischen Landes kirche für ihn etwa zufließenden Geschenken und Vermächtnissen, so⸗ wie von den nach 3. 22 ihm zu überweisenden Wittwenkassen⸗ beiträgen aus den bei der Allgemeinen Wittwenverpflegungs— 1 schwebenden Versicherungen, folgende Einnahmen zu
ote:
I) die Zuschüsse, welche ihm aus Staatsfonds gewährt werden GF. L),
2) die Zinsen der ihm zuzuweisenden und weiter bei ihm anzusammelnden Kapitalien,
3) Ueberschußabgaben aus den Kirchenkassen (5. 14),
4) dauernde Pfarrbeiträge (55. 185ff. und 20),
5) die durch Umlage aufzubringenden Leistungen der Kirchengemeinden (5. 19. ; §. 13.
Die im 8. 22 bezeichnete Abfindung aus Staatsfonds tritt, sobald sie bewilligt ist, ö. sonstigen Einnahmen hinzu.
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D Kirchenkassen, deren etatsmäßige Solleinnahme die etats— mäßige Sollausgabe um mehr als ein Drittel der letzteren und wenigstens um 300 66 jährlich übersteigt, haben sechs Monate nach dem Schlusse jedes Rechnungsjahrẽs zehn Prozent der Ueberschüsse des letzteren an den Pfarrwittwen- und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche zur Bildung eines Betriebsfonds abzugeben (8. 15 der General-Synodalordnung; Artikel 4 Nr. 3 und Artikel 17 des Gesetzes vom 3. Juni
1875, Gesetz Samml S. 125). Diese Bestimmung gilt nur für sechs aufeinanderfolgende
re. Die kirchliche Aufsichts behörde erläßt die zur Sicherung regelmäßiger Leistung dieser Abgabe , . Anweisungen und trifft thunlichst auf die jedesmalige Voranschlagszeit der Kirchenkasse die erforderliche Festsetzung der im einzelnen Falle abzugebenden Beträge.
2
Die in 5§. 1 bezeichneten Geistlichen und Emeriten, sowie die Hinterbliebenen derselben, so lange fie die Gnadenzeit ge⸗ nießen, und die erledigten Pfarrstellen find verpflichtet, einen jahrlichen Beitrag von drei Prozent des Diensteinkommens beziehungsweise des Ruhegehalts, welches fie beziehen, an den Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds zu leisten. Derselbe ist von dem durch 100 66 theilbaren Gesammtbetrage jenes Ein⸗ kommens zu berechnen und zu je einem Viertel in den ersten Tagen jedes Kalenderjahres portofrei einzuzahlen.
In den Ruhestand versetzte Geiftliche, welche weder ver⸗
rathet sind, noch eheliche Kinder unter achtzehn ren
fitzen, sind von vorstehender Verpflichtung von dem Zeit—⸗ punkte ab entbunden, wo die vorgedachten Voraussetzungen zusammentreffen.
§. 16.
Der Pfarrbeitrag der Geistlichen von drei Prozent des Dienst⸗ a e ef Emeriteneinkommens = . sich, sofern deren Wittwen und Waisen nach 5. 9 Absatz ? und 5 auf das Wittwen⸗ und Waisengeld anrechnungsfaähige Bezüge gesichert sind, in folgender Weise:
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