frefser . Dienstag, den 4. März: Gräfin Lea“
ob. Märm Zum J. Mals; Scenen aug den pr ere, zb ee Wandels. Gardinenpredigten .. Donner stag, den . März: . Grãfin Lea“. Freitag, den 7. März: T5. At onnement f= Vorstell ung; Sceenen aus, den Phönizlerinnen . Hexenfang Kaudel 3 Gardinerpredigten !. Sonnabend. den 8. März: Ber Beischenfresser . Sonntag, den 9. März: König Lear⸗
Das Repertoire de. . 21
rd in der laufen ießli durch Die Hochzeit von r fete ih nhl beherrscht. Nur am Donnerstag wird Ludwig An zengruder z Bauern⸗ lustspiel: Die Kreuzelschreiber ', das während des Urlaubs von Jenny Groß ruhen mußte, wieder jur Aufführ ng gelangen,
nachdem die Künstlerin am 3. Mä J jurf gekehrt i. irg, von ihrer ÜUrlaubgreise wieder
ᷣ Die nächste Aufführung det ef Bild des Signorelli' ist für Montag. den egg e, ge. Friedrich Wilbelm städtisches Theater.
Die kommende Woche bringt ein Jubiläumz. Eceigniß. Am nn nn t ,, Jonathan?, ' dem es elungen ist, sich als größter Treffer unter sä i ; etzten Jahre zu bewähren, zum 50. in mien , , der
Die Preben r vicdün e r g ,
Die Proben für die in nächster Woche in Se i sind im flotten Gange. Morgen findet die k , . der ,, . ge Reb ier Mann statt. Nach zen eingegangenen etbestellungen dur J z arsverkauftes Haus bringen. ste auch der Sonntag ein
kö ; n, An dem Komponisten⸗ Abend, welcher gestern stattfan i eine lehr interesiante Novität von dem durch net . für Orchester, Klavier und Gesang bereits bekannt und beliebt ge⸗ wordenen dänischen Tondichter Hrn. Emil Hartmann kennen Seine skandinavische Volksmusik für Orchester bietet in vier Sãtzen verschiedenen Inhalts ein treues Bild von dem Volksleben der Nord⸗ laͤnder und zeichnet sich durch Melopienreil und originelle Rhythmen aus, für welche auch einige nationals Motive verwandt worden sind. Die Klarheit der Gedanken sowie die Vermeidung allen unzeitigen Auf⸗ wandes rauschender Orchester · Effekte machen einen höchst wohlthuenden Eindruck und bringen alle Feinheiten der Instrumentixung, durch welche sich der Komponist ganz besonders auszeichnet, vollkommen zur Geltung, Die genannten Vorzüge bewährten sich auch in seinem Wiegenlied für Streichinstrumente und fa das von reizvollster Wirkung war, und in dem Ballet ⸗Divertissement Ein Karnevalsfest“ in welchem wir den Marsch, das Intermezzo und die Mazurka, deren Wiederholung gewünscht wurde, besonders lobend hervorheben. Reicher Veifall des zahlreich erschienenen Publikums folgte jedem Satze dieser Sulte, die der Komponist selbst dirigirte. Die Mey der'sche Kapell'e bewährte in der Aufführung dieser Werke sowie einer be— reits bekannten, stets mit Beifall aufgengmmenen Orchester Suite von R. Klein und einiger anderer Tonstücke ihre anerkannte Tüchtigkeit Als Solist erntete Hr. Richter, der treffliche Cornet · Blãser wiederum reibe hne elt ant Lapelinchhier Merder Dr orgen bringt Kapellmeister Meyder Orchesterwerke von Weber,
Beethoven, Wagner, Rubinstein. Mozart, Offenbach, Waldteufel, Conradi, Delibes, Neßler, Soli für Flöte (Hr. Prill), Cornet à piston (Hr. Richter) und Harfe (Frl. Lemböck zur Aufführung. — Am Montag veranstal tet Kapellmeister Meyder den sechsten Komponisten ⸗Abend.
r. Emil Hartmann, der nordische Komponist, wird an diesem Abend leine Sinfonie Rr. J. (Es-dur) unter persönlicher Leitung zur Auf⸗ führung bringen.
Philharmonie.
Frau Amalie Joachim gab gestern einen populären Lieder Abend, für welchen sie den Lieder ⸗Cyklus Winterreise von Schubert zum Vortrag gewählt hatte. Die in ieder Beziehung vollendete künst⸗ lerische Leistung der gefeierten Sängerin noch von früher her in gutem Andenken bewahrend, hatte der Referent nur eine leichte Aufgabe, in ⸗ dem er mit Freuden bemerkte, wie die Stimme mit derselben Kraft und demselben Wohlklang diese 24 Gesänge ausführte, obne die
Wetterbericht vom 1. März, Montag: Morgens 8 Uhr. ein.
m.
Stationen. Wetter. Baruhelm,
Bar. auf Gr u. d. Meeretsp. red. in Milli in O Celsius
Temperatur de & sho C. = 40 R.
Mallaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. St. Petersbrg. Moskau...
Tor Vuceng⸗
wolkig halb bed. wolkenlos Oper in 4 heiter ö Meil hac wolkenlos
halb bed. wolkenlos
Taglioni.
— — So .
halb bed. bedeckt wollig
wo
Nebe wolkenlos bedeckt Nebel!)
bedeckt bedeckt wolkenlos heiter?) 237 wolkig sung wolkenlos 1e heiter bedeckt
heiter wolkig
staatssekretär. Montag:
winemũnde Dienstag:
Neufahrwasser Memel . ünster. . Karlsruhe. Wiesbaden
Dienstag:
Ganghofer und Montag:
C C K C t — C N N N — d 2 — — — C 2
3. da, ö 1) Reif. ) Reif. 3) Nebel.
Nebersicht der Witterung. Die Luftdruckvertheilung ist auf dem ganzen Gebiet
Dienstag: Mittwoch:
giert g flache Depressionen liegen über der ordsee d Ungarn und Galizien. Bei schwachen. im Nordwesten füdlichen, im Osten nördlichen Win ⸗ den ist das Wetter über Deutschland kalt und ver⸗ änderlich; vielfach ist Schnee gefallen. burg und Berlin liegt die Temperatur 10, Magde burg 14, Kassel 15, München 17 Grad unter dem Gefrierpunkt und ungefähr ebensoviel unter der nor⸗
malen. Deutsche Seewarte
Gro sfstädtisch.
ulius Freund. Die Ehre.
Theater ⸗ Anzeigen.
Vönigliche Schauspiele. Sonntag: Opern ⸗ Haus. DI. Vorstellung. Taunhäuser und der Eängerkrieg auf der r, e,, Große roman · tisch Oper in 3 Atten von Richard Wagner. 36 Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr. mn n,, , , Die Qnuitzowꝰ s.
tama 4 ü gon Wildenbruch. Anfang 66 .
Friedrich 46. Male: Der
eringste Anstrengung spüären zu lassen. Die Vielseitigkeit in der Een fan? des e ien e. Inhalts der Lieder 31 hohem Grade ju bewundern. Den frischen Kufschwwung in dem Liede ; Die et wiederzugeben, gelang der Sängerin so gut, wie der Ausdruck des Träumerischen und Zarten in dem Lindenbaum. ¶ Ohne bier noch Ginjelnes hervorheben zu wollen, konstatiren wir nur, daß alle Gesänge mit gleichem enthusiastischem Beifall aulgenommen wurden, und daß dag fehr zahlreich erschienene Publikum am Schluß des Abends die Künftlerin noch durch mehrmalige Hervorrufe auszeichnete.
Mannigfaltiges.
Ihre Majestät die Kaiserin Au guste Vie tor ia bat, wie die. Wien. Itg. mittheilt., durch Vermittelung der deutschen Botschaft in Wien dem Bundes⸗Präsidenten der österreichischen Ge⸗ seslrfchaft vom Rothen Kreuz, dem Grafen F ran Falken⸗ bayn, ein in den huldvollsten Ausdrücken ann, Hand fchreiben zustellen lassen, in welchem Ihre ajestãt er⸗ klͤrt, Sie glaube, bei den nahen Beziehungen der verstorbenen Kaiferin Augusta zur ͤsterreichischen Gesellschaft vom Rotben RreUh, und bel dem besonderen Werth, den die verewigte Kaiserin auf die Ebrenmitgliedschaft des österreichischen patriotischen Hülfs vereins legte, im Sinne der verewigten Kaiserin zu handeln, indem sie zur Crinnerung an Allerhöchstdieselbe dem Vorstande der Gesellschaft eine Bildnißmedaille der Kaiser in übersende. — Die bei⸗ gelegene, in Gold ausgeführte. Medaille zeigt auf der Aversseite das wohlgetroffene Bild der verewigten Kaiserin Augusta, auf der Revers⸗ feite die Emblene des Rothen Kreuzes mit Umschrift.
Die Inhaber von Zeitkarten für die Stadt- und Ring⸗ bahn werden auf eine im Inseratentheile unserer heutigen Zeitung befindliche Bekanntmachung der Königlichen Eisenbabn Direktion zu Berlin verwiesen. Inhalts derselben wird den mehrfach heran⸗ getretenen Wünschen auf Anwendung des neuen ermäßigten Stadt⸗ bahntarifz für die noch im Jahre 18989 entnommenen Zeitkarten Rechnung getragen. Bei den früheren wiederholten Herabsetzungen im Stad tbahntarif waren derartige Wünsche nicht laut geworden, weshalb eine Preisregulirung für die laufenden Zeitkarten, wie die gegenwärtig angekündigte, unterblieb. Es lag hiernach für die Eisen⸗ Lakn⸗Verwaltung kein Anlaß vor, in diesem Falle die neuen billigeren Sätze ohne Weiteres auf die Zeitkarten zu übertragen.
Chemnitz, 28. Februar. (Dtsch. Tagebl) Im Erzgebirge und in' Thüringen wüthete beute ein furchtbares Schnee⸗ treiben, fo daß der Bahnverkehr überall nur mühsam aufrecht er⸗ halten werden kannte. . .
Paris, 28. Februar. (W. T. B Aus Havre wird starker an- haltender Schneefall gemeldet. Aus Lille und Dünkirchen werden Stürme und ebenfalls starker Schneefall signalisirt.
New ⸗ York, 26. Februar. (J. C.). Das Testament des verstorbenen Millionärs Astor ist veröffentlicht worden. Er ver- machte dem St. Lukas Hospital in New. York 110 000 Doll, dem Hofpital für Krebskrankheiten in New ⸗York den gleichen Betrag, 100 000 Doll. der Astor ⸗Bibliotbek und eine Summe von 169 000 Doll. ist Legaten an Freunde, Wohlthätigkeitt vereine und verschiedene künst⸗ lerische und literarische Zwecke gewidmet. Den Rest des ungeheuren Vermögens erbt sein einziger Sohn.
New York, 26. Februgr. (A. C.) Ein Cvelon bat im nördlichen Texas große Verheerungen angerichtet. In Santa Fé wurden die Freimaurerhalle und dag Gerichtsgebäude und in Gainesville die Eisenbahnstation und 20 Häuser vom Sturme umge⸗ weht. Auch in Brownsville (Tennessee) zerstörte ein heftiger Orkan viele Häufer. Aus dem ganzen Südwesten der Vereinigten Staaten werden furchtbare Stürme gemeldet.
Opernhaus. Romantische Oper in 3 Akten von Richard
agner. (Lohengrin: Hr Krauß, vom Königlichen Theater in Wiesbaden, als Gast ) Anfang J Uhr.
Schauspielhaus. ö oder: Das Soldaten glück. Lust⸗ spiel in 5 Aufjügen von G. E. Lessing. Werner: Hr. Pfeil, vom Deutschen Kaiserlichen burg. ,, in St. Petersburg, als Gast) Anfang
Uhr. Dienstag: Opernhaus. 53. Vorstellung. Carmen. Akten von Georges Bizet.
ovelle des Prosper Anfang 7 Uhr chauspielhaus. Schnee und romantisch. Bauernfeld. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Sonntag: Der Unter⸗
aust's Tod. er Unterstaatssekretär. Mittwoch: Ein 391
Alwine Molar, als Gast.)
Berliner Theater. Sonntag: Hamlet. ö
Montag: Der Beilchenfresser. Gräfin Lea.
Theater. Sonntag: Die Hochzeit von Valeni. Schauspiel in 4 Akten von Ludwig Marco Brociner.
Die Ehre. von Hermann Sudermann.
Die Ehre. Die Hochzeit von Valeni.
Donnerstag: Die iner. Lussspiel von Ludwig Anzengru
Wallner - Theater. Sonntag: Neu einstudirt:
v. Schweitzer. Hierauf:
In Ham⸗ ö 5 8. ö. em in 1 Akt von nfang r. .
Montag u. folgde. Tage: Grosfstädtisch.
Dictoria- Theater
2 e nnn n und Richard Nathanson
A. Raida.
eselbe Vorstellung.
wilhelm nãdtisches ¶ Theater Sonntag: Mit
z Aten von Hugo Wittmann und Julius Bauer.
52. Vorstellung. Lohen⸗ Julius Fritzsche. Federmann. Anfang
54. Vorstellung. Minna von
(Paul Sonntag:
von Robert Buchholz.
Text von und Ludovie Halgvy, nach einer Merimse. Tanz von Paul
55. Vorstellung. Bürgerlich Luftspiel in 4 Aufzügen von
und Tanz in 4 Verne von Carl Pander. und A. Wicher. der Balletmeisterin Maria Volta.
(Era Drossen: Frl.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
gern t n 16 M.: Ein . mit Gesang in 3 Akten (5
Couplets von Alfred Bender.
Schauspiel in 4 Akten Montag: Dieselbe Vorstellung.
Sonntag! Zum 23. Male:
Bauern er.
Schwank in 4 Akten von J. B. um 1 Male: Die Ehre.
1—11 Uhr — Schwahn: Ueber Erdbeben.
. Circus Renz, Karlitraße Sonntag: Zum 196. M.: Zeltgemälde in 10 Bildern ; seitiges Verlangen:
Ballet hon G. Severin:
Schul ⸗ und Freiheitspferde.
neuer Ausstattung: um 983. 685 Montag: Deutsche Turner.
arme Jonathan. Operette in
Musik von Carl Millöcker. In Scene gesetzt von J Hr. Kapell meister ö
Montag: Der arme Jonathan.
Nesidenz · Theater. Direktion: Siegmund Lauten · Zum 23. Male: Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch Anfang 74 Uhr. Montag u. folgde. Tage: Marquise.
Belle - Alliance Theater. Sonntag: Mit gänzlich neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Requisiten, maschinellen Einrichtungen u. elektrischen Beleuchtungs⸗ Effekten: Zum 2. Nautilus. Großes Ausstattungsstück mit Gesang kten und 13 Bildern nach Jules Musik von E. Christiani Ballets und Gruppirungen von i r Musik⸗Dirigent: Hr. Kapellmeister A. Wicher. In Scene gesetzt vom
Direktor Sternheim. Anfang 74 Uhr.
ö rl. Central · Theater. Direktion Gmil Thomas. 3
, , z
ildern) von Eduar
acobson. Musik von G. , a ,, dl
; cene gese
vom Direktor Emil Thomas. Anfang 74 . ö 6G h 5
Adolph Ernst⸗ Theater. Drezdenerstrahe 72. Der Gold 8. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard a, gn. . Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. 3j von Franz Roth. Anfang 7 Ubr. ontag: Dieselbe Vorstellung. Anfang 74 Uhr.
Urania, Invalidenstrae 57 / 62, geöffnet von Sonntag um 73 Uhr:
Sonntag: 2 große Vorstellungen. 4 Uhr Nachm. (1 Kind frei) mit einem speglell , Programm: aubermärchen. — ir. 3 Genre gt, eutsche Turner. Große natlonale Original ⸗ Panto⸗ mime. — In beiden Vorstellungen: neu engagirten renommirten Luftkünstlerinnen Ge⸗ schwister Castagng. — Auftreten der vorzügl. Künst . lerinnen, sowie Reiten und Vorführen der 9
New ⸗ Jork, 28 Februar. 9 T. B.) Wie verlautet, wurde am Tage vor der Katastrophe bei Prescott ein Bote von dem Ober · Auffeber entsandt, um die Bewohner des Thales von dem , ,. Zustande des Dammes in Kenntniß zu etzen. Der Bote wurde auf dem Wege aufgehalten und konnte feinen Auftrag nicht ausführen. Ein zweiter Bote, der ihm nach- gegen, rn. kam zu spät, wurde selbst von der Fluth überrascht und ertrank.
. NewYork. 26. Februar. (l. C) Das Wetter in den südatlantischen und öͤstlichen Golfstaaten war gestern und heute das war m ste, welches im Februar jemals dagewesen ist. In Memphis nüthete gestern ein heftiger Wirbel sturm, welcher im ganzen Distrikt großen Schaden anrichtete, In Folge beftigen Regens ist der Fluß Obio im Steigen begriffen und es werden ernste Ueber chwem mungen besorgt. Andere Flüfsc im Süden und Südwesten sind bereits aus ihrem Bette getreten, wodurch mehr oder weni ger erheblicher Schaden angerichtet worden ist.
Tokio. Ueber den Bau einer deu tschzevangelischen Kirche in Tokio (Japan) schreibt die Thür. Corr. Die Deutschen in Tokio traten vor fünf Jahren zur Bildung einer deutsch⸗ evangelischen Gemeinde daselbst jusammen. Se Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen übernabm das protektorat üer dieselbe und gestattete, daß die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten. dieser. Gemeinde im fernen Japan, dem weimarischen ¶ Kirchenregimente, unterstellt werde. Geistliche wurden dorthin entsendet, die mit sehr gutem Er⸗ folge thätig waren. Das lirchliche Leben in der Gemeinde kräf⸗— tigte sich und von derselben drang der Geist des Evangeliums in jmmer weitere Kreise Japans und gewann dem Christenthum immer neue Anhänger. Es kefremdet jedoch die Japaner, daß, wãbhrend England, Rußland, Frankreich, Nord. Amerika immer stattlichere Gotteshäuser dort errichteten, der Deutsche ein solches nicht besitzt, sondern für den Gottesdienst eine kleine, abgelegene, ameri · lanische Kirche benutzen muß. Die deutsch evangelische Gemeinde in Tokio hat daher den Bau einer eigenen Kirche beschlossen, auch bereits aus eigenen Mitteln einen Bauplatz für 10 000 A erworben. Sie ist aber nicht in der Lage, die Baukosten in Höhe von 60 900 selbst aufzubringen. Der Kircheavorstand der Gemeinde, der Kaiserliche Gesandte von Holleben und die Herren Spinner und Hezing richten daher unter Zustimmung des Großherzoglich sãchsischen Kirchenraths die Bitte an die evangelischen Deutschen dabesm, ihnen bauen zu helfen, und dadurch mitzuwirken an dem fiegreichen Fortschreiten des Evangeliums zur Ehre des deutschen Namens. Es steht zu hoffen, daß die Unterstützung des deutschen evangelischen Volkes der Gemeinde in Tokig in reichem Maße zu Theil werden wird. Beiträge sind an den Großherzoglich sächsischen Kirchenrath in Weimar zu senden.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene De peschen.
Köln, 1. März. (W. T. B.) Wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, sind seit vorgest ern auf den Saarbrückener fiskalischen Bergwerken Arbeiterausschüsse ein— geführt worden.
St. Petersburg, 1. März. (W. T. B.) Der „Russische Invalide. veröffentlichl das vom Kaiser am 31. Januar be— sätigte Reglement für die Bildung von Cadres der Reichswehr (Landsturm). Danach werden die genannten Cadres durch zwei Untermilitärs für die dereinst zu formirende Compagnie, Batterie oder Ssotnie gebildet und ressortiren zu den Kreis⸗Militärchefs. Die Cadre-Mannschaften , ,. in Friedenszeiten das Eigenthum der Reichs—⸗ wehr⸗Abtheilungen und üben die zu Lehrversammlungen ein⸗ zuberufenden Landwehrleute erster Kategorie ein.
Concert ⸗Anzeigen.
Philharmonie. Montag, 3. März: X. letztes)
. Concert Dirig. u Solist: H. von ülowm. Anfang 75 Uhr.
Concert Jaus, Leivzigerstr. a8 (fcũher Bilse) Karl Mevder ⸗Concert. Sonntag, 2. März: Anfang 6 Uhr. Montag, März; Anfang ? Uhr. VI. Kom⸗ ponisten · Abend unter gefäll Mitwirkung des Kom⸗ ponisten Hrn. Hartmann. Sinfonie Nr 1 (Es-dur).
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Anna Rößler mit Hrn. Leopold Mannstetten (Dresden = Harzgerode). — Frl. ger tz Wenner mit Hrn. Gerichts⸗Referendar
ranz Driehen (Bonn) .= Frl. Helene Bartsch mit Hrn. Arthur Paschke (Jacobskirch Ober Zauche). — Frl. Luise Kreisköther mit Hrn. Karl robl (Thale a. Harz Mall mitz . — Frl. Elise laasen mit Hrn. Ludwig Kolley (Brühl — Duis⸗
burg). Verehelicht: Hr. Armand Kahn mit Frl. Ida Rappe 6 Köln). — Hr. Josef Juran mit argarete Gehring (Southampton —
Geboren: Ein Sohn: H
Mar quise.
Male: Der
ochum). aegele (Wallufangen a. e. — ; Andrege jun. (Mülheim a Rhein). — Hrn. Otto Albrecht (Leipzig).
Gestorben: Hr. Kaufmann Ludwig Heintze (Bruel). — Hr. Bernhard Jepp (Magdeburgꝛ0tll— 3 Ferdinand Bornemann (Harburg). — Hr.
potheker Th. Schaeffer (Königsberg i. Pr). — Hr.
Rentier Joh. Hövelmann (Tanten). — Hi. Kauf mann K. Speiser (Ludwigsburg). — Hr. Stadt
erichtssekretär a. D. Leopold 66. (Berlin). — r. Jean Frangois Vicedomin ö — Hr. Kaufmann Dermann Lücke (Berlin). — Hr. Paul 8g (Hamburg). — Hr. Friedrich nge arthel (Neugruna) — Hr. Gustav Picht (Wülfingerode) — Frau Minna Niemetz, geb. i Sen — en f, a 3c. r mma). — Frau Amalie Reichert, geb. ö ö
Hr. Dr.
Auf viel⸗
Zum 41. M.: Redacteur: Dr. H. Klee.
Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verl Anstalt, Berlin 8W. , 5 Nr. rm
Sieben Beilagen seinschließlich Börsen · Beilaoe)
Berlin:
uftreten der
est. dress.
zum Deutschen Reichs⸗Anze
M 55.
Königreich Preußen.
Bedingungen, welche bei der Vergebung von Arbeiten und Lie fe⸗ rungen im Bereiche der Allgemeinen Bau-Ber⸗ waltung, der Staats⸗Eisenbahn- und Berg-Ver⸗— waltung zur Anwendung kommen.
J.
S. 1. persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber. ;
Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen bat Niemand Auesicht, als Unternehmer angenommen zu, werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollstaͤndige Ausführung derselben — auch in technischer Hinsicht — die erford g iz Sicherheit bietet.
Einsicht und Bezug der Verdingungsanschlä ge ꝛc.
Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen 26 sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzufehen und werden auf Grsuchen gegen Erstatiung der ö verabfolgt.
Form und Inhalt der Angebote. ;
Die Angebote sind under Benutzung der etwa rorgeschriehenen ormulare, von den Bewerbern unterschrleben, mit. der in der Aus⸗ chreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis
zu 96 . , . 6 ie Ängebote müssen enthalten:
a. die ee Mk h Erklarung, daß der Bewerber sich den Be⸗ ö welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unter⸗ wirft; . ; ö B. die Angabe der geforderten Preise nach Reichtwährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits preifen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;
e. die genaue Bezeichnung und Ädresse des Bewerbers;
. Seidens gemeinschaftlich bieteader Personen die Erklärung, daß sie sich fäͤr das Angebot solidaris ch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften; .
e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit einge⸗ reichten Proben. Die Proben selbst müßen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet . daß sich ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;
f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezug quellen von Fabrikaten.
Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, ins besondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminsstunde hei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Autschresbung felbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung. 3
Es follen indessen solche Angebote nicht auẽgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur wahrend einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen.
§. 4. Wirkung der Angebots.
Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlags⸗ frist, bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (5. 3 letzter Abfatz) an ihre Angebote gebunden. . je Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Gerichtsbarkeit des Ortes, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen
müssen.
65 Zulassung zum Eröffnungstermin. ⸗ Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.
Ertheilung des Zuschlages.
Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschteibenden Behörde oder von einer diefer übergeordneten Be⸗ börde entweder im , zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheill.
Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.
Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen gern, bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesen. deten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem ver päteten Ein. . Zufchlags - Erklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ geben hat ĩ !
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er. halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Ingebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrages einen genf elften Wunfch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben aus drücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Gine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des felben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. .
Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.
Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um⸗
gehend schriftlich zu bestaͤtigen.
Vertragsabschluß.
Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erforbern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu Stande gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.
Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung dersel ben zu verlangen
Bie der Ausschreibung zu Grunde , Verdingungsanschläge, Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerher bei Abschluß des ö mit zu unterzeichnen.
Kautionsstellung.
Innerhalb 14 Tagen nach der Grtheilung de Zuschlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
zu beanspruchen.
§. 9. Kosten der Aust schreibung. Zu den durch die Ausschreibung felbst entstehenden Koften hat der Unternehmer nicht beizutragen.
— i
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 1. März
7 II.
Allgemeine Vertragsbedingungen. für die Ausführung der Bauten.)
§. 1. Gegenstand des Vertrages.
Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Her stellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugebörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver · trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungẽ⸗ anschlägen angenommenen Vordersäße unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche — ohne wesentl e Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bau ⸗ Entwürfe — bei der Ausführung der betreffenden Bauwecke sich ergeben. .
Abänderungen der Bau⸗Entwürfe anzuordnen, bleibt der bau- leitenden Behörde vorbehalten. Leiftungen, welche in den Bau; nt. würfen nicht vorgesehen find, können dem Unternehmer nur mit seiner
Zustimmung übertragen werden.
Berechnung der Vergütung. Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet. Di? Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsãätzen. Ausschluß einer befonderen Vergütung für Neben“ leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen,
Rüstungen ꝛc. . .
Insoweit in den Verdingungsanschlägen für. Nebenleistungen, sowic für das Vorhalten ven Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht beson⸗ dere Preiözansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnfaͤtze zugleich die Vergütung für, die zur planmaͤßigen Herstellung des Bauwerks resp für die Erfüllung des Vertrages ge— körenden NRebenfcistungen aller. Art, jnsbefondere auch für, die Heran— schaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Gerãthen ꝛc. -
Auch die Gestellung der zu den Absteckungen Höhemessungen und Äbnahmevermeffungen erforderlichen Arbeitskräfte und Gerãthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den ö nicht verlangt.
Mehrleistungen gegen den Vertrag.
Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des baulenstenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Yertrage abweichende oder im Verbindungsanschlage nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen. .
Diefem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Behörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage für die Staatskasse k ist.
Minderleistung gegen den Vertrag.
Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten, ge troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.
Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht. (6. 19)
S. 5. Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten ꝛc., Konventionalstrafe.
Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. z .
Ist über den Beginn der Arbeiten z. in den besonderen Bedin⸗ gungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung Seitens des bau⸗ leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.
Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden. —
Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. k
Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für er. lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist. - .
Cine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspãtete Ausfuͤhrung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer ö fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer
nsatz.
§. 6. Hinderungen der Bauausführung. .
Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen For führung der übernommenen Arbelten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht ehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, o 64 er bel dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon Anzeige zu erstatten. .
ndernfallgs werden schen wegen der unterlafsenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden, Umstãnde begruͤndete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen. ;
Itach Befeitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufjunehmen. ö
Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlangerung der im Vertrage festgesetzten Vollendung. fristen ee. , n. bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen. .
Fuͤr die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den, ver= tragsmaßig' bedungenen Preifen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, fo ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Burchschnittgpreise ent. sprechend abweichender neuer Einheitspreis für, das Geleistete be⸗ . zu ermitteln und darnach die zu gewaͤhrende Vergütung zu erechnen.
*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom w ö sind bezüglich der Aufführung von Leistungen und Lieferungen für bie Königlich Preuhische Staats · Cisen⸗ bahn · Verwaltung besondere Allgemeine Vertragsbedingungen“ fest⸗
geftellt worden.
iger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1890.
Außerdem kann der Unternebmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entftandenen wirklichen Schadens ger br hen. wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen verschuldet sind, oder — insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige, Umstände in Frage stehen, — sich auf Seiten der bauleitenden Be= hörde zugetragen haben.
Eine Cnischadigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.
In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues bindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.
Ist die Unterbrechung durch Naturereignisse herbeigefübrt worden, so kann der Unternehmer einen Schadenserfatz nicht beanspruchen.
Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schazens. ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Kon⸗ ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.
K Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht. (8. 19.)
Dauert Die Ünterbrechung. der Bauausführung länger al
6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Dis Rücktrittserklärung muß schriftlich und spaͤtestens 14 Tage nach Ablauf jener 5 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt — unbescadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventional-· strafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in dem selben ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunter⸗ brechung verlängert wird.
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§. 7. Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.
Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Vertrages entsprechen.
Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.
Arbeitslesstungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind fofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel hafte zu erfetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.
Arbeiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden. .
Materialien, welche dem Anschlage. bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.
Behrfs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Perfonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitspläßen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.
8. 8. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.
Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und den ban leitenten Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Be. treff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit aup⸗ Erfordern Auskunft zu ertheilen. K
Sollte daz angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Irbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem nicht oder nicht pänktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer. geschuldeten Ser get . für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zablen. 21 Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc. der auleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver⸗ fügung zu stellen. 22
§. 9. Entziehung der Arbeit ꝛc. — ;
Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Äeferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für feine Rechnung auszuführen, wenn
a, seine Leistungen untüchtig sind, oder .
bie Arbeiten' nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht ge—⸗ nügend gefördert sind, oder .
der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß 8. 8 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.
Vor der Entziehung der Arbeiten ze. ist der Unternehmer zur Besessigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der ge⸗ froffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frift aufzufordern
Von der veifügten Arbeittentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht
Auf? die Berechnung der für die ausgefübrten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desfelben zum Schadentersaz finden die Bestimmungen im 8. 6 gleich= mäßige Anwendung. . :
Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine 5 über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.
Abschlagszablungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.
Ueber die in Folge der , n, etwa zu erhebenden vermöͤgenzrechtlichen Anfprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Ginigung das Schiedsgericht. (5. 19.)
§. 10. Ordnung vorschriften.
Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf ⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des Letzteren die zutreffenden baulichen An- ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmäch⸗ nigten, Gehüͤlfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezuglich der Bauausführung und der Aufrechterhaltung der Drang auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. de sen Stellvertreferüß unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden.
Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Andereg qudrücklich ver einbart worden ist, für das Unterkommen feiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet w felbst zu forgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten n ben ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie
fuͤr deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige seitigung Sorge tragen. .
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Arbeits vertrage 2