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wurde in einigen Punkten ergänzt. Die vorläufige Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete von Kamerun und 6 und des südwestafrikanischen Gebiets für das Etats— ahr 1892/93 wurde durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.
eitens des Ausschußses für Rechnungswesen wurde über die Verwaltung des Schuldenwesens des Reichs 2c. Bericht erstattet. Endlich wurde die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Reichsbank vorgenommen und eine Eingabe, . die . des Militär⸗Pensionsgesetzes, dem Reichskanzler über⸗ wiesen.
Seine Majestät der Kaiser haben unter dem 3. Mai d. * Aenderungen bezw. Ergänzungen zu den Organisatorischen Bestimmungen vom 9. April 1891 und den Bekleidungs⸗ bestimmungen vom 4 Juni 1891 für die Kaiserliche Schutz⸗ trup pe für Deutsch-Ostafrika genehmigt, welche auf die neu zu errichtende Stelle eines Zahlmeisters Bezug haben. Sie sind in Nr. 9 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blatts“
vom 19. Mai veröffentlicht.
Dieselbe Nummer enthält nachstehende Allerhöchste Ordres nebst J en: ö
Ich bestimme; 1) Obermagte der Matrosen. Divisionen, welche Geschütz führer sind und als solche Hervorragendes leisten, dürfen zu Stückmeistern mit dem Range eines Feldwebels befördert werden. — Die Stückmeister tragen die Uniform der Feldwebel der Matrosen⸗ Dipistonen, jedoch mit unklarem Anker und dem Abzeichen der Exerzier⸗ meister. 2) Ich genehmige die Zahlung von Stellenzulagen und Schieß⸗ prämien an Geschützführer, Schnellladekanonen⸗Schützen, Revolverkano⸗ nen Schützen und Maschinengewehr⸗Schützen in der Mir von Ihnen vor⸗ geschlagenen Weise und beauftrage Sie, das weitere nach Maßgabe des Etats zu veranlassen. Sobald über die Wirkung dieser Bewilli⸗ gungen Erfahrungen vorliegen, sehe Ich einer Berichterstattung darüber entgegen. Berlin, den 8. Mai 1894. Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers. Hollmann. An den Reichskanzler (Reichs—⸗ Marineamt).
Ich bestimme, ö. die Küstenbezirks-Inspektoren die Disziplinar— straf, und Urlaubsbefugnisse der detachierten Stabsoffiziere sowohl über das ihnen ständig unterstellte Personal als auch über die ihnen vorübergehend zur Ausführung von Vermessungen und sonstigen Auf: gaben unterstellten Mannschaften auszuüben haben. Berlin, den 8. Mai 1894. Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers. Hollmann. An den Reichskanzler (Reichs-⸗Marineamt).
Ich ermächtige den Staatssekretär des Reichs- Marineamts, den im Auslande zu Stellvertretern von Kommandanten von Schiffen Meiner Marine ernannten Offizieren zur Deckung der denselben aus Veranlassung der Stellvertretung erwachsenden Kosten der nothwen⸗ digen Ergänzung ihrer Seeequipage eine Abfindung bis zu Zwei— hundertfünfzig Mark zu gewähren, insofern eine solche nach Lage der Umstände nothwendig erscheint. Berlin, den 8. Mai 1894. Wil helm. In Vertretung des Reichskanzlers. Hollmann. An den Reichs⸗ kanzler (Reichs⸗Marineamt).
Ich bestimme, daß die Feuerwerks. und Zeug-⸗Offiziere und die Zeug · Obermaate vom 1. April 1894 ab Seefahrzulagen gemäß der vor der Beförderung zum. Deckoffizier bezw. zum Zeug⸗Qbermaaten in heimischen und außerheimischen Gewässern erworbenen Seefahrzeit be⸗ ziehen. Berlin, den 8. Mai 1894 Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers. Hollmann. An den Reichskanzler (Reichs⸗ Marineamt).
Der zum Kaiserlichen Botschafter in Wien ernannte bis herige Gesandte in München Graf zu Eulenburg ist auf seinem neuen Posten eingetroffen und hat die Geschäfte der Botschaft übernommen.
Der hiesige japanische Gesandte Vicomte Aoki hat Berlin verlassen und sich nach London begeben, woselbst er gleichfalls beglaubigt ist.
Die II. Division des Manöper-Geschwaders, Divisions-Chef Kontre-Admiral von Diederichs, ist laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine am 18. Mai in Queensferry (Schottland) angekommen und wird am 23. Mai von dort nach der Ostsee zurückkehren.
Bayern.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig hat sich gestern früh über Stuttgart und Mannheim zu ne cn Aufenthalt nach der Rheinpfalz begeben und wird zunächst der Wanderversammlung bayerischer Landwirthe in Neustadt a. H. beiwohnen. .
Die verwittwete Königin von Hannover ist mit der Prinzessin Mary zu längerem Kurgebrauch in Kissingen eingetroffen. .
In der vorgestrigen Sitzung der Kammer der Ab⸗ geordneten wurden die niederbayerischen Petitionen, auf dem Flachlande den zwangsweisen Besuch der Volksschule für das siebente Schuljahr aufzuheben, abgelehnt, weil die jetzt vor⸗ handenen Erleichterungen des Landschulbesuchs ausreichten und die Herbeiführung eines Unterschieds in der Dauer der Schul⸗ pflicht in der Stadt und auf dem Lande unerwünscht sei. Im Laufe der Debatte erklärte der Kultus⸗-Minister Pr. von Müller, daß er vom Standpunkt der Regierung aus gegen eine Unterschätzung der Volksschulbildung Verwahrung einlegen müsse; eine Scheidung der Bildung nach gesellschaftlichen Schichten würde zu vollständigem Kastengeist führen. Auf allen Gebieten hätten die Kinder des Volkes Großes geleistet. Speziell das siebente Schuljahr sei die Krönung der Schulbildung und habe die Aufgabe, die Kinder gegen sittliche Gefahren zu rüsten. Die Zeiteintheilung des Schulunterrichis trage der Möglichkeit, die Kinder zu leichten landmirthschast= lichen Arbeiten gr fr n n bereits Rechnung. Ein achtes Schuljahr passe für die Landwirthschaft absolut nicht, wenn es auch vielleicht bei einer industriellen Bevölkerung fakultative Berechtigung habe. Eine Gleichstellung von Niederbayern in Bezug auf Dispensertheilung werde in Erwägung gezogen; die müsse aber immer die Ausnahme bleiben. Einer gesunden und mäßig fortschreitenden Reform stehe die Regierung freund⸗ lich gegenuber.
Sach sen.
Seine Königliche Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche und 3 oheit die Prinzessin Friedrich August sind von Sibyllenort wieder in Wachwitz eingetroffen.
. Württemberg. Ihre Majestät die Königin hat sich, wie der „St.⸗A. W. berichtet, am Sonnabend Nachmittag zu Wagen nach ildbad begeben, um daselbst eine Allerhöchstderselben von den Aerzten verordnete Badekur zu gebrauchen. Ihre Majestät,
in deren Gefolge sich die Palastdame Gräfin von Uxkull und der Sören h b, von Reitzenstein befinden und die nach Wildbad von Professor Dr. nimmt daselbst in der Villa Wetzel Wohnung.
Die Zweite Kammer rathung der Novelle zum Vo bestimmt, daß weibliche Fortbildungsschulen durch B Ortsbehöͤrde im Einvernehmen mit der Ober⸗Schulbe
anderer begleitet wird,
te am Sonnabend die Be⸗
k l t. sschulgesetz git ö
assung der Kommission angenommen, ebenso Art. 4, der n Unterricht solle jährlich 40 mal Nach Art. 5 soll der Unterricht an Werktagen und nur ausnahmsweise an Sonn⸗ Bürgerliche Kollegien und Schulbehörden hätten sich zu verständigen, die Entscheidung habe das gemein⸗
Der Bericht⸗
auch die das Gesetz nicht mit einer derartigen erschwerenden Bestimmung zu Der Kultus⸗Minister Or. von Sarwey machte auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die entstehen müßten, wenn das Oberamt in Schulsachen sich nicht einige; die Kommission nehme an, daß dann die Ober-Schulbehörde zu entscheiden habe; man könne aber auch sagen, daß alsdann ein Antrag Nach längerer Debatte beantragte der Ahg. Sachs die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, die be— stimmt, der Unterricht solle an Werktagen ertheilt werden; über Ausnahmen hätten die bürgerlichen Kollegien und die Orts⸗ Der Antrag wurde mit 53 gegen 30 Stim men angenommen. Artikel 6 über Aussetzung des Unter⸗ richts im Sommer wurde angenommen Art.] setzt nach dem Kom⸗ missionsvorschlag für Versäumnisse die gleichen Strafen wie Der Abg. Gröber beantragte, daß die Strafen nur als Ordnungsstrafen verhängt werden sollten, und verlangte demgemäß Herabsetzung des Strafminimums und Erlaß der Strafrerfügung durch die Schulbehörde, nicht durch den Schultheißen. Nach ausführlicher Begründung durch den Antragsteller wurde der Artikel an die Kommission zurück— verwiesen und die weitere Berathung sodann auf Dienstag
Wochenstunden ertheilt werden.
tagen stattfinden.
Schulsachen. Walcker sprach gegen den Abendunterricht. erstatter Prälat von Sandberger
Verlegung Tageszeit,
abgelehnt sei. Schulbehörde zu entscheiden.
bei den Volksschulen fest.
Die Zweite Kammer setzte vorgestern die Berathung des Gesetzentwurfs über die Weinsteuer fort. Abstimmung wurde 22 Stimmen abgelehnt. gesetz zur Berathung. ; vorgeschlagenen Fassung (Erhöhung Einkommensteuer und 1896/97, der seitherigen Kosffizienten) mit 22 gegen 21 Stimmen, die übrigen Artikel in der Fassung der Regierungsvorlage mit den Zusatzanträgen des Ausschusses einstimmig angenommen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat sich am Freitag nach den Niederlanden begeben, dieselbe in etwa zwölf
In nament⸗ Sodann gelangte das Finanz—⸗ des Aus⸗
lagskoäffizienten schlagskoffiz Beibehaltung
Tagen nach Weimar zurückz
Oefterreich⸗ Ungarn.
In der vorgestrigen Sitzung des österreichischen Ab— geordnetenhauses „W. T. B
dem Berichte der Handels⸗Minister Graf Wurmbrand auf Grund eines Vergleiches mit dem Export und Import anderer die wirthschaftlichen Verhältnisse Tendenz ̃ St. Petersburg unterzeichneten Meistbegünstigungs⸗
wirthschaftliche Errun der österreichischen
Staaten fest, da rt Oesterreichs günstige Rücksichten Errungenschaften maßgebend Handelsverträge Die Einfuhr aus Italien habe nicht ugenommen, die Ausfuhr österreichischer Weine nach Ital ien Eine Stellungnahme zu dem Projekt des Donau⸗ Oder⸗Kanals sei gegenwärtig wegen des Kostenpunktes schwierig. Die Aufrechthaltung des Budgetgleichgewichts sei eine Noth— wendigkeit, der er sich als Handels⸗Minister nicht verschließen dürfe. Die Bedeutung der Verbindung Wiens mit den Häfen der Monarchie ö Revision der Gewerbeordnung werde im Herbst vorgelegt Intentionen entsprechende Gebot sei der Schutz der Schwachen. müsse für den Genuß von Freiheiten erzogen, der Frieden zwischen den sozialen Schichten der Bevölkerung angestrebt werden. Die Erwägungen über eine weitere Ausdehnung der eien noch nicht abgeschlossen. müsse aber darin nicht bloß eine physische, sondern auch eine Das Gesetz über die Eini⸗ ungsämter werde hoffentlich im Herbst vorgelegt werden Die Einigungsämter bezweckten, Ausbrüche der Leidenschaften bei den Gegensätzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu hindern oder zu mildern. Die Arbeiter sollten einsehen lernen, daß die Regierung ihren Bedürfnissen möglichst entgegenkomme, und daß sie ein schweres Verbrechen begingen, wenn sie andere von der Arbeit abhielten; die Arbeitsfreiheit, eines der heiligsten Rechte, dürfe absolut schte, daß Arbeiter bereits im Parlamente säßen, aber wirkliche Arbeiter, nicht solche, die bloß für die Arbeiter reden wollten. spiel einen siebzigjährigen Arbeiter an, der bei einem Strike erklärt habe, er weiche nicht von der Hobelbank, die er vierzig Jahre lang nicht verlassen habe und wenn er auch erschlagen würde. Ein solcher Arbeiter verdiene Nachahmung. Die Rede fand lebhaften Beifall; glückwünschten den Minister. besprach der Handels⸗Minister die Weinzoll⸗Klau sel und be⸗ ß die Ursprungszeugnisse von den italienischen mal in blanco ausgestellt würden, sodaß jede
Oesterreich gelangen könne. Auswärtige Amt dringend ersucht, für diese Mißstände Abhilfe zu schaffen. Ueber den Stand der Frage des Weinzolls gegen⸗ über Frankreich könne er sich no könne er den Weinbautreibenden z Bestimmungen des Grenzverkehrs mit Italien für Frankreich nicht zugeben werde, da die Meistbegünstigungsklausel auf diese Bestimmungen absolut nicht anwendbar sei.
Das ungarische Unterhaus setzte am Sonnabend die
Ehegesetz⸗Vorlage fort.
einen Mißerfolg auf.
ei gestiegen.
Regierung
Das Volk
Sonntagsruhe Das Volk
moralische Erhebung finden.
nicht berührt werden. Der Minister führte als Bei⸗
eordnete be⸗
ahlreiche Ab . uf der Sitzung
Im weiteren Verla
merkte dabei, da Behörden man Art Wein na
nicht aussprechen, doch usichern, daß Oesterreich die
Debatte über die Der Abg.
Gyürky . 4 Resolution des Abg. Grafen Apponʒi ]
s6j e Nr. 115 d. Bl.). Der Abg. Busba— g unter ebhaftem Beifall für den Antrag des Minister-Präsidenten. Der Abg. Graf Ladislaus Szäpäry sprach een die Reform des . und empfahl die Resolution dez Abg. Grafen Apponyi zur Annahme. Der Abg. Gra Stephan Tisza meinte, die Annahme des Vermiltelungz. antrags des Grafen Apponyi werde wenig nützen, da die gegenwärtige Majorität des Magnatenhauses auf einem kategoris⸗ ablehnenden und zum theil auf dem Standpunkt des Dogmag stehe. Redner beleuchtete die Anomalien des gegenwärtigen Zustandes und erkannte den einzig richtigen Ausweg in einer radikalen Lösung der Frage. Er empfahl im Namen dez liberalen Fortschritts die Annahme des Antrags des Minister⸗ Präsidenten. Der Abg. Ugron griff die Regierung in eftiger Weise an und erklärte, den Antrag abzulehnen.
ach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Schreiber erklärte der Abg. Otto Herman namens seiner Partei sich für den Antrag des Minister-Präsidenten. Der Justiz-Minister Dr. von Szilagyi erwiderte auf die heftigen Angriffe Ugron's, die Sanktion der Vorlage, wenn sie nicht wesentlich verändert werde, sei in Aussicht ge— stellt, ja sogar gesichert. Die Berufung hierauf könne man nicht ein Hineinzerren der Krone in den d,, n. nennen; die Initiative auf dem Gebiete der Gesetzgebung stehe der Krone zu, die Regierungspartei allein habe die Majorität für die Vorlage gebildet und hierzu keiner fremden Stimmen bedurft. Das Hauptgewicht der Gesetzgebung liege im Unterhause, das Votum des Oberhauses sei nicht der Ausdruck des Volkswillens; wenn jedoch das Unterhaus ein Kompromiß im Interesse des Landes für das beste halte, stehe ihm die Be— stimmung in dieser Richtung zu. Des weiteren erklärte der Justiz-Minister, die Regierung könne ohne Einwilligung der Krone keine Vorlage einbringen und sei verpflichtet, falls die endgültige Sanktion einer Vorlage durch geänderte politische Verhältnisse nicht gesichert erscheine, dem Hause selbst die Ab— lehnung der Vorlage zu empfehlen. Hierauf wurde die De— batte geschlossen. Die Abstimmung soll heute erfolgen.
239 Sonnabend trafen fünfzig kroatische Landtaga— abgeordnete aus Agram in Budapest ein und wurden i lich empfangen. Abends fand ein Festbankett statt, dem das ganze Kabinet und viele Abgeordnete beiwohnten. Nach einem begeistert aufgenommenen Hoch auf den Kaiser wurden Trink— sprüche auf die Zusammengehörigkeit, Brüderlichkeit und Freund— schaft der beiden Nationen ausgebracht. .
In dem Klausenburger Memorandum prozeß wurde vorgestern das Verhör der Angeklagten beendet. Der Stagtzs— anwalt zog die Anklage gegen Tripou zurück, dem auf sein Verlangen 400 Gulden Entschädigung für den Zeitverlust zu⸗ gesprochen wurden.
Frankreich.
In dem am Sonnabend im Elysse unter dem Vorsitz des Präsidenten Carnot abgehaltenen Ministerrath wurden, der „Köln. Ztg.“ zufolge, die von dem Kriegs-Minister General Mercier vorgelegten Erlasse von dem Präsidenten unter— zeichnet, wodurch der General Coiffé an Stelle des verstorbenen Generals Ferrons zum Mitglied des obersten Kriegsraths, der General Zurlinden zum Kommandeur des IT. Korps in Le Mans an Stelle des Generals Coiffs sowie der General Gebhard zum Ober⸗Befehlshaber der Festungsgruppe Nizza ernannt und letzterem der General Recamier, Gouverneur von Nizza, zugetheilt wird. Ferner beschloß der Ministerrath, daß fernerhin Beamte und Offiziere den zu Ehren der Jungfrau von Orléans veranstalteten religiösen Feierlichkeiten, wegen des diesen vielfach beigelegten politischen Charakters, nur als Privatpersonen und ohne Uniform beiwohnen dürfen.
In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer befragte der Abg. Cluseret den Kriegs-Minister, weshalb bei den Festungsanlagen des Faron bei Toulon italienische Arbeiter beschäftigt würden, während französische Arbeiter keine Anstellung finden könnten und obgleich die dortigen ö. so wichtig seien, daß ö. französischen Offizieren der Zutritt untersagt sei. Der Kriegs⸗Minister General Mercier erklärte, die Landesvertheidigung sei in keiner Weise geschädigt worden. Eine Zeichnung der Gesammt— arbeiten, die an dem Fort vorgenommen wurden, sei keinem Ausländer zu Händen gekommen. Was die Verwendung von ausländischen Arbeitern bei den Befestigungsarbeiten betreffe, so sei vorgeschrieben, daß die Unternehmer und die Schreiber Franzosen sein müßten; bezüglich der Arbeiter bestehe keine Bestimmung, da der beaufsichtigende Offizier das Recht habe, die verdächtigen Arbeiter auszuschließen. Es sei angezeigt, im Interesse der französischen Arbeiter die Vorschriften zu ver— schärfen. Er werde sich in dieser Hinsicht mit dem Budgetausschuß verständigen. Der Deputirte Ailliéeres befragte den Handels-Minister Marty über die 3 der Geschäftsführung und des eigenen Vermögens der
parkassen. Eine Sparkasse in der Provinz habe einen Gasthof erbaut und daraufhin eine Reihe von Festlichkeiten mit einem Prunkmahl veranstaltet. Der Minister Marty erwiderte, er sei in der Lage, gegen ö Mißbräuche vor⸗ zugehen. Der erwähnte Fall sei in aint⸗Colais vor gekommen. Sollten sich solche Fälle wiederholen, so werde die Regierung einschreiten; indeß liege kein Anlaß vor, die Ein— leger zu beängstigen. Bei der Berathung des Geseß—= , über den Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Hinrichtungen wurde der Gegenentwurf auf Abschaffung der Todesstcafe mit 353 gegen 159 Stimmen abgelehnt; der ö selbst wurde mit 267 gegen 232 Stimmen ver— worfen. . Bei der gestern in Bagnéres de Bigorre (Departe— ment Hautes⸗Pyrénées) vorgenommenen Wahl zur Depu tirtenkammer wurde laut Meldung des „W. T. B. Edmond Blanc, dessen Wahl für ungültig erklärt worden war, mit einer Mehrheit von 3000 Stimmen wiedergewählt.
Der Anarchist Emile Henry ist heute früh e K / g Uhr hingerichtet worden. Nach der Hinrichtung wurden drei Personen, von denen eine ein Hoch auf die Anarchie, die anderen Hochrufe auf Henry und die Kommune ausgebracht hatten, verhaftet. .
In Marseille überfiel gestern der . Nat auf der Straße den Oelfabrikanten Blane und verwundete ihn er heblich an der Schläfe. Bei seiner Verhaftung erklärte Mut, er habe sich an dem ersten besten Bourgeois rächen wollen, weil ihm die Mairie eine Unterstützung abgeschlagen habe.
NRußland. ö
Wie W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, wird der General⸗Major Dieterichs, Kommandeur der St. Petern burger Festungs⸗Artillerie, zum Gehilfen des Komman deurs der Grenzwache ernannt werden. .
l /
Der Papst wird dem „W. T. B.“ zufolge heute nach dem öffentlichen Konsistoriun, worin die neuernannten Kardi— näle den Kardinalshut erhalten, ein ge rium abhalten und darin 24 neue B Gleichzeitig wird der Papst die Ernennung von 36 Bischöfen, die nach dem letzten Konsistorium im Juni 1893 durch päpst— liches Breve die Bischofswürde erhalten haben, bekannt geben.
Spanien.
In der gestern abgehaltenen Sitzung des Minister— raths wurde, wie „W. T. B.“ erfährt, das Budget der ordentlichen Ausgaben für 1894‚95 auf 737 Millionen rigen Jahre, festgesetzt. . Anarchisten sollen heute in der Citadelle Mont⸗ juich bei Barcelona hingerichtet werden.
Rumänien.
Der König ist laut Meldung des „W. T. B.“ in der um Sonnabend in Begleitung der Minister und der Mitglieder des diplomatischen Korps nach Bukarest Nur der französische Gesandte de Coutou zurück, um der Enthüllung des Denkmals für die während des Krimkrieges in der Dobrudscha gefallenen französischen Soldaten in Constantza beizuwohnen.
eimes Konsisto⸗ ischöfe präkonisieren.
Pesetas, wie im vor
Serbien.
Der König hat gestern, wie ‚„W. T. B.“ berichtet, in einer Proklamation an das serbische Volk, worin die Uebel— stände der Verfassung hervorgehoben, die Parteileidenschaften gebrandmarkt und die Liebe des Königs für das Volk sowie seine Sorge für die Wohlfahrt des Landes zum Ausdruck ge— bracht werden, die Verfassung vom 22. Dezember 1888 sus— pen di ert und die Verfassung vom 29. Juni 1869 in ihrer vollen Tragweite wieder ins Leben gerufen. Das Kabinet Niko lajevie gab gleichzeitig seine Entlassung. Der König hat das Kabinet seines vollsten Vertrauens versichert und alle Minister in ihren Funktionen bestätigt. Durch einen zweiten, auf den Vorschlag des Ministerraths und auf Grund des Artikels 55 der Ver der Ver⸗ stehenden Gesetze über abgeschafft
erlassenen
im Widerspruch die Presse Gemeinde wahlen Verfassung hervorgegangenen Gesetze wieder Zum Präsidenten des durch den Ukas neuernannten Staats— 2 Minister-Präsident Nikola . Ferner sind ein Kassationshof unter dem Vorsitz des Präsidenten des Appellationsgerichts Ba— bovie und ein Rechnungshof unter dem Vorsitz von Georg Stefanovie gebildet worden.
Wie die „Neue Freie Presse“ aus Belgrad meldet, hätte der Minister⸗Präsident Nikolajevic Tagen die anonyme Anzeige erhalten, daß in Belgrad eine geheime Gesellschaft bestehe, die Peter Karadjorjevie einer dieser Agenten sei Michael Cebinac bezei der behufs Zusammenkunft mit dem Prinzen Peter habe nach Wien reisen sollen. Cebinac sei überwacht und, als er am Donnerstag thatsächlich habe nach Wien abreisen wollen, verhaftet worden. Bei seiner Durchsuchung seien mehrere an den Prinzen Karadjorjevic adressierte Briefe, sowie ein Notiz⸗ buch mit Namen veischiedener Personen gefunden worden. ersonen hätten indeß nichts Ver⸗ dächtiges ergeben, worauf sie in ihrer Freiheit nicht beschränkt worden seien.
Der Führer der liberalen Partei Avakumovic ist nach Wien abgereist.
raths wurde der ehemalige
Christie ernannt.
vor einigen
eziehungen zu dem Prinzen durch Agenten unterhalte. net worden, Karadjorjevic
Haussuchungen bei diesen
Bulgarien. Der Gerichtshof erster I'nstanz hat nach einer Meldung T. B.“ die vierzehn wegen lagten Wähler in Rasgrad (iehe Nr. 115 d. Bl.) zu je drei Monaten Gefängniß verurtheilt.
Dänemark.
Der radikale Abg. Lauridsen hatte in einer Wähler— versammlung den Führer der moderaten Linken Bojsen be⸗ . Beschränkung des allgemeinen Wahlrechts mit dem Vorsitzenden des daͤnischen agrarpolitischen Vereins Barner gepflogen zu haben, und als Beweis für die Beschuldigung Abschriften von Telegrammen ver— lesen, die zwischen Bojsen und Barner Nach den Erklärungen Bojsen's und Aussagen des betreffenden Telegraphen—⸗ „W. T. B.“ berichtet, derartige Telegramme enannten Personen nicht gewechselt worden, die verlesenen als seinen Hewährsmann den ehemaligen Telegraphenbeamten Sinding Letzterer ist am 18. d. M.
Preßvergehens ange—
Verhandlungen über die
wechselt sein sollten. arner's, sowie den Direktors sind, wie zwischen den
Abschriften Lauridsen
Christensen genannt. nach New⸗ York gereist. Amerika. Der großbritannische Gesandte in Rio de Ja— neiro hat nach einer Mittheilung des W. T. B.“
lach den Schutz er portugiesischen Unterthanen übernommen.
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Tripolis Lom Sonnabend hätten die Tuaregs von Aha die Hauptstation zwischen Kuka un nach den Schlüssel zu dem bedeutenden was Kämpfe
ase Kauar,
besetz; und dem d Gummihandel von Bilma in H zwischen den Tuaregs und den Araberstämmen der Aulaͤd⸗ Soliman von Kanem zur Folge haben könne.
Parlamentarische Nachrichten.
chlußbericht über die Sonnabendsitzung des Hauses ordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
Tagesordnung der heutigen 65. Sitzung des Abgeordneten, welcher der Finanz⸗Minister Niguel und der Minister für Landwirthschaft 2c. von n mit Kommissarien beiwohnten, stand die dritte Be⸗ des Gesetzentwurfs über die Landwirth— kammern. en dazu zahlreiche Anträge vor: der von den Konservative
ant rẽnff rr eingebra
der Abge
— Auf der auses der
Freikonservativen Kompromiß⸗
ferner: ein Antrag des Abg. von Schalscha (Zentr.), welcher das Wahlrecht nach den Maßstabe des Ben d , reinertrags regeln will, jeboch mit der Maßgabe, daß jedem Wähler zu dem nach oben auf volle Mark abgerundeten Grund— steuerreinertrag eine Summe von 156 , n e d. werde; dieser Betrag soll von der Landwirthschaftskammer um 56 erhöht oder erniedrigt werden können;
Abg. Graf Hoens broech SZentr.) beantragt, die Staats⸗ k hauptsächlich die Landräthe, für nicht wählbar zu
Abg. Hans en (fr. kons.) will das Landes. Oekonomie⸗ Kollegium durch eine aus den Landwirthschaftskammern ge⸗ bildete Landeskammer ersetzen.
In der Generaldebatte sprach zunächst
Abg. Graf Hoensbroech Zentr.) sein lebhaftes Bedauern darüber aus, daß die Konservativen mit den Nationalliberalen, also einer Partei, die auf einem ganz anderen sozialen und wirthschaft⸗ lichen Standpunkt stehe, ein unngtürliches Bündniß unter Ausschluß des Zentrums in dieser Frage geschloßsen hätten. Die Kommissionz⸗ anträge, fährt Redner fort. boten eine bessere Grundlage der Verständigung als dlese Kompromißvorschläge, selbst die Anträge unseres Fraktiong⸗ genossen Herold, der leider in zweiter Lesung das Scheitern der Kommif sions⸗ vorlage herbeigeführt hat. Daß die Mitwirkung des Provinzial⸗ Landtags wieder in das Gesetz hineinköommen würde, war bei einem derartigen Kompromiß vorauszusehen. Wollten die Konserpativen mit einer Partei, welche die berufsgenossenschaftliche Organisation ver— wirft, diese Organisation dennoch zu stande bringen, so mußten sie Konzessionen machen, welche die ganze Vorlage wesenklich berflachen. Dies gilt auch von dem fakultativen Eharakter der Landwirthschaftskammern. Ich bedauere auf das lebhaftefte, daß die Konservatiben in dieser Beziehung nachgegeben haben. Der obli' gatorische Charakter der Beruftsorganisation ist für alle Stände gegen⸗ über dem liberalen laisser faire, laisser aller mit Entschiedenheit zu betonen. Ich hoffe, daß die Regierung, welche ja in der Kom— missien obligatorische Kammern zur Vorbereitung und Vor— berathung der agrarischen Gesetzgebung für unbedingt noth— wendig erklärt hat, auf ihrem Standpunkt beharren wird. . Kammern sind in der Hand der Regierung
gi wechselnden Personen und Ideen ein gefährliches Werkzeug. Die
Regierung kann, da die Provinzial Landtage ja nur angehört! zu werden brauchen, Landwirthschaftskammern gegen den Willen einer Provinz einführen und sie einer Provinz vorenthalten, trotzdem diese sie wünscht. Will, die Regierung nicht das Odium auf fich laden, daß sie die diskretionäre Gewalt mißbrauchen will, so muß sie die fakultativen Kammern abweisen. Mein Widerspruch wird allerdings nichts fruchten, aber ich habe es für meine Pflicht gehalten, die Kon— servativen zu warnen, diesen für die Landwirthschaft und die Pro⸗ vinzen gefährlichen Weg zu beschreiten.
Abg. von Kröcher (kons.): Wir stimmen für die Kompromiß⸗ anträge, natürlich unter der Vorgussetzung, daß prinzipiell daran nichts mehr geändert wird. Ein Theil meiner Freunde hat zwar schwere Bedenken dagegen, aber wir fügen uns, obwohl wir nicht verkennen, daß wir das Gesetz viel lieber besser gemacht hätten, als es durch diefe An⸗ träge wird. (Hört! hört! im Zentrum.) Wir hätten es gern mit den Herren, welche jetzt hört“! rufen, gemacht, weil dann das Gesetz viel besser geworden wäre, indessen sagten wir uns, daß es doch einen ziemlich schlechten Eindruck machen würde, auch im Lande, wenn wir aus dieser Session nur mit dem vier Wochen zu spät fertig ge— wordenen Etat in der linken und dem Elbe —Trave⸗Kanal in der rechten Rocktasche nach Hause gekommen wären. Wir haben am Freitag den Herren des Zentrums gesagt: wir machen das Gesetz unter allen Umständen, wir nehmen es, wie wir es kriegen können; wenn Sie uns etwas Besseres liefern, als die anderen Parteien, dann nehmen wir das Bessere; können wir das nicht bekommen, so nehmen wir (Ruf im Zentrum: Das Schlechte!) etwas, was weniger gut ist. Ich kann dem Zentrum meine Theilnahme nicht versagen, daß es ein Gesetz bekommt, daß nach seiner Ansicht weniger gut ist, aber ich kann ihm nur sagen: tu J'as voulu, George Dandin! Sie (zum Zentrum) haben uns zu den Konzessionen gezwungen. Wir mußten die fakul— tativen Kammern nehmen, weil wir für die obligatorischen keine Ma— jorität fanden. Es ist die Schuld des Zentrums, das Herrn Herold solgte daß das Gesetz schlechter wird, als es das Zentrum hätte haben können. Das Wahlverfahren steht praktisch in zweiter Linie. In den meisten Kreisen werden die für die Kammern gewissermaßen prädestinierten Männer bei jedem Wahlverfahren gewählt werden. Sie werden sagen, wenn das so gleichgültig ist, hätten wir doch einen der Zentrumsanträge an— nehmen können. Ja, gegen den Antrag von Schalscha hatten wir Bedenken wegen der fingierten Steuersätze, und für den Antrag Herold konnte ich nicht stimmen, weil ich ihn nicht verstanden habe. Jemehr ich mich bemühte, desto weniger konnte ich ihn verstehen, und Sie können nicht verlangen, daß ich für einen Antrag stimme, den ich nicht, verstehe. So haben wir also die Konzession mit den Kreistagen machen müssen. Ein schwer— wiegender Grund spricht übrigens dafür: daß ich nämlich den armen Schulzen, den armen, vielgeplagten Landrathsämtern und dem schwer⸗ geprüften. Volk eine neue Wahl ersparen will. Es thut mir auf— richtig leid um die Herren Polen, daß die Wahl durch die Kreistage angenommen ist, weil die Polen glauben dadurch majorisiert zu werden. Halten Sie sich aber an Herrn Herold, der ja ein tüchtiger Politiker sein mag, sich jedoch als praktischer Taktiker hier nicht bewiesen hat. Das Gesetz gefällt uns auch nicht so gut, aber wir müssen dafür stimmen.
Abg. Freiherr von Heereman SZentr.):: Wir sind bereit, in jeder Weise der bedrängten Landwirthschaft zu helfen; wir stehen auch insgesammt auf dem Boden des Antrags Los, der dahin geht, der Landwirthschaft eine feste Organisation zu geben. b diese Vorlage aber dazu geeignet ist, darüber gehen unsere An— sichten weit auseinander. Das ist auch ganz natürlich, da meine politischen Freunde aus den verschiedensten Landestheilen stammen, in denen die Interessen ganz verschiedenartig sind. Mit neuen Organisationen muß man sehr vorsichtig sein; hier hat man aber eine gewisse Eile gehabt, das Gesetz unter Dach und Fach zu bringen. Wir haben keinen Ausweg gefunden, unfere Wünsche mit denen anderer Fraktionen zu vereinigen. Einstimmig halten wir die Verquickung der landwirthschaftlichen Wahlen und Fragen mit den Kreistagen für unzuläfsig. Wir sind auch alle der Ansicht, daß die Organisation obligatorisch sein muß. Die Vorwürfe, die Herr von Kröcher gegen das Zentrum erhoben hat, hat er selbst alle damit entkräftet, daß er sagte, wir wollen unter allen Umständen das Gesetz. Ich glaube nicht, daß das Gesetz in dem Maße den Wünschen und Interessen der Landwirth⸗ schaft entspricht, wie man es glaubt, aber trotz aller Bedenken wünsche ich, daß etwas Gutes für die Landwirthschaft herauskommt.
Abg. Freiherr von Zeplitz (fr. kons.) ist der Ansicht, daß die hier beabsichtigten Einrichtungen für die Landwirthschaft von Nutzen sein würden, und daß es von Wichtigkeit sei, noch in dieser Session g einem positiven Resultat zu kommen. Die Regierung selbst betrachte diesen Gesetzentwurf als den ersten vor⸗ bereitenden Schritt zu einer planmäßigén Agrarpolitik. Zur Ver— ständigung mit dem Zentrum hätte es nicht an Zeit gefehlt, doch sei ste infolge der Divergenz der Ansichten im Zentrum nicht möglich gewesen. Wenn die Kammern fakultativ eingerichtet werden sollen, so sei doch die Regierung an irgend eine ,, nicht gebunden. Nur wo die Verhältnisse einer Propinz es verlangen, werde die Errichtung unterbleiben. Gegen die Wahl durch die ländlichen Mit- glieder der Kreistage könne man theoretisch eine ganze Menge Be— denken erheben. Für das vorgeschlagene Wahlverfahren spreche seine Einfachheit, und es habe die Gewähr, daß die ersten Kammern so ein⸗ gerichtet würden, daß die volle Autorität der Landwirthe vertreten sei zum Nutzen unseres Vaterlandes. ;
Abg. Graw⸗Allenstein (Zentr.) spricht sich namentlich gegen die Wahlen durch die Kreistage aus.
Grundsteuerreinertrag anzugebende recht n n, Grundbesitzes;
können eine Aenderung des Wahlverfahrens (§ 5c) au Grundlage beschließen: 1) Das aktive Wahlrecht steht Eigenthumern, Nutznießern und Pächtern eines zum passiven Wahlrecht berechtigenden ländlichen Grundbesitzes unter den Voraussetzungen des F 5 mit der Maßgabe zu, daß das erforderliche Alter 25 Jahre bekrägt. 3 Das Wahl⸗ recht stuft sich nach dem Grundsteuerreinertrag ab. 3) Die Wahl sst indirert. 4 „Das Wahlrecht kann auch an Eigenthümer und Pächter von kleinerem als dem nach Ziffer 1 angegebenen Grundbe itz verliehen werden. Die auf Grund dieses . raphen beschlossenen Satzungs⸗ änderungen bedürfen der Königlichen Genehmigun
der Regierungs⸗Präsident, des
des Kreises der Ober⸗Amtsbezir ; der Ober⸗Amtmann. Die . en Wahlen (6 5e) erfolgen durch die Amtsversammlungen der
Abg. vom Heede (ul.): Die Konservativen wollten unter allen
Umständen das Gesetz zu stande bringen und zwar mögli im ne, . Sinne. Sie konnten . ö. mit 9 . n ein das Kompromiß eingegangen, weil wir anna men, daß die Regierung die Landwirthschaftskammern da i. . wird, wo die Provinzial Landtage nachdrücklich Einspruch erheben, wenigstens so lange nicht in den anderen Provinzen n, as
gen in der Frage des Wahlrechts. Wir sind auf
Emacht sind. Die Gestaltung des Wahlrechts erleichterte uns ingehen auf das Kompromiß. Es ist damit die öglichkeit ge⸗
Kenn, die Wahlrechtsfrage nach der ersten Wahl in Rücksicht auf
entscheiden.
erschiedenartigkeit der Verhältnisse der einzelnen Provinzen zu Bei Schluß des Blattes sprach der Minister für Land⸗
wirthschaft ꝛc. von Heyden.
ür die dritte Lesung des Gesetzentwurfs über die Land-
wirths . afts kam m ern sind von den Konservativen, Freikonservativen und einigen Nationalliberalen folgende Komprom ißanträge ver⸗ einbart worden:
Das Haus der Ab eordneten wolle beschließen: Il) den 51 zu fassen wie folgt: 5 1. Zum Zweck der korpo⸗
rativen Organisatlon des landwirthschaftlichen Beru ssstandes können durch Königliche Verordnung nach Anhörung des Provinzial Landtags Landwirthschaftskammern errichtet werden, welche in der Regel das Gebiet einer Proyinz umfassen. Im Bedürfnißfalle können sür eine Provinz mehrere Landwirthschaftskammern errichtet werden.
2) In § 4 die Ziffer 2 zu . wie folgt: 2) das nach dem indestmaß des zum passiven Wahl⸗
3) In § 5 Abs. 1 den zweiten Satz zu fassen wie folgt: Voraus⸗
setzung des passiven Wahlrechts ist die Angehörigkeit zu einem deut⸗ schen Bundesstaat und ein Alter von mindestens 30 Jahren.
4). Anzunehmen folgenden 5 5a. Wählbar zu Mitgliedern der
xLandwirthschaftskammern sind unter den im 8 5 bezeichneten Voraus= setzungen 1) die Eigenthümer, Nutznießer und Pächter land oder sorstwirthschaftlich genutzter Grundstücke, deren Grundbesitz oder Pach⸗ tung im Bezirk der Landwirthschaftskammer wenigstens den Umfang einer selbständigen Ackernahrung hat oder für den
fall rein forstwirthschaftlicher Benutzung zu einem jähr⸗ ichen Grundsteuerreinertrag von mindestens 150 „6 veranlagt
ist sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte; 2) im Bezirk der Landwirthschaftskammer wohnende Perfonen, welche a. nach Nr. I als Eigenthümer, Nutznießer oder Pächter wählbar ge⸗ wesen sind, oder b. mindestens 10 Jahre als Vorstandsmitglieder oder Beamte von landwirthschaftlichen und zweckberwandten Vereinen, landwirthschaftlichen Geno
, und Kreditinstituten thätig sind, oder welchen e,. wegen ihrer Verdienste um die andwirthschaft von
der Landwirthschaftskammer die Wählbarkeit beigelegt ist.
) Anzunehmen folgenden 5 5b. Wahlbezirke find in der Regel
die Landkreise; durch die Satzungen können mehrere Kreife zu einem
Wahlbezirk vereinigt werden. Ebenso können Stadtkreise behufs der Wahl mit benachbarten Landkreisen zu einem Wablbezirk ,
. In jedem Wahlbezirk sind in der Regel zwei Mitglieder zu zählen.
6) Anzunehmen folgenden He. Die Wahl erfolgt durch die
Kreistage. Die Kreistagsmitglieder aus dem Wahlverbande der Städte nehmen nur insoweit an der Wahl theil, als sie nach 5a wählbar sind; Ausnahmen von dieser Beschränkung können durch die Satzungen bezüglich solcher Städte zugelassen werden, deren Einwohner über—⸗
wiegend Landwirthschaft treiben. Falls Stadtkreise mit Landkreisen zu einem Wahlbezirk vereinigt werden, wird die Zahl der den Stabt—
kreisen zukommenden Wahlmänner nach We de , des Grundsteuer⸗
reinertrags der Stadt, und Landkreife des Wahlbenirks durch die Satzungen bestimmt. Die Wahlmänner der Stadtkreife werden von der Gemeindepertretung aus der Zahl der nach S 5a wählbaren Einwohner der Stadtkreise gewählt. Die Wahl geschieht unter Leitung des Land= raths nach absoluter Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ent⸗ scheidet das durch den Vorsitzenden zu ziehende Loos. Ergiebt ein Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl
zwischen denjenigen beiden statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Das Nähere bestimmt eine von dem Minister zu erlassende Wahlordnung.
7) Anzunehmen folgenden 5 54. Die ,, olgender
8) Anzunehmen folgenden 5 He. Das , . der Mitglieder⸗
wahl ist von dem Wahlvorstand der Landwirthschaftskammer unter Beifügung des Wahlprotokolls mitzutheilen. Einsprüche gegen die Wahl werden von der Landwirthschaftskammer endgültig entschieden.
9) Anzunehmen folgenden 8 54. Die Mitglieder der Landwirth⸗
schaftskammern werden auf. sechs Jahre gewählt. Alle drei Jahre scheiden die Vertreter der . der Wahlbezirke nach einer durch die Satzungen festzusetzenden
bezirke eine ungerade so scheidet das erste Mal die größere Zahl aus. Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar und Bleiben so lange in ihrer Stellung, bis eine Neuwahl stattgefunden hat. Scheidet ein Mitglied durch den Tod oder aus sonstigen Gründen aus, so hat eine Ersatzwahl für den Rest der Wahlperiode stattzufinden, sofern dieser Rest mindestens ein volles Jahr beträgt.
eihenfolge aus. Ist die Zahl der Wahl⸗
19) Den 5§ 10 zu fassen wie folgt: 5 0. Die Mitglieder ver⸗
sehen ihr Amt unentgeltlich. Doch kann ihnen eine den baaren Aus- lagen für die .
durch Beschluß der Landwirthschaftskammer gewährt werden, au ,, besonderer Aufträge die i aß f zulässig.
me an den . entsprechende Entschädigun ig
chädigung
1D. Im F 12 hinter Satz 1 im Absatz 1 Folgendes als besonderen
rung einer Ent
Absatz einzuschalten: Sofern es sich um die Kosten solcher Einrich= tungen oder Maßnahmen handelt, welche in besonders hervorragendem oder in besonders geringem Maß einzelnen Wahlbezirken zu gute kommen, kann die Landwirthschaftskammer auf Antrag der Mehrheit der Vertreter der betreffenden Bezirke eine Mehr oder Minder⸗ belastung dieser Bezirke eintreten lassen. Derartige Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Ministers.
12) Anzunehmen folgenden neuen § 17a. In den Kirchspiels⸗
gemeinden der Kreise Husum, Norderdithmarschen und Sũderdith⸗ marschen entfällt auf jede der bestehenden Dorfschaften mindestens ein Wahlmann (8§ 54). Bei der Wahlmännerwahl (6 12) tritt an die Stelle des Gemeindevorstehers der Dorfschaftsvorsteher.
13) Anzunehmen folgenden F 17b. Für die Hohenzollernschen
Lande tritt überall, wo in diesem Gesetze von Grundsteuerreinertrag die Rede ist, an dessen Stelle das Grundsteuerkapital nach näherer Be⸗ stimmung des Ministers. ö tritt an Stelle des Ober ⸗ Präsidenten
rovinzialraths der Bezirksausschuß, und an die Stelle des Landraths
ber⸗Amtsbezirke.
Kunst und Wissenschaft. Die Zentral-Direktion des Kaiserlichen Archäologischen
Instituts hat in ihrer diesjährigen Plenarversammlung er⸗ nannt: zu ordentlichen , . des Instituts die Herren Diels in Berlin,
ampel in Budapest, von Herzog in