1894 / 120 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

6. andel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten die Stelle eines ubeamten, welche er, nachdem er am 16. Mai 1874 zum Regierungs⸗ und au⸗ Rath vorgerückt war, auf kurze . mit derjenigen eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Hannover vertauschte. Von hier aus er⸗ 2 am 79. Dezember 1875 seine Berufung als Geheimer aurath und vortragender Rath in die Eisenbahnabtheilung des gegenwärtigen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, welcher er vom 5. Juli 1880 ab als Geheimer Ober⸗ Baurath angehörte. Am 1. Oktober 1892 trat er, unter Ernennung zum Kaiserlichen Geheimen Regierungs-Rath, als ältester vortragender Rath in das Reichsamt für die Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen über und wurde zugleich mit der Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Dirigenten dieses Amts betraut. Die von ihm in allen Stellungen dem Vaterland geleisteten treuen und ersprießlichen Dienste sind Allerhöchsten Orts . wiederholte Ordensauszeichnungen, zuletzt durch die am Schlu seiner amtlichen Laufbahn erfolgte Verleihung des Sterns zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, an⸗ erkannt worden. . Ausgestattet mit einer gediegenen wissenschaftlichen Bildung, großer , eit und reicher Erfahrung, war der Dahingeschiedene gleichzeitig ein tüchtiger Ver⸗ waltungsbeamter und hervorragender Techniker. Als solcher hat er den Fortschritten auf allen Gebieten des Eisenbahn⸗ wesens stets das regste Interesse zugewendet und be⸗ ö bei Ausbildung der Einrichtungen zur Sicherung es Eisenbahnbetriebs maßgebenden Einfluß geübt. In den von ihm während vieler Jahre gehaltenen akademi⸗ schen Vorlesungen verstand er es in seltenem Maße, von dem Schatz seines Wissens auch anderen mitzutheilen. Ebenso werden die Verdienste, welche er in als Vorsitzender des technischen Prüfungsamts, sowie als Mitglied des technischen Ober-Prüfungsamts erworben hat, unvergessen bleiben. Bei hoher Lauterkeit des Charakters und stets 6) gleichbleibender Liebenswürdigkeit, im persönlichen ö. erfreute er sich allseitiger Werthschätzung und Be⸗ iebtheit. Sein Andenken wird ein gesegnetes sein.

Der General der Infanterie Golz, Chef des Ingenieur⸗ und Pionier⸗Korps und General⸗Inspekteur der Festungen, ist hierher zurückgekehrt.

Der Admiral Knorr, Chef der Marinestation der Ostsee“ hat Berlin wieder verlassen.

Bayern. Die gegenwärtige Tagung des Landtags ist bis zum 7. Juni verlängert worden.

Württemberg.

Ihre Majestät die Königin hat, wie der „St-⸗A. f. W.“ meldet, die Reise nach Wildbad ohne irgend welche Störung überstanden und vorgestern mit der Badekur begonnen. Das Subjektivbesinden Ihrer Majeslät ist durchaus befriedigend, 6 der Zustand des in Heilung begriffenen linken Beins.

Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Berathung der Volks schulnovelle zunächst bei Art. 8 fort. Ein nach dem Antrag des Abg. Gröb er von der Kommission aufgenommener Art. 8a, der die Aufstellung eines Normal⸗ lehrplans und jährliche Visitationen für die Fortbildungs⸗ und Sonntagsschulen betrifft, sowie ein von dem Abg. Gröber beantragter Art. Sb, der dem Lehrer eine . gegen ungebührliches Benehmen der Fortbildungs⸗ un Sonntagsschüler einräumt, wurden gegen den Widerspruch des Berichterstatters Prälaten von Sandberger und des Staats⸗Ministers des Kirchen- und Schulwesens Dr. von Sarwey in das het aufgenommen. Eine längere Er⸗ örterung entspann sich sodann auch bei dem von den Abgg. Gröber und Eggmann beantragten (in der Kommission ab⸗ nn Art. 7a über die Neuregelung der Bestrafung von Schulver säumnissen. Der Artikel wurde von der Kammer mit 43 gegen 39 Stimmen angenommen und sodann noch Art. 9

erledigt. Hessen.

In der err sen Sitzung der Zweiten Kammer erklärte der Staats-Minister Finger auf Anregung des Abg. Vogt, daß die hessische Regierung alles aufbieten werde, um die durch die Sonntagsruhe gefährdeten Sonntagszeichenschulen des Landes zu erhalten; der . für die Gewerbe sei bereits eine entsprechende Weisung zugegangen, und mit dem Ober⸗Konsistorium und dem bischoͤflichen Ordinariat seien Ver⸗ handlungen im Gange, die einen befriedigenden Ausgang erwarten ließen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser inspizierte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern früh in Bruck a. d. Leitha das 46. Infanterie⸗Regiment sowie das 21. Idi er⸗Bataillon und sprach den beiden Offizierkorps seine vollste , über das taktische Exerzieren und das glänzend durchgeführte kombinierte Manöver aus.

Zu der Vermählung der Erzherzogin Caroline Maria maculata werden am 27. d. M. der König beider izilien sowie der Graf von Caserta in Wien eintreffen.

Das von einem Wiener Blatte gemeldete, in Budapest verbreitete Gerücht, wonach mit ach auf die neuesten Vorgänge in Serbien das den Delegationen vorzulegende ge—⸗ meinsame Budget ein höheres Erforderniß aufweisen solle, als ursprünglich beansprucht worden, wird dem „Fremdenblatt“ von kompetenter Stelle als gänzlich un— begründet bezeichnet.

Der Abgeordnete Kgiser erhielt wegen seiner Inter⸗ pellation über die Versicherunggsgesellsch aft »Adriaticga“ kürzlich einen Drohbrief. Als er gestern früh seine Wohnung verließ, wurde er in der Karolinengasse von zwei Männern mit Hundepeitschen angegriffen. Kaiser konnte den Peitschenschlag parieren. Der eine der Angreifer

üchtete, der andere ein Versicherungsbeamter Adolf en wurde verhaftet und dem Landesgericht ein⸗ geliefert.

Der Bericht des Volkswirthschaftsausschusses des Abgeordnetenhauses über den Handels- und Schiff⸗ fahrtsvertrag zwischen Oesterreich - Ungarn und Spanien empfiehlt, diesem Vertrag die Zustimmung zu er⸗

theilen und eine Resolution anzunehmen, worin die Regierun neuerdings aufgefordert wird, der Förderung der freien Schiff⸗ irt zur direkten Verbindung zwischen Triest und Spanien hre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Bei der gestern im Abgeordnetenhause fortgesetzten Berathung des Budgets des Justiz⸗Ministeriums erörterte der JustizMinister Graf Schönborn eingehend die von ver⸗ chiedenen Rednern angeregten Gegenstände und schloß mit er Versicherung, daß er sein Ressort ohne Rücksicht auf politische und nationale Verhältnisse verwalte. Der Generalredner Menger kam auf die Interpellationen über die Affaire des Pfarrers Deckert zurück und er⸗ klärte es für unzulässig und gefährlich, zu sagen, daß die Juden vogelfrei seien. Der Abg. Lueger erklärte, das Deckert'sche Vaterunser enthalte nichts Gehässiges gegen die Juden. Lueger erging sich sodann unter demonstrativem Beifall der Antisemiten und der Galerie in Angriffen gegen die Juden, deren trauriger Machteinfluß sich auch in Ungarn zeige. Der y drohte mit der Räumung der Galerie. Der Abg.

enger verlas Stellen aus den Schriften Deckert's und erklärte, einen derartigen Mißbrauch der christlichen Religion zu Ge⸗ hässigkeiten fuͤr eine Schmach. Der Abg. Lueger betonte, das Deckert sche Vaterunser stehe mit der christlichen Religion nicht im Widerspruch, alle Christen müßten dieses Vaterunser egen die Juden nachbeten. Der Voranschlag des Justiz⸗

inisteriums wurde sodann angenommen. Der Abg. Lueger brachte 1 unter Hinweis auf die dem Abg. Kaiser 12 Mißhandlung lsiehe oben) den dringlichen Antrag ein, die Regierung aufzufordern, entsprechende Vorkehrungen zum 5 der Immunität der Abgeordneten zu treffen. Der Justiz⸗ Minister ö Schön born verlas den Polizeibericht über den Vorfall und fügte hinzu, es sei strenge Untersuchung einge⸗ leitet. Der Abg. Kaiser schilderte den Vorfall und erklärte, er werde sich durch solche Bubenstücke in seiner für Recht er⸗ kannten Thätigkeit nicht beirren lassen, er bitte den Antragsteller, die Dringlichkeit . Der Abg. Lueger zog mit Rücksicht auf die Erklärungen des Justiz-Ministers die Dringlich⸗ keit zurück. Der Präsident gab unter dem Beifall des Hauses dem lebhaften Bedauern über die dem Abg. Kaiser wider⸗ Ehren Mißhandlung Ausdruck, da dieser nur in rein sach⸗ licher Weise eine dem Interesse der Allgemeinheit dienliche Kritik an einem Kreditinstitut geübt habe. Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

Wie aus Triest Versicherungs-Gesellschaft „Adriatica“ die lassung des Beamten Pollitzer angeordnet.

Gegenüber den Meldungen auswärtiger Blätter von dem Bestehen einer Ministerkrisis in Ungarn wird mehrseitig an⸗ genommen, daß in Ungarn eine Kabinetskrisis eintreten werde, falls der erwartete Vorschlag der ungarischen Regierung, neue erbliche Magnaten zu ernennen, nicht die Zustimmung der Krone fände. Ueber die Stellung der Krone zu einer derartigen even⸗ tuellen Forderung der ungarischen Regierung verlaute bisher nichts Bestimmtes. Erst nach dem Empfang des Minister⸗ Präsidenten Dr. We kerle durch den Kaiser sei eine Klärung der Situation zu erwarten. Wie verlaute, werde der Minister⸗ Präsident Dr. Wekerle am Freitag nach Wien kommen.

Das ungarische Unterhaus hat gestern in der General⸗ debatte mit großer Majorität den Gesetzentwurf über die staat⸗ liche Matrikelführung angenommen. Morgen beginnt die Spezialdebatte.

In dem Klausenburger Memorandum-⸗Pro zeß wies gestern der Staatsanwalt in seinem Plaidoyer darauf hin, daß die Angeklagten sich gegen die Gesetze durch die Abfassung und Verbreitung einer Druckschrift vergangen hätten, deren Inhalt gegen die durch das Staatsgrundgesetz festgestellte Union Ungarns und Siebenbürgens gerichtet sei und die den Versuch einer Verbreitung von Theorien, welche die Auflösung der staatlichen Rechtsordnung enthielten, involviere. Er plaidiere deshalb für Schuldigsprechung der An⸗ . Der Angeklagte Ratiu verlas im Namen sämmtlicher

ngeklagten eine Erklärung, wonach diese solidarisch die Verantwortung für das Memorandum übernähmen, und verlas ferner eine Rede, worin er die wiederholt vorgebrachten Einwendungen über eine Beschränkung der Vertheidigung re⸗ kapitulierte und erklärte, er erkenne die Geschworenen als Ungarn nicht als kompetente Richter an, da der Prozeß ein politischer sei; auch beklagte er sich, daß die gesetzlichen Formen nicht beobachtet seien. Die übrigen Angeklagten erklärten, von einer Vertheidigung absehen zu wollen, weil sie sich nicht vertheidigen könnten. Darauf wies der Staats⸗ anwalt die Behauptung über die Beschränkung der Verthei⸗ digung zurück, indem er sich auf das Publikum berief, welches das nicht nur gesetzwidrige, sondern auch unschickliche Ver⸗ ö. der Vertheidiger mit angesehen habe. Er erklärte die

ehauptung, daß es sich um eine politische Verfolgung handele, für absurd und fragte, warum die Angeklagten, die nicht als Vertreter der rumänischen Nation anzusehen seien, ihre Gravamina nicht vor dem berufenen Faktor, nämlich dem Reichstag, vorgebracht hätten. Die Angeklagten lehnten es nochmals ab, ö. zu vertheidigen, trotz der Ermahnung des Präsidenten und seinem Hinweis darauf, daß die Ablehnung der Vertheidigung das Verfahren nicht hindern werde.

Großbritannien und Irland.

Die zweite Division des deutschen Geschwaders hat gestern Vormittag den Firth of Forth verlassen.

Frankreich.

Die Bildung des neuen Ministeriums ist noch nicht erfolgt. Der Präsident Carnot konferierte gestern mit dem Präsidenten des Senats Challemel⸗Lacour und dem Präsidenten der Depu⸗ tirtenkammer Dupuy und berief sodann Bourgeois in das Elyse. Dieser lehnte zwar den Antrag, ein neues Kabinet zu bilden, ab, doch nimmt man an, der Präsident Carnot werde weiter in ö dringen, den Auftrag zu übernehmen.

In einer Versammlung der regierungsfreundlichen

emeldet wird, hat die Direktion der sofortige Ent⸗

Republikaner ist ein Antra u nr , worden, worin

die . des bisherigen Minister⸗Präsidenten Casimir Périer gebilligt und erklärt wird, die Partei werde nur eine Regierung unterstützen, die dieselben Garantien biete. Die radikale Linke genehmigte eine Tagesordnung, welche die Nothwendig⸗ keit betont, den Schwerpunkt der neuen Politik nach links zu verlegen. Die äußerste Linke hat eine Tages⸗ ordnung angenommen, worin hervorgehoben wird, man werde nur ein solches Kabinet unterstützen, das die Rechte und Interessen der Arbeiter achte, und worin weiter jede Rückkehr zu dem Geist des Klerikalismus zurückgewiesen wird.

Der Heeresausschuß der Deputirtenkammer hat die Vorlage über die Schaffung von Saharatruppen angenommen.

Zu dem zwischen England und dem Congostgat ab— geschlossenen Vertrag bemerkt der „Tem ps“: Der Ver— frag bedeute unleugbar einen Echec der französischen Polit in Afrika; er verletze die politische Situation Egyptens und der Türkei im Nilthal und gestalte die Beziehungen zwischen

rankreich und dem Congostaat derart, daß nunmehr weber

chonung noch halbe Maßregeln zulässig seien. Der König Leopold habe nicht das Recht, England einen Theil des Congostaats in Pacht zu geben. Frankreich besitze auf die Territorien dez unabhängigen Congostaats ein Prioritätsrecht und werde dies zu wahren wissen. Der Matin“ sagt: Der König Leopold habe zwei Dinge vergessen, die Neutralität des Congo= staats und das Vorkaufsrecht Frankreichs, das Frankreich er⸗ mächtige, ohne seine e, , , abgeschlossene Verträge für nichtig zu erklären. er Figaro“ wirft die Frage auf, ob denn Frankreich es zulassen wolle, daß England über Ge— biete verfüge, die Egypten garantiert seien, und daß es in Zentral⸗Afrika thue, was es wolle.

Spanien.

Der Senat hat, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern mit 120 gegen 71 Stimmen das Indemnitätsgesetz wegen dez kommerziellen modus vivendi mit verschiedenen Mächten im ganzen angenommen. In der Deputirten— kammer wurde das Gesetz über Maßregeln gegen die Anarchisten berathen. Diese Berathung dürfte bis Ende dieses Monats dauern.

Türkei.

Ein hervorragender armenischer Notabler in Galata namens Simondey Malsud wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, von drei Individuen überfallen und durch einen Revolverschuß sowie durch Dolchstiche schwer verwundet. Zwei der Individuen wurden verhaftet und gaben als Motiv ihrer That an, daß Maksud durch stete Nachgiebigkeit gegenüber der Regierung zum Nachtheile der Rechte der Armenier Verrath an der armenischen Sache geübt habe. Maksud galt als Ver— trauensmann der Regierung in armenischen Angelegenheiten.

Rumänien. Der König ist gestern Nachmittag von Bukarest abgereist,

Karl von Hohenzollern mit der Prinzessin Josephine von Flandern nach Brüssel zu begeben. Alle Minister hatten sich zur Verabschiedung auf dem Bahnhof eingefunden.

Serbien.

Die Proklamation des Königs Alexander, worin die Aufhebung der Verfassung von 1888 angekündigt wird, hat nach dem Wiener „Frdbl.“ folgenden Wortlaut:

An die serbische Nation. Serben! Im vorigen Jahre habe ich Euch aufgefordert, mir treu und ergeben zu dienen, und schon damals sagté ich Euch, daß ich das Land auf Grund der Ver— fassung und der Gesetze regieren will, und daß die Verfassung in volle Kraft und Geltung treten soll. Meinem Appell habt Ihr mit jener Begeisterung, Ausdauer, Liebe und Vertrauen zu mir entsprochen, welche ich von Euch erwartete und mit welchen Ihr meine nationale Dynastie immer umgeben habt. Serben! Ich danke Euch. Erzogen in den Traditionen der Obrenowitsche, glaube ich und werde stets an Euren Patriotismus und an Eure Hingebung glauben, sowie Ihr an meinen festen, unerschütterlichen Willen, bloß den heiligen Interessen meines geliebten Volks und des serbischen Staatsgedankens zu dienen, geglaubt. habt, glaubt und glauben werdet. In diesen gegen⸗ seitigen Gefühlen wollen wir alle Kraft einsetzen, um unserer staat— lichen Aufgabe zu entsprechen, und mit Eurer Hilfe bestrebe ich mich als Euer König und werde mich bestreben, ohne Unterlaß Euer Wohl und Gedeihen, sowie die Ordnung und den Frieden in unserem geliebten und theuren Serbien zu fördern. Dieser meiner heiligen erhabenen Aufgabe entspricht die staatsbürgerliche Pflicht eines jeden, den König von Serbien in dieser Aufgabe zu unterstützen, und in erster Linie liegt doppelt diese Pflicht den Staatsdienern und Staatt⸗ körperschaften ob, deren Wirksamkeit vermöge der Grundgesetze und durch das monarchische Prinzip meiner Königlichen Gewalt unterstellt ist. Die Aufgabe, welche ich mir gestellt hatte, war schon deshalb schwierig, weil zahlreiche Gesetze während meiner Minderjährigkeit im Widerspruch mit der Verfassung beschlossen und eng mit deren Hand— habung verknüpft wurden. Viele Staatseinrichtungen wurden auf einer erkünstelten Basis eingeführt und haben schon durch ihren Bestand die Bestimmung, nicht den allgemeinen Interessen des Throns und des Vaterlandes, sondern persönlichen oder parteilichen Leidenschaften zu dienen. Durch ihren widerrechtlichen und widernatürlichen, das An—⸗ sehen der Krone und der Nation schädigenden Ursprung haben diese Gesetze und Staatseinrich'ungen schon von Anfang an die Be— deutung verloren, welche ihnen zugedacht war. Meine edelsten und aufrichtigsten Wünsche stießen auf unüberwindliche Hindernisse. Serben! Für diesen Zustand will ich gleich meinen Vorfahren die Abhilfe suchen in der Verständigung mit Euch. Seinerzeit, wenn die Leidenschaften beruhigt, der Frieden und die Ordnung be— festigt sein werden, will ich an Euch herantreten, um gemeinsam auf Grund der gewonnenen Erfahrungen eine neue Landesverfassung auszuarbeiten und für jetzt habe ich beschlossen, daß die Verfassung vom Jahre 1838 in allen ibren Be⸗ stimmungen aufgehoben und provisorisch die Verfassung vom Jahre 1369 in ihrem ganzen Umfang wieder in Kraft gesetzt werde. Indem ich Euch diese meine Königliche Entscheidung zur Kenntniß bringe und verkünde, erkläre ich Allen und Jeden, daß von heute an die Ver— fassung vom 29. Juni 1869 in volle Geltung tritt. Allen Landet, bebörden befehle ich, daß sie sich nach derseiben richten, und Euch Allen sende ich meinen Königlichen Gruß, indem ich unser liebes Vaterland dem Schutz des Allmächtigen empfehle. .

Gegeben in unserem Königlichen Schloß zu Belgrad am Nikolaus tage, 9. (21.) Mai 1894. Alexander. .

Wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Belgrad meldet, sind der Führer der extremen Radikalen Taisie und vier her— vorragende Radikale auf Antrag des Untersuchunge— richters verhaftet und nach den Kasematten gebracht worden. Später wurden fünf Arbeiter sowie zwei Mitarbeiter des radikalen Blattes „Samostapyst“ verhaftet; In der Wohnung eines der letzteren wurde ein Arbeiter bei Anfertigung von Patronen betroffen. 0 009 gefüllte Patronen wurden bes lag⸗ nahmt, ebensoviel sollen in den letzten Tagen vertheilt worden sein. Dem Wiener „Frdbl.“ wird über die Entdeckung dieser geheimen Patronenfabrik geschrieben, daß die Munition für die Peabodygewehre, mit denen die Miliz bewaffnet ist, be= stimmt n. sei. Sechs Leute hätten seit J . an der r , dieser Munition gearbeitet. Eine große An⸗ zahl Patronen sei vorgefunden worden; 3 Millionen Patronen wären bereits in das Innere des Landes versandt worden, Der „Politischen. Rorrespondenz“ wird gemeldet, die Ernennung des früheren serbischen, Gesandten in. 4 Bogicevie zum Gesandten in Berlin stehe für . . Tage bevor. Ferner sei der Gesandte in Pa J Franassovie auf eigeneg, krankheitshalber erfolgtes Eisiich⸗ von seinem Posten enthoben und der degati ons · lr ct g Wien Barlowatz unter Beförderung n Ministe . Sekretär erster Klaͤsse zum Geschäftsträger in Athen ernan

worden.

um sich über Wien und Köln zur Vermählung des Prinzen

Der bisherige serbische Gesandte P asie tritt in einem an die „Noawoje Wremja“ gerichteten Schreiben ben verschiedenen über ihn verbreiteten Gerüchten entgegen und erklärt wenn er mit der letzten Wendung der Dinge in Serbien auch nicht einverstanden ei, so werde er doch niemals den legalen Boden verlassen; er sei ein aufrichtiger Unterthan des Königs Alexander gewesen und werde es stets sein.

Bulgarien.

Die Feier der Landespatrone Cyrill und Methud wurde dem W. T. B.“ zufolge gestern in üblicher 2 durch Prozession, Gottes dienst und Truppenrevue festlich be⸗ gangen.

Amerika.

Wie „W. T. B.“ aus Washing ton berichtet, hat der Senat gestern mit 38 gegen 28 Ein (. ö un⸗ erwartet von dem republikanischen Senator Tel mer' ein⸗ . Antrag, die Tarifbill abzulehnen, verworfen. Die

engtoren waren eiligst herbeigerufen worden; die namentliche Abstimmung fand unter großer Erregung statt.

Afrika.

Nach Meldungen der „Politischen Korrespondenz“ au Kairo beabsichtige der Khedive die Reise ö ö am 22. Juni anzutreten, zunächst nach Marseille, dann zu einem viertägigen Aufenthalt nach Paris und von dort nach London zu gehen, wo er acht Tage verweilen dürfte. Die Nückreise werde über Holland, die Schweiz, Wien und Konstantinopel erfolgen. Aenderungen des Reiseplang seien jedoch nicht ausgeschkossen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der . FGiths use

Das Herrenhaus tritt am Dienstag, 29. d. M., Nach⸗ mittags 2 Uhr, zu seiner 15. Plenarsitzung zusammen. Auf . Tageserdnung stehen; Der mündliche Bericht der Kommisfion für kommunale Angelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend das Ruhegehalt der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nichtstaat⸗ lichen mittleren Schulen und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen; der mündliche Bericht der Justizkommisston über den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in der Gemeinde Kalkberge⸗ Rüdert dorf; die einmalige Schlußberathung über die Staatsvertraͤge zwischen Preußen und dem Großherzogthum Hessen vom 17. Sep⸗ tember 1893/20. November 1883, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von anch nach Schlitz, sowie zwischen Preußen und dem Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin vom 31. März 1894, wegen Herstellung einer Eisenbahn von Rostock über Sülze ö. . endlich mündliche Berichte und Anträge der Petitions⸗

or: mission.

Die Tagesordnung der morgigen 72. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten (Beginn n nn, i . 1 Zweite Berathung des Antrags der Abgg. Ring und Gen. auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung des § S6 Abf.! der Kreisordnung vom 13. Dezember 187219. März 1881; 2) zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fischerei der Ufereigen⸗ thümer in den Privatflüssen der . Westfalen; 3) mündliche Berichte der Budgetkommission über Petitionen; 4) 5) 6) Berichte der Agrarkommission, der Gemeindekommission und der Unterrichts⸗ kommsssion über Petitionen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die dreijährige Verjährung der Wechselforderung gegen den Acceptanten bezw. den Aussteller wird nach ge r) der ehen ordnung durch Behändigung der Klage unterbrochen. In Bezug auf diefe Bestimmung hat das Reichsgericht, JI. Zivilsenat. durch Urtheil vom 2. März 1894 ausgesprochen, daß, falls beide Parteien in dem Termine zur mündlichen ö über die eingeklagte Wechselforderung nicht erscheinen und demzufolge das Verfahren ruhen lassen, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts die Unterbrechung der Verjährung damit been digt ist und der Lauf der dreijährigen Ver— jährung von neuem beginnt.! Die Ehefrau Sch, Hel mit ihrem Ehemanne gemeinschaftlich einen eigenen Wechsel d. d. Bur . d. 4. Jan. 1888 über 19 596 S6, zahlbar am 30. März 1888 an den Vorschußverein zu Burg oder de ssen Ordre, ausgestellt, aber am Verfalltage nicht eingelöst. Auf die durch Zustellung vom 12. Oktober 188 vom Vorschußverein erhobene Wechfelklage war Termin zur mündlichen Verhandlung am 16. Oktober 1888 an- beraumt, in welchem jedoch keine der Parteien erschien. Später wurde über das Vermögen des Ehemanns Sch. Konkurs eröffnet, in welchem die WVechselsorderunʒ bis auf den Rest von 18229 60 zur Hebung gelangte, Am 11. August 1893 ließ der Vorschußverein die Beklagte Sch. wieder laden mit dem Antrage, dieselbe wechselmäßig zur Zahlung von 18 229 6 zu verurtheilen. Die Beklagte . den Einwand der Verjährung der Wechselforderung und die Klage wurde demzufolge in der Berufungsinstanz abgewiesen. Die Revifion des Vorschußvereins wurde vom Reichggericht zurückgewiesen, indem es be⸗ gründend ausführt: „Der Berufungsrichter begründet seine Ansicht in zutreffender Weise., mik der Anh ft en, daß die bis zur Einführung der ivilprozeßordnung entscheidende Vorschrist des § 554 des Preuß. 1 Landrechts J, 9 (Wird die gehörig angemeldete Klage nicht nach Vorschrift der Gesetze verfolgt, so fängt von dem Tage an, wo der Kläger die Sache hätte

sortsetzen können und sollen, eine neue Verjährung wider ihn an)

auch jetzt noch den maßgebenden Grundsatz enthalte und zwar auch für die Wechselverjährung. Der Vordersatz des 5 bod enthält in den Worten die gehörig angemeldete Klage‘ allerdings eine Voraus setzung, die seit Ginführung der D. Z. „Pr.“ O. nicht mehr eintreten ann, da es ngch dem System der J.⸗Pr. O. eine Anmeldung der i. bei Gericht nicht mehr giebt; allein schon vor Einführung der Pr. O. herrschte darüber kein Zweifel, daß die Anwendung des rundsatzes des 54, wonach die Unterbrechung der Verjährung aufhört, sobald die Klage nicht nach Vorschrift der Gesetze fortgesetzt wird, nicht auf den Fall eingeschränkt werden dürfe, daß der Berechtigte es gar nicht Inmal bis zur Anstellung der Klage felbst habe kommen sassen. . In, die landrechtliche Lehre von der Verjährung durch Nichtgebrauch ei die Zivilprozeßordnung durch 2395 nur insofern ein, als sie ie Unterbrechung nicht mehr mlt Anmeldung oder Anstellung der lage im Sinne des Allgemeinen Landrechtg, sondern . mit Er⸗ ordnung verbindet; die

olgen der nichtgehörigen

bre ebl .

als die ursprünglich festgesetzte bedingten, auch konnte es der G

n, . in die Willkär des Berechtigten stellen wollen, 2 ; 2 ö . n , ,,. k des f kreise ef el . en besonderen Verjährungöfrist die

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach 52 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 2 1886 ist ein Gewerbetreibender in 6. ,n. in . ahne daß er daselbst einen Wohnßitz hat, eine Agentur seines Gewerbeunternehmens sich befindet, welche ermächtigt ist, Rechts. geschäftze im Namen und für e chnung det Inhabers selbständig n e, ge mn mn. In Beziehung auf diefe Be—

9 er Verwaltungsgericht, J. S i Urtheil vom 14. März 1894 , J

1) Unter dem in S2 Abs. 1 gebrauchten Ausdruck Rechttz⸗ geschäfte“ sind nicht nur dicsen gen Nechtsgeschäfte zu verstehen welche dem Gewerbetreibenden Anspruch auf Vergütung für feine e n, d, . , . Rechtsgeschäfte, deren Zweck i führung der vom Gewerbetreibenden ü . , . ö übernommenen gewerb

3. ine zum iehen von Rechtsgeschäften „selbständige“ Agentur ist nicht vorhanden, wenn die ile, 9 . daraus beschränkt ist, die einzelnen Rechtsgeschäfte, deren Inhalt durch den Inhaber des Unternehmens in allen wesentlichen Beziehungen vorgeschrieben ist, durch seine Handlungen zum förmlichen rr, zu bringen; vielmehr ist zu der gesetzlich vorgeschriebenen Selbständig⸗ keit erforderlich, daß der Agent befugt ist, nach eigenem Ermessen darüber zu befinden, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen ein Rechtsgeschäft abzuschließen ist.

Der Kaufmann R. in Stettin betreibt daselbst ein Speditions und Kommission sgeschäft und benutzt zur Vermittelung der Über die Landesgrenze mit Rußland gehenden Sendungen die Bienste des in Eydtkuhnen wohnenden Kaufmanns S. Die Thätigkeit des S. im Int esse des R. beschränkt sich darauf, daß er zur tr der aus Rußland ankommenden Güter, welche in Eydtkuhnen umgeladen werden, das erforderliche Deckenmaterial hergiebt, daß er ferner die von R. unter eigener Adresse abgefandten, nach Rußland bestimmten Güter für diesen in Empfang nimmt, namens des R. darüber quittiert, beim Zollamt die zur Ausfuhr erforderliche Anzeige macht, und der Güterabfertigungsstelle die zum Weitertransport nach Rußland erforderlichen Frachthriefe, welche von R. bereits vollständig bis auf das Datum ausgefüllt sind, nach Einrückung des Datums der Aufgabe übergiebt. Der Gemeindevorsteber zu Eydtkuhnen zog für das Jahr 1892/‚93 den Kaufmann R. in Stettin zur Gemeinde⸗Einkommensteuer heran, indem er annahm, daß eine die Gemeindesteuerpflicht begründende Agentur seines Gewerbeunternehmens in Eydtkuhnen sich befinde, welche zur selbständigen Abschließung von Rechtsgefschäften im Namen des Inhabers ermächtigt ist. Dieser e nns traten auf die Klage des R. gegen den Gemeindevorfteher zu E. foWwohl der Kreisausschuß Stallupönen als auch der Bezirksausschuß Gumbinnen bei. Auf die ö des Klägers aber erkannte das Ober, Verwaltungsgericht auf die Freistellung des Klägers bon der pro 1892,ñ93 geforderten Gemeindesteuer, weil der in E. be⸗ findlichen Agentur le fr h erforderte Selbständigkeit mangelt. Wenn Kläger auszufü ren versucht, daß eine die Gemeindesteuerpflicht begründende Agentur seines gewerblichen Unternehmens in CG. nur dann vorhanden sein würde, wenn der Kaufmann S. zum Abschluß von Speditionsgeschäften ermächtigt wäre, so ist dies verfehlt. Aus dem das Gesetz vom 27. Juli 1885 beherrschenden Grundsatz, daß das gewerbliche Einkommen dort der Gemeindebesteuerung unter⸗ liegt, wo es entsteht, folgt keineswegs, daß der im § 2 a. a. O. ge⸗ brauchte Ausdruck. „Rechtsgeschäften in dem pom Kläger gewollten, einschränkenden Sinne auszulegen ist; vielmehr ist daraus, daß das Gesetz das Einkommen aus einem über mehrere Gemeinden sich ausdehnenden Gewerbebetriebe als ein einheitliches behandelt und die Vertheilung nach einem Maß⸗ stabe ordnet, welcher von der Frage gänzlich unabhängig ist, wo die Rechtsgeschäfte über die gewerblichen Leistungen und hen dafür zu zahlenden Entgelt ahgeschlossen werden, das Gegentheil zu entnehmen. Dem Vorderrichter kann daher der Vorwurf nicht gemacht werden, daß er den Begriff der „Rechtsgeschäfte! im Sinne des § 2 des . vom 27. Juli 1885 verkannt habe. Es begründet aber das Bestehen einer Agentur, welche zum Abschluß von , , . , , n,, ,, 1 ist vielmehr erforderlich, daß die Agentur beim von Rechtsgeschäften selbständig' ist .. (1 293.) . ö

Kunst und Wissenschaft.

Eine Ausstellung von Entwürfen und Ausstattungs— Gegenständen für evangelische Kirchen, zu welcher der in diesen Tagen stattfindende, von der „Vereinigung Berliner Architekten peranstaltete Kongreß für den Kirchenbau des Pro⸗ testantismus Veranlassung gegeben hat, ist gestern in den Aus— stellungssälen der Königlichen Kunst⸗Akademie, Unter den Linden 38, eröffnet worden. Die sehr reichhaltige Sammlung architektonischer Entwürfe, welche hier vorgeführt wird, stammt nicht nur aus Berlin, seadern aus fast allen Theilen Deutschlandg. Auch gus dem Auslande (Schweden, Rußland und den Niederlanden) sind einzelne Beiträge zu der Ausstellung eingesandt worden. Wenn es zunächst für den Fachmann ein eigen artiges Interesse gewährt, an den hier vereinigten Arbeiten die Ent⸗ wickelung zu verfolgen, welche der protestantische Kirchenbau in den letzten Jahrzehnten genommen hat, so ist die Bedeutung der z. 3. auf diesem Gebiet lter r gen Bauthätigkeit doch so groß, daß die Aus⸗ stellung auch die Theilnahme weiterer Kreise herausfordert. Für das Berliner Publikum dürfte es namentlich von Werth sein, daß es hier Gelegenheit findet, eine größere Zahl der in unserer Stadt augenblicklich im Bau begriffenen oder zum Bau vorbereiteten Kirchen so den neuen Dom , die Kaiser⸗Wilhelm⸗ und die Kaiser⸗Friedrich⸗Gedächtnißkirche u. f. w. im Entwurf kennen zu lernen und mit älteren Bauten zu vergleichen. Besonders anziehend ist es auch, daß man von der Thätigkeit mehrerer unserer meistbeschäftigten Kirchen⸗Baumeister, ingbesondere Srth's und Otzen's, ein zusammenhän endes Bild . Auch die preußische Staatsbauperwaltung hat sich mit einer Reihe ihrer bezüglichen Ar— beiten an der Ausstellung betheiligt. Die in letzterer vertretenen Muster kirchlicher . Malereien und Skulpturen unterbrechen in angenehmer Weise die Reihe der architektonischen Zeichnungen, Die Ausstellung wird auf die Dauer von etwa 14 Tagen täglich von 10 bis 4 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 50 3 geöffnet sein.

Gesundheits wesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Cholera. Oesterreich⸗ Ungarn. In Galizien erkrankten, dem Oest. San. Wes.“ zufolge, in drei Gemeinden des politischen Bezirks wir, in der Zeit vom 8. bis 15. Mai 21 Personen, davon arben 7. Rußland. In der Stadt Warschagu wurden, wie in den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts, berichtet wird, vom 7. bis 13. Mai 19 Erkrankungen 3. Sterbefälle) gemeldet, in den Gouvernements Radom vom 1. bis 7. Mai 56 (35), Plock vom 3. bis 10. Mai 34 (24), Kowno vom 29. April bis 5. Mai 19 6 Türkei. Im . Siwas zählte man demselben Blatt zufolge von Mitte April bis zum 6. Mai 442 Todesfälle. renn, Kalkutta. Vom 8. bis 14. April sind 75 Per⸗

sonen an Cholera gestorben.

In New⸗Hwork wurd H ö = urden, wie in ; ĩ . mitgetheilt wird, vom 11. Februar bis 1. 26 3 , e n. kungen mit 51 Sterbefällen angezeigt; in Chiꝑeago belief sich die Zahl der Pockentodesfälle im Monat März nach neueren richten auf 100, also im * . des ,, auf 1865. ecktyphus. Reg. Bez. Marien wer der Im Kreise einer Nitt heilung vom 14. April zufolge ins . ginn. . darunter 3 mit tödtlichem Ausgang, af, t worden. Der erste all trat bereits Mitte Januar auf einem unmittelbar an der russis Grenze gelegenen Gute bei einem aus Russisch⸗Polen stammenden Ar⸗ beiter auf, der sich wahrscheinlich durch den Verkehr mit . aus dem russischen. Grenzbezirk infiziert hat. Ende nur bezw. Anfang Februar übertrug 3 die Krankheit auf 2 mit ihm zufammenwohnende Arbeiter, von diefen au einen Gutsarbeiter, alsdann noch auf Personen. 3 einen der zuerst Erkrankten wurde die Seuche nach einem 5 Km von Strasburg entfernten Ort verschleppt, woselbst 5 seiner Angehörigen erkrankten und 1 starb. Durch den Verkehr mit diefer Familie zo sich der Lehrer die Krankheit zu, die bei ihm mit dem Tode endete. 4 Veranlassung des Kreisphysikus, der die Kranken am N. Mãärz amtlich untersuchte, erfolgte deren Ueberführung nach dem Krankenhaus zu Strasburg. Hier übertrug sich der Flecktyphus auf den Krankenhaus⸗ wärter und auf einen wegen eines anderen Leidens in Behandlung . n ö 69 sich bei der Untersuchung m 17. rz infiziert hatte, wurde am 24. desse . lägerig und starb am 5. April. , st im Dentschen Reich ile mn. eu en Reich nirgends mehr in = g h nennenswerthem Um

Verdingungen im Auslande.

zo. Mei. 1 Ihr. r Hit nig 30. Mai, hr. A. P. Dunstan, Setretär der Ostindi ,,,, , ö EC. , ür aggons. Nähere Bedingungen in den esellschaft gegen Zahlung von ö 5 1 Italien.

58. Juni, 10 Uhr. Ministerium der öffentlichen Arbeit General Inspettion der Eisenbahnen zu Rom: ö 4 festen Materials: 1 Drehscheibe von 15 m, 2 solche von 55 m, 3 solche von 4 m, 1 Hebekrahn für 6 t, 7 hydraulische Krähne mit den zugehbrigen gußeisernen Röhren u. s. w. für die Stationen Faenza und Brescia. Lleferungsfrist 3 Monate. Kostenanschlag 76 051 Fr. Vorläufige Kaution 3050 ödty . Kaution 7800 Fr.

ortugal.

8. Juni, 12 Uhr. Königlich portugiesische Eisenbahngesellscha zu Lissabon: Lieferung von festem Material für j e , als: Schienen, Weichen, Kreuzungen, eiserne Unterlegeplatten, Ver⸗ bindungsplatten, Bolzen, Klammern und Tirefonds u. s. w. Näheres

ebenda. . Egypten.

26. Mai. sriest · Miniflech zu Kairo: Lieferung von fol⸗ ee 6 n nn,, Jacken, Bein⸗

rn, Hemden, Unterbeinkleidern, Taschentüchern, . bie ö ; . chentüchern, Tarbuschen, Quasten,

31. tai. Verwaltung der Daira Sanieh zu Kairo: Liefe von 3374 Stahlschienen 6020 e 28 806 4 16208 Laschenbolzen, 2000 Pflockbolzen mit Schraubenbolzen. Näheres an Ort und Stelle.

Verkehrs⸗Anstalten.

erbesthal ist die englische 23. Mai ausgeblieben. Grund:

Laut Telegramm aus Post über Ostende vom Ungünstiges Wetter auf See.

Bremen, 24. Mai. (BW. T. B) Norddeutscher Lloyd. Der Reichs Postdampfer Sach s en, von Ost Asten 4 ist . 23. Mai Vormittags in Suez angekommen. Der Reichs ⸗Postdampfer „Salier'“, nach Australien bestimmt, ist am 25. Mai, 15 Ühr Vor⸗ mittags, in Neapel angekommen. Der Schnelldampfer Trave“, nach Vew⸗NJork bestimmt, ist am 23. Mai, 8 Uhr Morgens, Doher passiert. Der Schnelldampfer Lahn“ hat am 22. Mai, 11 Ühr Vormittags, von New-⸗York vig Southampton nach der Weser abgegangen. Der Schnell dampfer Spree, von New⸗Jork kommend, hat am 23. Mai z sihr Fäachwittags Hirst Castle - vassiert. Der Schnelltampfer Elbe“, von New. Jork kommend, ist am 22. Mai, 115 Ühr Abends, auf der Weser angekommen. Der Postdampfer Dres den“, von Baltimore kommend ist am 23. Mai, 7 Uhr Morgens, auf der Weser angekommen. Der Dampfer ‚„Lancelot“ hat am 25. Mai Vormittags die Reise von Lissabon nach Bahia fortgesetzt.

London, 23. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer Hawarden Castler hat heute auf der Ausreise Madeira passiert. Der Union⸗Dampfer „Mexican“ ist heute auf der Heimreise von Madeira abgegangen.

Theater und Mausik.

Im Königlichen Opernhause beginnt morgen Richard Wagner's „Ring des Nibelungen‘ mit dem ‚Rheingold'. Bie Befetzung ist folgende: Wotan: Herr Stammer, Donner: Herr Krolop, Froh? Herr Philipp, Loge: Herr Gudehus, Alberich: Herr Schmidt, Mime: Herr Liban, Fasolt: Herr Krasa, Fafner; Herr Mödlinger, Fricka: Frau Sucher, Freig; Fräulein Hiedler, Erda: Frau Goetze, Rhein⸗ töchter; Damen Leisinger, Herzog, Lammert. Kapellmeister Sucher dirigiert. Eine zweite Oper von Ferdinand Hummel, betitelt zAngla“, Text von Delmar, gelangt in nächster Zeit zur ersten Aufführung. Kapellmeister Dr. Muck studiert das Werk, welches vor Hummel's Mara“ komponiert ist. In der gestrigen Vor⸗ stellung von Mignon“ sang Fräulein Krainz zum ersten Mal die Titelrolle. ö Im Königlichen Schauspielhause werden morgen die Lustspiele ‚Der Tugendwächter und „Die Dienstboten“ gegeben. Dem Lessing⸗Theater hat Felix Philippi ein neues abend⸗ füllendes Schauspiel eingereicht, das von Herrn Dr. Oscar Blumen- thal zur Aufführung für die nächste Spielzeit angenommen worden ist. Ihm Friedrich ⸗Wil elm städtischen Theater geht morgen die Strauß'sche Qperette Der 6 Krieg“ in Scene. n Sonn abend gelangt nach längerer Pause in neuer 8 und theil⸗ nl Neubesetzung der Hauptrollen Suppé's ,

rung.

Auch das Lustspiel⸗Personal des Residenz-Theaters siedelt in den ersten Tagen des Juni nach Hamburg über, um an dem dortigen , theilzunehmen. G6 finden demnach nur noch acht Aufführungen im Residenz ⸗Theater statt.

Im Adolph-⸗Ernst⸗Theater findet am Sonnabend die 260. Auffüihrung der beiden Possen „Charleyns Tante? und Die Bajazzi' statt. Auch die Besucher dieser Jubelvorstellung werden ein Festsouvenir erhalten.

oecaccio“ zur Auf⸗

Mannigfaltiges.

Der unter dem Protektorat Ihrer Majestäten des . und der Kaiserin stehende ö erein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger hielt heute in den Geschäftsräumen des Zentralcomités der Deutschen Vereine reuz seine ö ab, die in Vertretung

vom Rothen Stolberg Wernigerode von dem Kammerherr

des Fürsten zu von dem Knesebeck geleitet wurde. Derselbe gedachte K der nunmehr 25 jährigen Thätigkeit des ,

comité, in dessen Händen seit dem 20. April 18

herrn einheitliche Vertretung der Vereine vom Rothen , ni Bis zum Juli 1872, wo die Kriegsthätigkeit des Jentralcom