1894 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

giert der Nothwendigkeit einer vorgängigen Verbüßung von Haft,

im ,, Festsetzung der Nachhaftdauer u. s. w. muß aufhören. Lediglich zur Kenntniß nahm man einen gut s, . aber ö. undurchführbaren Vorschlag, anstatt 5 ger Frei⸗ heitsstrafen Bevormundung der Uebelthäter eintreten zu lassen.

Ein besonderer ö entspann ih anläßlich der rag nach der Umgestaltung der Geldstrafe; doch nahm die . m wesent⸗ lichen die bekannten, bon der Internationalen kriminalistischen Ver⸗ einigung aufgestellten Forderungen an, nämlich Erhöhung des Höchst⸗ betrages, Ausmaß nach der wirthschaftlichen Lage des zu Verurtheilen⸗ den, vermehrte und grundsätzliche Zulassung von Theilzahlungen und beträchtliche Erweiterung des Anwendungsgebiets. Den Mangel, daß die Geldstrafe auch die unschuldige . ie des Verurtheilten trifft, theilt sie mit der Freiheitsstrafe; daß sie, wie zur Zeit nicht zu leugnen, den Armen härter als den Reichen drückt, läßt sich bei, anderen Strafausmaßprinzipien im wesentlichen vermeiden. Bei aller Anerkennung dafür, daß in gewissen Fällen die Unpfändbarkeit der Unfallsrente und des Arbeitsktohns sich derzeit als ein Mißstand darstellt, wurde doch eine i ebe dieser Objekte für den Zugriff im Wege der Pfändung abgelehnt. Und ebenso die Zwangsarbeit ohne Einer ag, die als Staats oder Gemeindearbeit im Freien, als Beschäftigung in Staatswerkstätten und als Arbeits⸗ leistung innerhalb der Strafanstaltsmauern während der dort ein⸗ geführten Arbeitszeit unter Entlassung während der Mittags pause und während der Nachtzeit denkbar, jedoch in allen diesen Arten nicht gut praktisch durchführbar ist. Aus diesem Gedanken heraus faßte man folgende Beschlüsse: . .

J. Die kurzzeitigen Freiheitsstrafen sind unentbehrlich und an sich nicht verwerflich, auch nicht im Mindestmaße von einem Tage. Sie finden aber auf Grund der jetzigen Gesetzgehung eine zu aus⸗

edehnte Anwendung, und es ce daher eine Einschränkung der⸗ ö in Bezug auf Anordnung und Anwendung geboten. .

II. Bei der Einschränkung der kurzzeitigen Freiheitsstrafen ist davon auszugehen, daß einerseits erstmalige , nicht zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe führen müsffen, sondern durch andere Maßregeln gesühnt werden können, daß andererseits die Möglichkeit ö wird, in geeigneten Fällen die Freiheits⸗ entziehung zu verlängern.

II. Zu diesem Zweck empfiehlt der Verein der deutschen . der Gesetzgebung: a. fakultative Zulassung des Verweises mit Kostenfolge auch für Erwachsene bei allen Uebertretungen und bei leichteren Vergehen; b. vermehrte wahlweise Zulassung der Geldstrafe bei Uebertretungen und leichteren Ver—

ehen, wobei jedoch zu beachten wäre, daß bei Bemessung der Geld⸗

6. und der subsidiären Freiheitsstrafe auf die wirthschaftliche Lage des zu Verurtheilenden Rücksicht genommen und daß die Ein⸗ ziehung derselben durch Theilzahlungen erleichtert wird; C. weitere hee flak der Verweisung in eine Arbeitsanstalt, wenn noth⸗ wendig durch Verlängerung der Einsperrungszeit, und obligatorische ., dieser Wr, mne bei Rückfall in Bettel, Cen f n g und Unzucht.

Es ist hiernach selbstverständlich, daß die eingangs erwähnte erste Frage der Tagesordnung eine Beantwortung dahin erfuhr, daß auch die mit der Anwendung kurzzeitiger i ele fen emachten Er⸗ fahrungen eine Aenderung des Vollzugs derselben erheischen. Die Ansichten, von welchen der Verein hierbei gie n, ergeben sich in der Hauptsache aus den weiter unten mitzutheilenden Beschlüssen. Zu denselben ist namentlich Folgendes zu betonen: .

Die ordnungsmäßige Leitung auch eines kleineren Gefängnisses erfordert eine solche Sachkunde, Umsicht und Aufopferung von Zeit, daß sie von den vielbeschäftigten Staatsanwalten und Richtern nicht im Nebenamt mit den wünschenswerthen Erfolgen geleistet werden kann. Es muß deshalb, wie man in Baden damit begonnen hat, die Leitung durch eigene Strafanstaltsbeamte geschehen. Dabei ist sowohl das Ober⸗ wie das Unterpersonal zunächst in größeren Anstalten auszubilden, und man darf sich nicht damit begnügen, daß der Militäranwärter sich durch den Dienst bei der Truppe als 26. und energisch erwiesen hat,

sondern von ihm eine Ausbildung für die besonderen Aufgaben des Gefängnißdienstes und ein Verständniß für die Verbindung von Disziplin mit Individualisierung beanspruchen. Besonders schwierig ist u. a. auch die Behandlung der Personen, welche soeben erst das 18. Lebensjahr vollendet haben und, da sie nicht mehr zu den Jugend⸗ lichen, sondern zu den Erwachsenen zählen, in großer Gefahr stehen, durch den in der älteren Mitgefangenen sittlich unterzugehen. Für sie wie überhaupt für die Vollstreckung kurzzeitiger Fe hett. trafen ist die Einzelhaft, deren Werth sonst vielfach Überschätzt worden, unentbehrlich. Arbeitszwang, muß herrschen; doch, kann im Einzelfall auch Arbeitsentziehung als Strafe wirken. Nach der Entlassung kann auch bei kurzzeitigen Freiheitsstrafen die Thätigkeit der Fürsorgevereine von großem Segen sein; Stolz, Hochmuth, Scham oder ein Zerwürfniß mit der . hebt häufig die Verbindung des Verurtheilten mit dem Elternhause auf, und hier muß die Thätigkeit der Schutzvereine helfend eintreten. Für den die entlassenen Strafgefangenen bedrückenden Arbeitsmangel spricht die Thatsache, daß von den rund 10 000 Personen, welche die 26 Arbeits⸗ kolonien Deutschlands im Jahre 1895 aufgenommen haben, 7000 be⸗ reits bestraft waren. Wo diese Kolonien zu weit entfernt sind, könnte man die Hilfe der Verpflegungsstationen, deren Vermehrung dringend K ist, in Anspruch nehmen. on großer Lebhaftigkeit waren die Debatten über die Straf⸗ verschärfung. Man war sich der Schwierigkeiten, welche die prak— tische J,. dieser 3 el nach sich ziehen wird, von vorn⸗ herein bewußt und hegte auch keinen Zweifel, daß hierdurch die Gefängnißstrafe einen so wesentlich anderen Charakter annehmen muß, daß es sich fast um eine neue Strafart handeln wird. In Sachsen hat man übrigens einfach auf dem Verwaltungtzwege die Gefängniß⸗ leiter in den Stand gesetzt, nach Erfordern auch vperschärfte Freiheitsstrafe zu vollstrecken. Die bekannten Gründe gegen diese wurden von verschiedenen Seiten ins Feld geführt. Mit der gleichen Hartnäckigkeit vertheidigten sie ihre Anhänger, und man begann, jede Einzelfrage, ob nur Kostschmälerung und Ent⸗ ziehung Tes Bettlagers oder auch andere Schärfungsmittel zu ver— hängen seien, ob man eine bestimmte Beschaffenheit der Strafthat und auch eine solche des Thäters als Vorausfetzung der Anwendung aufzustellen habe, welche Höchstdauer zulässig sei u. s. w., heiß zu umstreiten. Da die Debatte uferlos zu werden drohte, begnügte man fi schließlich, nur die Annahme des Prinzips aufzustellen. So lauteten enn die Beschlüsse: . I. Die mit den kurzzeitigen . bei ihrer gegen⸗ wärtigen Vollzugsart gemachten Erfahrungen drängen zu einer Aenderung im Vollzuge derselben. Unter kurzzeitigen Freiheit ö solche bis zur Dauer von einschließlich 3 Monaten verstanden.

II. Der Verein der deutschen Strafanstaltsbeamten wünscht, daß der Volljug der kurzzeitigen Freiheitsstrafen nach folgenden Grundsätzen geregelt werde: 2. Bie gegenseitige sittliche Ver⸗ schlechterung der Gefangenen während ihres Aufenthalts am Straf— orte muß verhütet werden; b. der Entschluß der Bestraften zur Rückkehr in eine gesetzmäßige Lebensweise beim Wiedereintritt in die Gesellschaft ist zu wecken, zu stätrken und zu fördern; (. der Ernst der Strafe muß den Bestraften nöthigenfalls durch Ver⸗ ern derselben eindringlich zum Bewußtsein gebracht, die Wirk- amkeit der Strafe dadurch erhöht werden..

MI. Zur Durchführung der unter IJ erwähnten Grundsätze für den Vollzug kurzzeitiger Freiheitsstrafen empfiehlt der Verein der

deutschen Strafanstaltsbeamten folgende Maßnahmen: a. Es ist wünschenswerth, die kleineren Gefängnisse der sachkundigen Ober⸗ leitung durch Strafanstaltsbeamte zu unterstellen. Die Beamten ur Verwaltung und Aufsicht in, den kleineren , ind vorzugsweise aus dem Kreise der in größeren n⸗ stalten vorgebildeten Personen zu wählen; b. der Vollzug aller kurzzeltigen Freiheitsstrafen, also auch der Haftstrafen, soll in Einzelhaft erfolgen; die Einzelzellen können für diesen Zweck au kleiner sein als die sonst allgemein

*

liche e. für alle Gefangene mit kurzer re, also auch für Haftgefangene, ist die Arbeit obligatorisch; der Gefangene kann aber 6 dem Ermessen des Gefängnißvorstehers auch ohne Arbeit elassen werden; d. auch für die Gefangenen mit kurzzeitigen trafen ist Seelsorge einzuführen. Desgleichen ist die Schutz- fürsorge auf sie auszudehnen, wenn sie von denselben begehrt, bezw. von den Gefängnißbeamten für sie als nothwendig erachtet wird; letzteres insbesondere bezüglich der Jugendlichen gegebenenfalls durch

Erwirkung der Zwangserziehung, Benachrichtigung der Familie, Lehrer oder Kern g er,, en und Beschaffung von Arbeit; e. die Einführung verschärfter Freiheitsstrafen im Wege der Gesetz⸗ gebung erscheint angezeigt; verschärft? Freiheitsstrafen werden beispielsweise bei Rohheitsdelikten und für mit Freiheitsstrafe vor⸗ bestrafte Personen zu erkennen sein.

Ein Antrag Koestlin, Strafschärfun ie nnn die Vollstreckung in kleineren abgelehnt.

Die andere Hauptgruppe der zur Berathung gestellten Punkte bezog sich, wie bereits erwähnt, auf den Strafvoltzug. Die erste der hierher gehörigen Fragen lautete: Welche Aenderungen auf dem Gebiete der Gefängnißverwaltung werden empfohlen, um dem Strafvollzug eine bessere Wirkung zu sichern, als dies unter dem gegenwärtigen Gefängniß— regime der Fall sein kann? Schriftlich begutachtet war diese Frage vom Direktor Sichgart-⸗-Ludwigsburg, welcher erst nach Abänderung der gegenwärtigen Strafgesetzgebung einen besser wirkenden Straf⸗ vollzug gewärtigt. Der wein e u, welcher ihm hierin nicht beitrat, hatte eine Reihe von Reformvorschlägen ausgearbeitet, auf welche er die Erörterungen derart ein⸗ schränkte, daß weitergehende Anträge, die allerdings ins Un—⸗ endliche hätten führen können, nicht zugelassen wurden. Als Bericht⸗ erstatter traten auf: Strafanstalts-Birektor und Regierungs⸗Rath Major a. d. n, nrg, Pfarrer Krauß⸗Freiburg und Ober⸗ Regierungs⸗Rath Boehm er“ Waldheim; als Redner außer den bereits zu Hauptfrage 1 und II Genannten namentlich noch Geheimer Regigrungs Rath. Dr. Krohne⸗Berlin, Geheimer Sanitäts⸗Rath Dr. Ba er-⸗Berlin, die Professoren von Lilienthal⸗Marburg und von Kirchenheim⸗Marburg und die Straf⸗ bezw. Besserungs— anstalts-Direktoren Justiz⸗Rath Schwandner⸗Schwäbisch⸗Hall und Rittmeister a. D. Voigt⸗Tapiau. Die Anträge des Ausschusses wurden mit mehreren Aenderungen dahin angenommen:

Der Verein der deutschen Strafanstaltsbeamten empfiehlt:

J. Fortschreitende Durchführung des prinzipiell als wirksamstes Haftsystem anerkannten Trennungssystems.

II. Allmähliche grundsätzliche Beschränkung der Kopfzahl der Gefangenen in Zuchthäusern und Gefängnissen, in welchen ständig mehr als 500 Gefangene detiniert sind.

III. Grundsätzliche Errichtung besonderer Anstalten zum Voll⸗ zug der Zuchthausstrafen und zum Vollzug längerer Gefängniß— strafen, jedenfalls allmähliche grundsätzliche ,, der An⸗ stalten, in welchen beide Sträflingsarten unter einem Dach ver— wahrt sind.

IV. Durchführung des Grundsatzes, daß längere Freiheits strafen füber 3 Monate) nur in größeren Anstalten (Zentral⸗

efängnissen) vollstreckt werden. Die Velen tun von kurzzeitigen

a e hren in den Zentralgefängnissen ist dadurch nicht aus geschlossen.

V. Aufstellung von gemeinsamen Grundsätzen, welche bei Be⸗ stellung von Militäranwärtern und anderen Personen zu Unterbeamten Beachtung finden müssen.

VI. Einrichtungen zur Belehrung der Unterbeamten über die Aufgaben des Strafvollzugs und die Handhabung ihres Dienstes.

VII. Neuregulierung der Disziplinarstrafen, insbesondere mit der Maßgabe, 3 die Disziplinarstrafe des Arrestes auch in dem Fall gegen den Gefangenen zum Vollzug gebracht werden darf, wenn die Dauer des Arrestes die urtheilsmäßige Strafzeit überschreiten sollte.

VIII. Amtliche Verpflichtung der Strafanstaltsbeamten zur Förderung der Schutzfürsorge für die zu Entlassenden.

IX. Regulatibmäßige Bestimmung darüber, welche Verfügung einerseits der Anstaltsverwaltung, andererseits dem Gefangenen be⸗ züglich des em während der Strafzeit gutgeschriebenen Arbeits⸗ e rt⸗ zustehen soll. .

X. Bei den in Zentralgefängnissen zu verbüßenden Freiheits⸗ strafen ist die Selbstbeköstigung ausgeschlossen.

Viele dieser Forderungen sind nur iederholungen früherer Vereinsbeschlüsse, und es ist deshalb wenig Neues betreffs ihrer zu sagen. Bei Punkt 1“ nahmen die anwesenden Regierungevertreter der Reihe nach daz Wort, um in Vertheidigung gegen mißverständliche Angriffe darzulegen, in welch umfassender Weise die Einzelregierungen bisher bereits dem Verlangen nach fortschreitender Durchführung der Einzelhaft gerecht geworden sind. Im Bereich des preußischen Ministeriums des Innern werden in ganz kurzer Frist ausnahmskos alle Personen unter 25 Jahren und diejenigen zwischen 25 und 40 Jahren, die noch nicht erheblich vor⸗ bestraft sind, sowohl im Zuchthause wie im Gefängniß ihre Strafe in Einzelhaft absitzen. Auch das preußische Justiz⸗Mini⸗ sterium baut seine Neubauten nach dem Trennungssyftem. Daß der Dienst der Unterbeamten noch immer ein . anstrengender ist, wurde allseitig anerkannt. Sachsen ist hier mit einer Aufbesserung der Besoldungsvberhältnisse vorangegangen, Preußen mit einer an vier Anstalten probeweise unter gutem Erfolg eingeführten Verkürzung der Dienstzeit auf zehn Stunden, welche die Vertreter anderer Staaten als bei ihnen unmöglich bezeichneten.

Dem Uebelstande, daß Strafgefangene oft in den letzten Stunden vor ihrer Entlassung grobe Ausschreitungen in dem Gefühle, diszipli— narisch seien sie nun doch nicht mehr strafbar, begehen, ist Sachsen und Württemberg dadurch entgegengetreten, daß sie durch Hausordnung eingeführt haben, es sei dann der Gefangene zunächst in gewohnter Weise digsziplingrisch zu bestrafen und erst hierauf, also ohne Rücksicht auf den Ablauf der urtheilsmäßigen Frist, zu entlassen. Die Ver⸗ sammlung wünschte eine Ausdehnung dieser Bestimmungen auf das ganze Reich, verhehlte sich aber nicht, daß dies wohl nur auf dem Wege, der Gesetzgebung angängig sei. Hingegen fand der Antrag keine Zustimmung, daß auf die Strafzeit die während deren Dauer verhüßten geschärften Arreststrafen nicht anzurechnen feien. Man erwog, daß die Sträflinge zu verschieden darunter zu leiden haben würden, ob ihr Direktor zur Verhängung geschärfter Arreststrafen geneigt sein würde oder nicht, und daß man auf diese Weise zu einer nach Art der unbestimmten Strafurtheile erfolgenden ganz ungewissen , vom Richter festgesetzten Strafzeit gelange. Gerade die geistig Minderwerthigen, wenn auch noch nicht Unzurechnungs⸗ fähigen, welche die größte Zahl von geschärften Arrest⸗ strafen sich zuziehen, würden befonders schlecht gestellt werden. Ebenso wurde der Antrag abgelehnt, das Tragen eigener Kleidung im Gefängnisse zu verbieten. Es genügte die Anführung des Beispiels. welch hohe geistliche Würdenträger bereits hinter den Gefängnißmauern gesessen haben, um diese Forbe⸗ rung als eine zu weit gehende erscheinen zu lassen. Großes Ver— ständniß herrschte allerselts für die hohe Bedeutung der Schutzfürsorge⸗ vereine und ihrer Aufgaben, während darüber geklagt wurde, daß eine gleiche Auffassung noch nicht überall bei den polizeilichen Be= hörden durchgedrungen sei; diese zahlten z. B., um sich sesbst Mühewaltungen zu ersparen, oft den ihnen zugestellten Gefangenen⸗ Arbeitsüberverdienst nicht nach Bedürfniß in Theilzahlungen, sondern zum Schaden der Entlassenen auf einmal aus.

Auf die letzte, in dem Vereinsblatt durch Ober⸗Regierungs⸗Rath Boehmer⸗Waldheim und Staatsanwalt Pr. Junghanns⸗ Waldshut begutachtete Frage der Tagesordnung: Soll die Ver⸗ 1 der deutschen Strafanstaltsbeamten die ge— setzliche Regelung des Strafvollzugs verlgngen? wurde nach einem kurzen Vortrag des Letztgenannten beschlossen?

Der Verein der deutschen Strafanstaltsbeamten muß die ge⸗ setzliche Regelung des Strafvollzugs verlangen, weil die Thatfachen lehren, daß ohne sie ein ein heitlicher . Vollzug der im Deutschen Reich erkannten Freiheitsstrafen nicht möglich ist.

nur dann eintreten zu efängnissen erfolgt, wurde

Jun * anns legte die bekannten Gründe für den Erlaß eineg deutschen Strafvollzugs 4. knapp dar, erörterte aber nicht, daß allein durch die in d s. ersammlung geforderte Umgestaltung der Geldstrafe, des Verweises, der kurzzeitigen Freiheitsstrafe u. s. w= die . rn, , . derart in . kommt, daß vor deren Wieder. ö. gung ein Strafvollstreckungsgesetz zur Zeit als unthünlich erscheinen muß. Bie vorgerückte Zeit ließ es zu Bebatten über diese wichtige Frage nicht kommen. an schloß vielmehr die Berathungen den herkömmlichen und aufrichtig gemeinten, weil ehrlich verdienten , ; n. naͤchste Versammlung soll 1897 in Darmstadt zusammen. reten.

Statistik und Volkswirthschaft.

Gold- und Silbergewinnung, 1891 und 1892.

Nach dem Jahresbericht des Münzdirektors der Vereinigten Staaten von Amerika stellt die, Stat. Korr.“ Über die Edelmetall. gewinnung der Welt während der Fahre 1891 und 1892 folgende An⸗ gaben zusammen, wobei fehlende Angaben entweder durch angemessene Schätzung oder durch Einstellung der für ein früheres Jahr geltenden Zahl oder sonstwie ergänzt () sind. Von unbedingter Genauigkeit der Zahlen kann somit nicht die Rede sein. Es betrug die Gewinnung in troy-Unzen zu 31,1 Gramm 69

ilber

Gold 1891 1892 1891 1892

1œ167 045 1139032 444 280 425 473

98 939 124 0984 14303 923 15734727 67 708 67 708 1672443 1672443 * 3 537 3 5357 117 605 117 605* Vorwegen ... 182 130 182 130* Italien 4 565 4565 * 886 793 886 793 * Spanien (1888). 16557895 1 655 789* Türkei 1886) . 337 322 * 42 534* 42 534* Frankreich (890) 6430 * 64350 2286 411 2286411 * Großbritannien. 3247 3215 291 761 19 915*

zus. Eur opa 1351 6g8 1348 893 21 863 669 2s 201 820 Japan 24 595 24 595 1 391 516. 1 391 516 Britisch Indien. 120 691 147 890 Korea (1890) .. 86 965 36 265 *

zus. Asien 181551 206 7597

Afrika b66 97 1067 605 Verein. Staaten 1 604 832 1596376 54 623

44 752* I 695 751

1 909ů* 3 954* 168 273 3247 * 69 h08ꝰ 21 187* 48 353 87 062* 26 234 48 289* j 24 4 501 *

164 243 18146 322 18 148 322 Au stralien . . 1518 92 1636499 109901 865 13441 497 üů berhaupt . 5 929 06 6 451 640 152 628 009 161 69] 235

China's Edelmetallgewinnung ist in dieser Uebersicht nicht be⸗ rücksichtigt;, weil unbekannt. Gold scheint in ausgedehnten Feldern der Mandschurei bis nach Korea hin und in den südlichen . YJünnan und Kweitschu vorzukommen, auch etwas ausgebeutet zu werden. Silberwerke sind mit Erfolg in der Mongolei und in YJünnan, in kleinerem Umfang auch in Kwangtung und Schantung betrieben worden.

in Rußland Deutschland ... Oesterr.⸗ Ungarn. Schweden ....

1391516

os Mo 720 26 641 233 314 553

l03 göõ6 g26

1541154 479 614* 10041099 11981 212* 2276 027*

1 391 316

os Yo 7ao gh h 314 9

99 655 4863

154711654 479 614 1004109 11981212 2276 027

zus. Nord⸗ Amerika. . Zentral⸗ Amerika. Argentinien ( 890) Kolumbien .... Bolivien Chile (1889) .. Brasilien Venezuela .... Britisch Guiana . olländ. Guiana 26 234 Franz. Guiana . 48 289 Peru 3 634 Uruguay zus. Süd⸗ Amerika . .. 4863 921

1 697 970

1909

3 964 167 952

3 247* 69 508* 21 187 48353 87 062

360 *

Trichinen- und Finnenschau in Preußen 1890 1892.

In den meisten Preußischen Regierungsbezirken ist für die größeren Orte, häufig auch für ganze Kreife die obligatorische Fleischbeschau eingeführt; Ausnahmen machten bis zum Jahre 1852 nur noch die Bezirke Aachen und Sigmaringen.

Die Ergebnisse der von den amtlichen Fleischbeschauern in den Jahren 1896 bis 1892 in den einzelnen Regierungsbezirken ausge— führten Untersuchungen von Schweinen auf Trichinen und Finnen sind vor kurzem veröffentlicht worden; wir stellen im Folgenden die be— treffenden Zahlen für den preußischen Staat im ganzen sowie für die Stadt Berlin insbesondere zusammen. Es betrug die

Zahl der im untersuchten trichinös finnig amtlichen Jahre Schweine befund. Schweine Fleischbesch. 1890 s im preuß. Staat 5 590 510 1756 5420 24 4654 in Berlin. 543 488 142 1289 1891 im preuß. Staat 6 550 182 2187 7689 in Berlin.. 626 605 265 1317 15921 im preuß. Staat 6 234 559 2085 9385 Jin Berlin.. 639 200 221 1721 14. Hiernach wurden von je 10 000 untersuchten Schweinen befunden 1890 1891 1892 K ö im preuß. Staat 3, 85 839 3, trichinös in k ; 37 13 16. 16 ; im preuß. Staat 9, 14 h, 26 funig n Hf; Stau 2357 21.) 263 2339 Es waren mithin im Durchschnitt der drei Jahre im preußischen Staat 15,5 und in Berlin 27,4 von je 10 000 untersuchten Schweinen für Menschen mehr oder weniger ungenießbar. Trichinbses Schweine⸗ fleisch wird nämlich grundsätzlich, finniges aber nicht durchgängig dem Verkehr (für den Genuß) entzogen. In geringerem Grade inniges Schweinefleisch kann in Gemäßheit eines Erlasses des Ministers der Kultus⸗, Unterrichts. und Mediznal⸗ angelegenheiten vom 26. Juni 1890, nachdem es unter Aufsicht gekocht worden ist, freigegeben werden. Von dieser Erlaubniß wurde z. B. in. Berlin im Verwaltungsjahre vom 1. April 1892 bis 31. März 1893 in erheblichem Umfange Gebrauch gemacht: von 1662 finnig befundenen Schweinen wurde das Fleisch von 1088, nachdem es auf dem Zentralviehhof in einer Becker'schen Vorrichtung unter Aufsicht gekocht worden war, freigegeben.

24 566 26 36

Spar⸗ und Bauvereine.

Um den unter den ärmeren Klassen vielfach herrschenden schlechten Wohnungsverhältnissen abzuhelfen, haben s in neuerer Zeit Ge⸗ nossenschaften gebildet, und zwar haben sich zu diesem Zweck die Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht als besonders ge— eignet erwiesen. Diese Genossenschaften haben zwei verschiedene Wege eingeschlagen, indem sie entweder kleine Häuser bauen und diese im Wege der Abzahlung allmählich in das Eigenthum der Arbeiter übergehen lassen, oder indem sie kleinere oder größere Häuser bauen, die im Eigenthum der Genossenschaft bleiben und an die Mitglieder vermiethet werden. Diefe zweite Art hat namentli der Hannoversche Spar⸗ und Bauverein gepflegt, und es dürften daher folgende Angaben aus dem Buch des Schöpfers dieser Ginrichtungen F. Bork (Die Spar- und Bauvpereine in Hannover, Göttingen un Berlin, eine Anleitung zur praktischen Bethätigung guf dem Gehiete der Wohnungsfrage, Nr. 3 der Schriften der Zentralstelle für Arbeiten Wohlfahrtzeinrichtungen. Pr. 46 ½ς Berlin, Carl Heymann Verlag), die einen Einblick in das Wesen dieser Bauvereine geben un zur Nachahmung auffordern, nicht ohne Interesse sein.

Der Hannoversche Spar⸗ und Bauverein! wurde im Jahre 1885 als Genossenschaft gemäß dem damals noch geltenden alten Genossen⸗ schaftsgesetz vön 76 Mitgliedern gegründet. Jedes Mitglied hatte, um in den By eines Geschäftsantheils zu gelangen, wöchentlich wenigstens 30 beizutragen. Der Geschäftsantheil wurde auf 300 6 ir , und mehr als drei Geschäftsantheile in einer 6 wurden nicht duldet. Im Jahre 1886 war die Zahl der Mitglieder bereits auf 65 gestiegen, und man konnte an den Ankauf eines Grundstücks gehen. Dieses wurde für 40 009 6 mit 2000 . Anzahlung erworben, der Rest wurde hypothekarisch sichergestellt. Indessen trat bald Geld— mangel ein, und so wurden denn Darlehen zu 40,0 verzinslich auf—

enommen. Nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten konnte so im ahre 1887 das erste Haus bezogen werden. Die Wirkung zeigte sich bald: die Anzahl der Mitglieder stieg auf 70, und bald wurden zwei neue Häuser in ser ef genommen. , günstig wirkte das neue Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889, infolge dessen sich die Genossenschaft als eine solche mit beschränkter Haft pflicht konstituierte. Nunmehr betheiligten sich auch Wohl— habendere, die Bauthätigkeit stieg von Jahr zu Jahr, und die Zahl der Mitglieder stieg von 282 mit S493 MS. Ginzahlungen auf 1990 mit 383 018 M im Jahre 1892. Bis Ende 1891 waren 16 Häuser mit 133 Wohnungen, bis Ende 1892 12 weitere Häuser mit 95s Wohnungen vollendet. Was die Einrichtung der Häuser anbetrifft, so war von vorn herein e n, diese nicht dürftig und schon von weitem als Arbeiterhäuser kenntlich her— zustellen, da gegen solche Wohnungen Abneigung herrscht. Die Häuser wurden daher in Backsteinrohbau mit Glasuren und Verzierungen erbaut in Höhe von vier Stockwerken. Jede Wohnung besteht aus heizbarer Stube, Küche, Kammer, abgeschlossenem Vorraum, für die beiden Miether einer Etage besteht gemeinsame Benutzung des Klosets, außerdem ge— hört zu jeder Wohnung ein Kellerraum und Benutzung der Wasch— küche. Die Höhe der Zimmer beträgt 3,10 m, Thüren und Fuß— böden sind mit Oelfarbe gestrichen, die Wände mit Tapeten versehen. Ueber die Güte der Wohnungen herrscht nur eine Stimme, und es ist daher stets ein großer Andrang danach. Deg⸗ halb werden die Wohnungen unter die Reflektanten verloost; wer eine ihm nicht zusagende Wohnung erhält, giebt das Loos zurück. Bedingung zur Betheiligung an der Wohnungsverloosung 6. daß der Betreffende mindestens schon ein halbes Jahr der

enossenschaft angehört. Was die Preise der Wohnungen anlangt, so kostet eine Stube und Kammer (mit Küche ꝛc.) 120 - 155 , 1 Stube und 2 Kammern 2c. 160 220 ½, 2 Stuben und 2 Kammern 244 = 255 166 jährliche Miethe, die vierteljährlich postnumerando zahlbar ist. Das Miethsverhältniß kann dem Miether von der Verwaltung nur dann gekündigt werden, wenn er seine Miethe nicht regelmäßig bezahlt, die Wohnung nicht im ordnungsmäßigen Stande erhält, oder sonst durch sein Verhalten im Hause Anlaß zur Kündigung giebt. Bezeichnend ist, daß der Fall der Kündigung erst zweimal eingetreten ist! Die Ver— waltung wird in einfachster Weise geführt: es besteht ein Vorstand von 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern und ein Aufsichtsrath von 24 Mitgliedern. Von diesen 30 Personen gehören 29 dem Arbeiter stande an. Ueber die meisten Angelegenheiten entscheidet die gemein⸗ same Sitzung der Verwaltungsmitglieder, eine Einrichtung, die das Ver⸗ trauen erheblich fördert. Die Kassen⸗ und Rechnungsführung wird von den Mitgliedern in einfachster Weise besorgt. In jedem Hause wird eine geeignete Person zum Vizewirth bestellt das Amt ist ein Ehrenamt —, Len besteht eine Beschwerdekommission, die sich sehr bewährt hat. In ähnlicher Weise, nur mit den in den lokalen , . bedingten Ab⸗ weichungen, haben sich auch in Göttingen und Berlin Spar- und Bauvereine gebildet.

Zur Arbeiterbewegung.

Sämmtliche Brauer und Mälzer der Mülheim -Nieder⸗ mandiger Aktienbrauerei sind, wie der „Vorwärts“ berichtet, nachdem ihre Forderungen zehnstündige Arbeitszeit, welche mit Ruhezeit 13 Stunden nicht überschreiten soll, sowie ein Wochenlohn von 22 646 seitens der Direktion zurückgewiesen woroen waren, in den Strike ein— getreten. Eine bereits am 21. d. M. in Köln abgehaltene Versammlung . . ger Brauer erklärte sich mit den Mülheimer Ausständigen solidarisch.

Der Strike der Bauarbeitsleute in Flensburg ist be— , Die Forderungen der Arbeiter sind zum größten Theil be— willigt. . . In Lüneburg haben die Bauarbeiter ihre Forderung (2 4 Lohnerhöhung für die Stunde) nicht . können.

Hier in Berlin haben, wie wir demselben Blatt entnehmen, in den Glasschleifereien von C. Bruns, Simon u. Co., Schmid— straße 25, und R. Ditt meyer, An der Stadtbahn 41, Ecke Roch⸗ straße, sämmtliche Schleifer die Arbeit niedergelegt, weil von ihnen verlangt wurde, Arbeiten der Firma E. W. Reiß, Markusstraße 50, wo sich die Schleifer im Ausstande befinden, fertig zu stellen.

In einer Böttcherversamm lung, die am Sonntag hier stattfand, wurde der „Volksztg. zufolge mitgetheilt, daß noch 283 Böttchergesellen, darunter 154 ö mit 334 Kindern sich im Ausstande befinden. Der Strike soll unter allen Umständen fortgesetzt und der Boykott gegen die i n sieben Brauereien mit allen Mit— teln durchgeführt werden. Neuerdings haben sich auch die Sozial demokraten von Friedrichshagen und Charlottenburg dem Boykottbeschluß angeschlossen, ebenso diejenigen in Luckenwalde und Frankfurt 4. O. Heute soll von sozialdemokratischer Seite ö. Boykott⸗Flugblatt in Berlin und Umgegend zur Vertheilung ge— angen.

Die hiesigen Schneider und Schneiderinnen hielten am Montag eine zahlreich besuchte Versammlung ab, in welcher Schneider Täterow iber die geplante Lohnbewegung in der Konfektion berichtete. Nach mehtstündiger Debatte gelangte eine Resolution zur einstimmigen

nnahme worin die künftige Zeit als günstig zum Beginn des Lohn— kampfes bezeichnet und eine Aufforderung an alle Schneider und Schneiderinnen ausgesprochen wird, sich dem Verband deutscher Schneider und Schnelderinnen anzuschließen. Es soll außer einer Lohnerhöhung auch eine Regelung der Arbeitszeit angestrebt werden.

Wie, der. Wien, Ztg. gus Krakau unter dem 21. d. M. be richtet wird, ist infolge der Intervention der dortigen Behörden der Strike der Bäckergesellen beigelegt; die Autzständigen follten eie ihre Arbeit wieder aufnehmen. Die Bäckermeister erklärten

n, die Forderungen der Gesellen auf zwölfstündige Tages⸗ arbeit, einen Mindestlohn von 5 Fl. die Woche und zwölfstünbige Sonntagsruhe anzunehmen, erhöhten jedoch die Preise des Gebäcks, was zur Folge hatte, daß der Magistrat einschreilen und die Bäcker mit Geldstrafen belegen mußte.

Aus London wird der Köln. 3.“ unter dem 20. d. M. ge— meldet: Die Droschkenkutfcher sind noch immer aug find ; Trotzdem verursacht der Ausstand dem Publikum wenig ,, keit, da etwa 2000 Kutscher von der Kutfcherünion ermächtigt worden sind, nach wie vor ihrem Geschäfte zu folgen. Der Auß— stand ist hauptsächlich gegen die großen Broschken-Cigenthämer ge⸗ richtet, die Hunderte von Droschken besitzen und fie egen hohe Preise an die Kutscher vermiethen. Die kleineren gig en er haben sich der Union angeschlossen oder ihre Droschken und Pferde sofort ver⸗ kauft, um die Unkosten, die der Ausstand bedingt, zu vermeiden. Um ihre Sache zu fördern, veranstalten die Ausständigen Geldsammlungen in den Straßen, zu denen das Publikum freigebig beiträgt.

Ein internationaler Textilarbeiter-Kongreß wird am 24. Juli d. J. in Manchest er zusammentreten. Die Gewerkschaft der Vereinigten Baumwollen⸗Spinner, die voriges Jahr einen heftigen Kampf mit den Fabrikanten führte, hat, verbunden mit den den englischen Gewerkschaften der übrigen Textilzweige (Seiden, Wolle u. s. w.) angehörigen Arbeitern einen Aufruf an die Textilarbeiter aller Länder erlassen. Wie der „Vorwärts erfährt, sind aus , n, Belgien, Amerika und der Schweiz bereits zu⸗ stimmende Antworten eingegangen, dagegen scheine man in Deutsch⸗ land sich der Kosten wegen ablehnend verhalten zu wollen.

In den Schuhwaarenfabriken zu Kopenhagen legten nach . Wolff'schen Telegramm gestern gegen 760 Gehilfen die Arbeit nieder.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlefien.

An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 11 193, nicht rechtzeitig gestellt 33 Wagen. .

„In Oberschlesien sind am 21. d. M. gestellt 3865, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. Zwangs-⸗Versteigerungen.

Bein Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 22. Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Reinicken⸗ dorferstraße, Ecke . 38 und Adolfstraße, dem Baumeister Ernst Raue gehörig; Fläche 8,12 a; Mindestgebot 1250 M; für das Meistgebot von 150 060 Sος wurde der Rentier Hermann Bein, Wichmannstraße 11a, Ersteher. Rostocker⸗ straße 14 den Maurermeistern Alb. Min kfitz und Aug. Sprenger gehörig; Fläche 8,5 a; Mindestgebot 121 960 „M ; für das Meistgebot von 139 0009 ½ wurde der Kaufmann Richard Metzing, Steglitzer⸗ straße 93, Ersteher.

Germania, d schaft zu Stettin. Die am 19. Mai abgehaltene 36. ordentliche Generalversammlung genehmigte die von den fünf Revisoren geprüfte Jahresrechnung und ertheilte dem Verwaltungsrath und der Direktion Entlastung. Von dem verbliebenen Reingewinn des Jahres 1893 in Höhe von 3 389 23 M erhalten die Aktionäre als Bividende 150, ihres Baareinschusses mit zusammen 270 000 , dagegen die mit Gewinnantheil Versicherten eine Prämien Rückvergütung von 2969 440 MS Von letzterer Summe fließen 184 240 ½ in den Kriegs⸗Reservefonds, 676 539 M oder 21 der 1893 rahlten Jahres⸗ prämie beziehen die nach Dividendenplan A Versicherten, und 2108 661 M wurden dem Dividendenfonds B überwiesen, aus dessen Gesammtbetrage von 8697 867 M die mit steigender Dividende nach Plan B Versicherten 39 von der Gesammtsumme der seit Beginn ihrer Versicherung gezahlten Dividenden⸗Jahresprämien im Jahre 18965 als Dividende empfangen. Neu ausgefertigt wurden 16 669 Policen über 39 940 371 S Kapital und 147 399 ½ Jahresrente. Der am e, des Jahres verbliebene Gesammtbestand der Kapital⸗ versicherungen belief sich auf 171 020 Policen über 482 217191 . Versicherungssumme und übersteigt den des Vorjahres um 22 160871 0 An Prämien vereinnahmte die Gesellschaft im Rechnungsjahre 20 474273406, an Zinsen 5 681 377 4 Von der Gesammt⸗Jahreseinnahme in Höhe von 26 3990814 MS wurden verwendet 39,99 mit 10 265 132 MM für Auszahlungen an die Versicherten und 37/9 mit 9 690 69 S wurden dem Prämienreservefonds überwiesen, dessen Gesammtsumme hierdurch auf 131 526 388 M stieg. Der Verlauf, der Sterblichkeit war noch günstiger als im Vorjahre. Durch die im Jahre 1893 eingetretenen 2185 Sterbefälle unter den Versicherten der eigentlichen Lebensbersicherung wurden im ganzen 5 241 376 M fällig. Die Ge⸗ sammt Aktiva der Germania, von welchen 79 mit 123 565 899 in mündelsicheren Hypotheken zinstragend angelegt sind, stiegen im Jahre 18935 um 11 300 894 60 auf 155 566 424 di .

Auf den Königlich bayerischen Staats-Eisen⸗ bahnen wurden im April d. J. 1360 509 Personen und 1060495 500 kg Güter befördert, gegen 1423 628 Personen und 1023528410 kg Güter im April 1893. Die Einnahmen betrugen aus dem Personenverkehr 2h37 662 M, aus dem, Güterverkehr 6 344 938 ½, zusammen 8 882 600 (4 74 560) S6. Die Einnahme bis ult. April belief sich auf 33 078 157 (4 962 668) M

Magdeburg, 22. Mai. (W. T. GS. Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 920/9 neue 12,55, Kornzucker exkl. S8 o/ Rendement 11,75, neue 11,95, Nachprodukte exkl., 75 0ᷣ!ο Rendement 920. Ruhig. Brotraffinade . = —. Hrotraffinade . Genz. Raffinade mit Faß 265,50, Gem. Melis J., mit Faß —. Still. Rohzucker. J. Produkt Transito f. a. B. Hamburg

pr. Mai 11,673 bez., 11,70 Br., pr. Juni 11,65 bez. u. Br., pr. Juli

1609 Gd., 11,65 Br., pr. Oktober Dezember 11.20 Gd., 11,25 Br.

Leipzig, 22. Mai. (W. T. B) Kam mzug⸗-Te . handel. ka . Grundmuster EB. 2 Mai 3 . 14 3226 „, per Jult 3, 25 6, per August 377 M, ver September 330 **, ver Oktober 3328 6, ver November 335 , per De⸗ zember 336 M, per Januar 3,377 6, per Februar 3,40 M, per März 3,42 n, per April 3,42 M Umsatz 36 606 kg.

Brem en, 22. Mai. W. T. B.) Boörsen . S lußbericht. Raffiniertes P etroleu m. (Offizielle Notierung der Bremer r n Börse) Ruhig. Loko 4575 Br.— aum wolle. Matt. Upland middling, loko 371 3. Schmal. Ruhig. Wilcor 38 . Armour shield 379 3, Cudahy 35 3, Fairbanks 32 3. Spe ck. Ruhig. Short clear middling loco 34. Wolle Umsatz: 94 . Taback. Umsatz: 126 Seronen Carmen, 26000 Packen

St. * ix.

ien, 22. Mai. (B. T. B.). Die Generalversammlung de Betriebsgesellschaften der Orientalischen Eifenbahnen ke von dem Reingewinn im Betrage von 3190 168 Fr. dein ordentlichen Reservefonds 145 951, dem Amortisationsfonds 150 000 und dem Er— neuerungsfonds 200 000 Fr. zuzuweisen, eine Dividende von 26 Fr. ö. Auszahlung zu bringen und 244 217 Fr. auf neue Rechnung vor⸗ zu . ondon, 22. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. Preise steti bei lebhafter Betheiligung. .

An der Küste 7 Weizen ladungen angeboten.

60 Japazucker loko 14 ruhig, Rüben-Roh zucker loko 11 ruhig. Chile⸗Kupfer I8is / , per 3 Monat 3hösis. Lond en, 22. Mai. [W. Ta B.) Eine neue dreiproʒentige indische Anleihe von sechs Millionen Pfund Sterling gelangt in nächster Zeit bei der Bank von England zum Minimalkurse von 98 zur Emission; die Anleihe wird hier bereits mit 2d Agio notiert.

Manchester, 22. Mai. (W. T. B.) 121 Water Taylor 5, 30r Water Taylor 6t, 20r Water Leigh 6, 3or Water Clayton 6 ö z32r Mock Brooke 63, 40r Mapoll ö 40r Medio Wilkinson . 32ꝛr Warpcops Lees 63, 36r Warpcops Rowland 64, 36r Warpeops Wellington 73, 40r Double Weston 8, 60r Double courant, Qualität 104, 2. 116 Jards 162616 grey Printerg aus 32r / 65

150. Stetig. St. Petersburg, 22. Mai. (W. T. B) Produkten August —. Weizen loko 9,75.

mar kt. Talg loko 57,00, pr. Hafer loko 3,900. Hanf loko 44,00. Leinfaat

Roggen loko 6, 10. loko 13,75.

St. Petersburg, 22. Mai. W. T. B.) ,, Kreditbank soll liquidiert, die Obligationen derselben follen kon— vertiert werden.

23. Mai. (W. T. B.) Das Gesetz, betreffend die Erlaubniß zur Emission von vierprozentigen nicht garantierten Obligationen der Warschau⸗-Wiener Eisenbahn-Gefellschaft ist heute amt— lich veröffentlicht worden.

Am ster dam, 22. Mai. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 51. Bankazinn 45.

Rotterdam, 22. Mai. (W. T. B.) Die heute hier durch die Niederländische Handel sgesellschaft abgehaltene Auktion über 19113 Ballen Java⸗, 2973 Ballen Menado⸗, g3 Kisten und 9 Ballen Padang⸗Kaffee ist wie folgt abgelaufen. Es wurden an⸗ geboten: 93 Kist. Padang W. J. B. Taxe 62 à 66 C., Ablauf 635 4 s66z Cr, 1473 Ball. Menado Taxe 665 à 76 C, Ablauf 663 à 67 C., 6104 Ball. Java Preanger, gelblich, Taxe 54d à 569 C., Ablauf 53 à Höt C., do. 260 Ball. blaß, Taxe 535 C., Ablauf 524 C., 1169 Ball. do. blaßgrünlich, Taxe 529 C., Ablauf 524 à 524 C. hö. Ball. do. Cheribon, Taxe 523 C., Ablauf 53 à 534 C., 2298 Ball. do. Tagal, Taxe 44 à b6z Cr, Ablauf 534 à 54 C., 287 Ball. do. Grüunlich, Taxe HJ à 52 C., Ablauf 56 à 527 C., 7191 Ball. do. Pasoeroean 315 à 54 C., Ablauf 504 A 53 C., 196 Ball. Liberia, Taxe 54 C., Ablauf 544 à 544 C., 52 Ball. do. ordinär u. Triage —, do. B. S. und Diverse —, zusammen 22 095 Ballen und g3 Kisten.

Kopenhagen, 22. Mai. . T. B.) Eine der bedeutendsten ö Kopenhagens, tokkebye und Hvalsoe, hat

eute falliert.

New-⸗JYJork, 22. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest und lebhaft, schloß jedoch nach allgemeiner Steigerung lustlos bei festen Kursen. Der Umsatz der Aktien betrug 308 600 Stück. schif lingen gelangt eine halbe Million Dollars Gold zur Ver⸗

iffung.

Weizen anfangs schwach und einige Zeit fallend auf Verkäufe für auswärtige Rechnung, bessere Ernteaussichten und Realisierungen, dann vorübergehend bessere Stimmung auf Abnahme der sichtbaren Weltvorräthe, schließlich wieder fallend auf schwächere Kabelme dungen aus Frankreich. Schluß schwach. Mais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs auf erwartete Abnahme der Ankünfte.

Weizen⸗Verschiffungen der 1 Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten taaten nach Groß britannien 97 000, do. nach Frankreich 3000, do. nach anderen ,. des Kontinents 48 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Groß britannien = do. nach anderen Häfen des Kontinents Qrts.

Der Werth der in der 3, Woche ausgeführten 3 betrug 7149 215 Doll. gegen 7196 081 Doll. in der

orwoche.

Chieggo, 22. Mai. (W. T. B). Weizen fallend auf ünstiges Wetter, unerwartet ungünstige Kabelberichte und bedeutende

porte aus Rußland. Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, später erholt. Schluß stetig.

Verkehrs⸗Anstalten.

London, 22. Mai. (W. T. B Der Castle- Dampfer »Tantallon Fastle“ ist auf der Ausreise gestern in Capstadt angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Warwick Castle“ ist heute auf der Ausreise in Capstadt angekommen.

Ruhig.

1. Untersuchungt⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invalidttäts. c. Versicherung. 4. Her uff, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosuna ꝛc. von Werthpapieren.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

Deffentlicher Anzeiger. .

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

I) Untersuchungs⸗Sachen.

2681] Steckbrief.

Gegen den Metzger Albert Schwarz aus Fulda, Rboren daselbst am 13. März 1869, welcher flüchtig sst, ist die Ünterfuchungshaft wegen Betrugs ver— hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts-⸗Gefängniß zu Hanau ab— zuliefern.

Hanau, den 17. Mai 1894.

Der Untersuchungzrichter

bei dem Königlichen Landgerichte. ent schuldigtem

llozhi Oeffentliche Ladung. den Herren Zip Die nachgengnnten Perfonen: . ) Arbejter Joseph rzew ka, geboren am 17. März sööö zu Brat ig. Kreis Filehng, zur Zeit unbe. annten Aufenthalts, zuletzt wohnhaft gewesen in orsterei Neubrück, Kreis Arnswalde, Simon Marks, geboren am 17. Februgr 1872 Dratzig, Kreis Filehne, zur Zeit unbekannten ufenthalts, zuletzt wohnhaft gewesen in Wachsbleiche, is Landsberg a. W. Otto Thepdor Krüger, geboren am 4. Februar

11906

1873 in Ruschendorf, Kreis Deutsch-⸗Krone, zuletzt wohnhaft gewesen in Spechtsdorf, Kreis Arnzwalse, werden beschuldigt, als . in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehe oder der Flotte zu entziehen, ohne . das Bundes⸗ in gebiet verlassen beziehungsweise na militärpflichtigen Alter sich ö. des Bundes⸗ ebiets aufgehalten zu haben Ri 1 Str. G.-B. Dieselben werden auf den . Sey tember 1854, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗ juptverhandlung geladen.

berg a. W. zur Ha ñ n. werden

d der na . delle een der Ersatz⸗

u Filehne und Deutsch⸗Krone über die der . Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Er⸗ klärungen verurtheilt werden. II. Mi 29 / 94. Landsberg a. W., den 5. Magi 1894. Königliche Staatsanwaltschaft.

Beschlus. . In der Strafsache wider den Oberschweizer Samuel

Kaenel in Sonnenber ; ,,, wegen Maje tätsbeleidigung, wird die

schlagnahme tehenden Heeres

erreichtem II. M. 40/94.

zergehen gegen 140 Oels, den 11. Mai 1894.

durch , vom 24. August 1893 verhängte Be⸗

es im Deutschen Reich befindlichen Vermögens des Angeklagten von Kaenel aufgehoben, zur weil dieser, weil jetzt in Sonnenberg (wie angegeben) Stellung, nicht mehr als abwesend im Sinne des F 318 St. P. O. gelten kann (vergl. 3535, 336 das.)

Königliches Landgericht. J. Strafkammer.

Das Grundstück ist mit 5, 88 4M einer Fläche von 14 a 38 am Grundsteuer, mit 5270 Sp Nutzungs⸗ Gebäudesteuer veranlagt, Auszug auß der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ ondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ e herd ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden,. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht

steigert werden. Reinertrag und

werth zur

von selbst auf den Ersteher übergehenden Ans .

Bei un⸗ dieselben auf 472 der , von

ommissionen nklage 12674

Doebeling, geb.

sauf dem Dominium) dem unterzeichneten Gericht, an

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Zwangsversteigerung. . Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 99 Nr. 4559 auf den Namen der verehelichten Maurermeister Emma offmann, in Berlin eingetragene, in lu der Oppelnerstraße Nr. 34 belegene Grundstück am EI. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, vor erichtsstelle, Neue

Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part.,

deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grun

buche zur . der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital . wiederkehrenden Vebungen oder Kosten, spätestens im Verxsteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe ven Ge—⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte ier ft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gerin sten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gin die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins

aal 40, ver⸗