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6 8
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2
2
der Quarantäne einer Geldstrafe. Diese seit n Zeit in Kraft stehenden Vorschriften sind nach Mitt eilungen des internationalen Gesundheitsraths von Ham burger Schiffen in letzter JZeit wiederholt derart unbeachtet eblieben, daß u. a. an Stelle des officiellen Gefundheitspasses nur Bescheinigungen von Privat personen (Aerzten ꝛc.) vorgelegt werden konnten. Abgesehen davon, . die betreffenden Schiffe der gegen Hamburger ö vor⸗
ch nich entgangen sind, haben dieselben noch die übliche Geldstrafe von 12 53 türkisch zahlen müssen. Die betheiligten Rheder werden daher in ihrem eigenen Interesse handeln, wenn sie ihren Schiffen mit Rücksicht darguf, daß diese in der Türkei mit oder ohne patente brute quarantänepflichtig, ohne patente aber auch noch straffällig sind, unter allen Umständen den officiellen Gesundheitspaß ausstellen lassen. ;
Bremen, 9. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Saale“, bon New⸗Jork kommend, ift am 8. November Morgens auf der Weser angekommen. Der Schnelldampfer Fulda! hat am November Abends die Reise von Gibraltar“ nach New⸗NYork fortgesetzt. Der Postdampfer „Gera“, nach dem La Plata bestimmt, ist am 7. November Nach⸗ mittags in orunna angekommen. Der Reichs ⸗Postdampfer Oldenburg?“ hat am ?. November Abends die Reise von Genua nach Port Said fortgesetzt.
10. November. (W. T. B. Der Schnelldampfer Lahn hat am 9. November Morgens die Reise von Southamton nach Bremen fortgefetzt; er überbringt 339 Passagiere und volle 3 Der Schnelldampfer Adler“ am 29. Oftober von Bremen ab⸗
egangen, ist am 8. November Morgens in New⸗Nork angekommen.
* Postdampfer Geran hat am 7. November Abends die Reise von Eorunna nach dem La Plata fortgesetzt. Der Schnelldampfer Spreer ist am 8. November Vormittags von New-⸗ York via Southampton nach der Weser abg ee gen, Der Reichs⸗Postdampfer Sach fen“ ist am 9. November Nachmittags von Shanghai nach Songkong absenden
Lond on, J. November. (W. T. B.) Der Castle⸗Da mpfer „Norham -⸗Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passirt.
gesehenen Quarantäne dadur
Theater und Musik.
Am Sonnabend geht imn Königlichen Opernhause Djamileh mit den Damen u . und Urbanska, den Herren Philipp, Schmidt und Lieban in Scene. Der , folgt ‚Cavalleria xusti- ana“ mit den Damen Pierson, Dietrich und Lammert, den Herren Rothmühl und Bulß. Den Beschluß bildet das Tanzbild „ Slawische Brautwerbung“. In der Vorstellung der Zauberflöte am Sonntag sind die Damen Leisinger, Herzog, Bietrich, Kopka, Rothauser, Lam⸗ mert, Weitz, Götze und Deppe, die Herren Mödlinger, Krolop und Lieban beschäftigt. err Merker vom Stadttheater in Leipzig singt den Tamino als Gast. ö
Director Lautenburg hat in Paris die Stücke „Maitre d'armes: von dem Théätre de ia Porte St. Martin, „Tournés Ernestin* vom Théatre Cluny, „Mariage d'hier“ vom Odeon und „Celles quöon respecte“ vom Gymnase für das Residenz⸗Theater erworben. .
Im Kroll'schen Theater beginnt morgen Herr Emil Götze sein Gastspiel in der Titelrolle der Oper „Johann von Lothringen! von Jonctères. Außer ihm wirken darin noch mit Herr . Kaiser Friedrich, Herr Bertram (Fürst Rudolph), Herr Lurgenstein (Graf
Arnold), . * Mathias), Fräulein Lange (Helene), ö Détschy (Albert), Fräulein Ippen (Ida). — Sgra. BeQllincloni und tagno wiederholen nochmals am Sonnabend Verdi 's, Li Fravidtad. In der nächsten Woche geht alsdann mit den italie⸗ nischen Gästen die erste der in Vorbereitun befindlichen Neuheiten, die zweiactige Oper „A Santa Lucia von ea, in Scene. Das Programm deg Concerts, welches der Geiger Herr So ma Ppick-Steiner am Sonnabend unter Mitwirkung von Frau Dr. Kohut⸗Manstein im Saal Bechstein veranstaltet, bringt von Violincompositionen Rust's J. Sonate, Bach's Ciaceonna ler die Violine allein, Sarasate's Faust⸗Phantasie und kleinere Stücke von Schubert, Wilhelm; und Hubay; an vocalen Werken bietet es eine Irie aus Gounod s Dyer Die Königin von Sapa, eine solche aus Verdi's Traviata“ und Lieder von Lassen, Rubinstein und Eckert. — Im dritten Jö Concert, das unter Dr. Hans Richter's Leitung am 14 November stattfindet, wird der Solist des Abends, Herr Alfred Reisenauer, außer dem Klavierconcert in PD-molsl von Mozart noch mehrere Soli zu Gehör bringen. — Für die dieswinterlichen Kammermusik Abende der Herren Joh. Kruse und Genoffen, deren erster am 3. Dezember in der Sing- Akadem ie stattfindet, werden von morgen ab Abonnements bei Bote u. Bock, Leipzigerstr. 37, ausgegeben.
Soeben erschienen zwei Klapierstücke von WilUhelm Pfeiffer, op. 39 (Berlin bei Sulzer Nachf.), von denen die Serenade“ sich durch ihren melodischen Inhalt empfiehlt, während in dem Polnischen Tanz rhythmische Lebendigkeit hervortritt. Beide Stücke bieten dem Spieler keine erheblichen Schwierigkeiten.
Mannigfaltiges.
Heute Mittag sollte, der N. A. 3. zufolge, die Ueberfüh⸗ rung der Särge, welche die Hohenzollerngruft des alten Domz enthält, nach der Gruft, in der Dom -Interimlirche beginnen. Der Eingang zu der proviforischen Gruft, der sich im Park von Mon⸗ bijou befindet, ift in diesen Tagen mit einer Vorrichtung versehen worden, die das Abladen der in Kisten befindlichen Särge von dem Trauerwagen wesentlich erleichtert.
Die neue Engros-Markthalle neben der Central-Markt⸗ halle wird, wie die „Nat. Ig.“ erfährt, am 1. April 1893 eröffnet werden können; ihre Eintheilung soll in der Weise, erfolgen, daß etwa zwei Drittel der gesammten Räume einschließlich der Keller⸗ geschofse dem Fleisch⸗Engroshandel und der dann verbleibende Raum den Sbst⸗ und Früchte⸗Engroshändlern überwiesen werden soll.
Neisse, 7. November. Auf dem Garnisonkirchhof in Neisse find, wie der N. A. 3. mitgetheilt wird, in den letzten Tagen die Grabhügel der sieben am 10. August d. J. ertrunkenen Sol daten zu einem einzigen Grabhügel umgeformt und ein prächtiges Denkmal aus Marmor in Form eines Obelisken mit einem Kreuz darauf errichtet worden. Das Denkmal trägt auf der einen Seite die Namen der Verunglückten, darunter den Spruch; „Sei getreu bis in den Tod, fo will ich Dir die Krone des Lebens geben. Offenbarung Johannis.“ Auf der anderen Seite liest man die Inschrift. Ge⸗ widmet ihren im Dienst gestorbenen Kameraden von den Offizieren, ,,. 6 und hn fh iel des Infanterie⸗Regiments von
interfeldt.
Ham W. T. B. den Beschlüssen der Bürgerschaft wegen der Ein führun er Feuerbestattung seine Zustimmung k. ;
Reichenberg. In den Tagen des 6. 7. und 8. Januar 1893 findet in Reichenberg, beranstaltet vom Ornithologischen Verein für bas nördliche Böhmen, eine allgemeine Fanarien⸗Aus—⸗ ste lung, die erste ihrer Art in dieser Gegend, statt. Programme und Anmeldebogen können Kanarienzüchter, die sich zu , . wünschen, vom Srnithologischen Verein Reichenberg, Gasthaus zum Pelikan“, beziehen, wo auch alle Auskünfte ertheilt werden.
Pa ris, 7. November, Heute früh ist, der K 86s. zufolge, in einem Hohhofe die Decke eines Neubaues mit 30 rbeitern eingestärzt, von denen elf verwundet sind, drei sehr schwer.
d
Jerusalem. In einem Kloster in Jerusalem starb, wie der a Z. gemeldet wird, dieler Tage eine armenische Nonne im Älter von 115 Jahren. Sie war 17 Jahre alt in das Kloster eingetreten und hatte seit 98 Jahren dessen Thürschwelle nicht mehr überschritten.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Coburg, 10. November. ¶ B. T. B) Der Herzog ist heute Vormittag von seinen Besitzungen in Oesterreich hierher wieder zurückgekehrt.
Wien, 10. November. (W. T. B. Der Preßausschuß des Abgeordnetenhauses sprach sich im Princip für die Aufhebung des Zeitungsstempels sowie für Bewilligung der Colportage aus.
Paris, 10. November. (B. T. B) Den Morgen⸗ blättern zufolge theilte der ö Ravachol's Lagasse einem Berichterstatter mit, Ravachol habe vorausgesagt, daß die Dynamit⸗Attentate im Winter wiederbeginnen würden; während des Sommers sei es fast unmöglich, ohne eigene Gefahr mit Explosivstoffen zu manipuliren.
St. Petersburg, 19. November. (W. T. B) Aus einer Meldung der ‚Nowoje Wremja“ geht hervor, daß infolge des Zwischenfalls, der dem russischen Dampfer Olga“ in der Sulinamündung der Donau zugestoßen ist, die Re gulirung des Fahrwassers der Killanmündung jenes Flusses näher ins Auge gefaßt werden soll.
Athen, 10. November. (W. T. B Die Sessi on der Kammer ist heute eröffnet worden. Das numerische Ver⸗
hältniß der einzelnen Parteien zu einander ist seit der letzten
Session unverändert geblieben. Dem Vernehmen nach wird der Minister der auswärtigen Angelegenheiten demnächst neue Documente . um die Ansprüche Griechenlands auf die Zappa'sche Erbschaft zu begründen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)
— ——— ——— — —— ——
vom 10. November, Sonnabend:
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wolkig bedeckt Nebel Nebel Nebel bedeckt) bedeckt?) Regen?) bedeckt halb bed. Nebel Nebel Nebel) bedeckt bedeckt Nebel
Nebel von Venedig. heiter
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) Dunst im
Morgens feiner Regen. 9) Reif. nebersicht der Witterung.
Die Wetterlage hat sich wenig verändert, nur ist
die Luftdruckverkheilung im Nordwesten eine mehr findet täglich an
leichmãßige. geworden. Ueber Central Europa
. dle schwache südliche bis östliche Luftströmung
bei trüber und nebliger Witterung fort, wobei die
Temperatur meistens herabgegangen ist, insbesondere stellung des Lessing ⸗Theaters: Sodoms Ende. , .
im oftlichen Deutschland, wo es um durchschnittlich Anfang 73 Uhr. 4 Grad kälter 9 als vor 24 Stunden; nennens⸗ ,,. werthe Niederschläge und ebenso Nachtfröste werden von deutschen Stationen nicht gemeldet, nur in Chemnitz fank die Temperatur 4 Grad unter den ohne Aufgeld.
Gefrierpunkt. Deutsche Seewarte. i ·· 22 —2ͤ —— d 4354 ö 5 r ihrn Theater ⸗Anzeigen. in 46 Aften na
Aöonigl iche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus,. 235. Vorstellung. Mignon, Oper in 3 Acten ö e, von Ambroise Thomaz. Tert mit Benutzung des Goethe schen Romans: „Wilhelm Meister s Lehr⸗ jahre“ von Michel Carrs und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Dirigent: Kapellweister Sucher. Anfang 7 5
Schauspielhaus. 245. PVorstellung. Balzer. Schauspiel in 4 Aufzügen don Ernst von Wildenbruch. Max Grube.
nfang 7
von Pietro Mascagni. Text na namigen Volksstück von Verga. n
lagen von J. B
ielhaus Diana. , in 5 Aufzügen, nach dem Spanischen ister des Don Augustin Moreto, von West. In Scene 16 jährigen
Regi ; Die kleine Primadonna. Gele . vom Sber⸗Kegisseur Max Grube. Anfang — ,,
onnabend: Der Misauthrop. — In Civil. 33 Lolo's Vater.
Vorstellung. Der Kaufmann von Venedig. An⸗
ang 7 Uhr. e gel. 21 Uhr: Der Kaufmann VDerorationen von Lütkemeven in Sonntag: Nachmittags 24 Uhr: Der Kaufman eco rm den Crnst. Ausgng 76 hr.
ieselbe Vorstellung. Cessing · Theater. Freitag: Zum 43. Male:
Sonnabend: Die Großzstadtluft. Sonntag: Sodoms Ende. Volksthümliche Preise (Parquet 2 4. Vorverkauf
und Halsvy, von
Sonnabend; Pariser Leben. Sonntag: Orpheus in der Unterwelt.
Der nene Ganymed.
Opernhaus.
Djamileh. Romantische Oper in 1 Act von Anfang 77 Uhr G. Bizet. Tert von L. Gallet, deutsch von L. Hart. mann. Tanz von E. Graeb. In. Scene t vom Ober- Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗
dem gleich⸗
rahms.) 246. Vorstellung.
Bie nächste Aufführung von Romeo und Julia“ halben Preisen. Montag statt.
Adolyh Ernst Theater.
Abends Nuhr: . onnabend:
—
. Anfang 71 Uhr. der Tages kasse statt. onnabend: Onkel Bräsig.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Freitag: Zum Gerliner Theater. Freitag: JJ. Abonnements. S7. Male; Die wilde Madonna, Gesangs⸗·
posse in 3 Acten von Leon Treytow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. i
dostumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen [46338 Coburg. In Scene
kzont. 3 Dunstig. 3 Nachts, Die Ortentreise., Schwank in 8 Acten von Dogar Thomas Theater. lte Ntobftiae di. ä. ; . ö e. ank in ttaa: ö 3 . 33 ö ; Flemc iht und Gussad Kadelburg. Anfang 74 Uhr. en,. Gastspiell des Angust. Junker mgnn Verlobt: Frl. Helene König mit Hrn. Forst⸗ Sonnabend: Die Orientreise.
Sonntag: Die Orientreise.
Jer Vorverkauf für die ersten zehn Duse⸗Abende
semble. Zum drittletzten Male; Snkel Bräsig. Lebensbild in 5 Acten nach Fritz Reuters Ut mine
Sonntag: Schluß des Fritz Reuter⸗Ensemble. . ö ö . . ö ö itag: 11. Vor⸗ a el der ünchener unter Direction de Wallner Theater Freitag Gast⸗Vor 3 CGcherlf 3. Dofschaufpielers Mar Sof⸗ 6 fale; Der Einsam.'. Volks. Gebo ken: Ein Sohn: Hrn. S Alred Fihrn. stück mit Gesang in 5 Acten nach gleichnamiger Erzählung von Wilhelm Bollin.
237. Vorstellung. Lerort.) Schwank in 1Aet von Charles Louveau. (Herr Smit). „3 Sträußli“ für Piston von Hoch
(Herr Steffens).
Saal Bechstein, Linkstraße 42. Freitag, An.
k . , , , ,, , cann (Banern⸗ Ehre). Oper in 1 Aufzug G han, ge, mil Win fang e, . Reisenauer unter gütiger Mitwirkung der Königl. Scene ge⸗ Sonnabend: Gastspiel von Gemma Bellincioni
ge. und Roberto Stagno. La Lraviata. (Violetta:
Kapellmeister ö. . ö e, , Sgra. Bellincioni; Alfredo: Sgr. Stagno.)
werbung. Tanzbild, von Emil, Graeb, Musik componirt und arrangirt . P. k e, ö , 6 irigent: Musikdireetor . Land i st er, ö 5 ö, , der erste Schulreiter der Welt. — Hipp ologisches Donna Msik von g. Bayer. Inseenirt durch den Pptpourri, grrangirt vom meister . K ,, Teopold Renz, hervorragendster Jockeyreiter der enheitsschwank in ö
⸗ truppe Hadje Abdullah ꝛc. — Auf Helgoland cenirt durch den oder: Ebbe und Fluth. Großes Land, Wa er⸗
— Ober⸗Regisseur Herrn C. A. Friese sen. — Her⸗ d 6 9 . 35
. vorrageubes Varists, Programm. Anfang un Feuer Schauspiel, Nationaltanz; von a
Denutsches Theater. Freitag: Faust. An⸗ n. Prog fang men. 8 7 . 5
S* ne. , . des Friedrich's des Großen‘. „Hamburger Bürgerwehr» Sonntag, 37 Uhr: Nachmittags ⸗Vorstellung bei
Hof⸗Opernsängerin Frau Emilie Hertzog.
Circus Renz (Carlstraße) Freitag, Abends 74 Uhr. Große Extra⸗Vorstellung mit komischen
Theater Unter den Linden Ronacher. Einlagen sämmtlicher Clowns. — Debüt der Kunst⸗
specialitäten ersten Ranges. — Mr. James Fillis,
allet · ireetor Franz Renz. — Mme. la Baronne de Bellefoi, Schulreiterin. —
Gegenwart. Die aus 14 Personen bestehende Araber⸗
Neue Tanz⸗Einlagen: u. A. 1. Garde⸗ Regiment zu Fuß in Parade⸗Uniform aus der .
Sonnabend, Abends 74 uͤhr: Große Vorstellung.
Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 und 77 Ahr. Nachmittags 4 Uhr ein Kind frei. Abends 77 Uhr: Auf Helgoland“).
it /// Familien⸗Nachrichten.
Die glückliche Geburt einer Tochter zeigen hoch erfreut an Chemnitz, den 8 Nevember 1392. Civil · Ingenieur u. Patent⸗ Anwalt Paul Fabian und Frau Lucie, geb. Puppe.
it neuen
Assessor Walther Grentzenberg (Berlin). Frl. Käthe Arndt mit Hrn. Hauptmann Hasse (Oppeln), Verehelicht: Hr. Rittergutsbesitzer Colmar Thiel mit Frl. Mathilde Barckhausen (Hannover). = r. Lieut, Konrad von Levetzow aus dem Hause Fhlerstorff mit rl. Marie Meurs⸗ Gerken (Ehlerstorff) — Hr. Lieut. Hans von Waldow mit Frl. Anna Edle von der Planitz (Weimar).
Anzengruber's Arnold von Siemens (Berlin).
von Oppenheim (Köln). Eine . Hrn. — Hrn. Amts⸗ richter Gustav Evers (Hagen i. W). — rn.
Lehrter Bahunho
lisorl Hohenzollern⸗Galerie
1 49 Sonntags so g. Gestorben: Frl. Pauline von Stojentin Scoring. Gr. histor. Rundgemälde 1649 — 1890. Geöffnet 9 Uhr bis Dunkelh.
Konful von Krencki (Hiogo, Japan). — Yin. Arved von Teichmann (Bredow bei Nauen),
Fr. Oberft · A»ieut. Auguste von Hertzberg, geb.
Sonnt. 9 - 9. Gumtau (Berlin). — rn. Major von Werder
ariser Leben. Komis dem Französischen des Carl Treumann.
NArania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
m . ed , bein irie. Kapellnckhet Fehr. k
Sohn Hans Christoph ( nesen).
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:
Coneerte.
33 Concert Janus. Freitag, Abends 7 Uhr: Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten / Karl Me ö. Concert. burg. Freitag: Zum 35. Male; Im Pavillon. Meister . Farrum.) Schwank in 3 Acten von Ernest della? von 9. Phantasie aus Rigoletto., von lum und Raoul Tochs. Deutsch von Ludwig Verdi.. ; n Scene iffsebt vom Ober · Regisseur Sicht * Scene gefetzt von Sigmund Lautenburg. Phantasie aus „Ca valleria rusticana? von Mas- briefe der Banerischen . orher
DSuv. „Der Flüchtling von Kretschmar. „Stra⸗
(Cars cagni,. O cara memorias für Cello von Servais
Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Neun Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage),
änge aus Schleslen', Waljer von Bilse. und das Verzeichnif der gezogenen i,
npotheken⸗
Wechselbank.
burg, 9. November. Der Senat hat laut Meldung des
zum Deutschen Reichs⸗A
M 267.
Vorlagen zur Steuerreform.
Im Hause der Abgeordneten sind heute folgende Vorlagen eingebracht worden:
1 Entwurfle ines Gesetzes wegen Aufhebung direeter Staatssteuern.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für den Umfang derselben, mit Ausschluß der Insel Helgoland, was folgt:
81
Behufs Erleichterung und anderweitiger Regelung der öffent⸗ lichen Tasten der Gemeinden (Gutsbezirk) werden die folgenden ö Staatssteuern gegenüber der Staatskasse außer 6 gesetzt ; I) die nach den Gesetzen vom 21. Mai 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 253 und 317) sowie nach den hierzu ergangenen ergänzenden und abändernden Gesetzen veranlagte Grund⸗ und Gebäudesteuer,
)) die nach dem Gesetze vom 24. Juni 1891 (Gesetz⸗Samml. S. 265) veranlagte Gewerbe⸗ und Betriebssteuer.
; § 2.
Aufgehoben werden: .
I) die von den Bergwerken in den älteren rechtsrheinischen Landes⸗ theilen zu entrichtende Aufsichtssteuer und Bergwerksabgabe (6 8 des , über die Besteuerung der Bergwerke fuͤr den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer be— legenen Landestheile, vom 12. Mai 1851 — Gesetz⸗-Samml. S. 261 —, Sz 4 des Gesetzes, die Bergwerksabgaben betreffend, vom 20. Oktober 1862 — Gesetz⸗Samml. S. 351 —
2) die in den übrigen Landestheilen zu entrichtende Bergwerks⸗ abgabe (G 6 des Gesetzes, die Bergwerksabgaben betreffend, vom 20. Oktober 1862 — Gesetz⸗samml. S. 351 Verordnungen für das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover, vom 8. Mai 1357 — GesetzSamml. S. 691 — Art. XXI, für das Ge— biet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen, die Stadt Frank—⸗ furt und die vormals Königli bayerischen Gebietstheile, vom 1. Juni 1867 — Gesetz-Samml. S. 0 — Art. XYIlI, für das vormalige Herzogthum Nassau, die vormals Großherzoglich hessischen Landestheile und die vormalige Landgrafschaft Hessen⸗Homburg ein⸗ schließlich des Oberamtsbezirks Meisenheim, vem 1. Juni 1867 — Gesetz Samml. S. 802 — Art. 1 8 3 Art. VII des Gesetzes, be treffend die Einführung des Allgemeinen BVerggefetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des Herzogthums Lauenburg, vom 6. Mai 1868 — Officielles Wochenblatt fär das Herzogthum Lauenburg für 1868 Nr. 36 — Art. IX des Gesetzes, betreffend die Einführung des All⸗ gemeinen. Berggeseßzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein, vom 12. März 1869 — Gesetz⸗Samml. S. 453 —.
K
Die Vorschriften der im Sz J bezeichneten Gesetze bleiben, soweit nicht in dem gegenwärtigen Gesetz und in dem Communalabgaben⸗ gesetze vom heutigen Tage Abweichendes bestimmt ist, in Kraft.
Die Veranlagung und Verwaltung der Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer wird, soweit nicht in dem gegenwärtigen Gesetz Ab⸗ weichendes bestimmt ist, unter Aufrechterhaltung der dieserhalb be⸗ stehenden gesetzlichen Einrichtungen, vom Staate für die wecke der communalen ? esteuerung ausgeführt. Die landständische Mitwirkung bei der Verwaltung der Ire n ffn, innerhalb des communalständischen Verbandes der Oberlausitz (6 49 des Gesetzes, betreffend die definitive Untervertheilung und Erhebung der Grundsteuer u. s. w.ä, vom 3. Februar 1867 — GesetzSamml. S. 185 — wird hierdurch nicht berührt. ö
5
Die Veranlagung G 9) ist auf diejenigen Liegenschaften, Ge⸗ bäude und Gewerbebekriebe auszudehnen, welche von der entsprechen den Staatssteuer freigeblieben, aber gemäß den Bestimmungen des Comm inalabgibenggsetze der eff er, fich: unterworfen sind. Für die Veranlagung gelten, soweit nicht in dem gegenwärtigen Gesetz und in dem Communalabgabengesetz Abweichendes bestimmt ist, die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, welche bei der Heran⸗ ziehung zu den entsprechenden Staatssteuern anzuwenden ewesen sein würden. Insbesondere sind gegen die Veranlagung dieselben Rechts⸗ mittel zulässig, mit denen die Veranlagung der entsprechenden Staats.
steuer hätte angefochten werden .
. 8 **
Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, welche von der Ver⸗ e, der im § 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Steuern oder von einzelnen derselben anderweitige Rechtsfolgen, insbesondere die Be⸗ gründung von Rechten oder Pflichten abhängig machen, bleiben auf⸗ recht erhalten; soweit hierbei, die Entrichtung solcher Steuern vor- ausgesetzt wird, treten an die Stelle der zu entrichtenden die ver⸗
anlagten Beträge. Auf die Bestimmungen im § 91 Nr. 4 des Einkommensteuer⸗
ö i, vom 24. Juni 1891 (Gesetz⸗Samml. S. 175) findet diese Vor⸗
chrift keine Anwendung. ;
Die Vorschrift findet gleichfalls keine Anwendung auf die Bildung der Urwählerabtheilungen für die Wahlen zum Haufe der Abgeordneten. Ueber diese, sowie über die Bildung der Wähler abtheilungen für die Wahl von Gemeindevertretungen ergeht besondere gesetzliche Bestimmung.
6. Die für die Provinzen de land und Westfalen bestehenden besonderen Hoh e ss über den Grundsteuerdeckungsfonds e den onds zur Erhaltung und Erneuerung des Katasters (C2 zu b und e, § 4. 41 —= 48 des Grundsteuergesetzes für die westlichen Provinzen vom 63 Januar 1839 — Gesetz⸗Samml. S. 30 —, §S§ 3, 4, 21 der Ver⸗ ordnung, betreffend die Feststellung und Untervert ellung der Grund⸗ steuer in den beiden . Provinzen, vom 12. Dejember 1864 — Gefetz⸗Samml. S. 683 — treten außer Kraft. 3664 An Stelle dieser Vorschriften treten die in den übrigen Landes theilen geltenden allgemeinen Bestimmungen. ; Mit der Aufloͤfung des Fonds gehen die Bestände sowie die alsdann noch bestehenden . und Verpflichtungen ; a. des Grundsteuerdeckungsfonds auf die betreffende Provinz, b. des Fonds zur Erhaltung und Erneuerung des Katasters auf die Staatskasse )
über.
ö § 7. Die oi die Aufbewahrung der Copien der Katasterdocumente und auf die Ertheilung beglaubigter Auszüge aus denselben bezüglichen Bestimmungen im Art. if des Gesetz es über die Veräußerung und
hhpothekarische Belastung von Grundftücken im Geltungsbereiche des
Iiheinischen Recht vm Jo. Magi iss Gefeß Samml S. 135) werden auf die Kbrigen Theile der Rheinprovin; und auf die Provinz West— falen ausgedehnt.
Erste Beilage
7
3 * 3
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 10. Nopember
; § 8.
Soweit die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die Vor⸗ schriften über die Grund⸗, Gebäude ⸗ und Gewerbesteuer bon der Vor⸗ enthaltung oder von dem Verluste der Steuer gegenüber dem Staate . gemacht ist gel Abs. 3 des , vom 21. Mai 1861, § 34 bs. 3 des Gesetzes, betreffend die definitive Untervertheilung und Erhebung der Grundsteuer in den sechs östlichen 1 vom S8. Februar 1367, § 1 des Gesetzes, betreffend die
usführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und , sowie in dem Kreise Meisenhelm, vom 11. Februar 1870 — Gesetz⸗Samml. S. 85 —, § 76 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891) gilt als vor⸗ enthalten (verloren) derjenige Betrag, welcher im Falle fortdauernder Hebung der Steuer zur ⸗Staatskasse nach Maßgabe der Veranlagung G 3 Abs. 2, 8 4 zu entrichten gewesen sein würde.
Die im 17 Abs. 3 des Gebäudesteuergesetzes vom 21. Mai 1861 bestimmte dreimonatige Anmeldefrist für neuentstandene Gebäude F 15 zu 4 a. 4. Q.), desgleichen für wesentliche Verbesserungen von Gebäuden sowie Vergrößerungen der zu ihnen gehörigen Hofräume und Hausgärten (6 15 zu 5H 4. a. O.) beginnt mit dem Ablaufe des Rechnung jahres, in welchem die Veränderung eingetreten ist. g
5 9. um Bezuge von Nachsteuern (8 17 Abs. 4 des Gebäudesteuer⸗ 6 vom 21. Mai 1861, §5 34 Abf. 4 des Gesetzes vom 8. Februar 1865, 8 1 des Gesetzes vom 11. Februar 1870, S5 70, 78 des Gewerbe⸗ steuergesetzes wom 24. Juni 1891) ist diejenige Gemeinde berechtigt, welcher nach den Bestimmungen des Communalabgabengesetzes das entsprechende Steueraufkommen zusteht. . 5 10. Die, Bestimmungen im 5 81 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1591 werden aufgehoben. Das Aufhören eines steuerpflichtigen Gewerbes ist nicht der Hebe— stelle 6 h8 Abs. 1 4. a. O), sondern dem Vorsitzenden des für die Veranlagung zuständigen Steuerausschusses anzuzeigen.
§ 11.
Die Hebung und Beitreibung der Grund-, Gebäude und. Gewerbe⸗ steuer liegt dersenigen Gemeinde ob, welche nach den Bestimmungen des Communalabgabengesetzes zum Bezuge des entsprechenden Steuer⸗ aufkommens berechtigt ist.
Die Ausfälle treffen die Gemeindekasse, die Ermächtigung zum Erlasse und zur Ermäßigung veranlagter Steuern (61 Nr. 1 des Gesetzes, betreffend den rlaß oder die . der Grundsteuer infolge von Ueberschwemmungen, vom 15. April 1889 — Gesetz⸗ Samml. S. 99 — 85 44, 45 dez Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891) geht auf die Gemeinden über.
. gesetzlichen Bestimmungen über Ansprüche der Gemeinden auf Mitverwaltung ihrer Kassen durch staatliche Kassenbegmte (§5§ 79, 1065 der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 — Gesetz⸗Samml. S. H23 — S5 44 73 der Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 — Gesetz⸗Samml. S. 265 — werden aufgehoben. .
Die auf die Betriebssteuer bezüglichen Vorschriften des Gewerbe⸗ steuergefetzes vom 24. Juni 1891 gelangen nach Maßgabe folgender Bestimmungen zur Anwendung:
) Erstreckt sich ein betriebssteuerpflichtiges Gewerbe über mehrere Kreise, fo ist für jeden dieser Kreise die Hälfte der im 5 60 Nr. 1 und a. a. D. bestimmten Steuersätze zu entrichten. Auf, die im . Abf. 2 4a. 4. D. bezeichneten Betriebsstätten findet diese Be⸗ timmung keine Anwendung.
2) Die Betriebssteuer wird in den Landkreisen vom Landrath, in den Stadtkreifen vom Gemeindevorstande, in Berlin von der Direction fur die Verwaltung der directen Steuern festgestellt.
Diefen Behörden stehen auch die Befugniß zur n un. der Betriebssteuer gemäß § 61 und die anderweite Feststellung gemäß 8 65 Abs. 2 a. a. S. zu .
9) Die Betriebssteuer ist binnen zwei Wochen nach erfolgter Be⸗ hin n der Steuerzuschrift in einer Summe zu entrichten. ie im 5I a. a. O. bezeichneten Steuerpflichtigen haben die Steuer vor Gröffnung des Betriebes zu entrichten, oder, falls bis dahin die Steuerzuschrift noch nicht behändigt ist, einen von dem Gemeinde (Guts) Vorstande zu bestimmenden Geldbetrag bei der gleichzeitig zu bezeichnenden Kasse zur Deckung der Steuer zu hinterlegen, widrigen⸗ falls ihnen die Ausübung des Betriebes nach Maßgabe des F 63 a. a. O. untersagt werden kann. gtz
Die Gemeinden (Gutsbezirke) haben, die Betriebssteuer in den veranlagten Beträgen (612) von den Pflichtigen ihres Bezirks zu erheben. Die Gemeinden (Gutsbezirke) der Landkreise haben die erhobenen
Betrage am Schlusse eines jeden Vierteljahres an die Kreiscommunal-=
kasse abzuführen. .
Sofern die Gemeinden nach den Bestimmungen des Communal⸗ abgabengesetzes besondere Betriebssteuern eingeführt haben, müssen sie denjenigen Betrag, welcher sich bei Anwendung der Bestimmungen der S5 50 69 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 und des §12 des gegenwärtigen Gesetzes ergeben würde, an die Kreiscommunalkasse abführen. steuer (Abfatz? und 3) zur Bestreitung ihrer Ausgaben zu verwenden.
§ 14. Die Kosten der Veranlagung und Verwaltung der Steuern (6 3 Abs. 2, 5 4 werden, soweit sie nicht durch die den Gemeinden hierbei übertragenen Geschäfte entstehen, aus der Staatskasse bestritten.
Das Aufkommen an Gebühren, Kosten und Strafen im Bereiche der Grund, Gebäude ⸗ und Gewerbe ⸗ Betriebs⸗) Steuer fließt in die Staats kasse. ⸗ .
Sofern im ö der Katasterverwaltung die Ausführung von Neumessungen ganzer Gemarkungen oder größerer Theile von solchen feitens einer Gemeinde oder der betheiligten Grundbesitzer beantragt wird, oder vorzugsweise der Gemeinde oder den betheiligten Grund 33 zum Vortheile gereicht, kann die Ausführung nach Bestimmung des Finanz ⸗Mmifters von der Entrichtung eines, seikens der Gemeinde oder der betheiligten Grundbesitzer zu leistenden Beitrages zu den Kosten der Neumessung abhängig ö werden.
Die Kosten der Hebung und Beitreibung der Steuern Gs 11, 13) sind von den Gemeinden zu tragen. . . 26
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verpflichtung der Grund- steuerdflichtigen zur Entrichtung von Beischlägen behufs Bestreitung der Glementarerbebungskosten (8 Ja, 3 des Grundfteuergesetzes für die weftlichen Provinzen vom 21. Januar 1839, § 11 des Gesetzes vom 11. Februar 1870) werden zug babe.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ansprũche der Gemeinden , auf den Bezug von Vergütungen für die bei Veranlagung der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer ihnen übertragenen Geschäfte (83 5 Abf. i des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891, 84 Abf. 1 des Ginkommensteuergesetzös vom 24. Juni 1891 —
esetz- Samml. 175 = treten außer Kraft. .
Durch Königliche Verordnung kann den Gemeinden und selbst⸗ ständigen Gutsbezirken die Verpflichtung auferlegt werden, in ihren
ezirken die Elementarerhebung der kan i directen Staat⸗
Die Kreise haben das . zufließende Aufkommen der Betriebs
1892.
steuern, der Domänen und der Rentenbank-⸗ Renten sowie die Abfüh⸗ . erhobenen Beträge an die zuständigen Staatskassen ohne ergütung zu bewirken.
§ 17.
Ansprüche auf Grundsteuerentschädigungen (65 1, 15 —17 des Gesetzes vom 11. Februar 1879 Grundsteuerentschaͤdigungsgesetz vom Ii. Wai 186ß 1 = Gefeß Samml. S. Je J sewie auf , ein. des Staates zu leistende Entschädigungen, welche die Enttigtung der . an den Staat zur Voraussetzung haben, finden nicht erner statt.
. § 18.
Die auf Grund der S5 14 des Grundsteuerentschädigungsgesetzes vom 21. Mai 1861 und der S§ 1, 15 des Gesetzes vom 11. Februar 1870 für die Aufhebung von Grundsteuerbefreiungen und Bevorzugungen ge⸗ leisteten Entschädigungen sind nach Maßgabe der folgenden Bestim⸗ mungen an die Staats kasse zurückzuerstatten.
. ist. soweit die Entschädigung durch Erlaß von Do mänen⸗ abgaben oder Domänenamortisationsrenten stattgefunden hat, das zu erstattende Entschädigungskapital nach dem zwanzigfachen Betrage der erlassenen Abgabe bezw. Rente zu berechnen.
§ 19.
Die Rückerstattung (z 18) bleibt ausgeschlossen bezüglich derjenigen Güter und Grundstücke, welche nach erfolgter 8 n e, 6 sästiges (entgeltliches) Rechtsgeschäft, mit Ausnahme der Fälle der Erbtheilungen und der Gutsüberlassungsverträge, veräußert worden sind.
Wenn sich die ö nur auf einen Theil des Gutes bezw.
Grundstücks erstreckt hat, so wird der Betrag der Rückerstattung nach dem Verhaltnisse der Grundsteuer ermittelt. Falls jedoch der veräußerte Theil nur aus Absplissen zu öffent⸗ lichen Wegen, zu Flüßsen, Bächen, Kanälen oder zu Eisenbahnen besteht, wird der hierauf entfallende Entschädigungsbetrag von der für das ganze Gut oder Grundstück geleisteten Entschädigung nur dann abgerechnet, wenn der zur Rückerstattung Verpflichtete nachweist, daß der Grundsteuerreinertrag der Absplisse mehr als den zehnten Theil des Grundsteuerreinertrages des ganzen Gutes oder Grundstücks und zugleich mehr als 30 beträgt. ;
Die Rückerstattung (G 18) bleibt ferner in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in, welchen die Vorschriften im 5 5 des Gesetzes vom 25. Mai 1885 (GesetzSamml. S. 170) deshalb nicht zur Anwendung gekommen sind, weil der Besitzer der betreffenden Grundstücke die im F 7a. a. O. vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllt hat.
§ 20.
Diejenigen Städte, welche gemäß § 7 des Gesetzes vom 21. Mai 1861 entschädigt worden sind, haben die empfangene Entschädigung an die Staatskasse zurückzuerstatten.
Sofern die einer Stadtgemeinde überwiesene Entschädigungssumme auf die einzelnen Besitzer der Grundstücke in der städtischen Felsmark vertheilt worden ist F 18 Abs. 2 a. a. O.), haben diese nach Maß⸗ gabe der 5§ 18, 19 die Rückerstattung an die Staatskasse zu bewirken.
§ 21.
Soweit durch Vertrag eine Ablösung der durch die Gesetze vom 21. Mai 1861 (Gesetz Sanenl. S. 2653 und 317) und 11. Februar 1870 aufrecht erhaltenen Befreiungen von der Grund⸗ und Gebäudesteuer stattgefunden hat, ist die empfangene Entschädigung an die Staatskasse zurũckzuerstatten.
Die Bestimmungen des § 19 finden entsprechende Anwendung.
. § 2. Die zurückzuerstattenden Kapitalien (c8 18 —=21) sind seitens der Pflichtigen vom 1. April 1895 ab mit 31 vom Hundert zu verzinsen. Die Feststellung der zurückzuerstattenden Kapitalien gebührt dem Finanz Minister. ö Gegen die Feststellung steht den Pflichtigen binnen einer, vom Tage der Mittheilung des zu erstattenden Betrages ab laufenden Ausschlußfrist von 3 Monaten der Rechtsweg offen. Die Beschreitung des ö hat aufschiebende Wirkung.
Kapitalbeträge (6 22) welche den Betrag von 20 46 nicht er⸗ reichen, sowie Kapitalbeträge, welche über einen durch 20 ohne Rest theilbaren, in Mark ausgedrückten Geldbetrag hinausgehen, müssen binnen einer Frist von sechs Monaten nach erfolgter endgültiger Fest⸗ stellung nebst, den bis zum Zahlungstage aufgelaufenen Zinsen zur Staatskasse eingezahlt werden.
Dem Verpflichteten steht es frei, nach seiner Wahl entweder
aA. den noch verbleibenden Betrag des zu erstattenden Kapitals nebst den Zinsen binnen sechs Monaten nach erfolgter endgültiger Fest⸗ stellung ebenfalls zur Staatskasse zurückzuzahlen, oder
h. statt dessen für die Zeit vom 1. April 1595 ab auf die Dauer von 35 Jahren eine in vierteljährigen Theilbeträgen fällige Tilgungs⸗ rente von jährlich 5 vom Hundert des Kapitals zu entrichten, wodurch das Kapital mit 3r½ vom Hundert verzinst sowie mit 11½ vom Hundert und mit den durch die fortschreitende Amortisation ersparten ZJinsen des ursprünglichen Kapitalbetrages . wird.
Auch während des Zeitraumes von 55 Jahren kann der Ver⸗ pflichtete die Tilgungsrente zum Beginn eines jeden Rechnungsjahres durch Baarzahlung des noch nicht getilgten Theils des Kapitals ganz oder theilweise ablösen, mit der Here mn, n daß bei theilweiser Ab⸗ lösung der fortzuentrichtende Theil der Tilgungsrente einen auf volle Mark abgerundeten Jahresbetrag ergeben muß. Welche Beträge in den verschledenen Jahren der 35 jährigen Tilgungsdauer zur Abloͤsung erforderlich sind, 4 beiliegende Tilgungstafel.
Die fälligen Beträge an Kapital und Renten unterliegen der Beitreibung im *r,
Die aus den S5 18, 19. 20 Abs. 2, 6 21 bis 23 folgenden Ver ⸗ pflichtungen ruhen auf den Gütern und rundstücken, wofür die Ent⸗ eich geleistet worden ist, als eine öffentliche, auf jeden Besitzer übergehende Last. .
Wird ein mit einer Tilgungsrente behaftetes Gut oder. Grund. stück zerstückelt, so ist die Tilgungsrente nach den Vorschriften der 6 2 bis 5. des Gesetzes, betreffend die Vertheilung der offentlichen
asten bei Grundstückstheilungen u. s. w. vom 25. August 1876 , S. 405) zu vertheilen, mit der Maßgabe, daß die Be⸗ täͤtigung des Vertheilungsplaneg durch die Bezirksregierung erfolgt.
Die bei der Vertheilung sich ergebenden, hinter dem Jahres⸗ betrage von Einer Mark zurückbleibenden Tilgungsrenten oder über volle Markbeträge überschie ßenden ö sind nach den Grund⸗ sätzen des 5 23 durch Kapitalzahlung abzu .
In den Fällen des 5 19 Abs. 3 bleibt die Vertheilung aus-
lossen. geschlossen 4
Insoweit nicht in den Ss 25, 24 ein anderes bestimmt ist regeln
1 die Zahlung, Sicherstellung und Tilgung der Kapita lien und
ilgungsrenten nach den entsprechenden Vorschriften in den §5 18 bis 27 des Gesetzes über die Errichtung von Rentenbanken vom 2. Mãrz 1860 (Gesetz Samml. S. 13), mit der Maßgabe, daß die Bezirksregierung an die Stelle der . tritt.
Die sämmtlichen, behufs ierstattznnb von Kapitalien nebst Zinsen (68 18 — 24) im Laufe eines jeden Rechnungsjahres gezahlten Beträge werden zum Zwecke der Tilgung von Staatsschulden durch Rückkauf eines entsprechenden Betrages von Schulddocumenten der Staatsschuldentilgungskasse überwiesen.